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Micro­car-Ver­si­che­rung 2026: Mopedau­to & 45-km/h‑­Au­to güns­tig versichern

Aktualisiert: 28. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 28. Juni 2026

Ein Micro­car (Mopedau­to, Leicht­kraft­fahr­zeug der Klas­se L6e) fährt bis 45 km/h und braucht kei­ne Zulas­sung – aber eine gül­ti­ge Haft­pflicht über ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Du fährst es bereits mit dem Rol­ler-Füh­rer­schein der Klas­se AM, zahlst kei­ne Kfz-Steu­er und brauchst kei­nen TÜV. Berech­ne dei­nen Bei­trag direkt hier und siche­re dir das Kenn­zei­chen für das lau­fen­de Versicherungsjahr.

Aktua­li­siert am: 27.06.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 27.06.2026
Micro­car-Ver­si­che­rung berech­nenHaft­pflicht & Teil­kas­ko im Ver­gleich · Kenn­zei­chen inklusive
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Eine Micro­car-Ver­si­che­rung ist Pflicht, sobald das Mopedau­to am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr teil­nimmt. Das jedes Jahr neue Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist der sicht­ba­re Nach­weis, dass Schutz besteht. Anders als beim Auto gibt es kei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se: Der Bei­trag ist ein fes­ter Jah­res­be­trag, der vor allem vom Alter des Fah­rers abhängt. Wer ohne gül­ti­ges Kenn­zei­chen fährt, ris­kiert Buß­geld, Straf­an­zei­ge und feh­len­den Versicherungsschutz.

Das Wich­tigs­te zur Microcar-Versicherung

Die Micro­car-Ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung über ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen für Mopedau­tos bzw. Leicht­kraft­fahr­zeu­ge bis 45 km/h (Klas­se L6e). Pflicht ist die Haft­pflicht; Teil- und Voll­kas­ko sind frei­wil­lig. Es gibt kei­ne Zulas­sung, kei­nen TÜV, kei­ne Kfz-Steu­er und kei­ne Schadenfreiheitsklasse.

Auf einen Blick

  • Haft­pflicht ist Pflicht – nach­ge­wie­sen über das Versicherungskennzeichen.
  • Klas­se AM (ab 16; in SN/ST/TH ab 15); der Auto-Füh­rer­schein B schließt AM ein.
  • Pla­ket­te 2026: schwarz, jedes Jahr neu (Ver­si­che­rungs­jahr 1. März bis 28. Februar).
  • Kei­ne Kfz-Steu­er, kein TÜV, kei­ne SF-Klas­se – fes­ter Jah­res­bei­trag nach Alter.
  • Teil­kas­ko optio­nal (Dieb­stahl, bei E‑Microcar Akku-Schutz); Haft­pflicht ab ca. 40 €/Jahr.
Haft­pflicht ist Pflicht

Ohne gül­ti­ge Haft­pflicht und Kenn­zei­chen darf ein Micro­car nicht auf die Stra­ße. Sie zahlt für Schä­den an Drit­ten; den Wagen selbst schützt erst die Kasko.

Fes­ter Jah­res­bei­trag

Statt einer SF-Klas­se gilt ein fixer Bei­trag, der vor allem vom Alter des Fah­rers abhängt – nicht von scha­den­frei­en Jahren.

Güns­tig im Unter­halt

Kei­ne Kfz-Steu­er, kein TÜV, nied­ri­ger Ver­brauch: Das Mopedau­to zählt zu den güns­tigs­ten vier­räd­ri­gen Fortbewegungsmitteln.

War­um sich der Ver­gleich lohnt

Schon bei der rei­nen Haft­pflicht lie­gen zwi­schen Anbie­tern oft 50 Euro und mehr im Jahr – und ob Teil­kas­ko (gera­de gegen Dieb­stahl und Akku-Schä­den) sinn­voll ist, hängt stark von Modell und Abstell­ort ab. Ein Ver­gleich prüft Bei­trag, Kas­ko-Bau­stei­ne, Selbst­be­tei­li­gung und Service in einem Schritt. Berech­ne dei­nen Tarif im Rech­ner oben.

Gren­zen die­ses Rat­ge­bers: Die­se Sei­te ist kei­ne indi­vi­du­el­le Bera­tung. Bei­trä­ge, Bedin­gun­gen und Modell­an­ge­bo­te ändern sich – maß­geb­lich sind immer die aktu­el­len Tarifunterlagen.

Was ist ein Micro­car / Mopedauto?

Ein Micro­car – auch Mopedau­to, Leicht­mo­bil oder 45-km/h‑­Au­to genannt – ist ein Leicht­kraft­fahr­zeug der Klas­se L6e: ein klei­nes, geschlos­se­nes Fahr­zeug mit zwei Sitz­plät­zen, das die Tech­nik eines Mopeds mit dem Wet­ter­schutz eines Autos ver­bin­det. Es fährt bau­art­be­dingt höchs­tens 45 km/h.

Merk­malGrenz­wert (Klas­se L6e)
Höchst­ge­schwin­dig­keitbau­art­be­dingt max. 45 km/h
Nutz­leis­tungmax. 6 kW (ca. 8 PS)
Leer­mas­semax. 425 kg (ohne Bat­te­rien bei E‑Antrieb)
Hub­raummax. 50 ccm (Ben­zin) bzw. ent­spre­chen­de Leis­tung bei Diesel/Elektro
Sitz­plät­zein der Regel 2
Ein­stu­fungVer­si­che­rungs­kenn­zei­chen – kei­ne Zulas­sung, kein TÜV

Wich­tig zur Abgren­zung: Der Mar­ken­na­me Micro­car gehört zum Her­stel­ler Ligier – umgangs­sprach­lich steht „Micro­car“ aber für die gesam­te Fahr­zeug­gat­tung. Ein Micro­car ist kein Pkw und kein Quad, son­dern fahr­erlaub­nis- und ver­si­che­rungs­recht­lich ein Leicht­kraft­fahr­zeug – ver­gleich­bar einem Moped auf vier Rädern mit Karosserie.

Video: Was ist ein Micro­car – und wie wird es versichert?

