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Ach­tung: Neue EU-Regeln 2025

Lkw Ver­si­che­rung bis 3,5t
im Güter­ver­kehr (WKZ 261)

Der Rat­ge­ber für Klein­trans­por­ter, Sprin­ter und Lie­fer­wa­gen. Wir hel­fen Ihnen, Ihre Lkw Ver­si­che­rung online zu berech­nen. Egal ob Pick-Up oder Auto mit Lkw-Zulas­sung: Fin­den Sie den pas­sen­den Tarif und ver­mei­den Sie Lizenz-Fallen. 

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Andreas Quast
Andre­as Quast
Zuletzt aktua­li­siert: Dezem­ber 2025

WKZ-Check

Inter­ak­tiv

Was trans­por­tie­ren Sie?

Zuläs­si­ges Gesamtgewicht?

Gewicht & Ziel?

Es ist Werkverkehr!

Kei­ne Lizenz nötig. Ver­si­che­rung: WKZ 251 (Güns­tig)

Tarif berech­nen

Werk­ver­kehr (> 3,5t)

Mel­de­pflicht beim BALM. Kei­ne Lizenz nötig. Ver­si­che­rung: WKZ 251

Tarif berech­nen

Ach­tung: EU-Lizenzpflicht

Ab 2,5t grenz­über­schrei­tend lizenz­pflich­tig! Ver­si­che­rung: WKZ 261 (Güter­ver­kehr)

Ver­glei­chen

Erlaub­nis­pflich­tig!

Erlaub­nis nötig. Ver­si­che­rung: Gewerbl. Güter­ver­kehr

Lkw-Tarif fin­den

Lizenz­frei

Unter 2,5t kei­ne Erlaub­nis nötig. Den­noch: Gewerb­li­che Ver­si­che­rung wählen.

Ver­glei­chen

3 Feh­ler, die Kurie­re Geld kosten

WICH­TIG

Aus­lands-Fal­le

Seit Mai 2022 brau­chen Sie ab 2,5t zGG im Aus­land eine EU-Lizenz. Ohne Lizenz droht Stilllegung.

TEU­ER

Anhän­ger-Ver­bot

Lkw bis 3,5t + Anhän­ger unter­lie­gen sonn­tags dem Fahr­ver­bot, wenn Sie gewerb­lich fahren!

RISI­KO

Fal­sche WKZ

Wer “Werk­ver­kehr” ver­si­chert aber Pake­te aus­fährt, ver­liert im Scha­dens­fall den Schutz.

Lkw Ver­si­che­rung Vergleichsrechner

Nut­zen Sie unse­ren Rech­ner für einen unab­hän­gi­gen Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich. So kön­nen Sie effek­tiv Kos­ten sen­ken – egal ob pri­vat oder gewerblich.

Geprüf­te Tarife SSL-Sicher Unabhängig

1. Werk­ver­kehr vs. Gewerb­li­cher Güterverkehr

Auf den Punkt gebracht: Hand­wer­ker nut­zen den güns­ti­gen “Werk­ver­kehr”. Kurie­re brau­chen “Gewerb­li­chen Güter­ver­kehr”. Fal­sche Anga­ben füh­ren zum Ver­lust des Versicherungsschutzes. 

Der Unter­schied ent­schei­det über Ihre Prä­mie. Wer eine güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung sucht, muss hier genau prü­fen. Beson­ders für die pri­va­te Nut­zung oder im Werk­ver­kehr ist es oft günstiger.

Hand­werk & Handel 

Werk­ver­kehr

  • Eige­ne Güter / Werkzeug
  • Eige­nes Personal
  • Vor­teil: Güns­ti­ge Versicherung
Kurier & Spedition 

Gewerbl. Güter­ver­kehr

  • Frem­de Güter gegen Geld
  • Pflicht: Erlaub­nis / Lizenz
  • Nach­teil: Teu­re­re Versicherung

2. Die 2,5‑Tonnen-Falle (EU-Lizenz)

Auf den Punkt gebracht: Seit 2022 gilt eine Lizenz­pflicht schon ab 2,5t im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr. Sie brau­chen eine EU-Gemein­schafts­li­zenz und müs­sen Kapi­tal nachweisen. 

