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Bitte wählen Sie zunächst aus, ob Sie lediglich einen Vergleich für eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung oder nur einen Vergleich für die private Rechtsschutz Versicherung oder eine Kombination aus beiden Rechtsschutzversicherungen vergleichen möchten. Geben Sie bitte ebenfalls an, ob Sie auch einen Mietrechtsschutz für Mieter oder Vermieter in Ihren Versicherungsvertrag mit einschließen möchten. Geben Sie bitte auch die Höhe der Selbstbeteiligung an, bis zu welcher Sie bereit sind maximal die Kosten eines Rechtsstreits selber zu übernehmen. Hinweis: Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, umso niedriger wird die von Ihnen zu zahlende Versicherungsprämie für Ihre Rechtsschutzversicherung ausfallen. Wichtig für den Rechtsschutzversicherung Vergleich ist auch Ihre Tarifgruppe, also ob Sie eine Familie, ein Single oder ein Senior/Rentner sind bzw. ob Sie als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst tätig sind. Auch Ihr Berufsstatus (Arbeitnehmer, nicht berufstätig, Azubi) ist für den Rechtsschutzversicherung Vergleich relevant. Starten Sie gleich jetzt unseren kostenfreien Rechtsschutz Versicherung Vergleich und finden Sie so innerhalb weniger Minuten, die beste Rechtsschutzversicherung, um dann ggfs. Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung zu kündigen und schnellstmöglich in eine neue günstigere und möglicherweise leistungsstärkere Rechtsschutzversicherung zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
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Wissenswertes zu Rechtsschutzversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall in der Rechtsschutzversicherung
Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung?
Immer wenn es Streit gibt, egal ob im Verkehr, im Beruf, mit Nachbarn, Mietern oder Vermieter, spart eine Rechtsschutzversicherung Kosten und Nerven.
Recht haben und auch Recht bekommen sind nicht immer selbstverständlich. Oftmals lassen sich nur mit Hilfe eines Anwalts die eigenen berechtigten Ansprüche durchsetzen.
Für Anwalts‑, Gerichts‑, Sachverständigen- und Zeugenkosten können so schnell einige tausend Euro zusammenkommen. Wer verliert, zahlt alles.
Wer eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung besitzt, ist sowohl in juristischer als auch in finanzieller Hinsicht gut geschützt, denn die beste Rechtsschutzversicherung übernimmt nach einer positiven Deckungszusage die anfallenden Kosten für den Anwalt, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Zeugenkosten und auch Kosten für ein Mediationsverfahren
Die gängigsten Rechtsschutzarten sind:
- Privatrechtsschutz
- Berufsrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Eine günstige Rechtsschutzversicherung für die Bereiche Privat, Beruf und Verkehr ist schon für knapp unter 200 Euro im Jahr zu bekommen.
Ein günstiger Verkehrsrechtsschutz als Einzelvertrag ist bereits ab ca. 40 Euro bis 50 Euro im Jahr zu bekommen.
Entscheidend für die Höhe der Rechtsschutzversicherung Kosten ist immer auch die Höhe der von Ihnen gewählten Selbstbeteiligung, bis zu der Sie bereit sind Schäden selber mitzutragen.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Senioren?
Die Rechtsschutzversicherung für Senioren bzw. Rentner verzichtet üblicherweise auf den Einschluß des Bereich Arbeitsrechts.
Daher ist die Rechtsschutzversicherung für Senioren günstiger als die Rechtsschutzversicherung für Arbeitnehmer.
Eine günstige Rechtsschutzversicherung für Senioren ist schon ab ca. EUR 125 pro Jahr erhältlich.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Generell sind in der Privaten Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Anwalt, Gerichtskosten, Zeugenkosten sowie Sachverständigenkosten abgedeckt.
