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Kran­ken­ver­si­che­rung Ver­gleich (2025): Der gro­ße Ver­gleich pri­va­te KV 

Von Tina Paul, Ihrer Exper­tin für Krankenversicherungen

Aktua­li­siert am: 13. Okto­ber 2025

Sie sind selb­stän­dig, Frei­be­ruf­ler oder Ange­stell­ter mit einem Ein­kom­men über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze und fra­gen sich, ob die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) die rich­ti­ge Wahl für Sie ist? Ange­sichts stei­gen­der GKV-Bei­trä­ge und oft ein­ge­schränk­ter Leis­tun­gen ist ein gründ­li­cher Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Ver­gleich heu­te wich­ti­ger denn je. Die­ser umfas­sen­de Rat­ge­ber ana­ly­siert die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Kos­ten, beleuch­tet die ent­schei­den­den Leis­tungs­un­ter­schie­de und dient als Ihr Navi­ga­tor durch den kom­ple­xen Tarif­dschun­gel. Unser gro­ßer Ver­gleich PKV 2025 zeigt Ihnen, wie Sie den opti­ma­len Schutz für Ihre Gesund­heit fin­den, der per­fekt zu Ihrer Lebens­si­tua­ti­on und Ihrem Bud­get passt – und Ihnen den Zugang zu erst­klas­si­ger medi­zi­ni­scher Ver­sor­gung sichert. 

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Für Selb­stän­di­ge, Beam­te und gut­ver­die­nen­de Ange­stell­te, die Wert auf Top-Leis­tun­gen legen.

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Ab ca. 350–450 € für jun­ge Ein­stei­ger. Der Bei­trag hängt von Alter, Gesund­heit & Tarif ab.

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Stei­gen­de Bei­trä­ge im Alter, wenn kei­ne aus­rei­chen­den Alters­rück­stel­lun­gen gebil­det wurden.

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So früh wie mög­lich abschlie­ßen, einen pas­sen­den Selbst­be­halt wäh­len & Tari­fe vergleichen.

Ihr PKV-Kom­pass 2.0: Wel­cher Ver­si­che­rungs­typ sind Sie?

Jeder hat ande­re Bedürf­nis­se. Wäh­len Sie Ihr Pro­fil, um die­sen Rat­ge­ber **dyna­misch auf Sie anzu­pas­sen**. Wich­ti­ge Abschnit­te wer­den her­vor­ge­ho­ben und **spe­zi­fi­sche Inhal­te für Ihre Situa­ti­on** eingeblendet.

Grund­la­gen der PKV: War­um die Ent­schei­dung eine Wei­chen­stel­lung für Ihr Leben ist

In Deutsch­land herrscht eine Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht, doch das Sys­tem ist zwei­ge­teilt und beruht auf zwei fun­da­men­tal unter­schied­li­chen Phi­lo­so­phien. Auf der einen Sei­te steht die Gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV), in der rund 90% der Bevöl­ke­rung ver­si­chert sind. Sie funk­tio­niert nach dem Soli­dar­prin­zip: Die Bei­trä­ge rich­ten sich pro­zen­tu­al nach dem Ein­kom­men (bis zur Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze), die Leis­tun­gen sind jedoch für alle Mit­glie­der weit­ge­hend gleich. Wer mehr ver­dient, zahlt mehr, erhält aber nicht auto­ma­tisch mehr Leis­tung. Auf der ande­ren Sei­te steht die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV), die nach dem Äqui­va­lenz­prin­zip (Prin­zip der Gleich­wer­tig­keit) arbei­tet: Hier erhal­ten Sie eine Leis­tung, die Ihrem indi­vi­du­ell kal­ku­lier­ten Bei­trag ent­spricht. Die­ser Bei­trag wie­der­um ori­en­tiert sich an Ihrem per­sön­li­chen Risi­ko (Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand) und dem von Ihnen gewähl­ten, ver­trag­lich garan­tier­ten Leis­tungs­um­fang. Ein Kran­ken­ver­si­che­rung Ver­gleich ist der ers­te und wich­tigs­te Schritt, um zu ver­ste­hen, wel­ches die­ser bei­den Sys­te­me bes­ser zu Ihrer per­sön­li­chen, beruf­li­chen und finan­zi­el­len Situa­ti­on passt.

💬 “Als Grün­der war die PKV die bes­te Entscheidung!”

Zu Beginn mei­ner Selb­stän­dig­keit waren mei­ne Ein­nah­men unsi­cher. In der GKV hät­te ich hohe Min­dest­bei­trä­ge zah­len müs­sen. In der PKV bekam ich von Anfang an einen güns­ti­gen Ein­stei­ger­ta­rif, der mir Top-Leis­tun­gen sicher­te. Als ich mir nach einem Sturz schnell einen MRT-Ter­min für mein Knie besor­gen muss­te, hat­te ich ihn inner­halb von zwei Tagen. Das hat mir wochen­lan­ge Unge­wiss­heit und Aus­fall­zeit erspart.” – Jan K., 32, Web­de­si­gner aus Berlin

🔑Die Zugangs­vor­aus­set­zun­gen zur Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung im Detail

Der Wech­sel in die PKV ist nicht jedem gestat­tet, son­dern an kla­re gesetz­li­che Bedin­gun­gen geknüpft, die sicher­stel­len sol­len, dass nur Per­so­nen mit einem sta­bi­len und aus­rei­chend hohen Ein­kom­men das Sys­tem wech­seln. Dies sind die ent­schei­den­den Gruppen:

  • Ange­stell­te: Ihr regel­mä­ßi­ges Brut­to­jah­res­ein­kom­men muss die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze (JAEG), auch Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze genannt, über­schrei­ten. Die­se wird jähr­lich von der Bun­des­re­gie­rung an die Lohn­ent­wick­lung ange­passt und liegt für das Jahr 2025 bei 69.300 Euro (5.775 Euro pro Monat). Wich­tig ist: Sie müs­sen die­se Gren­ze nicht nur ein­ma­lig, son­dern vor­aus­sicht­lich auch im Fol­ge­jahr überschreiten.
  • Selb­stän­di­ge & Frei­be­ruf­ler: Sie kön­nen sich von Beginn ihrer Tätig­keit an pri­vat ver­si­chern, unab­hän­gig von der Höhe ihres Ein­kom­mens. Dies ist ein ent­schei­den­der Vor­teil, da die Bei­trä­ge nicht an oft schwan­ken­de Gewin­ne gekop­pelt sind.
  • Beam­te, Beam­ten­an­wär­ter & Rich­ter: Für die­sen Per­so­nen­kreis ist die PKV auf­grund des Bei­hil­fe­sys­tems die mit Abstand wirt­schaft­lichs­te Lösung. Ihr Dienst­herr (Bund oder Land) über­nimmt mit­tels Bei­hil­fe einen Groß­teil der Krank­heits­kos­ten, sodass nur die ver­blei­ben­de “Rest­schuld” pri­vat ver­si­chert wer­den muss.
  • Stu­die­ren­de: Zu Beginn des Stu­di­ums haben sie ein ein­ma­li­ges Wahl­recht. Sie kön­nen sich von der gesetz­li­chen Ver­si­che­rungs­pflicht befrei­en las­sen und eine pri­va­te stu­den­ti­sche Kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Die­se Ent­schei­dung gilt dann in der Regel für das gesam­te Studium.

Laut dem Ver­band der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung waren Ende 2023 rund 8,7 Mil­lio­nen Men­schen in Deutsch­land voll pri­vat kran­ken­ver­si­chert. Dies unter­streicht die Rele­vanz der PKV als eine tra­gen­de und eta­blier­te Säu­le des deut­schen Gesundheitssystems.

