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Und so funktioniert unser Hundehaftpflicht Vergleich bzw. Preisvergleich für die Tierhalterhaftpflicht
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Und so können Sie bei uns eine günstige Hundehaftpflicht finden bzw. Hundehaftpflichtversicherung berechnen und vergleichen:
Geben Sie dazu bitte in unseren Hundehaftpflicht Vergleich die für die Berechnung erforderlichen Angaben von Ihrem Hund ein, wie die Hunderasse und ob es sich um einen Mischling handelt. Sie haben mehrere Hunde? Kein Problem! Über unseren Hundeversicherung Vergleich können Sie die Versicherungsbeiträge für insgesamt bis zu 5 Hunden gleichzeitig berechnen und finden so Ihre günstige Hundehaftpflichtversicherung. Nutzen Sie unseren kostenfreien Hundehaftpflicht Vergleich und finden Sie mit wenigen Klicks die beste Hundehaftpflicht, um dann entweder eine neue Hundehaftpflicht abzuschliessen oder Ihre eventuell bestehende Hundehaftpflichtversicherung kündigen zu können und in eine günstigere und möglicherweise sogar leistungsstärkere Hundehaftpflicht zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Nützliche Informationen zum Hundehaftpflicht Vergleich und zur Hundehaftpflichtversicherung im Allgemeinen
Wissenswertes zu Hundehaftpflicht Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall Ihrer Hundehaftpflichtversicherung
Welche Versicherung braucht man für einen Hund?
Die wichtigste Versicherung für Ihren Hund ist eine Hundehaftpflicht. Die Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Hundebesitzer vor Schadenzahlungen, wenn Ihr Hund oder durch Ihren Hund jemand zu Schaden kommt und den Schaden von Ihnen bezahlt haben möchte. In einigen Bundesländer ist die Hundehaftpflicht sogar eine Pflichtversicherung.
Neben der Hundehaftpflichtversicherung haben Sie auch noch die Möglichkeit eine Hundekrankenversicherung oder eine Hunde-OP-Versicherung abzuschließen.
Eine Hundekrankenversicherung übernimmt die anfallenden Kosten für einen Tierarzt und die tierärztliche Behandlung.
Hierzu zählen insbesondere Leistungen für:
- Ambulante Behandlungen
- Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Impfungen oder eine Wurmkur
- Diagnostik
- Medikamente
- Operationen
- Stationäre Aufenthalte
- Vor- und Nachbehandlungen
Die Kosten für eine Hundekrankenversicherung sind abhängig von der jeweiligen Rasse und dem Alter Ihres Hundes.
Günstiger als die umfassende Hundekrankenversicherung ist eine Hunde-OP-Versicherung.
Die Hunde-Operations-Versicherung übernimmt die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls erforderlichen Operationskosten für Ihren Vierbeiner.
Hierzu zählen insbesondere die Kosten für:
- Vor- und Nachbehandlung
- Chirurgische Eingriffe
- Stationäre Unterbringung des Hundes
- Medikament und Verbandsmaterial
- Freie Tierarztwahl und freie Tierklinikwahl
ACHTUNG: Bei vielen Versicherungsangeboten ist die Kastration und Sterilisation von Hunden ausgeschlossen.
Was kostet eine Hundehaftpflicht?
Eine Hundehaftpflicht kostet nur wenige Euro im Jahr. So bekommt man eine günstige Hundehaftpflichtversicherung schon bereits für unter 4 Euro monatlich. Wenn man eine besonders leistungsstarke Hundehaftpflicht bevorzugt, welche z.B. auch einen ungewollten Deckakt oder eine Turnierteilnahme mitversichert, so erhält man diesen Schutz auch bereits schon für rund 6 Euro im Monat.
Bei zwei oder mehreren Hunden gibt es üblicherweise in der Hundehaftpflichtversicherung ab dem 2. Hund einen Nachlaß auf den Beitrag für den 2. Hund und für jeden weiteren.
Welches die beste Hundeversicherung für Sie persönlich ist, entscheiden Sie mit Hilfe unseres Hundehaftpflicht Vergleich.
Einen genauen Überblick über günstige und leistungsstarke Hundeversicherungen erhalten Sie über unseren Hundeversicherung Vergleich. Sie finden dort alle aufgeführten Hundehaftpflichtversicherungen im Test und direktem Preis- und Leistungsvergleich.