Die Leistungen in der privaten Rechtsschutzversicherung teilen sich in verschiedene Bereiche auf:
Privatrechtsschutz:
Zum Privatrechtsschutz zählen üblicherweise Rechtsfälle und Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Vertrags- und Sachenrecht, z.B. wenn Versprechungen aus einem Reisekatalog nicht eingehalten werden
- Sozial-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie einen Anspruch bei der Berufsgenossenschaft geltend machen wollen
- Verwaltungs-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie gegen eine Auflage der Verwaltungsbehörde als Hundebesitzer vorgehen wollen
- Steuer-Rechtsschutz, z.B. wenn das Finanzamt Ihre Werbungkosten nicht anerkennt
- Straf-Rechtsschutz, z.B. wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird
- Opferrechtsschutz, z.B. wenn Sie Opfer eines Raubüberfalls geworden sind und als Nebenkläger auftreten
- Schadensersatz-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie Schmerzensgeld nach einem Unfall zu bekommen haben
- Beratung im Familien‑, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, z.B. wenn sich nach einer Trennung Fragen zum Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder ergeben
- Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. wenn Ihnen Lärmbelästigung vorgeworfen wird
Arbeitsrechtsschutz:
Ein Arbeitsrechtsschutz kann üblicherweise nur zusammen mit einer Privatrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Versichert sind in der Regel alle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis bei:
- Abmahnung
- Kündigung
- Arbeitszeugnis
- rückständige Gehaltszahlungen
Verkehrsrechtsschutz:
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.
Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Mitversichert im Verkehrsrechtsschutz gelten alle Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.
Tipp: Mittlerweile bieten die meisten Rechtsschutzversicherer gegen geringen Mehrbeitrag Rechtsschutztarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.
Versichert sind in der Regel sämtliche Streitigkeiten verkehrsrechtlicher Art.
Hierzu zählen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muss.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
- Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
- Straf-Rechtsschutz, wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:
- das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war
- der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß
- der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl )
- der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde
- der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird
Mietrechtsschutz:
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer in Ihrer Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Vermieter
- Verpächter
- Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken, welche im Versicherungsschein entsprechend bezeichnet sind.
Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit (Eigentum oder Miete) zuzurechnen sind.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Gebäude‑, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es z.B. zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung kommt
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über die laufende Erhebung von Gebühren der Grundstücksversorgung kommt
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der Finanzierung der genannten Vorhaben
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen — Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- Enteignungs‑, Planfeststellungs‑, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
Wann zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Regelmäßig ausgeschlossen von der Privaten Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Erbstreitigkeiten
- Unterhaltszahlungen
- Privaten Baurecht
- Klagen vor einem internationalen Gerichtshof oder dem Verfassungsgericht
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
- Wett- oder Spekulationsgeschäften
Für wen gilt die Rechtsschutzversicherung?
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer selbst können auch Ihr Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder über eine gemeinsame Private Rechtsschutzversicherung mitversichert werden.
Wichtig für die Mitversicherung des Ehe-/Lebenspartners ist allerdings ein gemeinsamer Haushalt.
Minderjährige Kinder sind üblicherweise im Rahmen einer Familien-Rechtsschutzversicherung ebenso mitversichert.
Volljährige Kinder gelten als mitversichert sofern diese ledig sind, noch bei den Eltern wohnen, studieren oder eine Ausbildung machen und noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Was muss man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beachten?
Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten heute sehr schnell immense Summen verschlingen können, empfiehlt sich in der Rechtsschutzversicherung der Abschluss einer möglichst hohen Versicherungssumme (mind. 500.000 EUR).
Für die Private Rechtsschutzversicherung gelten üblicherweise Wartezeiten nach dem Abschluss bevor der Versicherungsschutz greift. Ereignisse, die vor dem Versicherungsabschluss oder in der Wartezeit eintreten oder zu einem Rechtsstreit führen, sind somit über die neu abgeschlossene Rechtsschutzversicherung noch nicht versichert.
