Kfz-Versicherung wechseln: Fristen, Ablauf und Spartipps
Wer seine Kfz-Versicherung wechselt, spart oft mehrere Hundert Euro im Jahr. Hier erfahren Sie, bis wann der Wechsel möglich ist, wann ein Sonderkündigungsrecht gilt und wie der Wechsel Schritt für Schritt abläuft.
Fachlich geprüft von Andreas Quast
Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
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→ Zum ausführlichen Kfz-Versicherung Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Stichtag 30. November: Die meisten Verträge laufen zum Kalenderjahr; mit einem Monat Kündigungsfrist ist der Wechsel zum 1. Januar in der Regel bis Ende November möglich.
- Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder bei Fahrzeugwechsel – dann ist ein Wechsel auch unterjährig möglich.
- SF-Klasse wandert mit: Ihre schadenfreien Jahre werden vom alten zum neuen Versicherer übertragen.
- Reihenfolge wichtig: Erst den neuen Vertrag sichern, dann den alten kündigen – nie ohne Anschlussschutz.
Bis wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum Ende des Kalenderjahres. Da die ordentliche Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss die Kündigung in der Regel bis spätestens 30. November beim Versicherer sein, damit der Wechsel zum 1. Januar klappt. Weicht Ihr Versicherungsbeginn vom Kalenderjahr ab, gilt der Stichtag entsprechend einen Monat vor Ablauf. Unabhängig davon können Sie über ein Sonderkündigungsrecht auch unterjährig wechseln.
So wechseln Sie in vier Schritten
- 1. Vergleichen: Aktuelle Tarife gegenüberstellen – Typ- und Regionalklassen ändern sich jährlich, ein Wechsel lohnt oft.
- 2. Neuen Vertrag abschließen: Beim neuen Versicherer abschließen und die eVB für die Ummeldung erhalten.
- 3. Alten Vertrag kündigen: Fristgerecht kündigen – viele neue Versicherer übernehmen das auf Wunsch.
- 4. SF-Klasse übertragen: Die schadenfreien Jahre werden automatisch vom Vorversicherer gemeldet.
Wann sich der Wechsel besonders lohnt
Nach einer Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag (ohne Mehrleistung), haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können sofort wechseln.
Zum Jahreswechsel
Zum 1. Januar ändern sich Typ- und Regionalklassen – ein guter Anlass, die Beiträge neu zu vergleichen.
Nach einem Fahrzeugwechsel
Ein neues Auto ist der ideale Moment, den Tarif komplett neu zu kalkulieren.
Bei hoher SF-Klasse
Mit vielen schadenfreien Jahren bekommen Sie bei einem neuen Anbieter oft deutlich bessere Konditionen.
Kfz-Tarife vergleichen und wechseln
Stellen Sie die verfügbaren Kfz-Tarife mit Beitrag und Leistung gegenüber und sichern Sie sich den passenden Wechseltarif – Ihre SF-Klasse nehmen Sie mit.
Häufige Fragen zum Kfz-Versicherung wechseln
Bei einem Vertrag, der zum Kalenderjahr läuft, muss die Kündigung wegen der einmonatigen Frist bis spätestens 30. November beim Versicherer sein, damit der Wechsel zum 1. Januar wirkt. Bei abweichendem Versicherungsbeginn gilt der Stichtag einen Monat vor Ablauf.
Vor allem bei einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, nach einem Schadenfall und bei einem Fahrzeugwechsel. In diesen Fällen können Sie auch außerhalb des regulären Stichtags wechseln.
Ja. Die schadenfreien Jahre (SF-Klasse) werden vom alten Versicherer an den neuen gemeldet und dort angerechnet. Sie verlieren Ihren Schadenfreiheitsrabatt durch den Wechsel also nicht.
Beides ist möglich. Viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung beim alten Anbieter auf Wunsch. Wichtig ist nur die Reihenfolge: erst den neuen Vertrag sichern, dann kündigen, damit kein Schutz fehlt.
„Der häufigste Fehler beim Wechsel ist die falsche Reihenfolge: Sichern Sie immer zuerst den neuen Vertrag, bevor Sie den alten kündigen. Und denken Sie daran – nach jeder Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, auch außerhalb des November-Stichtags.“ Aktualisiert und fachlich geprüft am 26.06.2026.