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Private Pflegeversicherung & Pflegezusatzversicherung Vergleich (2025)

Pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung & Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleich (2025)

Von Klaus Würz, Ihrem Exper­ten für Pflegeversicherungen

Aktua­li­siert am: 20. Sep­tem­ber 2025

Jeder Zwei­te in Deutsch­land wird zum Pfle­ge­fall – doch was ist eine Pfle­ge­ver­si­che­rung der gesetz­li­chen Kas­sen wirk­lich wert? Meist ist sie nur eine Grund­ver­sor­gung, die die enor­men Kos­ten bei Wei­tem nicht deckt. Die finan­zi­el­le Lücke kann Exis­ten­zen bedro­hen. Eine gute pri­va­te Vor­sor­ge ist daher unver­zicht­bar, um Ver­mö­gen und Lebens­qua­li­tät zu schüt­zen. Das gilt beson­ders für die Pfle­ge­ver­si­che­rung für Rent­ner. Um den bes­ten Schutz zu fin­den, ist ein detail­lier­ter Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleich uner­läss­lich. In die­sem Rat­ge­ber kön­nen Sie Tari­fe der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung ver­glei­chen und erhal­ten im gro­ßen Pfle­ge­ver­si­che­rung­ver­gleich alle Werk­zeu­ge, um Kos­ten­fal­len zu umge­hen und die rich­ti­ge Ent­schei­dung für Ihre Zukunft zu treffen. 

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Kei­ne Zeit für den gan­zen Rat­ge­ber? Hier sind die 5 ent­schei­den­den Erkennt­nis­se, die Sie ken­nen müssen:

1.

Lücke ist riesig

Die gesetz­li­che Kas­se zahlt nur einen Zuschuss. Die Ver­sor­gungs­lü­cke beträgt oft über 2.500 € pro Monat.

2.

Früh star­ten = sparen

Ein frü­her Abschluss sichert Ihnen lebens­lang nied­ri­ge Bei­trä­ge. War­ten wird expo­nen­ti­ell teurer.

3.

Tage­geld ist Trumpf

Die Pfle­ge­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung bie­tet die größ­te Fle­xi­bi­li­tät, da Sie frei über das Geld ver­fü­gen können.

4.

Ehr­lich­keit ist Pflicht

Fal­sche Anga­ben bei den Gesund­heits­fra­gen gefähr­den Ihren gesam­ten Versicherungsschutz.

5.

Ver­gleich ist alles

Die Unter­schie­de bei Preis und Leis­tung sind enorm. Ein Tarif­ver­gleich ist unverzichtbar.

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Grund­la­gen: War­um pri­va­te Pfle­ge­vor­sor­ge heu­te unver­zicht­bar ist

Das The­ma Pfle­ge scheint oft weit weg, ein abs­trak­tes Risi­ko in fer­ner Zukunft. Doch die sta­tis­ti­sche Rea­li­tät zeich­net ein ande­res Bild: Laut dem Bar­mer Pfle­ge­re­port wird jeder zwei­te Deut­sche im Lau­fe sei­nes Lebens pfle­ge­be­dürf­tig. Das sind über 40 Mil­lio­nen Men­schen der heu­ti­gen Bevöl­ke­rung, die frü­her oder spä­ter auf Hil­fe ange­wie­sen sein wer­den. Die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung ist Pflicht, aber ihre Funk­ti­on wird oft miss­ver­stan­den. Sie ist kei­ne Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung, son­dern eine Teil­ab­si­che­rung, die ledig­lich fes­te Zuschüs­se zu den immensen Kos­ten leis­tet. Die Lücke zwi­schen die­sen Zuschüs­sen und den tat­säch­li­chen Kos­ten – die soge­nann­te Ver­sor­gungs­lü­cke – kann leicht 2.500 Euro pro Monat und mehr betra­gen. Die­se Sum­me muss aus der eige­nen Tasche, der Ren­te, dem Erspar­ten oder im schlimms­ten Fall durch die eige­nen Kin­der getra­gen wer­den. Eine pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung ist daher kein Luxus, son­dern ein exis­ten­zi­el­ler Bau­stein der per­sön­li­chen Finanz- und Lebensplanung.

Die zwei Säu­len der Pflicht­ver­si­che­rung: SPV vs. PPV

In Deutsch­land ist die Pfle­ge-Grund­ver­sor­gung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Jeder Bür­ger muss in einem von zwei Sys­te­men ver­si­chert sein, die par­al­lel exis­tie­ren, aber nach unter­schied­li­chen Prin­zi­pi­en finan­ziert wer­den. Die Leis­tun­gen sind jedoch per Gesetz (§ 23 SGB XI) identisch.

Sozia­le Pfle­ge­ver­si­che­rung (SPV)

Hier sind alle Mit­glie­der der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) auto­ma­tisch ver­si­chert. Die Finan­zie­rung erfolgt über das Umla­ge­ver­fah­ren: Die Bei­trä­ge der aktu­ell Berufs­tä­ti­gen finan­zie­ren die Leis­tun­gen der heu­te Pfle­ge­be­dürf­ti­gen. Die Bei­trags­sät­ze zur Pfle­ge­ver­si­che­rung sind ein­kom­mens­ab­hän­gig und wer­den pari­tä­tisch von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern getra­gen (Aus­nah­me Sachsen).

Pri­va­te Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung (PPV)

Wer in der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) ist, muss zwin­gend die PPV abschlie­ßen. Hier gilt das Kapi­tal­de­ckungs­prin­zip: Jeder Ver­si­cher­te baut mit sei­nen Bei­trä­gen ein eige­nes Pols­ter für sein spä­te­res Pfle­ge­ri­si­ko auf (Alte­rungs­rück­stel­lun­gen). Der Bei­trag ist nicht vom Ein­kom­men abhän­gig, son­dern vom Ein­tritts­al­ter und Gesundheitszustand.

Wich­tig zu ver­ste­hen ist: Bei­de Sys­te­me, SPV und PPV, bil­den nur das Fun­da­ment. Die pri­va­te Pfle­ge­ZU­SATZ­ver­si­che­rung, das zen­tra­le The­ma die­ses Rat­ge­bers, ist die frei­wil­li­ge, aber ent­schei­den­de Ergän­zung, um die dra­ma­ti­sche Deckungs­lü­cke im Ernst­fall zu schlie­ßen und finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit zu bewahren.

💬 “Der Schock kam mit der ers­ten Heimrechnung.”