Bei den meisten Rechtsschutzversicherern entfällt die 3‑monatige Wartezeit, wenn für das gleiche Risiko schon ein Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Rechtsschutzversicherer bestand und der Wechsel lückenlos erfolgt.
Achten Sie darauf, dass der sogenannte “Stichentscheid” und nicht das kundenunfreundlichere “Schiedsgutachterverfahren” akzeptiert wird.
Bei Zweifel über die Erfolgsaussichten kann es unklar sein, ob der Rechtsschutzversicherer leisten muss. Beim Stichentscheid fügt sich der Rechtsschutzversicherer der Meinung des vom Kunden beauftragten Rechtsanwalts. Beim Schiedsgutachterverfahren dagegen entscheidet ein von der Anwaltskammer beauftragter Gutachter verbindlich für beide Seiten.
Wie finde ich eine gute Rechtsschutzversicherung?
Eine gute bzw. günstige Rechtsschutzversicherung ist schon ab ca. EUR 190 pro Jahr zu bekommen.
Da die Preise für Rechtsschutzversicherungen je nach Anbieter stark unterschiedlich ausfallen, ist vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall ein Rechtsschutzversicherungsvergleich zu empfehlen.
Was bedeutet Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung?
Die Deckungssumme in der Rechtsschutzversicherung entspricht der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits maximal bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. (Deckungssumme)
Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung sein?
Die Versicherungssumme auch Deckungssumme genannt, stellt in der Rechtsschutzversicherung die maximale Entschädigungsleistung in einem Streitfall dar.
Da es bei Rechtsstreitigkeiten auch immer wieder um hohe Summen gehen kann, ist eine entsprechend hohe Versicherungssumme zu empfehlen.
Zu empfehlen ist eine Rechtsschutz Versicherungssumme von mindestens EUR 1.000,000, besser jedoch in unbegrenzter Höhe, welche auch von vielen Rechtsschutz Anbietern angeboten wird.
Wie hoch sollte die Selbstbeteiligung bei einer Rechtsschutzversicherung sein?
Rechtsschutzversicherungen gibt es entweder ohne Selbstbeteiligung oder mit Selbstbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe von EUR 150,00 bis mehrere tausend Euro.
Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ausfällt, umso niedriger fällt der zu zahlende Versicherungsbeitrag aus.
Zu empfehlen sind bei der privaten Rechtsschutzversicherung Selbstbeteiligungen von ca. EUR 150,00 — ca. EUR 500,00.
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung?
Der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung beginnt zunächst immer zu dem im Versicherungsschein angegebenen Beginndatum.
Voraussetzung ist allerdings, dass der Erstbeitrag fristgerecht bezahlt wurde.
Allerdings müssen Sie bei den meisten Rechtsschutzversicherungen zunächst eine Wartezeit von drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn durchlaufen.
Versicherungsfälle bzw. Streitigkeiten welche in diesen Zeitraum fallen, sind dann nicht über Ihre Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Was sind Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung?
In der Regel gelten in der privaten Rechtsschutzversicherung Wartezeiten.
Die übliche Wartezeit beträgt drei Monate nach dem Abschluß des Rechtsschutz Vertrags.
Erst nach Ablauf dieser Frist bzw. Karenzzeit werden die Kosten eines Rechtsstreits von Ihrem Rechtsschutz Versicherer übernommen.
Manche Leistungsarten sind jedoch von der Wartezeit ausgenommen.
Welche Rechtsschutzversicherung greift sofort?
In der Regel greift die Rechtsschutzversicherung in den Bereichen Verkehrs-Rechtsschutz und Straf-und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz sofort.
Welche Rechtsschutzversicherung zahlt bei Scheidung?
Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei einer Scheidung lediglich die Kosten einer Erstberatung.
Damit Ihre Rechtsschutzversicherung auch im Falle einer Scheidung zahlt, muss der sogenannte Ehe-Rechtsschutz in den Rechtsschutzvertrag mit eingeschlossen werden.
