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Arbeits­rechts­schutz: Leis­tun­gen bei Kün­di­gung, Abmah­nung und Lohnstreit

Aktualisiert: 08. Oktober 2026  ·  Veröffentlicht: 01. Oktober 2026

Fach­lich geprüft mit Blick auf § 12a ArbGG, War­te­zeit und Vor­ver­trag­lich­keit im Bau­stein Beruf sowie die Kos­ten­gren­zen für Auf­he­bungs­ver­trä­ge – ent­schei­dend ist, ob der Tarif beim Wech­sel auf die War­te­zeit verzichtet.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Arbeits­rechts­schutz ist der Bau­stein Beruf der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Er zahlt Anwalt und Gericht bei Kün­di­gung, Abmah­nung, Auf­he­bungs­ver­trag, Zeug­nis und Lohnstreit.
  • Vor dem Arbeits­ge­richt trägt in der ers­ten Instanz jede Sei­te ihre eige­nen Anwalts­kos­ten (§ 12a ArbGG) – auch wer gewinnt. Bei 3.500 € Brut­to sind das schnell rund 2.000 €.
  • War­te­zeit meist 3 Mona­te, kein rück­wir­ken­der Schutz; beim lücken­lo­sen Wech­sel ver­zich­ten gute Tari­fe auf die Wartezeit.
  • Die Kün­di­gungs­schutz­kla­ge muss bin­nen 3 Wochen beim Arbeits­ge­richt ein­ge­hen (§ 4 KSchG).
  • Nur im Paket mit Pri­vat­rechts­schutz: Sin­gles ab ca. 15 €/Monat, im Test 324,16 € bis 641,61 € im Jahr; der Berufs­an­teil ist steu­er­lich absetzbar.

Was kos­tet Ihr Arbeitsrechtsschutz?

Bau­stei­ne
Hin­wei­se zu Per­so­nen, Bau­stei­nen und Geburtsdatum

Bei Fami­lie und Paar ist Ihr Part­ner mit­ver­si­chert, Kin­der bis zum Ende der ers­ten Berufs­aus­bil­dung. Für den öffent­li­chen Dienst füh­ren vie­le Gesell­schaf­ten eige­ne Beam­ten-Tari­fe; Selb­stän­di­ge sind nur im pri­va­ten Bereich ver­si­chert, der Jah­res­um­satz bestimmt den Bei­trag. Die Bau­stei­ne Pri­vat, Beruf, Ver­kehr und Woh­nen las­sen sich kom­bi­nie­ren – Berufs- und Woh­nungs-Rechts­schutz gibt es nur zusam­men mit dem Pri­vat­be­reich, Ver­kehrs-Rechts­schutz auch allein. Ohne Geburts­da­tum fra­gen wir es erst im Antrag ab. Selbst­be­tei­li­gung, Lauf­zeit, Inter­net-Rechts­schutz und wei­te­re Ein­schlüs­se stel­len Sie im nächs­ten Schritt neben dem Ergeb­nis ein.

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Arbeits­rechts­schutz ist der Bau­stein Beruf der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Er zahlt Anwalt und Gericht, wenn Sie als Arbeit­neh­mer mit dem Arbeit­ge­ber strei­ten. Wich­ti­ger als in jedem ande­ren Rechts­ge­biet ist er aus einem Grund, den vie­le erst vor Gericht erfah­ren: Vor dem Arbeits­ge­richt trägt in der ers­ten Instanz jede Sei­te ihre eige­nen Anwalts­kos­ten – auch wer gewinnt. Die­se Sei­te zeigt, was der Arbeits­rechts­schutz deckt, wann er greift, was er kos­tet und wor­an Sie einen star­ken Tarif erkennen.

Was ist Arbeits­rechts­schutz – und was deckt er ab?

Arbeits­rechts­schutz ist der Berufs­bau­stein einer pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Er über­nimmt Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten, wenn Sie als Ange­stell­ter mit Ihrem Arbeit­ge­ber um Kün­di­gung, Abmah­nung, Arbeits­zeug­nis, Lohn oder Ver­set­zung strei­ten. Er gilt erst nach einer War­te­zeit von meist drei Mona­ten, deckt kei­ne bereits abseh­ba­ren Kon­flik­te und ist nur zusam­men mit dem Pri­vat­rechts­schutz abschließbar.

