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Arbeits­kraft­ab­si­che­rung

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung 2026: Mul­ti­ren­te ver­glei­chen, Kos­ten & ehr­li­che Einordnung

Aktualisiert: 04. August 2026  ·  Veröffentlicht: 08. Oktober 2019

Fach­lich geprüft mit Blick auf die kom­bi­nier­te Absi­che­rung von Grund­fä­hig­kei­ten, schwe­ren Krank­hei­ten und Pfle­ge, Leis­tungs­aus­lö­ser und die Abgren­zung zur BU.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Mul­ti-Ren­te (Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung) zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie eine Grund­fä­hig­keit wie Sehen, Hören, Gehen oder den Gebrauch der Hän­de verlieren.
  • Oft sind auch schwe­re Krank­hei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit mitversichert.
  • Anders als die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung stellt sie nicht auf Ihren Beruf ab, son­dern auf den kon­kre­ten Fähig­keits­ver­lust – die Gesund­heits­prü­fung ist ein­fa­cher, der Bei­trag oft günstiger.
  • Für kör­per­lich Täti­ge und für Kin­der ist sie eine prü­fens­wer­te Alter­na­ti­ve oder Ergän­zung zur BU.
  • Bei­trags­re­le­vant sind Alter, Rau­cher­sta­tus, Ren­ten­hö­he und die Risi­ko­grup­pe: K (Kin­der bis 15 Jah­re), A (ohne kör­per­li­che Tätig­keit) oder B (körperlich/handwerklich tätig).

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie eine Grund­fä­hig­keit ver­lie­ren – zum Bei­spiel Sehen, Hören, Gehen oder den Gebrauch der Hän­de. Ihr Beruf spielt dabei kei­ne Rolle.
  • Als Mul­ti­ren­te (Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung) kom­bi­niert der Ver­trag meh­re­re Aus­lö­ser: Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten, schwe­re Erkran­kun­gen, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Unfal­lin­va­li­di­tät und Organ­schä­di­gung – je nach Tarif.
  • Sie ist die Alter­na­ti­ve, wenn die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu teu­er oder wegen Beruf und Vor­er­kran­kun­gen schwer zu bekom­men ist – ersetzt aber kei­ne voll­wer­ti­ge BU.
  • Geleis­tet wird eine lau­fen­de Monats­ren­te statt einer Ein­mal­zah­lung: Das Geld fließt Monat für Monat und ersetzt weg­ge­fal­le­nes Einkommen.
  • Über die Annah­me ent­schei­den die Gesund­heits­fra­gen – die Prü­fung ist meist ein­fa­cher als in der BU, sorg­fäl­tig beant­wor­tet wer­den müs­sen die Fra­gen trotzdem.

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – am Markt auch Mul­ti­ren­te oder Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung genannt – zahlt Ihnen eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie eine defi­nier­te Grund­fä­hig­keit durch Unfall oder Krank­heit ver­lie­ren. Anders als die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung stellt sie nicht auf Ihren Beruf ab, son­dern auf den kon­kre­ten Fähig­keits­ver­lust. Das macht die Gesund­heits­prü­fung ein­fa­cher und den Bei­trag oft deut­lich güns­ti­ger – beson­ders für kör­per­lich und hand­werk­lich Täti­ge sowie für Kin­der. Hier fin­den Sie die ver­si­cher­ten Grund­fä­hig­kei­ten, die Bei­trags­he­bel, die ehr­li­che Abgren­zung zur BU – und den Tarif­ver­gleich direkt auf die­ser Seite.

Unver­bind­li­che Anfra­ge: Wir prü­fen pas­sen­de Tari­fe für Ihre Situation

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung lässt sich nicht sinn­voll über einen rei­nen Bei­trags­rech­ner ver­glei­chen: Ent­schei­dend sind die Fähig­keits­de­fi­ni­tio­nen im Bedin­gungs­werk und Ihre gesund­heit­li­che Vor­ge­schich­te. Schil­dern Sie uns des­halb kurz Ihre Situa­ti­on – wir mel­den uns mit einer Ein­schät­zung. Kos­ten­los und unverbindlich.

Das Anfra­ge-For­mu­lar wird geladen …

Was ist eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – und wie funk­tio­niert die Multirente?

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine Arbeits­kraft­ab­si­che­rung, die Ihnen eine monat­li­che Ren­te zahlt, sobald Sie eine im Ver­trag defi­nier­te Grund­fä­hig­keit durch Unfall oder Krank­heit ver­lie­ren – etwa Sehen, Hören, Gehen oder den Gebrauch der Hän­de. Als Mul­ti­ren­te bezie­hungs­wei­se Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung bün­delt sie meh­re­re Leis­tungs­aus­lö­ser in einem Ver­trag: Fähig­keits­ver­lust, schwe­re Erkran­kun­gen und Pflegebedürftigkeit.

🦿 Die Fähig­keit zählt, nicht der Beruf

Ent­schei­dend ist allein, ob eine ver­si­cher­te Grund­fä­hig­keit tat­säch­lich ver­lo­ren geht. Ob Sie danach noch arbei­ten kön­nen oder wol­len, spielt für den Leis­tungs­an­spruch kei­ne Rol­le – das unter­schei­det sie grund­le­gend von der Berufsunfähigkeitsversicherung.

💶 Monat­li­che Ren­te statt Einmalzahlung

Geleis­tet wird eine lau­fen­de Monats­ren­te, kei­ne ein­ma­li­ge Kapi­tal­sum­me. Das Geld kommt also Monat für Monat und ersetzt weg­ge­fal­le­nes Ein­kom­men – Höhe und Zahl­dau­er legen Sie bei Ver­trags­ab­schluss selbst fest.

🧩 Mul­ti­ren­te: meh­re­re Bausteine

Üblich ist eine Kom­bi­na­ti­on aus fünf Ele­men­ten: Inva­li­di­tät durch Unfall, Organ­schä­di­gung, schwe­re Erkran­kun­gen, Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit – jeweils aus­ge­löst durch Unfall oder Krankheit.

📋 Ein­fa­che­re Gesundheitsprüfung

Weil nicht der Beruf, son­dern die Fähig­keit ver­si­chert wird, fällt die Gesund­heits­prü­fung meist ein­fa­cher aus als in der BU – und der Bei­trag oft deut­lich güns­ti­ger. Die Gesund­heits­fra­gen blei­ben trotz­dem entscheidend.

Ein­ord­nung: Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung greift bei Unfall und Krank­heit, ver­langt dafür aber den tat­säch­li­chen Ver­lust einer Fähig­keit. Damit steht sie zwi­schen der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die schon bei Berufs­un­fä­hig­keit leis­tet, und der Unfall­ver­si­che­rung, die nur nach Unfäl­len einspringt.

Video: Was ist die Mul­ti-Ren­te (Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung)?

