Private Haftpflicht Versicherung
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Bitte geben Sie in unseren Privathaftpflicht Vergleich an, ob es sich bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung um eine Haftpflichtversicherung für eine Familie, eine Haftpflichtversicherung für Singles oder eine Haftpflichtversicherung für Paare bzw. Lebensgemeinschaften handelt. Zusätzlich können Sie dann noch weitere Einschlüsse wie z.B. eine Ausfalldeckung, den Einschluss von deliktunfähigen Kindern und Schlüsselverlust auswählen. Sofern im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung auch das Risiko einer Diensthaftpflicht mitversichert werden soll, so können hierzu Angaben zu Diensteigenschaft und Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Verbänden gemacht werden. Nutzen Sie jetzt unseren kostenfreien Privathaftpflicht-Vergleich und finden Sie so, mit nur ein paar Angaben eine günstige Privathaftpflicht, um Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung zu kündigen und in einen günstigeren Privathaftpflicht-Tarif zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zum Private Haftpflicht Versicherung Vergleich und zur Privathaftpflichtversicherung im Test
Wissenswertes zu Privathaftpflicht Versicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall In der Privathaftpflichtversicherung
Wer braucht eine private Haftpflicht Versicherung?
Grundsätzlich kann man sagen, dass jeder eine private Haftpflicht Versicherung benötigt.
Jeder Mensch ist gesetzlich dazu verpflichtet, für Schäden die er einem anderen zufügt in unbegrenzter Höhe zu haften und dies auch mit seinem gesamten Privatvermögen.
Damit das finanzielle Risiko eines, auch versehentlich, verursachten Schadens überschaubar bzw, kalkulierbar bleibt, ist eine Privathaftpflichtversicherung immer zu empfehlen.
Was deckt die Privathaftpflicht alles ab?
Die Private Haftpflicht Versicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Die Privathaftpflichtversicherung leistet bei Schadensereignissen, die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge haben.
Des Weiteren leistet eine Privathaftpflicht Versicherung auch bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge haben, sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.
Maximale Leistung
Je Schadensfall leistet der Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der Versicherungssumme bzw. Deckungssumme, bei mehreren Schäden während des Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der in der Versicherungspolice ausgewiesenen und beantragten Deckungssumme.
Zusatzleistungen
Viele Versicherer bieten eine Reihe von Zusatzleistungen als Einschluss in der Privat Haftpflicht Versicherung an, die den Versicherungsschutz zusätzlich optimieren. Dazu gehören z.B. folgende Leistungen:
Forderungsausfalldeckung:
Die Ausfalldeckung leistet bei Schäden, die Ihnen selbst zugefügt werden und die der Schadenverursacher aufgrund einer fehlenden Privathaftpflicht oder wegen Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen kann. In diesem Fall begleicht Ihre eigene Privathaftpflicht Versicherung ihren Schadensersatzanspruch.
Um die Zusatzleistung der Forderungsausfalldeckung im Rahmen Ihrer eigenen privaten Haftpflicht Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss ein gerichtlicher Vollstreckungstitel vorliegen und die Schadenshöhe muss in der Regel eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Mindesthöhe übersteigen. Da es in Deutschland immer noch viele Personen ohne eine Privathaftpflicht Versicherung gibt, sollte man auf diesen Schutz auf keinen Fall verzichten.
Für Mieter und Arbeitnehmer ist der Einschluss des Risikos eines Schlüsselverlust sinnvoll. Dabei werden Leistung für den Ersatz von z.B. einer Schließanlage beim Verlust fremder privater Schlüssel (z.B. bei einer Mietwohnung) und – je nach Anbieter und Tarif – fremde berufliche Schlüssel (zum Beispiel bei einem Bürogebäude)
Wenn Sie öfter Freundschaftsdienste übernehmen wie z.B. Blumen gießen während des Urlaubs oder Ihren Freunden beim Umzug helfen, dann ist der Einschluss der Zusatzleistung von Gefälligkeitsschäden sinnvoll.
Geleistet wird bei Schäden, die Sie verursachen, während Sie unentgeltlich jemandem helfen. Sie sind zwar bei Gefälligkeitsschäden gesetzlich nicht zur Haftung verpflichtet, aber häufig jedoch moralisch.
Über diesen Zusatzeinschluss werden von Ihnen verursachte Schäden an der gemieteten Wohnung oder am Gebäude, am Inventar von Hotels und Ferienwohnungen sowie an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen ersetzt.
Sofern Sie ehrenamtlich tätig sind, zum Beispiel in einem Verein, dann ist auch der Einschluss der Zusatzleistung einer ehrenamtlichen Tätigkeit für Sie sinnvoll. Hierüber wird auch für Personen- und Sachschäden geleistet, die Sie während der Ausübung dieser freiwilligen Tätigkeit verursachen.
Hinweis:
Kommen während der Vertragslaufzeit neue Risiken (z.B. Anschaffung eines Hundes oder Pferdes) hinzu, so sind diese in der Regel über die sogenannte Vorsorgeversicherung bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch mitversichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, auf Aufforderung des Versicherers welche normalerweise als beigedruckter Hinweis auf den Prämienrechnungen erfolgt, mit Frist von einem Monat diese neuen Risiken anzuzeigen.
Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung häufig deutlich in der Versicherungssumme begrenzt ist, empfiehlt es sich jedoch, jedes neue Risiko dem Versicherer sofort mitzuteilen.
Was kostet die private Haftpflichtversicherung?
Eine günstige Privathaftpflichtversicherung kostet im Verhältnis zu dem möglichen Schadenpotential nicht viel.
So bekommt man am Markt eine Private Haftpflicht Vversicherung für Single schon bereits für unter 30 Euro.
Eine Privathaftpflicht Versicherung für Familien ist bereits ab 40 Euro erhältlich.
Wann zahlt die private haftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen Direktanspruch an den Versicherer).
Die private Haftpflicht Versicherung leistet bei Schadensereignissen, die den Tod, eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) zur Folge hat.
Des Weiteren leistet eine Privathaftpflichtversicherung auch bei Schadensereignissen, die die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei Vermögensschäden, die nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
- Die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz besteht).
- Die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
- Die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Eine gute Privathaftpflicht bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz. Für Auslandsaufenthalte meist aber nur bis zu einem Jahr.
Maximale Leistung
Je Schadensfall leistet die Privathaftpflichtversicherung generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der vereinbarten Deckungssumme, bei mehreren Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres, in der Regel jedoch nicht mehr als das Doppelte der beantragten Deckungssumme.
Hinweis:
Kommen während der Vertragslaufzeit neue Risiken (z.B. Anschaffung eines Hundes oder Pferdes) hinzu, so sind diese in der Regel in der Privathaftpflichtversicherung über die sogenannte Vorsorgeversicherung automatisch mitversichert. Allerdings ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, auf Aufforderung des Privathaftpflicht-Versicherers, welche normalerweise als zusätzlicher Hinweis auf der Prämienrechnung erfolgt, mit Frist von einem Monat diese neuen Risiken anzuzeigen.
Da der Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung häufig begrenzt ist, empfiehlt es sich jedoch, jedes neue Risiko dem Versicherer sofort mitzuteilen.
Wann zahlt die Privathaftpflicht nicht?
Eine private Haftpflicht Versicherung, die für jeden Schaden aufkommt, gibt es nicht!
Auch die beste Privathaftpflichtversicherung deckt nur Schäden im privaten Bereich ab. Für eine berufliche oder betriebliche Tätigkeit können Sie jedoch eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.
In allen Haftpflichtversicherungen gibt es nicht versicherte Schadenereignisse!
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (Manche leistungsstarke Tarife garantieren auch bei grob fahrlässig verursachten Schäden eine Kostenübernahme
- Eigenschäden, das heißt Schäden, die Sie sich, mitversicherten Personen oder Ihrem Eigentum selbst zufügt haben
- Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Gegenständen (kann durch Einschluss einer Zusatzleistung vereinbart werden)
- Schäden von Angehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben oder von mitversicherten Personen
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft‑, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden (Manche leistungsstarke Tarife übernehmen auch hier bis zu vorgegebenen Grenzen ebenfalls Versicherungsschutz)
- Schäden, die bei Gefälligkeitsarbeiten bzw. /Freundschaftsdiensten entstehen (kann durch Einschluss einer Zusatzleistung vereinbart werden)
- Schäden die durch Ihren Hund oder Ihr Pferd verursacht werden (Hier ist eine separate Hundehaftpflichtversicherung bzw. Pferdehaftpflichtversicherung abzuschliessen!)
Schäden die Sie hobbymäßig als Jäger verursachen (Hier ist der gesonderte Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich!)
Wer ist über eine Privathaftpflichtversicherung versichert?
Versichert über eine Privathaftpflichtversicherung ist immer der Versicherungsnehmer als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, zum Beispiel:
- als Familien- und Haushaltsvorstand
- als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen
- als Radfahrer
- bei der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd
- als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren — nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren
- als Inhaber…
- einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen einschließlich Ferienwohnung
- eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses
- eines im Inland gelegenen Wochenendhauses…
- sofern sie vom Versicherungsnehmer nur zu Wohnzwecken verwendet werden
Als mitversichert gelten in der Familien-Privathaftpflicht Versicherung auch:
- der Ehegatte des Versicherungsnehmers
- die unverheirateten Kinder (auch Stief‑, Adoptiv- und Pflegekinder),
- bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange Sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden
- Beim Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bestehen
Tipp:
Bei unverheirateten Lebenspartnern, welche in einer häuslichen/ eheähnlichen Gemeinschaft leben, ist nur eine Privathaftpflichtversicherung erforderlich.
Hierzu ist es notwendig, den Lebenspartner dem Privathaftpflicht-Versicherer namentlich anzuzeigen und in den Vertrag einschließen zu lassen.
Sollten beide Partner bereits eine eigene Privathaftpflicht Versicherung besitzen, so kann ein Vertrag aufgelöst werden. Hierbei ist zu beachten, dass nicht der teurere der beiden Privathaftpflicht Versicherungen, sondern der kürzer bestehende Privathaftpflicht-Vertrag beendet wird.
Bei einer Privathaftpflichtversicherung für Singles sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können aber in den Tarif aufgenommen werden.
Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?
Grundsätzlich haftet immer derjenige, der einen Schaden verursacht hat. Dies gilt natürlich auch für Gefälligkeitsschäden.
Unter Gefälligkeitsschäden in der Privathaftpflichtversicherung versteht man Schäden, welche durch die unentgeltliche Hilfe von Freunden oder Bekannten verursacht werden.
Ebenso sonstige Schäden, welche im Rahmen von Freundschaftsdiensten oder der Nachbarschaftshilfe verursacht werden.
Die häufigsten Gefälligkeitsschäden passieren bei der Hilfe bei einem privaten Umzug oder beim Aufpassen auf die Wohnung oder das Haus eines Nachbarn und dem Blumengießen während dieser im Urlaub ist.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Eine Forderungsausfalldeckung, auch Ausfalldeckung genannt, kann üblicherweise im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung als Zusatzbaustein mit eingeschlossen werden.
Über die Forderungsausfalldeckung sind eigene Schäden abgesichert, die von einem Dritten verursacht werden, welcher jedoch über keine eigene Privathaftpflicht Versicherung verfügt und finanziell nicht in der Lage ist für den verursachten Schaden aufzukommen.
Was ist ein deliktunfähiges Kind?
Kinder unter sieben Jahren bezeichnet man als deliktunfähig.
Deliktunfähige Kinder können nicht für die von Ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden.
Eine Haftung der Eltern kommt für deliktunfähige Kinder auch nur dann in Betracht, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben.
Wer haftet für Schäden die Katzen verursachen?
Aufgrund der Tierhalterhaftung gem. § 833 BGB haften Sie als Halter und Eigentümer der Katze auch für alle Schäden, die das Tier verursacht in unbegrenzter Höhe.