Situa­ti­on Wie der Arbeits­rechts­schutz hilft Wor­auf Sie ach­ten sollten
Kün­di­gung erhalten Prü­fung der Kün­di­gung, Kün­di­gungs­schutz­kla­ge, Ver­hand­lung über eine Abfindung Die Kla­ge­frist nach § 4 Kün­di­gungs­schutz­ge­setz beträgt drei Wochen – sofort handeln
Abmah­nung erhalten Anwalt­li­che Prü­fung, Gegen­dar­stel­lung, Ent­fer­nung aus der Personalakte War der Kon­flikt schon vor­her abseh­bar, kann die Deckung scheitern
Auf­he­bungs­ver­trag angeboten Prü­fung vor der Unter­schrift, Ver­hand­lung von Abfin­dung und Freistellung Nichts vor­schnell unter­schrei­ben – erst die Erst­be­ra­tung nut­zen; Kos­ten­gren­ze je Tarif prüfen
Streit ums Arbeitszeugnis Durch­set­zung eines kor­rek­ten, wohl­wol­len­den Zeugnisses Die außer­ge­richt­li­che Bera­tung ist oft der sinn­volls­te ers­te Schritt
Lohn, Über­stun­den oder Bonus ausstehend Durch­set­zung offe­ner For­de­run­gen gegen­über dem Arbeitgeber Unter­la­gen sam­meln und die Deckungs­zu­sa­ge vor der Kla­ge einholen
Ver­set­zung oder Umstrukturierung Prü­fung, ob die Maß­nah­me vom Direk­ti­ons­recht gedeckt ist In Bran­chen mit häu­fi­gen Umstruk­tu­rie­run­gen beson­ders wichtig
Mob­bing, Diskriminierung Bera­tung, Beschwer­de, Scha­den­er­satz- und Entschädigungsansprüche Bewei­se doku­men­tie­ren; Bera­tung ist meist ohne War­te­zeit möglich

Nicht ver­si­chert sind Strei­tig­kei­ten aus selbst­stän­di­ger oder gewerb­li­cher Tätig­keit – dafür gibt es den Fir­men­rechts­schutz –, und bei Beam­ten tritt an die Stel­le des Arbeits­ge­richts das Ver­wal­tungs­ge­richt: Was dort gilt, steht auf der Sei­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung für Beam­te.

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

Video: Arbeits­rechts­schutz – der wich­tigs­te Bau­stein für Arbeitnehmer

War­um ist der Arbeits­rechts­schutz wich­ti­ger als jeder ande­re Baustein?

§ 12a Arbeits­ge­richts­ge­setz: Im Urteils­ver­fah­ren des ers­ten Rechts­zugs besteht kein Anspruch der obsie­gen­den Par­tei auf Ent­schä­di­gung wegen Zeit­ver­säum­nis und auf Erstat­tung der Kos­ten für die Zuzie­hung eines Prozessbevollmächtigten.

Vor dem Arbeits­ge­richt zahlt in der ers­ten Instanz also jede Sei­te ihren eige­nen Anwalt – auch wer gewinnt.

In jedem ande­ren Zivil­pro­zess trägt der Ver­lie­rer die Kos­ten bei­der Sei­ten. Vor dem Arbeits­ge­richt nicht: Wer sei­ne Kün­di­gungs­schutz­kla­ge gewinnt, bleibt in der ers­ten Instanz trotz­dem auf den eige­nen Anwalts­kos­ten sit­zen. Und die sind nicht klein, denn der Streit­wert einer Kün­di­gungs­schutz­kla­ge wird nach § 42 Gerichts­kos­ten­ge­setz mit bis zu einem Vier­tel­jah­res­ge­halt angesetzt.

Rechen­bei­spiel Kündigungsschutzklage

Bei 3.500 Euro Brut­to­ge­halt liegt der Streit­wert bei 10.500 Euro. Die eige­nen Anwalts­kos­ten für Kla­ge und Ver­hand­lung errei­chen in der ers­ten Instanz nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz schnell rund 2.000 Euro – unab­hän­gig davon, ob Sie gewin­nen, ver­lie­ren oder sich auf eine Abfin­dung eini­gen. Gerichts­kos­ten fal­len beim Ver­gleich weg, die Anwalts­kos­ten blei­ben. Genau die­se Sum­me über­nimmt der Arbeits­rechts­schutz, abzüg­lich der ver­ein­bar­ten Selbstbeteiligung.

Dazu kommt die Häu­fig­keit: Streit im Job ist der häu­figs­te Grund, aus dem Ver­si­cher­te ihre Rechts­schutz­ver­si­che­rung tat­säch­lich brau­chen – deut­lich vor Ver­kehrs- und Vertragsstreitigkeiten.

Kos­ten­rech­ner Arbeits­recht: Was kos­tet der Streit mit dem Arbeit­ge­ber, und was trägt der Arbeitsrechtsschutz?

Anwalt und Arbeits­ge­richt rech­nen nach fes­ten Gebüh­ren­ta­bel­len ab, die am Streit­wert hän­gen, und der Streit­wert hängt am Gehalt. Der Rech­ner geht in drei Schrit­ten vor: Streit­wert aus Ihrem Fall, die Kos­ten je nach Ver­fah­ren und Aus­gang, und das, was ein Tarif mit Arbeits­rechts­schutz abzüg­lich Selbst­be­tei­li­gung davon übernimmt.

🧮 Kos­ten­rech­ner Arbeitsrecht

Gebüh­ren­ta­bel­len nach RVG und GKG, Stand seit 1. Juni 2025. Ohne per­sön­li­che Daten, nichts wird gespeichert.

Bei einer Kün­di­gung zäh­len drei Monats­ge­häl­ter als Streit­wert, bei Abmah­nung und Zeug­nis in der Pra­xis eines.

So rech­net der Rech­ner: Streit­wert bei Kün­di­gung höchs­tens ein Vier­tel­jah­res­ent­gelt nach § 42 Abs. 2 GKG, eine Abfin­dung wird nicht hin­zu­ge­rech­net; Abmah­nung und Zeug­nis mit einem Monats­ge­halt nach dem Streit­wert­ka­ta­log der Arbeits­ge­richts­bar­keit. Anwalt vor Gericht: 1,3 Ver­fah­rens- und 1,2 Ter­mins­ge­bühr, in der zwei­ten Instanz 1,6 und 1,2, bei Ver­gleich 1,0 Eini­gungs­ge­bühr; außer­ge­richt­lich 1,3 Geschäfts­ge­bühr und bei Eini­gung 1,5 Eini­gungs­ge­bühr; dazu 20 Euro Aus­la­gen und 19 Pro­zent Umsatz­steu­er. Gerichts­kos­ten: 2,0 Gebüh­ren im ers­ten Rechts­zug, bei Ver­gleich kei­ne, 3,2 beim Lan­des­ar­beits­ge­richt. In der ers­ten Instanz und außer­ge­richt­lich trägt jede Sei­te ihren Anwalt selbst, ab der zwei­ten Instanz zahlt der Ver­lie­rer bei­de Sei­ten. Nicht ent­hal­ten: Wei­ter­be­schäf­ti­gungs- und Zusatz­an­trä­ge, Gut­ach­ter, Rei­se­kos­ten, War­te­zeit und Deckungs­gren­zen des Tarifs. Quel­len: Anla­ge 2 RVG, Anla­ge 2 GKG, § 42 GKG, § 12a ArbGG.

Bei­spiel­rech­nung mit den Vor­ein­stel­lun­gen: Eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge bei 3.500 € Brut­to­ge­halt (Streit­wert 10.500 €), die mit einem Ver­gleich endet, kos­tet 2.968 €: 2.127 € eige­ner Anwalt und 841 € Eini­gungs­ge­bühr, Gerichts­kos­ten ent­fal­len. Ein Arbeits­rechts­schutz mit 150 € Selbst­be­tei­li­gung über­nimmt davon 2.818 €.

Wann greift der Arbeits­rechts­schutz – und was heißt Wartezeit?

Für den Bau­stein Beruf gilt bei fast allen Tari­fen eine War­te­zeit von drei Mona­ten ab Ver­trags­be­ginn. Damit ver­hin­dern die Ver­si­che­rer, dass eine Poli­ce erst dann abge­schlos­sen wird, wenn sich der Streit schon abzeich­net. Zwei Regeln ent­schei­den dar­über, ob Ihr Fall gedeckt ist:

  • War­te­zeit: Der Rechts­schutz­fall muss nach Ablauf der drei Mona­te ein­tre­ten. Beim lücken­lo­sen Wech­sel vom Vor­ver­si­che­rer ent­fällt die War­te­zeit in guten Tari­fen – in unse­rem Test aus­drück­lich bei Dege­nia, Dom­cu­ra, Con­cor­dia und KS-Auxilia.
  • Vor­ver­trag­lich­keit: Ist die Kün­di­gung bereits aus­ge­spro­chen, ange­kün­digt oder abseh­bar, kann auch ein Tarif ohne War­te­zeit den Fall nicht mehr absi­chern. Ent­schei­dend ist der Aus­lö­ser des Kon­flikts, nicht das Ver­trags­da­tum. Rück­wir­ken­den Arbeits­rechts­schutz gibt es des­halb nicht.

„Arbeits­rechts­schutz ohne War­te­zeit“ gibt es nur in zwei For­men: als Ver­zicht beim naht­lo­sen Wech­sel und als Erst­be­ra­tung, die vie­le Tari­fe ab dem ers­ten Tag bezah­len. Wer mit „Sofort­schutz“ wirbt, meint fast immer den Ver­kehrs­rechts­schutz. Für den Streit mit dem Arbeit­ge­ber zählt nur eines: den Bau­stein Beruf abschlie­ßen, bevor es kracht.

Kün­di­gung erhal­ten: So läuft der Fall mit Arbeitsrechtsschutz

  1. Frist sichern. Die Kün­di­gungs­schutz­kla­ge muss inner­halb von drei Wochen nach Zugang der Kün­di­gung beim Arbeits­ge­richt ein­ge­hen (§ 4 Kün­di­gungs­schutz­ge­setz). Wer die Frist ver­passt, ver­liert fast immer jede Chance.
  2. Erst­be­ra­tung nut­zen. Die tele­fo­ni­sche Erst­be­ra­tung oder ein Anwalt Ihrer Wahl prüft die Kün­di­gung – Betriebs­rat ange­hört, Sozi­al­aus­wahl, Form, Kündigungsgrund.
  3. Deckungs­zu­sa­ge ein­ho­len. Der Ver­si­che­rer prüft Erfolgs­aus­sicht und Vor­ver­trag­lich­keit und bestä­tigt die Kos­ten­über­nah­me. Lehnt er ab, ent­schei­det Ihr Anwalt im Stichentscheid.
  4. Anwalt frei wäh­len. Nach § 127 VVG wäh­len Sie Ihren Anwalt selbst; ein Fach­an­walt für Arbeits­recht ist bei Kün­di­gun­gen die Regel.
  5. Güte­ter­min und Ver­gleich. Die meis­ten Ver­fah­ren enden im Güte­ter­min mit einer Abfin­dung. Die Anwalts­kos­ten für den Ver­gleich trägt die Poli­ce mit, die Selbst­be­tei­li­gung fällt ein­mal je Fall an.

Auf­he­bungs­ver­trag, Abmah­nung, Zeug­nis: Was zahlt die Ver­si­che­rung außer­halb des Prozesses?

Die meis­ten Arbeits­rechts­fäl­le kom­men nie vor Gericht. Umso wich­ti­ger ist, was der Tarif außer­ge­richt­lich leistet:

Auf­he­bungs­ver­trag

Ein Auf­he­bungs­ver­trag ist kein Rechts­streit – des­halb zah­len vie­le Tari­fe hier nur die Bera­tung. Star­ke Bedin­gun­gen über­neh­men auch die Ver­hand­lung: In unse­rem Test führt Dege­nia eine Auf­he­bungs­ver­trags-Bera­tung bis 2.500 Euro, ARAG über­nimmt Auf­he­bungs­ver­trags-Kos­ten bis 5.000 Euro – der höchs­te Wert im Test. Unter­schrei­ben Sie nie, bevor die­se Bera­tung genutzt ist: Sperr­zeit beim Arbeits­lo­sen­geld, Abfin­dungs­hö­he und Frei­stel­lung ent­schei­den sich im Vertragstext.

Abmah­nung

Der Arbeits­rechts­schutz zahlt die anwalt­li­che Prü­fung und die Gegen­dar­stel­lung; eine Kla­ge auf Ent­fer­nung aus der Per­so­nal­ak­te ist mög­lich, aber sel­ten sinn­voll. Wich­tig für die Deckung: Die Abmah­nung selbst gilt als Beginn des Kon­flikts – ein danach abge­schlos­se­ner Ver­trag deckt die spä­te­re Kün­di­gung aus dem­sel­ben Grund nicht.

Arbeits­zeug­nis, Lohn, Überstunden

Ansprü­che auf ein wohl­wol­len­des Zeug­nis, aus­ste­hen­den Lohn, Über­stun­den­ver­gü­tung oder Bonus setzt der Anwalt zunächst außer­ge­richt­lich durch; die Poli­ce trägt die Geschäfts­ge­bühr und bei Bedarf die Kla­ge. Beach­ten Sie Aus­schluss­fris­ten im Arbeits- oder Tarif­ver­trag – oft nur drei Monate.

Was kos­tet Arbeitsrechtsschutz?

Arbeits­rechts­schutz kos­tet als Paket aus Privat‑, Berufs- und Ver­kehrs­rechts­schutz Sin­gles ab ca. 15 Euro im Monat, Fami­li­en ab ca. 20 Euro; allein ist der Bau­stein Beruf bei kei­nem Anbie­ter in unse­rem Rech­ner abschließ­bar. Was die ein­zel­nen Tarif­wer­ke ver­lan­gen, zeigt unser Rechts­schutz-Test für einen Sin­gle in Köln mit allen vier Bau­stei­nen und 150 Euro Selbstbeteiligung:

Tarif Leis­tungs­punk­te (von 100) Jah­res­bei­trag Single
NRV 2026 All-In Dynamik 80,0 324,16 €
Con­cor­dia Sorglos 86,7 329,00 €
Deu­rag SAFE 83,3 375,20 €
KS-AUXI­LIA JURPRIVAT 86,7 393,00 €
agen­cio natu­ra Premium 83,3 416,56 €
Wecoya Legal Space Best 93,3 429,00 €
Dom­cu­ra Top-Schutz 90,0 435,53 €
ERGO Rechts­schutz Best 73,3 570,11 €
ADVO­CARD 360° 83,3 571,10 €
CIF4ALL best protect 63,3 575,62 €
ARAG T24 Aktiv Premium 90,0 641,61 €

Mus­ter­pro­fil Sin­gle: gebo­ren 1990, 50672 Köln, Arbeit­neh­mer, Bau­stei­ne Pri­vat + Beruf + Ver­kehr + Woh­nen, Selbst­be­tei­li­gung 150 €, min­des­tens fünf Jah­re scha­den­freie Vor­ver­si­che­rung – wie in den Test­ta­bel­len; Dege­nia bie­tet kei­nen Single-Tarif.

Die Span­ne von 324,16 € bis 641,61 € im Jahr zeigt: Der Preis sagt wenig über die Bedin­gun­gen. Der größ­te Hebel ist die Selbst­be­tei­li­gung – 150 bis 300 Euro je Fall sen­ken den Bei­trag oft um 25 bis 40 Pro­zent. Und der Berufs­an­teil ist als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich absetz­bar.

