Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich
Haus und Grundbesitzer Haftpflicht vergleichen
Grundbesitzerhaftpflicht
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Mit unserem Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich finden Sie schnell und bequem online die beste Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung im Test. Finden Sie mit wenigen Klicks Ihre günstige Haus und Grundbesitzer Haftpflicht im Vergleich und Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung Testsieger. Stellen Sie in unserem Vergleichsrechner für die Grundbesitzerhaftpflicht neben die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Kosten auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Leistungen im direkten Vergleich gegenüber und ermitteln so Ihren persönlichen Grundbesitzerhaftpflicht Testsieger.
Und so erhalten Sie Ihren Haus und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung Vergleich und finden eine günstige Haus- und grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Geben Sie in unserem Haus und Grundbesitzerhaftpflicht-Vergleich Ihre individuellen Daten zu dem jeweiligen zu versichernden Objekt an, wie den Jahresbruttomiet- und Pachtwert inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer, die Immobilienart (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück usw.) sowie die Anzahl der Wohneinheiten und Garagen und finden Sie so die günstige Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung die zu Ihrem individuellen Objekt passt. Nutzen Sie jetzt unseren kostenfreien Vergleich online für die Grundbesitzerhaftpflicht und finden Sie so die beste Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, um dann Ihre bestehenden Haus und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung zu kündigen und direkt online in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Versicherungstarif zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zum Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich
Wissenswertes zu Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall in der Hausbesitzerversicherung
Für was braucht man eine Haus und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die Haftpflichtrisiken, die von einem selbst genutzten Einfamilienhaus ausgehen, sind in der Regel über eine Privathaftpflichtversicherung versichert.
Als Inhaber aber eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses benötigen Sie in den meisten Fällen eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung, ebenso wie Besitzer eines unbebauten Grundstücks oder Vermieter.
Auch für Eigentümergemeinschaften ist der Abschluss einer günstigen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu empfehlen.
Was kostet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Kosten sind nicht besonders teuer.
Die Beiträge für eine günstige Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beginnen, je nachdem welches Objekt versichert werden soll, bei ca. 30 Euro im Jahr.
Um den Versicherungsbeitrag für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zu ermitteln, werden je nach Versicherungsgesellschaft verschiedene Berechnungsfaktoren bzw. Berechnungsmethoden heran gezogen. Damit ein Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleichsrechner die Tarife und Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften anzeigen kann, werden Daten benötigt, wie z.B.
- Jahresbruttomiete aller vermieteten Wohnungen
(wohnt der Eigentümer selbst mit in einem Mehrfamilien- oder Zweifamilienhaus, ist die Angabe eines fiktiven Mietwertes für die eigene Wohnung mit einzuberechnen) - Anzahl der Wohnungen bzw. der vermieteten Einfamilienhäuser
- Anzahl evtl. Garagen
- Angabe über die Art des zu versichernden Gebäudes
- Bei unbebauten Grundstücken müssen die Länge der Straßenfront und die Grundstücksgröße angegeben werden
Was deckt die Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ab?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht leistet für Schäden, die verursacht werden durch die unzureichende Beachtung bzw. fahrlässigen Pflichtverletzung von z. B.:
- der Verkehrssicherungspflicht (mangelhafte Beleuchtung des Hauseingangs, schadhafte Wege sowie ungenügendes Räumen und Streuen bei Schnee und Eisglätte)
- der Instandhaltungspflicht (herabfallende Dachziegel, Bestandteile des Mauerwerks usw.)
Überträgt der Vermieter Pflichten zur Verkehrssicherung auf den Mieter, was innerhalb des Mietvertrags möglich ist, so ändert dies nichts an der Haftung. Der Vermieter ist weiterhin in der Haftung, auch wenn der Mieter die ihm übertragenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Hierzu übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Was zahlt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht?
Nicht versichert in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt.
Daneben nicht versichert sind:
- Schäden an ausschließlich vom Eigentümer genutzten Gebäuden
- Schäden, die mutwillig herbeigeführt wurden
- Schäden an gewerblich genutzten Gebäuden
- Schäden durch bereits bekannte, nicht beseitigte Mängel
Auf was muss man beim Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht achten?
Viele Privathaftpflichtversicherungen beinhalten bereits das Haus- und Grundbesitzerrisiko z.B. für ein selbst genutztes Zweifamilienhaus oder die Vermietung einer Wohnung bzw. das Risiko kann dort kostengünstig in die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Tipp: Immer vor Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung die bestehenden Privathaftpflichtversicherung prüfen!
Wie verhalte ich mich im Schadenfall in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
Jeden möglichen Versicherungsfall in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht haben Sie unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Versicherer schriftlich anzuzeigen bzw. zu melden. Sie sind ebenfalls vertraglich verpflichtet, alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen, was in Ihren Möglichkeiten steht. Alle Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Wie kann ich meine bestehende Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kündigen bzw. wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist relativ einfach.
Grundsätzlich verlängern sich alle Versicherungsverträge, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine der Vertragsparteien, durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Schadenbeispiele bzw. Schadenfälle in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Im Winter wird die Räum- und Streupflicht für den Gehweg vor dem Haus vergessen. Ein Passant rutscht aus, stürzt und bricht sich ein Bein.
Ein alter und zum Teil schon morscher Baum auf Ihrem Grundstück fällt bei einem heftigen Sturm um und auf das Nachbarhaus.
Vom Dach eines Mehrfamilienhaus haben sich mehrere Dachziegel gelöst und sind auf die vor dem Gebäude parkenden Autos gefallen und haben diese beschädigt.
Ein Mieter wird durch einen Stromschlag an einem defekten Lichtschalter im Treppenhaus verletzt.
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