  • Ein Micro­car (Mopedau­to) fährt max. 45 km/h und darf mit dem Füh­rer­schein Klas­se AM gefah­ren wer­den – je nach Bun­des­land schon ab 15 oder 16 Jah­ren. Ide­al für Jugend­li­che, Senio­ren oder nach Führerscheinverlust.
  • Ver­si­che­rungs­tech­nisch läuft es nicht wie ein Auto, son­dern wie ein Moped: statt Zulas­sung ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen.
  • Das Kenn­zei­chen wird jedes Jahr zum 1. März in neu­er Far­be erneu­ert – ohne gül­ti­ges Kenn­zei­chen fährst Du ohne Ver­si­che­rungs­schutz.
Tran­skript anzei­gen

Ein Auto, das man schon mit fünf­zehn fah­ren darf? Das ist das Micro­car, auch Mopedau­to genannt. Und ver­si­chert wird es ganz anders als ein nor­ma­les Auto. Ein Micro­car fährt höchs­tens fünf­und­vier­zig Stun­den­ki­lo­me­ter. Dafür brau­chen Sie nur den Füh­rer­schein der Klas­se AM, den es je nach Bun­des­land schon ab fünf­zehn oder sech­zehn Jah­ren gibt. Des­halb ist es ide­al für Jugend­li­che, für Senio­ren oder nach einem Füh­rer­schein­ver­lust. Ver­si­che­rungs­tech­nisch läuft ein Micro­car aber nicht wie ein Auto, son­dern wie ein Moped: Statt einer Zulas­sung bekommt es ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, das jedes Jahr zum ers­ten März in einer neu­en Far­be erneu­ert wird. Ohne gül­ti­ges Kenn­zei­chen fah­ren Sie ohne Ver­si­che­rungs­schutz. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Füh­rer­schein und Min­dest­al­ter (Klas­se AM)

Für ein Micro­car genügt die Fahr­erlaub­nis der Klas­se AM – der­sel­be Füh­rer­schein wie für Rol­ler und Mopeds bis 45 km/h. Einen Pkw- oder Motor­rad­füh­rer­schein brauchst du nicht. Wer den Auto-Füh­rer­schein (Klas­se B) besitzt, darf auto­ma­tisch fah­ren, denn die Klas­se B schließt AM mit ein.

Berech­ti­gungVor­aus­set­zungMicro­car erlaubt?
Klas­se AMab 16 Jah­ren (in Sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen ab 15)Ja
Klas­se B (Auto)schließt Klas­se AM auto­ma­tisch einJa
Mofa-Prüf­be­schei­ni­gungnur bis 25 km/hNein – reicht nicht

Gera­de für Jugend­li­che ist das attrak­tiv: Mit 15 oder 16 Jah­ren ist man im geschlos­se­nen, wet­ter­ge­schütz­ten Fahr­zeug unter­wegs, lan­ge bevor der Pkw-Füh­rer­schein mög­lich ist. Auch für Men­schen ohne gül­ti­gen Pkw-Füh­rer­schein – etwa nach einem Ent­zug – ist das Micro­car oft die ein­zi­ge lega­le Mög­lich­keit, wie­der vier­räd­rig mobil zu sein.

Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen statt Zulassung

Ein Micro­car wird nicht zuge­las­sen. Statt eines Kfz-Kenn­zei­chens trägt es ein klei­nes Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen (Moped­kenn­zei­chen), das du direkt beim Ver­si­che­rer bekommst – ganz ohne Zulas­sungs­stel­le. Es gilt jeweils für ein Versicherungsjahr.

Ver­si­che­rungs­jahr 1. März–28./29. Febru­ar

Das Schutz­jahr beginnt am 1. März und endet Ende Febru­ar. Steigst du spä­ter ein, zahlst du nur die Restmonate.

Far­be wech­selt jähr­lich

Die Kenn­zei­chen­far­be rotiert im Drei­jah­res-Rhyth­mus: 2026/27 schwarz, 2027/28 blau, 2028/29 grün. So ist von außen sofort sicht­bar, ob der Schutz aktu­ell ist.

Kein TÜV, kei­ne Steu­er

Eine Haupt­un­ter­su­chung ist nicht vor­ge­schrie­ben, Kfz-Steu­er fällt nicht an. Das Fahr­zeug muss aber ver­kehrs­si­cher sein.

Kei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se

Der Bei­trag ist ein fes­ter Jah­res­be­trag und steigt nicht durch einen Scha­den – es gibt aber auch kei­nen Rabatt für scha­den­freie Jahre.

Bestel­le das Kenn­zei­chen recht­zei­tig vor Sai­son­start – der Ver­sand dau­ert meist ein bis drei Werk­ta­ge. Befes­ti­ge es gut sicht­bar am Heck; ein abge­lau­fe­nes oder feh­len­des Kenn­zei­chen bedeu­tet Fah­ren ohne Versicherungsschutz.

Kos­ten: Bei­trag und Fahrzeugpreise

Was eine Micro­car-Ver­si­che­rung kos­tet, hängt vor allem vom Alter des Fah­rers, der gewähl­ten Kas­ko-Stu­fe und der Selbst­be­tei­li­gung ab – nicht von einer SF-Klas­se. Jun­ge Fah­rer zah­len am meis­ten, ab etwa 23 Jah­ren wird es deut­lich günstiger.

SchutzJah­res­bei­trag (Ori­en­tie­rung)Woge­gen
Haft­pflichtab ca. 40–170 €/JahrSchä­den an Drit­ten (Pflicht)
Haft­pflicht + Teilkaskoab ca. 100–380 €/Jahr+ Dieb­stahl, Brand, Natur, Glas, Akku
Voll­kas­konur bei weni­gen Anbietern+ selbst ver­schul­de­te Schä­den, Vandalismus

Was den Bei­trag bestimmt

Alter des Fah­rers

Der wich­tigs­te Fak­tor: Fahr­an­fän­ger ab 15/16 zah­len am meis­ten, älte­re Fah­rer pro­fi­tie­ren von güns­ti­ge­ren Tarifen.

Kas­ko-Wahl

Rei­ne Haft­pflicht ist güns­tig; Teil­kas­ko lohnt sich bei Dieb­stahl­ri­si­ko und bei E‑Microcars wegen des teu­ren Akkus.

