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Müt­ter­ren­te: Wer sie bekommt, wie viel sie bringt – und was sich 2027 ändert

Zwei leere Reifenschaukeln in einem Garten als Sinnbild für zurückliegende Kindererziehungsjahre

Fach­lich geprüft von Andre­as Quast. Die Aus­wei­tung der Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten von 30 auf 36 Mona­te ist gegen die FAQ der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung zur Müt­ter­ren­te III und das Ren­ten­pa­ket 2025 abge­gli­chen, der Ren­ten­wert von 42,52 Euro gegen die Ren­ten­an­pas­sung zum 1. Juli 2026.

Die Müt­ter­ren­te ist kei­ne eige­ne Ren­te, son­dern ein Zuschlag auf Ihre gesetz­li­che Ren­te: Für jedes Kind wer­den Erzie­hungs­zei­ten als Ent­gelt­punk­te in Ihrem Ren­ten­kon­to gut­ge­schrie­ben – für vor 1992 gebo­re­ne Kin­der der­zeit 30 Mona­te, ab Janu­ar 2027 vol­le 36 Mona­te. Das ent­spricht heu­te rund 106 Euro Ren­te im Monat je Kind, ab 2027 rund 128 Euro. Wer die Zei­ten bekommt und wann das zusätz­li­che Geld tat­säch­lich auf dem Kon­to lan­det, sorgt in mei­ner Bera­tungs­pra­xis regel­mä­ßig für Missverständnisse.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Müt­ter­ren­te ist ein Zuschlag im Ren­ten­kon­to, kei­ne geson­der­te Leis­tung und kei­ne Extra-Zah­lung neben der Rente.
  • Pro Monat Kin­der­er­zie­hungs­zeit gibt es 0,0833 Ent­gelt­punk­te – drei Jah­re erge­ben rund 3 Punk­te, aktu­ell rund 128 Euro Monats­ren­te (Ren­ten­wert 42,52 Euro, Stand 2026).
  • Für Kin­der ab Jahr­gang 1992 gel­ten seit jeher 36 Mona­te; für vor 1992 gebo­re­ne Kin­der waren es zuletzt 30 Monate.
  • Die Müt­ter­ren­te III gleicht das an: ab 1. Janu­ar 2027 eben­falls 36 Mona­te. Aus­ge­zahlt wird sie aller­dings erst 2028 – dann rückwirkend.
  • Ein Antrag ist dafür nicht nötig. Nötig ist etwas ande­res: Die Erzie­hungs­zei­ten müs­sen über­haupt erst im Ren­ten­kon­to stehen.

Was die Müt­ter­ren­te wirk­lich ist

Der Begriff führt in die Irre. Es gibt kei­nen Ren­ten­be­scheid „Müt­ter­ren­te” und kei­ne sepa­ra­te Über­wei­sung. Was pas­siert, ist buch­hal­te­risch schlicht: Die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung schreibt Ihnen für die Erzie­hung eines Kin­des Bei­trags­zei­ten gut, so als hät­ten Sie in die­ser Zeit mit einem Durch­schnitts­ver­dienst gear­bei­tet. Dar­aus wer­den Ent­gelt­punk­te – und die mul­ti­pli­ziert die Ren­ten­for­mel spä­ter mit dem aktu­el­len Rentenwert.

Wie die­se Punk­te zu Ihrer Ren­ten­hö­he wer­den, ist in unse­rem Bei­trag zur Ren­ten­be­rech­nung mit Ent­gelt­punk­ten Schritt für Schritt durch­ge­rech­net. Für die Müt­ter­ren­te genügt die Kurz­fas­sung: ein Monat Erzie­hungs­zeit = 0,0833 Entgeltpunkte.

Wie viel die Müt­ter­ren­te pro Kind bringt

Ent­schei­dend ist das Geburts­jahr des Kin­des. Kin­der, die ab 1992 gebo­ren wur­den, brach­ten von Anfang an drei Jah­re Erzie­hungs­zeit. Für älte­re Kin­der wur­de in meh­re­ren Stu­fen nach­ge­bes­sert – zuletzt auf 30 Mona­te, ab 2027 auf eben­falls 36 Monate.

