Hausratversicherungen Lexikon — Hausrat Versicherung Vergleich
Wichtige Einschlüsse und Begriffe zur Hausratversicherung verständlich erklärt!
A
Als Mieter in das Gebäude eingefügte Sachen
Gemeint ist in der Hausratversicherung die Mitversicherung von Schäden an in das Gebäude eingefügten Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten beschafft hat, oder für die er vereinbarungsgemäß das Risiko trägt.
Als Wohnungseigentümer in das Gebäude eingefügte Sachen
Gemeint ist in der Hausratversicherung, die Mitversicherung von Schäden an in das Gebäude eingefügten Sachen, die der Versicherungsnehmer als Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft hat, oder für die er vereinbarungsgemäß das Risiko trägt.
Anprall/ Absturz unbemannter Flugkörper
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Anprall bzw. Absturz unbemannter Flugkörper.
Anprall von Kraftfahrzeugen
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Anprall von fremden Kraftfahrzeugen.
Aquarien und Wasserbetten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Wasser aus Aquarien und Wasserbetten.
Aufprall von Luftfahrzeugen
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch den Aufprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung.
Aufräumungskosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für Wegräumen, Abtransport, Ablagerung und Vernichtung von versicherten Sachen.
Außenversicherung
Gemeint ist, das versicherte Sachen des Hausrats auch weltweit versichert sind, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. In einer guten Hausratversicherung beträgt die Entschädigungsgrenze hierfür mind. 10%.
B
Bankschliessfächer
Gemeint ist der zeitlich unbegrenzte Versicherungsschutz in der Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung für Sachen die sich in Bankschließfächern befinden.
Bargeld
Im Rahmen der Hausratversicherung gibt es üblicherweise eine Begrenzung der Entschädigung für Bargeld. Häufig ist Bargeld nach einem Einbruch lediglich bis zu einer Höhe von EUR 1.000 bis EUR 2.000 versichert. Höhere Beträge können individuell vereinbart werden. Ebenso ist Bargeld in einem verschlossenen Wertschrank bzw. Tresor üblicherweise auch höher abgesichert.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit.
Besitzstandsgarantie
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschluss einer Vereinbarung, nach der im Falle eines Versicherungswechsels nach dem Umfang des Vorvertrages geleistet wird, sofern dieser weitergehende Leistungen enthält als der neu abgeschlossenen Anschlussvertrag. Als Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung gilt allerdings, dass der Vorvertrag auf Basis der Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen geschlossen wurde, es sich also um keine Allgefahrendeckung handelte, die Versicherungssumme gleich hoch ist und der Vorvertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt wurde.
Bestleistungs-Garantie
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschluss einer Vereinbarung, nach der auch weitere Gefahren und Schäden in dem Hausratvertrag versichert sind, die nicht vom eigentlich vereinbarten Versicherungs- und Vertragsumfang erfasst sind, sofern es zum Zeitpunkt des Schadeneintritts einen anderen Hausratversicherer gibt, der diese Gefahren und Schäden im Rahmen eines allgemein zugänglichen Tarifes versichert.
Bewachungskosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für die Bewachung versicherter Sachen aufgrund einer nach einem Versicherungsfall unbewohnbaren Wohnungen ohne ausreichende Schließvorrichtung.
Bewegungs- und Schutzkosten
Gemeint ist die Mitversicherung von Bewegungs- und Schutzkosten in der Hausratversicherung. Bewegungs- und Schutzkosten bezeichnet man Kosten, die entstehen durch Bewegung, Schutz oder Veränderung anderer Sachen, um beschädigte oder zerstörte Sachen wiederherzustellen.
D
Datenrettungskosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für die Wiederherstellung von privat genutzten Daten nach einem ersatzpflichtigen Hausratschaden an Datenträgern.
Diebstahl durch Hausangestellte
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung , nach der neben sonstigen Diebstahlklauseln auch Versicherungsschutz für Diebstahl durch Hausangestellte besteht.
Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten etc.
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von einfachem Diebstahl bzw. Entwendung von Gartenmöbeln oder Gartengeräten vom Versicherungsgrundstück.
Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen etc.
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Diebstahl von Kinderwagen oder Rollstühlen aus Gemeinschaftsräumen bzw. vom Versicherungsgrundstück.
Diebstahl im Krankenzimmer
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Diebstahl von persönlichen Sachen, bei einem stationären Krankenhausaufenthalt des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm unter der versicherten Anschrift lebenden Familienangehörigen.
Diebstahl von Wäsche und Kleidung auf der Leine
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Diebstahl von im Garten aufgehängter Wäsche.
