Die Wohngebäudeversicherung deckt Erdbebenschäden standardmäßig nicht ab. Um Schäden durch Erdbeben oder andere Naturkatastrophen wie Erdrutsche oder Überschwemmungen abzusichern, ist es notwendig, eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abzuschließen.
Was deckt die Elementarschadenversicherung bei Erdbeben?
Mit der Elementarschadenversicherung sind folgende Schäden durch Erdbeben versichert:
- Schäden an der Bausubstanz: Risse in Wänden, Einstürze von Gebäudeteilen oder sogar vollständige Zerstörung des Hauses.
- Kosten für Reparatur und Wiederaufbau: Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes oder, falls erforderlich, den vollständigen Wiederaufbau.
- Aufräum- und Sicherungskosten: Die Kosten für die Sicherung des Gebäudes nach dem Erdbeben sowie das Aufräumen von Trümmern werden abgedeckt.
Was wird nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Möbel oder Elektronik fallen unter die Hausratversicherung, nicht unter die Wohngebäudeversicherung.
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sind ebenfalls ausgeschlossen.
Fazit:
Um Schutz vor Erdbeben zu erhalten, muss eine Elementarschadenversicherung zur Wohngebäudeversicherung hinzugefügt werden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den passenden Schutz zu finden, insbesondere in erdbebengefährdeten Regionen.