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Zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Schimmelbefall?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt in der Regel nicht direkt für Schim­mel­be­fall, da Schim­mel oft als Fol­ge von lang­fris­ti­ger Ver­nach­läs­si­gung oder unsach­ge­mä­ßer Nut­zung des Gebäu­des ange­se­hen wird. Aller­dings gibt es bestimm­te Situa­tio­nen, in denen die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Scha­den durch Schim­mel über­nimmt, wenn die­ser durch eine der ver­si­cher­ten Gefah­ren ver­ur­sacht wurde.

Wann zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Schimmel?

  1. Lei­tungs­was­ser­scha­den:
    • Wenn der Schim­mel als Fol­ge eines Lei­tungs­was­ser­scha­dens ent­steht, bei­spiels­wei­se durch eine geplatz­te Was­ser­lei­tung oder einen Rohr­bruch, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel die Kos­ten für die Besei­ti­gung des Was­ser­scha­dens sowie für die damit ver­bun­de­nen Fol­ge­schä­den, zu denen auch Schim­mel­bil­dung gehö­ren kann.
  2. Sturm- und Hagel­schä­den:
    • Falls Sturm­schä­den oder Hagel das Dach oder Fens­ter beschä­di­gen und Was­ser in das Gebäu­de ein­dringt, wodurch es zu Schim­mel­bil­dung kommt, zahlt die Ver­si­che­rung die Repa­ra­tur des Scha­dens sowie die Fol­ge­schä­den.
  3. Fol­ge­schä­den durch ver­si­cher­te Ereig­nis­se:
    • Wenn Schim­mel­be­fall durch ein ande­res ver­si­cher­tes Ereig­nis ver­ur­sacht wird, wie Feu­er, Blitz­ein­schlag oder Explo­si­ons­schä­den, kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung auch hier die Kos­ten für die Schim­mel­be­sei­ti­gung über­neh­men, da die­se als Fol­ge­schä­den behan­delt werden.

Wann zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht bei Schimmel?

  • Feh­len­de Lüf­tung oder Wartung: Wenn der Schim­mel durch man­geln­de Lüf­tung, Feh­ler in der Bau­kon­struk­ti­on oder unsach­ge­mä­ße Nut­zung des Gebäu­des ent­steht, zahlt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht. Schim­mel auf­grund von Kon­dens­was­ser oder Feuch­tig­keit durch unzu­rei­chen­de Pfle­ge wird als Eigen­ver­schul­den gewertet.
  • Lang­fris­ti­ge Ver­nach­läs­si­gung: Schä­den, die sich über einen län­ge­ren Zeit­raum ent­wi­ckeln und nicht umge­hend gemel­det oder repa­riert wer­den, wie z. B. chro­ni­sche Feuch­tig­keits­pro­ble­me, fal­len nicht unter den Versicherungsschutz.

Fazit:

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung zahlt bei Schim­mel nur, wenn die­ser durch ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie einen Lei­tungs­was­ser­scha­den oder einen Sturm­scha­den ver­ur­sacht wur­de. Schim­mel durch unsach­ge­mä­ße Nut­zung oder Ver­nach­läs­si­gung ist jedoch nicht abge­deckt. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz zu fin­den, der auch Fol­ge­schä­den wie Schim­mel mit abdeckt.

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