Die Wohngebäudeversicherung zahlt in der Regel nicht direkt für Schimmelbefall, da Schimmel oft als Folge von langfristiger Vernachlässigung oder unsachgemäßer Nutzung des Gebäudes angesehen wird. Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen die Wohngebäudeversicherung den Schaden durch Schimmel übernimmt, wenn dieser durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurde.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Schimmel?
- Leitungswasserschaden:
- Wenn der Schimmel als Folge eines Leitungswasserschadens entsteht, beispielsweise durch eine geplatzte Wasserleitung oder einen Rohrbruch, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für die Beseitigung des Wasserschadens sowie für die damit verbundenen Folgeschäden, zu denen auch Schimmelbildung gehören kann.
- Sturm- und Hagelschäden:
- Falls Sturmschäden oder Hagel das Dach oder Fenster beschädigen und Wasser in das Gebäude eindringt, wodurch es zu Schimmelbildung kommt, zahlt die Versicherung die Reparatur des Schadens sowie die Folgeschäden.
- Folgeschäden durch versicherte Ereignisse:
- Wenn Schimmelbefall durch ein anderes versichertes Ereignis verursacht wird, wie Feuer, Blitzeinschlag oder Explosionsschäden, kann die Wohngebäudeversicherung auch hier die Kosten für die Schimmelbeseitigung übernehmen, da diese als Folgeschäden behandelt werden.
Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht bei Schimmel?
- Fehlende Lüftung oder Wartung: Wenn der Schimmel durch mangelnde Lüftung, Fehler in der Baukonstruktion oder unsachgemäße Nutzung des Gebäudes entsteht, zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht. Schimmel aufgrund von Kondenswasser oder Feuchtigkeit durch unzureichende Pflege wird als Eigenverschulden gewertet.
- Langfristige Vernachlässigung: Schäden, die sich über einen längeren Zeitraum entwickeln und nicht umgehend gemeldet oder repariert werden, wie z. B. chronische Feuchtigkeitsprobleme, fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Fazit:
Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Schimmel nur, wenn dieser durch ein versichertes Ereignis wie einen Leitungswasserschaden oder einen Sturmschaden verursacht wurde. Schimmel durch unsachgemäße Nutzung oder Vernachlässigung ist jedoch nicht abgedeckt. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, den passenden Versicherungsschutz zu finden, der auch Folgeschäden wie Schimmel mit abdeckt.