Anders als beim Lkw 7,5 Ton­ner galt für Sprin­ter lan­ge kaum Regu­lie­rung. Das hat sich geän­dert: Seit dem EU-Mobi­li­täts­pa­ket I (Mai 2022) gilt für den grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr eine Lizenz­pflicht schon ab 2,5t.

Das Gesetz:

Wer gewerb­lich Güter über die Gren­ze trans­por­tiert und des­sen Fahr­zeug (inkl. Anhän­ger!) ein zGG von 2,5 Ton­nen über­schrei­tet, benö­tigt eine EU-Gemein­schafts­li­zenz.

Finan­zi­el­le Leis­tungs­fä­hig­keit: Für die­se “klei­ne Lizenz” müs­sen Sie Rück­la­gen nachweisen:

  • 1.800 € für das ers­te Fahrzeug
  • 900 € für jedes wei­te­re Fahrzeug

3. Lenk­zei­ten & Tachographen

Auf den Punkt gebracht: Zwi­schen 2,8t und 3,5t müs­sen Sie Lenk­zei­ten doku­men­tie­ren (Tages­kon­troll­blatt). Ab 2026 brau­chen auch klei­ne Trans­por­ter im Aus­land einen digi­ta­len Tacho. 

Wäh­rend für einen Lkw 7,5 Ton­ner stren­ge­re Regeln gel­ten, ist der Bereich bis 3,5t oft Grau­zo­ne. Die Regeln hän­gen vom Gewicht ab.

2,8t — 3,5t

Tages­kon­troll­blät­ter

Bei gewerb­li­cher Nut­zung müs­sen Sie Lenk­zei­ten hand­schrift­lich auf­zeich­nen (Tages­kon­troll­blatt), sofern kein Tacho ver­baut ist (Fahr­per­so­nal­ver­ord­nung).

Ab 07/2026

Smart Tacho 2.0

Im grenz­über­schrei­ten­den Ver­kehr (>2,5t) wird der intel­li­gen­te Fahr­ten­schrei­ber Pflicht. Berei­ten Sie Ihre Flot­te vor!

4. Sonn­tags­fahr­ver­bot: Die Anhänger-Falle

Auf den Punkt gebracht: Solo dür­fen Sprin­ter sonn­tags fah­ren. Aber: Mit Anhän­ger gilt auch für klei­ne Lkw das Sonn­tags­fahr­ver­bot, wenn die Fahrt gewerb­lich ist. 

§ 30 StVO

An Sonn- und Fei­er­ta­gen dür­fen […] Lkw über 7,5t sowie Anhän­ger hin­ter Last­kraft­wa­gen nicht verkehren.”

Das bedeu­tet: Ein Sprin­ter (Lkw bis 3,5t) darf sonn­tags solo fah­ren. Sobald Sie aber einen Anhän­ger ankup­peln und gewerb­lich unter­wegs sind, fal­len Sie unter das Fahrverbot!

Aus­nah­men:

  • Trans­port von fri­schen Lebens­mit­teln (Milch, Fleisch, Fisch).
  • Rei­ner Pri­vat­ver­kehr (z.B. Umzug, Wohnwagen).
  • Werk­ver­kehr (Hand­wer­ker) – aber Vor­sicht: Das ist Län­der­sa­che und oft strittig!

5. Lkw Ver­si­che­rer Ver­gleich: WKZ 251 vs. 261

Auf den Punkt gebracht: Die Kos­ten für eine Lkw Ver­si­che­rung bis 3,5t lie­gen zwi­schen 650 € (Werk­ver­kehr) und 1.400 € (Güter­ver­kehr) pro Jahr. Spe­di­tio­nen zah­len oft dop­pelt so viel wie Handwerker. 