Wir dach­ten immer, mei­ne Mut­ter sei durch die gesetz­li­che Kas­se gut abge­si­chert. Als sie nach einem Ober­schen­kel­hals­bruch mit 81 ins Heim kam, fiel uns die Kinn­la­de her­un­ter: Knapp 2.800 Euro soll­ten wir monat­lich selbst zah­len. Ihre Ren­te von 1.100 Euro reich­te bei Wei­tem nicht. Schwe­ren Her­zens muss­ten wir ihr gelieb­tes klei­nes Gar­ten­grund­stück ver­kau­fen. Hät­ten wir uns nur 10 Jah­re frü­her mit einer Zusatz­ver­si­che­rung beschäf­tigt, wäre uns das erspart geblie­ben.” – Mar­tin R. (52) aus Leipzig

📖 Pra­xis­bei­spiel: Die Pfle­ge­lü­cke von Herrn Müller

Herr Mül­ler, 78, kommt in ein Pfle­ge­heim (Pfle­ge­grad 4). Die Kos­ten betra­gen 4.200 €/Monat. Die gesetz­li­che Pfle­ge­kas­se zahlt 1.775 €. Es ver­bleibt eine Lücke von 2.425 € monat­lich. Ohne eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung müss­te Herr Mül­ler sei­ne Ren­te und sein Erspar­tes auf­brau­chen. Reicht das nicht, wer­den sei­ne Kin­der zur Kas­se gebe­ten (Eltern­un­ter­halt). Ein klas­si­scher Fall, der die Not­wen­dig­keit einer pri­va­ten Vor­sor­ge und einer guten Ver­si­che­rung fürs Pfle­ge­heim verdeutlicht.

Die 3+1 Säu­len Ihrer Absi­che­rung: Ver­si­che­rungs­ar­ten im Detail

Der Markt der pri­va­ten Pfle­ge­vor­sor­ge ist viel­fäl­tig. Im Kern gibt es drei Haupt­ka­te­go­rien und eine staat­lich geför­der­te Basis­ab­si­che­rung. Die Wahl des rich­ti­gen Modells ist die wich­tigs­te Wei­chen­stel­lung für Ihren zukünf­ti­gen Schutz, da jede Form spe­zi­fi­sche Vor- und Nach­tei­le hat.

Pfle­ge­ta­ge­geld: Die fle­xi­ble Königsklasse

Die Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung (oft auch als Pfle­ge­geld­ver­si­che­rung bezeich­net) ist die belieb­tes­te und von Exper­ten am häu­figs­ten emp­foh­le­ne Form der Pfle­ge­vor­sor­ge. Das Prin­zip ist ein­fach und trans­pa­rent: Sie ver­ein­ba­ren bei Ver­trags­ab­schluss einen fes­ten Geld­be­trag (z.B. 50 € pro Tag, was 1.500 € im Monat ent­spricht), der Ihnen im Pfle­ge­fall je nach Pfle­ge­grad antei­lig oder voll aus­ge­zahlt wird. Der ent­schei­den­de Vor­teil: Die­ses Geld steht Ihnen zur frei­en Ver­fü­gung. Sie müs­sen kei­ne Rech­nun­gen ein­rei­chen und nie­man­dem Rechen­schaft able­gen, wofür Sie es verwenden.

  • Vor­tei­le: Maxi­ma­le Fle­xi­bi­li­tät, ein­fa­che Abwick­lung, Geld kann auch zur Ent­loh­nung pfle­gen­der Ange­hö­ri­ger genutzt wer­den, kei­ne kom­pli­zier­te Abrechnung.
  • Nach­tei­le: Die Höhe des Tage­gel­des muss gut kal­ku­liert wer­den, um die tat­säch­li­che Lücke zu decken.
  • Für wen geeig­net? Für jeden, der maxi­ma­le Selbst­be­stim­mung und Fle­xi­bi­li­tät im Pfle­ge­fall wünscht. Ide­al, um Ange­hö­ri­ge finan­zi­ell zu unter­stüt­zen oder um sich spe­zi­el­le, nicht abre­chen­ba­re Leis­tun­gen zu ermöglichen.

Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung: Die klas­si­sche Ergänzung

Die pri­va­te Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung funk­tio­niert ähn­lich wie eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung. Sie erstat­tet nach Vor­leis­tung der gesetz­li­chen Pfle­ge­kas­se die ver­blei­ben­den, nach­ge­wie­se­nen Rest­kos­ten. Wenn ein Pfle­ge­dienst also eine Rech­nung über 3.000 € stellt, die Kas­se 1.000 € zahlt, erstat­tet die Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung (je nach Tarif) einen Pro­zent­satz der ver­blei­ben­den 2.000 €. Das Geld fließt also nicht an Sie, son­dern deckt direkt die Rechnungen.

  • Vor­tei­le: Direk­te Abde­ckung der nach­ge­wie­se­nen Kosten.
  • Nach­tei­le: Unfle­xi­bel, da zweck­ge­bun­den. Kei­ne Unter­stüt­zung für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge. Leis­tun­gen, die nicht per Rech­nung beleg­bar sind (z.B. eine spe­zi­el­le Ernäh­rung), wer­den nicht bezahlt.
  • Für wen geeig­net? Für Men­schen, die aus­schließ­lich pro­fes­sio­nel­le Pfle­ge­diens­te in Anspruch neh­men wol­len und eine rei­ne Kos­ten­er­stat­tung bevorzugen.

📖 Fall­stu­die: Fle­xi­bi­li­tät schlägt rei­ne Kostenerstattung

Zwei Nach­barn, Herr Schmidt (mit Pfle­ge­ta­ge­geld) und Herr Weber (mit Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung), wer­den bei­de mit Pfle­ge­grad 3 ein­ge­stuft. Herr Schmidts Toch­ter nimmt sich zwei Tage pro Woche frei, um ihn zu ver­sor­gen. Von sei­nen 1.200 € Pfle­ge­ta­ge­geld gibt er ihr 500 € als Aner­ken­nung und für ihre Aus­la­gen. Den Rest nutzt er für einen Umbau. Herr Weber wird eben­falls von sei­ner Toch­ter gepflegt. Da sei­ne Ver­si­che­rung aber nur Rech­nun­gen von zuge­las­se­nen Diens­ten erstat­tet, kann er sei­ner Toch­ter finan­zi­ell nichts zukom­men las­sen. Ein Pfle­ge­dienst kommt zwar, aber die wich­ti­ge per­sön­li­che Betreuung durch die Toch­ter bleibt unver­gü­tet – eine frus­trie­ren­de Situa­ti­on für die gan­ze Familie.

Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung: Die lebens­lan­ge Garan­tie mit hohem Preis

Die Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung ist weni­ger eine klas­si­sche Ver­si­che­rung als viel­mehr ein Kom­bi­pro­dukt aus Kapi­tal­an­la­ge und Risi­ko­ab­si­che­rung. Im Pfle­ge­fall zahlt sie eine garan­tier­te, lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te, unab­hän­gig von den tat­säch­li­chen Kos­ten. Die­ses Pro­dukt ist deut­lich teu­rer als eine rei­ne Risi­ko­ab­si­che­rung wie das Pfle­ge­ta­ge­geld, da im Hin­ter­grund Kapi­tal für die Ver­ren­tung auf­ge­baut wird (ähn­lich einer Lebens­ver­si­che­rung). Oft gibt es auch eine Opti­on auf eine ein­ma­li­ge Kapi­tal­aus­zah­lung zu Beginn des Pfle­ge­falls oder eine Bei­trags­rück­ge­währ im Todes­fall, wenn kei­ne Leis­tun­gen geflos­sen sind.

  • Vor­tei­le: Garan­tier­te, lebens­lan­ge Zah­lung, die auch bei sehr lan­ger Pfle­ge­dau­er nicht endet. Teil­wei­se Kapi­tal­auf­bau und Vererbbarkeit.
  • Nach­tei­le: Sehr teu­er im Ver­gleich zum rei­nen Pfle­ge­ta­ge­geld bei glei­cher monat­li­cher Leis­tung. Weni­ger fle­xi­bel als das Tage­geld­mo­dell. Oft steu­er­lich weni­ger vorteilhaft.
  • Für wen geeig­net? Für Per­so­nen mit einem sehr hohen Absi­che­rungs­be­darf und dem Wunsch nach einer garan­tier­ten lebens­lan­gen Ren­te, die bereit sind, dafür deut­lich höhe­re Bei­trä­ge zu zah­len und den Aspekt der Kapi­tal­an­la­ge schät­zen. Auch im Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung Test zeigt sich, dass die­se Pro­duk­te vor allem für eine spe­zi­el­le Ziel­grup­pe mit hohem Kapi­tal­be­darf geeig­net sind.

Son­der­fall “Pfle­ge-Bahr”: Staat­lich geför­der­te Grund­si­che­rung mit Kompromissen

Der soge­nann­te “Pfle­ge-Bahr” ist eine staat­lich geför­der­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung. Wer min­des­tens 10 € pro Monat in einen sol­chen Ver­trag ein­zahlt, erhält 5 € (60 € im Jahr) staat­li­che Zula­ge. Der gro­ße Vor­teil: Es gibt kei­ne Gesund­heits­prü­fung, der Ver­si­che­rer muss jeden Antrag­stel­ler anneh­men. Die­ser Vor­teil wird jedoch mit erheb­li­chen Nach­tei­len erkauft: Die Leis­tun­gen sind meist gering (oft nur 600 € bei höchs­tem Pfle­ge­grad), es gibt eine War­te­zeit von fünf Jah­ren und die Leis­tun­gen sind oft auf pro­fes­sio­nel­le Pfle­ge beschränkt.

💡 Exper­te Klaus Würz rät:

Aus mei­ner 15-jäh­ri­gen Pra­xis kann ich sagen: Für über 90% mei­ner Man­dan­ten ist die Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung die bes­te Wahl. Die Fle­xi­bi­li­tät, das Geld für genau die Hil­fe ein­zu­set­zen, die man braucht – sei es die Toch­ter oder ein pro­fes­sio­nel­ler Dienst – ist unbe­zahl­bar. Der ‘Pfle­ge-Bahr’ kann eine Not­lö­sung für Men­schen mit schwe­ren Vor­er­kran­kun­gen sein. Für alle ande­ren ist ein nor­ma­ler Tarif leis­tungs­stär­ker und bei glei­chem Bei­trag oft die bes­se­re Wahl.”

Pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung Leis­tun­gen: Was die Tari­fe wirk­lich zahlen

Die Qua­li­tät einer Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung zeigt sich im Leis­tungs­fall. Die Unter­schie­de zwi­schen Basis‑, Kom­fort- und Pre­mi­um-Tari­fen sind enorm und ent­schei­den dar­über, wie gut Sie im Ernst­fall wirk­lich ver­sorgt sind. Die Leis­tun­gen ori­en­tie­ren sich an den fünf offi­zi­el­len Pfle­ge­gra­den (PG).

🛡️

Basis-Schutz

Leis­tet oft erst ab Pfle­ge­grad 3 spür­bar und hat in den unte­ren Gra­den nur sehr gerin­ge Sät­ze (z.B. 10–20%). Häu­fig mit Wartezeiten.

Preis-Leis­tungs-Sie­ger
🏆

Kom­fort-Schutz

Bie­tet eine gute Staf­fe­lung der Leis­tun­gen über alle Pfle­ge­gra­de (z.B. 30% in PG2, 70% in PG4) und leis­tet oft schon ab Pfle­ge­grad 1 spür­bar. Meist ohne Wartezeiten.

💎

Pre­mi­um-Schutz

Maxi­ma­le Sor­gen­frei­heit mit 100% Leis­tung in PG 4 und 5, hohen Sät­zen in unte­ren Gra­den, Ein­mal­zah­lun­gen bei Dia­gno­se und spe­zi­el­len Demenz-Leistungen.

Leis­tungs­staf­fe­lung nach Pfle­ge­gra­den: Ein detail­lier­ter Blick

Die fol­gen­de Tabel­le zeigt bei­spiel­haft, wie sich die Leis­tun­gen eines Kom­fort-Tarifs (bei ver­ein­bar­ten 1.500 € mtl. Tage­geld) im Ver­gleich zur gesetz­li­chen Leis­tung darstellen:

Pfle­ge­grad (PG) Gesetzl. Leis­tung (ambu­lant) Pri­va­te Zusatz­leis­tung (Bei­spiel) Gesamt­leis­tung
PG 1125 € (Zweck­ge­bun­den)20% = 300 €425 €
PG 2332 € (Pfle­ge­geld)40% = 600 €932 €
PG 3573 € (Pfle­ge­geld)60% = 900 €1.473 €
PG 4765 € (Pfle­ge­geld)100% = 1.500 €2.265 €
PG 5947 € (Pfle­ge­geld)100% = 1.500 €2.447 €

💬 “Die Leis­tung in Pfle­ge­grad 1 hat den All­tag gerettet.”

Als mei­ne Mut­ter nach einer OP mit Pfle­ge­grad 1 ein­ge­stuft wur­de, waren wir erst ent­täuscht, dass die gesetz­li­che Kas­se nur einen klei­nen zweck­ge­bun­de­nen Betrag zahlt. Aber ihre pri­va­te Ver­si­che­rung leis­te­te 300 € pro Monat zur frei­en Ver­fü­gung. Mit die­sem Geld konn­ten wir einen wöchent­li­chen Rei­ni­gungs­dienst und einen Fahr­dienst für ihre Arzt­be­su­che und Kaf­fee­tref­fen orga­ni­sie­ren. Das hat ihr ein rie­si­ges Stück Selbst­stän­dig­keit und Lebens­qua­li­tät bewahrt.” – Maria B. (48) aus Köln-Ehrenfeld

Grund­la­gen ver­stan­den? Perfekt!

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Zu den Tari­fen & Kosten 💡 

Pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung Kos­ten: Was Ihr Schutz wirk­lich kostet

Die Bei­trä­ge zu einer pri­va­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung sind so indi­vi­du­ell wie Sie selbst. Ein frü­her Abschluss macht den Schutz aber für fast jeden erschwing­lich. Die Haupt­fak­to­ren sind Ihr Ein­tritts­al­ter, Ihr Gesund­heits­zu­stand und die Höhe des gewünsch­ten Schut­zes. Unse­re inter­ak­ti­ven Tools geben Ihnen eine ers­te Orientierung.

🚀 Ihr per­sön­li­cher Bedarfs-Assistent

Schritt 1: Wer sind Sie?

Schritt 2: Wo leben Sie?

📊 Bei­trag vs. Eintrittsalter

Sehen Sie, wie der Bei­trag mit dem Alter steigt (bei 1.500€ mtl. Tagegeld).

Das Geheim­nis sta­bi­ler Bei­trä­ge: Alterungsrückstellungen

War­um ist der frü­he Ein­stieg so ent­schei­dend? Pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­run­gen (außer rei­ne Risi­ko­ta­ri­fe) wer­den nach dem Kapi­tal­de­ckungs­prin­zip kal­ku­liert. Das bedeu­tet, ein Teil Ihres Bei­trags in jun­gen, gesun­den Jah­ren wird nicht für Leis­tun­gen ver­braucht, son­dern als “Alte­rungs­rück­stel­lung” ver­zins­lich ange­legt. Die­ses ange­spar­te Kapi­tal dient dazu, die mit dem Alter stei­gen­den Gesund­heits- und Pfle­ge­kos­ten abzu­fe­dern. So bleibt Ihr Bei­trag – abge­se­hen von infla­ti­ons­be­ding­ten Anpas­sun­gen oder all­ge­mei­nen Kos­ten­stei­ge­run­gen im Gesund­heits­we­sen – über die gesam­te Lauf­zeit sta­bil. Wer spät ein­steigt, hat kei­ne Zeit mehr, die­ses wich­ti­ge Pols­ter auf­zu­bau­en, und muss daher von Anfang an deut­lich höhe­re Bei­trä­ge zah­len, um das erhöh­te Risi­ko direkt auszugleichen.

Der Antrags­pro­zess: Gesund­heits­fra­gen und Risikoprüfung

Vor Abschluss einer pri­va­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung müs­sen Sie Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten. Die­ser Schritt ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung und erfor­dert abso­lu­te Ehr­lich­keit und Sorg­falt. Ver­ges­se­ne oder falsch dar­ge­stell­te Vor­er­kran­kun­gen kön­nen eine “vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung” dar­stel­len und den Ver­si­che­rer im Leis­tungs­fall dazu berech­ti­gen, den Ver­trag zu kün­di­gen oder die Zah­lung zu ver­wei­gern – auch Jah­re nach Abschluss.

Typi­sche Gesund­heits­fra­gen bezie­hen sich auf:

  • Sta­tio­nä­re Behand­lun­gen in den letz­ten 5–10 Jahren.
  • Ambu­lan­te Behand­lun­gen (auch Psy­cho­the­ra­pie) in den letz­ten 3–5 Jahren.
  • Chro­ni­sche Erkran­kun­gen (z.B. Dia­be­tes, Rheu­ma, Blut­hoch­druck, psy­chi­sche Erkrankungen).
  • Bestehen­de Behin­de­run­gen oder bereits aner­kann­te Pflegegrade.

Je nach Art und Schwe­re der Erkran­kung kann der Ver­si­che­rer unter­schied­lich reagieren:

  1. Nor­mal­an­nah­me: Der Antrag wird ohne Ein­schrän­kun­gen angenommen.
  2. Risi­ko­zu­schlag: Der Bei­trag wird um einen bestimm­ten Pro­zent­satz erhöht, um das höhe­re Risi­ko abzudecken.
  3. Leis­tungs­aus­schluss: Bestimm­te Erkran­kun­gen und deren Fol­gen wer­den vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgeschlossen.
  4. Ableh­nung: Bei sehr schwe­ren oder mul­ti­plen Vor­er­kran­kun­gen kann der Ver­si­che­rer den Antrag ablehnen.

📖 Fall­stu­die: Die ver­ges­se­ne Anga­be und ihre fata­len Folgen

Frau Mey­er hat beim Antrag vor 8 Jah­ren “ver­ges­sen”, ihre wie­der­keh­ren­den Behand­lun­gen wegen star­ker Rücken­schmer­zen anzu­ge­ben. Als sie nun nach einem schwe­ren Band­schei­ben­vor­fall pfle­ge­be­dürf­tig wird (PG 2), prüft die Ver­si­che­rung die Kran­ken­ak­ten. Die Falsch­an­ga­be wird ent­deckt. Der Ver­si­che­rer tritt wegen “vor­ver­trag­li­cher Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung” vom Ver­trag zurück, zahlt kei­nen Cent und for­dert sogar die gezahl­ten Bei­trä­ge nicht zurück. Frau Mey­er steht ohne Schutz da. Dies unter­streicht die immense Wich­tig­keit von 100% ehr­li­chen Angaben.

💡 Pro-Tipp: Die anony­me Risikovoranfrage

Aus mei­ner Pra­xis weiß ich: Wenn Sie Vor­er­kran­kun­gen haben, stel­len Sie nie­mals auf eige­ne Faust meh­re­re Anträ­ge bei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rern. Jede Ableh­nung wird im Hin­weis- und Infor­ma­ti­ons­sys­tem der Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (HIS) gespei­chert. Nut­zen Sie statt­des­sen den Service eines unab­hän­gi­gen Exper­ten, eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge zu stel­len. Dabei wer­den Ihre Gesund­heits­da­ten ohne per­sön­li­che Daten an meh­re­re Ver­si­che­rer gesen­det, um deren Votum ein­zu­ho­len. So fin­den Sie her­aus, wer Sie zu wel­chen Kon­di­tio­nen ver­si­chern wür­de, ohne nega­ti­ve Ein­trä­ge zu riskieren.”

Der Weg zum Pfle­ge­grad: So funk­tio­niert die Begutachtung

Die Ein­stu­fung in einen der fünf Pfle­ge­gra­de ist die Vor­aus­set­zung für Leis­tun­gen aus der gesetz­li­chen und pri­va­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung. Die­ser Pro­zess kann für Betrof­fe­ne und Ange­hö­ri­ge eine gro­ße Belas­tung sein. Eine gute Vor­be­rei­tung ist ent­schei­dend, um die nal­ein­stu­fung zu erhalten.

Die Rol­le von MEDIC­PRO­OF: Der Gut­ach­ter kommt

Sobald Sie einen Antrag auf Pfle­ge­leis­tun­gen bei Ihrer Pfle­ge­kas­se stel­len, wird die­se den Begut­ach­tungs­pro­zess in Gang set­zen. Sind Sie pri­vat ver­si­chert, beauf­tragt Ihre Pri­va­te Pfle­ge­pflicht­ver­si­che­rung (PPV) den medi­zi­ni­schen Dienst MEDIC­PRO­OF. Sind Sie gesetz­lich ver­si­chert, kommt der Medi­zi­ni­sche Dienst (MD). Ein unab­hän­gi­ger Gut­ach­ter (Arzt oder Pfle­ge­fach­kraft) wird einen Ter­min mit Ihnen ver­ein­ba­ren, um Sie in Ihrem Zuhau­se zu besu­chen und den Grad Ihrer Selbst­stän­dig­keit zu bewerten.

Die 6 Modu­le des Neu­en Begut­ach­tungs­as­sess­ments (NBA)

Die Ein­stu­fung erfolgt nicht mehr nach Pfle­ge­mi­nu­ten, wie es frü­her der Fall war, son­dern nach einem kom­ple­xen Punk­te­sys­tem, das die Selbst­stän­dig­keit in sechs Lebens­be­rei­chen (Modu­len) bewer­tet. Je mehr Punk­te, des­to höher der Pfle­ge­grad. Die Modu­le und ihre Gewich­tung für die Gesamt­be­wer­tung sind:

  1. Mobi­li­tät (10%): Wie gut kön­nen Sie sich fort­be­we­gen, Trep­pen stei­gen, die Posi­ti­on im Bett wechseln?
  2. Kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten (fließt mit Modul 3 in eine Gesamt­wer­tung von 15% ein): Kön­nen Sie sich zeit­lich und ört­lich ori­en­tie­ren, Ent­schei­dun­gen im All­tag tref­fen, Gesprä­che füh­ren und Bedürf­nis­se äußern?
  3. Ver­hal­tens­wei­sen und psy­chi­sche Pro­blem­la­gen (15%): Wie häu­fig benö­ti­gen Sie Hil­fe wegen nächt­li­cher Unru­he, Ängs­ten, Aggres­sio­nen oder depres­si­vem Verhalten?
  4. Selbst­ver­sor­gung (40%): Das wich­tigs­te Modul! Wie selbst­stän­dig sind Sie bei der täg­li­chen Kör­per­pfle­ge, beim An- und Aus­klei­den, beim Essen und Trin­ken und bei der Toilettennutzung?
  5. Bewäl­ti­gung von krank­heits- oder the­ra­pie­be­ding­ten Anfor­de­run­gen (20%): Kön­nen Sie Medi­ka­men­te selbst­stän­dig neh­men, Blut­zu­cker mes­sen, mit Hilfs­mit­teln (z.B. Pro­the­sen, Rol­la­tor) umge­hen, Arzt­be­su­che organisieren?
  6. Gestal­tung des All­tags­le­bens und sozia­ler Kon­tak­te (15%): Kön­nen Sie Ihren Tages­ab­lauf selbst­stän­dig pla­nen, Hob­bys nach­ge­hen, Kon­tak­te zu ande­ren Men­schen pflegen?

💡 Exper­te Klaus Würz rät:

Berei­ten Sie sich auf den Gut­ach­t­er­ter­min vor! Füh­ren Sie für ein bis zwei Wochen ein Pfle­ge­ta­ge­buch, in dem Sie genau notie­ren, wo und wie oft Sie Hil­fe benö­ti­gen. Bit­ten Sie einen Ange­hö­ri­gen oder Freund, beim Ter­min anwe­send zu sein. Beschö­ni­gen Sie nichts aus fal­schem Scham­ge­fühl. Es geht dar­um, ein rea­lis­ti­sches Bild Ihrer Situa­ti­on zu ver­mit­teln, um die Ihnen zuste­hen­den Leis­tun­gen zu erhalten.”

💬 “Das Pfle­ge­ta­ge­buch war Gold wert!”

Ich war so ner­vös vor dem Besuch des Gut­ach­ters für mei­nen Vater. Man ver­gisst ja die Hälf­te in der Auf­re­gung. Aber wir hat­ten zwei Wochen lang alles auf­ge­schrie­ben: wann er Hil­fe beim Auf­ste­hen brauch­te, wann er allein nicht zur Toi­let­te kam, die nächt­li­che Unru­he. Als der Gut­ach­ter kam, konn­ten wir ihm das Tage­buch vor­le­gen. Er war beein­druckt von der Doku­men­ta­ti­on und hat ohne Zögern Pfle­ge­grad 3 aner­kannt. Ohne das Tage­buch wäre es sicher weni­ger gewor­den.” – Sabi­ne W. aus Hamburg

Sind Sie bereit, Ihre Kos­ten zu ermitteln?

Nach­dem Sie nun wis­sen, wel­che Fak­to­ren die Kos­ten beein­flus­sen und wie der Antrags­pro­zess funk­tio­niert, ist es Zeit für den nächs­ten Schritt. Fin­den Sie mit unse­rem Rech­ner her­aus, wel­cher Tarif am bes­ten zu Ihnen passt.

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Für wen lohnt sich die pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung besonders?

Grund­sätz­lich ist eine pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung für jeden Erwach­se­nen eine sinn­vol­le und wich­ti­ge Absi­che­rung. Für eini­ge Per­so­nen­grup­pen ist sie jedoch auf­grund ihrer spe­zi­fi­schen Lebens- und Arbeits­si­tua­ti­on von exis­ten­zi­el­ler Bedeutung.

Pfle­ge­ver­si­che­rung für Rent­ner: Schutz im Ruhestand

Der Abschluss einer Pfle­ge­ver­si­che­rung für Rent­ner ist oft eine der letz­ten Mög­lich­kei­ten, das über Jahr­zehn­te ange­spar­te Ver­mö­gen und die eige­ne Immo­bi­lie vor dem Zugriff des Sozi­al­amts zu schüt­zen. Zwar sind die Bei­trä­ge im Alter höher, doch die Alter­na­ti­ve – die voll­stän­di­ge Auf­zeh­rung des Erspar­ten – ist weit­aus dra­ma­ti­scher. Vie­le moder­ne Tari­fe bie­ten spe­zi­el­le Kon­di­tio­nen für den Ein­stieg ab 50 oder 60, teil­wei­se mit ver­ein­fach­ten Gesund­heits­fra­gen. Der Schutz sichert nicht nur das eige­ne Ver­mö­gen, son­dern auch die finan­zi­el­le Unab­hän­gig­keit der Kin­der, die andern­falls im Rah­men des Eltern­un­ter­halts zur Kas­se gebe­ten wer­den könnten.

Für jun­ge Leu­te: Der güns­tigs­te Weg in die Sicherheit

Für jun­ge Men­schen, Azu­bis und Stu­den­ten ist das The­ma Pfle­ge oft unvor­stell­bar weit weg. Doch gera­de hier liegt die größ­te Chan­ce: Wer in jun­gen Jah­ren mit einem klei­nen Bei­trag ein­steigt, sichert sich dau­er­haft nied­ri­ge Kos­ten und damit eine wirk­lich güns­ti­ge Pfle­ge­ver­si­che­rung für das gan­ze Leben. Ein guter Ver­trag für einen 25-Jäh­ri­gen kann weni­ger als eine Kino­kar­te im Monat kos­ten. Zudem kann Pfle­ge­be­dürf­tig­keit auch jun­ge Men­schen tref­fen, bei­spiels­wei­se durch einen schwe­ren Unfall. Ein frü­her Abschluss ist die finan­zi­ell intel­li­gen­tes­te Entscheidung.

💬 “Mit 22 abge­schlos­sen – bes­te Entscheidung!”

Zuge­ge­ben, mei­ne Eltern muss­ten mich etwas über­re­den. Aber als ein Freund von mir nach einem Motor­rad­un­fall plötz­lich auf Hil­fe ange­wie­sen war, habe ich es ver­stan­den. Ich habe mei­nen Ver­trag mit 22 für unter 20 Euro im Monat abge­schlos­sen. Das Geld mer­ke ich kaum, aber ich habe die Sicher­heit, mir für mein gan­zes Leben einen unschlag­bar güns­ti­gen Bei­trag gesi­chert zu haben. Das beru­higt unge­mein.” – Leon S. (22), dua­ler Stu­dent aus Berlin-Mitte

Für Selbst­stän­di­ge & Frei­be­ruf­ler: Exis­tenz sichern

Für Selbst­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler ist die Absi­che­rung dop­pelt wich­tig. Sie haben oft kei­ne lücken­lo­se gesetz­li­che Absi­che­rung und ihre Arbeits­kraft ist ihr Kapi­tal. Ein Pfle­ge­fall in der eige­nen Fami­lie – sei es der Part­ner oder die Eltern – kann die eige­ne Arbeits­zeit mas­siv ein­schrän­ken und die Exis­tenz des Unter­neh­mens gefähr­den. Eine pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung schafft hier finan­zi­el­le Frei­räu­me, um pro­fes­sio­nel­le Hil­fe zu orga­ni­sie­ren und den eige­nen Betrieb am Lau­fen zu halten.

📖 Aus der Pra­xis: Wie die Pfle­ge­ver­si­che­rung einen Hand­werks­be­trieb rettete

Maler­meis­ter Frank T. (48) stand vor dem Aus. Sei­ne Frau erkrank­te an früh ein­set­zen­der Demenz und benö­tig­te inten­si­ve Betreuung. Er konn­te kaum noch auf Bau­stel­len fah­ren, die Auf­trags­bü­cher leer­ten sich. Glück­li­cher­wei­se hat­te sei­ne Frau Jah­re zuvor eine gute Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung abge­schlos­sen. Mit den monat­li­chen 2.000 € konn­te er eine qua­li­fi­zier­te Tages­pfle­ge und eine Betreu­ungs­kraft für die Nach­mit­ta­ge finan­zie­ren. So konn­te er sei­nen Betrieb wei­ter­füh­ren und das Fami­li­en­ein­kom­men sichern.

NEU: Ver­ein­bar­keit von Pfle­ge und Beruf – Gesetz­li­che Ansprü­che kennen

Ein aku­ter Pfle­ge­fall in der Fami­lie stellt Berufs­tä­ti­ge vor immense Her­aus­for­de­run­gen. Über Nacht müs­sen Orga­ni­sa­ti­on, Betreuung und der eige­ne Job unter einen Hut gebracht wer­den. Der Gesetz­ge­ber hat dafür Instru­men­te geschaf­fen, um pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge zu ent­las­ten. Es ist ent­schei­dend, die­se Rech­te zu kennen.

Das Pfle­ge­zeit­ge­setz: Aus­zeit für die aku­te Notsituation

Das Pfle­ge­zeit­ge­setz (Pfle­geZG) gibt Arbeit­neh­mern das Recht, sich für die Pfle­ge naher Ange­hö­ri­ger teil­wei­se oder voll­stän­dig von der Arbeit frei­stel­len zu las­sen. Es unter­schei­det zwei wesent­li­che Ansprüche:

  • Kurz­zei­ti­ge Arbeits­ver­hin­de­rung (bis zu 10 Tage): Tritt ein aku­ter Pfle­ge­fall ein, kön­nen Sie sofort bis zu 10 Arbeits­ta­ge der Arbeit fern­blei­ben, um die Pfle­ge zu orga­ni­sie­ren oder sicher­zu­stel­len. Für die­se Zeit kön­nen Sie bei der Pfle­ge­kas­se des Gepfleg­ten ein soge­nann­tes Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs­geld als Lohn­er­satz bean­tra­gen. Dies gilt für alle Arbeit­neh­mer, unab­hän­gig von der Grö­ße des Betriebs.
  • Pfle­ge­zeit (bis zu 6 Mona­te): Für eine län­ge­re, inten­si­ve Pfle­ge­pha­se kön­nen Sie eine voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Frei­stel­lung von bis zu sechs Mona­ten bean­tra­gen. Die­sen Anspruch haben Sie jedoch nur in Unter­neh­men mit mehr als 15 Mit­ar­bei­tern. Wäh­rend die­ser Zeit erhal­ten Sie kei­nen Lohn, haben aber die Mög­lich­keit, ein zins­lo­ses staat­li­ches Dar­le­hen beim Bun­des­amt für Fami­lie und zivil­ge­sell­schaft­li­che Auf­ga­ben (BAF­zA) zu beantragen.

Das Fami­li­en­pfle­ge­zeit­ge­setz: Län­ger­fris­ti­ge Entlastung

Rei­chen die sechs Mona­te der Pfle­ge­zeit nicht aus, greift das Fami­li­en­pfle­ge­zeit­ge­setz (FPfZG). Es ermög­licht, die Arbeits­zeit für bis zu 24 Mona­te auf bis zu 15 Stun­den pro Woche zu redu­zie­ren. Der Anspruch besteht in Betrie­ben mit mehr als 25 Mit­ar­bei­tern. Auch hier kann zur finan­zi­el­len Über­brü­ckung das zins­lo­se Dar­le­hen bean­tragt wer­den. Pfle­ge­zeit und Fami­li­en­pfle­ge­zeit kön­nen kom­bi­niert wer­den, die Gesamt­dau­er darf 24 Mona­te jedoch nicht überschreiten.

💡 Exper­te Klaus Würz analysiert:

Die­se gesetz­li­chen Rege­lun­gen sind ein Ret­tungs­an­ker, aber sie lösen nicht das finan­zi­el­le Pro­blem. Ein redu­zier­tes Ein­kom­men oder ein Dar­le­hen kön­nen schnell zur Belas­tung wer­den. Genau hier zeigt sich der Wert einer guten Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung: Das Geld kann genutzt wer­den, um die Ein­kom­mens­ver­lus­te wäh­rend der Pfle­ge­zeit aus­zu­glei­chen. So kön­nen Sie sich ohne finan­zi­el­le Sor­gen um Ihre Ange­hö­ri­gen küm­mern – ein unschätz­ba­rer Vorteil.”

Ihre Lebens­si­tua­ti­on ist ein­zig­ar­tig – Ihr Schutz soll­te es auch sein.

Egal ob Sie für sich, Ihre Eltern oder als Selbst­stän­di­ger vor­sor­gen: Der rich­ti­ge Tarif macht den Unter­schied. Fin­den Sie jetzt die Absi­che­rung, die per­fekt zu Ihnen passt.

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Wich­ti­ge Anbie­ter & Pfle­ge­ver­si­che­rung Ver­gleich 2025: So fin­den Sie den bes­ten Tarif

Der Markt ist groß, und ein objek­ti­ver Ver­gleich der Pfle­ge­ver­si­che­rung ist der Schlüs­sel zum opti­ma­len Schutz. Ob Sie einen all­ge­mei­nen Pfle­ge­ver­si­che­run­gen im Ver­gleich durch­füh­ren, gezielt eine Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung ver­glei­chen oder einen umfas­sen­den pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung Ver­gleich anstre­ben – es gibt eini­ge Anbie­ter, die sich durch fai­re Bedin­gun­gen und exzel­len­te Leis­tun­gen im Pfle­ge­ver­si­che­rung Test einen Namen gemacht haben. Auch ein spe­zi­fi­scher Pfle­ge­ver­si­che­rung pri­vat Ver­gleich ist ent­schei­dend, um die Nuan­cen der Tari­fe zu verstehen.

Allianz Logo

Finanz­star­ker Riese

Barmenia Logo

Preis-Leis­tungs-Stark

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Digi­ta­ler Vorreiter

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Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Test­sie­ger 2025: Wer über­zeugt bei Stif­tung Waren­test & Co.?

Unab­hän­gi­ge Tests sind eine wert­vol­le Ori­en­tie­rung. Insti­tu­tio­nen wie Stif­tung Waren­test (Finanz­test) oder Focus Money neh­men regel­mä­ßig Tari­fe unter die Lupe. Ein Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Test­sie­ger bie­tet meist ein über­durch­schnitt­li­ches Gesamt­pa­ket aus Preis, Leis­tung und Stabilität.

Ver­brau­cher suchen oft gezielt nach einem Pfle­ge­ver­si­che­rung Test, um sich einen Über­blick zu ver­schaf­fen. Gän­gi­ge Such­an­fra­gen wie “Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Test”, “Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung Test” oder auch der Plu­ral “Pfle­ge­ver­si­che­run­gen Test” und “Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­run­gen Test” füh­ren zu den Ergeb­nis­sen der gro­ßen Ana­ly­se­häu­ser. Die­se Tests sind eine wich­ti­ge ers­te Anlaufstelle.

Stif­tung Waren­test “Sehr Gut” (Bei­spie­le aus letz­ten Tests)

  • Alli­anz (Pfle­ge­ta­ge­geld­Best): Über­zeugt oft mit fle­xi­blen Leis­tun­gen und Finanzstärke.
  • DFV (Pfle­ge­Schutz): Punk­tet mit hoher Fle­xi­bi­li­tät und ein­fa­cher digi­ta­ler Verwaltung.

Wei­te­re Top-Anbie­ter im Vergleich

💡 Exper­te Klaus Würz analysiert:

Test­sie­ger-Sie­gel sind ein star­kes Indiz für Qua­li­tät, aber sie erset­zen nicht den per­sön­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung Ver­gleich. Der bes­te Tarif ist immer der, der zu Ihrer Lebens­pla­nung, Ihrer Gesund­heit und Ihrem Geld­beu­tel passt. Nut­zen Sie die Tests als Vor­auswahl und prü­fen Sie dann die Details im Vergleichsrechner.”

Der gro­ße Ver­gleich: In 5 Schrit­ten zum bes­ten Schutz

Ein umfas­sen­der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­run­gen Ver­gleich ist uner­läss­lich, um den bes­ten Schutz zu fin­den. Ob Sie einen gene­rel­len Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­run­gen Ver­gleich star­ten oder gezielt nach dem bes­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung im Ver­gleich suchen: Mit unse­rer Schritt-für-Schritt-Anlei­tung fin­den Sie den pas­sen­den Tarif. Wir machen es Ihnen leicht, die ver­schie­de­nen Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­run­gen zu ver­glei­chen.

Inter­ak­ti­ve Check­lis­te: Wor­auf müs­sen Sie bei der Tarif­wahl achten?

💬 “Der Ver­gleichs­rech­ner hat mir die Augen geöffnet!”

Ich dach­te, alle Tari­fe sind gleich. Im Ver­gleichs­rech­ner habe ich gese­hen, dass mein Favo­rit bei Demenz gar nicht gezahlt hät­te. Ein ande­rer, nur 5€ teu­re­rer Tarif, schon. Das hat mir gezeigt, wie wich­tig der Blick ins Detail ist. So habe ich den für mich per­fek­ten Schutz gefun­den.” – Mar­kus T. (38), IT-Bera­ter aus Kassel

Jetzt sind Sie dran: Fin­den Sie Ihren Top-Tarif!

Sie haben nun das Wis­sen, um eine fun­dier­te Ent­schei­dung zu tref­fen. Der nächs­te Schritt ist der Wich­tigs­te: Ver­glei­chen Sie kon­kre­te Ange­bo­te und fin­den Sie den Schutz, der per­fekt zu Ihnen passt.

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Die 5 häu­figs­ten Irr­tü­mer im Quiz-Check

Rund um die pri­va­te Pfle­ge­vor­sor­ge kur­sie­ren vie­le Halb­wahr­hei­ten. Tes­ten Sie Ihr Wissen!

Ver­trag & Kün­di­gung: Das Klein­ge­druck­te verstehen

Ein Ver­si­che­rungs­ver­trag ist eine lang­fris­ti­ge Part­ner­schaft. Es ist wich­tig, die Spiel­re­geln zu ken­nen. Wir beleuch­ten die wich­tigs­ten Klau­seln, auf die Sie vor der Unter­schrift ach­ten sollten.

Die Dyna­mik: Schutz vor Inflation

Eine der wich­tigs­ten Klau­seln ist die Dyna­mik. Sie sorgt dafür, dass Ihr Ver­si­che­rungs­schutz im Lau­fe der Jah­re nicht an Wert ver­liert. Pfle­ge­kos­ten stei­gen ste­tig an. Eine Dyna­mik-Opti­on erlaubt es Ihnen, in regel­mä­ßi­gen Abstän­den (z.B. alle zwei Jah­re) Ihr ver­ein­bar­tes Tage­geld ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung zu erhö­hen. So stel­len Sie sicher, dass Ihre Absi­che­rung auch in 20 Jah­ren noch aus­reicht. Sie kön­nen einer Dyna­mik-Anpas­sung in der Regel wider­spre­chen, wenn Ihre finan­zi­el­le Situa­ti­on es gera­de nicht zulässt.

Ach­ten Sie auf die Wartezeiten

Vie­le Tari­fe haben eine anfäng­li­che all­ge­mei­ne War­te­zeit von bis zu drei Jah­ren. Das bedeu­tet: Wer­den Sie in die­ser Zeit aus Krank­heit pfle­ge­be­dürf­tig, leis­tet die Ver­si­che­rung nicht. Bei Unfäl­len ent­fällt die­se War­te­zeit meist. Top-Tari­fe ver­zich­ten kom­plett auf all­ge­mei­ne War­te­zei­ten – ein ent­schei­den­des Kri­te­ri­um bei Ihrem Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich. Ach­ten Sie auch auf beson­de­re War­te­zei­ten, z.B. für Schwan­ger­schaft oder Zahn­ersatz, falls die­se im Tarif ent­hal­ten sind.

Ordent­li­che Kün­di­gung vs. Sonderkündigungsrecht

Ordent­li­che Kündigung

Sie kön­nen Ihren Ver­trag regu­lär zum Ende der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit (meist jähr­lich) mit einer Frist von drei Mona­ten kün­di­gen. Eine Pfle­ge­ver­si­che­rung kün­di­gen soll­te aber gut über­legt sein, da ein Neu­ab­schluss immer teu­rer wird.

Son­der­kün­di­gungs­recht

Sie haben ein außer­or­dent­li­ches Kün­di­gungs­recht, wenn der Ver­si­che­rer den Bei­trag erhöht, ohne gleich­zei­tig die Leis­tun­gen anzu­pas­sen (Bei­trags­an­pas­sung). Die­ses Recht müs­sen Sie meist inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung ausüben.

💡 Pro-Tipp von Klaus Würz:

Kün­di­gen Sie nie­mals Ihren alten Ver­trag, bevor Sie die schrift­li­che Zusa­ge des neu­en Ver­si­che­rers in Hän­den hal­ten! So ver­mei­den Sie gefähr­li­che Ver­si­che­rungs­lü­cken, gera­de bei bereits bestehen­den Vor­er­kran­kun­gen. Ein lücken­lo­ser Schutz ist das A und O.”

Glos­sar: Die wich­tigs­ten Begrif­fe der Pflegeversicherung

Der Ver­si­che­rungs­dschun­gel ist vol­ler Fach­be­grif­fe. Hier erklä­ren wir die wich­tigs­ten ein­fach und verständlich.

Alte­rungs­rück­stel­lun­gen: Ange­spar­ter Teil der Bei­trä­ge, der die Kos­ten im Alter sta­bil hal­ten soll.

Ambu­lan­te Pfle­ge: Pfle­ge in den eige­nen vier Wän­den, z.B. durch einen Pflegedienst.

Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze: Maxi­ma­le Ein­kom­mens­hö­he, bis zu der Bei­trä­ge zur Sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung erho­ben werden.

Demenz­leis­tung: Spe­zi­el­le Leis­tung in man­chen Tari­fen, die oft schon bei Dia­gno­se ohne Pfle­ge­grad gezahlt wird.

Dyna­mik: Opti­on zur regel­mä­ßi­gen Erhö­hung des Ver­si­che­rungs­schut­zes ohne erneu­te Gesundheitsprüfung.

Lai­en­pfle­ge: Pfle­ge durch nicht-pro­fes­sio­nel­le Per­so­nen wie Ange­hö­ri­ge oder Freunde.

MEDIC­PRO­OF: Der medi­zi­ni­sche Dienst der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer, der die Ein­stu­fung in Pfle­ge­gra­de vornimmt.

Pfle­ge­grad (PG): Offi­zi­el­le Ein­stu­fung der Schwe­re der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit in 5 Graden.

Pfle­ge­sach­leis­tung: Leis­tung der Pfle­ge­kas­se für die Inan­spruch­nah­me eines pro­fes­sio­nel­len Pflegedienstes.

Sta­tio­nä­re Pfle­ge: Dau­er­haf­te Pfle­ge in einer Ein­rich­tung, z.B. einem Pflegeheim.

Ver­hin­de­rungs­pfle­ge: Leis­tung der Pfle­ge­kas­se, wenn die pri­va­te Pfle­ge­per­son (z.B. Ange­hö­ri­ge) vor­über­ge­hend ausfällt.

War­te­zeit: Zeit­raum nach Ver­trags­be­ginn, in dem noch kein Leis­tungs­an­spruch besteht.

Quel­len und wei­ter­füh­ren­de Links

Für die­sen Rat­ge­ber haben wir auf eine Viel­zahl von ver­trau­ens­wür­di­gen Quel­len zurück­ge­grif­fen. Hier fin­den Sie eine Aus­wahl zur wei­te­ren Vertiefung:

FAQ: Die 20 häu­figs­ten Fra­gen zur Pflegeversicherung


Foto von Klaus Würz

Ver­fasst von Klaus Würz

Exper­te für Gesund­heits- und Pflegeversicherungen

Klaus Würz ist seit über 15 Jah­ren als unab­hän­gi­ger Ver­si­che­rungs­exper­te tätig und spe­zia­li­siert auf die Absi­che­rung bio­me­tri­scher Risi­ken. Sei­ne Ana­ly­sen und Rat­ge­ber hel­fen Ver­brau­chern, die kom­ple­xen Ver­si­che­rungs­märk­te zu ver­ste­hen und die für sie pas­sen­den Lösun­gen zu fin­den. Mit sei­ner tie­fen Markt­kennt­nis und sei­nem Enga­ge­ment für Trans­pa­renz ist er ein gefrag­ter Ansprech­part­ner für alle Fra­gen rund um die pri­va­te Vorsorge.

Infor­ma­tio­nen zum Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Preis­ver­gleich und Test und dem Pfle­ge­ver­si­che­rung Vergleich

Wis­sens­wer­tes zu Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss sowie Kün­di­gung und Änderung

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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