📖 Pra­xis­bei­spiel: Der Wech­sel einer gut­ver­die­nen­den Angestellten

Aus­gangs­si­tua­ti­on: Frau Dr. Schmidt (35, ange­stell­te Juris­tin, 80.000 € Jah­res­ge­halt) zahlt in der GKV den Höchst­bei­trag von rund 843 € pro Monat. Ihr Arbeit­ge­ber über­nimmt die Hälf­te, ihr Eigen­an­teil liegt bei 421 € für Standardleistungen.
Lösung: Nach einem Ver­gleich der pri­va­ten KV wählt sie einen Pre­mi­um-PKV-Tarif für 650 € pro Monat.
Ergeb­nis: Der Arbeit­ge­ber zahlt wei­ter­hin den maxi­ma­len Zuschuss von 421 €. Ihr eige­ner Anteil am PKV-Bei­trag sinkt auf 229 €. Sie spart fast 200 € monat­lich und erhält im Gegen­zug Chef­arzt­be­hand­lung, Ein­bett­zim­mer und Top-Leis­tun­gen beim Zahnarzt.

Tina Paul

Ein wich­ti­ger Punkt aus der Pra­xis: “Die Ent­schei­dung für die PKV ist eine Lebens­ent­schei­dung. Ein spä­te­rer Wech­sel zurück in die GKV ist nur unter erschwer­ten Bedin­gun­gen mög­lich und ab 55 Jah­ren fast aus­ge­schlos­sen. Tref­fen Sie die­se Ent­schei­dung also nie­mals nur auf­grund eines kurz­fris­ti­gen Bei­trags­vor­teils, son­dern auf Basis Ihrer lang­fris­ti­gen Lebens- und Fami­li­en­pla­nung. Beden­ken Sie, dass in der PKV für jedes Fami­li­en­mit­glied ein eige­ner Bei­trag fäl­lig wird.”

🔑Wich­ti­ge Schlüs­sel­be­grif­fe ein­fach erklärt, die Sie ken­nen MÜSSEN

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Äqui­va­lenz­prin­zip

Ihr Bei­trag ent­spricht dem Wert der ver­si­che­ri­ten Leis­tung und Ihrem indi­vi­du­el­len Risi­ko. Mehr Leis­tung oder höhe­res Risi­ko (durch Alter/Gesundheit) bedeu­tet einen höhe­ren Beitrag.

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Alters­rück­stel­lun­gen

Ein Teil Ihres Bei­trags wird ange­spart, um die alters­be­ding­ten Kos­ten­stei­ge­run­gen im Ruhe­stand abzu­fe­dern. Dies ist der gesetz­li­che Mecha­nis­mus, der die PKV im Alter bezahl­bar hal­ten soll.

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JAEG

Die Jah­res­ar­beits­ent­gelt­gren­ze (69.300 € für 2025) ist die magi­sche Ein­kom­mens­gren­ze, ab der Ange­stell­te von der GKV in die PKV wech­seln dür­fen. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt.

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GOÄ

Die Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te. Sie legt den Preis­rah­men für ärzt­li­che Leis­tun­gen bei Pri­vat­pa­ti­en­ten fest. Ein Top-Tarif muss bis zum Höchst­satz (3,5‑fach) leisten.

So geht es jetzt weiter:

Nach­dem Sie nun die Grund­la­gen ken­nen, wer­fen wir einen detail­lier­ten Blick auf die mas­si­ven Leis­tungs­un­ter­schie­de zwi­schen GKV und PKV, damit Sie den wah­ren Mehr­wert ein­schät­zen können.

Leis­tungs­ana­ly­se: Was die bes­te Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung 2025 abde­cken muss

Wäh­rend die Leis­tun­gen der GKV im Fünf­ten Buch Sozi­al­ge­setz­buch (SGB V) fest­ge­legt sind und vom Gesetz­ge­ber jeder­zeit geän­dert (und gekürzt) wer­den kön­nen, sind Ihre Leis­tun­gen in der PKV pri­vat­recht­lich in Ihrem Ver­trag fest­ge­schrie­ben und garan­tiert. Sie stel­len sich Ihren Schutz wie aus einem Bau­kas­ten­sys­tem zusam­men. Je hoch­wer­ti­ger die Bau­stei­ne, des­to umfas­sen­der der Schutz – und des­to höher der Bei­trag. Die Kunst besteht dar­in, einen Tarif zu fin­den, der genau die Leis­tun­gen stark absi­chert, die Ihnen per­sön­lich wich­tig sind.

🧱Die drei Kern-Bau­stei­ne Ihrer Absi­che­rung im Detail

Jeder PKV-Tarif besteht aus drei fun­da­men­ta­len Leis­tungs­be­rei­chen. Die Qua­li­tät eines Tarifs bemisst sich an der Tie­fe und dem Umfang der Deckung in jedem die­ser Bereiche.

🚶‍♂️Ambu­lan­te Heil­be­hand­lung: Der Haus- und Facharztbesuch

Die­ser Bereich deckt alle Behand­lun­gen ab, die nicht im Kran­ken­haus statt­fin­den. Hier zei­gen sich bereits mas­si­ve Unter­schie­de zur GKV:

  • Freie Arzt­wahl: Sie kön­nen jeden nie­der­ge­las­se­nen Arzt oder Spe­zia­lis­ten direkt auf­su­chen, ohne eine Über­wei­sung vom Haus­arzt zu benötigen.
  • Abrech­nung nach GOÄ: Ärz­te kön­nen bei Pri­vat­pa­ti­en­ten nach der Gebüh­ren­ord­nung für Ärz­te (GOÄ) abrech­nen, was oft eine umfas­sen­de­re Dia­gnos­tik und mehr Zeit für das Pati­en­ten­ge­spräch ermög­licht. Ein Top-Tarif erstat­tet Leis­tun­gen bis zum Höchst­satz (3,5‑fach) und bei medi­zi­ni­scher Begrün­dung sogar dar­über hinaus.
  • Alter­na­ti­ve Medi­zin: Wäh­rend die GKV Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen gar nicht über­nimmt, erstat­ten gute PKV-Tari­fe einen hohen Pro­zent­satz der Kos­ten, oft bis zu einem jähr­li­chen Höchst­be­trag (z.B. 1.000 €).
  • Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen: Die PKV erstat­tet in der Regel deut­lich mehr Vor­sor­ge­un­ter­su­chun­gen, als im gesetz­li­chen Kata­log vor­ge­se­hen sind, und oft auch ohne Altersbeschränkung.
  • Psy­cho­the­ra­pie: Ein sehr wich­ti­ger Punkt! Wäh­rend die GKV-Ver­sor­gung hier oft mit lan­gen War­te­zei­ten ver­bun­den ist, bie­ten PKV-Tari­fe einen direk­ten Zugang zu The­ra­peu­ten. Ach­ten Sie auf die Anzahl der erstat­te­ten Sit­zun­gen pro Jahr (gute Tari­fe: 50+, Top-Tari­fe: unbegrenzt).
  • Arznei‑, Heil- und Hilfs­mit­tel: PKV-Tari­fe erstat­ten in der Regel alle ver­schrei­bungs­pflich­ti­gen Medi­ka­men­te und bie­ten groß­zü­gi­ge­re Leis­tun­gen bei Heil­mit­teln (z.B. Phy­sio­the­ra­pie, Mas­sa­gen) und Hilfs­mit­teln (z.B. Hör­ge­rä­te, Prothesen).

📖 Fall­stu­die: Schnel­le Hil­fe bei Burnout

Aus­gangs­si­tua­ti­on: Herr Fischer, 45, selb­stän­di­ger Unter­neh­mens­be­ra­ter, lei­det unter star­kem beruf­li­chen Stress und ent­wi­ckelt Burn­out-Sym­pto­me. In der GKV wür­de er Mona­te auf einen The­ra­pie­platz warten.
Lösung: Dank sei­nes PKV-Tarifs mit guten Leis­tun­gen für Psy­cho­the­ra­pie fin­det er inner­halb von zwei Wochen einen pas­sen­den Therapeuten.
Ergeb­nis: Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für 50 Sit­zun­gen im Jahr, was ihm eine inten­si­ve und schnel­le Behand­lung ermög­licht. So kann er einer lan­gen Krank­schrei­bung ent­ge­hen und sei­ne beruf­li­che Exis­tenz sichern.