War­um vari­ie­ren die Prei­se um 100%? Weil Kurie­re sta­tis­tisch öfter Unfäl­le bau­en als Hand­wer­ker. Vie­le Lkw Ver­si­che­rer (z.B. Alli­anz, R+V, VHV) unter­schei­den hier strikt. Nut­zen Sie unse­ren Online Rech­ner für einen genau­en Lkw-Ver­si­che­rung Ver­gleich.

Werk­ver­kehr
650 €
ø Jah­res­bei­trag
WKZ 251
Güter­ver­kehr
1.400 €
ø Jah­res­bei­trag
WKZ 261

6. Kos­ten Lkw Ver­si­che­rung: Was bestimmt den Preis?

Wäh­len Sie einen Fak­tor, um den Ein­fluss auf die Prä­mie zu sehen:

Nutz­last

Kli­cken für Details…

Fah­rer­kreis

Kli­cken für Details…

Ein­satz­ra­di­us

Kli­cken für Details…

Auf­bau­art

Kli­cken für Details…

Bit­te wäh­len Sie oben einen Fak­tor aus. 
Pro­fi-Wis­sen

Die gefähr­li­che Vollkasko-Lücke

Brems‑, Betriebs- und Bruchschäden

Eine nor­ma­le Voll­kas­ko zahlt nur bei einem “Unfall” (plötz­li­ches Ereig­nis von außen). Was pas­siert, wenn Sie stark brem­sen und die Ladung die Bord­wand durch­schlägt? Oder wenn beim Kip­pen der Rah­men bricht? 

  • Nor­ma­le Voll­kas­ko: Zahlt NICHT (Kei­ne Ein­wir­kung von außen)
  • Mit BBB-Bau­stein: Ver­si­che­rung zahlt

Emp­feh­lung: Ach­ten Sie im Ver­gleichs­rech­ner auf Tari­fe, die “Brems‑, Betriebs- und Bruch­schä­den” ein­schlie­ßen. Das ist für Lkw essenziell! 

8. GAP-Deckung (Wich­tig für Leasing)

Auf den Punkt gebracht: Bei Lea­sing­fahr­zeu­gen deckt die nor­ma­le Kas­ko oft nicht die For­de­rung der Bank. Eine GAP-Deckung schließt die­se Lücke. 

Die meis­ten Sprin­ter und Trans­por­ter sind geleast oder finan­ziert. Hier lau­ert bei einem Total­scha­den oder Dieb­stahl eine teu­re Falle.

Das Pro­blem

Die Ver­si­che­rung erstat­tet nur den Wie­der­be­schaf­fungs­wert (Zeit­wert) des Fahr­zeugs am Tag des Scha­dens. Die Lea­sing­bank for­dert aber oft den Ablö­se­wert, der gera­de in den ers­ten Jah­ren deut­lich höher liegt.

Die Lösung

Die GAP-Deckung (Dif­fe­renz­kas­ko) schließt die­se Lücke. Sie zahlt die Dif­fe­renz zwi­schen Zeit­wert und Lea­sing­rest­for­de­rung. Ohne GAP blei­ben Sie auf tau­sen­den Euro sitzen.

9. Fracht­füh­rer­haft­pflicht & Transportversicherung

Ich habe doch Voll­kas­ko, da ist die Ladung doch mit­ver­si­chert, oder?”

NEIN! Ein fata­ler Irrtum.

Die Kfz-Ver­si­che­rung deckt nur Schä­den am Fahr­zeug. Schä­den an der Ware (Ladung) sind nie­mals über die Kfz-Poli­ce gedeckt.