Geburts­jahr des Kindes Erzie­hungs­zeit Ent­gelt­punk­te Monats­ren­te je Kind
vor 1992 (bis 31.12.2026) 30 Mona­te rund 2,5 rund 106 Euro
vor 1992 (ab 01.01.2027) 36 Mona­te rund 3,0 rund 128 Euro
ab 1992 36 Mona­te rund 3,0 rund 128 Euro

Gerech­net ist mit dem aktu­el­len Ren­ten­wert von 42,52 Euro je Ent­gelt­punkt, der seit dem 1. Juli 2026 gilt (Stand 2026). Bis zur ers­ten Aus­zah­lung der Müt­ter­ren­te III im Jahr 2028 wird er sich durch die jähr­li­chen Ren­ten­an­pas­sun­gen vor­aus­sicht­lich noch erhö­hen – die Beträ­ge lie­gen dann ent­spre­chend höher.

Der Zuge­winn durch die Müt­ter­ren­te III beträgt ein hal­bes Jahr Erzie­hungs­zeit, also rund 0,5 Ent­gelt­punk­te oder gut 21 Euro im Monat je Kind. Wer drei vor 1992 gebo­re­ne Kin­der erzo­gen hat, kommt damit auf gut 60 Euro mehr im Monat.

Müt­ter­ren­te III: beschlos­sen für 2027, Geld erst 2028

Die Aus­wei­tung ist kei­ne Ankün­di­gung mehr, son­dern gel­ten­des Recht: Bun­des­tag und Bun­des­rat haben sie im Dezem­ber 2025 als Teil des Ren­ten­pa­kets 2025 ver­ab­schie­det. In Kraft tritt sie zum 1. Janu­ar 2027.

Der Haken liegt in der Umset­zung. Rund zehn Mil­lio­nen Ren­ten­kon­ten müs­sen neu berech­net wer­den, und das dau­ert. Aus­ge­zahlt wird die Erhö­hung des­halb erst im Lau­fe des Jah­res 2028 – dann aller­dings rück­wir­kend ab Janu­ar 2027, als Nach­zah­lung. Wer 2027 einen Ren­ten­be­scheid ohne den Zuschlag bekommt, muss also nicht wider­spre­chen; die Anpas­sung kommt automatisch.

  • Kein Antrag erfor­der­lich: Bestehen­de Ren­ten wer­den von der Ren­ten­ver­si­che­rung selbst neu berechnet.
  • Auch für künf­ti­ge Rent­ner: Wer erst nach 2028 in Ren­te geht, bekommt die 36 Mona­te ohne Zutun angerechnet.
  • Rück­wir­kung ab 01.01.2027: Die Ver­zö­ge­rung kos­tet Sie nichts, sie ver­schiebt nur den Zahlungszeitpunkt.

Wer die Erzie­hungs­zei­ten bekommt – Mut­ter oder Vater

Die Zei­ten gehen immer nur an eine Per­son, auf­tei­len lässt sich ein Kind ren­ten­recht­lich nicht. Ohne wei­te­res Zutun lan­den sie bei der Mut­ter. Hat über­wie­gend der Vater erzo­gen, kön­nen bei­de Eltern das mit einer über­ein­stim­men­den Erklä­rung gegen­über der Ren­ten­ver­si­che­rung anders regeln (For­mu­lar V0820).

Hier liegt eine ech­te Fal­le: Die­se Erklä­rung wirkt für die Ver­gan­gen­heit nur zwei Mona­te zurück. Wer sie Jah­re spä­ter abgibt, ver­schiebt die Zei­ten also erst ab dem lau­fen­den Monat – die zurück­lie­gen­den Jah­re blei­ben beim ursprüng­lich zuge­ord­ne­ten Eltern­teil. Wenn die Zuord­nung geän­dert wer­den soll, gehört das unver­züg­lich erledigt.

Der Punkt, an dem es in der Pra­xis scheitert

Die Müt­ter­ren­te III kommt auto­ma­tisch – aber nur auf Basis des­sen, was im Ren­ten­kon­to steht. Und dort feh­len Erzie­hungs­zei­ten häu­fi­ger, als man denkt: bei Frau­en, die nie sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig gear­bei­tet haben, bei frü­her Aus­wan­de­rung und Rück­kehr, oder schlicht, weil nie eine Kon­ten­klä­rung statt­ge­fun­den hat. Bean­tragt wer­den die Zei­ten mit dem For­mu­lar V0800.

