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Musik­in­stru­men­ten­ver­si­che­rung: Gei­ge, Saxo­phon & Co. rund­um schützen

Ein Sturz vom Noten­stän­der, ein Dieb­stahl aus dem Pro­be­raum, ein Trans­port­scha­den auf dem Weg zum Auf­tritt – Instru­men­te sind wert­voll und emp­find­lich. Die Musik­in­stru­men­ten­ver­si­che­rung sichert dein Instru­ment samt Zube­hör welt­weit gegen nahe­zu alle Gefah­ren ab, zum Neuwert.

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✓ Allgefahren­deckung ✓ Welt­wei­ter Schutz ✓ Dieb­stahl & Transport ✓ Für Pro­fis & Hobby
Aktua­li­siert am: 26.06.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 26.06.2026
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Was ist eine Musikinstrumentenversicherung?

Die Musik­in­stru­men­ten­ver­si­che­rung ist eine All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung (All­risk) spe­zi­ell für Musik­in­stru­men­te und das dazu­ge­hö­ri­ge Zube­hör. Anders als die Haus­rat­ver­si­che­rung, die nur klar benann­te Gefah­ren wie Feu­er oder Ein­bruch abdeckt, greift sie bei nahe­zu jedem unvor­her­ge­se­he­nen Scha­den­er­eig­nis – auch unter­wegs, beim Üben, im Unter­richt und beim Auftritt.

Ver­si­chert ist der Wert dei­nes Instru­ments gegen Beschä­di­gung, Zer­stö­rung, Dieb­stahl und Abhan­den­kom­men. Der Schutz gilt in der Regel welt­weit und rund um die Uhr – egal, ob das Saxo­phon zu Hau­se im Stän­der steht, im Kof­fer­raum auf dem Weg zur Pro­be liegt oder auf der Büh­ne gespielt wird.

🌍

Welt­weit & mobil

Schutz zu Hau­se, auf Rei­sen, im Pro­be- und Konzertbetrieb.

🛡️

All­ge­fah­ren

Bruch, Sturz, Dieb­stahl, Trans­port, Flüssigkeitsschäden.

💶

Neu­wert

Ent­schä­di­gung meist zum Wiederbeschaffungs­wert, nicht zum Zeitwert.

🎻

Inkl. Zube­hör

Etui, Bogen, Mund­stü­cke, Effekt­ge­rä­te und mehr.

Wel­che Instru­men­te sind versichert?

Ver­si­cher­bar sind nahe­zu alle akus­ti­schen und elek­tro­ni­schen Instru­men­te – vom Anfän­ger­mo­dell bis zum hoch­wer­ti­gen Meis­ter­in­stru­ment. Auch das übli­che Zube­hör ist eingeschlossen.

Streich­in­stru­men­te

Gei­ge, Brat­sche, Cel­lo, Kon­tra­bass inkl. Bogen und Etui.

Blas­in­stru­men­te

Saxo­phon, Kla­ri­net­te, Quer­flö­te, Oboe, Trom­pe­te, Posau­ne, Tuba.

Tas­ten­in­stru­men­te

Kla­vier, Flü­gel, Key­board, Digi­tal­pia­no, Akkordeon.

Zupf­in­stru­men­te

Akus­tik- & E‑Gitarre, E‑Bass, Har­fe, Man­do­li­ne, Banjo.

Schlag­in­stru­men­te

Schlag­zeug, Per­cus­sion, Pau­ken, Marim­ba, Vibraphon.

Equip­ment & Zubehör

Ver­stär­ker, Effekt­ge­rä­te, Mikro­fo­ne, Noten, Stän­der, Koffer.

Auch Lei­hin­stru­men­te aus Musik­schu­le, Orches­ter oder von pri­vat las­sen sich ein­schlie­ßen – wich­tig, weil du als Ent­lei­her für Schä­den haftest.

Wel­che Schä­den sind abgedeckt?