E
Einbruchdiebstahl aus verschlossenem Kfz
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden an Hausratgegenständen, die durch den Einbruch in ein verschlossenes Kfz abhandenkommen.
Elementarversicherung
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschuss von Schäden durch Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, oder Rückstau.
Erweiterter Unterversicherungsverzicht
Gemeint ist in der Hausratversicherung der generelle Verzicht des Versicherers auf die Prüfung einer etwaigen Unterversicherung bei Schäden unterhalb eines vertraglich definierten Betrags.
Explosionsschäden durch Blindgänger
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Blindgänger, also Kampfmittel aus beendeten Kriegen. Die Mitversicherung ist eingeschlossen über eine Vereinbarung, nach der sich der Versicherer nicht auf den Ausschluss von Schäden durch Krieg beruft.
F
Fahrraddiebstahl
Gemeint ist in der Hausratversicherung die Mitversicherung von einfachem Diebstahl von Fahrrädern. Voraussetzung ist in der Regel jedoch die Sicherung mit einem entsprechend geeigneten Fahrradschloss. Meist nicht als geeignet oder ausreichend angesehen werden meist die dauerhaft mit dem Fahrrad verbundenen Schlösser (Rahmenschloss). Sofern die Möglichkeit besteht, gemeinschaftliche Fahrradabstellräume zu nutzen, so ist es angeraten, hiervon Gebrauch zu machen. Je nach Tarif der Hausratversicherung sind Diebstähle in der sogenannten Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr ausgeschlossen.
G
Gefriergutschaden
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden an Gefriergut, z.B. durch einen unvorhersehbaren, längeren Stromausfall.
Glasbruch
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschluss von Schäden an Gebäude- oder Mobiliarverglasung durch Bruch. In den meisten Fällen erfordert die Absicherung eines Glasbruchs den separaten Abschluss einer Glasversicherung.
Grobe Fahrlässigkeit
Gemeint ist der Verzicht in der Hausratversicherung auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Als grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls in der Hausratversicherung gilt zum Beispiel das Rauchen im Bett oder das unbeaufsichtigte Laufenlassen von Wasch- oder Spülmaschinen bei Abwesenheit.
H
Handelsware/Vorräte
Gemeint ist in der Hausratversicherung die Mitversicherung von Schäden an Handelswaren oder Vorräten aus beruflicher oder gewerblicher Tätigkeit.
Hotelkosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für Hotelunterbringung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung aufgrund eines Versicherungsfalles.
I
Implosion
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Implosion. Unter Implosion versteht man de plötzlichen, unvorhersehbaren Zusammenfall eines Hohlkörpers, durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.
Innere Unruhen
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Innere Unruhen.
Innovationsklausel
Gemeint ist die Vereinbarung einer Innovationsklausel in der Hausratversicherung, nach der künftige, nicht beitragsrelevante Bedingungsverbesserungen automatisch auch für den bestehenden Hausratvertrag gelten.
K
Kostenvorsorge
Wird im Schadenfall die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich eines Vorsorgebetrags, für die Entschädigung versicherter Sachen, bereits vollständig aufgebraucht, so werden versicherte Kosten darüber hinaus im vertraglich vereinbarten Rahmen ersetzt. Eine gute Hausratversicherung erstattet diese Kosten mit mind. 10% der vereinbarten Versicherungssumme.
Kundenschliessfächer
Gemeint ist der zeitlich unbegrenzte Versicherungsschutz in der Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung für Sachen in sonstigen Schließfächern.
L
Lagerkosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für die Lagerung versicherten Hausrats bei Unbewohnbarkeit der Wohnung durch einen Versicherungsfall.
Leistungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschluss einer Garantie-Erklärung des Versicherers, nach der das zugrundeliegende Bedingungswerk in keinem Punkt zum Nachteil des Versicherungsnehmers von der Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. abweicht.
Leistungspflicht des Anschlussversicherers bei unklarer Zuständigkeit
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschluss einer Vereinbarung , zur Übernahme der Leistungspflicht im Fall eines Versicherer-Wechsel: Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht genau feststellen, so leistet der Anschlussversicherer.
N
Nutzwärmeschäden
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung Nutzwärmeschäden, also von Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zu Bearbeitungs- oder sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.
P
Pelze, Teppiche, Kunst, Antiquitäten
Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Entschädigung für Pelze, Teppiche, Kunst und Antiquitäten auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Eine gute Hausratversicherung erstattet hierfür mind. 20% der Versicherungssumme.
Provisorische Sicherungsmaßnahmen
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen nach einem Versicherungsfall.
