Hundehaftpflichtversicherung Lexikon
Wichtige Einschlüsse und Begriffe zur Hundehaftpflichtversicherung verständlich erklärt!
A
Abwasserschäden
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Abwasserschäden. Abwasserschäden sind Sachschäden durch häusliche Abwässer. Von Abwasserschäden spricht man, wenn verunreinigtes Wasser aus z.B. einer Toilette, Badewanne, Spülmaschine oder Waschmaschine austritt.
Allmählichkeitsschäden
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Allmählichkeitsschäden. Unter einem Allmählichkeitsschaden versteht man Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen.
Auslandsdeckung
Gemeint ist die Mitversicherung innerhalb der Hundehaftpflichtversicherung von Ansprüchen aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen anlässlich eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.
B
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutzes bei Arbeitsunfähigkeit.
E
Ehepartner, eingetragener Lebenspartner
Gemeint ist die Mitversicherung der persönlichen, gesetzlichen Haftpflicht des Ehegatten oder des nach dem Lebenspartnerschaftgesetz eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers in der Hundehaftpflichtversicherung.
F
Familienangehörige
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht von Familienangehörigen, die nicht näher definiert sind (Ansprüche, die gegen die Familienangehörigen an Stelle des Versicherungsnehmers gestellt werden in ihrer Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres).
Figurant
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hundehaftpflichtversicherung von Figuranten. Als Figurant im Hundetraining bezeichnet man eine Person, die vorgibt ein Einbrecher oder Räuber zu sein. Oftmals werden diese Personen auch als Scheinverbrecher bezeichnet.
Forderungsausfall
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung, die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eigene Schadenersatzansprüche gegen haftbare dritte Tierhalter, gegen die ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger z.B. keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzt, die für den Schaden aufkommen könnte.
Fremdhüterrisiko
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hundehaftpflichtversicherung des Risikos, das eine haushaltsfremde Person den Hund vorübergehend beaufsichtigt oder mit diesem Gassi geht und die Übernahme von möglichen Schäden.
G
Gefährdungshaftung
Gemeint ist, daß alle Hundehalter für Schäden haften, die durch ihren Hund entstanden sind. Gesetzlich verankert ist die Gefährdungshaftung in § 833 Satz 1 BGB. Der Tierhalter muss für alle von seinem Tier verursachte Schäden einstehen.
Gewässerschadenrisiko
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers.
Grobe Fahrlässigkeit
Gemeint ist die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit in der Hundehaftpflichtversicherung. Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn jemand die übliche Sorgfaltspflicht in besonders schwerer Maße außer acht lässt und leichtfertig handelt und dabei sogar einen möglichen Schaden in Kauf nimmt.
H
Hundechip
Der Hundechip ist ein Mikrochip, der dem Hund zwischen Kopf und linker Schulter unter die Haut implantiert wird. Mit dem Hundechip kann der Hund eindeutig identifiziert werden. Der Chip verbleibt das ganze Hundeleben in seinem Gewebe. Manche Länder schreiben eine Chip-Pflicht vor.
Hundekrankenversicherung
Eine Hundekrankenversicherung übernimmt regelmäßig die Kosten für ambulante und auch stationäre Behandlungen, Operationen und Vorsorgemaßnahmen (z.B. Wurmkur und Impfung) für Ihren Hund. Die Kosten für eine Hundekrankenversicherung sind dabei abhängig von der jeweiligen Rasse Ihres Hundes, der Größe und dem Hundealter.
I
Innovationsklausel
Gemeint ist der Einschluss einer Innovationsklausel in die Hundehaftpflichtversicherung. Unter der Innovationsklausel versteht man die vertragliche Vereinbarung, nach der künftige, beitragsneutrale Bedingungsverbesserungen auch immer für bereits bestehende Verträge gelten.
K
Kampfund
Als Kampfunde oder auch Listenhunde bezeichnet werden Hunde, welche aufgrund ihrer rassespezifischen Merkmale oder Ihrer Zucht und Ausbildung über gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und anderen Tieren verfügen.
