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Als Geschäftsführer, Vorstand oder Beirat haftest du für Fehler in der Organstellung unbeschränkt – mit deinem Privatvermögen. Die Managerversicherung (persönliche D&O) wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt dich bei berechtigten frei: dein eigener Vertrag, deine eigene Versicherungssumme, unabhängig vom Unternehmen. Fordere in zwei Minuten dein individuelles Angebot an:
Kostenfreies Angebot anfordern ↓Die Managerversicherung – fachlich: persönliche D&O‑Versicherung (Directors & Officers) oder Organhaftpflicht – schützt dich als Unternehmensleiter vor den finanziellen Folgen deiner persönlichen Haftung. Sie prüft erhobene Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz) und stellt dich bei berechtigten Ansprüchen frei – bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Das Besondere an der persönlichen Variante: Du bist selbst Versicherungsnehmer. Die Police gehört dir, nicht dem Unternehmen – mit eigener, ungeteilter Versicherungssumme, unabhängig von Vertragsentscheidungen des Arbeitgebers und mitnehmbar beim Mandats- oder Jobwechsel.
Organhaftung ist unbeschränkt – die Police schützt Haus, Ersparnisse und Altersvorsorge.
Anwälte, Gutachter, Gerichtskosten – unberechtigte Vorwürfe werden auf Kosten des Versicherers abgewehrt.
Berechtigte Schadensersatzansprüche werden bis zur Versicherungssumme übernommen.
Eigene Summe, eigene Konditionen – niemand außer dir kann die Police ändern oder kündigen.
Wusstest du, dass Geschäftsführer und Vorstände mit ihrem gesamten Privatvermögen haften? Und zwar unbegrenzt. Sobald du eine Führungsposition übernimmst, verlangt das Gesetz von dir die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns. Machst du dabei einen folgenschweren Fehler, zum Beispiel eine falsche Investition, eine zu spät angemeldete Insolvenz oder nicht abgeführte Steuern und Sozialabgaben, dann haftest du persönlich. Das Unternehmen, Gesellschafter oder Dritte können dann dein Haus, dein Erspartes und dein Gehalt pfänden. Genau davor schützt dich die persönliche D&O, die Managerversicherung. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Vergleiche die Tarife jetzt kostenlos auf versicherungsvergleiche.de.
Der verbreitetste Denkfehler zuerst: „Die GmbH haftet doch beschränkt.” Das gilt für die Gesellschaft – nicht für ihre Organe. Als Geschäftsführer haftest du der eigenen Gesellschaft gegenüber für die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes” (§ 43 GmbHG) – unbeschränkt, gesamtschuldnerisch mit deinen Mitgeschäftsführern und mit umgekehrter Beweislast: Im Streitfall musst du beweisen, dass du sorgfältig gehandelt hast.
Die meisten D&O‑Fälle kommen nicht von außen, sondern aus dem eigenen Haus: Die Gesellschaft (oder ihr Insolvenzverwalter, neue Gesellschafter, Erben) fordert Schadensersatz vom eigenen Organ. Typische Auslöser aus der Praxis:
Meine Firma hat doch schon eine D&O. Warum brauche ich dann noch eine eigene? Ein Denkfehler, der teuer werden kann. Die Firmen‑D&O gehört dem Unternehmen, nicht dir. Das heißt: Die Firma bestimmt die Deckungssumme, die sich oft alle Führungskräfte teilen, und sie kann den Vertrag jederzeit kündigen oder im Schadenfall anders entscheiden. Besonders heikel wird es, wenn die Firma selbst Ansprüche gegen dich erhebt, die sogenannte Innenhaftung. Deine eigene persönliche D&O dagegen gehört dir allein. Sie schützt dich auch dann, wenn die Firmenpolice fehlt, gekündigt wurde oder bereits ausgeschöpft ist. Vergleiche die Tarife jetzt kostenlos auf versicherungsvergleiche.de.
