Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewOMehr über den Experten
IGeL-Leistungen sind ärztliche Angebote, die Sie selbst bezahlen müssen – und nur ein kleiner Teil davon hält einer wissenschaftlichen Prüfung stand. In der Beratung höre ich diesen Satz fast wöchentlich: „Meine Ärztin hat mir eine Untersuchung angeboten, die die Kasse nicht zahlt – soll ich das machen?” Die ehrliche Antwort hängt davon ab, welche Leistung gemeint ist. Bei einigen ist das Geld gut angelegt, bei vielen zahlen Sie für einen Nutzen, den bisher niemand belegen konnte – und manche Rechnung übernimmt ohnehin eine Zusatzversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- IGeL steht für „Individuelle Gesundheitsleistungen”: ärztliche Angebote außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkasse, die Sie privat zahlen.
- Der Medizinische Dienst bewertet IGeL im IGeL-Monitor. Stand 2026 hat dort keine einzige geprüfte Leistung die Bestnote „positiv” erreicht, nur vier gelten als „tendenziell positiv”.
- Vor jeder IGeL muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Leistung und Preis geschlossen werden – ohne diesen Vertrag müssen Sie nicht zahlen.
- Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beziehungsweise für Zahnärzte (GOZ), nicht nach freiem Ermessen.
- Ambulante Zusatztarife, Zahnzusatz- und Brillenversicherungen erstatten einen Teil der typischen Selbstzahler-Leistungen.
Was eine IGeL-Leistung überhaupt ist
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Alles, was der Gemeinsame Bundesausschuss nicht in den Leistungskatalog aufgenommen hat, darf die Praxis Ihnen als Selbstzahler-Leistung anbieten. Das ist legal und sagt für sich genommen nichts über die Qualität der Untersuchung aus: Manches ist schlicht noch nicht bewertet, anderes wurde geprüft und für zu schwach befunden.
Entscheidend ist: Eine IGeL ist ein Angebot, keine Pflicht. Was medizinisch notwendig ist, muss die Kasse zahlen. Wird Ihnen also etwas als Selbstzahler-Leistung angeboten, obwohl Sie konkrete Beschwerden haben, lohnt die Nachfrage – oft ist dann die Kassenleistung der richtige Weg.
Wie gut sind IGeL wirklich?
Der Medizinische Dienst wertet im IGeL-Monitor die Studienlage zu den gängigsten Angeboten aus. Das Ergebnis ist ernüchternd:
| Bewertung | Was sie bedeutet | Beispiele (Stand 2026) |
|---|---|---|
| Tendenziell positiv | Nutzen überwiegt wahrscheinlich den Schaden | Akupunktur zur Migräne-Vorbeugung, Lichttherapie bei Winterdepression, Biofeedback bei Migräne |
| Unklar | Studienlage lässt keine Aussage zu | viele Ultraschall- und Labor-Angebote |
| Tendenziell negativ | Hinweise auf mehr Schaden als Nutzen | Glaukom-Früherkennung per Augeninnendruckmessung und optischer Kohärenztomografie |
| Negativ | Schaden überwiegt den Nutzen | Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung |
Ausgerechnet die beiden am häufigsten angebotenen IGeL – die Glaukom-Früherkennung und der Ultraschall der Eierstöcke – schneiden am schlechtesten ab. Der Grund ist meist derselbe: Auffällige Befunde ziehen weitere Untersuchungen nach sich, ohne dass belegt wäre, dass das am Ende Erkrankungen verhindert. Im Einzelfall kann eine solche Untersuchung trotzdem richtig sein – sie gehört nur bewusst entschieden und nicht spontan am Empfangstresen.
Kosten und Ihre Rechte in der Praxis
Die Preisspannen sind erheblich. Die professionelle Zahnreinigung kostet je nach Aufwand und Region üblicherweise rund 80 bis 150 Euro pro Sitzung, bei starkem Zahnstein oder Implantaten auch mehr; abgerechnet wird über die GOZ-Ziffer 1040. Auf diese Punkte sollten Sie bestehen:
- Schriftlicher Behandlungsvertrag vor der Behandlung, mit Bezeichnung der Leistung und dem voraussichtlichen Preis.
- Eine ordentliche Rechnung nach GOÄ beziehungsweise GOZ – Pauschalbeträge ohne Gebührenziffer sind ein Warnsignal.
- Bedenkzeit. Sie müssen sich nicht im Sprechzimmer entscheiden, und eine seriöse Praxis drängt Sie nicht.
- Eine klare Auskunft, ob es für Ihr Anliegen eine Kassenleistung gibt, die den gleichen Zweck erfüllt.
Wer die Kosten erstattet
Ein Teil der Rechnungen lässt sich weiterreichen. Entscheidend ist, welchen Baustein Sie abgesichert haben:
| Leistung | Möglicher Erstattungsweg |
|---|---|
| Professionelle Zahnreinigung | Zahnzusatzversicherung mit Prophylaxe-Baustein; viele Kassen zahlen zusätzlich einen Zuschuss über Satzungs- oder Bonusleistungen |
| Sehhilfen, Brillengläser | Brillen- beziehungsweise Sehhilfen-Zusatz |
| Naturheilkunde, Osteopathie, Heilpraktiker | Ambulanter Zusatztarif mit Naturheilverfahren |
| Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen | Ambulante Zusatztarife mit Vorsorge-Baustein, je nach Bedingungswerk mit Jahreshöchstgrenze |
| Reisemedizinische Beratung, Reiseimpfungen | Häufig bereits Satzungsleistung der Krankenkasse – dort zuerst fragen |
Wer regelmäßig Prophylaxe, Naturheilkunde oder Sehhilfen in Anspruch nimmt, fährt mit einer passenden Krankenzusatzversicherung meist günstiger als mit Einzelzahlungen. Für die Kombination aus Naturheilverfahren und Sehhilfen lohnt der Blick auf Tarife für Heilpraktiker- und Brillenleistungen. Ein Hinweis aus der Praxis: Prüfen Sie vor Abschluss die Wartezeiten und die Höchstbeträge der ersten Jahre – daran scheitern die meisten Erstattungen, nicht am Ausschluss der Leistung. Weil sich die Leistungen der Tarife stark unterscheiden, lohnt vor dem Abschluss ein Versicherungsvergleich.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich eine angebotene IGeL annehmen?
Nein. Es ist immer ein freiwilliges Angebot. Eine Ablehnung darf sich nicht auf Ihre weitere Behandlung auswirken.
Was passiert, wenn kein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde?
Ohne die vorherige schriftliche Vereinbarung über Leistung und Kosten ist die Forderung in der Regel nicht durchsetzbar. Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich.
Zahlt die gesetzliche Kasse nie etwas dazu?
Doch, über Satzungs- und Bonusleistungen. Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder zu Reiseimpfungen sind verbreitet, unterscheiden sich aber von Kasse zu Kasse deutlich.
Sind IGeL-Leistungen grundsätzlich unseriös?
Nein. Kritisch ist die Verkaufssituation, nicht die Leistung an sich. Einige Angebote sind nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes sogar tendenziell nützlich, etwa Akupunktur zur Migräne-Vorbeugung.
Übernimmt eine private Krankenversicherung IGeL automatisch?
Nein. Privatversicherte haben zwar einen anderen Leistungskatalog, aber auch dort gilt das Bedingungswerk. Medizinisch nicht notwendige Leistungen können ebenfalls abgelehnt werden.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur wegen der Zahnreinigung?
Selten allein deswegen. Rechnen Sie den Jahresbeitrag gegen die tatsächliche Erstattung. Sinnvoll wird der Tarif meist erst, wenn weitere Leistungen wie Zahnersatz oder Naturheilkunde dazukommen.
Bei der Auswahl eines passenden Tarifs unterstütze ich Sie gern – kostenlos und unverbindlich, als Versicherungsmakler nach § 34d GewO.