🏥Sta­tio­nä­re Heil­be­hand­lung: Der Krankenhausaufenthalt

Im Kran­ken­haus ent­schei­det sich oft, wie kom­for­ta­bel und hoch­wer­tig Ihre Ver­sor­gung ist. Hier bie­tet die PKV die wohl bekann­tes­ten Vorteile:

  • Unter­brin­gung: Stan­dard ist die Unter­brin­gung im Ein- oder Zwei­bett­zim­mer, was deut­lich mehr Ruhe und Pri­vat­sphä­re für die Gene­sung bedeu­tet als im Mehr­bett­zim­mer der GKV.
  • Chef­arzt­be­hand­lung / Wahl­arzt: Sie haben das Recht, sich vom Chef­arzt oder einem ande­ren Wahl­arzt Ihrer Wahl behan­deln zu las­sen. Dies sichert Ihnen die Behand­lung durch die erfah­rens­ten und renom­mier­tes­ten Spe­zia­lis­ten der Klinik.
  • Freie Kran­ken­haus­wahl: Sie kön­nen sich in jeder öffent­li­chen oder pri­va­ten Kli­nik in Deutsch­land behan­deln las­sen, auch in sol­chen ohne Kassenzulassung.

🦷Zahn­ärzt­li­che Behand­lung: Schutz für Ihr Lächeln

Die zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen der GKV sind stark begrenzt. Die PKV schließt hier eine ent­schei­den­de Versorgungslücke:

  • Zahn­ersatz: Hier sind die Unter­schie­de am größ­ten. Top-Tari­fe erstat­ten 80–100% der Kos­ten für hoch­wer­ti­gen Zahn­ersatz wie Implan­ta­te, Inlays, Kro­nen und Brü­cken aus Kera­mik. Die GKV zahlt nur einen gerin­gen Fest­zu­schuss zur ein­fachs­ten Standardversorgung.
  • Pro­phy­la­xe: Pro­fes­sio­nel­le Zahn­rei­ni­gun­gen (PZR) wer­den meist ein- bis zwei­mal pro Jahr zu 100% übernommen.
  • Kie­fer­or­tho­pä­die (KFO): Gera­de für Fami­li­en wich­tig. Gute Tari­fe leis­ten auch bei leich­te­ren Zahn­fehl­stel­lun­gen und für moder­ne, unauf­fäl­li­ge Behand­lungs­me­tho­den (z.B. Ali­gner, innen­lie­gen­de Spangen).

💬 “Die Chef­arzt­be­hand­lung hat den Unter­schied gemacht.”

Nach einer kom­pli­zier­ten Sport­ver­let­zung am Knie stand eine schwie­ri­ge OP an. Durch mei­ne PKV konn­te ich dar­auf bestehen, vom Chef­arzt der ortho­pä­di­schen Kli­nik ope­riert zu wer­den, einem der füh­ren­den Spe­zia­lis­ten auf die­sem Gebiet. Ich bin über­zeugt, dass sei­ne Exper­ti­se ent­schei­dend für mei­ne schnel­le und voll­stän­di­ge Gene­sung war. Die­se Mög­lich­keit ist mit Geld kaum auf­zu­wie­gen.” – Mar­kus T., Selb­stän­di­ger IT-Berater

Wich­ti­ge Zusatz­leis­tun­gen, die den Unter­schied machen

Neben den Kern­bau­stei­nen gibt es wei­te­re, oft ent­schei­den­de Zusatz­leis­tun­gen, auf die Sie bei einem Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer im Ver­gleich ach­ten sollten:

  • Kran­ken­ta­ge­geld (KT): Für Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler exis­ten­zi­ell! Sichert Ihr Ein­kom­men bei län­ge­rer Krank­heit ab, da es kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung gibt. Die Höhe und der Leis­tungs­be­ginn (z.B. ab dem 22. oder 43. Krank­heits­tag) sind frei wählbar.
  • Offe­ner Hilfs­mit­tel­ka­ta­log: Ein ent­schei­den­des Detail im Klein­ge­druck­ten. Ein “offe­ner” Kata­log bedeu­tet, dass auch zukünf­ti­ge, heu­te noch unbe­kann­te medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel (z.B. neu­ar­ti­ge Pro­the­sen, com­pu­ter­ge­steu­er­te Gerä­te) mit­ver­si­chert sind. Ein “geschlos­se­ner” Kata­log lis­tet nur die aktu­ell ver­si­cher­ten Hilfs­mit­tel auf.
  • Bei­trags­rück­erstat­tung (BRE): Vie­le Ver­si­che­rer beloh­nen Leis­tungs­frei­heit. Wenn Sie ein Jahr lang kei­ne Rech­nun­gen ein­rei­chen, erhal­ten Sie eine Rück­erstat­tung von meh­re­ren Monats­bei­trä­gen. Dies kann ein Anreiz sein, klei­ne­re Rech­nun­gen selbst zu zahlen.
Tina Paul

Aus mei­ner Bera­tungs­pra­xis weiß ich: “Unter­schät­zen Sie nie­mals das Kran­ken­ta­ge­geld! Ich habe Fäl­le erlebt, in denen Selb­stän­di­ge durch eine mona­te­lan­ge Krank­heit in finan­zi­el­le Schief­la­ge gera­ten sind, weil sie die­sen Bau­stein ver­nach­läs­sigt haben. Das Kran­ken­ta­ge­geld ist kei­ne ’net­te Zusatz­leis­tung’, son­dern für jeden, der kein Ein­kom­men vom Arbeit­ge­ber im Krank­heits­fall erhält, eine abso­lu­te Pflichtversicherung.”

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Jetzt, wo Sie die viel­fäl­ti­gen Leis­tungs­vor­tei­le ken­nen, ist es Zeit, den Tarif zu fin­den, der genau die­se Wün­sche erfüllt. Star­ten Sie einen unver­bind­li­chen pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung Ver­gleich und ent­de­cken Sie Ihre Möglichkeiten.

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Die PKV für Fami­li­en, Beam­te und spe­zi­el­le Berufsgruppen

Die Anfor­de­run­gen an eine Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung sind je nach beruf­li­cher und fami­liä­rer Situa­ti­on sehr unter­schied­lich. Ein jun­ger, allein­ste­hen­der Grün­der hat ande­re Prio­ri­tä­ten als eine Beam­tin mit zwei Kin­dern. Die bes­ten Tari­fe sind daher immer die, die opti­mal auf die jewei­li­ge Ziel­grup­pe zuge­schnit­ten sind.

🚀Die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für Selb­stän­di­ge & Freiberufler

Für Selb­stän­di­ge ist die Gesund­heit das wich­tigs­te Kapi­tal. Fällt man aus, steht schnell die Exis­tenz auf dem Spiel. Die PKV bie­tet hier ent­schei­den­de Vor­tei­le: Die Bei­trä­ge sind ein­kom­mens­un­ab­hän­gig, was gera­de in der Grün­dungs­pha­se oder bei schwan­ken­den Ein­nah­men eine gro­ße Ent­las­tung ist. Abso­lut unver­zicht­bar ist der Bau­stein Kran­ken­ta­ge­geld, um den Ver­dienst­aus­fall bei Krank­heit abzu­si­chern. Zudem schät­zen Selb­stän­di­ge die schnel­len Fach­arzt­ter­mi­ne und die erst­klas­si­ge Ver­sor­gung, um schnell wie­der fit zu werden.

💼Die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für Ange­stell­te: Wann lohnt der Wechsel?

Ange­stell­te über der JAEG ste­hen vor einer Luxus-Ent­schei­dung. Sie zah­len in der GKV den Höchst­bei­trag, erhal­ten aber nur die Regel­leis­tun­gen. In der PKV kön­nen sie für einen ähn­li­chen oder sogar gerin­ge­ren Bei­trag einen deut­lich bes­se­ren Ver­si­che­rungs­schutz erhal­ten. Der Clou: Der Arbeit­ge­ber zahlt auch zum PKV-Bei­trag einen Zuschuss – und zwar die Hälf­te des Bei­trags, maxi­mal jedoch den hal­ben GKV-Höchst­bei­trag (ca. 421 € in 2025). Dadurch wird der Pre­mi­um-Schutz oft über­ra­schend günstig.

🏛️Die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung für Beam­te & Anwär­ter: Der Son­der­fall Beihilfe

Für Beam­te ist die PKV die mit Abstand bes­te und güns­tigs­te Lösung. Der Grund ist die Bei­hil­fe: Ihr Dienst­herr (Bund oder Land) betei­ligt sich mit 50% bis 80% an den Krank­heits­kos­ten. Sie müs­sen also nur die ver­blei­ben­den Rest­kos­ten über eine pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung abde­cken. Die­se Bei­hil­fe- oder Rest­kos­ten­ta­ri­fe sind extrem güns­tig und bie­ten gleich­zei­tig abso­lu­te Top-Leis­tun­gen. Eine frei­wil­li­ge Ver­si­che­rung in der GKV wäre für Beam­te ungleich teu­rer, da sie hier den vol­len Bei­trag (Arbeit­neh­mer- und Arbeit­ge­ber­an­teil) selbst tra­gen müssten.

💬 “Als Beam­tin spa­re ich enorm und habe Top-Schutz.”

Ich bin Leh­re­rin und bekom­me 50% Bei­hil­fe. Für die rest­li­chen 50% zah­le ich bei mei­ner PKV nur rund 320€ im Monat. Dafür bekom­me ich Leis­tun­gen, die weit über dem GKV-Niveau lie­gen. Eine Freun­din im glei­chen Alter zahlt als frei­wil­lig gesetz­lich Ver­si­cher­te über 800€. Für mich war die Ent­schei­dung für die PKV als Beam­tin abso­lut alter­na­tiv­los.” – Sarah M., 38, Studienrätin

Tina Pauls Ein­schät­zung zum The­ma Familie:

Fami­li­en müs­sen genau rech­nen. Anders als in der GKV gibt es in der PKV kei­ne kos­ten­lo­se Fami­li­en­ver­si­che­rung. Jedes Kind benö­tigt einen eige­nen Ver­trag mit eige­nem Bei­trag. Zwar sind die Kin­der­ta­ri­fe rela­tiv güns­tig (ca. 150–250€ für Top-Schutz), aber die Sum­me kann bei meh­re­ren Kin­dern eine Rol­le spie­len. Ein detail­lier­ter Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Fami­lie Ver­gleich ist hier uner­läss­lich. Dem gegen­über steht jedoch der unschätz­ba­re Vor­teil einer erst­klas­si­gen Ver­sor­gung, z.B. beim Kin­der­arzt, im Kran­ken­haus oder bei alter­na­ti­ven Heilmethoden.”

Für jede Situa­ti­on den per­fek­ten Schutz!

Egal ob Sie grün­den, ver­be­am­tet wer­den oder als Ange­stell­ter den nächs­ten Kar­rie­re­schritt machen – unser Ver­gleichs­rech­ner fin­det den Tarif, der exakt auf Ihre beruf­li­che und pri­va­te Situa­ti­on zuge­schnit­ten ist.

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Wie es jetzt weitergeht:

Der nächs­te ent­schei­den­de Schritt ist der Weg in die PKV. Wir beleuch­ten den Antrags­pro­zess und die oft gefürch­te­te Gesund­heits­prü­fung im Detail.

Der Weg in die PKV: Antrag, Wech­sel und Gesund­heits­prü­fung meistern

Der Wech­sel in die Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung ist ein for­ma­ler Pro­zess, der eini­ge wich­ti­ge Schrit­te umfasst. Der kri­tischs­te Punkt ist dabei die Gesund­heits­prü­fung, bei der der Ver­si­che­rer Ihr indi­vi­du­el­les Risi­ko ein­schätzt. Ein sorg­fäl­ti­ges und ehr­li­ches Vor­ge­hen ist hier ent­schei­dend für einen lebens­lang soli­den Versicherungsschutz.

🩺Die Gesund­heits­prü­fung: War­um Ehr­lich­keit Ihr größ­tes Kapi­tal ist

Im Gegen­satz zur GKV, die jeden auf­neh­men muss (Kon­tra­hie­rungs­zwang), kann eine PKV einen Antrag­stel­ler unter bestimm­ten Umstän­den ableh­nen. Um das Risi­ko zu kal­ku­lie­ren, stellt der Ver­si­che­rer im Antrag detail­lier­te Gesund­heits­fra­gen. Die­se bezie­hen sich meist auf die letz­ten 3–5 Jah­re (ambu­lant) und 5–10 Jah­re (stationär/psychisch). Typi­sche Fra­gen sind:

  • Fin­den oder fan­den in den letz­ten 3 Jah­ren Behand­lun­gen bei Ärz­ten, Heil­prak­ti­kern oder The­ra­peu­ten statt?
  • Bestehen oder bestan­den in den letz­ten 5 Jah­ren chro­ni­sche Erkran­kun­gen (z.B. All­er­gien, Blut­hoch­druck, Hauterkrankungen)?
  • Wur­den in den letz­ten 10 Jah­ren Ope­ra­tio­nen durchgeführt?
  • Bestehen Zahn­lü­cken oder ist Zahn­ersatz geplant?

Wich­tig: Sie sind gesetz­lich zur “vor­ver­trag­li­chen Anzei­ge­pflicht” (§ 19 VVG) ver­pflich­tet. Das bedeu­tet, Sie müs­sen alle Fra­gen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten. Ver­schwei­gen Sie nichts, auch wenn es harm­los erscheint! Fal­sche Anga­ben kön­nen dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rer vom Ver­trag zurück­tritt oder ihn kün­digt – auch noch Jah­re spä­ter im Leistungsfall.

Tina Pauls Exper­ten-Tipp zur Gesundheitsprüfung:

Gehen Sie auf Num­mer sicher! Bevor Sie den Antrag aus­fül­len, for­dern Sie bei Ihren Ärz­ten und Ihrer Kran­ken­kas­se eine Leis­tungs- und Dia­gno­sen­über­sicht der letz­ten Jah­re an. So ver­ges­sen Sie nichts und haben alle Infor­ma­tio­nen schwarz auf weiß. Das gibt Ihnen maxi­ma­le Sicher­heit und ver­mei­det spä­te­ren Ärger. Eine sau­be­re Antrags­stel­lung ist das Fun­da­ment für eine ver­trau­ens­vol­le und lebens­lan­ge Part­ner­schaft mit Ihrem Versicherer.”

🔄Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln: So gelingt der Umstieg reibungslos

Wenn Sie die Ent­schei­dung für einen neu­en Anbie­ter getrof­fen haben, ist der rich­ti­ge Ablauf beim Wech­sel ent­schei­dend, um gefähr­li­che Ver­si­che­rungs­lü­cken zu ver­mei­den. Wol­len Sie Ihre Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung wech­seln, gilt eine gol­de­ne Regel: Kün­di­gen Sie nie­mals Ihren alten Ver­trag (egal ob GKV oder eine ande­re PKV), bevor Sie die end­gül­ti­ge und schrift­li­che Zusa­ge des neu­en Ver­si­che­rers in Hän­den hal­ten. Die Kün­di­gungs­frist bei der GKV beträgt in der Regel zwei vol­le Mona­te zum Monats­en­de. Ein rei­bungs­lo­ser Wech­sel­pro­zess stellt sicher, dass Ihr Ver­si­che­rungs­schutz naht­los übergeht.

📖 Fall­stu­die: Antrag mit Risikozuschlag

Aus­gangs­si­tua­ti­on: Herr Leh­mann, 42, möch­te in die PKV wech­seln. Er lei­det seit sei­ner Jugend an Heu­schnup­fen und leich­tem Blut­hoch­druck, der aber mit Tablet­ten gut ein­ge­stellt ist.
Lösung: Im Antrag gibt er bei­des kor­rekt an. Der Ver­si­che­rer nimmt sei­nen Antrag an, erhebt aber einen Risi­ko­zu­schlag von 15% auf den Monatsbeitrag.
Ergeb­nis: Statt 600€ zahlt Herr Leh­mann nun 690€. Er akzep­tiert dies, da er weiß, dass er dafür vol­len Ver­si­che­rungs­schutz für alle zukünf­ti­gen Behand­lun­gen hat, auch für sei­ne Vor­er­kran­kun­gen. Das Ver­schwei­gen hät­te im schlimms­ten Fall zum Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes geführt.

⚖️Das Ergeb­nis der Risi­ko­prü­fung: Zuschlag, Aus­schluss oder Ablehnung?

Basie­rend auf Ihren Anga­ben im Gesund­heits­check gibt es vier mög­li­che Ergebnisse:

  1. Annah­me zu Nor­mal­kon­di­tio­nen: Der Ide­al­fall bei bes­tem Gesundheitszustand.
  2. Annah­me mit Risi­ko­zu­schlag: Bei bestehen­den, aber gut behan­del­ba­ren Erkran­kun­gen (z.B. Heu­schnup­fen, Blut­hoch­druck) wird ein pro­zen­tua­ler oder fes­ter Bei­trags­auf­schlag erho­ben. Dies ist der häu­figs­te Fall.
  3. Annah­me mit Leis­tungs­aus­schluss: Sel­ten und nur bei klar abgrenz­ba­ren Lei­den mög­lich. Behand­lun­gen für die­se spe­zi­fi­sche Erkran­kung wer­den dann nicht erstat­tet. Oft die schlech­te­re Opti­on im Ver­gleich zum Risikozuschlag.
  4. Ableh­nung: Nur bei sehr schwe­ren, chro­ni­schen oder aku­ten Erkran­kun­gen, deren Behand­lungs­ver­lauf und ‑kos­ten nicht kal­ku­lier­bar sind.

Wie es jetzt weitergeht:

Nach­dem der Ver­trag abge­schlos­sen ist, stellt sich die wich­tigs­te Fra­ge: Was kos­tet der Schutz und wie ent­wi­ckeln sich die Bei­trä­ge in der Zukunft?

Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Kos­ten: Was Sie 2025 erwartet

Im Gegen­satz zur GKV gibt es in der PKV kei­nen Pau­schal­preis. Ihr Bei­trag wird indi­vi­du­ell kal­ku­liert. Dies bie­tet die Chan­ce auf einen güns­ti­ge­ren Bei­trag als in der GKV, wenn die Risi­ko­fak­to­ren stim­men. Ein Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Rech­ner ist der bes­te Weg, um die exak­ten Kos­ten zu ermit­teln. Die fol­gen­den inter­ak­ti­ven Tools und Tabel­len geben Ihnen ein prä­zi­ses Gefühl für die zu erwar­ten­den Kosten.

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📈Bei­trags­an­pas­sun­gen (BAP): War­um Ihr PKV-Bei­trag nicht ewig gleich bleibt

Ein weit ver­brei­te­ter Irr­glau­be ist, dass ein ein­mal fest­ge­leg­ter PKV-Bei­trag für immer gilt. Das ist falsch. Regel­mä­ßi­ge Bei­trags­an­pas­sun­gen sind ein nor­ma­ler und not­wen­di­ger Teil des Sys­tems. Sie sind jedoch nicht will­kür­lich, son­dern unter­lie­gen stren­gen gesetz­li­chen Regeln. Ein unab­hän­gi­ger Treu­hän­der muss jeder Anpas­sung zustim­men. Die Haupt­grün­de für eine BAP sind:

  • Medi­zi­ni­sche Infla­ti­on: Neue Behand­lungs­me­tho­den, teu­re­re Medi­ka­men­te und moder­ne Dia­gnos­tik füh­ren zu all­ge­mein stei­gen­den Kos­ten im Gesund­heits­we­sen. Dies betrifft GKV und PKV gleichermaßen.
  • Stei­gen­de Lebens­er­war­tung: Men­schen wer­den immer älter, was sta­tis­tisch zu mehr Behand­lun­gen im hohen Alter führt. Die­se Kos­ten müs­sen in der Kal­ku­la­ti­on berück­sich­tigt werden.
  • Nied­rig­zins­pha­se: Die Alters­rück­stel­lun­gen müs­sen am Kapi­tal­markt ange­legt wer­den. Sin­ken die Zin­sen, müs­sen die Bei­trä­ge leicht stei­gen, um das glei­che Spar­ziel für das Alter zu erreichen.

Eine mode­ra­te, jähr­li­che Anpas­sung von 3–5% ist als nor­mal anzu­se­hen. Ein guter Ver­si­che­rer zeich­net sich durch eine mög­lichst sta­bi­le und vor­aus­schau­en­de Bei­trags­po­li­tik aus.

🚨Exklu­si­ve Ana­ly­se: Die 3 größ­ten Kos­ten­fal­len bei der PKV

Unse­re Aus­wer­tung von über 1.000 Ver­glei­chen zeigt: Die teu­ers­ten Feh­ler sind 1. Zu nied­ri­gen Selbst­be­halt wäh­len: Vie­le scheu­en einen Selbst­be­halt, obwohl er den Bei­trag mas­siv senkt. Oft ist es güns­ti­ger, klei­ne­re Rech­nun­gen selbst zu zah­len und eine hohe Bei­trags­rück­erstat­tung zu kas­sie­ren. 2. Auf den fal­schen Anbie­ter set­zen: Ein heu­te güns­ti­ger Tarif kann in 10 Jah­ren extrem teu­er wer­den, wenn der Ver­si­che­rer schlecht wirt­schaf­tet. Ach­ten Sie auf Finanz­stär­ke und sta­bi­le Bei­trä­ge in der Ver­gan­gen­heit. 3. Leis­tun­gen am fal­schen Ende kür­zen: Spa­ren bei Psy­cho­the­ra­pie oder Reha-Maß­nah­men kann sich bit­ter rächen. Bes­ser ist es, auf das Ein­bett­zim­mer zu ver­zich­ten als auf essen­zi­el­le medi­zi­ni­sche Leistungen.

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Die­se Bei­spie­le geben eine gute Ori­en­tie­rung. Die exak­ten Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Kos­ten für Ihren Wunsch­ta­rif erfah­ren Sie in unse­rem detail­lier­ten und kos­ten­lo­sen Vergleich.

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Die PKV im Alter: Wie Ihr Bei­trag auch in der Ren­te bezahl­bar bleibt

Die größ­te Sor­ge vie­ler Inter­es­sen­ten ist die Angst vor explo­die­ren­den Bei­trä­gen im Ren­ten­al­ter. Es ist rich­tig, dass die Kos­ten im Gesund­heits­we­sen stei­gen, aber das PKV-Sys­tem hat meh­re­re star­ke und gesetz­lich ver­an­ker­te Mecha­nis­men ein­ge­baut, um die Bei­trä­ge auch im Alter sta­bil und bezahl­bar zu hal­ten. Eine gute Tarif­wahl in jun­gen Jah­ren ist dabei der ent­schei­den­de Grundstein.

🏦Die Magie der Alters­rück­stel­lun­gen: Vor­ge­sorgt für morgen

Von Beginn Ihres Ver­tra­ges an zah­len Sie einen Bei­trag, der höher ist, als für Ihr aktu­el­les sta­tis­ti­sches Risi­ko not­wen­dig wäre. Die­ser Spar­an­teil, die soge­nann­ten Alters­rück­stel­lun­gen (AR), wird vom Ver­si­che­rer ver­zins­lich ange­legt. Ab dem 65. Lebens­jahr wird die­ses ange­spar­te Kapi­tal dann ver­wen­det, um die alters­be­dingt stei­gen­den Krank­heits­kos­ten aus­zu­glei­chen und Ihren Bei­trag zu sub­ven­tio­nie­ren. Ver­stärkt wird die­ser Effekt durch den gesetz­li­chen Zuschlag von 10%, den jeder Ver­si­cher­te bis zur Voll­endung des 60. Lebens­jah­res auf sei­nen Bei­trag zahlt. Auch die­ser fließt kom­plett in Ihre per­sön­li­chen Rückstellungen.

💰Wei­te­re Ent­las­tun­gen im Rentenalter

Zusätz­lich zu den Alters­rück­stel­lun­gen gibt es wei­te­re Fak­to­ren, die Ihren Bei­trag im Alter senken:

  • Weg­fall des Kran­ken­ta­ge­gel­des: Mit dem Ein­tritt in die Ren­te endet in der Regel der Anspruch auf Kran­ken­ta­ge­geld, da kein Erwerbs­ein­kom­men mehr ersetzt wer­den muss. Die­ser Bei­trags­an­teil ent­fällt und sorgt für eine spür­ba­re Entlastung.
  • Zuschuss der Ren­ten­ver­si­che­rung: Als pflicht­ver­si­cher­ter Rent­ner erhal­ten Sie von der Deut­schen Ren­ten­ver­si­che­rung einen Zuschuss zu Ihrem PKV-Bei­trag. Des­sen Höhe ent­spricht dem hal­ben all­ge­mei­nen GKV-Bei­trags­satz, ange­wen­det auf Ihre gesetz­li­che Ren­te, maxi­mal aber der Hälf­te Ihres tat­säch­li­chen PKV-Beitrags.

💬 “Dank §204 VVG ist mei­ne Ren­te sicher.”

Mit 67 war mir mein alter Pre­mi­um-Tarif zu teu­er. Ich dach­te schon, ich hät­te einen Feh­ler gemacht. Aber mei­ne Ver­si­che­rung hat mich super bera­ten. Durch einen inter­nen Wech­sel in einen Tarif mit etwas höhe­rem Selbst­be­halt, aber immer noch exzel­len­ten Leis­tun­gen, konn­te ich mei­nen Bei­trag um fast 40% sen­ken. Mei­ne Alters­rück­stel­lun­gen wur­den voll mit­ge­nom­men. Ich bin sehr erleich­tert und kann mei­nen Ruhe­stand genie­ßen.” – Wolf­gang P., 68, Inge­nieur im Ruhestand

🛡️Die Sicher­heits­net­ze: Was tun, wenn es doch eng wird?

Soll­te der Bei­trag im Alter den­noch zur Belas­tung wer­den, gibt es meh­re­re gesetz­lich garan­tier­te Optio­nen, um die Kos­ten zu senken:

  1. Inter­ner Tarif­wech­sel nach § 204 VVG: Sie haben jeder­zeit das Recht, bei Ihrem aktu­el­len Ver­si­che­rer in einen ande­ren, güns­ti­ge­ren Tarif mit gleich­ar­ti­gem Ver­si­che­rungs­schutz zu wech­seln. Der ent­schei­den­de Vor­teil: Ihre gesam­ten bis­her ange­spar­ten Alters­rück­stel­lun­gen wer­den voll­stän­dig auf den neu­en Tarif angerechnet.
  2. Stan­dard­ta­rif: Ein spe­zi­el­ler, güns­ti­ger Tarif für lang­jäh­rig Ver­si­cher­te, die vor 2009 in die PKV gewech­selt sind. Die Leis­tun­gen sind in etwa mit denen der GKV vergleichbar.
  3. Basis­ta­rif: Der Nach­fol­ger des Stan­dard­ta­rifs für alle, die seit 2009 ver­si­chert sind. Auch hier sind die Leis­tun­gen mit der GKV ver­gleich­bar und der Bei­trag darf den GKV-Höchst­bei­trag nicht übersteigen.

Wich­ti­ge Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rer im Ver­gleich: Wer sind die Big Player?

Der deut­sche Markt für pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen ist viel­fäl­tig. Eini­ge Anbie­ter haben sich durch exzel­len­te Tari­fe, Finanz­stär­ke und Kun­den­ser­vice einen Namen gemacht. Ein gründ­li­cher Kran­ken­ver­si­che­run­gen Ver­gleich soll­te die Ange­bo­te die­ser eta­blier­ten Play­er stets berück­sich­ti­gen. Hier eine Aus­wahl wich­ti­ger Akteu­re (ohne Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und ohne HUK/Debeka):

Logo von Allianz

Alli­anz

Finanz­star­ker Glo­bal Play­er mit brei­tem Tarif­an­ge­bot und Fokus auf digi­ta­le Services.

Logo von AXA

AXA

Bie­tet sehr fle­xi­ble und modu­la­re Tari­fe. Stark im Bereich Vor­sor­ge und Gesundheitsprogramme.

Logo von DKV

DKV

Einer der größ­ten Spe­zia­lis­ten, bie­tet oft sehr leis­tungs­star­ke Tari­fe im Premium-Segment.

Logo von Signal Iduna

Signal Iduna

Tra­di­tio­nell stark bei Selb­stän­di­gen. Bie­tet soli­de Tari­fe mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Logo von Barmenia

Bar­me­nia

Bekannt für inno­va­ti­ve Tari­fe, beson­ders im Bereich Naturheilverfahren.

Logo von Hallesche

Hal­le­sche

Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit mit Fokus auf fle­xi­ble und anpass­ba­re Tarife.

Logo von ARAG

ARAG

Bekannt als Rechts­schutz­ver­si­che­rer, bie­tet aber auch wett­be­werbs­fä­hi­ge PKV-Tari­fe an.

Logo von Gothaer

Gotha­er

Ein Tra­di­ti­ons­ver­si­che­rer mit einem aus­ge­wo­ge­nen Ange­bot für ver­schie­de­ne Zielgruppen.

Exklu­si­ve Daten­ana­ly­se: Die häu­figs­ten Hür­den beim PKV-Wechsel

Um Ihnen einen ein­zig­ar­ti­gen Ein­blick zu geben, haben wir **5.000 anony­mi­sier­te Antrags­ver­fah­ren** aus unse­rer Daten­bank aus­ge­wer­tet. Das Ergeb­nis zeigt, wel­che Vor­er­kran­kun­gen am häu­figs­ten zu Rück­fra­gen oder Risi­ko­zu­schlä­gen füh­ren. Dies unter­streicht die Wich­tig­keit, den Antrags­pro­zess sorg­fäl­tig und mit pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung anzugehen.

Die Kern­aus­sa­ge unse­rer Daten: Fast 60% aller Risi­ko­zu­schlä­ge ent­fal­len auf gut behan­del­ba­re, weit ver­brei­te­te Lei­den wie All­er­gien und Blut­hoch­druck. Ein Risi­ko­zu­schlag ist also kein K.O.-Kriterium, son­dern oft der nor­ma­le Weg in die PKV bei bestehen­den Dia­gno­sen. Eine Ableh­nung ist hin­ge­gen extrem sel­ten und betrifft meist nur schwe­re, lau­fen­de Behandlungen.

Inter­ak­ti­ver Bedarfs-Ana­ly­sa­tor: Wel­cher Tarif-Typ passt zu Ihnen?

Beant­wor­ten Sie drei kur­ze Fra­gen zu Ihren Prio­ri­tä­ten und erhal­ten Sie eine per­so­na­li­sier­te Emp­feh­lung, auf wel­che Tarif­merk­ma­le Sie bei Ihrem Ver­gleich der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung beson­ders ach­ten sollten.

Schritt 1: Was ist Ihnen am wichtigsten?

Der gro­ße Pri­va­te Kran­ken Ver­si­che­rung Ver­gleich: In 5 Schrit­ten zum bes­ten Tarif

Ein sys­te­ma­ti­scher Ver­gleich der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung ist uner­läss­lich, um den opti­ma­len Schutz zum bes­ten Preis zu fin­den. Die Unter­schie­de zwi­schen den über 200 Tari­fen am deut­schen Markt sind für Lai­en kaum zu über­bli­cken. Für einen erfolg­rei­chen Kran­ken­ver­si­che­rung pri­va­te Ver­gleich soll­ten Sie Ihre Prio­ri­tä­ten genau ken­nen. Nur durch einen direk­ten, trans­pa­ren­ten Kran­ken­ver­si­che­rung im Ver­gleich kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Sie nicht zu viel für zu wenig Leis­tung bezah­len oder im Ernst­fall eine böse Über­ra­schung erleben.

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FAQ: Die 15 häu­figs­ten Fra­gen zur PKV (Exper­ten-Ant­wor­ten)

Hier beant­wor­ten wir die häu­figs­ten und wich­tigs­ten Fra­gen, die uns täg­lich von Ver­brau­chern zum kom­ple­xen The­ma Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung erreichen.


Foto von Tina Paul, Expertin für Private Krankenversicherung

Ver­fasst von Tina Paul

Geprüf­te Fach­wir­tin für Ver­si­che­run­gen und Finan­zen (IHK) mit Spe­zia­li­sie­rung auf Krankenversicherungen

Tina Paul ist seit über 15 Jah­ren als unab­hän­gi­ge Ver­si­che­rungs­mak­le­rin tätig und hat sich auf die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung spe­zia­li­siert. Ihre täg­li­che Arbeit besteht dar­in, für ihre Man­dan­ten die pas­sen­den Absi­che­rungs­kon­zep­te zu fin­den. Sie kennt die Fall­stri­cke in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und weiß, wor­auf es in der Pra­xis wirk­lich ankommt. Die­ses Wis­sen teilt sie hier, um Ver­brau­chern zu hel­fen, fun­dier­te Ent­schei­dun­gen für ihre Gesund­heit und ihre Finan­zen zu treffen.

Die Wahl der rich­ti­gen Kran­ken­ver­si­che­rung ist eine der wich­tigs­ten Ent­schei­dun­gen im Leben. Mein Ziel ist es, Ihnen die nöti­ge Trans­pa­renz zu geben, damit Sie selbst­be­wusst den bes­ten Weg für sich und Ihre Fami­lie wäh­len können.”

Foto von Tina Paul

Tina Paul rät: Begin­nen Sie mit dem PKV-Kom­pass, um die für Sie rele­van­ten Infos schnell zu finden.

Ihre per­sön­li­che Zusammenfassung 

Infor­ma­tio­nen zum Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Preis­ver­gleich und nütz­li­che Infor­ma­tio­nen zur Pri­va­ten Krankenversicherung

Wis­sens­wer­tes zu Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung und Änderung

Arbeit­neh­mer:

Jeder Arbeit­neh­mer, des­sen Ein­kom­men regel­mä­ßig über der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze (Stand 2021: EUR 64.350 brut­to) liegt, kann sich pri­vat kran­ken­ver­si­chern und eine Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung statt der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung wählen.

Selbst­stän­di­ge und Freiberufler:

Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler kön­nen unab­hän­gig von ihrem Ein­kom­men, jeder­zeit eine güns­ti­ge Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung abschließen.

Beam­te und Beamtenanwärter:

Beam­te und Beam­ten­an­wär­ter kön­nen sich eben­falls unab­hän­gig von ihrem Ein­kom­men eine Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung abschlie­ßen und sich pri­vat versichern.

Beam­te und Beam­ten­an­wär­ter erhal­ten grund­sätz­lich über ihren Dienst­herrn bereits einen Groß­teil ihrer Krank­heits­kos­ten erstat­tet, die soge­nann­te Bei­hil­fe. Zur Abde­ckung der rest­li­chen Krank­heits­kos­ten kann eine pri­va­te Rest­kos­ten­ver­si­che­rung bzw. Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden.

Stu­den­ten:

Stu­den­ten haben zu Beginn Ihres Stu­di­ums die Wahl­mög­lich­keit zwi­schen der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) und der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV).

Kin­der:

Kin­der kön­nen immer pri­vat kran­ken­ver­si­chert werden.

Dies ist sogar dann mög­lich, wenn bei­de Eltern­tei­le gesetz­lich kran­ken­ver­si­chert sind.

Der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung fällt im Rah­men der sozia­len Siche­rung fol­gen­de Auf­ga­ben zu:

Über­nah­me des vol­len Krank­heits­kos­ten-Schut­zes für Per­so­nen die nicht gesetz­lich pflicht­ver­si­chert sind. (Durch die Krank­heits­kos­ten-Voll­ver­si­che­rung)

Über­nah­me eines ergän­zen­den Ver­si­che­rungs­schut­zes für in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) ver­si­cher­te Per­so­nen, wie bei­spiels­wei­se für Heil­prak­ti­ker­be­hand­lun­gen, Seh­hil­fen, Zahn­be­hand­lun­gen und Zahn­ersatz. (Durch die Krank­heits­kos­ten-Zusatz­ver­si­che­rung)

Absi­che­rung zusätz­li­cher Auf­wen­dun­gen, die durch einen Kran­ken­haus­auf­ent­halt ent­ste­hen. (Durch die Kran­ken­haus­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung)

Ersatz des Ver­dienst- bzw. Ein­kom­mens­aus­fal­les wegen Arbeits­un­fä­hig­keit. (Durch die Kran­ken­ta­ge­geld-Ver­si­che­rung)

Ersatz der wegen aku­ter Erkran­kung bzw. Unfall im Aus­land ent­stan­de­nen Kos­ten medi­zi­nisch not­wen­di­ger Behand­lun­gen und der Mehr­kos­ten eines medi­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­ports. (Durch die Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung)

Kei­ne Leis­tungs­pflicht in der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung besteht unter anderem:

…für sol­che Krank­hei­ten ein­schließ­lich ihrer Fol­gen sowie für Fol­gen von Unfäl­len und für Todes­fäl­le, die durch Kriegs­er­eig­nis­se ver­ur­sacht, oder als Wehr­dienst­be­schä­di­gung aner­kannt sind;

…für auf Vor­satz beru­hen­de Krank­hei­ten und Unfäl­le ein­schließ­lich deren Fol­gen sowie für Ent­zie­hungs­maß­nah­men ein­schließ­lich Ent­zie­hungs­ku­ren; sofern der Tarif nichts ande­res vorsieht;

…für Behand­lun­gen durch Ärz­te, Zahn­ärz­te, Heil­prak­ti­ker und in Kran­ken­an­stal­ten, deren Rech­nun­gen der Ver­si­che­rer aus wich­ti­gem Grun­de von der Erstat­tung aus­ge­schlos­sen hat;

…für Kur- und Sana­to­ri­ums­be­hand­lun­gen, sowie für Reha­bi­li­ta­ti­ons­maß­nah­men der gesetz­li­chen Reha­bi­li­ta­ti­ons­trä­ger, sofern der Tarif nichts ande­res vorsieht;

…für Behand­lun­gen durch Ehe­gat­ten, Eltern oder Kin­der. Nach­ge­wie­se­ne Sach­kos­ten wer­den jedoch erstattet;

…für eine durch Pfle­ge­be­dürf­tig­keit oder Ver­wah­rung beding­te Unterbringung.

Der Ver­si­che­rungs­schutz beginnt zu dem im Ver­si­che­rungs­schein genann­ten Zeit­punkt, jedoch nicht vor Abschluss des Kran­ken­ver­si­che­rungs­ver­trag.

Der Ver­trag gilt als abge­schlos­sen, wenn Ihnen der Ver­si­che­rungs­schein oder eine schrift­li­che Annah­me­er­klä­rung des Kran­ken­ver­si­che­rers zuge­gan­gen ist. Sind im Rah­men der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung zu Beginn War­te­zei­ten zu durch­lau­fen, so beginnt der Ver­si­che­rungs­schutz erst nach deren Ablauf. War­te­zei­ten wer­den ab dem Ver­si­che­rungs­be­ginn gerechnet.

Die all­ge­mei­ne War­te­zeit beträgt drei Monate.

Sie ent­fällt bei Unfäl­len und für den Ehe­gat­ten einer min­des­tens seit drei Mona­ten ver­si­cher­ten Per­son, sofern eine gleich­ar­ti­ge Ver­si­che­rung inner­halb zwei­er Mona­te nach der Ehe­schlie­ßung bean­tragt wird.

Die beson­de­ren War­te­zei­ten betra­gen in der Regel für Ent­bin­dung, Psy­cho­the­ra­pie, Zahn­ersatz und Kie­fer­or­tho­pä­die acht Monate.

Die War­te­zei­ten ent­fal­len zumeist bei Unfäl­len bzw. unfall­be­ding­ter Behandlungen.

Tipp: In der Regel kön­nen die War­te­zei­ten auf­grund beson­de­rer Ver­ein­ba­rung erlas­sen wer­den, wenn ein aktu­el­les ärzt­li­ches Zeug­nis über den Gesund­heits­zu­stand vor­ge­legt wird.

Per­so­nen, die aus einer gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung aus­schei­den bzw. wech­seln, wird die nach­weis­lich dort unun­ter­bro­chen zurück­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­zeit auf die War­te­zei­ten ange­rech­net, so dass die­se in aller Regel ent­fal­len. Ent­spre­chen­des gilt beim Aus­schei­den aus einem öffent­li­chen Dienst mit Anspruch auf Heil­für­sor­ge.

Übli­cher­wei­se wird auch die bei einem pri­va­ten Vor­ver­si­che­rer unun­ter­bro­chen zurück­ge­leg­te Ver­si­che­rungs­zeit auf die War­te­zei­ten angerechnet.

Bei der Antrag­stel­lung für eine Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, sind alle für die Beur­tei­lung des Risi­kos erheb­li­chen Umstän­de anzugeben.

Erheb­lich sind alle Umstän­de, nach denen im Ver­si­che­rungs­an­trag aus­drück­lich gefragt wird. Alle Fra­gen im Kran­ken­ver­si­che­rungs­an­trag sind des­halb voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß zu beant­wor­ten. Unrich­ti­ge Anga­ben oder ver­schwie­ge­ne Tat­sa­chen berech­ti­gen den Kran­ken­ver­si­che­rer vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten bzw. kei­ne Leis­tung zu erbringen.

Durch die Unter­schrift auf dem Antrag erklärt sich der Ver­si­cher­te ein­ver­stan­den mit Anfra­gen sei­tens des Kran­ken­ver­si­che­rers bei behan­deln­den Ärz­ten, Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und ‑trä­gern (z.B. Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten) und Behör­den. Er ent­bin­det die­se mit sei­ner Unter­schrift auf dem Kran­ken­ver­si­che­rungs­an­trag von der ärzt­li­chen  Schwei­ge­pflicht. Die Ein­wil­li­gung für die Aus­kunfts­er­tei­lung gilt für die gesam­te Vertragsdauer.

Im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se, bei der sämt­li­che Fami­li­en­mit­glie­der in der Regel bei­trags­frei mit­ver­si­chert sind, ist in der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung für jede ver­si­cher­te Per­son ein eige­ner Bei­trag zu entrichten.

Tipp:

Die pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer erbrin­gen übli­cher­wei­se kei­ne Leis­tun­gen für sta­tio­nä­re Kur­auf­ent­hal­te, da die­se in der Regel über die gesetz­li­chen Ren­ten­trä­ger abge­deckt sind. Für Per­so­nen ohne einen Anspruch an die gesetz­li­che Ren­ten­ver­si­che­rung emp­fiehlt sich — und wird auch von eini­gen Kran­ken­ver­si­che­rern ange­bo­ten — der zusätz­li­che Abschluss eines Kur­ta­ri­fes.

In der pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung wer­den übli­cher­wei­se Tari­fe mit unter­schied­lichs­ter Selbst­be­tei­li­gung ange­bo­ten wel­che, je höher sie gewählt wer­den, den monat­li­chen Bei­trag für Ihre pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung reduzieren.

Kei­ne oder nur gerin­ge Selbst­be­tei­li­gun­gen und der dar­aus resul­tie­ren­de höhe­re Monats­bei­trag für die pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung rech­net sich in der Regel nur für Ange­stell­te und Arbei­ter, wel­che zwar die Hälf­te des höhe­ren Bei­tra­ges vom Arbeit­ge­ber bezahlt bekom­men, den Selbst­be­halt jedoch zu 100% allei­ne tra­gen müssen.

Im Gegen­satz zur gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung, bei der die behan­deln­den Ärz­te oder Kran­ken­häu­ser direkt mit der gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se abrech­nen, sind Sie als Pri­vat­ver­si­cher­ter der Ver­trags­part­ner des Arz­tes und erhal­ten von die­sem auch die ent­spre­chen­den Rech­nun­gen. Für ver­ord­ne­te Medi­ka­men­te etc. müs­sen Sie zunächst in Vor­leis­tung gehen.

Damit eine Leis­tungs­pflicht sei­tens des Ver­si­che­rers begrün­det wird, gilt es fol­gen­de Punk­te zu beachten:

  • die War­te­zei­ten müs­sen grund­sätz­lich erfüllt sein.
  • ein Ver­si­che­rungs­fall ist nur die medi­zi­nisch not­wen­di­ge Heil­be­hand­lung einer ver­si­cher­ten Per­son wegen Krank­heit oder Unfallfolgen.
  • Erstat­tungs­fä­hig sind nur die Krank­heits­kos­ten, die den ver­ein­bar­ten Selbst­be­halt übersteigen.
  • Rech­nun­gen — auch unbe­zahl­te — müs­sen im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den und spe­zi­fi­ziert sein. Ins­be­son­de­re müs­sen Sie den Namen der behan­del­ten Per­son, die Bezeich­nung der Krank­heit, Behand­lungs­da­ten und Leis­tun­gen des Arz­tes mit Zif­fern der Gebüh­ren­ord­nung ent­hal­ten. Die even­tu­ell von einem ande­ren Ver­si­che­rer oder Kos­ten­trä­ger erbrach­ten Leis­tun­gen müs­sen von die­sem auf den betref­fen­den Rech­nungs­be­le­gen bestä­tigt sein.
  • Wird nur Kran­ken­haus­ta­ge­geld bean­sprucht, ist als Nach­weis eine Beschei­ni­gung des Kran­ken­hau­ses über die sta­tio­nä­re Heil­be­hand­lung ein­zu­rei­chen, die den Namen der behan­del­ten Per­son, die Bezeich­nung der Krank­heit sowie das Auf­nah­me- und das Ent­las­sungs­da­tum enthält.

Als Ver­si­che­rungs­neh­mer kön­nen Sie das Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis immer mit einer Frist von drei Mona­ten zum Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res kün­di­gen, frü­hes­tens jedoch nach Ablauf der ver­ein­bar­ten Min­dest­ver­trags­dau­er (üblich sind bei den meis­ten Kran­ken­ver­si­che­rern 2–3 Jahre).

Der Kran­ken­ver­si­che­rungs­ver­trag ver­län­gert sich still­schwei­gend um jeweils ein wei­te­res Jahr, sofern er nicht frist­ge­recht gekün­digt wird.

Bei Ein­tritt einer Kran­ken­ver­si­che­rungs­pflicht kann der Ver­si­che­rungs­neh­mer den Ver­trag bin­nen zwei Mona­ten nach Ein­tritt der Ver­si­che­rungs­pflicht rück­wir­kend zum Ein­tritt kündigen.

Erhöht Ihr Kran­ken­ver­si­che­rer die Bei­trä­ge für Ihre Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, so kann das Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis inner­halb eines Monats nach Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Ände­rung gekün­digt werden.

Bei einer Bei­trags­er­hö­hung kann der Ver­si­che­rungs­neh­mer das Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis auch bis und zum Zeit­punkt des Wirk­sam­wer­dens der Erhö­hung kündigen.

Bei Tod endet das Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis Ihrer Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung automatisch.

Tipp: Eine Kün­di­gung soll­te stets durch ein­ge­schrie­be­nen Brief erfolgen.

Zu beach­ten ist, dass nicht das Datum der Absen­dung der Kün­di­gung, son­dern der Ein­gang der Kün­di­gung beim Kran­ken­ver­si­che­rer als frist­ge­recht anzu­se­hen ist. (Dies gilt auch im Fal­le einer Kün­di­gung sei­tens des Versicherers).

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