Selbst­be­tei­li­gung

Eine höhe­re Selbst­be­tei­li­gung in der Kas­ko senkt den Bei­trag, erhöht aber dei­nen Eigen­an­teil im Schadenfall.

Fahr­zeug­preis (zur Info)

Gebrauch­te Micro­cars gibt es ab ca. 5.000 €, neue je nach Mar­ke 8.000–18.000 € – das beein­flusst, ob sich Kas­ko rechnet.

Steu­er-Vor­teil: Für Micro­cars fällt kei­ne Kfz-Steu­er an; im Bei­trag ent­hal­ten ist die gesetz­li­che Ver­si­che­rungs­steu­er von 19 %. Zusam­men mit nied­ri­gem Ver­brauch und ohne TÜV-Kos­ten bleibt der Unter­halt sehr günstig.

Video: Haft­pflicht ist Pflicht – und lohnt sich beim Micro­car eine Kasko?

  • Die Haft­pflicht ist Pflicht und steckt bereits im Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen – sie zahlt nur für Schä­den, die Du ande­ren zufügst. Dein eige­nes Fahr­zeug ist damit nicht geschützt.
  • Ein Micro­car ist kein Schnäpp­chen (neu oft 8.000–15.000 €), wird häu­fig von jun­gen Fah­rern bewegt und ist dieb­stahl­ge­fähr­det – des­halb lohnt sich eine Kas­ko.
  • Teil­kas­ko: Dieb­stahl, Brand, Sturm, Mar­der. Voll­kas­ko: zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Unfäl­le und Van­da­lis­mus. Wäge Fahr­zeug­wert und Bei­trag ab.
Tran­skript anzei­gen

Wel­cher Schutz ist beim Micro­car wirk­lich sinn­voll? Die Haft­pflicht ist Pflicht. Sie steckt bereits im Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen und zahlt für Schä­den, die Sie ande­ren zufü­gen. Ihr eige­nes Fahr­zeug ist damit aber nicht geschützt. Und ein Micro­car ist kein Schnäpp­chen: Neu kos­tet es schnell acht- bis fünf­zehn­tau­send Euro. Gera­de weil es oft von jun­gen Fah­rern bewegt wird und ein belieb­tes Ziel für Die­be ist, lohnt sich eine Kas­ko­ver­si­che­rung. Die Teil­kas­ko über­nimmt zum Bei­spiel Dieb­stahl, Brand, Sturm und Mar­der­schä­den. Die Voll­kas­ko zahlt zusätz­lich bei selbst ver­schul­de­ten Unfäl­len und Van­da­lis­mus. Wägen Sie Fahr­zeug­wert und Bei­trag also bewusst ab. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Haft­pflicht, Teil­kas­ko und Vollkasko

Pflicht ist allein die Haft­pflicht. Optio­nal schützt die Teil­kas­ko das Fahr­zeug gegen Dieb­stahl und Natur­ge­fah­ren; die Voll­kas­ko deckt zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Schä­den und Van­da­lis­mus – sie wird aller­dings nur von weni­gen Ver­si­che­rern für Micro­cars angeboten.

Leis­tungHaft­pflichtTeil­kas­koVoll­kas­ko
Schä­den an DrittenVer­si­chert (Pflicht)
Dieb­stahl des FahrzeugsNeinJaJa
Brand, Kurz­schluss, Akku-Brand (E)NeinJaJa
Sturm, Hagel, ÜberschwemmungNeinJaJa
Glas­bruch, MarderbissNeinJaJa
Selbst ver­schul­de­ter UnfallNeinNeinJa
Van­da­lis­musNeinNeinJa

Faust­re­gel: Steht das Micro­car nachts drau­ßen oder ist es ein neue­res E‑Modell mit teu­rem Akku, ist Teil­kas­ko fast immer sinn­voll. Bei einem güns­ti­gen Gebrauch­ten reicht oft die rei­ne Haft­pflicht. Prü­fe, ob der Akku bei E‑Microcars aus­drück­lich mit­ver­si­chert ist.

Für wen sich ein Micro­car lohnt

Das Micro­car füllt eine Lücke zwi­schen Rol­ler und Auto: vier Räder, geschlos­se­ne Kabi­ne, Wet­ter­schutz – und das schon ohne Pkw-Füh­rer­schein. Vier Grup­pen pro­fi­tie­ren besonders.

Jugend­li­che ab 15/16

Mit Klas­se AM tro­cken und sicher zur Schu­le oder Aus­bil­dung – eine Alter­na­ti­ve zum Rol­ler, gera­de bei Wind und Wetter.

Senio­ren

Wen­dig, über­sicht­lich und ein­fach zu fah­ren – ide­al, um im Alter mobil und unab­hän­gig zu blei­ben, auch ohne Pkw-Routine.

Nach Füh­rer­schein-Ent­zug

Wer den Pkw-Füh­rer­schein ver­lo­ren hat, darf ein Micro­car meist wei­ter fah­ren (Klas­se AM bleibt) – ein lega­ler Weg, mobil zu bleiben.

Pend­ler & länd­li­cher Raum

Für kur­ze Arbeits­we­ge und Orte mit dün­nem Nah­ver­kehr ein spar­sa­mes, steu­er­frei­es Zweitfahrzeug.

Weil es kei­ne SF-Klas­se gibt, ist der Ein­stieg unkom­pli­ziert: Der Bei­trag steht von Anfang an fest und hängt vor allem am Alter – nicht an einer Vor­ver­si­che­rung. Das macht das Micro­car beson­ders für Erst- und Wie­der­ein­stei­ger berechenbar.

Mar­ken, Model­le und E‑Microcar

Den Markt prä­gen eini­ge spe­zia­li­sier­te Her­stel­ler – zuneh­mend auch mit Elek­tro­an­trieb. Ver­si­che­rungs­tech­nisch zäh­len alle als Leicht­kraft­fahr­zeug L6e und lau­fen über ein Versicherungskennzeichen.

Klas­si­sche Mopedau­tos

Aix­am, Ligier, Micro­car (Ligier-Mar­ke), Cha­te­net und Casa­li­ni – meist mit klei­nem Die­sel, geschlos­se­ner Kabi­ne und Kofferraum.

E‑Microcars

Citro­ën Ami, Opel Rocks‑e, Renault Twi­zy und Silence fah­ren rein elek­trisch – lei­se, lokal emis­si­ons­frei und güns­tig im Verbrauch.