Zu empfehlen ist hier u.a. der Anbieter ARAG Rechtsschutzversicherung.
Welche Rechtsschutzversicherung zahlt bei Straftaten?
Üblicherweise entfällt der Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung, wenn wegen einer Straftat gegen die versicherte Person ermittelt wird, und die Straftat in der Regel auch nur vorsätzlich und nicht fahrlässig begangen worden sein kann.
Wird der versicherten Person eine fahrlässig begangene Straftat vorgeworfen, wie z.B. fahrlässige Körperverletzung, so übernimmt der Rechtsschutzversicherer üblicherweise zunächst die Kosten. Sollte es aber zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommen, so wird der Rechtsschutzversicherer die Kosten wieder zurückfordern.
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts übernimmt die Rechtsschutzversicherung üblicherweise im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutz, die Kosten bei fahrlässigen und vorsätzlichen Delikten. Dies können sein Straftaten wie z.B. Trunkenheit im Straßenverkehr oder Unfallflucht.
Sollte die versicherte Person jedoch später wegen Vorsatz durch das Gericht verurteilt werden, so fordert der Rechtsschutzversicherer die bereits bezahlten Kosten vom Versicherungsnehmer zurück.
Ein spezieller Straf-Rechtsschutz, welcher als zusätzlicher Baustein zu Ihrer Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann, sichert Sie auch bei dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Tat ab.
Hierzu übernimmt der Strafrechtsschutz u.a. folgende Kosten:
- Anwaltskosten
- Verfahrenskosten
- Reise- und Dolmetscherkosten
Kann eine Rechtsschutzversicherung Fälle ablehnen?
Ja, eine Rechtsschutzversicherung kann Leistungsfälle bzw. die Kostenübernahme eines Rechtsstreits ablehnen, wenn z.B. das Rechtsgebiet nicht über den Rechtsschutz Vertrag abgesichert ist.
Die Rechtsschutzversicherung kann die Leistung auch wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern.
Üblicherweise werden Streitigkeiten im Erb- und Baurecht nicht übernommen.
Geldstrafen und/oder Geldbußen werden ebenfalls nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Kann ich eine Rechtschutzversicherung von der Steuer absetzen?
Wenn Sie selbständig tätig sind, können Sie Ihren Firmen-Rechtsschutz als Betriebsausgabe absetzen.
Wenn Sie angestellt sind, also als Arbeitnehmer arbeiten, so können Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung nur den Teil des Arbeits-Rechtsschutz bei der Steuer geltend machen.
Diesen geben Sie bei den Werbungskosten an.
Was beinhaltet der Strafrechtsschutz?
Der Straf-Rechtsschutz ist üblicherweise ein Extra-Baustein in der Privat-Rechtsschutzversicherung.
Der Straf-Rechtsschutz übernimmt die Kosten der Verteidigung bei dem Vorwurf eines fahrlässig oder vorsätzlich begangen Vergehens.
Er übernimmt u.a. die Kosten für:
- Anwaltskosten
- Verfahrenskosten
- Reiskosten
- Dolmetscherkosten
Was heißt erweiterter Straf-Rechtsschutz?
Mit dem Zusatzbaustein erweiterten Straf-Rechtsschutz oder auch Spezial Straf-Rechtsschutz genannt, können Sie den Versicherungsumfang Ihrer Rechtsschutzversicherung sinnvoll erweitern bzw. ergänzen.
Über den erweiterten Straf-Rechtsschutz sind Sie abgesichert gegen den Vorwurf einer fahrlässig oder vorsätzlich begangenen Straftat.
Werden Gerichtskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Ja.
Für den Fall das Sie in dem Streitfall vor Gericht unterliegen, werden neben den Kosten für den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt, auch die angefallenen Gerichtskosten von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.
Welche Rechtsschutzversicherung greift bei Nachbarschaftsstreit?
Nachbarschaftsstreitigkeiten sind in den meisten Privat-Rechtsschutz-Verträgen über einen kostenpflichtigen Zusatzbaustein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz versicherbar.