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Die Mul­ti-Ren­te (auch Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung) zahlt eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie bestimm­te Grund­fä­hig­kei­ten ver­lie­ren – z. B. Sehen, Hören, Gehen oder den Gebrauch der Hän­de. Oft sind auch schwe­re Krank­hei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit abgesichert.
  • Der Unter­schied zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Es kommt nicht auf den Beruf an, son­dern nur auf den kon­kre­ten Ver­lust einer Fähigkeit.
  • Das macht die Gesund­heits­prü­fung ein­fa­cher und den Bei­trag oft deut­lich günstiger.
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Eine Ren­te, wenn Sie eine wich­ti­ge Grund­fä­hig­keit ver­lie­ren. Das ist die Idee hin­ter der Mul­ti-Ren­te. Die Mul­ti-Ren­te, auch Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung genannt, zahlt Ihnen eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie bestimm­te Grund­fä­hig­kei­ten ver­lie­ren, zum Bei­spiel das Sehen, das Hören, das Gehen oder den Gebrauch Ihrer Hän­de. Oft sind auch schwe­re Krank­hei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit abge­si­chert. Der gro­ße Unter­schied zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Es kommt nicht auf Ihren Beruf an, son­dern nur auf den kon­kre­ten Ver­lust einer Fähig­keit. Das macht die Gesund­heits­prü­fung ein­fa­cher und den Bei­trag oft deut­lich güns­ti­ger. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Wel­che Grund­fä­hig­kei­ten sind ver­si­chert – und was deckt die Mul­ti­ren­te zusätz­lich ab?

Ver­si­chert ist immer eine im Ver­trag abschlie­ßend auf­ge­zähl­te Lis­te von Grund­fä­hig­kei­ten. Die Mul­ti­ren­te erwei­tert die­sen Kern um wei­te­re Bau­stei­ne – in der Regel um fünf Absi­che­rungs­ele­men­te zur Arbeits­kraft­ab­si­che­rung bei Krank­heit oder Unfall:

Bau­steinWas abge­si­chert istAus­ge­löst durchWor­auf Sie ach­ten sollten
Ver­lust von GrundfähigkeitenSehen, Hören, Spre­chen, Gebrauch der Hän­de, Gehen, Ste­hen, Trep­pen­stei­gen, Knien und Bücken, Heben und Tra­gen, teils AutofahrenUnfall oder KrankheitKern des Ver­trags: Wie vie­le und wel­che Fähig­kei­ten der Tarif aufführt
Schwe­re ErkrankungenSchwe­re Krank­heits­bil­der, die in den Bedin­gun­gen nament­lich genannt sindUnfall oder KrankheitUmfang der Lis­te und wie die Krank­heits­bil­der defi­niert werden
Pfle­ge­be­dürf­tig­keitRen­te, wenn Sie auf frem­de Hil­fe im All­tag ange­wie­sen sindUnfall oder KrankheitAb wel­chem Grad der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit geleis­tet wird
Inva­li­di­tät durch UnfallDau­er­haf­te kör­per­li­che Beein­träch­ti­gung nach einem UnfallUnfallVer­hält­nis zu einer bereits bestehen­den Unfallversicherung
Organ­schä­di­gungDau­er­haf­te Funk­ti­ons­stö­rung wich­ti­ger OrganeUnfall oder KrankheitWel­che Orga­ne genannt sind und ab wel­cher Schwere

Genau hier lohnt der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Ver­gleich: Wel­che Fähig­kei­ten auf­ge­führt sind, wie stark eine Fähig­keit ein­ge­schränkt sein muss und wel­che Bau­stei­ne der Tarif über­haupt ent­hält, unter­schei­det sich von Anbie­ter zu Anbie­ter erheb­lich. Zwei Ver­trä­ge mit dem­sel­ben Bei­trag kön­nen völ­lig unter­schied­li­che Leis­tungs­ver­spre­chen ent­hal­ten – des­halb zählt neben dem Preis immer der Bedin­gungs­text. Die Tari­fe berech­nen Sie über das Anfra­ge­for­mu­lar oben auf die­ser Seite.

Was eine Grund­fä­hig­keit im Ver­trags­sinn bedeutet

Gemeint sind ele­men­ta­re kör­per­li­che Fähig­kei­ten des All­tags, nicht beruf­li­che Tätig­kei­ten. Ob Sie einen Bild­schirm­ar­beits­platz haben oder auf dem Bau arbei­ten, ändert am Leis­tungs­aus­lö­ser nichts: Ver­lie­ren Sie das Seh­ver­mö­gen oder den Gebrauch Ihrer Hän­de, ist der Fall ver­si­chert – ganz gleich, wel­chen Beruf Sie aus­üben. Umge­kehrt gilt aber auch: Wer sei­nen Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den auf­ge­ben muss, ohne dass eine der auf­ge­zähl­ten Fähig­kei­ten weg­ge­fal­len ist, erhält aus die­sem Ver­trag kei­ne Rente.

Ehr­li­cher Hin­weis: Die Mul­ti­ren­te ersetzt in der Regel nicht den umfang­rei­chen Leis­tungs­um­fang einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Sie ist wegen des nied­ri­ge­ren Bei­trags für vie­le – vor allem kör­per­lich Arbei­ten­de – eine sinn­vol­le Alter­na­tiv- oder Ergän­zungs­ab­si­che­rung, aber kein voll­wer­ti­ger BU-Ersatz.

Was kos­tet eine Grundfähigkeitsversicherung?

Einen Pau­schal­bei­trag gibt es nicht: Was Sie zah­len, ergibt sich aus Ihrer per­sön­li­chen Aus­gangs­la­ge und der gewünsch­ten Absi­che­rung. Weil die Ver­si­che­rung nicht auf den Beruf abstellt, liegt der Bei­trag aller­dings oft deut­lich unter dem einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – genau das macht sie für vie­le erst bezahl­bar. Die­se Hebel bestim­men den Preis:

  • Alter bei Ver­trags­be­ginn: Je frü­her Sie ein­stei­gen, des­to güns­ti­ger der Bei­trag – und des­to grö­ßer die Chan­ce, die Gesund­heits­fra­gen ohne Vor­er­kran­kun­gen zu beantworten.
  • Risi­ko­grup­pe und Tätig­keit: Üblich ist die Ein­tei­lung in K (Kin­der bis 15 Jah­re), A (Per­so­nen ohne kör­per­li­che und hand­werk­li­che Tätig­kei­ten) und B (Per­so­nen mit kör­per­li­cher oder hand­werk­li­cher Tätig­keit). Dazu kom­men Rau­cher- bezie­hungs­wei­se Nicht­rau­cher­sta­tus und die Fra­ge, ob Sie Motor­rad fahren.
  • Höhe und Dau­er der Ren­te: Je höher die gewünsch­te Monats­ren­te und je län­ger sie im Leis­tungs­fall gezahlt wer­den soll, des­to höher der Bei­trag. Eine ver­ein­bar­te Ren­ten­dy­na­mik – die jähr­li­che Stei­ge­rung der Ren­te im Bezugs­fall – kos­tet zusätz­lich, schützt aber vor Kaufkraftverlust.
  • Umfang der Bau­stei­ne: Ein Tarif, der neben den Grund­fä­hig­kei­ten auch schwe­re Erkran­kun­gen, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Unfal­lin­va­li­di­tät und Organ­schä­di­gung absi­chert, kos­tet mehr als eine schma­le Vari­an­te. Wer beim Bei­trag spa­ren will, soll­te an der Ren­ten­hö­he dre­hen – nicht an der Sub­stanz der Bedingungen.
So kom­men Sie zu Ihrem Bei­trag: Über das Anfra­ge­for­mu­lar oben geben Sie Tarif­grup­pe (etwa öffent­li­cher Dienst), Geburts­da­tum, Risi­ko­grup­pe, Rau­cher­sta­tus und Motor­rad­nut­zung an, wäh­len anschlie­ßend die gewünsch­te Monats­ren­te, die Zahl­dau­er und eine mög­li­che Ren­ten­dy­na­mik. Wenn eine Ein­ga­be unklar ist, öff­net der grü­ne i‑Button rechts neben dem Feld einen Hin­weis zu sinn­vol­len Anga­ben. So sehen Sie die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Kos­ten meh­re­rer Anbie­ter neben­ein­an­der – kos­ten­frei und unverbindlich.