Die nachfolgenden Rassen zählen regelmäßig zu den Kampfhunden:
- Pit-Bull
- Bullterrier
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
- Alano
- Fila Brasileiro
- American Bulldog
- Mastiff
- Bullmastiff
- Mastino Espaniol
- Mastino Napoletano
- Cane Corso
- Perro de Presa Canario
- Dogo Argentino
- Perro de Presa Mallorquin
- Dogue de Bordeaux
- Rottweiler
- Dobermann
Kompetenznachweis
Ein Kompetenznachweis belegt, dass der Hundehalter über das erforderliche Wissen im Umgang mit einem Hund verfügt und der Hund im Alltag keine Gefahr für seine Umwelt darstellt. Der Kompetenznachweis besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
L
Lebensgefährte
Gemeint ist die gesetzliche Haftpflicht des nichtehelichen Lebensgefährten des Versicherungsnehmers (Ansprüche, die gegen den Lebensgefährten an Stelle des Versicherungsnehmers gestellt werden in seiner Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres.
Leinenzwang
Eine bundesweit einheitliche oder generelle Regelung ob ein Hund angeleint werden muss gibt es nicht. Jedes Bundesland, jede gemeinde oder Stadt kann ihre eigenen Regelungen individuell festlegen.
M
Maulkorbpflicht
Eine einheitliche Regelung zum Tragen eines Maulkorbs gibt es in Deutschland nicht. Kampfunde bzw. sogenannte Listenhunde müssen allerdings in fast allen Bundesländern einen Maulkorb tragen bzw. es besteht für Sie eine Maulkorbpflicht. Zu den Hunden die regelmäßig zu den maulkorbpflichtigen Hunden zählen gehören u.a.:
- American Staffordshire Terrier
- American Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- Rottweiler
- Tosa Inu
Mietsachschäden
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen. Regelmäßig ausgeschlossen sind allerdings Schäden z.B. durch übermäßige Beanspruchung oder Abnutzung ebenso wie auch Schäden an Heizungs- und ähnlichen Anlagen sowie Schäden durch Schimmel. Schäden an Verglasungen, die über eine separate Glasversicherung versichert werden können, sind ebenfalls ausgeschlossen.
Mitversicherung von Welpen
Gemeint ist die beitragsfreie und automatische Versicherung neugeborener, beim Muttertier verbleibender Welpen für einen vorab definierten Zeitraum in der Hundehaftpflichtversicherung.
N
Neuwertentschädigung
Die gesetzliche Haftungsverpflichtung, eines Schädigers dem Geschädigten gegenüber, erstreckt sich grundsätzlich nur auf den Zeitwert der beschädigten Sache. Leistungsstarke Tarife in der Hundehaftpflichtversicherung ersetzen Schäden in bestimmten Grenzen auch zum jeweiligen Neuwert.
R
Risikobegrenzungsklausel
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung einer Klausel, die den Versicherungsumfang ohne klare/abschließende Ausschlussdefinition begrenzt, z.B. hinsichtlich des Verwendungszwecks des Tieres oder eine Formulierung, nach der ausgeschlossen ist, was nicht ausdrücklich im Deckungsumfang angegeben ist oder was nach den sogenannten „Besonderen Bedingungen“ oder der Risikobeschreibung nicht ausdrücklich mitversichert gilt.
T
Tierhüter
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters. Ein Tierhüter ist jemand, der die Aufsicht und die selbständige Gewalt über ein Tier hat.
Turnierteilnahme
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Teilnahmen an Turnieren oder Veranstaltungen, wie z.B. Geschicklichkeitswettbewerben, Hundeschauen o.ä.
U
Ungewollter Deckakt
Gemeint ist die Mitversicherung von Sach- und Folgeschäden durch ungewollten Deckakt in der Hundehaftpflichtversicherung.
Unverheiratete Kinder
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht der alleinstehenden, unverheirateten Kinder, sofern sich diese noch in Erstausbildung befinden. Gemeint sind Ansprüche, die gegen die Kinder an Stelle des Versicherungsnehmers gestellt werden in ihrer Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres.
V
Vermögensschäden
Gemeint ist die Mitversicherung von Vermögensschäden in der Hundehaftpflichtversicherung. Unter Vermögensschäden versteht man Schäden, die nicht ein Sach- oder Personenschaden sind.
Versehensklausel
Gemeint ist die Mitversicherung in der Hundehaftpflichtversicherung, der Vereinbarung, nach der Versicherungsschutz auch bei versehentlicher Nichtanzeige von risikorelevanten Umständen besteht. Das Versehen ist allerdings vom Versicherungsnehmer nachzuweisen und die Meldung ist unverzüglich nachzuholen, sobald dem Versicherungsnehmer das Versehen bewusst geworden ist.
Verstoß gegen Halterpflichten
Gemeint ist in der Hundehaftpflichtversicherung die Mitversicherung von Schäden in Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Halterpflichten (z.B. Leinenzwang oder Maulkorbpflicht).
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