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Fachlich geprüft von Andreas Quast. Die Ausweitung der Kindererziehungszeiten von 30 auf 36 Monate ist gegen die FAQ der Deutschen Rentenversicherung zur Mütterrente III und das Rentenpaket 2025 abgeglichen, der Rentenwert von 42,52 Euro gegen die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026.
Die Mütterrente ist keine eigene Rente, sondern ein Zuschlag auf Ihre gesetzliche Rente: Für jedes Kind werden Erziehungszeiten als Entgeltpunkte in Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben – für vor 1992 geborene Kinder derzeit 30 Monate, ab Januar 2027 volle 36 Monate. Das entspricht heute rund 106 Euro Rente im Monat je Kind, ab 2027 rund 128 Euro. Wer die Zeiten bekommt und wann das zusätzliche Geld tatsächlich auf dem Konto landet, sorgt in meiner Beratungspraxis regelmäßig für Missverständnisse.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mütterrente ist ein Zuschlag im Rentenkonto, keine gesonderte Leistung und keine Extra-Zahlung neben der Rente.
- Pro Monat Kindererziehungszeit gibt es 0,0833 Entgeltpunkte – drei Jahre ergeben rund 3 Punkte, aktuell rund 128 Euro Monatsrente (Rentenwert 42,52 Euro, Stand 2026).
- Für Kinder ab Jahrgang 1992 gelten seit jeher 36 Monate; für vor 1992 geborene Kinder waren es zuletzt 30 Monate.
- Die Mütterrente III gleicht das an: ab 1. Januar 2027 ebenfalls 36 Monate. Ausgezahlt wird sie allerdings erst 2028 – dann rückwirkend.
- Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Nötig ist etwas anderes: Die Erziehungszeiten müssen überhaupt erst im Rentenkonto stehen.
Was die Mütterrente wirklich ist
Der Begriff führt in die Irre. Es gibt keinen Rentenbescheid „Mütterrente” und keine separate Überweisung. Was passiert, ist buchhalterisch schlicht: Die Deutsche Rentenversicherung schreibt Ihnen für die Erziehung eines Kindes Beitragszeiten gut, so als hätten Sie in dieser Zeit mit einem Durchschnittsverdienst gearbeitet. Daraus werden Entgeltpunkte – und die multipliziert die Rentenformel später mit dem aktuellen Rentenwert.
Wie diese Punkte zu Ihrer Rentenhöhe werden, ist in unserem Beitrag zur Rentenberechnung mit Entgeltpunkten Schritt für Schritt durchgerechnet. Für die Mütterrente genügt die Kurzfassung: ein Monat Erziehungszeit = 0,0833 Entgeltpunkte.
Wie viel die Mütterrente pro Kind bringt
Entscheidend ist das Geburtsjahr des Kindes. Kinder, die ab 1992 geboren wurden, brachten von Anfang an drei Jahre Erziehungszeit. Für ältere Kinder wurde in mehreren Stufen nachgebessert – zuletzt auf 30 Monate, ab 2027 auf ebenfalls 36 Monate.
| Geburtsjahr des Kindes | Erziehungszeit | Entgeltpunkte | Monatsrente je Kind |
|---|---|---|---|
| vor 1992 (bis 31.12.2026) | 30 Monate | rund 2,5 | rund 106 Euro |
| vor 1992 (ab 01.01.2027) | 36 Monate | rund 3,0 | rund 128 Euro |
| ab 1992 | 36 Monate | rund 3,0 | rund 128 Euro |
Gerechnet ist mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro je Entgeltpunkt, der seit dem 1. Juli 2026 gilt (Stand 2026). Bis zur ersten Auszahlung der Mütterrente III im Jahr 2028 wird er sich durch die jährlichen Rentenanpassungen voraussichtlich noch erhöhen – die Beträge liegen dann entsprechend höher.
Der Zugewinn durch die Mütterrente III beträgt ein halbes Jahr Erziehungszeit, also rund 0,5 Entgeltpunkte oder gut 21 Euro im Monat je Kind. Wer drei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, kommt damit auf gut 60 Euro mehr im Monat.
Mütterrente III: beschlossen für 2027, Geld erst 2028
Die Ausweitung ist keine Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat haben sie im Dezember 2025 als Teil des Rentenpakets 2025 verabschiedet. In Kraft tritt sie zum 1. Januar 2027.
Der Haken liegt in der Umsetzung. Rund zehn Millionen Rentenkonten müssen neu berechnet werden, und das dauert. Ausgezahlt wird die Erhöhung deshalb erst im Laufe des Jahres 2028 – dann allerdings rückwirkend ab Januar 2027, als Nachzahlung. Wer 2027 einen Rentenbescheid ohne den Zuschlag bekommt, muss also nicht widersprechen; die Anpassung kommt automatisch.
- Kein Antrag erforderlich: Bestehende Renten werden von der Rentenversicherung selbst neu berechnet.
- Auch für künftige Rentner: Wer erst nach 2028 in Rente geht, bekommt die 36 Monate ohne Zutun angerechnet.
- Rückwirkung ab 01.01.2027: Die Verzögerung kostet Sie nichts, sie verschiebt nur den Zahlungszeitpunkt.
Wer die Erziehungszeiten bekommt – Mutter oder Vater
Die Zeiten gehen immer nur an eine Person, aufteilen lässt sich ein Kind rentenrechtlich nicht. Ohne weiteres Zutun landen sie bei der Mutter. Hat überwiegend der Vater erzogen, können beide Eltern das mit einer übereinstimmenden Erklärung gegenüber der Rentenversicherung anders regeln (Formular V0820).
Hier liegt eine echte Falle: Diese Erklärung wirkt für die Vergangenheit nur zwei Monate zurück. Wer sie Jahre später abgibt, verschiebt die Zeiten also erst ab dem laufenden Monat – die zurückliegenden Jahre bleiben beim ursprünglich zugeordneten Elternteil. Wenn die Zuordnung geändert werden soll, gehört das unverzüglich erledigt.
Der Punkt, an dem es in der Praxis scheitert
Die Mütterrente III kommt automatisch – aber nur auf Basis dessen, was im Rentenkonto steht. Und dort fehlen Erziehungszeiten häufiger, als man denkt: bei Frauen, die nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, bei früher Auswanderung und Rückkehr, oder schlicht, weil nie eine Kontenklärung stattgefunden hat. Beantragt werden die Zeiten mit dem Formular V0800.
Das lohnt sich auch dann, wenn Sie glauben, gar keinen Rentenanspruch zu haben. Für eine Altersrente brauchen Sie fünf Jahre Wartezeit, also 60 Monate. Zwei vor 1992 geborene Kinder bringen mit je 30 Monaten genau diese 60 Monate – der Anspruch entsteht damit allein aus der Kindererziehung. Erziehungszeiten zählen außerdem für die 35 und 45 Jahre, die über den frühestmöglichen Rentenbeginn entscheiden.
Was die Mütterrente nicht leistet: Sie schließt keine Versorgungslücke. Gut 21 Euro mehr im Monat sind ein fairer Ausgleich für Erziehungsleistung, ersetzen aber keine eigene Vorsorge – erst recht nicht bei unterbrochenen Erwerbsbiografien, wie sie nach Erziehungsjahren die Regel sind. Wie groß Ihre persönliche Rentenlücke ausfällt, sollten Sie deshalb einmal getrennt davon durchrechnen – Erziehungsjahre und die anschließende Teilzeit schlagen dort meist deutlicher zu Buche als der Zuschlag sie ausgleicht. Für Familien mit Kindern im Haushalt lohnt zusätzlich der Blick auf die Versicherungen für Familien.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Mütterrente beantragen?
Nein. Die Erhöhung ab 2027 berechnet die Rentenversicherung automatisch. Beantragen müssen Sie nur die Kindererziehungszeiten selbst, falls diese noch nicht in Ihrem Rentenkonto erfasst sind – dafür gibt es das Formular V0800.
Bekommen auch Väter die Mütterrente?
Ja. Die Zeiten gehören dem Elternteil, der überwiegend erzogen hat. Ohne übereinstimmende Erklärung beider Eltern werden sie jedoch der Mutter zugeordnet, und eine spätere Erklärung wirkt nur zwei Monate rückwirkend.
Wie viel Rente bringt ein vor 1992 geborenes Kind?
Derzeit rund 106 Euro monatlich aus 30 Monaten Erziehungszeit, ab Januar 2027 rund 128 Euro aus 36 Monaten – gerechnet mit dem Rentenwert von 42,52 Euro (Stand 2026).
Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?
Die Regelung gilt ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird sie erst im Lauf des Jahres 2028. Der Zeitraum davor geht nicht verloren: Sie erhalten eine Nachzahlung rückwirkend ab Januar 2027.
Gilt die Erhöhung auch für Kinder ab Jahrgang 1992?
Nein, für sie ändert sich nichts. Dort werden bereits seit jeher 36 Monate angerechnet. Die Mütterrente III gleicht lediglich die älteren Jahrgänge an dieses Niveau an.
Zählen Erziehungszeiten für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren?
Ja, Kindererziehungszeiten werden auf die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren angerechnet. Sie können den frühestmöglichen Rentenbeginn damit spürbar nach vorn verschieben.
Bekomme ich die Mütterrente auch ohne eigene Beitragsjahre?
Ja, sofern die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Bei zwei vor 1992 geborenen Kindern ist das allein durch die Erziehungszeiten der Fall.