Viele Unternehmen haben eine Firmen‑D&O‑Versicherung, die alle Organe gemeinsam absichert. Das ist gut – aber aus Sicht des einzelnen Managers mit Lücken, die die persönliche Police schließt:
| Kriterium | Firmen‑D&O | Persönliche D&O (Managerversicherung) |
|---|---|---|
| Versicherungsnehmer | Das Unternehmen | Du selbst |
| Versicherungssumme | Geteilt mit allen Organen – bei Großschäden schnell verbraucht | Exklusiv für dich reserviert |
| Kontrolle über den Vertrag | Unternehmen kann kündigen, ändern, Prämie nicht zahlen – oft unbemerkt | Nur du entscheidest über die Police |
| Jobwechsel / Mandatsende | Schutz endet mit dem Unternehmen | Police begleitet dich zu neuen Mandaten |
| Innenhaftung (Firma gegen dich) | Gedeckt, aber strukturell heikel: Der Anspruchsteller ist zugleich Versicherungsnehmer | Ohne Interessenkonflikt auf deiner Seite |
| Mehrere Mandate/Beiräte | Nur das jeweilige Unternehmen | Je nach Tarif mehrere Organstellungen versicherbar |
Wichtig zu verstehen: Der größte Praxisnutzen liegt oft in der Abwehrfunktion. Auch ein haltloser Vorwurf kostet in der Verteidigung schnell fünf- bis sechsstellige Beträge – die Police trägt sie ab dem ersten Euro der Auseinandersetzung.
Fremd- wie Gesellschafter-Geschäftsführer – § 43 GmbHG macht keinen Unterschied beim Haftungsmaßstab.
AG-Vorstände (strenger Maßstab des § 93 AktG) ebenso wie Vorstände von Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Überwachungsorgane haften für Kontrollversäumnisse – oft bei mehreren Mandaten parallel.
Mit weitreichenden Vollmachten wächst die persönliche Verantwortung – viele Tarife schließen sie ein.
Wechselnde Mandate, wechselnde Firmen-Policen – die eigene D&O bleibt konstant.
Auch der ehrenamtliche Vereinsvorstand haftet – die Privilegierung des § 31a BGB ist enger, als viele denken.
Persönliche D&O‑Tarife richten sich nach Funktion, Rechtsform, Unternehmensgröße und gewünschter Versicherungssumme. Mit wenigen Angaben erstellen wir dir ein passgenaues, kostenfreies Angebot – inklusive Empfehlung zur Summenhöhe und zu Nachmeldefrist und Strafrechtsschutz:
Das Anfrage-Formular wird geladen …
Als Faustgröße aus der Beratung: Die Summe sollte sich am möglichen Schaden orientieren, nicht am Gehalt – üblich sind 250.000 € bis 5 Mio. €. Relevante Anhaltspunkte: Bilanzsumme und Umsatz des Unternehmens, Investitionsvolumina, über die du entscheidest, sowie Steuer- und Sozialversicherungsvolumen. Bei kleinen GmbHs sind 250.000–500.000 € ein sinnvoller Einstieg, bei größerer Verantwortung eher 1 Mio. € aufwärts.
| Klausel | Warum sie wichtig ist |
|---|---|
| Claims-made-Prinzip verstehen | Versichert ist die Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit – nicht der Zeitpunkt des Fehlers. Deshalb sind die beiden folgenden Klauseln so wichtig. |
| Rückwärtsdeckung | Deckt Ansprüche aus unbekannten Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn – wichtig, wenn du das Mandat schon länger führst. |
| Nachmeldefrist | Ansprüche kommen oft Jahre später – etwa nach Ausscheiden oder Insolvenz. Eine lange Nachmeldefrist (idealerweise 5–10 Jahre oder unbegrenzt) schließt diese Lücke. |
| Abwehrkosten zusätzlich zur Summe | Gute Tarife zahlen Verteidigungskosten zusätzlich zur Versicherungssumme – sonst zehrt die Abwehr die Freistellung auf. |
| Mehrmandats-Deckung | Wer mehrere Organstellungen (z. B. GF + Beirat + Vereinsvorstand) hat, sollte alle in einer Police bündeln. |
| Strafrechtsschutz | Ermittlungsverfahren (z. B. § 266a StGB, Insolvenzdelikte) laufen parallel zur Zivilhaftung – der Baustein deckt die Strafverteidigung. |
Der Beitrag richtet sich nach Versicherungssumme, Funktion und Rechtsform, Größe und Branche des Unternehmens sowie der Anzahl der versicherten Mandate:
Zwei praktische Checklisten – direkt abhakbar (auch per Klick auf den Text), druckbar und per Mail versendbar:
Rund um Organhaftung und D&O halten sich gefährliche Fehleinschätzungen – gerade bei Geschäftsführern kleinerer Gesellschaften. Das Quiz zeigt typische Irrtümer und färbt nach deiner Auswahl die richtige Antwort hellgrün und die falsche hellrot.
