Kfz Versicherungen
Günstig Kfz versichern
Kfz Versicherer im Vergleich
Günstige Kfz Versicherungen online finden
Top Kfz Versicherer vergleichen und günstig das Kfz versichern
Seit 15.03.2023 auch inklusive der neuen Tarife der Neodigital Autoversicherung AG powered by HUK-Coburg!!
- Günstige und leistungsstarke Kfz Versicherungen!
- Wenige Klicks zum Kfz-Versicherungsvergleich!
- Direkter Abschluss und evb Nummer!
Kfz Versicherungen im Vergleich — Top Kfz Versicherer bzw. Autoversicherer online finden — Günstig Kfz versichern und die evb Nummer sofort erhalten — Top Kfz-Versicherungsvergleich und Autoversicherungen Vergleich
Mit unserem Kfz Versicherungen Vergleich finden Sie schnell eine günstige Kfz Versicherung bzw. Autoversicherung im Test. Finden Sie mit wenigen Klicks Ihre günstige Kfz Versicherung im Vergleich und Ihre Kfzversicherung Testsieger bzw. Autoversicherung Testsieger.
Stellen Sie in unserem Kfz Versicherungen Vergleich neben die Kfz Versicherung Kosten auch die Autoversicherung Leistungen im Vergleich gegenüber und ermitteln Sie so Ihren persönlichen Kfz Versicherer bzw. Autoversicherer Testsieger, bzw. die beste Kfz Versicherung, die zu Ihnen und Ihrem Fahrzeug passt.
Und so funktioniert unser Kfz-Versicherungsvergleich um günstige Kfz Versicherungen bzw. Autoversicherungen zu finden und so können Sie Kfz Versicherungen vergleichen
Und so finden Sie bei uns günstige Kfz Versicherungen und Autoversicherungen im Test und Preisvergleich aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Kfz Versicherer.
Geben Sie bitte zunächst in unseren Kfz Versicherung Vergleich das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein.
Sofern Ihnen bei einer Pkw-Neuzulassung noch nicht bekannt ist, welches Kennzeichen Ihnen seitens der Zulassungsstelle für Ihr Fahrzeug zugeteilt wird, so geben Sie bitte einfach irgendein fiktives Kennzeichen, passend für Ihren Zulassungsbezirk ein (eventuell auch einfach Ihr altes Kennzeichen), da ansonsten der Kfz Versicherung-Antrag nicht erfolgreich online abgesendet werden kann und Sie somit keine eVB Nummer automatisch erhalten können!
Ergänzen Sie dann die Fahrzeugdaten aus Ihrem Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung oder nutzen Sie unsere komfortable Fahrzeugsuche, um das passende Fahrzeugmodell zu finden. Ergänzen Sie weitere Daten wie Fahrzeugneuwert, Fahrzeugzeitwert, ob Sie Erstbesitzer sind und wann die Erstzulassung war, ob das Fahrzeug nachts in einer Garage oder auf der Straße steht, wieviel Kilometer Sie im Jahr mit dem Pkw fahren, wer mit dem Fahrzeug fährt usw. und finden Sie so die günstige Kfz Versicherung für Ihr Kfz bzw. Auto! Nutzen Sie unseren Kfz-Versicherungsvergleich kostenfrei und finden Sie Ihre beste Kfz Versicherung, um dann Ihr neues Kfz versichern zu können oder Ihre aktuelle Autoversicherung zu kündigen um in eine günstige Kfzversicherung zu wechseln.
Die eVB Nummer, also elektronische Versicherungsbestätigung, welche Sie bei einer Neuzulassung Ihres Autos für die Zulassungsbehörde benötigen, wird Ihnen nach erfolgreichem Online-Abschluss Ihrer Kfz Versicherung von uns per SMS (sofern Sie Ihre Handynummer im Antrag angegeben haben) oder E‑Mail mitgeteilt.
Bitte vergessen Sie bei einem Versichererwechsel zu einem bereits bestehenden und angemeldeten Fahrzeug nicht, die Vorversicherung rechtzeitig selbst zu kündigen!
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Nützliche Informationen zum Kfz Versicherung Vergleich bzw. Autoversicherung Vergleich und Kfz Versicherungen im Allgemeinen
Wissenswertes zu Kfz Versicherungen Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall in der Autoversicherung
Welche Kfz Versicherungen gibt es?
Das Auto ist und bleibt des Deutschen liebstes Kind. Es ist sowohl aus dem Privat- und Freizeitbereich, als auch aus dem Berufsleben nicht mehr wegzudenken.
Im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung oder Autoversicherung nicht freiwillig, sondern gesetzlich vorgeschrieben und zwar für alle Kraftfahrzeuge ( Pkw, Lkw, Motorrad, Moped, Mofa usw.)
Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, macht sich strafbar.
Der Abschluss einer Fahrzeug- bzw. Kaskoversicherung (Teilkasko-Versicherung, Vollkasko-Versicherung) oder Insassenunfallversicherung ist dagegen freiwillig.
Die Mindesthöhe der Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich festgelegt
(= gesetzliche Mindestdeckung):
7.5 Mio. EUR für Personenschäden;
1.22 Mio. EUR für Sachschäden;
50.000 EUR für Vermögensschäden;
Diese gesetzlichen Deckungssummen müssen mindestens ausgewählt werden.
Da diese jedoch bei größeren Schäden eventuell nicht ausreichen können, empfiehlt sich die Wahl höherer Summen.
Die Kfz Versicherung bietet mit ihren vier Zweigen:
- Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugversicherung (Kasko)
- Insassenunfall-Versicherung
- Auto-Schutzbrief
den notwendigen Versicherungsschutz für alle Risiken im Rahmen des Kraftfahrzeugverkehrs.
Was zahlt die KFZ Versicherung?
Versichert in der Kfz Versicherung ist generell der Versicherungsnehmer. Mitversichert sind in der Regel auch der Fahrzeughalter, der Eigentümer und die berechtigten Fahrer.
Für den Fall, dass das Fahrzeug entwendet wird, ist sogar auch der Dieb in den Versicherungsschutz eingeschlossen, der Versicherer hat aber einen Regressanspruch gegen diesen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung befriedigt begründete Schadenersatzansprüche und wehrt unbegründete ab.
Sie übernimmt dazu:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht)
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen wie:
Personenschäden (z.B. Verletzung, Tod)
Sachschäden (z.B. Beschädigung, Zerstörung)
Vermögensschäden (Schäden die keine Personen- oder Sachschäden sind) - Die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört
Die Fahrzeug-Versicherung unterscheidet man in Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung. Die beiden Formen unterscheiden sich allerdings hinsichtlich ihres Versicherungsumfanges deutlich.
Bei der Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug versichert durch:
- Brand oder Explosion
- Entwendung (auch versuchter Diebstahl)
- Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Bruch der Verglasung
- Haarwild-Unfälle (z.B. Hase, Reh, Wildschwein)
- Brand und Verschmoren der Verkabelung durch Kurzschluss
Bei der Vollkaskoversicherung wird darüber hinaus auch Versicherungsschutz geboten für:
- Unfallschäden am eigenen Fahrzeug (auch bei Eigenverschulden)
- Schäden die durch mutwillige Handlungen fremder Personen verursacht werden
Die Insassenunfall-Versicherung bietet dem Fahrer und den Insassen eines Kfz Versicherungsschutz bei Unfällen im Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Beladen und Entladen sowie dem Abstellen eines Kfz oder Anhängers.
Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind ebenfalls mitversichert.
Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob eigenes Verschulden zu dem Unfall geführt hat oder nicht.
Üblicherweise werden Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vereinbart.
Für Notfälle bei Fahrten mit dem Kfz bietet der Auto-Schutzbrief Service- und Kostenersatz u.a. für folgende Fälle:
- Pannen und Unfallhilfe
- Abschleppen des Kfz
- Bergung nach einer Panne / Unfall
- Arzneimittelversand
- Kinderrückholung
- Krankenrücktransport
- Reiserückrufservice
- Hilfe im Todesfall
- Vermittlung ärztlicher Betreuung in Ausland
- Übernachtungskosten bei Panne / Unfall
- Mietwagen bei Panne / Unfall
- Ersatzteilversand
Was zahlt die KFZ Versicherung nicht?
Kein Versicherungsschutz in der Kfz Versicherung besteht in der Regel:
- für Schäden die vorsätzlich herbeigeführt werden
- bei Unfallflucht
- wenn das Fahrzeug unangemeldet benutzt wird
- wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird
- wenn der Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde
- bei Unfällen unter Alkohol oder Rauschmitteleinfluss
- bei wissentlicher Benutzung eines verkehrsuntüchtigen Kfz
- wenn im Schadenfall bewusst falsche Angaben gemacht wurden
- wenn das Fahrzeug zu behördlich nicht genehmigten Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten verwendet wird
Was sollte man bei einer Kfz Versicherung beachten?
In der KFZ-Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht die gesetzliche Mindestdeckungssumme abschließen, sondern eine höhere Deckungssumme bevorzugen.
In der Fahrzeugversicherung, also der Kfz-Teilkaskoversicherung oder Kfz- Vollkaskoversicherung bieten die Kfz- Versicherer mehrere Alternativen für Selbstbeteiligungen an.
Die gängigsten Varianten sind:
In der Teilkasko-Versicherung (T):
- ohne Selbstbeteiligung
- 150,00 EUR Selbstbeteiligung
In der Vollkasko-Versicherung (VK):
- 300,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
- 300,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK
- 500,00 EUR in der VK und 150,00 EUR in der TK
- 500,00 EUR in der VK und ohne SB in der TK
Bei Fahrzeugen mit Sonderausstattung bzw. hochwertigen Audio- oder Lautsprecheranlagen sind diese bei Abschluss anzugeben und evtl. nur gegen entsprechenden Mehrbeitrag mitversichert.
Tipp:
Achten Sie bei beiden Kasko-Leistungen darauf, dass sowohl Marderbisse samt Folgeschäden sowie Unfälle mit sämtlichen Tieren und nicht nur ausschließlich Haarwild im Vertrag eingeschlossen sind.
Rabattmöglichkeiten:
Gerade in der Kfz Versicherung sind der “Rabattitis” nahezu keine Grenzen gesetzt.
Folgende Vergünstigungen haben sich in den letzten Jahren bei den meisten Versicherern etabliert:
- Garagenrabatt
- Wenigfahrerrabatt
- Einzelfahrertarif
- Partnertarif
- Zweitwagenrabatt
Darüber hinaus gibt es bei einigen Gesellschaften weitere Tarifnachlässe wie z.B.
- Berufsgruppenrabatt
- Behindertenrabatt
- Kombinationsrabatt
- Treue-Rabatt
- Öko- und Umweltrabatt
- Erfahrungsrabatt
Tipp: Wer bereits einen relativ hohen Schadenfreiheitsrabatt erworben hat, sollte den Abschluss einer Vollkasko- statt Teilkaskoversicherung in Erwägung ziehen, da dies oftmals günstiger oder nur unwesentlich teurer ist. Hierbei spielt natürlich auch der Wert des zu versichernden KFZ eine entscheidende Rolle.
Sollten Sie sich nicht sicher sein ob Sie die Auflagen eines Rabatteinschlusses erfüllen können ist von diesem abzuraten. Verstöße können mit Strafzahlungen in doppelter Jahresprämie bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes geahndet werden.
Wie verhalte ich mich im Schadenfall in der KFZ Versicherung?
Bei einem Unfall mit Ihrem Fahrzeug machen Sie möglichst viele Fotos aus unterschiedlichen Blickwinkeln von allen beteiligten Fahrzeugen und den jeweiligen Schäden.
Informieren Sie möglichst die Polizei und lassen Sie den Unfall polizeilich aufnehmen.
Jeder Versicherungsfall in der Kfz Versicherung ist unverzüglich dem Kfz-Versicherer (schriftlich) anzuzeigen.
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann.
Der Unfallhergang ist ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer sind Sie sind nicht berechtigt einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten.
Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben.
Kommt es zu einem Rechtsstreit so ist die Prozessführung dem Versicherer zu überlassen.
Sollte Ihnen Ihr Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht geben können oder wollen, so können Sie sich rund um die Uhr unter Angabe des amtl. Kfz-Kennzeichens an den Zentralruf der Autoversicherer unter folgender Telefonnummer wenden: 0800–250 260 0
Wie kann ich meine Kfz Versicherung ändern?
Während der Laufzeit Ihrer Kfz Versicherung haben Sie mehrere Möglichkeiten den Kfz-Vertrag vorzeitig zu verändern:
Verkauf:
Wird Ihr Fahrzeug verkauft, geht die Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung kraft Gesetzes auf den Erwerber über. Schließt der Erwerber sofort bei einem anderen Kfz-Versicherer eine Kfz Versicherung ab, so gilt dies automatisch als Kündigung der bisherigen Kfz Versicherung. Versichern Sie selbst wieder ein Fahrzeug, so wird Ihre bisherige schadenfreie Zeit und etwaige Vorschäden für das neue Fahrzeug angerechnet.
Stilllegung:
Wird das Fahrzeug mindestens für zwei Wochen polizeilich abgemeldet (stillgelegt), kann der Versicherungsschutz auf Antrag für die Zeit der Stilllegung unterbrochen werden. Der Vertrag läuft weiter und verlängert sich um die Zeit der Stilllegung, für die kein Beitrag berechnet wird, obwohl in dieser Zeit eine sogenannte Ruheversicherung besteht.
Wie bekomme ich eine elektronischen Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer?
Ihre persönliche eVB-Nummer, also die elektronische Versicherungsbestätigung, erhalten Sie nach dem Online-Abschluss automatisch per E‑Mail mitgeteilt, sofern es sich um eine Neuzulassung bzw. einen Fahrzeugwechsel handelt.
Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) können Sie gegenüber der KFZ-Zulassungsstelle nachweisen, dass Ihr anzumeldendes Fahrzeug über einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz verfügt.
Die Zulassungsbehörde ruft mithilfe der eVB-Nummer Ihre Daten bei Ihrem Versicherer ab.
Wie kann ich meine bestehende KFZ Versicherung kündigen bzw. Autoversicherung wechseln?
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Kfz Versicherung die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung oder Kündigung Ihrer bestehenden KFZ Versicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zum Vertragsende gekündigt wird. Üblicherweise ist das Vertragsende in der Kfz Versicherung der 31.12. eines Jahres, so dass für die Kündigung der 30.11. als Stichtag gilt. Bis zu diesem Datum muss der Kfz-Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben.
Hinweis: Achtung! Einige Kfz-Versicherer haben mittlerweile auch abweichende Versicherungsjahre und somit abweichende Stichtage für eine Kündigung.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Kfz-Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Kfz Versicherung so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Kfz-Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen.
Fahrzeugwechsel:
Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie sich jedes Mal eine neue günstige Kfz Versicherung suchen und abschliessen.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Unser Versicherungsvergleich beinhaltet die meisten bekannten Versicherer, spezielle Deckungskonzepte, die Testsieger diverser Fachmedien und mehr…
Bei uns erhalten Sie einen der umfassendsten Online-Versicherungsvergleiche!
Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin. ➡ mehr erfahren
➡ Teilnehmende Versicherer und Partner ⬅