Die Fracht­füh­rer­haft­pflicht­ver­si­che­rung

  • Über 3,5t zGG: Gesetz­li­che PFLICHT (§ 7a GüKG). Ohne Nach­weis kei­ne Lizenz! 
  • Unter 3,5t zGG: Frei­wil­lig, aber exis­ten­zwich­tig. Als Fracht­füh­rer haf­ten Sie laut HGB für Schä­den an der Ware (meist begrenzt auf 8,33 SZR/kg, ca. 10€/kg). Ohne Ver­si­che­rung zah­len Sie jeden Krat­zer am Trans­port­gut selbst. 

10. Lkw Ver­si­che­rung wech­seln & kündigen

Wann kön­nen Sie die Lkw-Ver­si­che­rung wech­seln? Vor­sicht: Anders als beim Pkw (oft 30.11.) haben Lkw-Ver­trä­ge oft ande­re Laufzeiten.

  • Haupt­fäl­lig­keit prü­fen: Vie­le Lkw-Poli­cen lau­fen nicht zum 01.01., son­dern “unter­jäh­rig” (z.B. ab Zulassungsdatum).
  • Kün­di­gungs­frist Lkw Ver­si­che­rung: Meist 1 Monat zur Hauptfälligkeit.
  • Son­der­kün­di­gungs­recht: Bei Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Scha­den­fall kön­nen Sie außer­or­dent­lich kündigen.

11. Das gro­ße 7‑Irr­tü­mer-Quiz

Tes­ten Sie Ihr Wis­sen: Ken­nen Sie die wich­tigs­ten Regeln für Lkw bis 3,5t? Kli­cken Sie auf die Antwort.

1 “Voll­kas­ko zahlt immer, auch wenn die Ladung beim Brem­sen die Bord­wand beschädigt.”
2 “Sprin­ter unter 3,5t brau­chen nie­mals eine Lizenz.”
3 “Am Sonn­tag darf ich mit mei­nem 3,5t Lkw und Anhän­ger mei­nen pri­va­ten Umzug fahren.”
4 “Werk­ver­kehr ist meis­tens bil­li­ger als gewerb­li­cher Güterverkehr.”
5 “Die Ladung im Lade­raum ist über die Kfz-Ver­si­che­rung mitversichert.”
6 “Eine GAP-Deckung braucht man nur bei Finan­zie­rung, nicht bei Leasing.”
7 “Ich kann mei­ne SF-Klas­se vom Pkw 1:1 auf den Lkw übertragen.”

Häu­fi­ge Fragen

Spe­zi­al­fall: Pkw mit Lkw Zulas­sung versichern?

Ja, das ist mög­lich, aber oft teu­rer. Vie­le Ver­si­che­rer stu­fen Pkw mit Lkw-Zulas­sung (z.B. Pick-Ups) auto­ma­tisch in die teu­re­re Wag­nis­kenn­zif­fer 251 ein. Ein spe­zia­li­sier­ter Ver­si­che­rungs­ver­gleich hilft, Tari­fe zu fin­den, die die Pkw Lkw Zulas­sung Ver­si­che­rung güns­ti­ger einstufen.

Was pas­siert bei fal­scher Anga­be (Werk­ver­kehr statt Spedition)?

Das ist eine Oblie­gen­heits­ver­let­zung, die zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes füh­ren kann. Im Scha­dens­fall darf der Ver­si­che­rer Regress for­dern, da das Risi­ko im Güter­ver­kehr deut­lich höher ist als im Werkverkehr.

Kann ich mei­nen Lkw als Zweit­wa­gen versichern?

Ja, eine Zweit­wa­gen­re­ge­lung ist auch bei Lkw mög­lich. Aller­dings gewäh­ren vie­le Ver­si­che­rer hier maxi­mal SF 2 oder SF 3, anders als beim Pkw, wo oft höhe­re Ein­stu­fun­gen mög­lich sind. Prü­fen Sie Son­der­ein­stu­fun­gen im Rechner.

Was ist die Brems‑, Betriebs- und Bruchschadenversicherung?

Das ist ein Zusatz­bau­stein zur Voll­kas­ko. Er deckt Schä­den am Fahr­zeug, die nicht durch einen Unfall (Ein­wir­kung von außen) ent­ste­hen, son­dern “von innen” kom­men – z.B. wenn Ladung beim Brem­sen ver­rutscht oder eine Ach­se bricht.

Soll­te ich mei­nen Lkw über 3,5t ablasten?

Eine Ablas­tung auf 3,5t kann sehr sinn­voll sein, um Maut­ge­büh­ren, das Sonn­tags­fahr­ver­bot (ohne Anhän­ger) und die Tachopflicht (im natio­na­len Ver­kehr) zu umge­hen. Prü­fen Sie aber, ob die ver­blei­ben­de Nutz­last für Ihre Zwe­cke noch ausreicht.

Gilt die Mal­lor­ca-Poli­ce auch für Lkw?

Nicht auto­ma­tisch. Die Mal­lor­ca-Poli­ce (Zusatz­schutz für Miet­wa­gen im Aus­land) ist in vie­len Lkw-Tari­fen nicht stan­dard­mä­ßig ent­hal­ten oder auf Pkw beschränkt. Prü­fen Sie die Tarif­de­tails genau.

Was kos­tet eine Lkw-Ver­si­che­rung für Fahranfänger?

Fahr­an­fän­ger (oder Fir­men­neu­grün­dun­gen ohne Vor­ver­si­che­rung) zah­len oft Risi­ko­zu­schlä­ge von bis zu 100%. Tipp: Nut­zen Sie, wenn mög­lich, eine SFR-Über­tra­gung von Ver­wand­ten oder spe­zi­el­le Ein­stei­ger­ta­ri­fe für Gewerbe.

Ist ein Sai­son­kenn­zei­chen für Lkw sinnvoll?

Für rei­ne Sai­son­be­trie­be (z.B. Gar­ten­bau im Som­mer, Win­ter­dienst) ja. Sie spa­ren antei­lig Prä­mie und Steu­er. Das Fahr­zeug muss aber wäh­rend der Ruhe­zeit auf pri­va­tem Grund ste­hen und darf nicht im öffent­li­chen Raum geparkt werden.

Unter­schied Lie­fer­wa­gen vs. Lkw geschlos­se­ner Kasten?

Ver­si­che­rungs­tech­nisch ist das oft das­sel­be (WKZ 251 bis 3,5t). “Lie­fer­wa­gen” ist eher ein Umgangs­be­griff für Pkw-ähn­li­che Kas­ten­wa­gen (z.B. Cad­dy), wäh­rend “Lkw geschlos­se­ner Kas­ten” die offi­zi­el­le Bezeich­nung in den Fahr­zeug­pa­pie­ren ist.

Gibt es Rabat­te für Elektro-Transporter?

Ja, vie­le Ver­si­che­rer gewäh­ren Nach­läs­se von 10% bis 20% für E‑Lkw und elek­tri­sche Trans­por­ter, um nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät zu för­dern. Der Akku ist in der Kas­ko meist auto­ma­tisch mitversichert.

Kann ich den Lkw als Wohn­mo­bil versichern?

Nur wenn er dau­er­haft zum Wohn­mo­bil umge­baut und vom TÜV so umge­schrie­ben wur­de (“So.-Kfz Wohn­mo­bil”). Eine rei­ne Lkw-Zulas­sung mit “Matrat­ze hin­ten drin” reicht nicht aus und ist im Scha­den­fall problematisch.

Was tun bei Hoch­stu­fung im Schadenfall?

Lkw-SF-Klas­sen wer­den im Scha­den­fall oft dras­tisch zurück­ge­stuft. Ein “Rabatt­schutz” (ein “Frei­schuss” pro Jahr ohne Rück­stu­fung) ist bei Lkw-Tari­fen sehr emp­feh­lens­wert, aber lei­der nicht bei allen Anbie­tern verfügbar.

