Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse – ein Anruf oder ein Zweizeiler genügt, ein amtliches Formular ist dafür nicht nötig. Entscheidend ist das Datum, an dem der Antrag eingeht: Ab diesem Monat zahlt die Pflegekasse rückwirkend, wenn der Pflegegrad später bewilligt wird. In der Beratung sehe ich immer wieder denselben teuren Fehler – Angehörige warten mit dem Antrag, bis alle Arztbriefe beisammen sind. Unterlagen können Sie nachreichen, das Antragsdatum nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag ist formlos möglich; das Eingangsdatum bei der Pflegekasse bestimmt den Leistungsbeginn.
- Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.
- Versäumt sie die Frist, stehen Ihnen 70 Euro für jede angefangene Woche Verzögerung zu.
- Der Medizinische Dienst (MD) bewertet sechs Lebensbereiche und vergibt 0 bis 100 Punkte – ab 12,5 Punkten beginnt Pflegegrad 1.
- Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
So läuft der Antrag Schritt für Schritt
Zuständig ist die Pflegekasse, die bei jeder gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte wenden sich an ihren Versicherer, dort begutachtet Medicproof statt des MD.
- Antrag stellen: telefonisch, per Brief oder online. Ein Satz reicht: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung.”
- Eingang bestätigen lassen: Bei einem Telefonanruf schriftliche Bestätigung anfordern – sie ist Ihr Nachweis für die Fristen.
- Fragebogen ausfüllen: Die Kasse schickt Formulare zu Vorerkrankungen, Hilfsmitteln und behandelnden Ärzten.
- Begutachtungstermin: Der MD meldet sich für einen Hausbesuch an. Eine vertraute Person sollte dabei sein.
- Bescheid: Die Kasse entscheidet auf Grundlage des Gutachtens und teilt den Pflegegrad schriftlich mit.
Welche Fristen die Pflegekasse einhalten muss
Die Fristen laufen ab Antragseingang, nicht ab dem Begutachtungstermin (Stand 2026).
| Frist | Wann sie gilt |
|---|---|
| 25 Arbeitstage | Regelfall: Entscheidung und schriftlicher Bescheid |
| 10 Arbeitstage | Antragsteller zu Hause, wenn eine Pflegeperson Pflegezeit vereinbart hat oder eine Kurzzeitpflege begonnen hat |
| 5 Arbeitstage | Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Reha, wenn die Weiterversorgung sichergestellt werden muss, oder angekündigte Pflegezeit |
| 2 Wochen | Angebot eines Beratungstermins |
| 70 Euro je Woche | Pauschale bei Fristüberschreitung; Ausnahmen gelten unter anderem für vollstationär Versorgte ab Pflegegrad 2 |
Die Begutachtung: sechs Module, ein Punktwert
Der Gutachter fragt nicht ab, was jemand nicht mehr kann, sondern wie selbstständig er den Alltag bewältigt. Aus sechs Modulen entsteht ein gewichteter Gesamtwert.
| Modul | Bereich | Gewicht |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 und 3 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % (nur der höhere der beiden Werte zählt) |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
Ab 12,5 Punkten wird Pflegegrad 1 anerkannt, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Wie sich Ihr Fall einordnet, können Sie vorab mit unserem Pflegegrad-Rechner abschätzen.
Pflegetagebuch: die wirksamste Vorbereitung
Der Termin dauert oft nur eine Stunde – und trifft nicht selten auf einen guten Tag. Wer zwei Wochen lang mitschreibt, argumentiert am Ende mit Fakten statt mit Erinnerung.
- Notieren Sie täglich, wobei geholfen werden muss und wie lange es dauert.
- Halten Sie nächtliche Unterstützung fest – sie wird beim Termin regelmäßig vergessen.
- Dokumentieren Sie schlechte Tage ebenso wie gute; der Gutachter bewertet den Durchschnitt.
- Legen Sie Medikamentenplan, Arztbriefe und Hilfsmittel bereit.
- Beschönigen Sie nichts. Höflichkeit im Wohnzimmer kostet im Zweifel einen Pflegegrad.
Widerspruch: ein Monat Zeit
Fällt der Pflegegrad niedriger aus als erwartet, haben Sie nach Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit für den Widerspruch. Bewährt hat sich ein zweistufiges Vorgehen: zuerst fristwahrend formlos widersprechen, dann das vollständige Gutachten bei der Kasse anfordern und die Begründung nachreichen. Erst mit dem Gutachten in der Hand sehen Sie, in welchem Modul Punkte fehlen.
Der Pflegegrad ist allerdings nur die halbe Rechnung: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskolösung, den Rest zahlen Pflegebedürftige und Angehörige aus eigener Tasche. Wie groß diese Lücke ausfällt und wie sich privat gegensteuern lässt, zeigt unser Ratgeber zur Pflegezusatzversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Wer darf den Pflegegrad beantragen?
Der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person, etwa ein Angehöriger mit Vorsorgevollmacht oder ein Betreuer. Ohne Vollmacht kann die Kasse die Auskunft verweigern.
Ab wann zahlt die Pflegekasse?
Rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – auch wenn Begutachtung und Bescheid Wochen später erfolgen.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Antrag, Begutachtung und Widerspruchsverfahren sind für Versicherte kostenfrei.
Wie lange dauert es bis zum Bescheid?
In der Regel bis zu 25 Arbeitstage ab Antragseingang, in Eilfällen fünf oder zehn Arbeitstage. Verzögert sich die Kasse, sind 70 Euro je angefangener Woche fällig.
Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, das Gutachten anfordern und die Begründung mit Pflegetagebuch und ärztlichen Unterlagen nachreichen. Die Kasse prüft dann erneut, oft mit einem Zweitgutachten.
Kann ich später eine Höherstufung beantragen?
Ja. Verschlechtert sich der Zustand dauerhaft, stellen Sie einen Höherstufungsantrag – formal derselbe Weg wie beim Erstantrag, inklusive neuer Begutachtung und neuer Fristen.