✓ Ver­si­chert ist typischerweise

  • Sturz, Bruch, Fall- und Stoßschäden
  • Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl und Raub
  • Trans­port- und Reisegepäckschäden
  • Feu­er, Blitz­schlag, Explo­si­on, Implosion
  • Lei­tungs­was­ser, Sturm, Überschwemmung
  • Feuch­tig­keits- und Flüssigkeitsschäden
  • Bedie­nungs­feh­ler & Ungeschicklichkeit
  • Van­da­lis­mus durch Dritte

✗ Häu­fi­ge Ausschlüsse

  • Nor­ma­ler Ver­schleiß & Abnutzung
  • Mate­ri­al- und Ver­ar­bei­tungs­män­gel (Garan­tie)
  • Saiten‑, Fell- und Bezugsverschleiß
  • Kli­ma­ti­sche Allmählichkeitsschäden
  • Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit (je nach Tarif)
  • Dieb­stahl unbe­auf­sich­tigt aus dem Kfz (tarif­ab­hän­gig)

Was ist nicht ver­si­chert? Die wich­tigs­ten Stolperfallen

Damit es im Scha­den­fall kei­ne böse Über­ra­schung gibt, soll­test du die Bedin­gun­gen genau prü­fen. Drei Punk­te sor­gen erfah­rungs­ge­mäß am häu­figs­ten für Diskussionen:

1. Ver­schleiß­tei­le

Sai­ten, Fel­le, Pols­ter oder Mund­stück­be­lä­ge nut­zen sich plan­mä­ßig ab – die­ser Ver­schleiß ist kein Ver­si­che­rungs­fall. Reißt jedoch eine Sai­te durch einen ver­si­cher­ten Sturz, ist der Fol­ge­scha­den gedeckt.

2. Unbe­auf­sich­tig­tes Fahrzeug

Dieb­stahl aus dem abge­stell­ten Auto ist nicht in jedem Tarif ein­ge­schlos­sen oder nur tags­über und bei ver­deck­tem Ver­stau­en. Wer viel mit dem Instru­ment unter­wegs ist, soll­te gezielt auf die­se Klau­sel achten.

3. Gro­be Fahrlässigkeit

Gute Tari­fe ver­zich­ten auf die Kür­zung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit. Das ist rele­vant, wenn das Instru­ment etwa kurz unbe­auf­sich­tigt im Back­stage-Bereich stand.

Musik­in­stru­men­ten­ver­si­che­rung oder Hausratversicherung?

Vie­le Instru­men­te sind über die Haus­rat­ver­si­che­rung dem Grun­de nach mit­ver­si­chert – aller­dings nur in den eige­nen vier Wän­den und nur gegen die benann­ten Gefah­ren wie Feu­er, Ein­bruch­dieb­stahl oder Lei­tungs­was­ser. Sobald das Instru­ment das Haus ver­lässt oder schlicht her­un­ter­fällt, endet die­ser Schutz meist.

Kri­te­ri­umHaus­rat­ver­si­che­rungMusikinstrumenten­versicherung
Bruch- & SturzschädenNeinJa
Schutz außer­halb der WohnungBegrenztWelt­weit
Trans­port & AuftrittNeinJa
Dieb­stahl unterwegsNeinJa
Ent­schä­di­gungZeit-/Neu­wertNeu­wert
Beruf­li­che NutzungOft aus­ge­schlos­senMög­lich
Faust­re­gel: Wer ein wert­vol­les Instru­ment besitzt, es trans­por­tiert oder beruf­lich nutzt, fährt mit der spe­zia­li­sier­ten Poli­ce deut­lich sicherer.

Für wen lohnt sich der Schutz?

🎼

Berufs­mu­si­ker

Das Instru­ment ist Exis­tenz­grund­la­ge – inkl. Schutz bei gewerb­li­cher Nut­zung und auf Tournee.

🎸

Hob­by­mu­si­ker

Schon ab mitt­le­ren Instru­men­ten­wer­ten güns­ti­ger und umfas­sen­der als der Hausrat.

🎒

Musik­schü­ler & Eltern

Schutz für Lei­hin­stru­men­te und auf dem Schul­weg zur Musikstunde.

🎺

Orches­ter & Bands

Meh­re­re Instru­men­te und gemein­sa­mes Equip­ment in einer Poli­ce bündeln.

Was kos­tet eine Musikinstrumentenversicherung?

