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LKW ver­si­chern: Was ist der Unter­schied zwi­schen Werk­ver­kehr und Güterverkehr?

Der Unter­schied ent­schei­det über Erlaub­nis und Ver­si­che­rung: Werk­ver­kehr bedeu­tet, dass Sie eige­ne Güter für eige­ne Zwe­cke trans­por­tie­ren — das ist erlaub­nis­frei und braucht neben der Kfz-Haft­pflicht kei­ne Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung. Güter­ver­kehr ist der gewerb­li­che Trans­port frem­der Güter gegen Ent­gelt. Dafür brau­chen Sie bei Fahr­zeu­gen über 3,5 Ton­nen eine Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis und als Fracht­füh­rer eine Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung, weil Sie für die trans­por­tier­te Ware haf­ten. Die­ser Rat­ge­ber erklärt den Unter­schied und was er für Ihre Ver­si­che­rung bedeutet.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Werk­ver­kehr = eige­ne Güter, eige­ner Zweck. Erlaub­nis­frei, nur Kfz-Haft­pflicht als Pflicht.
  • Güter­ver­kehr = frem­de Güter gegen Ent­gelt. Über 3,5 t erlaubnispflichtig.
  • Im Güter­ver­kehr haf­ten Sie als Fracht­füh­rer für die Ware — dafür ist eine Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung nötig.
  • Die Kfz-Haft­pflicht ist bei bei­den Pflicht, im Güter­ver­kehr aber meist teu­rer.

Was ist Werkverkehr?

Werk­ver­kehr liegt vor, wenn ein Unter­neh­men eige­ne Güter für eige­ne Zwe­cke trans­por­tiert — etwa eine Bäcke­rei, die ihre Back­wa­ren zu den Filia­len fährt, oder ein Hand­werks­be­trieb, der eige­nes Mate­ri­al zur Bau­stel­le bringt. Es han­delt sich nicht um eine Trans­port­dienst­leis­tung für ande­re. Werk­ver­kehr ist in der Regel erlaub­nis­frei; eine Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis brau­chen Sie dafür nicht.

Was ist Güterverkehr?

Vom gewerb­li­chen Güter­kraft­ver­kehr spricht man, wenn Sie frem­de Güter gegen Ent­gelt beför­dern — das klas­si­sche Geschäft einer Spe­di­ti­on oder eines Fracht­füh­rers. Für Fahr­zeu­ge oder Fahr­zeug­kom­bi­na­tio­nen über 3,5 Ton­nen zuläs­si­ges Gesamt­ge­wicht brau­chen Sie dafür eine Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis bezie­hungs­wei­se die EU-Lizenz. Vor­aus­set­zung sind unter ande­rem fach­li­che Eig­nung, finan­zi­el­le Leis­tungs­fä­hig­keit und Zuverlässigkeit.

Der Unter­schied bei der Versicherung

AspektWerk­ver­kehrGüter­ver­kehr
Trans­por­tier­te GüterEige­ne GüterFrem­de Güter gegen Entgelt
Erlaub­nis über 3,5 tNicht nötigGüter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis nötig
Haf­tung für die WareKei­ne FrachtführerhaftungFracht­füh­rer­haf­tung nach HGB
Kern­ver­si­che­rungKfz-Haft­pflichtKfz-Haft­pflicht + Verkehrshaftung
Sinn­vol­le ZusatzdeckungTrans­port­ver­si­che­rung für eige­ne WareWaren­trans­port- und Kaskoversicherung

Fracht­füh­rer­haf­tung kurz erklärt

Wer als Fracht­füh­rer frem­de Güter trans­por­tiert, haf­tet für deren Ver­lust oder Beschä­di­gung nach den Regeln des Han­dels­ge­setz­buchs. Die­se Haf­tung ist der Höhe nach begrenzt — auf 8,33 Son­der­zie­hungs­rech­te je Kilo­gramm des betrof­fe­nen Guts. Weil ein Scha­den an der Ladung trotz­dem schnell teu­er wird, sichert die Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung genau die­ses Risi­ko ab. Im Werk­ver­kehr ent­fällt sie, weil Sie kei­ne frem­de Ware im Auf­trag transportieren.

Hin­weis: Ob Ihre Fahr­ten als Werk- oder Güter­ver­kehr gel­ten, ist im Ein­zel­fall nicht immer ein­deu­tig und wirkt sich sowohl auf die Erlaub­nis­pflicht als auch auf die nöti­gen Ver­si­che­run­gen aus. Klä­ren Sie die Ein­stu­fung im Zwei­fel vor­ab, etwa beim Bun­des­amt für Logis­tik und Mobilität.

Häu­fig gestell­te Fragen

Was ist der Unter­schied zwi­schen Werk­ver­kehr und Güterverkehr?

Werk­ver­kehr ist der Trans­port eige­ner Güter für eige­ne Zwe­cke, Güter­ver­kehr der gewerb­li­che Trans­port frem­der Güter gegen Ent­gelt. Das ent­schei­det über Erlaub­nis­pflicht und die nöti­gen Versicherungen.

Brau­che ich für Werk­ver­kehr eine Erlaubnis?

In der Regel nicht. Werk­ver­kehr ist erlaub­nis­frei. Eine Güter­kraft­ver­kehrs­er­laub­nis ist nur für den gewerb­li­chen Güter­ver­kehr mit Fahr­zeu­gen über 3,5 Ton­nen nötig.

Wel­che Ver­si­che­rung brau­che ich im Güter­ver­kehr zusätzlich?

Neben der Kfz-Haft­pflicht eine Ver­kehrs­haf­tungs­ver­si­che­rung, die Ihre Haf­tung als Fracht­füh­rer für die trans­por­tier­te Ware absi­chert. Eine Waren­trans­port- oder Kas­ko­ver­si­che­rung ist zusätz­lich sinnvoll.

Haf­te ich im Werk­ver­kehr für die Ladung?

Gegen­über Drit­ten besteht kei­ne Fracht­füh­rer­haf­tung, weil Sie eige­ne Güter trans­por­tie­ren. Wer die eige­ne Ware absi­chern möch­te, kann eine Trans­port­ver­si­che­rung abschließen.

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