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Hun­de sind nicht nur treue Beglei­ter und Fami­li­en­mit­glie­der, son­dern auch ein wich­ti­ger Bestand­teil des Lebens vie­ler Men­schen. Doch wäh­rend Hun­de für vie­le Men­schen unver­zicht­bar sind, kön­nen sie auch unvor­her­seh­ba­re Situa­tio­nen schaf­fen, die zu Schä­den füh­ren kön­nen. In sol­chen Fäl­len kann eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung eine wich­ti­ge Absi­che­rung für den Hun­de­be­sit­zer sein. Im Fol­gen­den wer­den wir uns auf die­ser Sei­te mit dem The­ma Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rungen und auch dem Hun­de­ver­si­che­rungs­ver­gleich befassen.

Laut Sta­tis­ta gab es im Jahr 2021 rund 10,23 Mio. Hun­de­be­sit­zer, davon sogar 1,75 Mio. mit zwei Hun­den. Dem Zen­tral­ver­band Zoo­lo­gi­scher Fach­be­trie­be e.V. (ZZF) zufol­ge soll fast in jedem zwei­ten Haus­halt ein Haus­tier vor­han­den sein.

Laut dem Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) gibt es jedes Jahr rund 100.000 Schä­den, die durch Hun­de ver­ur­sacht wer­den. Die­se Schä­den kön­nen sehr teu­er wer­den: Im Jahr 2020 betrug der durch­schnitt­li­che Scha­den, der durch einen Hund ver­ur­sacht wur­de, ca. 1.200 Euro.

Die­se Zah­len ver­deut­li­chen die Bedeu­tung einer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Durch den Abschluss einer sol­chen Hun­de­haft­pflicht kann der Hun­de­be­sit­zer sich vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den schüt­zen, die der Hund ver­ur­sacht hat. Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann auch dazu bei­tra­gen, Kon­flik­te mit ande­ren Men­schen zu ver­mei­den, da der Hun­de­be­sit­zer im Fal­le eines Scha­dens nicht per­sön­lich haft­bar gemacht wird.

War­um eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist 

Jeder Hun­de­be­sit­zer kennt das Gefühl: Man schlen­dert mit sei­nem Vier­bei­ner durch den Park, der Wind weht sanft durch das Fell und plötz­lich – ein Eich­hörn­chen! Bevor man über­haupt reagie­ren kann, hat der treue Freund die Lei­ne aus der Hand geris­sen und jagt dem flin­ken Nager hin­ter­her. Aber was, wenn in solch einem Moment etwas schief­geht? Was, wenn Ihr Hund nicht nur das Eich­hörn­chen, son­dern auch einen Rad­fah­rer erschreckt, der dar­auf­hin stürzt und sich ver­letzt? In sol­chen Fäl­len tritt die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in Akti­on und bewahrt Sie vor hohen Schadensersatzforderungen.

Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung schützt Hun­de­be­sit­zer vor den finan­zi­el­len Fol­gen, wenn ihr Hund einen Scha­den ver­ur­sacht. In Deutsch­land gibt es zwar kei­ne gesetz­li­che Pflicht, eine Hun­de Haft­pflicht abzu­schlie­ßen, aller­dings kön­nen Schä­den, die durch den Hund ver­ur­sacht wer­den, sehr teu­er wer­den und im schlimms­ten Fall die finan­zi­el­le Exis­tenz des Hun­de­be­sit­zers gefähr­den. Sie ist in eini­gen Bun­des­län­dern sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, doch unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Lage ist sie für jeden Hun­de­be­sit­zer ein Muss. War­um das so ist, erklärt die­ser umfas­sen­de Leit­fa­den zur Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann daher eine sinn­vol­le Absi­che­rung für den Hun­de­be­sit­zer sein.

Recht­li­che Grundlagen

Gemäß dem Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) sind Hun­de­hal­ter grund­sätz­lich für alle Schä­den haft­bar, die durch ihr Tier ver­ur­sacht wer­den – und das unab­hän­gig davon, ob ihnen ein Ver­schul­den nach­ge­wie­sen wer­den kann oder nicht. Es han­delt sich also um eine soge­nann­te Gefährdungshaftung.

Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt sol­che Schä­den ab und schützt so das Ver­mö­gen des Hun­de­hal­ters. Sie zahlt für Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die durch den Hund ver­ur­sacht wur­den. Per­so­nen- und Sach­schä­den sind rela­tiv selbst­er­klä­rend, aber was genau sind Ver­mö­gens­schä­den? Neh­men wir an, der ver­letz­te Rad­fah­rer aus unse­rem Bei­spiel ist ein pro­fes­sio­nel­ler Rad­sport­ler und kann auf­grund sei­ner Ver­let­zung an einem wich­ti­gen Ren­nen nicht teil­neh­men. Der ent­gan­ge­ne Gewinn wäre in die­sem Fall ein Vermögensschaden.