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Wann leis­tet die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – und wann nicht?

Der Leis­tungs­aus­lö­ser ist eng defi­niert und genau dar­in liegt Stär­ke und Schwä­che zugleich: Die Ver­si­che­rung zahlt, wenn Sie eine ver­si­cher­te Grund­fä­hig­keit tat­säch­lich ver­lie­ren – nicht schon dann, wenn Ihre Arbeits­fä­hig­keit nach­lässt. Was das prak­tisch bedeu­tet, klä­ren die bei­den fol­gen­den Punkte.

Der Leis­tungs­aus­lö­ser: der tat­säch­li­che Ver­lust der Fähigkeit

Maß­geb­lich ist die Lis­te im Ver­trag. Steht eine Fähig­keit dort und ist sie in dem beschrie­be­nen Aus­maß weg­ge­fal­len, ent­steht der Ren­ten­an­spruch – gleich­gül­tig, ob die Ursa­che ein Unfall oder eine Krank­heit war und gleich­gül­tig, wel­chen Beruf Sie aus­üben. Fehlt die Fähig­keit dage­gen in der Auf­zäh­lung oder ist die Ein­schrän­kung schwä­cher als in den Bedin­gun­gen ver­langt, gibt es kei­ne Leis­tung. Des­halb ist die Bedin­gungs­lek­tü­re vor dem Abschluss wich­ti­ger als jede Beitragsersparnis.

  • Wel­che Fähig­kei­ten sind auf­ge­führt? Prü­fen Sie, ob die für Sie wich­ti­gen Fähig­kei­ten – etwa der Gebrauch der Hän­de, Heben und Tra­gen oder Auto­fah­ren – über­haupt im Tarif genannt sind.
  • Wie stark muss die Ein­schrän­kung sein? Die Bedin­gun­gen beschrei­ben je Fähig­keit, ab wel­chem Aus­maß der Ver­lust als ein­ge­tre­ten gilt und wie lan­ge die­ser Zustand vor­aus­sicht­lich bestehen muss.
  • Wel­che Bau­stei­ne grei­fen zusätz­lich? Kommt der Anspruch nicht über die Grund­fä­hig­kei­ten zustan­de, kön­nen in der Mul­ti­ren­te die Bau­stei­ne schwe­re Erkran­kun­gen, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, Unfal­lin­va­li­di­tät oder Organ­schä­di­gung ein­schlä­gig sein.

Nach­weis, Gesund­heits­fra­gen und typi­sche Grenzen

Den Ver­lust der Fähig­keit müs­sen Sie ärzt­lich nach­wei­sen – der Ver­si­che­rer prüft anhand der Unter­la­gen, ob der in den Bedin­gun­gen beschrie­be­ne Zustand erreicht ist. Eben­so wich­tig ist der Blick zurück: Die Gesund­heits­fra­gen im Antrag müs­sen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet wer­den, sonst ris­kie­ren Sie im Leis­tungs­fall den Anspruch. Und die struk­tu­rel­le Gren­ze bleibt: Wer arbeits­un­fä­hig wird, ohne eine der auf­ge­zähl­ten Fähig­kei­ten zu ver­lie­ren – etwa bei vie­len psy­chi­schen Erkran­kun­gen –, erhält aus die­sem Ver­trag kei­ne Ren­te. Wer die­se Fäl­le abde­cken will, braucht die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Video: Für wen ist die Mul­ti-Ren­te sinn­voll – und die Abgren­zung zur BU

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  • Beson­ders sinn­voll, wenn eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu teu­er oder wegen Beruf/Vorerkrankungen schwer zu bekom­men ist – auch für kör­per­lich arbei­ten­de Men­schen oft eine gute Lösung.
  • Wich­tig: Die Mul­ti-Ren­te ersetzt kei­ne voll­wer­ti­ge BU. Die BU zahlt schon, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen – die Mul­ti-Ren­te erst beim tat­säch­li­chen Ver­lust einer Grund­fä­hig­keit.
  • Sie ist damit eine güns­ti­ge Alter­na­ti­ve oder eine sinn­vol­le Ergän­zung.
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Für wen ist die Mul­ti-Ren­te die rich­ti­ge Wahl? Und wo sind ihre Gren­zen? Die Mul­ti-Ren­te ist beson­ders sinn­voll, wenn eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Sie zu teu­er ist oder wegen Ihres Berufs oder Vor­er­kran­kun­gen nur schwer zu bekom­men ist. Auch für kör­per­lich arbei­ten­de Men­schen ist sie oft eine gute Lösung. Wich­tig zu wis­sen: Die Mul­ti-Ren­te ersetzt kei­ne voll­wer­ti­ge Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Die BU zahlt bereits, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen. Die Mul­ti-Ren­te leis­tet dage­gen erst, wenn Sie eine bestimm­te Grund­fä­hig­keit tat­säch­lich ver­lie­ren. Sie ist damit eine güns­ti­ge Alter­na­ti­ve oder eine sinn­vol­le Ergän­zung. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die ehr­li­che Ant­wort vor­weg: Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die stär­ke­re Absi­che­rung, weil sie bereits zahlt, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet erst beim tat­säch­li­chen Ver­lust einer Fähig­keit – dafür ist sie güns­ti­ger und leich­ter zu bekom­men. Sie ist damit die klas­si­sche BU-Alter­na­ti­ve, kei­ne Verbesserung:

Kri­te­ri­umBerufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungGrund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung / Multirente
Leis­tungs­aus­lö­serSie kön­nen Ihren Beruf nicht mehr ausübenSie ver­lie­ren eine ver­si­cher­te Grundfähigkeit
Bezug zum BerufDer zuletzt aus­ge­üb­te Beruf ist der MaßstabKein Berufs­be­zug – es zählt die Fähigkeit
Gesund­heits­prü­fungUmfang­reich, Vor­er­kran­kun­gen wie­gen schwerMeist ein­fa­cher, Annah­me häu­fi­ger möglich
Bei­tragHöher, bei kör­per­li­chen Beru­fen deutlichOft spür­bar güns­ti­ger, kaum berufsabhängig
Leis­tungs­um­fangAm brei­tes­ten, auch bei psy­chi­schen ErkrankungenAuf die auf­ge­zähl­ten Aus­lö­ser begrenzt
Typi­scher EinsatzErs­te Wahl, wenn Beruf und Gesund­heit sie zulassenAlter­na­ti­ve oder Ergän­zung, wenn die BU zu teu­er oder nicht erhält­lich ist

🧩 Grund­fä­hig­kei­ten-Check

Drei Anga­ben, eine ers­te Ein­ord­nung Ihrer Absi­che­rung – ohne per­sön­li­che Daten.

Alter­na­ti­ve, Ergän­zung – oder beides?

In der Bera­tungs­pra­xis füh­ren drei Wege zum Ziel. Wer die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu ver­tret­ba­ren Kon­di­tio­nen bekommt, soll­te sie zuerst prü­fen. Ist der Bei­trag wegen eines hand­werk­li­chen Berufs zu hoch oder schei­tert der Antrag an Vor­er­kran­kun­gen, ist die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung die rea­lis­ti­sche Absi­che­rung statt gar kei­ner. Und wer bereits eine BU mit nied­ri­ger Ren­te hat, kann die Mul­ti­ren­te als zwei­te Säu­le dane­ben­stel­len – dann grei­fen zwei Ver­trä­ge mit unter­schied­li­chen Auslösern.

Rei­hen­fol­ge statt Ent­we­der-oder: Ver­glei­chen Sie zuerst, ob und zu wel­chem Bei­trag eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Sie mög­lich ist. Erst wenn die­ser Weg ver­sperrt oder wirt­schaft­lich unver­nünf­tig ist, wird die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zur ers­ten Wahl. Eine Absi­che­rung ohne Berufs­be­zug ist immer bes­ser als eine Lücke – aber nie auto­ma­tisch die bes­se­re Lösung.

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Für wen lohnt sich die Grundfähigkeitsversicherung?

Beson­ders sinn­voll ist sie, wenn eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Sie zu teu­er ist oder wegen Ihres Berufs bezie­hungs­wei­se Vor­er­kran­kun­gen nur schwer zu bekom­men ist. Für kör­per­lich arbei­ten­de Men­schen ist sie oft eine gute Lösung, eben­so für Kin­der und Jugend­li­che, die noch kei­nen Beruf haben. Machen Sie zuerst den Check, dann die Einordnung:

🧭 Bedarfs-Check: Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, BU – oder beides?

Vier Fra­gen, eine ehr­li­che Ein­schät­zung – ohne per­sön­li­che Daten.

✓ Sie spricht für sich, wenn …

  • Sie hand­werk­lich oder kör­per­lich arbei­ten und die BU des­halb sehr teu­er ist
  • Vor­er­kran­kun­gen einen BU-Antrag erschwe­ren oder ver­hin­dert haben
  • Sie ein Kind absi­chern möch­ten, das noch kei­nen Beruf ausübt
  • Sie eine bestehen­de BU-Ren­te um einen zwei­ten Aus­lö­ser ergän­zen wollen
  • Ihnen eine lau­fen­de Monats­ren­te wich­ti­ger ist als eine ein­ma­li­ge Kapitalzahlung

✗ Ihre Gren­zen soll­ten Sie kennen

  • Sie leis­tet erst beim tat­säch­li­chen Ver­lust einer auf­ge­zähl­ten Fähigkeit
  • Erkran­kun­gen ohne Fähig­keits­ver­lust lösen kei­ne Ren­te aus
  • Der Leis­tungs­um­fang einer voll­wer­ti­gen BU wird in der Regel nicht erreicht
  • Die Gesund­heits­fra­gen ent­schei­den wei­ter­hin über Annah­me und Beitrag

Unse­re Pra­xis-Ein­ord­nung: Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist sel­ten die theo­re­tisch bes­te, aber häu­fig die prak­tisch bes­te Lösung – näm­lich dann, wenn die Alter­na­ti­ve kei­ne Absi­che­rung wäre. Prü­fen Sie zuerst die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, und wenn die­ser Weg ver­sperrt ist, sichern Sie die Grund­fä­hig­kei­ten ab, statt die Ent­schei­dung zu ver­ta­gen. Wel­che Ren­te zu wel­chem Bei­trag mög­lich ist, sehen Sie über das Anfra­ge­for­mu­lar oben auf die­ser Sei­te.

Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ver­glei­chen – Tari­fe berechnen

Die Unter­schie­de zwi­schen den Tari­fen lie­gen nicht nur im Bei­trag, son­dern vor allem in der Lis­te der ver­si­cher­ten Grund­fä­hig­kei­ten und in den mit­ver­si­cher­ten Bau­stei­nen. Genau des­halb steht das Anfra­ge­for­mu­lar direkt oben auf die­ser Sei­te: Sie geben Tarif­grup­pe, Geburts­da­tum, Risi­ko­grup­pe, Rau­cher­sta­tus, Wunschren­te, Zahl­dau­er und Dyna­mik ein und sehen die pas­sen­den Tari­fe neben­ein­an­der – kos­ten­frei, unver­bind­lich und ohne Vor­ab­kon­takt. Bei Rück­fra­gen zu ein­zel­nen Bedin­gun­gen errei­chen Sie uns danach jederzeit.

Ihre Situa­ti­on kurz schil­dern – wir prü­fen pas­sen­de Tarife.

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Kin­der, jun­ge Erwach­se­ne und Berufs­ein­stei­ger absichern

🧒 Kin­der

Für Kin­der bis 15 Jah­re gibt es im Ver­gleich eine eige­ne Risi­ko­grup­pe K. Kin­der haben noch kei­nen Beruf und damit kei­nen Zugang zu einer klas­si­schen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung setzt dage­gen am Ver­lust einer Fähig­keit an und passt des­halb schon im Kindesalter.

🎒 Schü­ler und Azubis

Wer noch in Schu­le oder Aus­bil­dung steckt, hat meist ein sehr nied­ri­ges Ein­tritts­al­ter – und Alter ist einer der stärks­ten Bei­trags­he­bel. Die Mul­ti­ren­te sichert hier den Fall ab, dass eine Grund­fä­hig­keit wie Sehen, Hören oder der Gebrauch der Hän­de durch Unfall oder Krank­heit ver­lo­ren geht.

🎓 Berufs­ein­stei­ger

Am Berufs­start ist das Bud­get knapp, der Absi­che­rungs­be­darf aber am größ­ten. Wenn die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu teu­er ist, ist die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung eine ernst­haf­te BU-Alter­na­ti­ve: gerin­ge­rer Bei­trag, ein­fa­che­re Gesund­heits­prü­fung, dafür enge­rer Leistungsauslöser.

🔧 Hand­werk und Bau

Kör­per­lich und hand­werk­lich Täti­ge fal­len in die Risi­ko­grup­pe B und zah­len in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung häu­fig sehr hohe Bei­trä­ge oder wer­den gar nicht ange­nom­men. Genau für die­se Grup­pe ist die Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung oft die prak­ti­ka­ble Lösung.

💼 Büro und öffent­li­cher Dienst

Per­so­nen ohne kör­per­li­che oder hand­werk­li­che Tätig­keit gehö­ren zur Risi­ko­grup­pe A. Auch hier lohnt der Blick: Der Ver­lust des Seh­ver­mö­gens oder des Gehens trifft Schreib­tisch­be­ru­fe genau­so – und im öffent­li­chen Dienst kann eine eige­ne Tarif­grup­pe hin­ter­legt sein.

