Rechtsschutz-Versicherung Vergleich
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Mit unserem Rechtsschutz Vergleich finden Sie günstige Beiträge für Ihren Privatrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz sowie Vermieterrechtsschutz mit wenigen Klicks.
Und so können Sie bei uns die beste Rechtsschutzversicherung finden bzw. Rechtsschutz-Versicherung vergleichen
Wählen Sie zunächst aus, ob Sie nur einen Verkehrsrechtsschutz, nur den Privatrechtsschutz oder eine Kombination aus beiden Rechtsschutztarifen wünschen. Geben Sie ebenfalls an, ob Sie einen Mietrechtsschutz für Mieter oder Vermieter in den Versicherungsvertrag einschließen möchten. Geben Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung an, bis zu welcher Sie bereit sind die Kosten selber zu tragen. Hinweis: Je höher Sie die Selbstbeteiligung wählen, umso niedriger wird die von Ihnen zu bezahlende Versicherungsprämie. Wichtig für den Rechtsschutz-Vergleich ist auch Ihre Tarifgruppe, also ob Sie eine Familie, ein Single oder ein Senior sind bzw. ob Sie Beamter oder im öffentlichen Dienst tätig sind. Auch Ihr Berufsstatus (Arbeitnehmer, nicht berufstätig, Azubi) ist für den Rechtsschutz-Versicherungsvergleich relevant. Starten Sie gleich unseren kostenfreien Rechtsschutz-Versicherungsvergleich und finden Sie innerhalb kürzester Zeit die beste Rechtsschutzversicherung, um dann Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung zu kündigen und schnellstmöglich in einen günstigeren und möglicherweise leistungsstärkeren Rechtsschutztarif zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung
Wissenswertes zu Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Immer wenn es Streit gibt, ob im Verkehr, im Beruf, mit Nachbarn, Mietern oder Vermieter, spart eine Rechtsschutzversicherung Kosten und Nerven.
Recht haben und auch Recht bekommen sind nicht immer selbstverständlich. Oftmals lassen sich nur mit Hilfe eines Anwalts die eigenen Ansprüche durchsetzen.
Für Anwalts‑, Gerichts‑, Sachverständigen- und Zeugenkosten können so schnell einige tausend Euro zusammenkommen. Wer verliert, zahlt alles.
Wer eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung besitzt, ist sowohl in juristischer als auch in finanzieller Hinsicht geschützt, denn die Rechtsschutzversicherung übernimmt nach einer positiven Deckungszusage die anfallenden Kosten für den Anwalt, Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten, Zeugenkosten und auch Kosten für ein Mediationsverfahren
Die gängigsten Rechtsschutzarten sind:
- Privat‑, Berufs‑, und Verkehrsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen und Grundstücken.
Was leistet eine private Rechtsschutzversicherung?
Generell sind durch den Privaten Rechtsschutz die Kosten für einen Anwalt, Gerichtskosten, Zeugenkosten sowie Sachverständigenkosten abgedeckt.
Die Leistungen in der Rechtsschutzversicherung teilen sich in verschiedene Bereiche auf:
Privatrechtsschutz:
Zum Privatrechtsschutz zählen üblicherweise Rechtsfälle und Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Vertrags- und Sachenrecht, z.B. wenn Versprechungen aus einem Reisekatalog nicht eingehalten werden
- Sozial-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie einen Anspruch bei der Berufsgenossenschaft geltend machen wollen
- Verwaltungs-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie gegen eine Auflage der Verwaltungsbehörde als Hundebesitzer vorgehen wollen
- Steuer-Rechtsschutz, z.B. wenn das Finanzamt Ihre Werbungkosten nicht anerkennt
- Straf-Rechtsschutz, z.B. wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird
- Opferrechtsschutz, z.B. wenn Sie Opfer eines Raubüberfalls geworden sind und als Nebenkläger auftreten
- Schadensersatz-Rechtsschutz, z.B. wenn Sie Schmerzensgeld nach einem Unfall zu bekommen haben
- Beratung im Familien‑, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, z.B. wenn sich nach einer Trennung Fragen zum Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder ergeben
- Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten, z.B. wenn Ihnen Lärmbelästigung vorgeworfen wird
Arbeitsrechtsschutz:
Ein Arbeitsrechtsschutz kann nur zusammen mit einem Privatrechtsschutz abgeschlossen werden. Versichert sind in der Regel alle Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis bei:
- Abmahnung
- Kündigung
- Arbeitszeugnis
- rückständige Gehaltszahlungen
Verkehrsrechtsschutz:
Versichert ist der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.
Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Mitversichert gelten alle Personen, welche als berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.
Tipp: Mittlerweile bieten die meisten Gesellschaften gegen geringen Mehrbeitrag Tarife an, bei denen auch sämtliche auf mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert sind.
Versichert sind in der Regel sämtliche Streitigkeiten verkehrsrechtlicher Art.
Hierzu zählen:
- Schadenersatz-Rechtsschutz, wenn Sie z.B. als Verkehrsteilnehmer von einem Dritten verletzt werden und die Schuld gerichtlich geklärt werden muss.
