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Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Vergleich

Güns­ti­ge Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung im Test!
Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Kos­ten und Leis­tun­gen im Preisvergleich! 

Ver­si­che­rungs­ver­gleich Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung — Pfle­ge­ver­si­che­rung im Vergleich

Mit unse­rem Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleichs­rech­ner online fin­den Sie schnell die bes­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung im Test. Fin­den Sie in weni­gen Schrit­ten Ihre güns­ti­ge Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung im Ver­gleich und Ihre Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Test­sie­ger. Stel­len Sie in unse­rem Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Preis­ver­gleich neben den Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Kos­ten auch die Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Leis­tun­gen im Ver­gleich gegen­über und ermit­teln so Ihren per­sön­li­chen Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Test­sie­ger, der zu Ihren per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen von Ihrer Pfle­ge passt.

Neben Ihrem Geschlecht, Ihrem Geburts­da­tum und Ihrem Berufs­sta­tus, müs­sen Sie noch aus­wäh­len, bei wel­chem Pfle­ge­grad Sie eine Leis­tung aus Ihrer Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung erhal­ten möch­ten. Tra­gen Sie hier bit­te das je Pfle­ge­grad gewünsch­te täg­li­che Pfle­ge­ta­ge­geld ein. Geben Sie bit­te auch an, ob soge­nannmte Pfle­ge­kos­ten­er­stat­tungs­ta­ri­fe zur Ergän­zung der Kos­ten­er­stat­tun­gen der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung in das Ver­gleichs­er­geb­nis Ihres Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Ver­gleichs ein­be­zo­gen wer­den sol­len. Der grü­ne i‑Button rechts neben den Ein­ga­be­fel­dern hilft Ihnen immer bei der rich­ti­gen Ein­ga­be wei­ter, falls Sie mal nicht wei­ter wis­sen soll­ten.  Nut­zen Sie gleich hier und jetzt unse­ren kos­ten­frei­en Ver­gleichs­rech­ner für die Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung und fin­den Sie so Ihre pas­sen­de güns­ti­ge Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zum Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Preis­ver­gleich und Test und dem Pfle­ge­ver­si­che­rung Vergleich

Wis­sens­wer­tes zu Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss sowie Kün­di­gung und Änderung

Die Men­schen in Deutsch­land wer­den immer älter. Mit einer zuneh­mend älte­ren Bevöl­ke­rung steigt auch die Zahl der Pfle­ge­be­dürf­ti­gen an.

Aber nicht nur im Alter kann man zu einem Pfle­ge­fall wer­den, auch nach einer schwe­ren Krank­heit oder einem Unfall kann man zum Pfle­ge­fall werden.

Laut Sta­tis­tik gab es im Dezem­ber 2015 rund 2,9 Mil­lio­nen pfle­ge­be­dürf­ti­ge Men­schen in Deutsch­land. Schät­zun­gen zufol­ge sol­len es im Jahr 2060 bereits mehr als 4,5 Mil­lio­nen sein.

Seit 01. Janu­ar 1995 gibt es in Deutsch­land die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung. Jede Per­son, die gesetz­lich oder pri­vat kran­ken­ver­si­chert ist, zahlt in eine Pfle­ge­ver­si­che­rung ein. Die­se über­nimmt im Pfle­ge­fall aller­dings nicht die kom­plet­ten, anfal­len­den Pfle­ge­kos­ten, son­dern nur einen Anteil davon.

Die Kos­ten, die im Pfle­ge­fall anfal­len kön­nen, sind je nach Pfle­ge­grad unter­schied­lich. Zu den anfal­len­den Kos­ten zäh­len nicht nur Aus­ga­ben für das betreu­en­de Pfle­ge­per­so­nal, son­dern eben­so Kos­ten für Hilfs­mit­tel, ent­spre­chen­de Ein­rich­tung usw.

Mit einer Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung kön­nen Sie sich gegen die finan­zi­el­len Fol­gen einer Pfle­ge­be­dürf­tig­keit absi­chern. Eine gute Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung dient dabei als ergän­zen­der Pfle­ge­schutz zusätz­lich zu der gesetz­li­chen Pflege-Grundabsicherung.

Bei der Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung unter­schei­det man zwi­schen unter­schied­li­chen Absi­che­rungs­va­ri­an­ten für das Pflegerisiko:

  • Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung
  • Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung
  • Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung

Jeder, der län­ger als sechs Mona­te auf Unter­stüt­zung im All­tag ange­wie­sen ist, erhält Leis­tun­gen aus der Pfle­ge­ver­si­che­rung.

Erfor­der­lich ist jedoch ein form­lo­ser Antrag auf Pfle­ge­leis­tun­gen bei der zustän­di­gen gesetz­li­chen oder pri­va­ten Krankenversicherung.

In einem unab­hän­gi­gen Pfle­ge­gut­ach­ten wird fest­ge­hal­ten, wie­viel Unter­stüt­zung ein Mensch benö­tigt und dar­aus resul­tie­rend wird der Per­son ein Pfle­ge­grad zuge­ord­net. Der Pfle­ge­grad drückt das Maß der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit aus und bestimmt, wel­che Leis­tung in wel­cher Höhe über­nom­men werden.

Die Selbst­stän­dig­keit einer Per­son und damit der erfor­der­li­che Pfle­ge­be­darf wird im Rah­men eines Gut­ach­tens anhand von 64 Kri­te­ri­en, die sechs Lebens­be­rei­chen zuge­ord­net sind, ermit­telt. Der Gut­ach­ter ver­gibt je Kri­te­ri­um Punk­te, die dann in die Gesamt­punkt­zahl eines Moduls ein­flie­ßen. Die Punk­te lie­gen zwi­schen 0, wenn kei­ne Beein­träch­ti­gun­gen fest­ge­stellt wird und 4 Punk­ten, wenn schwers­te Beein­träch­ti­gun­gen der Selbst­stän­dig­keit fest­ge­stellt wer­den. In einem zwei­ten Schritt wird das Modul dann gewich­tet und so in die Gesamt­wer­tung des Pfle­ge­gra­des mit einbezogen.

Fol­gen­de sechs Modu­le und ihre jewei­li­ge Gewich­tung spie­len bei der Ein­schät­zung der Selbst­stän­dig­keit und bei der Berech­nung des Pfle­ge­gra­des eine Rolle:

Mobi­li­tät (10%):
Wie gut kann die Per­son sich allei­ne fort­be­we­gen, dre­hen und sitzen?

Kogni­ti­ve und kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten (15%):
Wie gut fin­det sich die Per­son in Ort und Zeit zurecht? Erin­nert sie sich? Kann sie Gefah­ren erken­nen und sich am Gespräch beteiligen?

Alter­na­tiv betrach­tet der Gut­ach­ter „Ver­hal­ten und psy­chi­sche Pro­ble­me“: Ist die Per­son aggres­siv, schä­digt sie sich oder ande­re? Lei­det sie an Ängsten?

Selbst­ver­sor­gung (40%):
Inwie­weit ist die Per­son fähig, sich selbst zu waschen, zu essen, zu trin­ken und auf die Toi­let­te zu gehen?

Bewäl­ti­gung und Umgang mit The­ra­pie und Krank­heit (20%):
Wie selbst­stän­dig kann die Per­son Medi­ka­men­te ein­neh­men? Muss sie zum Arzt beglei­tet werden?

Gestal­tung des All­tags­le­bens und sozia­ler Kon­tak­te (15%):
Wie selbst­stän­dig kann die Per­son einen Tag gestal­ten und Kon­tak­te pflegen?

Fol­gen­de Pfle­ge­gra­de gibt es:

Pfle­ge­grad 1:
Gerin­ge Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit

Pfle­ge­grad 2:
Erheb­li­che Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit

Pfle­ge­grad 3:
Schwe­re Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit

Pfle­ge­grad 4:
Schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbstständigkeit

Pfle­ge­grad 5:
Schwers­te Beein­träch­ti­gung der Selbst­stän­dig­keit mit beson­de­ren Anfor­de­run­gen an die pfle­ge­ri­sche Versorgung

Der Pfle­ge­grad 1 wur­de zum Anfang 2017 neu ein­ge­führt. Die­ser Pfle­ge­grad ist für Per­so­nen mit leich­ten Ein­schrän­kun­gen gedacht, die im Begut­ach­tungs­ver­fah­ren bis 2016 nicht berück­sich­tigt wurden.

Eine sehr wich­ti­ge Leis­tung des Pfle­ge­grads 1 ist der Zuschuss zu Woh­nungs­an­pas­sun­gen bis zu max. EUR 4.000, wie er auch in den Pfle­ge­gra­den 2 bis 5 gezahlt wird.

Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit Pfle­ge­grad 1 gibt es außer­dem auch bei Grün­dung einer ambu­lant betreu­ten Wohn­grup­pe eine Anschub­fi­nan­zie­rung von EUR 2.500 pro Per­son. Höchs­tens sind es EUR 10.000 Euro pro Wohn­ein­heit. Bewoh­ner sol­cher Wohn­ge­mein­schaf­ten haben eben­falls Anspruch auf einen Wohn­grup­pen­zu­schlag in Höhe von EUR 214 pro Monat. Pfle­ge­be­dürf­ti­ge mit Pfle­ge­grad 1 bekom­men zudem den Ent­las­tungs­be­trag von EUR 125 oder einen Zuschuss von EUR 125 bei der voll­sta­tio­nä­ren Pfle­ge, Pfle­ge­be­ra­tung, Pfle­ge­hilfs­mit­tel im Wert von EUR 40 im Monat und Pfle­ge­kur­se für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge und Freunde.

Ein Pfle­ge­geld gemäß nach­ste­hen­der Über­sicht, zahlt die Pfle­ge­ver­si­che­rung an die pfle­ge­be­dürf­ti­ge Per­son, wenn Ange­hö­ri­ge oder ande­re nahe­ste­hen­de Per­so­nen die Pfle­ge ehren­amt­lich über­neh­men. Ent­schei­dend für die Höhe ist wie­der der Pfle­ge­grad, in den der Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ein­ge­stuft wurde.

Pfle­ge­geld­hö­he:

  • bei Pfle­ge­grad 2: EUR 316 monatlich
  • bei Pfle­ge­grad 3: EUR 545 monatlich
  • bei Pfle­ge­grad 4: EUR 728 monatlich
  • bei Pfle­ge­grad 5: EUR 901 monatlich

In Pfle­ge­grad 1 wird kein Pfle­ge­geld bezahlt.

Wenn das Woh­nen in den eige­nen vier Wän­den allei­ne nicht mehr funk­tio­niert, ist meist die Unter­brin­gung in einem Pfle­ge­heim ange­zeigt. Dort wer­den die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen sta­tio­när gepflegt und betreut.

Die Kos­ten für die Pfle­ge und die Betreuung wer­den von der Pfle­ge­ver­si­che­rung wie folgt übernommen:

  • bei Pfle­ge­grad 2: EUR 770 monatlich
  • bei Pfle­ge­grad 3: EUR 1.262 monatlich
  • bei Pfle­ge­grad 4: EUR 1.775 monatlich
  • bei Pfle­ge­grad 5: EUR 2.005 monatlich

Für die Unter­kunft und die Ver­pfle­gung im Heim müs­sen die Pfle­ge­be­dürf­ti­gen die Kos­ten immer aus der eige­nen Tasche bezahlen.

Seit 2017 müs­sen Pfle­ge­heim­be­woh­ner einen einrichtungs­einheitlichen Eigen­an­teil (EEE) unab­hän­gig vom jewei­li­gen Pfle­ge­grad aus eige­nen Mit­teln bezah­len. Durch die neue Rege­lung legt jede Ein­rich­tung einen eige­nen Eigen­an­teil fest, der von der Bewoh­ner­struk­tur abhängt. Im Bun­des­durch­schnitt lag der EEE 2018 bei EUR 655.

Zu den vor­ge­nann­ten Leis­tun­gen wer­den auch Leis­tun­gen erbracht für:

  • Pfle­ge­hilfs­mit­tel: Für Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en wie z.B. Ein­weg-Hand­schu­he oder Bett­ein­la­gen wer­den bis zu EUR 40 pro im Monat erstat­tet. Für tech­ni­sche Hilfs­mit­tel wie z.B. das Pfle­ge­bett wer­den die Kos­ten bis zu 90 Pro­zent über­nom­men. Die­se Leis­tun­gen ste­hen allen Pfle­ge­be­dürf­ti­gen in den Pfle­ge­gra­den 1 bis 5 zu.

Fol­gen­de For­men der pri­va­ten Pfle­ge­ab­si­che­rung bzw. für eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung gibt es:

Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung:

Für jeden Tag der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit erhal­ten Sie einen vor­ab fest ver­ein­bar­ten Geld­be­trag, der sich am fest­ge­leg­ten Pfle­ge­grad ori­en­tiert. Das Pfle­ge­ta­ge­geld ist nicht zweck­ge­bun­den, son­dern es ist frei ver­füg­bar und rich­tet sich nicht danach, ob die Pfle­ge im häus­li­chen Umfeld mit Hil­fe von Ver­wand­ten bzw. pro­fes­sio­nel­lem Per­so­nal oder in einem Pfle­ge­heim erfolgt.

Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung:

Die Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung erstat­tet die Rest­kos­ten, die nicht durch die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den. Wich­tig ist, dass hier ein Nach­weis über die ange­fal­le­nen Kos­ten erbracht wer­den muss. Die Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung lohnt sich vor allem, wenn Sie lie­ber sta­tio­när statt zu Hau­se gepflegt wer­den möch­ten. Je nach Tarif ist eine teil­wei­se oder gar voll­stän­di­ge Kos­ten­er­stat­tung möglich.

Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung:

Der monat­li­che Bei­trag bemisst sich nach der gewünsch­ten Höhe der Pfle­ger­en­te, Ihrem Ein­tritts­al­ter sowie Ihrem Pfle­ge­ri­si­ko. Tritt die Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ein, wird die Ren­te ent­we­der als Ein­mal­be­trag oder als lebens­lan­ge monat­li­che Ren­te ausbezahlt.

Die Kos­ten für eine pri­va­te Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung sind je nach Alter unter­schied­lich hoch. Für jün­ge­re Men­schen ist die Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung noch rela­tiv güns­tig zu bekom­men, bei älte­ren Per­so­nen wird die­se dann schon etwas teurer.

So zahlt eine 35-jäh­ri­ge Per­son ca. 25 — 45 Euro im Monat für eine pri­va­te Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung, wäh­rend eine 45-jäh­ri­ge Per­son bereits einen Bei­trag in Höhe von ca. 35 — 60 Euro im Monat bezah­len muss.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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