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Gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung: Die­se Leis­tun­gen ste­hen Ihnen 2026 zu

Haende einer aelteren Person auf einem Gehstock

Die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung zahlt 2026 je nach Pfle­ge­grad zwi­schen 131 Euro und 2.299 Euro im Monat – wie viel genau ankommt, hängt vor allem davon ab, ob Ange­hö­ri­ge pfle­gen oder ein ambu­lan­ter Dienst über­nimmt. Die Beträ­ge sind gegen­über 2025 unver­än­dert geblie­ben; die nächs­te tur­nus­mä­ßi­ge Anpas­sung ist erst wie­der für 2028 vor­ge­se­hen. Wer weiß, wel­che Töp­fe es gibt, holt deut­lich mehr her­aus – in mei­ner Bera­tungs­pra­xis blei­ben vor allem der Ent­las­tungs­be­trag und der gemein­sa­me Jah­res­be­trag regel­mä­ßig unge­nutzt liegen.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Pfle­ge­geld gibt es ab Pfle­ge­grad 2: 347, 599, 800 oder 990 Euro monatlich.
  • Über­nimmt ein Pfle­ge­dienst, ste­hen statt­des­sen 796 bis 2.299 Euro als Pfle­ge­sach­leis­tung bereit – bei­des lässt sich auch kombinieren.
  • Zusätz­lich zu jedem Pfle­ge­grad ab 1: 131 Euro Ent­las­tungs­be­trag und 42 Euro für Pfle­ge­hilfs­mit­tel zum Ver­brauch, jeden Monat.
  • Für Ver­hin­de­rungs- und Kurz­zeit­pfle­ge gibt es seit Juli 2025 einen gemein­sa­men Jah­res­be­trag von bis zu 3.539 Euro.
  • Im Pfle­ge­heim zahlt die Kas­se pau­schal 805 bis 2.096 Euro – der Eigen­an­teil liegt im ers­ten Jahr bun­des­weit bei durch­schnitt­lich 3.364 Euro monatlich.

Pfle­ge­geld oder Pfle­ge­dienst: die Beträ­ge für 2026

Wer zu Hau­se gepflegt wird, hat die Wahl. Das Pfle­ge­geld wird direkt an die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son über­wie­sen und darf frei ver­wen­det wer­den – übli­cher­wei­se als Aner­ken­nung für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge. Die Pfle­ge­sach­leis­tung dage­gen rech­net der ambu­lan­te Dienst direkt mit der Pfle­ge­kas­se ab. Sie fällt deut­lich höher aus, weil pro­fes­sio­nel­le Pfle­ge teu­rer ist.

Leis­tung (monat­lich) Pfle­ge­grad 2 Pfle­ge­grad 3 Pfle­ge­grad 4 Pfle­ge­grad 5
Pfle­ge­geld 347 € 599 € 800 € 990 €
Pfle­ge­sach­leis­tung 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Tages- und Nachtpflege 721 € 1.357 € 1.685 € 2.085 €

Wich­tig ist die Kom­bi­na­ti­ons­leis­tung: Nut­zen Sie den Pfle­ge­dienst nur teil­wei­se, wird das Pfle­ge­geld antei­lig wei­ter­ge­zahlt. Wer also 40 Pro­zent der Sach­leis­tung abruft, bekommt noch 60 Pro­zent des Pfle­ge­gel­des. Das rech­net sich fast immer bes­ser, als sich für eine der bei­den Vari­an­ten zu ent­schei­den. Wel­cher Pfle­ge­grad über­haupt rea­lis­tisch ist, lässt sich vor­ab mit unse­rem Pfle­ge­grad-Rech­ner einschätzen.

Die­se Leis­tun­gen kom­men zu jedem Pfle­ge­grad hinzu

Neben Pfle­ge­geld und Sach­leis­tung gibt es meh­re­re Töp­fe, die unab­hän­gig davon zur Ver­fü­gung ste­hen – sie wer­den nicht auto­ma­tisch aus­ge­zahlt, son­dern müs­sen abge­ru­fen werden:

  • Ent­las­tungs­be­trag: 131 Euro monat­lich ab Pfle­ge­grad 1, etwa für Haus­halts­hil­fe, Betreu­ungs­an­ge­bo­te oder Tages­pfle­ge. Nicht genutz­te Beträ­ge las­sen sich inner­halb des Jah­res ansparen.
  • Pfle­ge­hilfs­mit­tel zum Ver­brauch: 42 Euro monat­lich für Ein­mal­hand­schu­he, Des­in­fek­ti­ons­mit­tel oder Bettschutzeinlagen.
  • Wohn­um­feld­ver­bes­sern­de Maß­nah­men: bis zu 4.180 Euro je Maß­nah­me, zum Bei­spiel für den bar­rie­re­frei­en Bad­um­bau oder einen Trep­pen­lift. Leben meh­re­re Anspruchs­be­rech­tig­te zusam­men, sind bis zu 16.720 Euro möglich.
  • Gemein­sa­mer Jah­res­be­trag: bis zu 3.539 Euro für Ver­hin­de­rungs- und Kurz­zeit­pfle­ge. Pfle­gen nahe Ange­hö­ri­ge die Ver­tre­tung, ist der Betrag auf das Dop­pel­te des Pfle­ge­gel­des begrenzt.
  • Zuschüs­se für Pfle­ge­per­so­nen: Die Kas­se zahlt Ren­ten­bei­trä­ge (bis 735,63 Euro monat­lich) und bei Pfle­ge­zeit Zuschüs­se zur Kran­ken- und Pflegeversicherung.

