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Lkw-Ver­si­che­run­gen im Vergleich

Güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­run­gen im Test und Vergleich! 

Sie suchen eine Lkw-Ver­si­che­rung für Lkw bis 3,5t, Lkw über 3,5t und Sat­tel­schlep­per oder Zug­ma­schi­nen? Sie möch­ten Ihren Lkw versichern? 

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Eine Lkw-Ver­si­che­rung bis 3,5t im Werk­ver­kehr ist eine spe­zi­el­le Art der Kfz Ver­si­che­rung für Lkws, die aus­schließ­lich für den gewerb­li­chen Ein­satz im Werk­ver­kehr genutzt wer­den. Der Werk­ver­kehr umfasst dabei den Trans­port von Waren, Mate­ria­li­en oder Gerä­ten inner­halb eines Unter­neh­mens oder zwi­schen ver­schie­de­nen Stand­or­ten eines Unternehmens.

Die Lkw Ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und umfasst min­des­tens eine Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Schä­den abdeckt, die durch den Gebrauch des Lkw ver­ur­sacht wer­den. Dar­über hin­aus kann die Lkw-Ver­si­che­rung auch eine Lkw Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder Lkw Voll­kas­ko­ver­si­che­rung beinhal­ten, die auch Schä­den am eige­nen Fahr­zeug abdeckt.

Die genau­en Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen von Lkw Ver­si­che­run­gen kön­nen von Lkw Ver­si­che­rer zu Lkw Ver­si­che­rer unter­schied­lich sein. Es ist daher wich­tig, vor Abschlss ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen, um eine pas­sen­de und güns­ti­ge Lkw-Ver­si­che­rung bis 3,5t im Werk­ver­kehr zu finden.

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Eine Lkw-Ver­si­che­rung bis 3,5t im Güter­ver­kehr ist eine spe­zi­el­le Art von Ver­si­che­rung für Lkws, wel­che im gewerb­li­chen Güter­ver­kehr ein­ge­setzt wer­den. Der Güter­ver­kehr umfasst dabei den Trans­port von Waren und Gütern für Drit­te von einem Ort zum anderen.

Die Lkw Ver­si­che­rung kommt für Unfall­schä­den auf, die wäh­rend des Trans­ports pas­sie­ren kön­nen. Eine Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist für alle im Stra­ßen­ver­kehr zuge­las­se­nen Lkw gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Der Abschluß einer Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung für Lkw ist dage­gen freiwillig.

Im Gegen­satz zur Lkw-Ver­si­che­rung im Werk­ver­kehr deckt die Lkw-Ver­si­che­rung im Güter­ver­kehr den Trans­port von Waren und Gütern zu ande­ren Unter­neh­men oder End­kun­den ab. 

Eine Lkw-Ver­si­che­rung für Lkw über 3,5 Ton­nen im Werk­ver­kehr ist eine gesetz­li­che Pflichtversicherung.

Eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und deckt Schä­den ab, die Sie an Drit­ten oder deren Eigen­tum ver­ur­sa­chen. Die Lkw Ver­si­che­rung soll­te eine aus­rei­chen­de Deckungs­sum­me bie­ten, um im Fal­le eines Scha­dens aus­rei­chend abge­si­chert zu sein.

Eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist optio­nal, aber emp­feh­lens­wert. Sie bie­tet Schutz vor Dieb­stahl, Feu­er, Natur­ka­ta­stro­phen und ande­ren unvor­her­ge­se­he­nen Ereignissen.

Eine Voll­kas­ko­ver­si­che­rung bie­tet zusätz­li­chen Schutz für Ihr Fahr­zeug bei Unfäl­len, Van­da­lis­mus und ande­ren Schä­den. Sie ist optio­nal, kann aber sinn­voll sein, wenn Ihr Lkw einen höhe­ren Wert hat.

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Eine Lkw-Ver­si­che­rung für Lkw über 3,5 Ton­nen im Güter­ver­kehr ist eine gesetz­li­che Pflicht­ver­si­che­rung. Gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist min­des­tens der Abschluß einer Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung.

Eine Lkw Ver­si­che­rung im Güter­ver­kehr ist ins­be­son­de­re erfor­der­lich für Unter­neh­men wie z.B.:

  • Trans­port­fir­men jeg­li­cher Art
  • Kurier­diens­te
  • Paket­diens­te
  • Spe­di­tio­nen
  • Umzugs­fir­men

Als Sat­tel­schlep­per bezeich­net man eine Zug­ma­schi­ne zusam­men mit einem Auf­lie­ger.

Die Zug­ma­schi­ne allei­ne stellt kei­nen Lkw dar, da ihr eine ent­spre­chen­de Lade­flä­che fehlt.

Eine Lkw-Ver­si­che­rung für Sat­tel­schlep­per umfasst immer wenigs­tens eine Kfz Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die Schä­den deckt, die durch das Fahr­zeug an ande­ren Per­so­nen oder deren Eigen­tum ver­ur­sacht wer­den. Zusätz­lich zur Haft­pflicht­ver­si­che­rung kön­nen auch Kas­ko­ver­si­che­run­gen wie Teil­kas­ko- oder Voll­kas­ko­ver­si­che­run­gen ange­bo­ten wer­den, die den Sat­tel­schlep­per gegen Schä­den durch Dieb­stahl, Unfäl­le oder Ele­men­tar­schä­den absichern.

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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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