Was zahlt die Hundehaftpflicht?
Die Hundehaftpflichtversicherung stellt Sie als Halter und Besitzer eines oder mehrerer Hunde von Schadensersatzansprüchen Dritter frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Ansprüche aus Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden die der versicherte Hund verursacht werden über die Hundehaftpflicht abgedeckt.
Zusätzlich können je nach Hundehaftpflicht-Anbieter und Versicherungstarif für die Hundehaftpflicht weitere Leistungen mitversichert sein wie z.B. Mietsachschäden, Fremdhüterrisiko, ungewollter Deckakt oder Führen ohne Leine.
Der Versicherungsschutz über eine Hundehaftpflicht ist dringend zu empfehlen, da Sie als Halter des Hundes laut Gesetz für alle von Ihrem Hund verursachten Schäden in ihrem vollen Umfang haften (§ 833 BGB). Das gilt auch für Schadensfälle, die der Hund ohne das Verschulden des Halters verursacht. Meist greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn der Hund gar nicht mit seinem Halter unterwegs ist, sondern Dritte wie z.B. Nachbarskinder mit dem Hund Gassi gehen
Versicherungspflicht:
Die Bundesländer haben die Versicherungspflicht für Hunde unterschiedlich geregelt. Jedes Bundesland hat seine eigene Regelung.
In folgenden Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung jedoch gesetzlich vorgeschrieben:
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Berlin
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
In den folgenden Bundesländern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht gemäß der jeweiligen Verordnung nur für bestimmte, als gefährlich geltende Hunderassen (sogenannte Kampfhunde bzw. Listenhunde) vorgeschrieben:
- Bremen
- Sachsen
- Brandenburg
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Baden-Württemberg
In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern existiert derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Hundehaftpflicht.
Was zahlt die Hundehaftpflicht nicht?
Nicht versichert über eine Hundehaftpflicht sind zum Beispiel:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- selbst erlittene Schäden (Eigenschaden)
- Schäden durch Hunde die in einer gewerblichen oder betrieblichen Verwendung sind
- Schäden an Figuranten (Scheinverbrechern)
Wer ist über die Hundehaftpflicht versichert?
Grundsätzlich sind Sie als Halter und Eigentümer von einem oder mehreren Hunden über die Hundehaftpflicht versichert. Eine ganze Reihe von Versicherungsunternehmen sichert aber nicht nur Sie selbst ab, sondern auch fremde Personen, die den/die Hunde hüten, wie z.B. die Nachbarskinder. Diese Mitversicherung ist immer dann sehr sinnvoll, wenn Ihr Hund öfter mit anderen Personen Gassi geht. Mit dem sogenannten Fremdhüterrisiko sind auch die Personen in den Versicherungsschutz eingeschlossen, die nicht Eigentümer des Vierbeiners sind.
Worauf muss man beim Abschluss einer Hundehaftpflicht achten?
Wenn Sie mehrere Hunde besitzen, gewähren Ihnen die meisten Versicherer ab dem zweiten Tier Prämiennachlässe auf die Hundehaftpflicht für die weiteren Hunde.
Beim Abschluss einer Hundehaftpflicht achten Sie möglichst auf folgende wichtige Einschlüsse:
Kein Leinenzwang vereinbart:
Normalerweise verzichten die Versicherer in einer leistungsstarken Hundehaftpflicht darauf, einen Leinenzwang vorzuschreiben. Dennoch sollten Sie diesbezüglich einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
Fremdhüter-Risiko mitversichert:
Als Fremdhüter bezeichnet man fremde Personen, die unentgeltlich auf Ihren Hund aufpassen oder mit diesem Gassi gehen. Das können Freunde, Bekannte aber auch der Lebenspartner (sofern nicht Miteigentümer) sein. Das Hüten durch Dritte sollte daher immer mitversichert sein um auch in diesen Fällen Versicherungsschutz über die Hundehaftpflichtversicherung zu haben.
Mietsachschäden vereinbart:
Mietsachschäden sind Schäden an gemieteten Sachen, z.B. in der gemieteten Wohnung oder einer Ferienwohnung. Manche Versicherungsunternehmen schließen in Ihrer Hundeversicherung Mietsachschäden in privat gemieteten Wohnräumen allerdings aus. Zerkratzt Ihr Hund dort das Parkett oder knabbert Türleisten o.ä. an, kommen Sie sonst allein für den Schaden auf.
Forderungsausfalldeckung:
Erleiden Sie durch einen fremden Hund einen Schaden, sollte in der Regel die Hundehaftpflicht des anderen Hundehalters einspringen. Hat dieser jedoch keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen und ist finanziell nicht in der Lage, Ihre Schadenersatzforderungen auszugleichen, bleiben Sie in der Regel auf Ihrem Schaden sitzen. Haben Sie bei Ihrer eigenen Hundehaftpflicht jedoch eine Ausfalldeckung vereinbart, wird Ihre eigene Hundehaftpflichtversicherung die erforderlichen Aufwendungen erstatten.
Schutz auch bei Verstoß gegen Halterpflichten vereinbart:
Wenn in Ihrem Hundehaftpflicht Tarif auch diese Leistung enthalten ist, zahlt der Versicherer üblicherweise auch dann für einen verursachten Schaden Ihres Hundes, wenn Sie beispielsweise Ihren Hund nicht angeleint haben, obwohl vor Ort eine Leine vorgeschrieben war.
Ungewollter Deckakt vereinbart:
Sofern diese Leistung im Vertrag als vereinbart gilt, übernimmt der Hundehaftpflicht Versicherer des Halters des Rüden, nach einem nicht geplanten Deckakt und in der Folge einer unerwünschten Trächtigkeit der Hündin, die daraus entstehenden Kosten.
Mitversicherung von Welpen vereinbart:
Achten Sie bei Vertragsschluss darauf, ob und wie lange Welpen über die Hundehaftpflicht mitversichert sind. Der Zeitraum der Mitversicherung variiert hier je nach Anbieter deutlich.
Auslandsschutz:
Mit einer guten Hundehaftpflicht haben Sie sowohl im In- als auch im Ausland Versicherungsschutz für Ihren Hund. Das ist immer dann wichtig, wenn Sie Ihren Vierbeiner auch mit in den Urlaub nehmen.
Teilnahme an Veranstaltungen und Messen vereinbart:
Wenn Sie beabsichtigen, mit Ihrem/Ihren Hund/en auch Messen, Hundeschauen oder ähnliche zu besuchen, sollten in den Versicherungsbedingungen explizit vereinbart sein, dass Ihr Hund beziehungsweise Sie als Hundehalter auf derartigen Veranstaltungen ebenfalls versichert sind.
Was mache ich im Schadensfall in der Hundehaftpflicht?
Jeder Versicherungsfall in der Hundehaftpflichtversicherung ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) Ihrem Hundehaftpflicht Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer Ihrer Hundehaftpflicht sind Sie nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Wie kann ich meine Hundehaftpflicht kündigen bzw. wechseln?
Der Wechsel oder die Kündigung Ihrer bestehenden Hundehaftpflichtversicherung ist nicht wirklich schwer.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Hundehaftpflicht, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Hundehaftpflichtversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Hundehaftpflicht Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Hundehaftpflichtversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Hundehaftpflicht Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Kündigung bei Tod des Tieres:
Bei Tod Ihres Hundes erlischt der Vertrag automatisch wegen Risikowegfalls und bedarf keiner gesonderten Kündigung. Eine entsprechende Meldung an den Hundehaftpflicht Versicherer sollte allerdings unverzüglich erfolgen.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail. Zu beachten ist, dass nicht das Absende-Datum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Typische Schadenbeispiele bzw. Schadenfälle in der Hundehaftpflicht
- Ihr Hund verletzt einen anderen Hund beim Spielen
- Ihr Hund fühlt sich von einem anderen Hund bedroht und beißt
- Ihr Hund „lebt“ seinen Jagdtrieb aus und verletzt oder tötet ein Wildtier
- Ihr Hund rennt unkontrolliert auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall
- Ihr Hund springt einen Menschen z.B. Wanderer oder Jogger an und dieser stürzt und verletzt sich
- Ihr Hund beißt einen Besucher
- Ihr Hund läuft vor einen Fahrradfahrer, der nicht mehr rechtzeitig bremsen kann und stürzt
- Ihr Hund beschädigt im Hotel oder in der Ferienwohnung das Inventar oder den Teppich
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