R
Rauch
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung sind Schäden durch Rauch, die nicht Folge eines versicherten Brandes sind, insbesondere durch plötzlich austretenden Rauch aus auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Trocknungs-/Feuerungs-/Heizungsanlagen, wobei Schäden durch allmähliche Einwirkung ausgeschlossen sind.
Räuberische Erpressung
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch räuberische Erpressung, wenn die Herausgabe der Sachen an einen anderen als den Versicherungsort erpresst wurde.
Regen-/Schmelzwasser, Eindringende Niederschläge
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden, durch das Eindringen von Niederschlägen wie Regen oder Schmelzwasser, durch sonstige Öffnungen. Generell ausgeschlossen bleiben allerdings Schäden, durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster oder Türen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.
Reisegepäck — Beschädigung
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Beschädigungen an aufgegebenem Reisegepäck.
Reisegepäck — Verlust
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Verlust von aufgegebenem Reisegepäck.
Reparaturkosten bei Gebäudeschäden
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für Reparaturen von Gebäudeschäden nach einem Einbruch oder Einbruchversuch.
Reparaturkosten für Nässeschäden in Eigentumswohnungen
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für Reparaturen an Sondereigentum in Eigentumswohnungen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt wurden.
Reparaturkosten bei Nässeschäden in gemieteten Wohnungen
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser beschädigt wurden.
Ruß
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Ruß, die nicht Folge eines versicherten Brandes sind, insbesondere durch plötzlich austretenden Ruß aus auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Trocknungs-/Feuerungs-/Heizungsanlagen, wobei Schäden durch allmähliche Einwirkung ausgeschlossen bleiben.
Rückreisekosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Mehraufwendungen aufgrund vorzeitigen Urlaubsabbruchs und entsprechender Rückreise aufgrund eines Versicherungsfalles.
Rückstau
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch witterungsbedingten Rückstau des Straßenkanals außerhalb einer Absicherung über eine Elementarversicherung. Regelmäßig vorausgesetzt wird allerdings das Vorhandensein von funktionsfähigen Rückstausicherungen.
S
Sachen in ausschließlich beruflich/gewerblich genutzten Räumen
Gemeint ist die Mitversicherung von beruflich bzw. gewerblich genutzten Räumen im Rahmen der Hausratversicherung. Üblicherweise ist der Versicherungsort die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung, jedoch ohne Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Einrichtung und Arbeitsgegenstände (nicht Handelswaren oder Vorräte) in ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Räumen sind nur unter der genannten Voraussetzung einer Mitversicherung bis zur vereinbarten Höhe mitversichert.
Sachverständigenkosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten, die aufgrund des bedingungsgemäß vereinbarten Sachverständigenverfahrens entstehen und die zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen würden.
Schmuck, Edelsteine, Münzen, Gold, Platin usw.
Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Entschädigung für Schmuck, Edelsteine, Sachen aus Edelmetallen wie z.B. Gold und Platin auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Eine gute Hausratversicherung erstattet hierfür mind. 20% der Versicherungssumme, außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Tresor bzw. Wertschutzschranks.
Schlossänderungskosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für Schlossänderungen aufgrund durch einen Versicherungsfall abhanden gekommener Schlüssel.
Sengschäden
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Sengen, also ohne Feuererscheinung. Als Sengschaden, bezeichnet man einen lokal begrenzten, durch Hitze, aber ohne Brand oder Feuer entstandenen Schaden. Verursacht werden können Sengschäden z.B. durch glimmende Zigarettenasche oder glühende Kohlenstücke.
Sportgeräte
Gemeint ist eine Vereinbarung im Rahmen der Hausratversicherung, nach der für Sportgeräte, z.B. Golfausrüstung o.ä., eine zeitlich unbeschränkte Außenversicherung gilt.
Starkregen
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Starkregen, der den Versicherungsort überschwemmt, z.B. weil der Regen aufgrund seiner Intensität nicht ordnungsgemäß abfließen kann.
Sturmschäden auf Terrasse oder dem Versicherungsgrundstück
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden an Hausratgegenständen, die durch Sturm beschädigt werden, wenn sich diese zwar außerhalb eines Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstücks oder auf dem Balkon oder der Terrasse befinden.
T
Taschendiebstahl
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Diebstahl von Hand- bzw. Schultertaschen, die unmittelbar am Körper getragen werden, einschließlich deren Inhalt.
Telefonmissbrauch
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Ersatz von Kosten durch Telefonmissbrauch im Falle eines Einbruchs.
Transportkosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für den Transport versicherten Hausrats bei Unbewohnbarkeit der Wohnung durch einen Versicherungsfall.
Transportmittelunfall
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch (polizeilich angezeigten) Unfall beim Transport versicherter Sachen mit Kraftfahrzeugen.
Trickdiebstahl
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Trickdiebstahl. Trickdiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem der Täter sich durch Vortäuschen falscher Tatsachen, Zutritt in die Wohnung/Haus verschafft und dabei versicherte Sachen aus den Räumen des Versicherungsortes entwendet.
U
Überschallknall
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Überschallknall. Wenn ein Flugzeug schneller fliegt als die Schallgeschwindigkeit, breiten sich die Schallwellen nur noch nach hinten aus. Dieser Schall, der dann die Erde erreicht, wird als Überschallknall bezeichnet.
Überspannung
Gemeint ist in der Hausratversicherung die Mitversicherung von Überspannungsschäden durch Blitz an elektrischen Geräten. Überspannungsschäden an elektrischen oder elektronischen Geräten entstehen in der Regel durch eine kurzzeitige Spannungserhöhung im Stromnetz. Meistens ist ein Blitzschlag der in der Nähe eingeschlagen hat, verantwortlich für die Überspannung und die Überspannungsschäden an den elektrischen Geräten.
Umzugskosten
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Kosten für den Umzug in eine andere Wohnung, nach einem Versicherungsfall, der zu einer Unbewohnbarkeit der versicherten Wohnung führt.
Unterversicherungsverzicht
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Verzicht auf den Einwand einer etwaigen Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme die angegebene Höhe erreicht.
Urkunden und Wertpapiere
Im Rahmen der Hausratversicherung ist die Entschädigung für Urkunden und Wertpapiere üblicherweise auf einen bestimmten Höchstsatz begrenzt.. Gute Hausratversicherungen erstatten mind. 20% der Versicherungssumme, außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes. bzw. Tresor.
V
Verpuffung
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hausratversicherung von Schäden durch Verpuffung. Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen und Stäuben mit nur geringer Geschwindigkeit und Druckwirkung.
Vorsorgeschutz Wohnungswechsel
Wechselt der Versicherungsnehmer innerhalb Deutschlands seine Wohnung, so geht der Versicherungsschutz immer auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht über diese Vorsorgeklausel jedoch in beiden Wohnungen Versicherungsschutz für den im Vertrag angegebenen Zeitraum.
Vorsorgeversicherung
Gemeint ist in der Hausratversicherung ein Vorsorgebetrag zum Ausgleich einer etwaigen Unterversicherung. In einer guten Hausratversicherung beträgt dieser Vorsorgebetrag mind. 10% der vereinbarten Versicherungssumme.
Verzicht auf Nachtzeitausschluss
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschluss einer Fahrraddiebstahl-Klausel, die auf einen Nachtzeitausschluss (22.00 — 6.00 Uhr) verzichtet. Beispiel für eine Nachtzeitausschluss-Klausel: „Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich der Diebstahl zwischen 6.00 und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Abstellraum befand.”
W
Wegfall der Anzeigepflicht bei vorübergehender Aufstellung eines Baugerüstes
Gemeint ist in der Hausratversicherung der Einschluss einer Vereinbarung, nach der das Aufstellen eines Gerüstes an der Hausfassade keine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung darstellt.
Wertsachen
Unter Wertsachen im Sinne der Hausratversicherung versteht man:
- Bargeld
- Urkunden
- Sparbücher
- sonstige Wertpapiere
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold, Silber oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z.B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken)
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre als sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken
Wohnfläche in der Hausratversicherung
Die Wohnfläche in der Hausratversicherung ist die Grundfläche aller zu Wohnzwecken nutzbaren Räumen an dem angegebenenen Risikoort. Dazu zählen auch Hobby- und Partyräume (sowohl im Keller als auch Dachgeschoss) sowie Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche nach allen Seiten geschlossene Räume.
Flächen/Räume mit einer Deckenhöhe von weniger als zwei Metern werden nur zur Hälfte gerechnet. Flächen/Räume mit einer deckenhöhe von weniger als einem Meter werden nicht gerechnet.
Nicht zur Wohnfläche in der Hausratversicherung gezählt werden:
- Terrassen, Dachgärten, Loggien, Balkone
- Treppen
- Abstellräume (im Keller oder Dachboden)
- Waschküchen, Trocken- und Heizungsräume sowie sonstige Zubehörräume
- Garagen und Carports
- Räume die nicht ausschliesslich zur versicherten Wohnung gehören.
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