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IGeL-Leis­tun­gen: Wel­che Selbst­zah­ler-Ange­bo­te sinn­voll sind – und wer sie erstattet

IGeL-Leistungen: Welche Selbstzahler-Angebote sinnvoll sind – und wer sie erstattet

IGeL-Leis­tun­gen sind ärzt­li­che Ange­bo­te, die Sie selbst bezah­len müs­sen – und nur ein klei­ner Teil davon hält einer wis­sen­schaft­li­chen Prü­fung stand. In der Bera­tung höre ich die­sen Satz fast wöchent­lich: „Mei­ne Ärz­tin hat mir eine Unter­su­chung ange­bo­ten, die die Kas­se nicht zahlt – soll ich das machen?” Die ehr­li­che Ant­wort hängt davon ab, wel­che Leis­tung gemeint ist. Bei eini­gen ist das Geld gut ange­legt, bei vie­len zah­len Sie für einen Nut­zen, den bis­her nie­mand bele­gen konn­te – und man­che Rech­nung über­nimmt ohne­hin eine Zusatzversicherung.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • IGeL steht für „Indi­vi­du­el­le Gesund­heits­leis­tun­gen”: ärzt­li­che Ange­bo­te außer­halb des Leis­tungs­ka­ta­logs der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se, die Sie pri­vat zahlen.
  • Der Medi­zi­ni­sche Dienst bewer­tet IGeL im IGeL-Moni­tor. Stand 2026 hat dort kei­ne ein­zi­ge geprüf­te Leis­tung die Best­no­te „posi­tiv” erreicht, nur vier gel­ten als „ten­den­zi­ell positiv”.
  • Vor jeder IGeL muss ein schrift­li­cher Behand­lungs­ver­trag mit Leis­tung und Preis geschlos­sen wer­den – ohne die­sen Ver­trag müs­sen Sie nicht zahlen.
  • Abge­rech­net wird nach der Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ) bezie­hungs­wei­se für Zahn­ärz­te (GOZ), nicht nach frei­em Ermessen.
  • Ambu­lan­te Zusatz­ta­ri­fe, Zahn­zu­satz- und Bril­len­ver­si­che­run­gen erstat­ten einen Teil der typi­schen Selbstzahler-Leistungen.

Was eine IGeL-Leis­tung über­haupt ist

Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung zahlt, was aus­rei­chend, zweck­mä­ßig und wirt­schaft­lich ist. Alles, was der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss nicht in den Leis­tungs­ka­ta­log auf­ge­nom­men hat, darf die Pra­xis Ihnen als Selbst­zah­ler-Leis­tung anbie­ten. Das ist legal und sagt für sich genom­men nichts über die Qua­li­tät der Unter­su­chung aus: Man­ches ist schlicht noch nicht bewer­tet, ande­res wur­de geprüft und für zu schwach befunden.

Ent­schei­dend ist: Eine IGeL ist ein Ange­bot, kei­ne Pflicht. Was medi­zi­nisch not­wen­dig ist, muss die Kas­se zah­len. Wird Ihnen also etwas als Selbst­zah­ler-Leis­tung ange­bo­ten, obwohl Sie kon­kre­te Beschwer­den haben, lohnt die Nach­fra­ge – oft ist dann die Kas­sen­leis­tung der rich­ti­ge Weg.

Wie gut sind IGeL wirklich?

Der Medi­zi­ni­sche Dienst wer­tet im IGeL-Moni­tor die Stu­di­en­la­ge zu den gän­gigs­ten Ange­bo­ten aus. Das Ergeb­nis ist ernüchternd:

Bewer­tung Was sie bedeutet Bei­spie­le (Stand 2026)
Ten­den­zi­ell positiv Nut­zen über­wiegt wahr­schein­lich den Schaden Aku­punk­tur zur Migrä­ne-Vor­beu­gung, Licht­the­ra­pie bei Win­ter­de­pres­si­on, Bio­feed­back bei Migräne
Unklar Stu­di­en­la­ge lässt kei­ne Aus­sa­ge zu vie­le Ultra­schall- und Labor-Angebote
Ten­den­zi­ell negativ Hin­wei­se auf mehr Scha­den als Nutzen Glau­kom-Früh­erken­nung per Augen­in­nen­druck­mes­sung und opti­scher Kohärenztomografie
Nega­tiv Scha­den über­wiegt den Nutzen Ultra­schall der Eier­stö­cke zur Krebsfrüherkennung

Aus­ge­rech­net die bei­den am häu­figs­ten ange­bo­te­nen IGeL – die Glau­kom-Früh­erken­nung und der Ultra­schall der Eier­stö­cke – schnei­den am schlech­tes­ten ab. Der Grund ist meist der­sel­be: Auf­fäl­li­ge Befun­de zie­hen wei­te­re Unter­su­chun­gen nach sich, ohne dass belegt wäre, dass das am Ende Erkran­kun­gen ver­hin­dert. Im Ein­zel­fall kann eine sol­che Unter­su­chung trotz­dem rich­tig sein – sie gehört nur bewusst ent­schie­den und nicht spon­tan am Empfangstresen.

Kos­ten und Ihre Rech­te in der Praxis

Die Preis­span­nen sind erheb­lich. Die pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gung kos­tet je nach Auf­wand und Regi­on übli­cher­wei­se rund 80 bis 150 Euro pro Sit­zung, bei star­kem Zahn­stein oder Implan­ta­ten auch mehr; abge­rech­net wird über die GOZ-Zif­fer 1040. Auf die­se Punk­te soll­ten Sie bestehen:

  • Schrift­li­cher Behand­lungs­ver­trag vor der Behand­lung, mit Bezeich­nung der Leis­tung und dem vor­aus­sicht­li­chen Preis.
  • Eine ordent­li­che Rech­nung nach GOÄ bezie­hungs­wei­se GOZ – Pau­schal­be­trä­ge ohne Gebüh­ren­zif­fer sind ein Warnsignal.
  • Bedenk­zeit. Sie müs­sen sich nicht im Sprech­zim­mer ent­schei­den, und eine seriö­se Pra­xis drängt Sie nicht.
  • Eine kla­re Aus­kunft, ob es für Ihr Anlie­gen eine Kas­sen­leis­tung gibt, die den glei­chen Zweck erfüllt.

Wer die Kos­ten erstattet

Ein Teil der Rech­nun­gen lässt sich wei­ter­rei­chen. Ent­schei­dend ist, wel­chen Bau­stein Sie abge­si­chert haben:

Leis­tung Mög­li­cher Erstattungsweg
Pro­fes­sio­nel­le Zahnreinigung Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit Pro­phy­la­xe-Bau­stein; vie­le Kas­sen zah­len zusätz­lich einen Zuschuss über Sat­zungs- oder Bonusleistungen
Seh­hil­fen, Brillengläser Bril­len- bezie­hungs­wei­se Sehhilfen-Zusatz
Natur­heil­kun­de, Osteo­pa­thie, Heilpraktiker Ambu­lan­ter Zusatz­ta­rif mit Naturheilverfahren
Vor­sor­ge- und Früherkennungsuntersuchungen Ambu­lan­te Zusatz­ta­ri­fe mit Vor­sor­ge-Bau­stein, je nach Bedin­gungs­werk mit Jahreshöchstgrenze
Rei­se­me­di­zi­ni­sche Bera­tung, Reiseimpfungen Häu­fig bereits Sat­zungs­leis­tung der Kran­ken­kas­se – dort zuerst fragen

Wer regel­mä­ßig Pro­phy­la­xe, Natur­heil­kun­de oder Seh­hil­fen in Anspruch nimmt, fährt mit einer pas­sen­den Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung meist güns­ti­ger als mit Ein­zel­zah­lun­gen. Für die Kom­bi­na­ti­on aus Natur­heil­ver­fah­ren und Seh­hil­fen lohnt der Blick auf Tari­fe für Heil­prak­ti­ker- und Bril­len­leis­tun­gen. Ein Hin­weis aus der Pra­xis: Prü­fen Sie vor Abschluss die War­te­zei­ten und die Höchst­be­trä­ge der ers­ten Jah­re – dar­an schei­tern die meis­ten Erstat­tun­gen, nicht am Aus­schluss der Leis­tung. Weil sich die Leis­tun­gen der Tari­fe stark unter­schei­den, lohnt vor dem Abschluss ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich.

Häu­fig gestell­te Fragen

Muss ich eine ange­bo­te­ne IGeL annehmen?

Nein. Es ist immer ein frei­wil­li­ges Ange­bot. Eine Ableh­nung darf sich nicht auf Ihre wei­te­re Behand­lung auswirken.

Was pas­siert, wenn kein schrift­li­cher Ver­trag geschlos­sen wurde?

Ohne die vor­he­ri­ge schrift­li­che Ver­ein­ba­rung über Leis­tung und Kos­ten ist die For­de­rung in der Regel nicht durch­setz­bar. Wider­spre­chen Sie der Rech­nung schriftlich.

Zahlt die gesetz­li­che Kas­se nie etwas dazu?

Doch, über Sat­zungs- und Bonus­leis­tun­gen. Zuschüs­se zur pro­fes­sio­nel­len Zahn­rei­ni­gung oder zu Rei­se­imp­fun­gen sind ver­brei­tet, unter­schei­den sich aber von Kas­se zu Kas­se deutlich.

Sind IGeL-Leis­tun­gen grund­sätz­lich unseriös?

Nein. Kri­tisch ist die Ver­kaufs­si­tua­ti­on, nicht die Leis­tung an sich. Eini­ge Ange­bo­te sind nach Ein­schät­zung des Medi­zi­ni­schen Diens­tes sogar ten­den­zi­ell nütz­lich, etwa Aku­punk­tur zur Migräne-Vorbeugung.

Über­nimmt eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung IGeL automatisch?

Nein. Pri­vat­ver­si­cher­te haben zwar einen ande­ren Leis­tungs­ka­ta­log, aber auch dort gilt das Bedin­gungs­werk. Medi­zi­nisch nicht not­wen­di­ge Leis­tun­gen kön­nen eben­falls abge­lehnt werden.

Lohnt sich eine Zusatz­ver­si­che­rung nur wegen der Zahnreinigung?

Sel­ten allein des­we­gen. Rech­nen Sie den Jah­res­bei­trag gegen die tat­säch­li­che Erstat­tung. Sinn­voll wird der Tarif meist erst, wenn wei­te­re Leis­tun­gen wie Zahn­ersatz oder Natur­heil­kun­de dazukommen.

Bei der Aus­wahl eines pas­sen­den Tarifs unter­stüt­ze ich Sie gern – kos­ten­los und unver­bind­lich, als Ver­si­che­rungs­mak­ler nach § 34d GewO.

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