Ist eine Insas­sen­un­fall­ver­si­che­rung für Bei­fah­rer nötig?

Meis­tens nicht, da Bei­fah­rer (auch Mit­ar­bei­ter) über die nor­ma­le Kfz-Haft­pflicht mit­ver­si­chert sind, wenn der Fah­rer einen Unfall baut. Nur wenn der Fah­rer den Unfall selbst ver­schul­det und sich selbst ver­letzt, greift die­se nicht (hier hilft eine Fahrerschutzversicherung).

Gel­tungs­be­reich der Ver­si­che­rung (Grü­ne Karte)?

Stan­dard­mä­ßig gilt der Schutz in geo­gra­fisch Euro­pa. Für Län­der wie die Tür­kei, Marok­ko oder Tune­si­en müs­sen Sie oft eine Grü­ne Kar­te anfor­dern oder Grenz­po­li­cen abschlie­ßen. Im asia­ti­schen Teil der Tür­kei ist der Schutz oft eingeschränkt.

Fazit: Lkw Ver­si­che­rung bis 3,5t rich­tig vergleichen

Die Ver­si­che­rung für Lkw bis 3,5t ist kom­ple­xer als vie­le den­ken. Wer hier nur auf den Preis schaut, ris­kiert im Scha­dens­fall den Ruin. Der fal­sche Haken bei der Nut­zung (Werk­ver­kehr vs. gewerb­li­cher Güter­ver­kehr) oder das Feh­len essen­zi­el­ler Bau­stei­ne wie der Brems‑, Betriebs- und Bruch­scha­den­ver­si­che­rung kann teu­er werden.

Unse­re Exper­ten-Emp­feh­lung für 2025:

  • Hand­wer­ker: Nut­zen Sie zwin­gend spe­zi­el­le Werk­ver­kehr-Tari­fe (bis 50% Erspar­nis möglich).
  • Kurie­re & Spe­di­teu­re: Ach­ten Sie auf die EU-Lizenz ab 2,5t und eine sepa­ra­te Fracht­füh­rer­haft­pflicht.
  • Lea­sing-Neh­mer: Spa­ren Sie nie­mals an der GAP-Deckung, um bei Total­scha­den nicht auf For­de­run­gen der Bank sit­zen zu bleiben.

Nut­zen Sie jetzt die Chan­ce, den Markt neu­tral zu prü­fen. Ein pro­fes­sio­nel­ler Lkw Ver­si­che­rung Ver­gleich dau­ert nur weni­ge Minu­ten, bringt Ihnen aber finan­zi­el­le Sicher­heit und Plan­bar­keit für das gan­ze Geschäftsjahr.

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Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Häu­fi­ge Fra­gen zu Lkw Ver­si­che­run­gen, Trans­por­ter Ver­si­che­run­gen und Lie­fer­wa­gen Ver­si­che­run­gen (FAQ)

Wis­sens­wer­tes zu Lieferwagen‑, Trans­por­ter- und Lkw-Ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Scha­den­fall einer Lkw Versicherung

Infor­mie­ren Sie sich hier vor Abschluss einer Lkw Ver­si­che­rung, Lie­fer­wa­gen- bzw. Trans­por­ter Ver­si­che­rung oder einem Pkw mit Lkw Zulas­sung.

Klei­ne Lkw, also Lie­fer­wa­gen oder Trans­por­ter, die soge­nann­ten Sprin­ter, also Lkw mit einer gerin­gen Nutz­last bis max. 3,5 Ton­nen WKZ 251) , wel­che pri­vat genutzt oder als Lie­fer­fahr­zeug von Fir­men für eige­ne Waren- oder Pro­duk­te an End­ver­brau­cher genutzt wer­den, kön­nen mit einer Lkw-Zulas­sung zum Stra­ßen­ver­kehr ange­mel­det wer­den. Ent­schei­dend für die Zulas­sung als Lkw ist immer die maxi­ma­le Nutz­last des Fahr­zeugs von 3,5 t. Die­se fin­den Sie in der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung übli­cher­wei­se unter der Kenn­zif­fer F2.