Welche Rechtsschutzversicherung zahlt bei Unterhaltsstreitigkeiten?
Die normale Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf Unterhalt bzw. Kinderunterhalt.
Bei einigen Rechtsschutzversicherern kann jedoch gegen Extra-Beitrag ein sogenannter Unterhaltsrechtsschutz eingeschlossen werden.
Welche Rechtsschutzversicherung greift bei Sorgerechtsstreit?
Wenn es um das Thema Sorgerecht geht, dann unterscheidet man grundsätzlich in die folgenden Sorgerechtsarten:
- Alleiniges Sorgerecht
- Geteiltes oder gemeinsames Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
Grundsätzlich sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Sorgerecht in der normalen privaten Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen, da üblicherweise sämtliche Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Familien- Lebenspartnerschafts- und Erbrecht in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind.
Einige Rechtsschutzversicherer wie z.B. die ARAG Rechtsschutzversicherung bieten in dem Bereich des Familienrechts kostenpflichtige Zusatztarife im Rahmen Ihrer privaten Rechtsschutzversicherung an.
Welche Rechtsschutzversicherung beim Hausbau?
In der normalen privaten Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten beim Bau in der Regel ausgeschlossen.
Eine spezielle Rechtsschutzversicherung für Bauherren, ein sogenannter Bauherren-Rechtsschutz wird aktuell nur von ganz wenigen Rechtsschutzversicherern angeboten. Einer der führenden Anbieter ist in diesem Bereich die ARAG Rechtsschutzversicherung.
Welche Rechtsschutzversicherung für Baurecht?
In der Regel sind alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Bau/Umbau/Sanierung in der normalen Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.
Nur wenige Rechtsschutzversicherer wie z.B. Die ÖRAG Rechtsschutzversicherung oder die ARAG Rechtsschutzversicherung bieten überhaupt einen eigenständigen Bauherren-Rechtsschutz an.
Welche Rechtsschutzversicherung bei Behandlungsfehler?
Bei möglichen Behandlungsfehlern, sollte Sie zunächst immer der Krankenversicherer unterstützen.
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie die Möglichkeit über Ihre gesetzliche Krankenkasse den medizinischen Dienst (MDK) beauftragen zu lassen, um eine entsprechendes Gutachten zu erstellen.
Im Rahmen der privaten Rechtsschutzversicherung werden die Kosten in einem Streitfall bei einem Behandlungsfehler im sogenannten Privatrechtsschutz (§ 25 ARB) übernommen. Es werden sowohl die Kosten eines Anwalts als auch die Gerichtskosten und eventuell anfallende Kosten für Gutachter übernommen.
Welche Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht?
Der Sozialrechtsschutz übernimmt man im Rahmen einer privaten Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten der Verteidigung bzw. Unterstützung bei Prozessen mit Sozialversicherungsträgern, wie z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung oder gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Arbeitsrecht?
Wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung mit Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen haben, dann sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht versichert.
Damit die Arbeitsrechts-Streitigkeiten jedoch über die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, muss ein konkreter Versicherungsfall vorliegen.
Dies ist z.B. nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber “nur” mit einer Kündigung droht oder es sich nur um ein anwaltliches Beratungsgespräch handelt, zur Klärung ob der Arbeitgeber bestimmte Dinge tun darf die er tut bzw. angekündigt hat.
Wie nehme ich meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch?
Sie als Versicherungsnehmer können einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Dieser wird zunächst eine Deckungszusage seitens des Rechtsschutzversicherers einholen und in der Regel auch die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führen. Die Umstände, die zu dem Versicherungsfall geführt haben sind von Ihnen möglichst ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Kann ich zu jedem Anwalt in der Rechtsschutzversicherung gehen?
Sofern in der jeweiligen Rechtsschutzversicherung nicht vertraglich eine Anwaltsbindung vereinbart ist, kann der Anwalt frei gewählt werden.
