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Zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Erdbeben?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Erd­be­ben­schä­den stan­dard­mä­ßig nicht ab. Um Schä­den durch Erd­be­ben oder ande­re Natur­ka­ta­stro­phen wie Erd­rut­sche oder Über­schwem­mun­gen abzu­si­chern, ist es not­wen­dig, eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz­bau­stein zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abzuschließen.

Was deckt die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung bei Erdbeben?

Mit der Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung sind fol­gen­de Schä­den durch Erd­be­ben versichert:

  • Schä­den an der Bau­sub­stanz: Ris­se in Wän­den, Ein­stür­ze von Gebäu­de­tei­len oder sogar voll­stän­di­ge Zer­stö­rung des Hauses.
  • Kos­ten für Repa­ra­tur und Wie­der­auf­bau: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Wie­der­her­stel­lung des Gebäu­des oder, falls erfor­der­lich, den voll­stän­di­gen Wiederaufbau.
  • Auf­räum- und Siche­rungs­kos­ten: Die Kos­ten für die Siche­rung des Gebäu­des nach dem Erd­be­ben sowie das Auf­räu­men von Trüm­mern wer­den abgedeckt.

Was wird nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Möbel oder Elek­tro­nik fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung, nicht unter die Wohngebäudeversicherung.
  • Vor­sätz­lich oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­te Schä­den sind eben­falls ausgeschlossen.

Fazit:

Um Schutz vor Erd­be­ben zu erhal­ten, muss eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung hin­zu­ge­fügt wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den pas­sen­den Schutz zu fin­den, ins­be­son­de­re in erd­be­ben­ge­fähr­de­ten Regionen.

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