Fachlich geprüft mit Blick auf den Höchstbetrag und die Anrechnungsregeln des § 6a BKGG, die Erwerbsfreibeträge nach § 11b SGB II sowie die Bedarfsermittlung aus Regelbedarfen und Wohnkostenanteilen nach dem Existenzminimumbericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Kinderzuschlag 2026: bis zu 297 € je Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld (259 €) – zusammen bis zu 556 € je Kind.
- Mindesteinkommen: 900 € brutto für Paare, 600 € für Alleinerziehende – nach oben gibt es seit 2020 keine feste Einkommensgrenze mehr.
- Anrechnung: Erwerbseinkommen über dem elterlichen Bedarf mindert den Zuschlag zu 45 %, ebenso 45 % des Kindeseinkommens (Unterhalt, Unterhaltsvorschuss); Erwerbsfreibeträge bis 378 € bleiben vorab anrechnungsfrei.
- Bewilligung fest für 6 Monate; dazu Kita-Gebühren-Befreiung und Bildungs- und Teilhabepaket (oft mehr wert als der Zuschlag selbst).
- Kombinierbar mit Wohngeld – beide zählen gegenseitig nicht als Einkommen.
Stand: Juli 2026 · Werte für das Kalenderjahr 2026
Der Kinderzuschlag bringt erwerbstätigen Familien mit kleinem Einkommen bis zu 297 Euro je Kind und Monat zusätzlich zum Kindergeld – ab 900 Euro Brutto-Mindesteinkommen (Alleinerziehende: 600 Euro) und ohne feste Einkommens-Obergrenze. Der Rechner schätzt Ihren Anspruch nach der Systematik des § 6a BKGG in einer Minute – inklusive Erwerbsfreibeträgen und 45-Prozent-Anrechnung.
Kinderzuschlag berechnen
Vereinfachte Schätzung nach § 6a BKGG (Stand 2026: Höchstbetrag 297 € je Kind inkl. 25 € Sofortzuschlag, Regelbedarfe 563/506 €, Wohnkostenanteile nach dem Existenzminimumbericht, Erwerbsfreibeträge nach § 11b SGB II). Nicht berücksichtigt: Vermögensprüfung, Besonderheiten der Bedarfsgemeinschaft und die Gegenrechnung mit Bürgergeld/Wohngeld nach § 6a Abs. 1a. Verbindlich entscheidet die Familienkasse – der Bewilligungszeitraum beträgt jeweils 6 Monate.
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Der Höchstbetrag liegt 2026 unverändert bei 297 Euro je Kind und Monat – darin steckt bereits der Sofortzuschlag von 25 Euro. Rechnerisch ergibt sich der Betrag aus dem sächlichen Existenzminimum eines Kindes abzüglich Kindergeld und Bildungsanteil; weil das Gesetz mindestens die Vorjahreshöhe garantiert, bleibt es 2026 bei den 297 Euro aus 2025 (bis Ende 2024: 292 Euro). Zusammen mit dem Kindergeld von 259 Euro fließen so bis zu 556 Euro je Kind und Monat – bei zwei Kindern über 13.300 Euro im Jahr.
Wer bekommt Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die für ein unverheiratetes Kind unter 25 im eigenen Haushalt Kindergeld beziehen und deren Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro beträgt – bei Alleinerziehenden 600 Euro. Nach oben gibt es seit 2020 keine starre Einkommensgrenze mehr: Wo der Anspruch endet, hängt von Miete, Kinderzahl und Einkommensart ab – deshalb lohnt der Rechner auch für mittlere Einkommen. Wichtig ist nur, dass mit Kinderzuschlag und eventuellem Wohngeld kein Bürgergeld-Anspruch mehr besteht; fehlen dazu höchstens 100 Euro, gibt es den Zuschlag trotzdem (§ 6a Abs. 1a BKGG).