Der Bei­trag rich­tet sich vor allem nach dem Ver­si­che­rungs­wert (Neu­preis), der Nut­zung (pri­vat oder beruf­lich) und dem gewähl­ten Leis­tungs­um­fang. Als gro­be Ori­en­tie­rung gel­ten meist rund 1,5 – 3 % des Instru­men­ten­werts pro Jahr; güns­ti­ge Tari­fe für Hob­by­nut­zung lie­gen darunter.

Die­se Fak­to­ren bestim­men den Preis

  • Instru­men­ten­wert: Wie­der­be­schaf­fungs­preis als Basis der Versicherungssumme.
  • Nut­zungs­art: Beruf­li­che Nut­zung ist teu­rer als rei­nes Hobby.
  • Gel­tungs­be­reich: Deutsch­land, Euro­pa oder weltweit.
  • Selbst­be­tei­li­gung: ein höhe­rer Selbst­be­halt senkt den Beitrag.
  • Zusatz­bau­stei­ne: Kfz-Dieb­stahl, Lei­hin­stru­men­te, Wertsteigerung.
Tipp: Set­ze die Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch zum Neu­preis an. Unter­ver­si­che­rung führt im Scha­den­fall zur antei­li­gen Kür­zung der Entschädigung.

Leis­tun­gen im Ver­gleich: Wor­auf es ankommt

Nicht jeder Tarif leis­tet gleich. Die­se Bau­stei­ne ent­schei­den über die Qua­li­tät des Schutzes:

Leis­tungBasis-SchutzPre­mi­um-Schutz
All­ge­fah­ren­de­ckungJaJa
Ent­schä­di­gung zum NeuwertJaJa
Welt­wei­ter GeltungsbereichEuro­paWelt­weit
Dieb­stahl aus dem KfzEin­ge­schränktEin­ge­schlos­sen
Ver­zicht gro­be FahrlässigkeitNeinJa
Lei­hin­stru­men­teOptio­nalInklu­si­ve
Wert­stei­ge­rung StreichinstrumenteNeinBis ver­ein­bar­te Grenze

Im Scha­den­fall rich­tig handeln

Wer im Ernst­fall die rich­ti­gen Schrit­te kennt, bekommt schnel­ler und zuver­läs­si­ger Ersatz.

  1. Scha­den sichernInstru­ment nicht wei­ter belas­ten, Bruch­stü­cke und Zube­hör aufbewahren.
  2. Doku­men­tie­renFotos vom Scha­den, Noti­zen zu Ort, Zeit und Her­gang anfertigen.
  3. Dieb­stahl mel­denBei Dieb­stahl oder Raub umge­hend Anzei­ge bei der Poli­zei erstatten.
  4. Ver­si­che­rer infor­mie­renScha­den unver­züg­lich mel­den – Kauf­be­leg und Schätz­gut­ach­ten bereithalten.
  5. Repa­ra­tur abstim­menKos­ten­vor­anschlag einer Fach­werk­statt ein­ho­len, Frei­ga­be abwarten.

Check­lis­te vor dem Abschluss

Die­se Punk­te soll­test du vor Ver­trags­ab­schluss klä­ren. Hake sie direkt ab (auch per Klick auf den Text) und dru­cke die Lis­te aus oder schi­cke sie dir per Mail zu:

Irr­tü­mer-Quiz zur Musikinstrumentenversicherung

Vie­le Feh­ler ent­ste­hen durch fal­sche Annah­men zu Haus­rat­schutz, Ver­schleiß, Gel­tungs­be­reich und Lei­hin­stru­men­ten. Das Quiz zeigt typi­sche Irr­tü­mer und färbt nach dei­ner Aus­wahl die rich­ti­ge Ant­wort hell­grün und die fal­sche hellrot.

1. Mei­ne Haus­rat­ver­si­che­rung deckt mein Instru­ment auch unter­wegs und bei einem Sturz voll­stän­dig ab.

Rich­tig. Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Instru­men­te nur in der Woh­nung und nur gegen benann­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl. Sturz‑, Bruch- und Trans­port­schä­den sowie Dieb­stahl unter­wegs sind dort nicht abge­deckt – genau dafür ist die Musik­in­stru­men­ten­ver­si­che­rung mit ihrer welt­wei­ten All­ge­fah­ren­de­ckung da.
Falsch. Das ist ein ver­brei­te­ter Irr­tum. Die Haus­rat­ver­si­che­rung greift nur in der Woh­nung und nur bei benann­ten Gefah­ren; sobald das Instru­ment her­un­ter­fällt oder das Haus ver­lässt, endet der Schutz. Lücken­lo­sen Schutz unter­wegs und bei Bruch bie­tet erst die Musikinstrumentenversicherung.