Akku-Schutz beach­ten

Bei E‑Modellen ist der Akku der teu­ers­te Teil. Prü­fe, ob Teil­kas­ko Akku, Lade­ka­bel und Wall­box einschließt.

Für den Ver­si­che­rungs­bei­trag spielt das genaue Modell eine gerin­ge­re Rol­le als beim Auto – es gibt kei­ne Typ­klas­sen. Ent­schei­dend sind Alter des Fah­rers und Kas­ko-Wahl. Den pas­sen­den Bei­trag für dein Modell ermit­telt der Rech­ner oben.

So ver­glei­chen wir Microcar-Tarife

Ein guter Ver­gleich schaut nicht nur auf den Jah­res­preis, son­dern auf das Gesamt­pa­ket aus Pflicht­schutz, Kas­ko-Bedin­gun­gen und Service rund ums Kennzeichen.

Deckung & Bei­trag

Höhe der Haft­pflicht-Deckungs­sum­me und der fes­te Jah­res­bei­trag je nach Alter des Fahrers.

Kas­ko-Bedin­gun­gen

Wel­che Gefah­ren Teil- und Voll­kas­ko abde­cken, Selbst­be­tei­li­gung und ob der Akku bei E‑Microcars ein­ge­schlos­sen ist.

Service rund ums Kenn­zei­chen

Wie schnell das Kenn­zei­chen kommt, ob unter­jäh­ri­ger Ein­stieg mög­lich ist und wie unkom­pli­ziert die Scha­den­mel­dung läuft.

Ver­glei­che auf die­ser Grund­la­ge – nicht nur nach dem nied­rigs­ten Preis. Bei E‑Microcars kann der Akku-Schutz den Aus­schlag geben.

Inter­ak­ti­ve Entscheidungshilfen

Die fol­gen­den Hel­fer ord­nen dei­nen Bedarf an Kas­ko und die wich­tigs­ten Abschluss­fra­gen ein. Die Aus­wer­tung erscheint erst nach Klick und ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Tarifprüfung.

Kas­ko-Schnell­ch­eck

Wäh­le dei­ne Nut­zung aus und star­te danach die Aus­wer­tung. Das Tool ist bewusst nicht vorbefüllt.

Vor-dem-Abschluss-Prüf­pfad

Gehe die­se Rei­hen­fol­ge durch, bevor du eine Micro­car-Ver­si­che­rung abschließt:

  1. Hast du die Klas­se AM oder einen Auto-Füh­rer­schein (B)?
  2. Wie alt ist der Fah­rer – und wer fährt sonst noch?
  3. Reicht Haft­pflicht, oder ist Teil­kas­ko sinnvoll?
  4. Ist es ein E‑Microcar – ist der Akku mitversichert?
  5. Wel­che Selbst­be­tei­li­gung passt zum Fahrzeugwert?
  6. Steigst du zum 1. März oder unter­jäh­rig ein?
  7. Ist das Kenn­zei­chen recht­zei­tig vor der ers­ten Fahrt da?
Micro­car-Ver­si­che­rung berechnen

Check­lis­ten für Abschluss und Schadenfall

Mit den Check­lis­ten prüfst du, ob dei­ne Micro­car-Ver­si­che­rung zu Fahr­zeug, Füh­rer­schein und Nut­zung passt. Jede Lis­te lässt sich abha­ken, zurück­set­zen, dru­cken oder per E‑Mail vorbereiten.

Abschluss-Check­lis­te für dei­ne Microcar-Versicherung

Prü­fe die­se Punk­te vor der ers­ten Fahrt.

Fahr­zeug und Fahrer

Leis­tung und Kennzeichen

Scha­den­fall-Check­lis­te für Microcars

Nut­ze die­se Lis­te bei Unfall, Dieb­stahl oder Schaden.

Unfall und Haftpflichtschaden

Dieb­stahl und Kasko

Scha­den­fall, Dieb­stahl und typi­sche Fehler

Im Scha­den­fall zäh­len schnel­le Doku­men­ta­ti­on und kor­rek­te Mel­dung. Da es kei­ne SF-Klas­se gibt, steigt dein Bei­trag nach einem Scha­den zwar nicht – trotz­dem soll­test du sau­ber vor­ge­hen, damit die Kas­ko zügig reguliert.

Du beschä­digst etwas

Stel­le sichern, Betei­lig­te und Her­gang fest­hal­ten, Scha­den mel­den. Die Haft­pflicht regu­liert berech­tig­te Ansprü­che und wehrt über­zo­ge­ne ab.

Micro­car gestoh­len

Sofort Poli­zei und Ver­si­che­rer infor­mie­ren, Kauf­be­leg und Schlüs­sel bereit­hal­ten. Ersatz regelt die Teil- bzw. Vollkasko.

Akku- oder Brand­scha­den (E)

Bei E‑Microcars deckt die Teil­kas­ko in der Regel Brand und Kurz­schluss – prü­fe die Bedin­gun­gen für Akku und Ladevorgang.

Abge­lau­fe­nes Kenn­zei­chen

Der häu­figs­te Feh­ler: Fah­ren mit Vor­jah­res-Kenn­zei­chen. Dann besteht kein Schutz – recht­zei­tig erneuern.

Die häu­figs­ten Fehler

Pro­ble­ma­tisch sind ein abge­lau­fe­nes Kenn­zei­chen, ein fri­sier­tes Fahr­zeug (mehr als 45 km/h), feh­len­de Fotos, eine zu spä­te Mel­dung oder unkla­re Anga­ben zum Fah­rer. Wer das Micro­car im ein­ge­tra­ge­nen Zustand hält und ehr­lich mel­det, bekommt sei­nen Fall am schnells­ten reguliert.

Ver­si­che­rungs­jahr, Wech­sel und Verkauf

Anders als beim Auto gibt es kei­nen 30. Novem­ber als Stich­tag: Der Micro­car-Schutz läuft über das Ver­si­che­rungs­jahr (1. März bis Ende Febru­ar) und endet auto­ma­tisch – ein neu­es Kenn­zei­chen ent­spricht einem neu­en Vertrag.

Anbie­ter­wech­sel

Zum Sai­son­start ein­fach beim güns­tigs­ten Anbie­ter ein neu­es Kenn­zei­chen lösen. Eine Kün­di­gung des alten Ver­trags ist meist nicht nötig, da er ausläuft.

Unter­jäh­ri­ger Ein­stieg

Steigst du mit­ten im Jahr ein, zahlst du nur die Rest­mo­na­te bis Ende Febru­ar – der Bei­trag wird antei­lig berechnet.

Ver­kauf

Beim Ver­kauf gibt der neue Hal­ter ein eige­nes Kenn­zei­chen auf. Das Fahr­zeug ist nicht zuge­las­sen, daher ent­fällt die Abmel­dung bei der Behörde.

Sai­son- oder Ganz­jah­res­nut­zung

Weil das Micro­car wet­ter­ge­schützt ist, lohnt es sich oft ganz­jäh­rig – ein Vor­teil gegen­über dem Roller.

Ver­glei­che am bes­ten kurz vor dem 1. März die Tari­fe für das neue Ver­si­che­rungs­jahr – so sicherst du dir den güns­tigs­ten Bei­trag, ohne auf Leis­tung zu verzichten.

Regeln: Auto­bahn, Tuning und Ausland

Ein Micro­car darf fast über­all fah­ren – mit kla­ren Aus­nah­men. Wer die Regeln kennt, ver­mei­det Buß­geld und den Ver­lust des Versicherungsschutzes.

Kei­ne Auto­bahn

Auto­bah­nen und Kraft­fahr­stra­ßen sind tabu – dort gilt eine Min­dest­ge­schwin­dig­keit von 60 km/h. Erlaubt sind Stadt- und Landstraßen.

Kein Fri­sie­ren

Wird das Micro­car auf mehr als 45 km/h getunt, erlischt die Betriebs­er­laub­nis und damit der Ver­si­che­rungs­schutz – und es dro­hen Strafen.

Aus­land

Im EU-Aus­land gel­ten teils ande­re Regeln (Klas­se AM, Min­dest­al­ter). Prü­fe vor Aus­lands­fahr­ten Gel­tungs­be­reich und benö­tig­te Nachweise.

Auch ohne TÜV-Pflicht muss das Fahr­zeug jeder­zeit ver­kehrs­si­cher sein – Brem­sen, Beleuch­tung und Rei­fen gehö­ren regel­mä­ßig geprüft. Das ist nicht nur Pflicht, son­dern Vor­aus­set­zung für vol­len Schutz im Schadenfall.

Irr­tü­mer-Quiz zur Microcar-Versicherung

Rund ums Mopedau­to hält sich viel Halb­wis­sen – zu Füh­rer­schein, Zulas­sung, Steu­er und Kenn­zei­chen. Tes­te dein Wis­sen: Nach dei­ner Aus­wahl wird der rich­ti­ge Ant­wort­text hell­grün und der fal­sche hell­rot hinterlegt.

1. Für ein Micro­car (45 km/h) brauchst du einen Pkw-Führerschein.

Rich­tig. Ein Micro­car fährst du bereits mit der Fahr­erlaub­nis der Klas­se AM – dem­sel­ben Füh­rer­schein wie für Rol­ler und Mopeds bis 45 km/h. Wer einen Auto-Füh­rer­schein (Klas­se B) hat, darf ohne­hin fah­ren, weil die­ser die Klas­se AM ein­schließt. Genau das macht das Mopedau­to für Jugend­li­che und für Men­schen ohne Pkw-Füh­rer­schein interessant.
Falsch. Das ist ein ver­brei­te­ter Irr­tum: Es braucht kei­nen Pkw-Füh­rer­schein, son­dern nur die Klas­se AM (Rol­ler-Füh­rer­schein). Ein vor­han­de­ner Auto-Füh­rer­schein der Klas­se B reicht eben­falls, da er AM auto­ma­tisch ent­hält. Eine rei­ne Mofa-Prüf­be­schei­ni­gung genügt dage­gen nicht.

2. Ein Micro­car braucht kei­ne Kfz-Zulas­sung und kei­nen TÜV.

Rich­tig. Rich­tig: Das Micro­car ist ein Leicht­kraft­fahr­zeug (L6e) und wird nicht zuge­las­sen. Statt eines amt­li­chen Kenn­zei­chens trägt es ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, das du direkt beim Ver­si­che­rer bekommst – ohne Gang zur Zulas­sungs­stel­le. Eine Haupt­un­ter­su­chung (TÜV) ist nicht vor­ge­schrie­ben, das Fahr­zeug muss aber ver­kehrs­si­cher bleiben.
Falsch. Doch: Ein Micro­car ist zulas­sungs­frei und braucht kei­nen TÜV. Es läuft – wie ein Moped – über ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, das direkt vom Ver­si­che­rer kommt. Ver­kehrs­si­cher (Brem­sen, Licht, Rei­fen) muss es trotz­dem jeder­zeit sein.

3. Auch fürs Micro­car gibt es eine Scha­den­frei­heits­klas­se, die den Bei­trag senkt.

Rich­tig. In der Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen-Welt gibt es kei­ne Scha­den­frei­heits­klas­se. Der Bei­trag ist ein fes­ter Jah­res­be­trag, der vor allem vom Alter des Fah­rers abhängt. Das hat zwei Sei­ten: Nach einem Scha­den steigt der Bei­trag nicht – es gibt aber auch kei­nen Rabatt für scha­den­freie Jah­re wie beim Auto.
Falsch. Nein: Beim Micro­car zäh­len kei­ne scha­den­frei­en Jah­re. Statt einer SF-Klas­se gilt ein fixer Jah­res­bei­trag nach Alter des Fah­rers. Ein Scha­den ver­teu­ert den Fol­ge­bei­trag also nicht, bringt umge­kehrt aber auch kei­nen Schadenfreiheitsrabatt.

4. Mit dem Micro­car darf man auf die Autobahn.

Rich­tig. Nein: Ein Micro­car fährt höchs­tens 45 km/h, auf Auto­bah­nen und Kraft­fahr­stra­ßen gilt aber eine Min­dest­ge­schwin­dig­keit von 60 km/h. Erlaubt sind Stadt- und Land­stra­ßen. Wer trotz­dem auff_ährt, ris­kiert Buß­geld und gefähr­det sich und andere.
Falsch. Rich­tig erkannt – das ist nicht erlaubt. Mit bau­art­be­dingt 45 km/h darf das Micro­car nicht auf Auto­bah­nen oder Kraft­fahr­stra­ßen (Min­dest­ge­schwin­dig­keit 60 km/h). Es gehört auf Stadt- und Landstraßen.

5. Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen muss jedes Jahr neu beschafft werden.

Rich­tig. Ja: Das Ver­si­che­rungs­jahr läuft vom 1. März bis Ende Febru­ar. Für jedes neue Jahr brauchst du ein neu­es Kenn­zei­chen – erkenn­bar an der wech­seln­den Far­be (2026/27 schwarz, 2027/28 blau, 2028/29 grün). Das macht den Anbie­ter­wech­sel ein­fach: Du löst zum Sai­son­start ein­fach beim güns­tigs­ten Ver­si­che­rer ein neu­es Kennzeichen.
Falsch. Doch: Das Kenn­zei­chen gilt nur für ein Ver­si­che­rungs­jahr (1. März bis Ende Febru­ar) und wird jedes Jahr erneu­ert. Die Far­be wech­selt dabei (schwarz/blau/grün), damit der aktu­el­le Schutz von außen sicht­bar ist.

6. Ein Micro­car ist von der Kfz-Steu­er befreit.

Rich­tig. Rich­tig: Für Micro­cars fällt kei­ne Kfz-Steu­er an. Es bleibt nur der Ver­si­che­rungs­bei­trag (inklu­si­ve 19 % Ver­si­che­rungs­steu­er). Zusam­men mit dem nied­ri­gen Ver­brauch und dem feh­len­den TÜV zählt das Mopedau­to zu den güns­tigs­ten vier­räd­ri­gen Fahr­zeu­gen im Unterhalt.
Falsch. Doch: Das Micro­car ist kfz-steu­er­frei. Du zahlst nur die Ver­si­che­rung – kei­ne Kfz-Steu­er und kei­ne TÜV-Gebühr. Das hält die lau­fen­den Kos­ten sehr niedrig.

7. Jun­ge Fah­rer dür­fen Micro­car bun­des­weit schon ab 15 Jah­ren fahren.

Rich­tig. Das gilt nicht über­all: Bun­des­wei­tes Min­dest­al­ter für die Klas­se AM ist 16 Jah­re. Nur in Sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen ist das Fah­ren bereits ab 15 Jah­ren mög­lich. Außer­halb die­ser Län­der muss man bis zum 16. Geburts­tag warten.
Falsch. Nicht ganz: Ab 15 dür­fen nur Jugend­li­che in Sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen fah­ren. In allen ande­ren Bun­des­län­dern gilt für die Klas­se AM das Min­dest­al­ter 16 Jahre.

Häu­fi­ge Fragen

Die wich­tigs­ten Fra­gen zur Micro­car-Ver­si­che­rung betref­fen Füh­rer­schein und Alter, Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, Kos­ten, Kas­ko, Steu­er und die Regeln im Stra­ßen­ver­kehr. Die Ant­wor­ten hel­fen dir, typi­sche Feh­ler zu vermeiden.

Ein Micro­car ist ein Leicht­kraft­fahr­zeug (L6e) und braucht zwin­gend eine Kfz-Haft­pflicht über ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen – sie ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und regu­liert Schä­den, die du ande­ren zufügst. Optio­nal kannst du Teil­kas­ko (Dieb­stahl, Brand, Natur­ge­fah­ren, Glas, Akku) hin­zu­neh­men; Voll­kas­ko bie­ten nur weni­ge Ver­si­che­rer an. Eine Zulas­sung oder ein amt­li­ches Kenn­zei­chen brauchst du nicht. Das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen bekommst du direkt beim Ver­si­che­rer, ohne Gang zur Zulassungsstelle.

Der Bei­trag ist ein fes­ter Jah­res­be­trag und hängt vor allem vom Alter des Fah­rers und der Kas­ko-Wahl ab – eine Scha­den­frei­heits­klas­se gibt es nicht. Als gro­be Ori­en­tie­rung beginnt die rei­ne Haft­pflicht je nach Pro­fil bei etwa 40 bis 170 Euro im Jahr, mit Teil­kas­ko liegt sie unge­fähr bei 100 bis 380 Euro. Jun­ge Fah­rer ab 15/16 zah­len am meis­ten, älte­re deut­lich weni­ger. Den genau­en Bei­trag für dein Modell zeigt der Rech­ner; Kfz-Steu­er fällt nicht zusätz­lich an.

Es genügt die Fahr­erlaub­nis der Klas­se AM – der­sel­be Füh­rer­schein wie für Rol­ler und Mopeds bis 45 km/h. Einen Pkw- oder Motor­rad­füh­rer­schein brauchst du nicht. Wer den Auto-Füh­rer­schein der Klas­se B besitzt, darf auto­ma­tisch fah­ren, weil die Klas­se B die Klas­se AM ein­schließt. Eine rei­ne Mofa-Prüf­be­schei­ni­gung (bis 25 km/h) reicht dage­gen nicht aus.

Das bun­des­wei­te Min­dest­al­ter für die Klas­se AM liegt bei 16 Jah­ren. In Sach­sen, Sach­sen-Anhalt und Thü­rin­gen ist das Fah­ren bereits ab 15 Jah­ren mög­lich. Das Alter des Fah­rers bestimmt auch den Bei­trag: Sehr jun­ge Fah­rer zah­len am meis­ten, ab etwa 23 Jah­ren wird es güns­ti­ger. Bei min­der­jäh­ri­gen Fah­rern schlie­ßen in der Regel die Eltern den Ver­trag ab.

Ein Micro­car wird nicht zuge­las­sen, son­dern trägt ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen – das klei­ne Moped­kenn­zei­chen, das du direkt beim Ver­si­che­rer erhältst. Es gilt jeweils für ein Ver­si­che­rungs­jahr (1. März bis Ende Febru­ar), und die Far­be wech­selt jähr­lich (2026/27 schwarz, 2027/28 blau, 2028/29 grün). Den Gang zur Zulas­sungs­stel­le und Zulas­sungs­ge­büh­ren sparst du dir komplett.