Je nach Alter des Fahr­zeugs kön­nen auch ver­schie­de­ne Bezeich­nun­gen im Fahr­zeug­schein ste­hen, die auf eine Ver­si­che­rung als Lkw bzw. Lie­fer­wa­gen hin­deu­ten. Bei neue­ren Kfz ist oft­mals im Fahr­zeug­schein der Ver­merk: „Fz.z.Gü.bef.b.3,5t“ oder bei z.B. Pick-Ups auch der Ver­merk  „Geländefz.Gü.bef.b.3,5t“ ent­hal­ten.  Bei den etwas älte­ren Kfz ist oft­mals die Bezeich­nung Lkw geschlos­se­ner oder Lkw offe­ner Kas­ten vorzufinden.

Eben­so gibt es Pkw, die zur Güter­be­för­de­rung gebaut sind und bei denen die Lade­flä­che in der Regel grö­ßer ist als die Fah­rer­ka­bi­ne. Für die­se Kfz gibt es übli­cher­wei­se eben­falls eine Lkw Zulas­sung bzw. Lkw Ver­si­che­rung.

Gro­ße Lkw mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von über 3,5 t (WKZ 351 und WKZ 361) wer­den eben­falls immer als Lkw zugelassen.

Je nach Ver­wen­dung des Lkw oder Lie­fer­wa­gens erfolgt die Ein­stu­fung und Tari­fie­rung des Ver­si­che­rers unter­schied­lich und auch die ent­spre­chen­de Lkw Zulas­sung.

Man unter­schei­det fol­gen­de Verwendungsarten:

  • Pri­vat­ver­kehr
  • Werk­ver­kehr
  • Gewerb­li­cher Güterverkehr
  • Umzugs­ver­kehr
  • Treib­stoff- oder Heizölbeförderung
  • Ver­mie­tung an Selbstfahrer
 

Unter Pri­vat­ver­kehr ver­steht man die aus­schließ­li­che pri­va­te Nut­zung des Fahr­zeugs durch Privatpersonen.

Unter Werk­ver­kehr ver­steht man die Güter­be­för­de­rung mit Kraft­fahr­zeu­gen, Anhän­gern und Auf­lie­gern nur für eige­ne Zwe­cke durch eige­ne Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens. Die beför­der­ten Güter müs­sen Eigen­tum des Unter­neh­mens oder von ihm ver­kauft, gekauft, ver­mie­tet, gemie­tet, her­ge­stellt, erzeugt, gewon­nen, bear­bei­tet oder instand­ge­setzt wor­den sein.

Unter gewerb­li­chem Güter­ver­kehr ver­steht man die geschäfts­mä­ßi­ge, ent­gelt­li­che Beför­de­rung von Gütern mit Kraft­fahr­zeu­gen, Anhän­gern und Auf­lie­gern für Andere.

Unter Umzugs­ver­kehr ver­steht man die aus­schließ­li­che Beför­de­rung von Umzugs­gut mit Kraft­fahr­zeu­gen, Anhän­gern und Auf­lie­gern im gewerb­li­chen Güter­ver­kehr.

Unter Treib­stoff- oder Heiz­öl­be­för­de­rung ver­steht man den Trans­port die­ser in Tank­fahr­zeu­gen oder in Ein­zel­tanks, die auf der Lade­flä­che befes­tigt sind.

Unter Selbst­fah­rer-Ver­miet­fahr­zeu­ge ver­steht man Kraft­fahr­zeu­ge und Anhän­ger, wel­che gewerbs­mä­ßig ohne Gestel­lung eines Fah­rers ver­mie­tet werden.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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