Im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch Katzen jedoch mitversichert, ebenso wie Schäden durch andere zahme Haustiere wie z.B. Wellensittiche, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen
Wer zahlt bei Mietsachschäden?
Als Mietsachschäden bezeichnet man Schäden an einer gemieteten Wohnung oder einem gemieteten Haus, welche der Mieter verursacht hat.
Mietsachschäden wie z.B. ein Sprung im Waschbecken, sind üblicherweise im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Hinweis:
Gebrauchsspuren durch normale bzw. übliche Benutzung zählen nicht zu den Mietsachschäden!
Sind Studenten über die Eltern haftpflichtversichert?
Studenten/Studentinnen sind in der Regel bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und bis zum Abschluß Ihres Erst-Studiums im Rahmen der elterlichen Privathaftpflichtversicherung mitversichert, solange der Hauptwohnsitz auch noch die elterliche Adresse ist.
Sollte der Studierende allerdings zwischen dem Schulabschluss und dem Studium bereits berufstätig gewesen sein, so ist in der Regel der Abschluss einer eigenen Privathaftpflicht erforderlich.
Was muss man beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung beachten?
Da Sie nach dem Gesetz unbegrenzt und ein Leben lang für Schäden aufkommen müssen, die Sie einem Anderen zufügen, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Deckungssumme im Rahmen Ihrer Privaten Haftpflicht Versicherung. Gerade bei Personenschäden können durch Verdienstausfall, Rehamassnahmen, behindertengerechten Wohnungs- oder Hausumbau usw. sehr hohe Kosten entstehen.
Empfehlenswert sind daher Deckungssummen von mindestens 5.000.000 EUR oder 10.000.000 EUR.
Schließen Sie möglichst nur Jahresverträge ab und meiden Sie die Bindung für 3 oder 5 Jahre, damit Sie die Möglichkeit haben, jährlich Ihre bestehende Privathaftpflichtversicherung kündigen zu können, um eventuell in eine günstige Privathaftpflicht Versicherung bei einem anderen Anbieter zu wechseln.
Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
Wie hoch sollte eine private Haftpflichtversicherung sein?
Immer wieder stellt sich die Frage, wie hoch sollte man die Versicherungssumme bzw. Deckungssumme in der privaten Haftpflicht Versicherung wählen.
Aufgrund des nicht kalkulierbaren Kostenrisikos, empfiehlt sich immer eine Privathaftpflicht Versicherung mit einer möglichst hohen Deckungssumme abzuschließen. Zu empfehlen ist daher eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. Euro, besser aber noch mindestens 10 Mio. Euro.
Höhere Deckungssummen von z.B. 50 Mio. Euro sind oftmals für nur wenige Euro mehr im Jahr erhältlich.
Wann brauche ich eine eigene Privathaftpflicht?
Grundsätzlich sollte jeder eine private Haftpflicht Versicherung besitzen.
Ehepartner/Lebenspartner sind üblicherweise im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung für Familien mitversichert.
Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung Ihrer Eltern mitversichert. (Sofern diese eine abgeschlossen haben!)
Sofern die Kinder auch nach dem 18. Lebensjahr noch eine Schule besuchen, studieren oder eine Ausbildung absolvieren und unverheiratet sind, gilt die Mitversicherung über die Privathaftpflicht Versicherung der Eltern weiter.
In jedem Fall endet die Mitversicherung über die elterliche Privathaftpflichtversicherung mit dem Eintritt in das Berufsleben oder der Heirat.
Achtung!
In manchen Privathaftpflicht-Tarifen hat der Privathaftpflicht-Versicherer jedoch ein maximales Alter für mitversicherte Kinder festgelegt, bis zu dem die Kinder dort als mitversichert gelten. Es empfiehlt sich also immer den Privathaftpflicht-Vertrag genau zu prüfen.
Ist die Privathaftpflicht steuerlich absetzbar?
Eine private Haftpflicht Versicherung können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen.
Der Beitrag Ihrer Privathaftpflichtversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und somit zu den Sonderausgaben
Sie können jedoch nicht mehr ansetzen als den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen, welche bei Angestellten, Beamten und Rentner bei max. EUR 1.900 und bei Selbständigen und Freiberuflern bei max. EUR 2.800 pro Jahr liegt.
Hinweis:
Bei Arbeitnehmern ist der Höchstbetrag meist schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ausgeschöpft.
Wie verhalte ich mich im Schadensfall in der Privathaftpflichtversicherung?
Jeder Privathaftpflicht-Versicherungsfall ist unverzüglich (spätestens innerhalb einer Woche) dem Privathaftpflicht-Versicherer schriftlich anzuzeigen. Sie sind verpflichtet alles zur Abwendung und Minderung des Schadens zu unternehmen. Die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben sind ausführlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Ohne Rücksprache mit dem Versicherer Ihrer Privathaftpflicht-Versicherung sind Sie sind nicht berechtigt, einen Schadensersatzanspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder Zahlungen zu leisten. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden auf Schadensersatz, ist ohne Rücksprache mit dem Versicherer fristgerecht Widerspruch zu erheben. Kommt es zu einem Prozess über den Haftpflichtanspruch, so ist die Prozessführung dem Haftpflichtversicherer zu überlassen.
Tipp:
Im Schadensfall sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Versicherungsvermittler bzw. Versicherungsmakler in Verbindung setzen. Er ist Ihnen in der Regel bei der gesamten Schadensabwicklung behilflich. Sollten Sie Ihren Vertrag bei einem Direktversicherer abgeschlossen haben, der über keinen Außendienst verfügt, so wenden Sie sich bitte direkt an die für Sie zuständige Verwaltungsstelle.
Wie kann ich meine bestehende Privathaftpflichtversicherung kündigen bzw. wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung ist nicht schwer.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Privathaftpflichtversicherung, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wird.
Sie haben mehrere Möglichkeiten Ihre bestehenden Privathaftpflicht Versicherung zu kündigen:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Privathaftpflicht-Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht der Versicherer Ihrer Privathaftpflichtversicherung auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Privathaftpflicht-Versicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Privathaftpflicht-Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Datum der Absendung, sondern der Eingang der Kündigung bei Ihrem Privathaftpflicht-Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Schadenbeispiele bzw. Schadensfälle in der private Haftpflicht Versicherung
Der Versicherungsnehmer verliert den Schlüssel seiner Mietwohnung. Da sich im Haus auch mehrere Büros und Arztpraxen befinden, muss die zentrale Schließanlage ausgetauscht werden. Für den Austausch fallen Kosten in Höhe von rd. 10.000 Euro an.
Sie beschädigen mit einem Bürostuhl auf Rollen den Parkettboden der Mietwohnung. Ihr Vermieter fordert die Kosten in Höhe von 700 Euro für das Abschleifen und neu versiegeln des Parkettbodens von Ihnen zurück.
Ihr Sohn und zwei weitere Kinder spielen im Haus. Eines der 13-jährigen Kinder kommt auf die Idee Fackeln zu bauen und anzuzünden. Es kommt wie es kommen musste. Das Feuer geriet außer Kontrolle und konnte auch von den Kindern nicht mehr rechtzeitig gelöscht werden. Das Haus brannte vollständig nieder. Es entstand ein Schaden von Höhe von 425.000 Euro.
Bei einem Besuch bei Freunden verschütten Sie ein Glas Rotwein auf einen am Esstisch befindlichen Laptop. Danach funktioniert der Laptop nicht mehr und muss zur Reparatur. Die Kosten der Reparatur in Höhe von 200 Euro werden von der Privathaftpflicht übernommen.
Beim Skifahren stoßen Sie aus Unachtsamkeit mit einem anderen Skifahrer zusammen und verletzten diesen schwer. Die Kosten für die Arztbehandlung und die Unfallspätfolgen in Höhe von rd. 60.000 Euro werden von der Privathaftpflichtversicherung komplett übernommen.
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