👨‍👩‍👧 Eltern und Familien

Fällt das Ein­kom­men eines Eltern­teils dau­er­haft weg, gerät die Fami­li­en­pla­nung ins Wan­ken. Eine monat­li­che Ren­te statt einer Ein­mal­zah­lung hält den Haus­halt über Jah­re sta­bil – wahl­wei­se mit Ren­ten­dy­na­mik, also einer jähr­li­chen Stei­ge­rung der Ren­te im Bezugsfall.

Im Leis­tungs­fall: Wie läuft die Aus­zah­lung ab?

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt kei­ne ein­ma­li­ge Sum­me, son­dern eine monat­li­che Ren­te. Bis sie fließt, sind drei Schrit­te zu gehen:

  • 1. Leis­tungs­fall mel­den: Sobald abseh­bar ist, dass eine Grund­fä­hig­keit dau­er­haft ein­ge­schränkt oder ver­lo­ren ist, infor­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer. Hal­ten Sie den Ver­si­che­rungs­schein und die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen bereit – dort ist defi­niert, wel­che Fähig­kei­ten in wel­chem Umfang ver­si­chert sind. Je voll­stän­di­ger Ihre Anga­ben von Anfang an sind, des­to schnel­ler läuft die Prüfung.
  • 2. Aus­lö­ser und Nach­weis klä­ren: Geprüft wird nicht, ob Sie Ihren Beruf noch aus­üben kön­nen, son­dern ob einer der ver­si­cher­ten Aus­lö­ser vor­liegt: der Ver­lust einer Grund­fä­hig­keit, eine schwe­re Erkran­kung, eine Organ­schä­di­gung, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder eine Inva­li­di­tät durch Unfall. Dafür wer­den ärzt­li­che Befun­de und Behand­lungs­un­ter­la­gen benö­tigt; wel­cher Nach­weis genügt, regelt der jewei­li­ge Tarif.
  • 3. Ren­te fließt monat­lich: Ist der Leis­tungs­fall aner­kannt, erhal­ten Sie die ver­ein­bar­te Monats­ren­te – so lan­ge, wie es im Ver­trag fest­ge­legt wur­de. Haben Sie beim Abschluss eine Ren­ten­dy­na­mik gewählt, steigt die Ren­te im Bezugs­fall jähr­lich an. Die Höhe der Ren­te und die Leis­tungs­dau­er legen Sie schon im Ver­gleich fest, nicht erst im Schadenfall.
Wie eng oder weit ein Aus­lö­ser gefasst ist, unter­schei­det sich von Tarif zu Tarif erheb­lich. Ver­glei­chen Sie des­halb nicht nur die Kos­ten, son­dern immer auch die Leis­tun­gen – bei­des stel­len wir Ihnen über das Anfra­ge­for­mu­lar oben gegenüber.

Bestehen­den Ver­trag prü­fen, anpas­sen oder ergänzen

Vie­le Anfra­gen errei­chen uns von Men­schen, die bereits eine Mul­ti­ren­te oder eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung haben. Die Rei­hen­fol­ge, in der Sie den­ken sollten:

  1. Nicht vor­schnell kün­di­genIhr Gesund­heits­zu­stand ent­schei­det über jeden Neu­ab­schluss. Ein bestehen­der Ver­trag, des­sen Gesund­heits­fra­gen ein­mal ange­nom­men wur­den, ist des­halb ein Wert für sich – neue Dia­gno­sen kön­nen bei einem neu­en Antrag zu Aus­schlüs­sen, Zuschlä­gen oder einer Ableh­nung füh­ren. Erst prü­fen, dann entscheiden.
  2. Ren­ten­hö­he gegen den heu­ti­gen Bedarf hal­tenWas vor Jah­ren als monat­li­che Ren­te aus­rei­chend erschien, deckt heu­te womög­lich die lau­fen­den Kos­ten nicht mehr. Prü­fen Sie die ver­ein­bar­te Ren­ten­hö­he, die Leis­tungs­dau­er und die Fra­ge, ob eine Ren­ten­dy­na­mik ein­ge­schlos­sen ist – also eine jähr­li­che Stei­ge­rung der Ren­te im Bezugsfall.
  3. Bau­stei­ne im Ver­trag durch­se­henEine Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung kom­bi­niert in der Regel meh­re­re Ele­men­te: Inva­li­di­tät durch Unfall, Organ­schä­di­gung, schwe­re Erkran­kun­gen, Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit. Nicht jeder Tarif ent­hält alle fünf. Schau­en Sie nach, wel­che Aus­lö­ser Ihr Ver­trag tat­säch­lich abdeckt.
  4. Ergän­zen statt tau­schenWer bereits eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hat, braucht sel­ten einen Wech­sel, aber oft eine Auf­sto­ckung: Die Mul­ti­ren­te kann als zusätz­li­che Absi­che­rung dane­ben­ste­hen. Wo sich ein Wech­sel wirk­lich rech­net, zeigt der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Ver­gleich über das Anfra­ge­for­mu­lar oben – auch wenn das Ergeb­nis „behal­ten“ lautet.

Check­lis­ten: Vor dem Abschluss & im Leistungsfall

Zwei prak­ti­sche Check­lis­ten – direkt abhak­bar (auch per Klick auf den Text), druck­bar und per Mail versendbar:

1. Vor dem Abschluss

2. Im Leistungsfall

7 Irr­tü­mer zur Grundfähigkeitsversicherung

Rund um Mul­ti­ren­te, Leis­tungs­aus­lö­ser und Gesund­heits­prü­fung hal­ten sich hart­nä­cki­ge Halb­wahr­hei­ten. Das Quiz zeigt sie­ben typi­sche Irr­tü­mer und färbt nach Ihrer Aus­wahl die rich­ti­ge Ant­wort hell­grün und die fal­sche hellrot.

1. Die Mul­ti­ren­te ersetzt eine voll­wer­ti­ge Berufsunfähigkeitsversicherung.

Rich­tig. Die Mul­ti­ren­te ersetzt kei­ne voll­wer­ti­ge Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Die BU zahlt bereits, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen – die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erst, wenn Sie eine Grund­fä­hig­keit tat­säch­lich ver­lie­ren. Sie ist damit eine güns­ti­ge BU-Alter­na­ti­ve oder eine sinn­vol­le Ergän­zung, aber kein gleich­wer­ti­ger Ersatz.
Falsch. Der Leis­tungs­aus­lö­ser ist deut­lich enger als bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Die BU leis­tet schon, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr aus­üben kön­nen, die Mul­ti­ren­te erst beim tat­säch­li­chen Ver­lust einer Grund­fä­hig­keit. Prü­fen Sie des­halb immer zuerst, ob eine BU für Sie erreich­bar und bezahl­bar ist.

2. Ob geleis­tet wird, hängt davon ab, ob Sie Ihren Beruf noch aus­üben können.

Rich­tig. Auf den Beruf kommt es hier gera­de nicht an. Ent­schei­dend ist allein der kon­kre­te Ver­lust einer Grund­fä­hig­keit – etwa Sehen, Hören, Spre­chen, Gehen oder der Gebrauch der Hän­de. Genau weil der Beruf hier kei­ne Rol­le spielt, ist die Gesund­heits­prü­fung ein­fa­cher und den Bei­trag oft deut­lich günstiger.
Falsch. Der Berufs­be­zug ist das Merk­mal der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, nicht der Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung. Hier zählt aus­schließ­lich, ob Sie eine ver­si­cher­te Fähig­keit ver­lo­ren haben – ob Sie wei­ter­ar­bei­ten kön­nen, wird nicht gefragt. Das ver­ein­facht die Annah­me, ver­engt aber auch den Leistungsfall.