War­um eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung unver­zicht­bar ist

Stel­len Sie sich vor, Ihr Hund ver­ur­sacht einen Auto­un­fall, bei dem meh­re­re Fahr­zeu­ge beschä­digt wer­den und Men­schen ver­letzt wer­den. Die Kos­ten für die medi­zi­ni­sche Behand­lung, Fahr­zeug­re­pa­ra­tu­ren und mög­li­cher­wei­se auch Gerichts­kos­ten könn­ten schnell in die Zehn­tau­sen­de oder sogar Hun­dert­tau­sen­de von Euro gehen. Ohne eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hun­de müss­ten Sie die­se Kos­ten aus eige­ner Tasche bezahlen.

Doch es geht nicht nur um gro­ße Unfäl­le. Auch klei­ne Schä­den kön­nen teu­er wer­den. Bei­spiels­wei­se könn­te Ihr Hund einen teu­ren Tep­pich bei einem Freund zer­stö­ren oder in einer Miet­woh­nung Schä­den ver­ur­sa­chen. Auch in die­sen Fäl­len wür­de die Ver­si­che­rung die Kos­ten übernehmen.

Wel­che Leis­tun­gen bie­tet die Hundehaftpflichtversicherung?

Eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Leis­tun­gen ab. Hier sind die wichtigsten:

  • Scha­dens­er­satz­leis­tun­gen

Wenn Ihr Hund einen Scha­den ver­ur­sacht, über­nimmt die Hun­de­haft­pflicht in der Regel die Kos­ten für den Scha­dens­er­satz. Dazu gehö­ren sowohl Sach- als auch Per­so­nen­schä­den. Sach­schä­den kön­nen bei­spiels­wei­se zer­stör­te Gegen­stän­de, beschä­dig­te Autos oder zer­kratz­te Böden sein. Per­so­nen­schä­den sind Schä­den, die eine Per­son erlei­det, bei­spiels­wei­se durch einen Biss Ihres Hundes.

  • Ver­mö­gens­schä­den

Wie bereits erwähnt, deckt die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch Ver­mö­gens­schä­den ab. Das sind Schä­den, die nicht direkt mit Sach- oder Per­so­nen­schä­den ver­bun­den sind, aber den­noch einen finan­zi­el­len Ver­lust für die betrof­fe­ne Per­son dar­stel­len. Ein Bei­spiel wäre der ent­gan­ge­ne Gewinn eines pro­fes­sio­nel­len Rad­sport­lers, der wegen einer Ver­let­zung, die Ihr Hund ver­ur­sacht hat, nicht an einem Ren­nen teil­neh­men kann.

  • Ver­tei­di­gung gegen unbe­rech­tig­te Ansprüche

Nicht jeder Scha­dens­an­spruch gegen Sie als Hun­de­hal­ter ist berech­tigt. Manch­mal kön­nen Men­schen ver­su­chen, Sie unge­recht­fer­tig­ter­wei­se für Schä­den ver­ant­wort­lich zu machen. In sol­chen Fäl­len fun­giert die Hun­de­haft­pflicht als Ihr recht­li­cher Schild. Sie prüft die Ansprü­che und wehrt unbe­rech­tig­te ab – not­falls auch vor Gericht.

Wie wählt man die rich­ti­ge Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung aus?

Bei der Aus­wahl der rich­ti­gen Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung gibt es meh­re­re Fak­to­ren zu berück­sich­ti­gen. Der Preis ist nur einer von ihnen. Wich­ti­ger sind die Leis­tun­gen und die Deckungssumme.

  • Die Deckungs­sum­me

Die Deckungs­sum­me ist der Betrag, den die Ver­si­che­rung maxi­mal im Scha­dens­fall aus­zahlt. Sie soll­te hoch genug sein, um auch grö­ße­re Schä­den abzu­de­cken. Exper­ten emp­feh­len eine Deckungs­sum­me von min­des­tens 5 Mil­lio­nen Euro für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden.

  • Die Leis­tun­gen

Ach­ten Sie dar­auf, dass die Ver­si­che­rung auch die Leis­tun­gen abdeckt, die für Sie wich­tig sind. Dazu kann zum Bei­spiel eine Aus­lands­schutz gehö­ren, der Schä­den abdeckt, die Ihr Hund im Urlaub ver­ur­sacht. Oder eine For­de­rungs­aus­fall­de­ckung, die ein­springt, wenn Sie von einem ande­ren Hun­de­be­sit­zer Scha­dens­er­satz for­dern, die­ser aber nicht zah­len kann.