2. Auch gelie­he­ne Instru­men­te las­sen sich in den meis­ten Tari­fen mitversichern.

Rich­tig. Lei­hin­stru­men­te aus Musik­schu­le, Orches­ter oder von pri­vat las­sen sich in den meis­ten Tari­fen ein­schlie­ßen. Das ist wich­tig, weil du als Ent­lei­her für Schä­den am frem­den Instru­ment haf­test und der Ersatz schnell teu­er wer­den kann. Ach­te dar­auf, ihren Wert in der Ver­si­che­rungs­sum­me zu berücksichtigen.
Falsch. Doch, das stimmt. Gelie­he­ne Instru­men­te las­sen sich mit­ver­si­chern – und das soll­test du auch tun, denn als Ent­lei­her haf­test du für Bruch oder Dieb­stahl. Die meis­ten Tari­fe bie­ten dafür einen eige­nen Baustein.

3. Ver­schlis­se­ne Sai­ten, Fel­le und Pols­ter wer­den von der Ver­si­che­rung ersetzt.

Rich­tig. Nor­ma­ler Ver­schleiß ist kein Ver­si­che­rungs­fall – Sai­ten, Fel­le, Pols­ter und Mund­stück­be­lä­ge nut­zen sich plan­mä­ßig ab und zäh­len zur Wartung. Ersetzt wer­den sie nur, wenn ein ver­si­cher­tes Ereig­nis wie ein Sturz oder Trans­port­scha­den sie beschä­digt hat.
Falsch. Rei­ner Ver­schleiß an Sai­ten, Fel­len oder Pols­tern ist aus­ge­schlos­sen. Die Ver­si­che­rung über­nimmt sol­che Tei­le nur als Fol­ge­scha­den eines ver­si­cher­ten Ereig­nis­ses, nicht die nor­ma­le Abnutzung.

4. Ein selbst ver­ur­sach­ter Sturz­scha­den ist grund­sätz­lich nicht versichert.

Rich­tig. Als All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung deckt die Poli­ce gera­de auch Unge­schick­lich­keit und Bedie­nungs­feh­ler – etwa wenn dir das Instru­ment aus der Hand glei­tet. Hoch­wer­ti­ge Tari­fe ver­zich­ten zudem auf die Kür­zung bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit; aus­ge­schlos­sen blei­ben nur Vor­satz und Verschleiß.
Falsch. Das Gegen­teil ist der Fall: Selbst ver­ur­sach­te Miss­ge­schi­cke wie ein Sturz sind der klas­si­sche Ver­si­che­rungs­fall der All­ge­fah­ren­de­ckung. Nur Vor­satz und nor­ma­ler Ver­schleiß sind ausgeschlossen.

5. Mit dem pas­sen­den Tarif ist das Instru­ment welt­weit und rund um die Uhr geschützt.

Rich­tig. Je nach Tarif gilt der Schutz euro­pa­weit oder sogar welt­weit und rund um die Uhr – auch bei Auf­trit­ten, auf Tour­nee, bei Wett­be­wer­ben und im Urlaub. Wich­tig ist nur, den pas­sen­den Gel­tungs­be­reich bei Abschluss zu wählen.
Falsch. Doch, das ist mög­lich. Leis­tungs­star­ke Tari­fe bie­ten welt­wei­ten Schutz rund um die Uhr. Wer inter­na­tio­nal unter­wegs ist, soll­te gezielt die­sen Gel­tungs­be­reich wäh­len und auf mit­ver­si­cher­te Trans­port- und Rei­se­ge­päck­schä­den achten.

6. Eine Instru­men­ten­ver­si­che­rung lohnt sich nur für teu­re Profi-Instrumente.

Rich­tig. Schon eine ein­zel­ne Repa­ra­tur an Gei­ge, Saxo­phon oder Cel­lo kann meh­re­re Hun­dert Euro kos­ten. Auch für Einsteiger‑, Schü­ler- und Hob­by­in­stru­men­te ist die Poli­ce daher sinn­voll – oft güns­ti­ger und umfas­sen­der als der Haus­rat, gera­de weil sie häu­fig trans­por­tiert werden.
Falsch. Der Wert allein ent­schei­det nicht. Schon mitt­le­re Instru­men­te sind repa­ra­tur­an­fäl­lig und teu­er instand zu set­zen; für Schü­ler und Hob­by­mu­si­ker lohnt sich der Schutz eben­so wie für Profis.

7. Dieb­stahl aus dem unbe­auf­sich­tig­ten Auto ist in jedem Tarif auto­ma­tisch mitversichert.

Rich­tig. Der Kfz-Dieb­stahl ist nicht in jedem Tarif ent­hal­ten – häu­fig nur ein­ge­schränkt, etwa tags­über und nur bei nicht sicht­bar ver­stau­tem Instru­ment, teils mit Höchst­sum­men. Wer viel mit dem Auto unter­wegs ist, soll­te gezielt einen Tarif mit umfas­sen­dem Kfz-Dieb­stahl­schutz wählen.
Falsch. Dieb­stahl aus dem gepark­ten Auto ist oft nur ein­ge­schränkt oder gegen Auf­preis ver­si­chert. Prü­fe die­se Klau­sel vor Abschluss genau, wenn du dein Instru­ment regel­mä­ßig im Fahr­zeug transportierst.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Musikinstrumentenversicherung

Der Bei­trag rich­tet sich vor allem nach dem Ver­si­che­rungs­wert (dem Neu- bzw. Wie­der­be­schaf­fungs­preis), der Art der Nut­zung sowie dem gewünsch­ten Leis­tungs­um­fang. Als gro­be Ori­en­tie­rung gel­ten meist rund 1,5 bis 3 % des Instru­men­ten­werts pro Jahr – ein Instru­ment im Wert von 3.000 Euro kos­tet also über­schlä­gig 45 bis 90 Euro jähr­lich. Rei­ne Hob­by­nut­zung ist güns­ti­ger als gewerb­li­cher Ein­satz, und mit einer ver­ein­bar­ten Selbst­be­tei­li­gung lässt sich der Bei­trag zusätz­lich spür­bar sen­ken. Den exak­ten Preis ermit­telst du am schnells­ten über den Ver­gleichs­rech­ner wei­ter oben auf die­ser Seite.
Das hängt vom ver­ein­bar­ten Gel­tungs­be­reich ab: Vie­le Tari­fe gel­ten euro­pa­weit, leis­tungs­star­ke Ver­trä­ge sogar welt­weit und rund um die Uhr. Damit ist dein Instru­ment bei Auf­trit­ten, Gast­spie­len, Wett­be­wer­ben, Pro­ben­rei­sen und auch im Urlaub geschützt – egal ob im Flug­zeug­ge­päck, im Tour­bus oder im Hotel­zim­mer. Wer regel­mä­ßig inter­na­tio­nal unter­wegs ist, soll­te gezielt einen Tarif mit welt­wei­tem Schutz wäh­len und dar­auf ach­ten, dass auch Trans­port- und Rei­se­ge­päck­schä­den aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind.
Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt Instru­men­te nur in der Woh­nung und aus­schließ­lich gegen klar benann­te Gefah­ren wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Ein­bruch­dieb­stahl. Bruch- und Sturz­schä­den, Schä­den unter­wegs, beim Trans­port oder beim Auf­tritt sind dort nicht abge­deckt. Die Musik­in­stru­men­ten­ver­si­che­rung ist dage­gen eine All­ge­fah­ren­ver­si­che­rung: Sie greift welt­weit bei nahe­zu jedem unvor­her­ge­se­he­nen Ereig­nis, leis­tet zum Neu­wert statt zum Zeit­wert und schließt auf Wunsch auch beruf­li­che Nut­zung und Lei­hin­stru­men­te ein. Für trans­por­tier­te oder wert­vol­le Instru­men­te ist sie daher klar überlegen.
Das ist aus­drück­lich tarif­ab­hän­gig. Vie­le Ver­trä­ge schlie­ßen den Dieb­stahl aus dem unbe­auf­sich­tig­ten Fahr­zeug nur ein­ge­schränkt ein – häu­fig nur tags­über und nur, wenn das Instru­ment von außen nicht sicht­bar und sicher ver­staut ist; teils ist die Erstat­tung zudem auf eine Höchst­sum­me begrenzt. Pre­mi­um-Tari­fe decken den Kfz-Dieb­stahl umfas­sen­der ab. Wer häu­fig mit dem Auto zu Pro­ben und Kon­zer­ten fährt, soll­te die­se Klau­sel vor Abschluss genau prü­fen und im Zwei­fel einen Tarif mit erwei­ter­tem Kfz-Dieb­stahl­schutz wählen.
Ja. Gelie­he­ne Instru­men­te aus der Musik­schu­le, dem Orches­ter oder von pri­vat las­sen sich in den meis­ten Tari­fen ein­schlie­ßen. Das ist beson­ders wich­tig, weil du als Ent­lei­her für Schä­den am frem­den Instru­ment haf­test – geht es zu Bruch oder wird es gestoh­len, kann der Ersatz schnell sehr teu­er wer­den. Ach­te beim Abschluss dar­auf, den Wert des Lei­hin­stru­ments in der Ver­si­che­rungs­sum­me zu berück­sich­ti­gen, damit im Scha­den­fall kei­ne Unter­ver­si­che­rung ent­steht und der vol­le Wert ersetzt wird.
In der Regel wird zum Neu­wert erstat­tet, also dem aktu­el­len Wie­der­be­schaf­fungs­preis eines gleich­wer­ti­gen Instru­ments – nicht zum nied­ri­ge­ren Zeit­wert, der Alter und Abnut­zung berück­sich­tigt. Bei repa­ra­blen Schä­den wer­den die Repa­ra­tur­kos­ten über­nom­men, bei Total­scha­den oder Dieb­stahl der vol­le Wie­der­be­schaf­fungs­wert. Für wert­vol­le Streich­in­stru­men­te, die mit der Zeit im Wert stei­gen kön­nen, lässt sich zusätz­lich eine Wert­stei­ge­rung bis zu einer ver­ein­bar­ten Gren­ze absi­chern. Vor­aus­set­zung für die vol­le Erstat­tung ist stets eine rea­lis­tisch ange­setz­te Versicherungssumme.
Übli­ches Zube­hör wie Etui, Kof­fer, Bogen, Mund­stü­cke, Effekt­ge­rä­te, Ver­stär­ker oder Mikro­fo­ne ist in den meis­ten Tari­fen mit­ver­si­chert, sofern sein Wert in der Ver­si­che­rungs­sum­me berück­sich­tigt wur­de. Häu­fig gel­ten dabei pro­zen­tua­le Höchst­gren­zen bezo­gen auf den Instru­men­ten­wert. Auch Noten las­sen sich je nach Tarif ein­schlie­ßen. Prü­fe vor Abschluss die kon­kre­ten Sub­li­mits und gib hoch­wer­ti­ges Equip­ment bei Bedarf sepa­rat an, damit es im Scha­den­fall voll­stän­dig ersetzt wird.
Ja. Für Berufs­mu­si­ke­rin­nen und ‑musi­ker gibt es spe­zi­el­le Tari­fe, die die gewerb­li­che Nut­zung inklu­si­ve Auf­trit­ten, Tour­neen und Unter­richts­tä­tig­keit abde­cken. Da das Instru­ment hier die Exis­tenz­grund­la­ge bil­det, ist ein lücken­lo­ser Schutz beson­ders wich­tig. Ent­schei­dend ist, die beruf­li­che Nut­zung bei Ver­trags­ab­schluss kor­rekt anzu­ge­ben – wird ein rei­ner Pri­vat­ta­rif gewählt und das Instru­ment tat­säch­lich gewerb­lich genutzt, kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung im Scha­den­fall kür­zen oder verweigern.
Vie­le Tari­fe bie­ten wahl­wei­se eine Selbst­be­tei­li­gung an, also einen fes­ten Eigen­an­teil, den du im Scha­den­fall selbst trägst. Ein höhe­rer Selbst­be­halt senkt im Gegen­zug den Jah­res­bei­trag spür­bar und lohnt sich vor allem, wenn du klei­ne­re Schä­den ohne­hin selbst regu­lie­ren wür­dest. Wer dage­gen jeden Scha­den voll­stän­dig erstat­tet haben möch­te, wählt einen Tarif ohne oder mit nied­ri­ger Selbst­be­tei­li­gung. Wel­che Vari­an­te güns­ti­ger ist, hängt von dei­nem Instru­men­ten­wert und dei­nem Sicher­heits­be­dürf­nis ab.

Das sagen Kun­din­nen & Kunden

★★★★★

Mein Saxo­phon ist auf jeder Tour dabei – end­lich ein Schutz, der auch im Aus­land greift. Scha­den­mel­dung lief unkompliziert.”

Mar­kus Bren­nerHam­burg
★★★★★

Mei­ne Gei­ge ist mir her­un­ter­ge­fal­len – die Repa­ra­tur wur­de zum Neu­wert über­nom­men. Sehr fai­re Abwicklung.”

Julia Hoff­mannMün­chen
★★★★★

Als Gig­ging-Gitar­rist woll­te ich Dieb­stahl­schutz unter­wegs. Der Ver­gleich hat genau den pas­sen­den Tarif gefunden.”

Tobi­as Rein­hardtKöln
★★★★★

Mein Cel­lo ist wert­voll, der Bei­trag erstaun­lich fair. Die Bera­tung zur Ver­si­che­rungs­sum­me war goldwert.”

San­dra VogtLeip­zig
★★★★★

Trans­port­scha­den am Schlag­zeug nach einem Auf­tritt – schnell gemel­det, schnell ersetzt. Top.”

Dani­el Krü­gerBer­lin
★★★★★

Die Quer­flö­te mei­ner Toch­ter ist über die Musik­schu­le gelie­hen. Der Lei­hin­stru­ment-Ein­schluss hat uns überzeugt.”

Petra Lind­nerStutt­gart
★★★★★

Kon­tra­bass und Equip­ment in einer Poli­ce – über­sicht­lich und güns­ti­ger als gedacht.”

Andre­as WolfDres­den
★★★★★

Mei­ne Kla­ri­net­te hat einen Feuch­tig­keits­scha­den bekom­men. Wur­de anstands­los reguliert.”

Nico­le Ber­gerFrank­furt
★★★★★

Als Berufs­mu­si­ker brauch­te ich Schutz bei gewerb­li­cher Nut­zung. Genau dafür war der Pre­mi­um-Tarif gemacht.”

Ste­fan Mai­erNürn­berg
★★★★★

Eine Kon­zert­har­fe zu ver­si­chern klang kom­pli­ziert – war es aber gar nicht. Sehr kompetent.”

Chris­ti­na Som­merBre­men
★★★★★

Mein Akkor­de­on beglei­tet mich seit Jah­ren. Jetzt ist es end­lich rund­um abge­si­chert, auch unterwegs.”

Micha­el Bau­erHan­no­ver
★★★★★

Beim Umzug bekam mein Flü­gel einen Krat­zer im Lack. Die Poli­ce hat die Auf­ar­bei­tung übernommen.”

Lau­ra FrankEssen
★★★★★

Mei­ne Brat­sche ist mein wich­tigs­tes Werk­zeug. Der welt­wei­te Schutz gibt mir bei Gast­spie­len Sicherheit.”

Tho­mas EngelDort­mund
★★★★★

Die Oboe ist emp­find­lich, der Service war erst­klas­sig. Wür­de ich jeder­zeit weiterempfehlen.”

Sabi­ne RothDüs­sel­dorf
★★★★★

E‑Bass plus Ver­stär­ker abge­si­chert – fai­rer Bei­trag, kla­re Bedin­gun­gen. Genau so soll es sein.”

Flo­ri­an Kel­lerAugs­burg

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Geprüft von unse­rem Experten

Andreas Quast, Versicherungsexperte

Andre­as Quast

Ver­si­che­rungs­fach­mann nach § 34d GewO (IHK-Reg.-Nr. D‑3L74-BQI3F-65). Andre­as Quast berät seit vie­len Jah­ren zu Sach- und Spe­zi­al­ver­si­che­run­gen und hat die fach­li­che Rich­tig­keit die­ser Sei­te am 26.06.2026 geprüft.

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen