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Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt 2026 je nach Pflegegrad zwischen 131 Euro und 2.299 Euro im Monat – wie viel genau ankommt, hängt vor allem davon ab, ob Angehörige pflegen oder ein ambulanter Dienst übernimmt. Die Beträge sind gegenüber 2025 unverändert geblieben; die nächste turnusmäßige Anpassung ist erst wieder für 2028 vorgesehen. Wer weiß, welche Töpfe es gibt, holt deutlich mehr heraus – in meiner Beratungspraxis bleiben vor allem der Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag regelmäßig ungenutzt liegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2: 347, 599, 800 oder 990 Euro monatlich.
- Übernimmt ein Pflegedienst, stehen stattdessen 796 bis 2.299 Euro als Pflegesachleistung bereit – beides lässt sich auch kombinieren.
- Zusätzlich zu jedem Pflegegrad ab 1: 131 Euro Entlastungsbetrag und 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, jeden Monat.
- Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.
- Im Pflegeheim zahlt die Kasse pauschal 805 bis 2.096 Euro – der Eigenanteil liegt im ersten Jahr bundesweit bei durchschnittlich 3.364 Euro monatlich.
Pflegegeld oder Pflegedienst: die Beträge für 2026
Wer zu Hause gepflegt wird, hat die Wahl. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen und darf frei verwendet werden – üblicherweise als Anerkennung für pflegende Angehörige. Die Pflegesachleistung dagegen rechnet der ambulante Dienst direkt mit der Pflegekasse ab. Sie fällt deutlich höher aus, weil professionelle Pflege teurer ist.
| Leistung (monatlich) | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Tages- und Nachtpflege | 721 € | 1.357 € | 1.685 € | 2.085 € |
Wichtig ist die Kombinationsleistung: Nutzen Sie den Pflegedienst nur teilweise, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. Wer also 40 Prozent der Sachleistung abruft, bekommt noch 60 Prozent des Pflegegeldes. Das rechnet sich fast immer besser, als sich für eine der beiden Varianten zu entscheiden. Welcher Pflegegrad überhaupt realistisch ist, lässt sich vorab mit unserem Pflegegrad-Rechner einschätzen.
Diese Leistungen kommen zu jedem Pflegegrad hinzu
Neben Pflegegeld und Sachleistung gibt es mehrere Töpfe, die unabhängig davon zur Verfügung stehen – sie werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen abgerufen werden:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich ab Pflegegrad 1, etwa für Haushaltshilfe, Betreuungsangebote oder Tagespflege. Nicht genutzte Beträge lassen sich innerhalb des Jahres ansparen.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 Euro monatlich für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, zum Beispiel für den barrierefreien Badumbau oder einen Treppenlift. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich.
- Gemeinsamer Jahresbetrag: bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Pflegen nahe Angehörige die Vertretung, ist der Betrag auf das Doppelte des Pflegegeldes begrenzt.
- Zuschüsse für Pflegepersonen: Die Kasse zahlt Rentenbeiträge (bis 735,63 Euro monatlich) und bei Pflegezeit Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Pflegegrad 1: wenig Geld, aber nicht nichts
Bei Pflegegrad 1 entfallen Pflegegeld und Pflegesachleistung komplett. Trotzdem lohnt der Antrag: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro, die 42 Euro für Pflegehilfsmittel, der Zuschuss zum Wohnumfeld und die Pflegeberatung stehen bereits zu. Im Heim zahlt die Kasse 131 Euro monatlich. Wie der Antrag abläuft und was bei der Begutachtung zählt, steht im Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Was im Pflegeheim übrig bleibt
Hier tut sich die größte Lücke auf. Die Pflegekasse zahlt einen festen Pauschalbetrag, alles andere trägt der Bewohner selbst – inklusive Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.
| Pflegegrad | Leistung vollstationär (monatlich) |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 € |
| Pflegegrad 2 | 805 € |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Heimjahr liegt laut Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro monatlich, mit Spannweiten von 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt bis 3.761 Euro in Bremen (Stand 2026). Entlastung bringen die gestaffelten Leistungszuschläge: Ab dem ersten Monat übernimmt die Kasse 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, nach zwölf Monaten 30, nach 24 Monaten 50 und nach 36 Monaten 75 Prozent. Wer diese Summe nicht aus Rente und Ersparnissen decken kann, muss auf Angehörige oder das Sozialamt zurückgreifen – genau diese Differenz schließt eine Pflegezusatzversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Pflegegeld und Pflegesachleistungen liegen 2026 exakt auf dem Niveau von 2025. Die nächste reguläre Dynamisierung ist erst zum 1. Januar 2028 vorgesehen (Stand 2026).
Muss ich das Pflegegeld versteuern?
Nein. Pflegegeld ist steuerfrei, solange es der pflegebedürftigen Person zufließt oder an Angehörige zur Anerkennung weitergegeben wird. Steuerpflichtig wird es erst, wenn jemand die Pflege erwerbsmäßig ausübt.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?
Ja, das ist die Kombinationsleistung. Der genutzte Anteil der Sachleistung wird prozentual vom Pflegegeld abgezogen, der Rest wird ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht nutze?
Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort, sondern lassen sich im laufenden Kalenderjahr ansammeln. Der Rest aus dem Vorjahr steht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres zur Verfügung.
Zahlt die Pflegekasse auch, wenn ich noch keine sechs Monate gepflegt werde?
Ja. Die früher nötige sechsmonatige Vorpflegezeit für die Verhinderungspflege ist entfallen. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 sofort.
Reichen die gesetzlichen Leistungen für ein Pflegeheim aus?
In aller Regel nicht. Zwischen der Kassenleistung von maximal 2.096 Euro und dem durchschnittlichen Eigenanteil von 3.364 Euro klafft eine vierstellige Lücke pro Monat, die aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen ist.
Bekomme ich als pflegender Angehöriger eigene Ansprüche?
Ja. Die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, unter Umständen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und bei kurzfristiger Arbeitsverhinderung bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.