Pfle­ge­grad 1: wenig Geld, aber nicht nichts

Bei Pfle­ge­grad 1 ent­fal­len Pfle­ge­geld und Pfle­ge­sach­leis­tung kom­plett. Trotz­dem lohnt der Antrag: Der Ent­las­tungs­be­trag von 131 Euro, die 42 Euro für Pfle­ge­hilfs­mit­tel, der Zuschuss zum Wohn­um­feld und die Pfle­ge­be­ra­tung ste­hen bereits zu. Im Heim zahlt die Kas­se 131 Euro monat­lich. Wie der Antrag abläuft und was bei der Begut­ach­tung zählt, steht im Rat­ge­ber Pfle­ge­grad bean­tra­gen.

Was im Pfle­ge­heim übrig bleibt

Hier tut sich die größ­te Lücke auf. Die Pfle­ge­kas­se zahlt einen fes­ten Pau­schal­be­trag, alles ande­re trägt der Bewoh­ner selbst – inklu­si­ve Unter­kunft, Ver­pfle­gung und Investitionskosten.

Pfle­ge­grad Leis­tung voll­sta­tio­när (monat­lich)
Pfle­ge­grad 1 131 €
Pfle­ge­grad 2 805 €
Pfle­ge­grad 3 1.319 €
Pfle­ge­grad 4 1.855 €
Pfle­ge­grad 5 2.096 €

Der durch­schnitt­li­che Eigen­an­teil im ers­ten Heim­jahr liegt laut Aus­wer­tung des Ver­bands der Ersatz­kas­sen zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro monat­lich, mit Spann­wei­ten von 2.891 Euro in Sach­sen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bre­men (Stand 2026). Ent­las­tung brin­gen die gestaf­fel­ten Leis­tungs­zu­schlä­ge: Ab dem ers­ten Monat über­nimmt die Kas­se 15 Pro­zent des pfle­ge­be­ding­ten Eigen­an­teils, nach zwölf Mona­ten 30, nach 24 Mona­ten 50 und nach 36 Mona­ten 75 Pro­zent. Wer die­se Sum­me nicht aus Ren­te und Erspar­nis­sen decken kann, muss auf Ange­hö­ri­ge oder das Sozi­al­amt zurück­grei­fen – genau die­se Dif­fe­renz schließt eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wird das Pfle­ge­geld 2026 erhöht?

Nein. Pfle­ge­geld und Pfle­ge­sach­leis­tun­gen lie­gen 2026 exakt auf dem Niveau von 2025. Die nächs­te regu­lä­re Dyna­mi­sie­rung ist erst zum 1. Janu­ar 2028 vor­ge­se­hen (Stand 2026).

Muss ich das Pfle­ge­geld versteuern?

Nein. Pfle­ge­geld ist steu­er­frei, solan­ge es der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son zufließt oder an Ange­hö­ri­ge zur Aner­ken­nung wei­ter­ge­ge­ben wird. Steu­er­pflich­tig wird es erst, wenn jemand die Pfle­ge erwerbs­mä­ßig ausübt.

Kann ich Pfle­ge­geld und Pfle­ge­dienst gleich­zei­tig bekommen?

Ja, das ist die Kom­bi­na­ti­ons­leis­tung. Der genutz­te Anteil der Sach­leis­tung wird pro­zen­tu­al vom Pfle­ge­geld abge­zo­gen, der Rest wird ausgezahlt.

Was pas­siert, wenn ich den Ent­las­tungs­be­trag nicht nutze?

Nicht abge­ru­fe­ne Beträ­ge ver­fal­len nicht sofort, son­dern las­sen sich im lau­fen­den Kalen­der­jahr ansam­meln. Der Rest aus dem Vor­jahr steht noch bis zum 30. Juni des Fol­ge­jah­res zur Verfügung.

Zahlt die Pfle­ge­kas­se auch, wenn ich noch kei­ne sechs Mona­te gepflegt werde?

Ja. Die frü­her nöti­ge sechs­mo­na­ti­ge Vor­pfle­ge­zeit für die Ver­hin­de­rungs­pfle­ge ist ent­fal­len. Der Anspruch besteht ab Pfle­ge­grad 2 sofort.

Rei­chen die gesetz­li­chen Leis­tun­gen für ein Pfle­ge­heim aus?

In aller Regel nicht. Zwi­schen der Kas­sen­leis­tung von maxi­mal 2.096 Euro und dem durch­schnitt­li­chen Eigen­an­teil von 3.364 Euro klafft eine vier­stel­li­ge Lücke pro Monat, die aus eige­nem Ein­kom­men und Ver­mö­gen zu tra­gen ist.

Bekom­me ich als pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger eige­ne Ansprüche?

Ja. Die Pfle­ge­kas­se zahlt Ren­ten­bei­trä­ge, unter Umstän­den Bei­trä­ge zur Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung und bei kurz­fris­ti­ger Arbeits­ver­hin­de­rung bis zu zehn Arbeits­ta­ge Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs­geld in Höhe von 90 Pro­zent des aus­ge­fal­le­nen Nettoarbeitsentgelts.

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