So rechnet die Familienkasse
Vom Netto-Erwerbseinkommen der Eltern werden zunächst die Freibeträge nach § 11b SGB II abgezogen (100 Euro Grundfreibetrag plus 20 Prozent zwischen 100 und 520 Euro, 30 Prozent bis 1.000 Euro, 10 Prozent bis 1.500 Euro – zusammen bis zu 378 Euro). Was danach den elterlichen Bedarf übersteigt, mindert den Kinderzuschlag zu 45 Prozent; sonstiges Einkommen wie Arbeitslosengeld wird voll angerechnet. Der elterliche Bedarf besteht aus den Regelbedarfen (2026 unverändert: 563 Euro für Alleinerziehende, 2 × 506 Euro für Paare), gegebenenfalls dem Mehrbedarf für Alleinerziehende und dem Eltern-Anteil an der Warmmiete nach dem Existenzminimumbericht:
| Kinder | Wohnkostenanteil Paar | Wohnkostenanteil Alleinerziehende |
|---|---|---|
| 1 Kind | 83,05 % | 77,03 % |
| 2 Kinder | 71,03 % | 62,86 % |
| 3 Kinder | 62,03 % | 53,10 % |
| 4 Kinder | 55,08 % | 45,97 % |
| 5 Kinder | 49,54 % | 40,52 % |
Eigenes Einkommen der Kinder – Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente – mindert den Zuschlag des jeweiligen Kindes um 45 Prozent des Betrags. Bewilligt wird immer für 6 Monate fest; Einkommensänderungen in dieser Zeit bleiben unberücksichtigt.
Kita-Gebühren, Schulbedarf, Vereinsbeitrag: die stillen Extras
Der Kinderzuschlag ist eine Eintrittskarte: Wer ihn bezieht, ist von den Kita-Gebühren befreit und erhält das Bildungs- und Teilhabepaket – Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schule und Kita, Klassenfahrten und 15 Euro monatlich für Sport‑, Musik- oder Freizeitangebote. Diese Extras sind je nach Region und Kinderzahl oft mehr wert als der Zuschlag selbst – ein Grund, den Antrag auch bei kleinen Beträgen zu stellen. Beantragt wird online bei der Familienkasse; der KiZ-Lotse der Arbeitsagentur prüft den Anspruch unverbindlich vorab.
Praxisbeispiel: Wo endet der Anspruch?
Liegt das Einkommen zwischen dem Mindestbrutto (900 € für Paare) und dem elterlichen Bedarf, zahlt die Familienkasse den vollen Kinderzuschlag von bis zu 297 € je Kind – dazu Kita-Befreiung und Bildungspaket. Steigt es über den Bedarf, schmilzt der Zuschlag um 45 % des übersteigenden Betrags. Wo genau Sie liegen, zeigt der Rechner oben.
Der Vorrang vor dem Bürgergeld
Kinderzuschlag und Wohngeld haben gesetzlichen Vorrang: Wenn sie zusammen die Hilfebedürftigkeit vermeiden, gehen sie dem Bürgergeld vor – ohne Vermögensprüfung und ohne Eingliederungspflichten. Für erwerbstätige Familien ist diese Kombination deshalb oft die bessere Wahl.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kinderzuschlag gibt es 2026 maximal?
297 Euro je Kind und Monat – unverändert gegenüber 2025, inklusive des Sofortzuschlags von 25 Euro. Bei zwei Kindern sind das bis zu 594 Euro zusätzlich zum Kindergeld von 518 Euro.
Bis zu welchem Einkommen bekomme ich Kinderzuschlag?
Eine feste Obergrenze gibt es seit 2020 nicht mehr – der Anspruch endet, wo 45 Prozent des Einkommens über dem elterlichen Bedarf den Höchstbetrag aufzehren. Je höher Miete und Kinderzahl, desto höher darf das Einkommen sein.
Werden Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet?
Ja, aber nur zu 45 Prozent: 187 Euro Unterhaltsvorschuss mindern den Zuschlag des Kindes um rund 84 Euro. Vor 2020 wurde Kindeseinkommen voll angerechnet – die 45-Prozent-Regel hat viele Alleinerziehende neu anspruchsberechtigt gemacht.
Kann ich Kinderzuschlag und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
Ja – beide Leistungen sind kombinierbar und zählen gegenseitig nicht als Einkommen. Die Kombination ist sogar gewollt: Sie soll Familien aus dem Bürgergeld heraushalten.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Fest für 6 Monate ab Antragsmonat. Einkommensänderungen im Bewilligungszeitraum spielen keine Rolle – ein vorübergehender Gehaltssprung schadet also nicht sofort.
Zählt Vermögen beim Kinderzuschlag?
Nur erhebliches Vermögen schließt den Anspruch aus – die Maßstäbe entsprechen dem Bürgergeld (Richtwert 15.000 Euro je Person im Haushalt; selbstgenutztes Wohneigentum und Altersvorsorge sind geschützt).
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