Nein, für Micro­cars besteht kei­ne Pflicht zur Haupt­un­ter­su­chung (TÜV). Das Fahr­zeug muss aber jeder­zeit ver­kehrs­si­cher sein – Brem­sen, Beleuch­tung, Rei­fen und Len­kung soll­test du regel­mä­ßig prü­fen las­sen. Im Scha­den­fall kann ein tech­ni­scher Man­gel den Ver­si­che­rungs­schutz gefähr­den, des­halb lohnt sich frei­wil­li­ge Wartung trotzdem.

Nein. Leicht­kraft­fahr­zeu­ge wie das Micro­car sind von der Kfz-Steu­er befreit. Es fällt nur der Ver­si­che­rungs­bei­trag an (inklu­si­ve der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­steu­er von 19 %). Zusam­men mit dem nied­ri­gen Ver­brauch und der feh­len­den TÜV-Pflicht zählt das Mopedau­to damit zu den güns­tigs­ten vier­räd­ri­gen Fahr­zeu­gen im Unterhalt.

Teil­kas­ko ist bei den meis­ten Anbie­tern mög­lich und deckt Dieb­stahl, Brand, Natur­ge­fah­ren, Glas­bruch, Mar­der­biss und bei E‑Modellen Akku-Schä­den. Voll­kas­ko – also zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Schä­den und Van­da­lis­mus – bie­ten nur weni­ge Ver­si­che­rer für Micro­cars an. Ob sich Kas­ko lohnt, hängt vom Fahr­zeug­wert und Abstell­ort ab: Bei einem neu­en oder elek­tri­schen Micro­car ist Teil­kas­ko fast immer sinn­voll, bei einem güns­ti­gen Gebrauch­ten reicht oft die Haftpflicht.

Nein. In der Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen-Welt gibt es kei­ne SF-Klas­se. Der Bei­trag ist ein fes­ter Jah­res­be­trag, der vor allem vom Alter des Fah­rers abhängt. Das bedeu­tet: Nach einem Scha­den steigt dein Bei­trag nicht – du sam­melst aber auch kei­ne scha­den­frei­en Jah­re und kannst kei­nen Rabatt aus einem Auto-Ver­trag über­tra­gen. Der Ein­stieg ist dafür unkom­pli­ziert und der Preis von Anfang an klar.

Klas­si­sche Mopedau­tos kom­men vor allem von Aix­am, Ligier, Micro­car (eine Ligier-Mar­ke), Cha­te­net und Casa­li­ni – meist mit klei­nem Die­sel­mo­tor. Bei den E‑Microcars sind Citro­ën Ami, Opel Rocks‑e, Renault Twi­zy und Silence ver­brei­tet. Für den Ver­si­che­rungs­bei­trag spielt das genaue Modell eine gerin­ge­re Rol­le als beim Auto, weil es kei­ne Typ­klas­sen gibt – ent­schei­dend sind Alter des Fah­rers und Kasko-Wahl.

Nein. Da ein Micro­car bau­art­be­dingt nur 45 km/h fährt, darf es nicht auf Auto­bah­nen oder Kraft­fahr­stra­ßen, denn dort gilt eine Min­dest­ge­schwin­dig­keit von 60 km/h. Erlaubt sind Stadt- und Land­stra­ßen. Geh­we­ge und Rad­we­ge sind eben­falls tabu. Damit eig­net sich das Mopedau­to vor allem für Stre­cken in der Stadt und im Umland.

Das Ver­si­che­rungs­jahr läuft ein­heit­lich vom 1. März bis zum 28./29. Febru­ar des Fol­ge­jah­res. Zu jedem neu­en Jahr brauchst du ein neu­es Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen; die Far­be rotiert im Drei­jah­res-Rhyth­mus – 2026/27 schwarz, 2027/28 blau, 2028/29 grün. Steigst du unter­jäh­rig ein, zahlst du nur die Rest­mo­na­te bis Ende Febru­ar. Bestel­le das Kenn­zei­chen recht­zei­tig, der Ver­sand dau­ert meist ein bis drei Werktage.

Häu­fig ja. Wird der Pkw-Füh­rer­schein (Klas­se B) ent­zo­gen, bleibt die Klas­se AM in vie­len Fäl­len bestehen oder kann sepa­rat erwor­ben wer­den – und damit ist das Fah­ren eines Micro­cars wei­ter erlaubt. Das macht das Mopedau­to zu einer der weni­gen lega­len Mög­lich­kei­ten, nach einem Ent­zug vier­räd­rig und wet­ter­ge­schützt mobil zu blei­ben. Klä­re die indi­vi­du­el­le Situa­ti­on aber im Zwei­fel mit der Führerscheinstelle.

Ein E‑Microcar wie der Citro­ën Ami oder Opel Rocks‑e läuft über das­sel­be Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen wie ein Ben­zi­ner. Wich­tig ist die Teil­kas­ko: Ach­te dar­auf, dass der Akku – der teu­ers­te Bau­teil – sowie Lade­ka­bel und gege­be­nen­falls die Wall­box aus­drück­lich mit­ver­si­chert sind. Brand- und Kurz­schluss­schä­den sind in der Teil­kas­ko in der Regel abge­deckt; prü­fe die genau­en Bedin­gun­gen für Akku und Ladevorgang.

Üblich sind die Fahr­zeug­da­ten (Her­stel­ler, Modell, Fahr­zeug-Iden­ti­fi­zie­rungs­num­mer und ggf. E‑Antrieb), Anga­ben zum Fah­rer (Alter, Fahr­erlaub­nis Klas­se AM oder B) und das gewünsch­te Start­da­tum. Aus die­sen Anga­ben erhältst du den Jah­res­bei­trag und das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, das du nur noch gut sicht­bar am Heck befes­tigst. Eine Zulas­sung oder Haupt­un­ter­su­chung musst du nicht nachweisen.

Ver­trau­en, Exper­te und Aktualität

Die­sen Rat­ge­ber zur Micro­car-Ver­si­che­rung haben wir als pra­xis­na­he Ent­schei­dungs­hil­fe für Ein­stei­ger, Senio­ren und Fah­rer ohne Pkw-Füh­rer­schein erstellt – vom Pflicht­schutz über Kas­ko, Klas­se AM und Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen bis zu Kos­ten und Regeln. Die fach­li­che Ein­ord­nung kommt von Andre­as Quast.

Andreas Quast, Versicherungsexperte

Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast

Andre­as Quast ist Bran­chen-Exper­te für Ver­si­che­rungs­ver­glei­che und bewer­tet Ver­si­che­rungs­in­hal­te mit Blick auf Nut­zen, Ver­ständ­lich­keit, typi­sche Ver­trags­feh­ler und prak­ti­sche Entscheidungssituationen.

Aktua­li­siert am: 27.06.2026

Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 27.06.2026

Ehr­lich statt werb­lich

Kei­ne erfun­de­nen Test­sie­ger – wir ord­nen Micro­car-Tari­fe nach Alter des Fah­rers, Fahr­zeug­wert, Nut­zung und Kas­ko-Bedarf ein.

Aus der Pra­xis

Klas­se AM, Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, Akku-Schutz und Ein­stieg nach Füh­rer­schein­ent­zug betrach­ten wir als kon­kre­te Alltagssituationen.

Nach­voll­zieh­bar datiert

Die sicht­ba­ren Datums­an­ga­ben zei­gen, wann Inhalt und Prü­fung zuletzt aktua­li­siert wurden.

Mein Sohn fährt in Sach­sen schon mit 15 zur Schu­le – tro­cken und sicher. Die Erklä­rung zu Klas­se AM und Min­dest­al­ter war für uns Eltern Gold wert.“

Kers­tin M. aus Leipzig

Nach mei­nem Füh­rer­schein­ent­zug war das Mopedau­to die Ret­tung. Hier wur­de end­lich klar erklärt, dass ich mit Klas­se AM wei­ter­fah­ren darf.“

Tho­mas R. aus Gelsenkirchen

Mit 74 woll­te ich etwas Wet­ter­ge­schütz­tes, das ich ohne Auto-Rou­ti­ne fah­ren kann. Der Ver­gleich hat mir den güns­tigs­ten Haft­pflicht­ta­rif gezeigt.“

Hel­ga B. aus Oldenburg

Dass es beim Micro­car kei­ne Kfz-Steu­er und kei­nen TÜV gibt, war mir neu – das senkt die Kos­ten gegen­über einem Klein­wa­gen deutlich.“

Mar­kus T. aus Kassel

Wir haben einen Citro­ën Ami elek­trisch. Wich­tig war der Hin­weis, dass der Akku in der Teil­kas­ko mit­ver­si­chert sein muss.“

Jani­na P. aus Freiburg

End­lich erklärt jemand, dass das Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen jedes Jahr neu kommt und die Far­be wech­selt. Beim Wech­sel hat alles gepasst.“

Bernd K. aus Magdeburg

Der Kas­ko-Schnell­ch­eck hat mir bei mei­nem gebrauch­ten Aix­am zu rei­ner Haft­pflicht gera­ten – passt genau zum Fahrzeugwert.“

Sabi­ne L. aus Bottrop

Ich pend­le auf dem Land 8 km zur Arbeit. Das Mopedau­to ist spar­sam, steu­er­frei und ich brau­che kei­nen Pkw-Führerschein.“

Ahmet Y. aus Cloppenburg

Gut zu wis­sen, dass man mit dem Micro­car nicht auf die Auto­bahn darf – das hät­te ich fast falsch gemacht.“

Petra H. aus Wuppertal

Als Fahr­an­fän­ge­rin war ich über­rascht, dass der Bei­trag nur vom Alter abhängt und nicht von einer SF-Klas­se. Sehr trans­pa­rent erklärt.“

Lena S. aus Erfurt

Wir nut­zen das Micro­car ganz­jäh­rig, weil es eine geschlos­se­ne Kabi­ne hat. Der Tipp mit dem unter­jäh­ri­gen Ein­stieg hat uns Geld gespart.“

Die­ter F. aus Rostock

Die Tabel­le zu Haft­pflicht und Teil­kas­ko hat mir die Ent­schei­dung für mei­nen neu­en Ligier leicht gemacht.“

Caro­la W. aus Bonn

Sehr hilf­reich: der Unter­schied zwi­schen Micro­car und einem nor­ma­len Quad oder Auto. So habe ich das rich­ti­ge Fahr­zeug versichert.“

Ste­fan N. aus Dresden

Mein Opel Rocks‑e steht nachts auf der Stra­ße – die Emp­feh­lung zur Teil­kas­ko gegen Dieb­stahl war goldrichtig.“

Miri­am G. aus Kiel

Klar struk­tu­riert, ehr­li­che Preis­span­nen und der Rech­ner direkt oben – so macht der Ver­gleich Spaß.“

Robert V. aus Augsburg

Ände­rungs­jour­nal

27.06.2026: Micro­car-/Mo­pedau­to-Rat­ge­ber erstellt – Klas­se AM, Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, Kos­ten, Teil-/Voll­kas­ko, Marken/E‑Microcar, Ziel­grup­pen und Regeln auf­be­rei­tet und fach­lich durch Andre­as Quast geprüft.

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Ein pas­sen­der Micro­car-Tarif ist ein Bau­stein – je nach Fahr­zeug und All­tag pas­sen wei­te­re Spar­ten dazu.

Fazit und nächs­ter Schritt

Eine pas­sen­de Micro­car-Ver­si­che­rung macht dein Mopedau­to legal und güns­tig fahr­be­reit: Pflicht ist die Haft­pflicht über ein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen, sinn­voll oft die Teil­kas­ko – vor allem bei neu­en oder elek­tri­schen Modellen.

Hal­te Fahr­zeug­da­ten und das Alter des Fah­rers bereit; die Fahr­erlaub­nis der Klas­se AM (oder ein Auto-Füh­rer­schein) genügt. Danach ver­gleichst du Bei­trag, Kas­ko, Selbst­be­tei­li­gung und Akku-Schutz in einem Durch­gang – ganz ohne Zulas­sung, TÜV und Kfz-Steuer.

Star­te jetzt den Ver­gleich und fin­de die Micro­car-Ver­si­che­rung, die zu dei­nem Mopedau­to passt.

Micro­car-Ver­si­che­rung berechnen

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen