Rechtsschutzversicherung Vergleich
Rechtsschutzversicherung Test
Beste Rechtsschutzversicherung finden!
Rechtsschutzversicherung Testsieger ermitteln!
- Günstige und leistungsstarke Tarife!
- Wenige Klicks zum Versicherungsvergleich!
- Direkter und einfacher Versicherungsabschluss!
- Schon ab 11,- € im Monat!
- Über 100 Tarife im Vergleich!
Rechtsschutzversicherung Vergleich — Rechtsschutzversicherung Test — Beste Rechtsschutzversicherung für Angestellte und beste Rechtsschutzversicherung für Beamte bzw. öffentlichen Dienst im Versicherungsvergleich finden!
Mit unserem Rechtsschutzversicherung Vergleich online können Sie schnell eine günstige Rechtsschutzversicherung finden, Berechnen Sie mit wenigen Klicks Ihre beste Rechtsschutzversicherung im Test. Finden Sie so Ihre persönliche günstige Rechtsschutzversicherung im Vergleich und Ihren Rechtsschutzversicherung Testsieger.
Stellen Sie in unserem Rechtsschutzversicherung Vergleich neben die Rechtsschutzversicherung Kosten auch die Rechtsschutzversicherung Leistungen im direkten Vergleich gegenüber und ermitteln Sie so Ihren persönlichen Rechtsschutzversicherung Testsieger, der zu Ihnen und Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.
Und so funktioniert unser Rechtsschutzversicherung Vergleich und so können Sie die beste Rechtsschutzversicherung finden
Wählen Sie zunächst aus, ob Sie lediglich einen Verkehrsrechtsschutz Vergleich, nur einen Vergleich des Privatrechtsschutz oder eine Kombination aus beiden Rechtsschutzversicherungen vergleichen möchten. Geben Sie bitte ebenfalls an, ob Sie auch einen Mietrechtsschutz für Mieter oder Vermieter in Ihren Versicherungsvertrag mit einschließen möchten. Geben Sie bitte auch die Höhe der Selbstbeteiligung an, bis zu welcher Sie bereit sind die Kosten eines Rechtsstreits selber zu übernehmen. Hinweis: Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, umso niedriger wird die von Ihnen zu zahlende Versicherungsprämie ausfallen. Wichtig für den Rechtsschutzversicherung Vergleich ist auch Ihre Tarifgruppe, also ob Sie eine Familie, ein Single oder ein Senior/Rentner sind bzw. ob Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst tätig sind. Auch Ihr Berufsstatus (Arbeitnehmer, nicht berufstätig, Azubi) ist für den Rechtsschutzversicherung Vergleich relevant. Starten Sie gleich jetzt unseren kostenfreien Rechtsschutzversicherung Vergleich und finden Sie so innerhalb kürzester Zeit die beste Rechtsschutzversicherung, um dann ggfs. Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung zu kündigen und schnellstmöglich in eine neue günstigere und möglicherweise leistungsstärkere Rechtsschutzversicherung zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Nützliche Informationen zum Rechtsschutzversicherung Vergleich und dem Rechtsschutzversicherung Test
Wissenswertes zu Rechtsschutzversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall in der Rechtsschutzversicherung
Für was braucht man eine Rechtsschutzversicherung?
Immer wenn es Streit gibt, egal ob im Verkehr, im Beruf, mit Nachbarn, Mietern oder Vermieter, spart eine Rechtsschutzversicherung Kosten und Nerven.
Recht haben und auch Recht bekommen sind nicht immer selbstverständlich. Oftmals lassen sich nur mit Hilfe eines Anwalts die eigenen berechtigten Ansprüche durchsetzen.
Für Anwalts‑, Gerichts‑, Sachverständigen- und Zeugenkosten können so schnell einige tausend Euro zusammenkommen. Wer verliert, zahlt alles.
Wer eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung besitzt, ist sowohl in juristischer als auch in finanzieller Hinsicht gut geschützt, denn die beste Rechtsschutzversicherung übernimmt nach einer positiven Deckungszusage die anfallenden Kosten für den Anwalt, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Zeugenkosten und auch Kosten für ein Mediationsverfahren
Die gängigsten Rechtsschutzarten sind:
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Eine günstige Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr ist schon für knapp unter 200 Euro im Jahr zu bekommen.
Ein günstiger Verkehrsrechtsschutz als Einzelvertrag ist bereits ab ca. 40 Euro bis 50 Euro im Jahr zu bekommen.
Entscheidend für die Höhe der Rechtsschutzversicherung Kosten ist immer auch die Höhe der von Ihnen gewählten Selbstbeteiligung, bis zu der Sie bereit sind Schäden selber mitzutragen.
Was ist in einer Rechtsschutzversicherung enthalten?
Generell sind in der Privaten Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt, Gerichtskosten, Zeugenkosten sowie Sachverständigenkosten abgedeckt.
Die Leistungen in der privaten Rechtsschutzversicherung teilen sich in verschiedene Bereiche auf:
Privatrechtsschutz:
Zum Privatrechtsschutz zählen üblicherweise Rechtsfälle und Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Vertrags- und Sachenrecht, z.B. wenn Versprechungen aus einem Reisekatalog nicht eingehalten werden
- Sozial-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie einen Anspruch bei der Berufsgenossenschaft geltend machen wollen
- Verwaltungs-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie gegen eine Auflage der Verwaltungsbehörde als Hundebesitzer vorgehen wollen
- Steuer-Rechtsschutz, z.B. wenn das Finanzamt Ihre Werbungkosten nicht anerkennt
- Straf-Rechtsschutz, z.B. wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird
- Opferrechtsschutz, z.B. wenn Sie Opfer eines Raubüberfalls geworden sind und als Nebenkläger auftreten
- Schadensersatz-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie Schmerzensgeld nach einem Unfall zu bekommen haben
- Beratung im Familien‑, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, z.B. wenn sich nach einer Trennung Fragen zum Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder ergeben
- Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. wenn Ihnen Lärmbelästigung vorgeworfen wird
Arbeitsrechtsschutz:
Ein Arbeitsrechtsschutz kann üblicherweise nur zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind in der Regel alle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis bei:
- Abmahnung
- Kündigung
- Arbeitszeugnis
- rückständige Gehaltszahlungen
Verkehrsrechtsschutz:
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.
Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Mitversichert im Verkehrsrechtsschutz gelten alle Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.
Tipp: Mittlerweile bieten die meisten Rechtsschutzversicherer gegen geringen Mehrbeitrag Rechtsschutztarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.
Versichert sind in der Regel sämtliche Streitigkeiten verkehrsrechtlicher Art.
Hierzu zählen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muss.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
- Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
- Straf-Rechtsschutz, wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:
- das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war
- der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß
- der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl )
- der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde
- der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird
Mietrechtsschutz:
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer in Ihrer Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Vermieter
- Verpächter
- Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken, welche im Versicherungsschein entsprechend bezeichnet sind.
Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit (Eigentum oder Miete) zuzurechnen sind.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Gebäude‑, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es z.B. zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung kommt
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über die laufende Erhebung von Gebühren der Grundstücksversorgung kommt
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der Finanzierung der genannten Vorhaben
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen — Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- Enteignungs‑, Planfeststellungs‑, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
Was ist in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert?
Regelmäßig ausgeschlossen von der Privaten Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Erbstreitigkeiten
- Unterhaltszahlungen
- Privaten Baurecht
- Klagen vor einem internationalen Gerichtshof oder dem Verfassungsgericht
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
- Wett- oder Spekulationsgeschäften
Wer ist in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer selbst können auch Ihr Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder über eine gemeinsame Private Rechtsschutzversicherung mitversichert werden.
Wichtig für die Mitversicherung des Ehe-/Lebenspartners ist allerdings ein gemeinsamer Haushalt.
Minderjährige Kinder sind üblicherweise im Rahmen einer Familien-Rechtsschutzversicherung ebenso mitversichert.
Volljährige Kinder gelten als mitversichert sofern diese ledig sind, noch bei den Eltern wohnen, studieren oder eine Ausbildung machen und noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Was muss man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten?
Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten heute sehr schnell immense Summen verschlingen können, empfiehlt sich in der Rechtsschutzversicherung der Abschluss einer möglichst hohen Versicherungssumme (mind. 500.000 EUR).
Für die Private Rechtsschutzversicherung gelten üblicherweise Wartezeiten nach dem Abschluss bevor der Versicherungsschutz greift. Ereignisse, die vor dem Versicherungsabschluss oder in der Wartezeit eintreten oder zu einem Rechtsstreit führen, sind somit über die neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch nicht versichert.
Bei den meisten Rechtsschutzversicherern entfällt die 3‑monatige Wartezeit, wenn für das gleiche Risiko schon ein Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Rechtsschutzversicherer bestand und der Wechsel lückenlos erfolgt.
Achten Sie darauf, dass der sogenannte “Stichentscheid” und nicht das kundenunfreundlichere “Schiedsgutachterverfahren” akzeptiert wird.
Bei Zweifel über die Erfolgsaussichten kann es unklar sein, ob der Rechtsschutzversicherer leisten muss. Beim Stichentscheid fügt sich der Rechtsschutzversicherer der Meinung des vom Kunden beauftragten Rechtsanwalts. Beim Schiedsgutachterverfahren dagegen entscheidet ein von der Anwaltskammer beauftragter Gutachter verbindlich für beide Seiten.
Was mache ich im Schadensfall in der Rechtsschutzversicherung?
Sie als Versicherungsnehmer können einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Dieser wird zunächst eine Deckungszusage seitens des Rechtsschutzversicherers einholen und in der Regel auch die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führen. Die Umstände, die zu dem Versicherungsfall geführt haben sind von Ihnen möglichst ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen bzw. wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung ist relativ einfach.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Rechtsschutzversicherung, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wurde.
Sie haben nachfolgend noch weitere Möglichkeiten zur Beendigung bzw Kündigung Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Rechtsschutzversicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Rechtsschutzversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Rechtsschutzvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Rechtsschutzversicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Viele Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Schadenbeispiele bzw. Schadenfälle in der Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsschutzkunde ist wiederholt zu schnell gefahren und es soll ihm der Führerschein entzogen werden. Der Kunde hält dies für unberechtigt, da seiner Meinung nach einige Punkte im Verkehrszentralregister nicht ordnungsgemäß gelöscht wurden. Er zieht vor das Verwaltungsgericht, verliert dort aber. Die Kosten werden von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ein Rechtsschutzkunde kauft bei einem Gebrauchtwagenhändler ein 5 Jahre altes Fahrzeug zu einem vermeintlichen Schnäppchenpreis und ist auch zunächst mit dem Fahrzeug zufrieden. Einige Wochen nach dem Kauf stellen sich allerdings gravierende Mängel an dem Fahrzeug heraus und der Kunde möchte den Vertrag rückabwickeln. Der Verkäufer verweigert die Rückabwicklung und verweist auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss unter Privatleuten. Da der Kunde der Meinung ist, einen gewerblichen Kaufvertrag mit entsprechender Gewährleistung bei dem Händler abgeschlossen zu haben, zieht er vor Gericht, wo er letztendlich auch Recht bekommt. Hätte er den Prozess verloren, so hätte sein Rechtsschutzversicherer die gesamten angefallenen Kosten übernommen.
Bei der Kündigung Ihres Arbeitgebers kommt es zu Streitigkeiten über noch nicht genommene Urlaubstage und Ihr Arbeitszeugnis. Die Kosten für den Rechtsstreit mit dem Ex-Arbeitgeber werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Unser Versicherungsvergleich beinhaltet die meisten bekannten Versicherer, spezielle Deckungskonzepte, die Testsieger diverser Fachmedien und mehr…
Bei uns erhalten Sie einen der umfassendsten Online-Versicherungsvergleiche!
Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin. ➡ mehr erfahren
➡ Teilnehmende Versicherer und Partner ⬅