Pflegezusatzversicherung Vergleich
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Neben Ihrem Geschlecht, Ihrem Geburtsdatum und Ihrem Berufsstatus, müssen Sie noch auswählen, bei welchem Pflegegrad Sie eine Leistung aus Ihrer Pflegezusatzversicherung erhalten möchten. Tragen Sie hier bitte das je Pflegegrad gewünschte tägliche Pflegetagegeld ein. Geben Sie bitte auch an, ob sogenannmte Pflegekostenerstattungstarife zur Ergänzung der Kostenerstattungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in das Vergleichsergebnis Ihres Pflegezusatzversicherung Vergleichs einbezogen werden sollen. Der grüne i‑Button rechts neben den Eingabefeldern hilft Ihnen immer bei der richtigen Eingabe weiter, falls Sie mal nicht weiter wissen sollten. Nutzen Sie gleich hier und jetzt unseren kostenfreien Vergleichsrechner für die Pflegezusatzversicherung und finden Sie so Ihre passende günstige Pflegezusatzversicherung.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zum Pflegezusatzversicherung Preisvergleich und Test und dem Pflegeversicherung Vergleich
Wissenswertes zu Pflegezusatzversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss sowie Kündigung und Änderung
Allgemeine Informationen zur Pflegeversicherung
Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Mit einer zunehmend älteren Bevölkerung steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen an.
Aber nicht nur im Alter kann man zu einem Pflegefall werden, auch nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall kann man zum Pflegefall werden.
Laut Statistik gab es im Dezember 2015 rund 2,9 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Schätzungen zufolge sollen es im Jahr 2060 bereits mehr als 4,5 Millionen sein.
Seit 01. Januar 1995 gibt es in Deutschland die gesetzliche Pflegeversicherung. Jede Person, die gesetzlich oder privat krankenversichert ist, zahlt in eine Pflegeversicherung ein. Diese übernimmt im Pflegefall allerdings nicht die kompletten, anfallenden Pflegekosten, sondern nur einen Anteil davon.
Die Kosten, die im Pflegefall anfallen können, sind je nach Pflegegrad unterschiedlich. Zu den anfallenden Kosten zählen nicht nur Ausgaben für das betreuende Pflegepersonal, sondern ebenso Kosten für Hilfsmittel, entsprechende Einrichtung usw.
Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern. Eine gute Pflegezusatzversicherung dient dabei als ergänzender Pflegeschutz zusätzlich zu der gesetzlichen Pflege-Grundabsicherung.
Bei der Pflegezusatzversicherung unterscheidet man zwischen unterschiedlichen Absicherungsvarianten für das Pflegerisiko:
- Pflegetagegeldversicherung
- Pflegekostenversicherung
- Pflegerentenversicherung
Was zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?
Jeder, der länger als sechs Monate auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, erhält Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Erforderlich ist jedoch ein formloser Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
In einem unabhängigen Pflegegutachten wird festgehalten, wieviel Unterstützung ein Mensch benötigt und daraus resultierend wird der Person ein Pflegegrad zugeordnet. Der Pflegegrad drückt das Maß der Pflegebedürftigkeit aus und bestimmt, welche Leistung in welcher Höhe übernommen werden.
Die Selbstständigkeit einer Person und damit der erforderliche Pflegebedarf wird im Rahmen eines Gutachtens anhand von 64 Kriterien, die sechs Lebensbereichen zugeordnet sind, ermittelt. Der Gutachter vergibt je Kriterium Punkte, die dann in die Gesamtpunktzahl eines Moduls einfließen. Die Punkte liegen zwischen 0, wenn keine Beeinträchtigungen festgestellt wird und 4 Punkten, wenn schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit festgestellt werden. In einem zweiten Schritt wird das Modul dann gewichtet und so in die Gesamtwertung des Pflegegrades mit einbezogen.
Folgende sechs Module und ihre jeweilige Gewichtung spielen bei der Einschätzung der Selbstständigkeit und bei der Berechnung des Pflegegrades eine Rolle:
Mobilität (10%):
Wie gut kann die Person sich alleine fortbewegen, drehen und sitzen?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%):
Wie gut findet sich die Person in Ort und Zeit zurecht? Erinnert sie sich? Kann sie Gefahren erkennen und sich am Gespräch beteiligen?
Alternativ betrachtet der Gutachter „Verhalten und psychische Probleme“: Ist die Person aggressiv, schädigt sie sich oder andere? Leidet sie an Ängsten?
Selbstversorgung (40%):
Inwieweit ist die Person fähig, sich selbst zu waschen, zu essen, zu trinken und auf die Toilette zu gehen?
Bewältigung und Umgang mit Therapie und Krankheit (20%):
Wie selbstständig kann die Person Medikamente einnehmen? Muss sie zum Arzt begleitet werden?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15%):
Wie selbstständig kann die Person einen Tag gestalten und Kontakte pflegen?
Folgende Pflegegrade gibt es:
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Der Pflegegrad 1 wurde zum Anfang 2017 neu eingeführt. Dieser Pflegegrad ist für Personen mit leichten Einschränkungen gedacht, die im Begutachtungsverfahren bis 2016 nicht berücksichtigt wurden.
Eine sehr wichtige Leistung des Pflegegrads 1 ist der Zuschuss zu Wohnungsanpassungen bis zu max. EUR 4.000, wie er auch in den Pflegegraden 2 bis 5 gezahlt wird.
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 gibt es außerdem auch bei Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe eine Anschubfinanzierung von EUR 2.500 pro Person. Höchstens sind es EUR 10.000 Euro pro Wohneinheit. Bewohner solcher Wohngemeinschaften haben ebenfalls Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von EUR 214 pro Monat. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bekommen zudem den Entlastungsbetrag von EUR 125 oder einen Zuschuss von EUR 125 bei der vollstationären Pflege, Pflegeberatung, Pflegehilfsmittel im Wert von EUR 40 im Monat und Pflegekurse für pflegende Angehörige und Freunde.
Ein Pflegegeld gemäß nachstehender Übersicht, zahlt die Pflegeversicherung an die pflegebedürftige Person, wenn Angehörige oder andere nahestehende Personen die Pflege ehrenamtlich übernehmen. Entscheidend für die Höhe ist wieder der Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige eingestuft wurde.
Pflegegeldhöhe:
- bei Pflegegrad 2: EUR 316 monatlich
- bei Pflegegrad 3: EUR 545 monatlich
- bei Pflegegrad 4: EUR 728 monatlich
- bei Pflegegrad 5: EUR 901 monatlich
In Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld bezahlt.
Wenn das Wohnen in den eigenen vier Wänden alleine nicht mehr funktioniert, ist meist die Unterbringung in einem Pflegeheim angezeigt. Dort werden die Pflegebedürftigen stationär gepflegt und betreut.
Die Kosten für die Pflege und die Betreuung werden von der Pflegeversicherung wie folgt übernommen:
- bei Pflegegrad 2: EUR 770 monatlich
- bei Pflegegrad 3: EUR 1.262 monatlich
- bei Pflegegrad 4: EUR 1.775 monatlich
- bei Pflegegrad 5: EUR 2.005 monatlich
Für die Unterkunft und die Verpflegung im Heim müssen die Pflegebedürftigen die Kosten immer aus der eigenen Tasche bezahlen.
Seit 2017 müssen Pflegeheimbewohner einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad aus eigenen Mitteln bezahlen. Durch die neue Regelung legt jede Einrichtung einen eigenen Eigenanteil fest, der von der Bewohnerstruktur abhängt. Im Bundesdurchschnitt lag der EEE 2018 bei EUR 655.
Zu den vorgenannten Leistungen werden auch Leistungen erbracht für:
- Pflegehilfsmittel: Für Verbrauchsmaterialien wie z.B. Einweg-Handschuhe oder Betteinlagen werden bis zu EUR 40 pro im Monat erstattet. Für technische Hilfsmittel wie z.B. das Pflegebett werden die Kosten bis zu 90 Prozent übernommen. Diese Leistungen stehen allen Pflegebedürftigen in den Pflegegraden 1 bis 5 zu.
Was zahlt die private Pflegezusatzversicherung?
Folgende Formen der privaten Pflegeabsicherung bzw. für eine private Pflegezusatzversicherung gibt es:
Pflegetagegeldversicherung:
Für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie einen vorab fest vereinbarten Geldbetrag, der sich am festgelegten Pflegegrad orientiert. Das Pflegetagegeld ist nicht zweckgebunden, sondern es ist frei verfügbar und richtet sich nicht danach, ob die Pflege im häuslichen Umfeld mit Hilfe von Verwandten bzw. professionellem Personal oder in einem Pflegeheim erfolgt.
Pflegekostenversicherung:
Die Pflegekostenversicherung erstattet die Restkosten, die nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung übernommen werden. Wichtig ist, dass hier ein Nachweis über die angefallenen Kosten erbracht werden muss. Die Pflegekostenversicherung lohnt sich vor allem, wenn Sie lieber stationär statt zu Hause gepflegt werden möchten. Je nach Tarif ist eine teilweise oder gar vollständige Kostenerstattung möglich.
Pflegerentenversicherung:
Der monatliche Beitrag bemisst sich nach der gewünschten Höhe der Pflegerente, Ihrem Eintrittsalter sowie Ihrem Pflegerisiko. Tritt die Pflegebedürftigkeit ein, wird die Rente entweder als Einmalbetrag oder als lebenslange monatliche Rente ausbezahlt.
Was kostet eine Pflegezusatzversicherung?
Die Kosten für eine private Pflegezusatzversicherung sind je nach Alter unterschiedlich hoch. Für jüngere Menschen ist die Pflegezusatzversicherung noch relativ günstig zu bekommen, bei älteren Personen wird diese dann schon etwas teurer.
So zahlt eine 35-jährige Person ca. 25 — 45 Euro im Monat für eine private Pflegetagegeldversicherung, während eine 45-jährige Person bereits einen Beitrag in Höhe von ca. 35 — 60 Euro im Monat bezahlen muss.
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