Fachlich geprüft mit Blick auf die Kindergeldhöhe nach § 66 EStG, die Kinderfreibeträge und Altersgrenzen nach § 32 EStG sowie die Systematik der Günstigerprüfung im Familienleistungsausgleich.
Das Wichtigste in Kürze
- Kindergeld 2026: 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG) – 3.108 € im Jahr, für jedes Kind gleich hoch; die Erhöhung von 255 € kam zum 1. Januar 2026 automatisch.
- Kinderfreibeträge 2026: 9.756 € je Kind (3.414 € Existenzminimum + 1.464 € BEA je Elternteil) – das Finanzamt prüft automatisch, ob sie mehr bringen als das Kindergeld.
- Faustregel Günstigerprüfung: Freibeträge lohnen ab ca. 86.000 € zu versteuerndem Einkommen (verheiratet, 1 Kind) bzw. ca. 43.000 € (alleinstehend).
- Anspruch: bedingungslos bis 18, bis 21 bei Arbeitslosigkeit, bis 25 in Ausbildung/Studium – rückwirkend zahlt die Familienkasse nur 6 Monate.
- Zusätzlich möglich: Kinderzuschlag bis 297 € je Kind/Monat ab 900 € Brutto-Mindesteinkommen (Alleinerziehende 600 €).
Stand: Juli 2026 · Werte für das Kalenderjahr 2026
Das Kindergeld beträgt 2026 genau 259 Euro pro Kind und Monat – 3.108 Euro im Jahr –, und ab rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (verheiratet, 1 Kind) bringen die Kinderfreibeträge von 9.756 Euro steuerlich mehr. Der Rechner zeigt beides in einer Minute: Ihr Kindergeld und das Ergebnis der Günstigerprüfung mit dem Steuertarif 2026.
Kindergeld berechnen
Stand 2026: Kindergeld 259 € je Kind und Monat (§ 66 EStG), Kinderfreibeträge 9.756 € je Kind (§ 32 Abs. 6 EStG: 3.414 € Existenzminimum + 1.464 € BEA je Elternteil), Einkommensteuertarif 2026. Vereinfachung: Die Günstigerprüfung wird über alle Kinder zusammen geschätzt (das Finanzamt prüft kindweise) und ohne Solidaritätszuschlags-/Kirchensteuer-Effekt – bei hohen Einkommen fällt der Freibetrags-Vorteil dadurch real etwas größer aus. Verbindlich ist der Steuerbescheid.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein einheitlicher Satz von 259 Euro je Kind und Monat (§ 66 EStG) – nach 250 Euro (2023/2024) und 255 Euro (2025). Eine Staffelung nach der Kinderzahl gibt es seit 2023 nicht mehr:
| Kinder | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| 1 Kind | 259 € | 3.108 € |
| 2 Kinder | 518 € | 6.216 € |
| 3 Kinder | 777 € | 9.324 € |
| 4 Kinder | 1.036 € | 12.432 € |
Kindergeld ist steuerfrei, wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt und die Erhöhung kommt automatisch – ein neuer Antrag ist nicht nötig. Der monatliche Auszahlungstermin hängt an der Endziffer der Kindergeldnummer: 0 wird am Monatsanfang überwiesen, 9 zum Monatsende.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist günstiger?
Beides zusammen gibt es nicht: Das Finanzamt führt mit der Steuererklärung automatisch die Günstigerprüfung durch. Die Kinderfreibeträge betragen 2026 9.756 Euro je Kind (3.414 Euro sächliches Existenzminimum + 1.464 Euro Betreuung/Erziehung/Ausbildung – jeweils je Elternteil, § 32 Abs. 6 EStG). Übersteigt die Steuerersparnis daraus das erhaltene Kindergeld, erstattet das Finanzamt die Differenz. Faustregel: Bei zusammenveranlagten Eltern lohnen die Freibeträge ab rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Alleinstehenden (halbe Freibeträge gegen halbes Kindergeld) ab rund 43.000 Euro. Wichtig: Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer angesetzt – davon profitieren auch Familien, bei denen das Kindergeld gewinnt. In der Praxis lohnen die Freibeträge nur Eltern mit hohem Einkommen; für die große Mehrheit ist das Kindergeld die günstigere und automatisch ausgezahlte Variante.
Praxisbeispiel: Kindergeld oder Freibetrag?
Zwei Fälle machen die Günstigerprüfung greifbar: Ein zusammenveranlagtes Paar mit einem Kind und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart über die Freibeträge rund 2.668 Euro Steuern – weniger als die 3.108 Euro Kindergeld, es bleibt also beim Kindergeld. Bei 90.000 Euro dagegen bringen die Freibeträge etwa 3.175 Euro und damit rund 67 Euro mehr; diese Differenz erstattet das Finanzamt automatisch. Den Kipppunkt – rund 86.000 Euro – berechnet der Rechner oben für Ihre Situation.
Wer bekommt Kindergeld – und wie lange?
Bis zum 18. Geburtstag gibt es Kindergeld bedingungslos. Danach läuft es weiter bis 21, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist, und bis zum 25. Geburtstag in Ausbildung oder Studium – auch in Übergangszeiten von bis zu vier Monaten und während eines Freiwilligendienstes. Ohne Altersgrenze wird gezahlt, wenn das Kind wegen einer Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Bei getrennten Eltern erhält das Kindergeld, wer das Kind im Haushalt betreut (Obhutsprinzip). Und aufgepasst: Rückwirkend zahlt die Familienkasse nur 6 Monate – nach der Geburt also zügig beantragen.
Ob und wie viel Ihnen zusteht, rechnet unser Kinderzuschlag-Rechner nach der Systematik des § 6a BKGG direkt aus – inklusive Erwerbsfreibeträgen und 45-Prozent-Anrechnung.
Wann gilt ein volljähriges Kind als „in Ausbildung”?
Für den Bezug über 18 zählt jede geordnete Ausbildung – Schule, Studium, duale Ausbildung – ebenso wie ein Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst). Übergangszeiten zwischen zwei Abschnitten sind bis zu vier Monate unschädlich, etwa zwischen Abitur und Studienbeginn. Nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung gilt außerdem: Neben einer Zweitausbildung darf das Kind höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst entfällt das Kindergeld. Studiert das Kind, lohnt parallel der Blick auf das BAföG und die passende Absicherung im Studenten-Check.
Kinderzuschlag: bis zu 297 Euro extra für Erwerbstätige
Familien, die arbeiten, aber knapp kalkulieren, erhalten zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag von bis zu 297 Euro je Kind und Monat. Voraussetzung ist ein Mindest-Bruttoeinkommen von 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende); nach oben begrenzt der eigene Bedarf den Anspruch. Wer Kinderzuschlag bekommt, ist zudem von Kita-Gebühren befreit und hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Der Antrag läuft über die Familienkasse – der KiZ-Lotse der Arbeitsagentur prüft den Anspruch vorab. Reicht auch das nicht, lohnt der Blick auf das Wohngeld.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kindergeld gibt es 2026 für zwei Kinder?
518 Euro im Monat – 259 Euro je Kind, zusammen 6.216 Euro im Jahr. Seit 2023 gilt für jedes Kind derselbe Satz, egal an welcher Stelle der Geschwisterreihe.
Muss ich das Kindergeld versteuern?
Nein, Kindergeld ist steuerfrei. Es ist technisch eine Vorauszahlung auf die steuerliche Freistellung des Kinder-Existenzminimums – deshalb wird es bei der Günstigerprüfung mit den Freibeträgen verrechnet.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Als Faustregel ab rund 86.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei zusammenveranlagten Eltern (1 Kind) bzw. rund 43.000 Euro bei Einzelveranlagung. Das Finanzamt prüft das automatisch – Sie können nichts falsch machen.
Bekommt mein Kind im Studium noch Kindergeld?
Ja, bis zum 25. Geburtstag – auch bei einem Nebenjob des Kindes. Nach einer ersten abgeschlossenen Ausbildung darf das Kind allerdings nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Das Kindergeld der Eltern mindert übrigens nicht das BAföG des Kindes.
Wann wird das Kindergeld überwiesen?
Der Termin richtet sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer: 0 und 1 früh im Monat, 8 und 9 gegen Monatsende. Die genauen Termine veröffentlicht die Familienkasse jährlich.
Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?
Nur für die letzten 6 Monate vor Antragseingang. Wer den Antrag nach der Geburt verschleppt, verschenkt deshalb bares Geld – 259 Euro je versäumtem Monat.
Weiterführende Themen
- Mutterschaftsgeld-Rechner – direkt nach der Geburt beantragen: Kindergeld gibt es rückwirkend nur 6 Monate
- Kurzarbeitergeld-Rechner – Kindergeld läuft unverändert – und bringt den 67-%-Satz beim Kug
- Bürgergeld-Rechner – Kindergeld zählt beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes
- Unterhaltsrechner – das halbe Kindergeld mindert den Unterhalts-Zahlbetrag
- Witwenrenten-Rechner – Waisenrenten-Kinder erhöhen den Anrechnungs-Freibetrag
- Kinderzuschlag-Rechner – bis 297 € je Kind zusätzlich zum Kindergeld ab 900 € Brutto
- Versicherungen für Familien – der komplette Absicherungs-Check für Eltern und Kinder
- Risikolebensversicherung – Kindergeld ersetzt kein Elterneinkommen
- Kinderunfallversicherung – Schutz, wo die gesetzliche Unfallversicherung endet
- Elterngeld-Rechner – die Leistung fürs erste Lebensjahr direkt mitberechnen
- BAföG-Rechner – wenn das Kind ins Studium startet