  • Die Selbst­be­tei­li­gung

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Fak­tor ist die Selbst­be­tei­li­gung. Dies ist der Betrag, den Sie im Scha­dens­fall selbst tra­gen müs­sen. Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung führt in der Regel zu nied­ri­ge­ren Prä­mi­en, bedeu­tet aber auch, dass Sie im Scha­dens­fall mehr zah­len müs­sen. Über­le­gen Sie sich daher genau, wel­che Sum­me Sie im Ernst­fall auf­brin­gen könn­ten und möchten.

Wie viel kos­tet eine Hundehaftpflichtversicherung?

Die Kos­ten für eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen je nach Anbie­ter, Leis­tun­gen und Ras­se des Hun­des stark vari­ie­ren. Hier eini­ge bei­spiel­haf­te Preisbereiche:

Preis­bei­spie­le

Basis­ver­si­che­run­gen mit einer hohen Selbst­be­tei­li­gung und einer Deckungs­sum­me von 5 Mil­lio­nen Euro kön­nen bereits ab etwa 40 Euro pro Jahr zu haben sein.

Kom­fort­ver­si­che­run­gen mit einer mitt­le­ren Selbst­be­tei­li­gung, einer Deckungs­sum­me von 10 Mil­lio­nen Euro und Zusatz­leis­tun­gen wie Aus­lands­schutz kön­nen zwi­schen 70 und 100 Euro pro Jahr kosten.

Pre­mi­um­ver­si­che­run­gen mit einer nied­ri­gen oder gar kei­nen Selbst­be­tei­li­gung, einer hohen Deckungs­sum­me und umfang­rei­chen Zusatz­leis­tun­gen kön­nen auch 200 Euro und mehr pro Jahr kosten.

Bit­te beach­ten Sie: Die­se Prei­se sind nur bei­spiel­haft und kön­nen je nach Anbie­ter und indi­vi­du­el­len Bedin­gun­gen vari­ie­ren. Außer­dem kann die Ras­se Ihres Hun­des einen gro­ßen Ein­fluss auf den Preis haben. So sind bei­spiels­wei­se Ver­si­che­run­gen für Hun­de bestimm­ter Ras­sen, die als gefähr­lich ein­ge­stuft wer­den, in der Regel teurer.

Unter­schie­de zwi­schen den Bundesländern

In Deutsch­land sind die Rege­lun­gen zur Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in den ein­zel­nen Bun­des­län­dern unter­schied­lich. Wäh­rend in eini­gen Bun­des­län­dern eine Ver­si­che­rungs­pflicht besteht, ist sie in ande­ren nur für bestimm­te Ras­sen oder Grö­ßen vorgeschrieben.

  • Ver­si­che­rungs­pflich­ti­ge Bundesländer

In Bun­des­län­dern wie Ber­lin, Ham­burg und Nie­der­sach­sen besteht eine all­ge­mei­ne Ver­si­che­rungs­pflicht für Hun­de aller Ras­sen und Grö­ßen. Das bedeu­tet, dass jeder Hun­de­hal­ter unab­hän­gig von der Ras­se oder Grö­ße sei­nes Hun­des eine Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen muss.

  • Bun­des­län­der mit ras­sen­spe­zi­fi­scher Versicherungspflicht

In eini­gen Bun­des­län­dern wie Bay­ern und Baden-Würt­tem­berg besteht die Ver­si­che­rungs­pflicht nur für bestimm­te als gefähr­lich ein­ge­stuf­te Ras­sen. Dies sind in der Regel Ras­sen wie Pit­bull Ter­ri­er, Staf­ford­shire Bull­ter­ri­er oder Ame­ri­can Staf­ford­shire Ter­ri­er. Auch für Hun­de ab einer bestimm­ten Grö­ße oder einem bestimm­ten Gewicht kann eine Ver­si­che­rungs­pflicht bestehen.

Fazit

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist ein unver­zicht­ba­rer Schutz für jeden Hun­de­hal­ter. Sie schützt vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, die der Hund ver­ur­sacht — egal ob die­se Schä­den an Per­so­nen, Sachen oder am Ver­mö­gen ent­ste­hen. Beim Abschluss einer sol­chen Ver­si­che­rung soll­ten Sie nicht nur auf den Preis, son­dern vor allem auf die Deckungs­sum­me und die ent­hal­te­nen Leis­tun­gen ach­ten. Denn wenn es ein­mal zum Scha­dens­fall kommt, zählt vor allem eins: ein guter Schutz.

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