1. Die Rechtsform GmbH schützt auch den Geschäftsführer vor persönlicher Haftung.
2. Die meisten D&O‑Ansprüche kommen von der eigenen Gesellschaft, nicht von Dritten.
3. Wer eine Firmen‑D&O hat, braucht sich um persönlichen Schutz keine Gedanken mehr zu machen.
4. Auch ehrenamtliche Vereinsvorstände können persönlich in die Haftung geraten.
5. Die D&O‑Versicherung zahlt auch die Abwehr völlig unberechtigter Vorwürfe.
6. Mit dem Ausscheiden aus der Geschäftsführung endet auch das Haftungsrisiko sofort.
7. Auch vorsätzliche Pflichtverletzungen sind über die D&O versichert.
„Nach der Insolvenz unseres Auftraggebers prüfte der Verwalter auch meine Geschäftsführung. Die Abwehr über die persönliche D&O hat mich vor dem Ruin bewahrt.”
Thomas WielandHeilbronn„Als Fremdgeschäftsführer wollte ich mich nicht allein auf die Firmen‑D&O verlassen. Die eigene Police war die beste Entscheidung meiner Amtszeit.”
Katrin SommerfeldDüsseldorf„Im Gesellschafterstreit wurden mir absurde Vorwürfe gemacht. Die Police hat die komplette Verteidigung getragen – am Ende stand die volle Entlastung.”
Markus BrennerStuttgart„Als ehrenamtlicher Vereinsvorstand hätte ich nie an persönliche Haftung gedacht – bis zur Fördermittel-Rückforderung. Zum Glück war ich versichert.”
Heinz KrautwaldGießen„Beim Jobwechsel nahm ich meine D&O einfach mit – nahtloser Schutz über beide Mandate hinweg. Genau dafür ist die persönliche Police gemacht.”
Dr. Anja ReinhardFrankfurt„Die Beratung zur Versicherungssumme war Gold wert – Bilanzsumme statt Bauchgefühl. Jetzt passt der Schutz zur Verantwortung.”
Jürgen OstheimerRegensburg„Drei Mandate, eine Police: GF, Beirat und Stiftungsvorstand in einem Vertrag gebündelt. Übersichtlich und günstiger als gedacht.”
Stephan MarquardtHamburg„Ein Steuerbescheid nach Betriebsprüfung, plötzlich stand § 69 AO im Raum. Die D&O hat Anwälte und Einspruch koordiniert – Vorwurf entkräftet.”
Petra HollmannOsnabrück„Nach meinem Ausscheiden kam drei Jahre später noch eine Forderung. Dank langer Nachmeldefrist war ich weiter gedeckt – die Klausel kannte ich nur aus der Beratung hier.”
Wolfgang SteinerUlm„Als Interim-Manager wechsle ich ständig das Umfeld. Die persönliche D&O ist mein konstanter Begleiter – unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber.”
Claudia VermeerMünchen„Der Strafrechtsschutz-Baustein hat sich beim Ermittlungsverfahren wegen § 266a ausgezahlt. Verfahren eingestellt, Kosten getragen.”
Robert AnschützLeipzig„Unsere Stiftung wollte ihre Vorstände absichern. Das Angebot kam schnell, die Konditionen für Ehrenamtliche waren fair.”
Dr. Elisabeth KernFreiburg„Die Firmen‑D&O wurde vom neuen Eigentümer gekündigt – ohne dass wir Organe es wussten. Meine eigene Police lief weiter. Lektion gelernt.”
Andreas FalkNürnberg„Abwehrkosten zusätzlich zur Summe – auf diese Klausel hätte ich allein nie geachtet. Genau solche Details machen den Unterschied.”
Simone EhrlichKiel„Vom Angebot bis zur Police alles unkompliziert und transparent. Als Geschäftsführerin schlafe ich jetzt deutlich ruhiger.”
Nina BaumgartBremen
Versicherungsfachmann nach § 34d GewO (IHK-Reg.-Nr. D‑3L74-BQI3F-65). Andreas Quast berät seit vielen Jahren Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmen zu Haftpflicht- und Spezialversicherungen und hat die fachliche Richtigkeit dieser Seite am 12.07.2026 geprüft.
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