3. Im Leis­tungs­fall gibt es eine ein­ma­li­ge Kapitalsumme.

Rich­tig. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt eine monat­li­che Ren­te, kei­ne Ein­mal­zah­lung. Genau das ist ihr Zweck: lau­fen­des Ein­kom­men erset­zen, wenn eine Grund­fä­hig­keit ver­lo­ren geht. Höhe und Leis­tungs­dau­er legen Sie beim Abschluss fest, auf Wunsch mit einer Ren­ten­dy­na­mik, die die Ren­te im Bezugs­fall jähr­lich steigert.
Falsch. Anders als eine rei­ne Unfall-Inva­li­di­täts­leis­tung ist die Mul­ti­ren­te auf Dau­er ange­legt: Sie erhal­ten eine monat­li­che Ren­te über den ver­ein­bar­ten Zeit­raum. Wie hoch sie aus­fällt und wie lan­ge sie fließt, bestim­men Sie schon bei der Ver­gleichs­be­rech­nung – nicht erst im Leistungsfall.

4. Auf Gesund­heits­fra­gen kön­nen Sie beim Abschluss verzichten.

Rich­tig. Ein­fa­cher heißt nicht: gar kei­ne Prü­fung. Die Gesund­heits­prü­fung fällt gegen­über der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schlan­ker aus, weil kein Berufs­bild bewer­tet wer­den muss – Gesund­heits­fra­gen gibt es aber wei­ter­hin. Beant­wor­ten Sie sie voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß, sonst steht im Leis­tungs­fall der gesam­te Schutz zur Debatte.
Falsch. Die Gesund­heits­prü­fung ist ein­fa­cher als bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, ent­fällt aber nicht. Fal­sche oder lücken­haf­te Anga­ben sind der häu­figs­te Grund für Streit im Leis­tungs­fall. Neh­men Sie sich Zeit, holen Sie im Zwei­fel Ihre Pati­en­ten­ak­te ein und las­sen Sie die Ant­wor­ten fach­lich durchsehen.

5. Neben Grund­fä­hig­kei­ten kön­nen auch schwe­re Krank­hei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit mit­ver­si­chert sein.

Rich­tig. Des­halb der Name Mul­ti­ren­te: Eine Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung kom­bi­niert in der Regel fünf Ele­men­te – Inva­li­di­tät durch Unfall, Organ­schä­di­gung, schwe­re Erkran­kun­gen, Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit, jeweils durch Unfall oder Krank­heit. Wel­che davon Ihr Tarif ent­hält, zeigt der Leistungsvergleich.
Falsch gera­ten – die Aus­sa­ge stimmt. Die Mul­ti­ren­te ist eine kom­bi­nier­te Absi­che­rung: neben dem Ver­lust von Grund­fä­hig­kei­ten sind je nach Tarif auch schwe­re Erkran­kun­gen, Organ­schä­di­gun­gen, Pfle­ge­be­dürf­tig­keit und Unfal­lin­va­li­di­tät abge­deckt. Ent­hal­ten ist aber nicht über­all alles – ver­glei­chen Sie die Aus­lö­ser Bau­stein für Baustein.

6. Ob Sie kör­per­lich arbei­ten, wirkt sich auf Ihren Bei­trag aus.

Rich­tig. Für die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Kos­ten ist die Risi­ko­grup­pe maß­geb­lich: A für Per­so­nen ohne kör­per­li­che oder hand­werk­li­che Tätig­keit, B für kör­per­lich oder hand­werk­lich Täti­ge, K für Kin­der bis 15 Jah­re. Hin­zu kom­men Alter, Rau­cher­sta­tus, Motor­rad­fah­ren, gewünsch­te Ren­ten­hö­he, Leis­tungs­dau­er und Rentendynamik.
Falsch gera­ten – die Aus­sa­ge stimmt. Die Ein­stu­fung in die Risi­ko­grup­pe A oder B gehört zu den Bei­trags­he­beln, eben­so Alter, Rau­cher­sta­tus, Motor­rad­fah­ren und die gewünsch­te Ren­ten­hö­he. Der Auf­schlag fällt aller­dings meist mode­ra­ter aus als in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung – das ist der Kern­vor­teil für kör­per­lich Tätige.

7. Für Kin­der gibt es kei­ne Grundfähigkeitsversicherung.

Rich­tig. Kin­der bis 15 Jah­re bil­den im Ver­gleich eine eige­ne Risi­ko­grup­pe K. Weil es hier nicht auf einen Beruf ankommt, son­dern auf den Ver­lust einer Grund­fä­hig­keit, lässt sich der Schutz schon lan­ge vor dem Berufs­le­ben auf­bau­en – ein Weg, der bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in die­sem Alter ver­sperrt ist.
Falsch. Für Kin­der bis 15 Jah­re exis­tiert eine eige­ne Risi­ko­grup­pe K. Gera­de weil der Leis­tungs­aus­lö­ser am Ver­lust einer Fähig­keit hängt und nicht an einem Beruf, passt die Mul­ti­ren­te in die­ser Lebens­pha­se gut. Eltern sichern damit früh ab, was spä­ter kaum noch oder nur teu­er nach­zu­ho­len ist.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Grundfähigkeitsversicherung

Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt Ihnen eine monat­li­che Ren­te, wenn Sie eine ver­si­cher­te Grund­fä­hig­keit ver­lie­ren – zum Bei­spiel das Sehen, das Hören, das Gehen oder den Gebrauch Ihrer Hän­de. Als Mul­ti­ren­te bezie­hungs­wei­se Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung wird dar­aus eine kom­bi­nier­te Absi­che­rung Ihrer Arbeits­kraft: Je nach Tarif sind zusätz­lich Inva­li­di­tät durch Unfall, Organ­schä­di­gun­gen durch Unfall oder Krank­heit, schwe­re Erkran­kun­gen und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ein­ge­schlos­sen. Aus­ge­zahlt wird kei­ne Ein­mal­sum­me, son­dern eine lau­fen­de Ren­te – das Geld kommt also Monat für Monat, wenn Ihr Ein­kom­men weg­bricht. Ob Sie Ihren Beruf noch aus­üben kön­nen, spielt für die Leis­tung kei­ne Rolle.
Einen Pau­schal­preis gibt es nicht, der Bei­trag ent­steht aus Ihren Anga­ben. Bei­trags­re­le­vant sind Ihr Alter bezie­hungs­wei­se Geburts­da­tum, Ihr Rau­cher- oder Nicht­rau­cher­sta­tus, die gewünsch­te Höhe der Monats­ren­te, die ver­ein­bar­te Leis­tungs­dau­er, eine mög­li­che Ren­ten­dy­na­mik sowie Ihre Risi­ko­grup­pe: K für Kin­der bis 15 Jah­re, A für Per­so­nen ohne kör­per­li­che oder hand­werk­li­che Tätig­keit und B für kör­per­lich oder hand­werk­lich Täti­ge. Auch Ihre Tarif­grup­pe – etwa der öffent­li­che Dienst – und die Fra­ge, ob Sie Motor­rad fah­ren, flie­ßen ein. Weil die Leis­tung nicht am Beruf hängt, liegt der Bei­trag oft unter dem einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Ihren per­sön­li­chen Preis sehen Sie in weni­gen Klicks über das Anfra­ge­for­mu­lar oben.
Ver­si­chert sind ele­men­ta­re kör­per­li­che und geis­ti­ge Funk­tio­nen, die Sie im All­tag und im Beruf brau­chen. Dazu zäh­len typi­scher­wei­se Sehen, Hören, Spre­chen, der Gebrauch der Hän­de, Gehen, Ste­hen, Trep­pen­stei­gen, Knien und Bücken sowie Heben und Tra­gen; in vie­len Tari­fen ist auch das Auto­fah­ren abge­si­chert. Der genaue Kata­log und die Defi­ni­ti­on, ab wann eine Fähig­keit als ver­lo­ren gilt, unter­schei­den sich von Tarif zu Tarif – des­halb ist der Blick in die Bedin­gun­gen min­des­tens so wich­tig wie der Blick auf den Bei­trag. Ver­glei­chen Sie über das Anfra­ge­for­mu­lar oben nicht nur die Kos­ten, son­dern auch, wie vie­le Fähig­kei­ten ein Tarif abdeckt und wel­che Zusatz­bau­stei­ne er mitbringt.
Der Unter­schied liegt im Leis­tungs­aus­lö­ser. Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt bereits dann, wenn Sie Ihren zuletzt aus­ge­üb­ten Beruf aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht mehr aus­üben kön­nen – sie stellt also auf Ihre beruf­li­che Tätig­keit ab. Die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leis­tet dage­gen erst, wenn Sie eine bestimm­te Grund­fä­hig­keit tat­säch­lich ver­lie­ren, ganz gleich, ob und wie stark Sie dadurch in Ihrem Beruf ein­ge­schränkt sind. Das ist die enge­re Aus­lö­ser­de­fi­ni­ti­on – dafür ist die Gesund­heits­prü­fung ein­fa­cher und der Bei­trag oft deut­lich güns­ti­ger. Die BU bleibt der umfas­sen­de­re Schutz; die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist die BU-Alter­na­ti­ve, wenn die­ser Weg für Sie zu teu­er oder ver­schlos­sen ist.
Nein, und das sagen wir bewusst deut­lich: Eine Funk­ti­ons­in­va­li­di­täts­ver­si­che­rung kann den umfang­rei­chen Leis­tungs­um­fang einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in der Regel nicht erset­zen. Wer sei­nen Beruf gesund­heit­lich nicht mehr aus­üben kann, aber noch sehen, hören, gehen und grei­fen kann, geht in der Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung leer aus – in der BU nicht. Umge­kehrt ist die Mul­ti­ren­te wegen ihres nied­ri­ge­ren Bei­trags für vie­le kör­per­lich Arbei­ten­de eine sinn­vol­le Alter­na­tiv- oder Ergän­zungs­ab­si­che­rung. Prü­fen Sie des­halb zuerst die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Erst wenn die­se zu teu­er oder wegen Beruf und Vor­er­kran­kun­gen nicht erhält­lich ist, wird die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zur bes­ten ver­füg­ba­ren Lösung.
Die Risi­ko­grup­pe bil­det ab, wie stark Ihr All­tag Ihre Grund­fä­hig­kei­ten bean­sprucht, und wirkt sich direkt auf den Bei­trag aus. K steht für Kin­der bis 15 Jah­re, A für Per­so­nen ohne kör­per­li­che und hand­werk­li­che Tätig­kei­ten – also etwa Büro­tä­tig­kei­ten – und B für Per­so­nen mit kör­per­li­cher oder hand­werk­li­cher Tätig­keit. Zusätz­lich fragt der Ver­gleich Ihre Tarif­grup­pe ab, zum Bei­spiel ob Sie im öffent­li­chen Dienst arbei­ten. Anders als bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, in der jede ein­zel­ne Berufs­be­zeich­nung fei­ner bewer­tet wird, arbei­tet die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mit die­ser gro­ben Ein­tei­lung. Genau des­halb kom­men kör­per­lich Täti­ge hier oft zu spür­bar güns­ti­ge­ren Beiträgen.
Eine Gesund­heits­prü­fung gehört dazu – sie fällt aber in der Regel ein­fa­cher aus als in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, weil die Ver­si­che­rung nicht auf Ihren Beruf abstellt, son­dern nur auf den Ver­lust einer Fähig­keit. Für Men­schen mit Vor­er­kran­kun­gen ist das häu­fig der ent­schei­den­de Punkt: Wo eine BU abge­lehnt oder nur mit Aus­schlüs­sen und Zuschlä­gen ange­bo­ten wird, ist eine Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oft noch erreich­bar. Beant­wor­ten Sie die Fra­gen trotz­dem voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß und las­sen Sie nichts weg, auch kei­ne schein­bar harm­lo­se Behand­lung. Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben kön­nen spä­ter im Leis­tungs­fall den gesam­ten Schutz kos­ten – der sorg­fäl­tig aus­ge­füll­te Antrag ist Ihre wich­tigs­te Absicherung.
Für Kin­der ist sie eine beson­ders prü­fens­wer­te Lösung. Kin­der haben noch kei­nen Beruf, an dem sich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aus­rich­ten könn­te – die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung braucht die­sen Bezug gar nicht, weil sie allein auf den Ver­lust einer Fähig­keit schaut. Für Kin­der bis 15 Jah­re gibt es mit der Risi­ko­grup­pe K eine eige­ne Ein­stu­fung. Zwei Vor­tei­le kom­men zusam­men: Der Gesund­heits­zu­stand ist in jun­gen Jah­ren meist ein­wand­frei, sodass der Antrag ohne Aus­schlüs­se durch­geht, und der Bei­trag star­tet auf einem nied­ri­gen Niveau. Wenn Sie Ihr Kind absi­chern möch­ten, stel­len Sie über das Anfra­ge­for­mu­lar oben ein­fach die Risi­ko­grup­pe K ein und ver­glei­chen die Tarife.
Sie kom­men mit weni­gen Anga­ben ans Ziel. Zuerst geben Sie Ihre Tarif­grup­pe an, also zum Bei­spiel ob Sie im öffent­li­chen Dienst arbei­ten. Dazu kom­men Ihr Geburts­da­tum und Ihre Risi­ko­grup­pe – K für Kin­der bis 15 Jah­re, A für Per­so­nen ohne kör­per­li­che und hand­werk­li­che Tätig­kei­ten, B für kör­per­lich oder hand­werk­lich Täti­ge. Ent­schei­dend sind außer­dem Ihr Rau­cher- bezie­hungs­wei­se Nicht­rau­cher­sta­tus und die Anga­be, ob Sie Motor­rad fah­ren. Zuletzt wäh­len Sie die gewünsch­te Höhe der monat­li­chen Ren­te, die Dau­er der Ren­ten­zah­lung und ob Sie eine Ren­ten­dy­na­mik wün­schen. Wenn eine Ein­ga­be unklar ist, hilft Ihnen der grü­ne i‑Button rechts neben dem Feld mit einem Hin­weis weiter.
Die Ren­ten­dy­na­mik ist die jähr­li­che Stei­ge­rung Ihrer Ren­te im Bezugs­fall. Sie sorgt dafür, dass eine ein­mal aus­ge­lös­te Leis­tung über die Jah­re nicht schlei­chend an Wert ver­liert – gera­de bei jun­gen Ver­si­cher­ten, die im Ernst­fall Jahr­zehn­te auf die Ren­te ange­wie­sen sein kön­nen, ist das ein wich­ti­ger Bau­stein. Bei­des, Ren­ten­dy­na­mik und die ver­ein­bar­te Dau­er der Ren­ten­zah­lung, legen Sie beim Abschluss selbst fest und bei­des wirkt sich auf den Bei­trag aus. Rech­nen Sie im Ver­gleich oben ruhig zwei Vari­an­ten durch: eine mit und eine ohne Dyna­mik. So sehen Sie unmit­tel­bar, was der zusätz­li­che Schutz kos­tet, und ent­schei­den auf Basis von Zah­len statt Bauchgefühl.
Für die rich­ti­ge Ziel­grup­pe ein­deu­tig ja – pau­schal für jeden aber nicht. Beson­ders sinn­voll ist sie, wenn eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Sie zu teu­er ist oder wegen Ihres Berufs oder Vor­er­kran­kun­gen nur schwer zu bekom­men ist. Für kör­per­lich arbei­ten­de Men­schen ist sie oft eine gute Lösung, für Kin­der eine prü­fens­wer­te Alter­na­ti­ve oder Ergän­zung. Wer dage­gen am Schreib­tisch arbei­tet, gesund ist und den Bei­trag stem­men kann, fährt mit einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung meist bes­ser und soll­te die­se zuerst prü­fen. Und wer bereits eine BU besitzt, kann die Mul­ti­ren­te als zusätz­li­che Schicht nut­zen, um schwe­re Krank­hei­ten und Pfle­ge­be­dürf­tig­keit mit abzudecken.

Das sagen unse­re Kunden

★★★★★

Als Dach­de­cker war die BU für mich schlicht nicht bezahl­bar. Man hat mir die Grund­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erklärt, statt mir ein­fach etwas zu ver­kau­fen – jetzt habe ich über­haupt einen Schutz.”

Mar­co H.Osna­brück
★★★★★

Nach zwei Ableh­nun­gen in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung wegen mei­ner Rücken­ge­schich­te hät­te ich fast auf­ge­ge­ben. Über die Mul­ti­ren­te hat es dann doch geklappt.”

Ste­fa­nie R.Mainz
★★★★★

Mir war wich­tig, dass ehr­lich gesagt wird, was der Schutz nicht kann. Dass die Mul­ti­ren­te kei­ne voll­wer­ti­ge BU ersetzt, wuss­te ich vor­her nicht – jetzt weiß ich, wor­auf ich mich verlasse.”

Julia B.Erfurt
★★★★★

Für unse­ren Sohn haben wir früh abge­schlos­sen. In der Risi­ko­grup­pe für Kin­der war der Bei­trag über­schau­bar, und gesund­heit­lich gab es kei­ner­lei Hürden.”

Andre­as W.Koblenz
★★★★★

Ich habe bereits eine BU und woll­te schwe­re Krank­hei­ten und Pfle­ge zusätz­lich abde­cken. Die Kom­bi­na­ti­on wur­de mir sau­ber gegen­über­ge­stellt, ohne Druck.”

Tobi­as L.Regens­burg
★★★★★

Dass es auf die Fähig­keit ankommt und nicht auf mei­nen Beruf, war für mich der Aha-Moment. Vor­her hat­te ich das kom­plett falsch verstanden.”

Clau­dia F.Lübeck
★★★★★

Die Gesund­heits­fra­gen haben wir gemein­sam Punkt für Punkt durch­ge­gan­gen. Lie­ber eine Stun­de län­ger gebraucht, als spä­ter im Leis­tungs­fall ein Pro­blem zu haben.”

Han­ne­lo­re D.Wup­per­tal
★★★★★

Ehr­li­che Ansa­ge: Für mei­nen Büro­job wur­de mir zuerst die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung emp­foh­len, nicht die Mul­ti­ren­te. Genau so wünscht man sich Beratung.”

Peter H.Kai­sers­lau­tern
★★★★★

Am Ende habe ich mich bewusst gegen die Mul­ti­ren­te ent­schie­den und mei­ne BU auf­ge­stockt. Auch die­sen Weg hat man mir offen mitgetragen.”

Sabi­ne T.Gie­ßen
★★★★★

Aus­bil­dung im Hand­werk, klei­nes Bud­get: Statt mich zu einer hohen Ren­te zu über­re­den, hieß es, lie­ber klein star­ten und spä­ter erhö­hen. Das war fair.”

Lukas M.Pader­born
★★★★★

Ich arbei­te in der Pfle­ge und hebe täg­lich. Dass hier die kör­per­li­che Tätig­keit den Bei­trag nicht so stark ver­teu­ert wie in der BU, hat mich überzeugt.”

Nadi­ne S.Olden­burg
★★★★★

Als Beam­ter dach­te ich, ich sei ver­sorgt. Die Ein­ord­nung hat gezeigt, dass ein Fähig­keits­ver­lust auch bei mir eine ech­te Lücke rei­ßen würde.”

Frank J.Schwe­rin
★★★★★

Der Ver­gleich hat mir gezeigt, dass sich die Tari­fe nicht nur im Preis, son­dern vor allem in der Zahl der abge­si­cher­ten Grund­fä­hig­kei­ten unterscheiden.”

Rena­te G.Bam­berg
★★★★★

Zwei Vari­an­ten durch­ge­rech­net – ein­mal mit Ren­ten­dy­na­mik, ein­mal ohne. Erst dadurch konn­te ich wirk­lich ent­schei­den, was mir der Infla­ti­ons­schutz wert ist.”

Dani­el P.Heil­bronn
★★★★★

Ver­gleich gestar­tet, kurz dar­auf kam eine ver­ständ­li­che Gegen­über­stel­lung mit kla­rer Emp­feh­lung. Kei­ne Wer­be­flos­keln, son­dern Bedin­gun­gen im Klartext.”

Kat­rin E.Ros­tock

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Autor und fach­li­che Verantwortung

Andreas Quast, Versicherungskaufmann

Andre­as Quast

Ver­si­che­rungs­kauf­mann und Ver­si­che­rungs­mak­ler nach § 34d GewO, Ver­mitt­ler­re­gis­ter-Nr. D‑3L74-BQI3F-65. Andre­as Quast ist seit 1993 im deut­schen Ver­si­che­rungs­markt tätig und berät Pri­vat- und Geschäfts­kun­den zur Absi­che­rung der Arbeits­kraft. Er hat die­se Sei­te mit Blick auf die kom­bi­nier­te Absi­che­rung von Grund­fä­hig­kei­ten, schwe­ren Krank­hei­ten und Pfle­ge, die Leis­tungs­aus­lö­ser und die Abgren­zung zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung am 22.07.2026 fach­lich geprüft. Mehr über unse­ren Experten


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