Private Krankenversicherung Vergleich
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Private Krankenversicherung — Private Krankenversicherung Vergleich — PKV Vergleich
Sie wollen eine Private Krankenversicherung vergleichen? Bei uns finden Sie schnell Ihre beste Private Krankenversicherung. Mit wenigen Angaben erhalten Sie Ihren persönlichen privaten Krankenversicherungsvergleich.
Vergleichen Sie die Kosten und Leistungen in der Privaten Krankenversicherung und ermitteln Sie so, Ihren persönlichen Testsieger für die Private Krankenversicherung, der am Besten zu Ihnen und Ihren individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen für Ihr Gesundheitsmanagement passt.
Und so können Sie bei uns die beste private Krankenversicherung finden bzw. den private Krankenversicherung Vergleich online durchführen:
Füllen Sie bitte in unserem Private Krankenversicherung-Vergleich Ihre persönlichen Daten, wie Ihr Geschlecht und Ihr Geburtsdatum ein. Bitte teilen Sie auch Ihren Berufsstatus mit, also ob Sie Arbeitnehmer, Selbständiger/Freiberufler, Mediziner (Humanmediziner, Zahnmediziner), Student oder beihilfeberechtigter Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst sind. Bitte geben Sie an, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung im Rahmen Ihrer privaten Krankenversicherung wünschen.
Wenn Sie sich unsicher über die geeignete Selbstbeteiligungshöhe sind, können Sie auch einfach „beitragsoptimiert“ im Vergleichsrechner Private Krankenversicherung markieren und der Vergleichsrechner ermittelt Ihren optimalen Selbstbehalt in Kombination mit einem günstigen Krankenversicherungsbeitrag.
Weiter wählen Sie bitte noch die Erstattungshöhe für Zahnleistungen sowie die Unterbringung im Krankenhaus (1‑Bettzimmer, 2‑Bettzimmer) aus und geben an, ob und in welcher Höhe Sie ein Krankentagegeld oder ein Krankenhaustagegeld in Ihre Private Krankenversicherung einschließen möchten.
Geben Sie bitte auch noch an, ob Sie eine freie Arztwahl wünschen oder vor dem Besuch eines Facharztes immer zunächst über Ihren Hausarzt gehen möchten, welcher Sie dann ggfs. weiter an einen Facharzt überweist (Primärarztprinzip).
Nutzen Sie jetzt unseren Vergleich für die Private Krankenversicherung online und finden Sie so, die für Sie passende günstige und leistungsstarke Private Krankenversicherung, um dann in eine neue private Krankenversicherung zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zum Private Krankenversicherung Preisvergleich und nützliche Informationen zur Privaten Krankenversicherung
Wissenswertes zu Private Krankenversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und Änderung
Wer kann sich privat krankenversichern?
Arbeitnehmer:
Jeder Arbeitnehmer, dessen Einkommen regelmäßig über der Versicherungspflichtgrenze (Stand 2021: EUR 64.350 brutto) liegt, kann sich privat krankenversichern und eine Private Krankenversicherung statt der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Selbstständige und Freiberufler:
Selbständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen, jederzeit eine günstige Private Krankenversicherung abschließen.
Beamte und Beamtenanwärter:
Beamte und Beamtenanwärter können sich ebenfalls unabhängig von ihrem Einkommen eine Private Krankenversicherung abschließen und sich privat versichern.
Beamte und Beamtenanwärter erhalten grundsätzlich über ihren Dienstherrn bereits einen Großteil ihrer Krankheitskosten erstattet, die sogenannte Beihilfe. Zur Abdeckung der restlichen Krankheitskosten kann eine private Restkostenversicherung bzw. Private Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Studenten:
Studenten haben zu Beginn Ihres Studiums die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Kinder:
Kinder können immer privat krankenversichert werden.
Dies ist sogar dann möglich, wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind.
Was zahlt die Private Krankenversicherung (PKV)?
Der privaten Krankenversicherung fällt im Rahmen der sozialen Sicherung folgende Aufgaben zu:
Übernahme des vollen Krankheitskosten-Schutzes für Personen die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. (Durch die Krankheitskosten-Vollversicherung)
Übernahme eines ergänzenden Versicherungsschutzes für in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Personen, wie beispielsweise für Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz. (Durch die Krankheitskosten-Zusatzversicherung)
Absicherung zusätzlicher Aufwendungen, die durch einen Krankenhausaufenthalt entstehen. (Durch die Krankenhaustagegeld-Versicherung)
Ersatz des Verdienst- bzw. Einkommensausfalles wegen Arbeitsunfähigkeit. (Durch die Krankentagegeld-Versicherung)
Ersatz der wegen akuter Erkrankung bzw. Unfall im Ausland entstandenen Kosten medizinisch notwendiger Behandlungen und der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransports. (Durch die Auslandsreise-Krankenversicherung)
Was zahlt die Privaten Krankenversicherung (PKV) nicht?
Keine Leistungspflicht in der Privaten Krankenversicherung besteht unter anderem:
…für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht, oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind;
…für auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen sowie für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren; sofern der Tarif nichts anderes vorsieht;
…für Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker und in Krankenanstalten, deren Rechnungen der Versicherer aus wichtigem Grunde von der Erstattung ausgeschlossen hat;
…für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen, sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, sofern der Tarif nichts anderes vorsieht;
…für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder. Nachgewiesene Sachkosten werden jedoch erstattet;
…für eine durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung.
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung (PKV)?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Krankenversicherungsvertrag.
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Ihnen der Versicherungsschein oder eine schriftliche Annahmeerklärung des Krankenversicherers zugegangen ist. Sind im Rahmen der Privaten Krankenversicherung zu Beginn Wartezeiten zu durchlaufen, so beginnt der Versicherungsschutz erst nach deren Ablauf. Wartezeiten werden ab dem Versicherungsbeginn gerechnet.
Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
Sie entfällt bei Unfällen und für den Ehegatten einer mindestens seit drei Monaten versicherten Person, sofern eine gleichartige Versicherung innerhalb zweier Monate nach der Eheschließung beantragt wird.
Die besonderen Wartezeiten betragen in der Regel für Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
Die Wartezeiten entfallen zumeist bei Unfällen bzw. unfallbedingter Behandlungen.
Tipp: In der Regel können die Wartezeiten aufgrund besonderer Vereinbarung erlassen werden, wenn ein aktuelles ärztliches Zeugnis über den Gesundheitszustand vorgelegt wird.
Personen, die aus einer gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden bzw. wechseln, wird die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet, so dass diese in aller Regel entfallen. Entsprechendes gilt beim Ausscheiden aus einem öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Heilfürsorge.
Üblicherweise wird auch die bei einem privaten Vorversicherer ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
Was muss man beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung beachten?
Bei der Antragstellung für eine Private Krankenversicherung, sind alle für die Beurteilung des Risikos erheblichen Umstände anzugeben.
Erheblich sind alle Umstände, nach denen im Versicherungsantrag ausdrücklich gefragt wird. Alle Fragen im Krankenversicherungsantrag sind deshalb vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Unrichtige Angaben oder verschwiegene Tatsachen berechtigen den Krankenversicherer vom Vertrag zurückzutreten bzw. keine Leistung zu erbringen.
Durch die Unterschrift auf dem Antrag erklärt sich der Versicherte einverstanden mit Anfragen seitens des Krankenversicherers bei behandelnden Ärzten, Versicherungsunternehmen und ‑trägern (z.B. Berufsgenossenschaften) und Behörden. Er entbindet diese mit seiner Unterschrift auf dem Krankenversicherungsantrag von der ärztlichen Schweigepflicht. Die Einwilligung für die Auskunftserteilung gilt für die gesamte Vertragsdauer.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, bei der sämtliche Familienmitglieder in der Regel beitragsfrei mitversichert sind, ist in der privaten Krankenversicherung für jede versicherte Person ein eigener Beitrag zu entrichten.
Tipp:
Die privaten Krankenversicherer erbringen üblicherweise keine Leistungen für stationäre Kuraufenthalte, da diese in der Regel über die gesetzlichen Rententräger abgedeckt sind. Für Personen ohne einen Anspruch an die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt sich — und wird auch von einigen Krankenversicherern angeboten — der zusätzliche Abschluss eines Kurtarifes.
In der privaten Krankenversicherung werden üblicherweise Tarife mit unterschiedlichster Selbstbeteiligung angeboten welche, je höher sie gewählt werden, den monatlichen Beitrag für Ihre private Krankenversicherung reduzieren.
Keine oder nur geringe Selbstbeteiligungen und der daraus resultierende höhere Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung rechnet sich in der Regel nur für Angestellte und Arbeiter, welche zwar die Hälfte des höheren Beitrages vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, den Selbstbehalt jedoch zu 100% alleine tragen müssen.
Was muss man im Krankheitsfall beachten?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, sind Sie als Privatversicherter der Vertragspartner des Arztes und erhalten von diesem auch die entsprechenden Rechnungen. Für verordnete Medikamente etc. müssen Sie zunächst in Vorleistung gehen.
Damit eine Leistungspflicht seitens des Versicherers begründet wird, gilt es folgende Punkte zu beachten:
- die Wartezeiten müssen grundsätzlich erfüllt sein.
- ein Versicherungsfall ist nur die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
- Erstattungsfähig sind nur die Krankheitskosten, die den vereinbarten Selbstbehalt übersteigen.
- Rechnungen — auch unbezahlte — müssen im Original vorgelegt werden und spezifiziert sein. Insbesondere müssen Sie den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit, Behandlungsdaten und Leistungen des Arztes mit Ziffern der Gebührenordnung enthalten. Die eventuell von einem anderen Versicherer oder Kostenträger erbrachten Leistungen müssen von diesem auf den betreffenden Rechnungsbelegen bestätigt sein.
- Wird nur Krankenhaustagegeld beansprucht, ist als Nachweis eine Bescheinigung des Krankenhauses über die stationäre Heilbehandlung einzureichen, die den Namen der behandelten Person, die Bezeichnung der Krankheit sowie das Aufnahme- und das Entlassungsdatum enthält.
Wie kann ich meine privaten Krankenversicherung kündigen bzw. wechseln?
Als Versicherungsnehmer können Sie das Versicherungsverhältnis immer mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, frühestens jedoch nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer (üblich sind bei den meisten Krankenversicherern 2–3 Jahre).
Der Krankenversicherungsvertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Bei Eintritt einer Krankenversicherungspflicht kann der Versicherungsnehmer den Vertrag binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt kündigen.
Erhöht Ihr Krankenversicherer die Beiträge für Ihre Private Krankenversicherung, so kann das Versicherungsverhältnis innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden.
Bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis auch bis und zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Bei Tod endet das Versicherungsverhältnis Ihrer Privaten Krankenversicherung automatisch.
Tipp: Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Zu beachten ist, dass nicht das Datum der Absendung der Kündigung, sondern der Eingang der Kündigung beim Krankenversicherer als fristgerecht anzusehen ist. (Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
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