Achtung!
Bitte klären Sie im Vorfeld Ihrer Anwaltswahl immer mit diesem ab, ob er nach dem üblichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz also der normalen Gebührenordnung für Anwälte abrechnet, da Sie ansonsten die übersteigenden Gebühren aus eigener Tasche tragen müssen.
Welche Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer?
Mit dem Eigentümer-Rechtsschutz bzw. dem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz sind Sie als Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks abgesichert gegen Streitigkeiten mit z.B. Nachbarn oder Eigentümergemeinschaften.
Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter sichert Sie gegen typische Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ihrer Immobilie oder Ihrem Grundstück ab.
Wie oft kann man die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich können Sie ihre Rechtsschutzversicherung immer dann nutzen, wenn Sie Rechtsstreitigkeiten haben oder Ihnen eine Streitigkeit droht.
Bei zu vielen Schadensfällen in einem Jahr oder in zwei aufeinander folgenden Jahren, kündigen jedoch die Rechtsschutzversicherer häufig den Rechtsschutz Vertrag wegen Schadenhäufigkeit auf.
Die Anzahl der Schadensfälle, welche zu einer Kündigung durch die Rechtsschutzversicherung führen können ist bei den Rechtsschutzversicherern allerdings nicht einheitlich.
So können bei manchem Rechtsschutzversicherer schon 2 Rechtsschutzfälle in einem Jahr zu einer Kündigung führen oder wenn die Schadensfälle bzw. Streitigkeiten immer in einem bestimmten Bereich, z.B. Verkehrsbereich anfallen.
Kann man eine Rechtsschutzversicherung auch rückwirkend abschließen?
Der rückwirkende Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, also im Nachhinein, ist in der Regel nicht möglich.
Es gibt jedoch ca. 1–2 Rechtsschutzversicherer, welche im Bereich des Verkehrs-Rechtsschutz einen rückwirkenden Abschluss anbieten.
Dieser ist aber relativ teuer und von den Leistungen sehr eingeschränkt, so dass man sich den entsprechenden Abschluss vorab sehr genau überlegen sollte.
Was kann man tun wenn die Rechtsschutzversicherung nicht zahlen will?
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme eines Rechtsstreits ablehnt, so muss sie dies üblicherweise ausführlich begründen.
Häufige berechtigte Ablehnungsgründe sind u.a., wenn die Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung noch nicht abgelaufen ist oder das Rechtsgebiet im Rechtsschutz Vertrag nicht abgesichert ist oder wenn die Streitigkeit schon bereits vor dem Vertragsabschluss bestanden hat.
Ein weiterer häufiger Ablehnungsgrund ist die Argumentation der “mangelnden Erfolgsaussichten” bzw. “fehlende Erfolgsaussichten”, welche allerdings detailliert durch den Rechtsschutzversicherer dargelegt werden müssen.
Diese oftmals schnell vorgeschobene Ablehnung sollten Sie in keinem Falle so einfach akzeptieren.
Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ablehnt, so sollten Sie auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eine erneute Überprüfung des Sachverhalts fordern.
Im Falle eine Ablehnung durch Ihren Rechtsschutzversicherer haben Sie auch die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden, der den Rechtschutzversicherer zu einer Deckungsübernahme verpflichten kann.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung bei einem Vergleich?
Die Kostenerstattung des Rechtsschutzversicherers im Falle eines Vergleichs statt eines Urteils, ist in § 5 Abs. 3 der ARB (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) geregelt.
Hierüber ist geregelt, dass die Rechtsschutzversicherung im Falle eines Vergleichs immer nur die Kosten anteilig im Verhältnis des Unterliegens übernimmt.
Beispiel:
Die Klagepartei fordert von der Gegenseite einen Zahlbetrag in Höhe von EUR 5.000. In einem Vergleich einigen sich die Parteien auf die Zahlung eines Betrags von EUR 3.500.
Der Rechtsschutzversicherer muss in diesem Beispiel nur 30% der Kosten übernehmen.
Sollten im Vergleich unabhängig von der prozentualen Zahlungseinigung abweichende Kostenverteilungsquoten beschlossen werden, wie z.B. üblich die Kosten werden je zur Hälfte, also 50% durch die Parteien getragen, so bleibt der Versicherungsnehmer in dem vorgenannten Beispiel auf 20% Kosten sitzen, da die Rechtsschutzversicherung nur die Kosten im Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen übernimmt.
Wie teuer ist eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter?
Die Kosten für einen Rechtsschutz für Vermieter, also dem sogenannten Vermieterrechtsschutz liegen je nach Rechtsschutzanbieter bei ca. EUR 100 pro Jahr.
Ein Versicherungsvergleich bzw. ein Rechtsschutzversicherung Vergleich ist auf jeden Fall immer vor Abschluß zu empfehlen.
Ist die Vermieter Rechtsschutzversicherung Umlagefähig?
Leider Nein!
Da der Versicherungsbeitrag für einen Rechtsschutz für Vermieter nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt, ist dieser weder nach § 2 Ziffer 13 noch nach Ziffer 17 BetriebskostenVO umlegbar (OLG Düsseldorf WuM 1995, 203).
Was zahlt der Bauherren-Rechtsschutz?
Ein Bauherren-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Streitigkeiten, welche bei einem privaten Hausbau oder einer privaten Sanierung auftreten können.
Eine Bauherren-Rechtsschutzversicherung bieten aktuell nur wenige Rechtsschutzversicherer wie z.B. die ARAG Rechtsschutzversicherung an.
Zu beachten ist, dass Wartezeiten von bis zu 6 Monaten für Ihre Bauherren-Rechtsschutzversicherung anfallen können.
Was ist ein Stichentscheid?
Wird die Leistung seitens des Rechtsschutzversicherers z.B. wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigert, so kann der Versicherungsnehmer im Rahmen des sogenannten Stichentscheid Verfahrens einen Anwalt seines Vertrauens damit beauftragen die Erfolgsaussichten ebenfalls zu prüfen und beurteilen.
Die Entscheidung des Anwalts ist dann verbindlich sowohl für den Versicherungsnehmer als auch den Versicherer.
Dieses Prüfverfahren durch den Anwalt bezeichnet man in der Rechtsschutzversicherung als Stichentscheid.
Was ist ein Schiedsgutachter-Verfahren?
Wenn der Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme eines Streitfalles ablehnt, so kann der Versicherungsnehmer ein sogenanntes Schiedsgutachter-Verfahren verlangen.
Beim Schiedsgutachter-Verfahren beauftragt die Anwaltskammer einen unabhängigen Rechtsanwalt mit der erneuten Prüfung der Erfolgsaussichten für den vom Rechtsschutzversicherer abgelehnten Streitfall.
Die Entscheidung ist dann für den Rechtsschutzversicherer bindend.
Was bedeutet Vorvertraglichkeit?
Unter der Vorvertraglichkeit in der Rechtsschutzversicherung versteht man, dass Rechtsstreitigkeiten, deren Anlass bereits vor dem Vertragsabschluss lag, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
In der Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel immer nur dann Versicherungsschutz, wenn die Rechtsstreitigkeit nach dem Abschluss der Versicherung entsteht.
Was ist eine Deckungszusage in der Rechtsschutzversicherung?
Damit die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten in einem Streitfall übernimmt, muss man sich vorab immer eine Bestätigung des Versicherers für die Kostenübernahme einholen.
Die Bestätigung der Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers nennt man Deckungszusage.
Wie kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen bzw. wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung ist relativ einfach.
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Rechtsschutzversicherung, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurde, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet wurde.
