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Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung im Vergleich!
Güns­ti­gen Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung im Preisvergleich!

Leis­tungs­star­ke Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung, die sinn­vol­le Ergän­zung zur gesetz­li­chen Krankenversicherung!

Bes­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleich online

Eine leis­tungs­star­ke und güns­ti­ge Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung kann jeder gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te abschlie­ßen. Eine gute Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung gilt als sinn­vol­le Ergän­zung des gesetz­li­chen Krankenversicherungsschutz.

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen las­sen sich zur Ergän­zung bzw. Absi­che­rung für ver­schie­de­ne Leis­tungs­be­rei­che abschlie­ßen. So gibt es ambu­lan­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen, wel­che Leis­tun­gen erbrin­gen bei:

  • ambu­lan­ten Heilbehandlungen
  • Natur­heil­ver­fah­ren
  • Behand­lun­gen durch Heilpraktiker
  • für Seh­hil­fen (Bril­len und Kontaktlinsen)
  • Zuzah­lun­gen bei Arz­nei­mit­teln.

Eine leis­tungs­star­ke und güns­ti­ge Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung kann jeder gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te abschlie­ßen. Eine gute Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung gilt als sinn­vol­le Ergän­zung des gesetz­li­chen Krankenversicherungsschutz.

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen las­sen sich zur Ergän­zung bzw. Absi­che­rung für ver­schie­de­ne Leis­tungs­be­rei­che abschlie­ßen. So gibt es ambu­lan­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen, wel­che Leis­tun­gen erbrin­gen bei:

  • ambu­lan­ten Heilbehandlungen
  • Natur­heil­ver­fah­ren
  • Behand­lun­gen durch Heilpraktiker
  • für Seh­hil­fen (Bril­len und Kontaktlinsen)
  • Zuzah­lun­gen bei Arz­nei­mit­teln.

Sta­tio­nä­re Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen erbrin­gen Leis­tun­gen z.B. für:

  • eine bes­se­re Unter­brin­gung im Kran­ken­haus in einem 1‑Bettzimmer oder einem 2‑Bettzimmer
  • Kos­ten für die Chef­arzt­be­hand­lung.

Eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung deckt die Zusatz­kos­ten ab für:

  • Zahn­be­hand­lung
  • Zahn­rei­ni­gung
  • Zahn­ersatz (z.B. Inlays, Kro­nen und Implantate)

Die­se wer­den von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se nicht und nur gering­fü­gig übernommen.

Dar­über hin­aus kön­nen Sie auch eine Kran­ken­haus­ta­ge­geld­ver­si­che­rung und eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung abschließen.

Wäh­len Sie die Ihren Bedürf­nis­sen ent­spre­chen­den Leis­tun­gen bzw. Tari­fe für Ihre per­sön­li­che Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung in unse­rem Ver­gleichs­rech­ner für Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen und ver­glei­chen Sie alle Tari­fe, Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen um Ihre bes­te Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung zu finden!

Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleich online

Von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung wer­den im zahn­me­di­zi­ni­schen Bereich nur noch Leis­tun­gen für medi­zi­nisch not­wen­di­ge Ein­grif­fe über­nom­men. Selbst bei Zahn­ersatz in der ein­fachs­ten Aus­füh­rung fal­len nicht uner­heb­li­che Zuzah­lun­gen an. Durch den Abschluss einer leis­tungs­star­ken Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung kön­nen gesetz­lich Kran­ken­ver­si­cher­te Ihren Eigen­an­teil an den zusätz­li­chen Kos­ten für Zahn­be­hand­lun­gen oder Zahn­ersatz deut­lich sen­ken bzw. Zahn­leis­tun­gen ver­si­chern, die von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se nicht oder nur gering­fü­gig über­nom­men wer­den. Je nach Tarif der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wer­den auch wei­te­re Leis­tun­gen wie z.B. für:

  • pro­fes­sio­nel­le Zahnreinigung
  • Inlays, Kro­nen und Implan­ta­te oder auch
  • Kie­fer­or­tho­pä­die erbracht

Je nach Anbie­ter und Tarif in der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung wer­den bis zu 100% der anfal­len­den Kos­ten für Zahn­be­hand­lung, Zahn­pro­phy­la­xe und Zahn­ersatz von einer guten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung übernommen.

Fin­den Sie jetzt über unse­ren Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­si­che­rungs­ver­gleich Ihre güns­ti­ge Zahn­ver­si­che­rung!

Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung für Heil­prak­ti­ker, alter­na­ti­ve Heil­be­hand­lung und Seh­hil­fen Ver­gleich online

Behand­lun­gen durch Heil­prak­ti­ker oder Behand­lun­gen mit­tels alter­na­ti­ver Heil­me­di­zin, wie z.B. Homöo­pa­thie, Aku­punk­tur oder Osteo­pa­thie wer­den übli­cher­wei­se nicht von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung bezahlt. Eben­so erhal­ten Sie von der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se nur einen klei­nen Zuschuss für Seh­hil­fen, so dass Sie auf den hohen Rech­nun­gen für Bril­len und Kon­takt­lin­sen regel­mä­ßig sit­zen blei­ben. Mit einer leis­tungs­star­ken Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung oder Ergän­zungs­ver­si­che­rung zur GKV, kön­nen die Ihnen jeweils ver­blei­ben­den Rest­kos­ten für Heil­prak­ti­ker und Bril­len bzw. Kon­takt­lin­sen deut­lich redu­ziert wer­den. Auch eine Augen-Laser­be­hand­lung kann über eine gute Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Bei den meis­ten Kran­ken­zu­satz­ta­ri­fen gel­ten hier­für jedoch jähr­li­che Höchsterstattungssätze.

Ver­glei­chen Sie die Leis­tun­gen und Kos­ten der ein­zel­nen Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen und wäh­len Sie dann den indi­vi­du­ell für Sie pas­sen­den Kran­ken­ver­si­che­rungs­schutz aus unse­rem Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­si­che­rungs­ver­gleich aus!

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung bzw. sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­rung Ver­gleich online

Wenn Sie bei einem erfor­der­li­chen Kran­ken­haus­auf­ent­halt, über den gesetz­li­chen Anspruch hin­aus­ge­hen­de Leis­tun­gen, wie z.B. die Behand­lung durch den Chef­arzt, eine bes­se­re Unter­brin­gung in einem 1‑Bettzimmer oder einem 2‑Bettzimmer bevor­zu­gen, dann ist eine Kran­ken­haus-Zusatz­ver­si­che­rung bzw. sta­tio­nä­re Zusatz­ver­si­che­rung die rich­ti­ge Wahl. Oft­mals schlie­ßen die Kran­ken­haus­zu­satz­ta­ri­fe auch die freie Wahl des von Ihnen bevor­zug­te Kran­ken­haus mit ein. Mit einer guten und leis­tungs­star­ken pri­va­ten Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung genie­ßen Sie daher die glei­chen Leis­tun­gen wie ein ansons­ten pri­vat ver­si­cher­ter Patient.

Star­ten Sie gleich jetzt Ihren per­sön­li­chen  Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleich online und fin­den Sie mit weni­gen Klicks die für Sie bes­te Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung.

Kran­ken­haus­ta­ge­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich online

Bei jedem Kran­ken­haus­auf­ent­halt ent­ste­hen Ihnen zusätz­li­che Kos­ten. Gesetz­lich Ver­si­cher­te müs­sen für jeden Tag, maxi­mal jedoch für 28 Tage, eines Kli­nik­auf­ent­halts eine Zuzah­lung in Höhe von EUR 10,00 leis­ten. Die­se Zuzah­lung wird Ihnen per­sön­lich direkt vom Kran­ken­haus in Rech­nung gestellt. Eben­so kön­nen Ihnen Zusatz­kos­ten für z.B. Tele­fon, Inter­net oder Fern­se­hen im Kran­ken­haus ent­ste­hen sowie even­tu­el­le Auf­wen­dun­gen für eine Haus­halts­hil­fe. Die­se Kos­ten wer­den von einer Kran­ken­haus­ta­ge­geld­ver­si­che­rung mit einem fes­ten Euro-Betrag pro Tag abge­deckt. Den Tages­satz für die Kran­ken­haus­ta­ge­geld­ver­si­che­rung kön­nen Sie indi­vi­du­ell fest­le­gen bzw. bestimmen.

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Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich online

Eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung kommt für mög­li­che Ein­kom­mens- bzw. Ver­dienst­aus­fäl­le auf, die Ihnen im Krank­heits­fall ent­ste­hen kön­nen. Für Arbeit­neh­mer gilt übli­cher­wei­se eine Lohn­fort­zah­lung von 6 Wochen durch den Arbeit­ge­ber. In die­sem Fall ist eine Absi­che­rung über eine zusätz­li­che Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ab der 7. Woche, also ab dem 43. Krank­heits­tag mög­lich und sinn­voll. Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler kön­nen einen mög­li­chen Ver­dienst­aus­fall schon bereits ab dem 4. Krank­heits­tag über eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung absi­chern. Bit­te beach­ten Sie, dass eine Absi­che­rung über eine Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung maxi­mal in der Höhe Ihres durch­schnitt­li­chen monat­li­chen Net­to­ein­kom­mens mög­lich ist.

Ver­glei­chen Sie jetzt güns­ti­ge Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­run­gen und sichern Sie sich umfas­send vor Ein­kom­mens­ver­lus­ten im Krank­heits­fall ab!

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen