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Als Lkw im Pri­vat- und Werk­ver­kehr gel­ten alle klei­nen Lkw, also Lie­fer­wa­gen, Trans­por­ter, Sprin­ter, Pick­up usw., mit einer gerin­gen Nutz­last bis max. 3,5 Ton­nen (WKZ 251) , wel­che pri­vat genutzt oder als Lie­fer­fahr­zeug von Fir­men für eige­ne Waren- oder Pro­duk­te genutzt wer­den. (Werk­ver­kehr)

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Lkw Ver­si­che­rung bis 3,5t

Ob im Werk­ver­kehr oder im Güter­ver­kehr, der Ein­satz von Lkw bis 3,5t ist essen­zi­ell für die Logis­tik und den Waren­trans­port. Eine umfas­sen­de Ver­si­che­rungs­lö­sung ist dabei uner­läss­lich, um im Scha­dens­fall gut abge­si­chert zu sein. In unse­rem Leit­fa­den erhal­ten Sie alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen rund um das The­ma Lkw Ver­si­che­rung bis 3,5t, um die bes­te Absi­che­rung für Ihre Fahr­zeu­ge zu finden.

Bedeu­tung von Lkw Ver­si­che­run­gen im Werk­ver­kehr und Güterverkehr

Die rich­ti­ge Ver­si­che­rung für Ihre Lkw bis 3,5t im Werk­ver­kehr und im Güter­ver­kehr ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, son­dern bie­tet auch finan­zi­el­len Schutz bei Unfäl­len oder Schä­den an Ihrem Fahr­zeug. Eine gute Ver­si­che­rung mini­miert Risi­ken und schützt vor hohen Kosten.

Lkw-Kate­go­rien bis 3,5t

a. Werk­ver­kehr

Der Werk­ver­kehr beschreibt den Trans­port von eige­nen Gütern oder Werk­zeu­gen im Rah­men der eige­nen betrieb­li­chen Tätig­keit. Hier ist die Wahl der pas­sen­den Ver­si­che­rung beson­ders wich­tig, um den spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Betriebs gerecht zu werden.

b. Güter­ver­kehr

Im Güter­ver­kehr wer­den frem­de Güter gegen Ent­gelt trans­por­tiert. Hier gel­ten beson­de­re gesetz­li­che Bestim­mun­gen und Auf­la­gen, die bei der Aus­wahl der Ver­si­che­rung berück­sich­tigt wer­den sollten.

Ver­si­che­rungs­ar­ten für Lkw bis 3,5t

a. Haft­pflicht­ver­si­che­rung

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Min­dest­ver­si­che­rung für alle Kraft­fahr­zeu­ge, ein­schließ­lich Lkw bis 3,5t. Sie deckt Schä­den, die durch den Betrieb Ihres Fahr­zeugs an Drit­ten ver­ur­sacht werden.

b. Teil­kas­ko

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist eine frei­wil­li­ge Zusatz­ver­si­che­rung und bie­tet Schutz vor Schä­den am eige­nen Fahr­zeug, die nicht durch einen Unfall ver­ur­sacht wur­den, wie z.B. Dieb­stahl, Brand oder Wildunfälle.

c. Voll­kas­ko

Die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ist eben­falls eine frei­wil­li­ge Zusatz­ver­si­che­rung und deckt zusätz­lich zu den Leis­tun­gen der Teil­kas­ko auch selbst­ver­schul­de­te Unfall­schä­den und Van­da­lis­mus am eige­nen Fahr­zeug ab.

Die Prä­mi­en­be­rech­nung der Lkw Haft­pflicht­ver­si­che­rung basiert auf ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie Fahr­zeug­typ, Zulas­sungs­be­zirk, Scha­den­frei­heits­klas­se des Fah­rers und dem Alter des Fahr­zeugs. Es lohnt sich, ver­schie­de­ne Ange­bo­te zu ver­glei­chen, um die güns­tigs­te Prä­mie zu finden.

Bei der Suche nach der pas­sen­den Lkw-Ver­si­che­rung bis 3,5t soll­ten neben dem Preis auch Leis­tun­gen, Deckungs­sum­men, Selbst­be­tei­li­gung und indi­vi­du­el­le Zusatz­op­tio­nen berück­sich­tigt werden.

Die Wahl des rich­ti­gen Tarifs hängt von Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen und Anfor­de­run­gen ab. Berück­sich­ti­gen Sie Fak­to­ren wie Fahr­zeug­typ, Ein­satz­ge­biet und die Art der Ladung, um die bes­te Ver­si­che­rungs­lö­sung zu finden.

Im Scha­dens­fall ist es wich­tig, sofort den Kfz Ver­si­che­rer zu infor­mie­ren und den Scha­den genau zu doku­men­tie­ren. Hal­ten Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen bereit, um eine schnel­le Scha­dens­re­gu­lie­rung zu ermöglichen.

Ein effek­ti­ves Flot­ten­ma­nage­ment und der Ein­satz von Tele­ma­tik­sys­te­men kön­nen hel­fen, Kraft­stoff­ver­brauch, Ver­schleiß und Unfall­ri­si­ko zu redu­zie­ren. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten hier­für spe­zi­el­le Flot­ten­ta­ri­fe oder Rabat­te an.

Es ist emp­feh­lens­wert, die Ver­si­che­rungs­ta­ri­fe und ‑leis­tun­gen jähr­lich zu über­prü­fen und gege­be­nen­falls Anpas­sun­gen vor­zu­neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass Sie stets den bes­ten Schutz zum bes­ten Preis erhal­ten. Ach­ten Sie auf Ver­än­de­run­gen in Ihrem Betrieb, wie z.B. ver­än­der­te Fahr­zeug­nut­zung oder neue Fah­rer, die eine Anpas­sung der Ver­si­che­rung not­wen­dig machen könnten.

Fazit

Eine umfas­sen­de Lkw-Ver­si­che­rung bis 3,5t ist uner­läss­lich, um im Werk­ver­kehr und im Güter­ver­kehr opti­mal abge­si­chert zu sein. Die Wahl der rich­ti­gen Ver­si­che­rungs­lö­sung hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie dem Ein­satz­ge­biet, der Art der Ladung und Ihren indi­vi­du­el­len Anfor­de­run­gen. Ver­glei­chen Sie ver­schie­de­ne Ange­bo­te, berück­sich­ti­gen Sie Zusatz­leis­tun­gen und pas­sen Sie Ihre Ver­si­che­rung regel­mä­ßig an, um stets den bes­ten Schutz zum bes­ten Preis zu erhalten.

Fracht­füh­rer­haft­pflicht

Die Fracht­füh­rer­haft­pflicht bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le für Unter­neh­men im Güter­ver­kehr:

  1. Finan­zi­el­ler Schutz: Sie schützt das Unter­neh­men vor hohen finan­zi­el­len Belas­tun­gen, die durch Schä­den an der beför­der­ten Ware ent­ste­hen können.
  2. Rechts­si­cher­heit: Die Fracht­füh­rer­haft­pflicht gewähr­leis­tet die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Bestim­mun­gen, wie z.B. der Haf­tung nach dem Han­dels­ge­setz­buch (HGB) oder inter­na­tio­na­len Ver­ein­ba­run­gen wie CMR, ADSp oder TIR.
  3. Scha­dens­re­gu­lie­rung: Im Scha­dens­fall über­nimmt die Ver­si­che­rung die Prü­fung der Haf­tungs­fra­ge, die Scha­dens­re­gu­lie­rung und die Abwehr unbe­rech­tig­ter Ansprüche.
  4. Kun­den­ver­trau­en: Eine Fracht­füh­rer­haft­pflicht­ver­si­che­rung signa­li­siert Ihren Kun­den Pro­fes­sio­na­li­tät und Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein, da Sie für even­tu­el­le Schä­den an deren Waren aufkommen.
  5. Indi­vi­du­el­le Anpas­sung: Die Fracht­füh­rer­haft­pflicht kann indi­vi­du­ell an die Bedürf­nis­se Ihres Unter­neh­mens ange­passt wer­den, z.B. durch Erwei­te­rung der Deckungs­sum­men oder Ein­schluss von Zusatz­ri­si­ken wie Lager­hal­tung oder Umschlagtätigkeiten.
  6. Exis­tenz­si­che­rung: Im Fal­le eines schwer­wie­gen­den Scha­dens­er­eig­nis­ses kann die Fracht­füh­rer­haft­pflicht­ver­si­che­rung das finan­zi­el­le Über­le­ben Ihres Unter­neh­mens sichern.

Die Deckungs­sum­men der Fracht­füh­rer­haft­pflicht rich­ten sich nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben oder inter­na­tio­na­len Ver­ein­ba­run­gen und kön­nen je nach Bedarf erhöht wer­den. Die Prä­mi­en­be­rech­nung basiert auf ver­schie­de­nen Fak­to­ren wie dem Trans­port­vo­lu­men, der Art der beför­der­ten Güter, dem geo­gra­fi­schen Ein­satz­ge­biet und dem Scha­den­ver­lauf des Unter­neh­mens. Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Ange­bo­te kann dabei hel­fen, den bes­ten Schutz zum bes­ten Preis zu finden.

Mit unse­rem Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich bzw. unse­rem Tarif­rech­ner Lkw Ver­si­che­rung kön­nen Sie schnell eine güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung bis 3,5 t für Ihren Trans­por­ter oder Lie­fer­wa­gen oder Pkw mit Lkw Zulas­sung berech­nen und güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­rer finden.

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Prü­fen Sie in unse­rem Lkw Ver­si­che­run­gen Ver­gleich neben den Kos­ten für Ihren Lie­fer­wa­gen, Trans­por­ter oder Lkw bis 3,5t auch die jewei­li­gen Leis­tun­gen bzw. Bedin­gungs­in­hal­te der Auto­ver­si­che­rung bzw. Lkw- Ver­si­che­rung und ermit­teln Sie so Ihren per­sön­li­chen Lkw Ver­si­che­rung Test­sie­ger und fin­den güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung Tari­fe mit Online-Abschluss.

Eine für die Lkw Zulas­sung erfor­der­li­che eVB-Num­mer, erhal­ten Sie von uns auto­ma­tisch per SMS (sofern Sie Ihre Mobil­funk­num­mer ange­ben) oder E‑Mail, im Anschluss an den erfolg­rei­chen Online-Abschluss bzw. Online-Antrag Ihrer Lkw Ver­si­che­rung übermittelt.

Und so kön­nen Sie bei uns eine güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung fin­den bzw. eine Lie­fer­wa­gen Ver­si­che­rung oder eine Trans­por­ter Ver­si­che­rung vergleichen:

Bit­te geben Sie zunächst in unse­ren Lkw Ver­si­che­rung Ver­gleich das bestehen­de oder ein zukünf­ti­ge Kenn­zei­chen Ihres Trans­por­ters, Lie­fer­wa­gen oder Lkw ein.

Sofern Sie noch nicht wis­sen, wel­ches Kenn­zei­chen Ihnen sei­tens der Zulas­sungs­stel­le zuge­teilt wird, so geben Sie bit­te ein­fach irgend­ein für Ihren Zulas­sungs­be­zirk gül­ti­ges Kenn­zei­chen ein, (z.B. auch Ihr altes Kenn­zei­chen) da ansons­ten der Kfz-Antrag nicht erfolg­reich online abge­sen­det wer­den kann und Sie somit kei­ne eVB-Num­mer erhal­ten können!

Geben Sie eben­falls in unse­ren Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich die Fahr­zeug­da­ten von Ihrem Lkw, Lie­fer­wa­gen oder Trans­por­ter ein, die Sie ent­we­der dem Fahr­zeug­schein ent­neh­men kön­nen, oder von Ihrem Kfz-Händ­ler mit­ge­teilt bekom­men. Um die pas­sen­den Fahr­zeug­da­ten Ihres Lkw zu fin­den, kön­nen Sie auch unse­re kom­for­ta­ble Fahr­zeug­su­che nut­zen. Ergän­zen Sie dann für den Lkw Ver­si­che­rung Ver­gleich noch wei­te­re Daten wie Auf­bau­art des Fahr­zeugs und ob eige­ne oder frem­de Güter trans­por­tiert wer­den, die Nutz­last, das Gesamt­ge­wicht und ob Gefah­ren­gü­ter trans­por­tiert wer­den usw. und fin­den Sie so Ihre güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung, Lie­fer­wa­gen- bzw. Trans­por­ter Ver­si­che­rung! Nut­zen Sie unse­ren Kfz Ver­si­che­rung Ver­gleich für Lkw bis 3,5 t, Lie­fer­wa­gen und Trans­por­ter kos­ten­frei und fin­den Sie Ihre güns­ti­ge Lkw Ver­si­che­rung, Trans­por­ter Ver­si­che­rung oder Lie­fer­wa­gen Ver­si­che­rung, um dann Ihre aktu­el­le Lkw‑, Lie­fer­wa­gen oder Trans­por­ter-Ver­si­che­rung zu kün­di­gen und in eine güns­ti­ge­re Kfz Ver­si­che­rung für Lkw bis 3,5 t zu wechseln.

Die eVB-Num­mer, die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung, wel­che Sie bei einer Neu­zu­las­sung Ihres Lkw, Lie­fer­wa­gen oder Trans­por­ters für die Zulas­sungs­be­hör­de benö­ti­gen, wird Ihnen nach erfolg­rei­chem Online-Abschluss Ihrer Auto­ver­si­che­rung auto­ma­tisch per SMS oder E‑Mail über­mit­telt.

Bit­te ver­ges­sen Sie bei einem Ver­si­cher­er­wech­sel zu einem bereits bestehen­den Fahr­zeug nicht, die Vor­ver­si­che­rung recht­zei­tig selbst zu kündigen!

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zu Lkw-Ver­si­che­run­gen, unse­rem Lkw Ver­si­che­rungs­ver­gleich und zur Lkw Ver­si­che­rung all­ge­mein. Infos zum Fin­den einer güns­ti­gen Lie­fer­wa­gen Ver­si­che­rung, güns­ti­gen Trans­por­ter Ver­si­che­rung oder für Pkw mit Lkw Zulassung

Wis­sens­wer­tes zu Lieferwagen‑, Trans­por­ter- und Lkw-Ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und für den Scha­den­fall einer Lkw Versicherung

Infor­mie­ren Sie sich hier vor Abschluss einer Lkw Ver­si­che­rung, Lie­fer­wa­gen- bzw. Trans­por­ter Ver­si­che­rung oder einem Pkw mit Lkw Zulassung.

Klei­ne Lkw, also Lie­fer­wa­gen oder Trans­por­ter, die soge­nann­ten Sprin­ter, also Lkw mit einer gerin­gen Nutz­last bis max. 3,5 Ton­nen WKZ 251) , wel­che pri­vat genutzt oder als Lie­fer­fahr­zeug von Fir­men für eige­ne Waren- oder Pro­duk­te an End­ver­brau­cher genutzt wer­den, kön­nen mit einer Lkw-Zulas­sung zum Stra­ßen­ver­kehr ange­mel­det wer­den. Ent­schei­dend für die Zulas­sung als Lkw ist immer die maxi­ma­le Nutz­last des Fahr­zeugs von 3,5 t. Die­se fin­den Sie in der Zulas­sungs­be­schei­ni­gung übli­cher­wei­se unter der Kenn­zif­fer F2.

Je nach Alter des Fahr­zeugs kön­nen auch ver­schie­de­ne Bezeich­nun­gen im Fahr­zeug­schein ste­hen, die auf eine Ver­si­che­rung als Lkw bzw. Lie­fer­wa­gen hin­deu­ten. Bei neue­ren Kfz ist oft­mals im Fahr­zeug­schein der Ver­merk: „Fz.z.Gü.bef.b.3,5t“ oder bei z.B. Pick-Ups auch der Ver­merk  „Geländefz.Gü.bef.b.3,5t“ ent­hal­ten.  Bei den etwas älte­ren Kfz ist oft­mals die Bezeich­nung Lkw geschlos­se­ner oder Lkw offe­ner Kas­ten vorzufinden.

Eben­so gibt es Pkw, die zur Güter­be­för­de­rung gebaut sind und bei denen die Lade­flä­che in der Regel grö­ßer ist als die Fah­rer­ka­bi­ne. Für die­se Kfz gibt es übli­cher­wei­se eben­falls eine Lkw Zulas­sung bzw. Lkw Ver­si­che­rung.

Gro­ße Lkw mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von über 3,5 t (WKZ 351 und WKZ 361) wer­den eben­falls immer als Lkw zugelassen.

Je nach Ver­wen­dung des Lkw oder Lie­fer­wa­gens erfolgt die Ein­stu­fung und Tari­fie­rung des Ver­si­che­rers unter­schied­lich und auch die ent­spre­chen­de Lkw Zulas­sung.

Man unter­schei­det fol­gen­de Verwendungsarten:

  • Pri­vat­ver­kehr
  • Werk­ver­kehr
  • Gewerb­li­cher Güterverkehr
  • Umzugs­ver­kehr
  • Treib­stoff- oder Heizölbeförderung
  • Ver­mie­tung an Selbstfahrer
 

Unter Pri­vat­ver­kehr ver­steht man die aus­schließ­li­che pri­va­te Nut­zung des Fahr­zeugs durch Privatpersonen.

Unter Werk­ver­kehr ver­steht man die Güter­be­för­de­rung mit Kraft­fahr­zeu­gen, Anhän­gern und Auf­lie­gern nur für eige­ne Zwe­cke durch eige­ne Mit­ar­bei­ter eines Unter­neh­mens. Die beför­der­ten Güter müs­sen Eigen­tum des Unter­neh­mens oder von ihm ver­kauft, gekauft, ver­mie­tet, gemie­tet, her­ge­stellt, erzeugt, gewon­nen, bear­bei­tet oder instand­ge­setzt wor­den sein.

Unter gewerb­li­chem Güter­ver­kehr ver­steht man die geschäfts­mä­ßi­ge, ent­gelt­li­che Beför­de­rung von Gütern mit Kraft­fahr­zeu­gen, Anhän­gern und Auf­lie­gern für Andere.

Unter Umzugs­ver­kehr ver­steht man die aus­schließ­li­che Beför­de­rung von Umzugs­gut mit Kraft­fahr­zeu­gen, Anhän­gern und Auf­lie­gern im gewerb­li­chen Güter­ver­kehr.

Unter Treib­stoff- oder Heiz­öl­be­för­de­rung ver­steht man den Trans­port die­ser in Tank­fahr­zeu­gen oder in Ein­zel­tanks, die auf der Lade­flä­che befes­tigt sind.

Unter Selbst­fah­rer-Ver­miet­fahr­zeu­ge ver­steht man Kraft­fahr­zeu­ge und Anhän­ger, wel­che gewerbs­mä­ßig ohne Gestel­lung eines Fah­rers ver­mie­tet werden.

 

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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