Das lohnt sich auch dann, wenn Sie glau­ben, gar kei­nen Ren­ten­an­spruch zu haben. Für eine Alters­ren­te brau­chen Sie fünf Jah­re War­te­zeit, also 60 Mona­te. Zwei vor 1992 gebo­re­ne Kin­der brin­gen mit je 30 Mona­ten genau die­se 60 Mona­te – der Anspruch ent­steht damit allein aus der Kin­der­er­zie­hung. Erzie­hungs­zei­ten zäh­len außer­dem für die 35 und 45 Jah­re, die über den frü­hest­mög­li­chen Ren­ten­be­ginn entscheiden.

Was die Müt­ter­ren­te nicht leis­tet: Sie schließt kei­ne Ver­sor­gungs­lü­cke. Gut 21 Euro mehr im Monat sind ein fai­rer Aus­gleich für Erzie­hungs­leis­tung, erset­zen aber kei­ne eige­ne Vor­sor­ge – erst recht nicht bei unter­bro­che­nen Erwerbs­bio­gra­fien, wie sie nach Erzie­hungs­jah­ren die Regel sind. Wie groß Ihre per­sön­li­che Ren­ten­lü­cke aus­fällt, soll­ten Sie des­halb ein­mal getrennt davon durch­rech­nen – Erzie­hungs­jah­re und die anschlie­ßen­de Teil­zeit schla­gen dort meist deut­li­cher zu Buche als der Zuschlag sie aus­gleicht. Für Fami­li­en mit Kin­dern im Haus­halt lohnt zusätz­lich der Blick auf die Ver­si­che­run­gen für Fami­li­en.

Häu­fig gestell­te Fragen

Muss ich die Müt­ter­ren­te beantragen?

Nein. Die Erhö­hung ab 2027 berech­net die Ren­ten­ver­si­che­rung auto­ma­tisch. Bean­tra­gen müs­sen Sie nur die Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten selbst, falls die­se noch nicht in Ihrem Ren­ten­kon­to erfasst sind – dafür gibt es das For­mu­lar V0800.

Bekom­men auch Väter die Mütterrente?

Ja. Die Zei­ten gehö­ren dem Eltern­teil, der über­wie­gend erzo­gen hat. Ohne über­ein­stim­men­de Erklä­rung bei­der Eltern wer­den sie jedoch der Mut­ter zuge­ord­net, und eine spä­te­re Erklä­rung wirkt nur zwei Mona­te rückwirkend.

Wie viel Ren­te bringt ein vor 1992 gebo­re­nes Kind?

Der­zeit rund 106 Euro monat­lich aus 30 Mona­ten Erzie­hungs­zeit, ab Janu­ar 2027 rund 128 Euro aus 36 Mona­ten – gerech­net mit dem Ren­ten­wert von 42,52 Euro (Stand 2026).

Wann wird die Müt­ter­ren­te III ausgezahlt?

Die Rege­lung gilt ab 1. Janu­ar 2027, aus­ge­zahlt wird sie erst im Lauf des Jah­res 2028. Der Zeit­raum davor geht nicht ver­lo­ren: Sie erhal­ten eine Nach­zah­lung rück­wir­kend ab Janu­ar 2027.

Gilt die Erhö­hung auch für Kin­der ab Jahr­gang 1992?

Nein, für sie ändert sich nichts. Dort wer­den bereits seit jeher 36 Mona­te ange­rech­net. Die Müt­ter­ren­te III gleicht ledig­lich die älte­ren Jahr­gän­ge an die­ses Niveau an.

Zäh­len Erzie­hungs­zei­ten für die abschlags­freie Ren­te nach 45 Jahren?

Ja, Kin­der­er­zie­hungs­zei­ten wer­den auf die War­te­zei­ten von 35 und 45 Jah­ren ange­rech­net. Sie kön­nen den frü­hest­mög­li­chen Ren­ten­be­ginn damit spür­bar nach vorn verschieben.

Bekom­me ich die Müt­ter­ren­te auch ohne eige­ne Beitragsjahre?

Ja, sofern die all­ge­mei­ne War­te­zeit von fünf Jah­ren erfüllt ist. Bei zwei vor 1992 gebo­re­nen Kin­dern ist das allein durch die Erzie­hungs­zei­ten der Fall.

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