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn sich z.B. nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass dieser trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallwagen ist.
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über Fahrtkostenersatz mit dem Finanzamt kommt.
- Verwaltungs-Rechtsschutz, wenn es zu Streitigkeiten in Bezug auf die Entziehung bzw. Wiedererlangung der Fahrerlaubnis kommt.
- Straf-Rechtsschutz, wenn wegen des Verstoßes gegen eine Verkehrsvorschrift ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
- Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz, wenn z.B. die Rechtmäßigkeit bzw. Höhe eines Bußgeldverfahrens unklar ist und ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
Kein Versicherungsschutz besteht u.a., wenn:
- das Fahrzeug bei Schadeneintritt nicht ordnungsgemäß zugelassen war
- der Fahrer bei Schadeneintritt keine gültige Fahrerlaubnis besaß
- der Fahrer nicht berechtigt zum Führen des Fahrzeuges war ( Diebstahl )
- der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde
- der Vorwurf aufgrund des Verstoßes gegen Halte- oder Parkverstöße erhoben wird
Mietrechtsschutz:
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer in Ihrer Eigenschaft als:
- Eigentümer
- Mieter
- Pächter
- Vermieter
- Verpächter
- Nutzungsberechtigter
von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken, welche im Versicherungsschein entsprechend bezeichnet sind.
Garagen und Stellplätze sind mitversichert, sofern diese der jeweiligen Wohneinheit (Eigentum oder Miete) zuzurechnen sind.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Gebäude‑, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es z.B. zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Eigenbedarfskündigung kommt
- Steuer-Rechtsschutz, wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über die laufende Erhebung von Gebühren der Grundstücksversorgung kommt
Kein Versicherungsschutz besteht u.a. in Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt
- der Finanzierung der genannten Vorhaben
- der steuerlichen Bewertung von Grundstücken oder Gebäudeteilen sowie wegen — Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, es sei denn, dass es sich um laufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung handelt
- Enteignungs‑, Planfeststellungs‑, und Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
Was zahlt eine private Rechtsschutzversicherung nicht?
Regelmäßig ausgeschlossen von der Privaten Rechtsschutzversicherung sind Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Erbstreitigkeiten
- Unterhaltszahlungen
- Privaten Baurecht
- Klagen vor einem internationalen Gerichtshof oder dem Verfassungsgericht
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
- Wett- oder Spekulationsgeschäften
Wer ist in der privaten Rechtsschutzversicherung mitversichert?
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer selbst können auch Ihr Ehe-/Lebenspartner und Ihre Kinder über eine gemeinsame Privatrechtsschutzversicherung mitversichert werden.
Wichtig für die Mitversicherung des Ehe-/Lebenspartners ist allerdings ein gemeinsamer Haushalt.
Minderjährige Kinder sind üblicherweise im Rahmen eines Familien-Rechtsschutz ebenso mitversichert.
Volljährige Kinder gelten als mitversichert sofern diese ledig sind, noch bei den Eltern wohnen, studieren oder eine Ausbildung machen und noch keiner dauerhaften beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Was ist beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Da die Kosten für Rechtsstreitigkeiten heute sehr schnell immense Summen verschlingen können, empfiehlt sich der Abschluss einer möglichst hohen Versicherungssumme (mind. 500.000 EUR).
Für den Privaten Rechtsschutz gelten üblicherweise Wartezeiten nach dem Abschluss bevor der Versicherungsschutz greift. Ereignisse, die vor dem Versicherungsabschluss oder in der Wartezeit eintreten oder zu einem Rechtsstreit führen, sind somit noch nicht versichert.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften entfällt die 3‑monatige Wartezeit, wenn für das gleiche Risiko schon ein Vertrag bei einer anderen Gesellschaft bestand und der Wechsel lückenlos erfolgt.
Achten Sie darauf, dass der sogenannte “Stichentscheid” und nicht das kundenunfreundlichere “Schiedsgutachterverfahren” akzeptiert wird.
Bei Zweifel über die Erfolgsaussichten kann es unklar sein, ob der Versicherer leisten muss. Beim Stichentscheid fügt sich der Versicherer der Meinung des vom Kunden beauftragten Anwaltes. Beim Schiedsgutachterverfahren dagegen entscheidet ein von der Anwaltskammer beauftragter Gutachter.
Was ist im Schadenfall bei einer Rechtsschutzversicherung zu beachten?
Sie als Versicherungsnehmer können einen Anwalt Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen. Dieser wird zunächst eine Deckungszusage seitens des Rechtsschutz Versicherers einholen und in der Regel auch die weitere Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer führen. Die Umstände, die zu dem Versicherungsfall geführt haben sind von Ihnen möglichst ausführlich und wahrheitsgemäß zu schildern.
Wie kann ich meine bestehende Rechtsschutzversicherung wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Rechtsschutzversicherung ist nicht schwer.
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Ausserordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Rechtsschutzversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).