Sie haben nachfolgend noch weitere Möglichkeiten zur Beendigung bzw Kündigung Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Rechtsschutzversicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Rechtsschutzversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Rechtsschutzvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Rechtsschutzversicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Viele Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Kann mir die Rechtsschutzversicherung kündigen?
Ja!
Der Rechtsschutzvertrag kann von beiden Seiten ordentlich zum jeweiligen Vertragsablauf gekündigt werden.
Darüber hinaus kann der Versicherer die Rechtsschutzversicherung auch außerordentlich kündigen. Von dem recht einer außerordentlichen Kündigung macht der Rechtsschutz Versicherer üblicherweise dann Gebrauch, wenn sich die Schadensfälle zu sehr häufen.
Was tun wenn die Rechtsschutzversicherung kündigt?
Wenn die alte Rechtsschutzversicherung den Vertrag gekündigt hat, ist es oftmals sehr schwer einen neuen Rechtsschutzversicherer zu finden, der das Risiko übernehmen möchte.
Zu empfehlen ist, Kontakt mit dem alten, bestehenden Rechtsschutzversicherer aufzunehmen und über eine Vertragsfortführung zu verhandeln.
Diese kann z.B. durch eine Erhöhung des Beitrags oder durch Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung in dem bestehenden Rechtsschutz Vertrag erfolgen.
Sollte es diesbezüglich zu keiner Vereinbarung kommen, bitten Sie Ihren Rechtsschutzversicherer darum, dass Sie den Vertrag von Ihrer Seite aus kündigen können und die Kündigung seitens des Rechtsschutzversicherers zurückgenommen wird.
So vermeiden Sie die Angabe und negativen Folgen über die Kündigung seitens des Versicherers bei Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung.
Welche Rechtsschutzversicherung nimmt mich nach einer Kündigung?
Der Abschluss einer neuen Rechtsschutzversicherung ist bei einer Kündigung durch den Rechtsschutzversicherer schwierig.
Eine konkrete Empfehlung für einen neuen Rechtsschutzversicherer, kann man bei einer Kündigung durch den Versicherer nicht abgeben.
Hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle wie z.B.:
Wurde die Rechtsschutzversicherung wegen Nichtzahlung der Beiträge gekündigt?
Wurde die Rechtsschutzversicherung wegen Schadenhäufigkeit gekündigt?
Ein überlegtes aber ehrliches Vorgehen mit Hilfe eines Versicherungsmaklers ist in diesem Fall immer anzuraten.
Schadenbeispiele bzw. Schadenfälle in der Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsschutzkunde ist wiederholt zu schnell gefahren und es soll ihm der Führerschein entzogen werden. Der Kunde hält dies für unberechtigt, da seiner Meinung nach einige Punkte im Verkehrszentralregister nicht ordnungsgemäß gelöscht wurden. Er zieht vor das Verwaltungsgericht, verliert dort aber. Die Kosten werden von seiner Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ein Rechtsschutzkunde kauft bei einem Gebrauchtwagenhändler ein 5 Jahre altes Fahrzeug zu einem vermeintlichen Schnäppchenpreis und ist auch zunächst mit dem Fahrzeug zufrieden. Einige Wochen nach dem Kauf stellen sich allerdings gravierende Mängel an dem Fahrzeug heraus und der Kunde möchte den Vertrag rückabwickeln. Der Verkäufer verweigert die Rückabwicklung und verweist auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss unter Privatleuten. Da der Kunde der Meinung ist, einen gewerblichen Kaufvertrag mit entsprechender Gewährleistung bei dem Händler abgeschlossen zu haben, zieht er vor Gericht, wo er letztendlich auch Recht bekommt. Hätte er den Prozess verloren, so hätte sein Rechtsschutzversicherer die gesamten angefallenen Kosten übernommen.
Bei der Kündigung Ihres Arbeitgebers kommt es zu Streitigkeiten über noch nicht genommene Urlaubstage und Ihr Arbeitszeugnis. Die Kosten für den Rechtsstreit mit dem Ex-Arbeitgeber werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
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