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Gewerk­schaft, Selbst­stän­di­ge, Beam­te: Was der Arbeits­rechts­schutz nicht ist

Situa­ti­on Was gilt Was statt­des­sen trägt
Gewerk­schafts­mit­glied Der Gewerk­schafts-Rechts­schutz deckt Arbeits- und Sozi­al­recht nach Min­dest­mit­glied­schaft, meist durch eige­ne Juristen Bei­des ergänzt sich: Gewerk­schaft für den Job, Poli­ce für Ver­kehr, Ver­trä­ge, Woh­nen, Strafrecht
Selbst­stän­dig, frei­be­ruf­lich, GmbH-Geschäftsführer Der Bau­stein Beruf gilt nur für Arbeit­neh­mer; Orga­ne einer Gesell­schaft sind ausgeschlossen Fir­men­rechts­schutz mit Arbeitgeber-Rechtsschutz
Beam­te und öffent­li­cher Dienst Streit mit dem Dienst­herrn ist Ver­wal­tungs­recht, nicht Arbeitsrecht Beam­ten-Tarif mit Ver­wal­tungs- und Disziplinar-Rechtsschutz
Arbeit­ge­ber im Streit mit Mitarbeitern Die pri­va­te Poli­ce ver­tritt Sie nie als Arbeitgeber Arbeit­ge­ber-Rechts­schutz im Firmenrechtsschutz

Wor­an erken­nen Sie einen star­ken Arbeitsrechtsschutz?

  • War­te­zeit-Ver­zicht beim Wech­sel: Wird die Vor­ver­si­che­rungs­zeit ange­rech­net? Sonst ste­hen Sie nach dem Wech­sel drei Mona­te ohne Schutz da.
  • Auf­he­bungs­ver­trag: Nur Bera­tung oder auch Ver­hand­lung – und bis zu wel­cher Summe?
  • Deckungs­sum­me: unbe­grenzt in Euro­pa, welt­weit mit eige­ner Grenze.
  • Erst­be­ra­tung ohne War­te­zeit und ohne Anrech­nung auf die Schadenfreiheit.
  • Selbst­be­tei­li­gung: fal­lend nach scha­den­frei­en Jah­ren oder ent­fal­lend bei Mediation.
  • Stich­ent­scheid und freie Anwalts­wahl ste­hen Ihnen gesetz­lich zu (§§ 127, 128 VVG) – ein Tarif, der damit wirbt, beschreibt den Normalfall.
  • Rei­hen­fol­ge beim Wech­sel: erst den neu­en Ver­trag sichern, dann den alten kün­di­gen – Nähe­res unter Rechts­schutz­ver­si­che­rung wech­seln.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Arbeitsrechtsschutz

Nein, wenn die Kün­di­gung schon aus­ge­spro­chen, ange­kün­digt oder abseh­bar ist. Ent­schei­dend ist nicht der Ver­trags­be­ginn, son­dern der Zeit­punkt, an dem sich der Kon­flikt abzeich­ne­te – auch eine Abmah­nung oder ein kri­ti­sches Per­so­nal­ge­spräch zählt als Vor­bo­te. Dazu kommt die War­te­zeit von meist drei Mona­ten im Bau­stein Beruf. Schlie­ßen Sie den Arbeits­rechts­schutz des­halb ab, bevor es kracht.

Rück­wir­kend nie: Ein bereits lau­fen­der oder abseh­ba­rer Streit ist bei kei­nem Ver­si­che­rer ver­si­cher­bar. Die War­te­zeit von drei Mona­ten ent­fällt in guten Tari­fen nur beim lücken­lo­sen Wech­sel vom Vor­ver­si­che­rer – in unse­rem Test etwa bei Dege­nia, Dom­cu­ra, Con­cor­dia und KS-Auxi­lia. Tari­fe, die mit „sofort“ wer­ben, mei­nen damit in der Regel den Ver­kehrs­rechts­schutz, nicht das Arbeitsrecht.

Den Bau­stein Beruf gibt es nur zusam­men mit dem Pri­vat­rechts­schutz. Als Paket aus Pri­vat, Beruf und Ver­kehr kos­tet er Sin­gles ab ca. 15 Euro im Monat, Fami­li­en ab ca. 20 Euro. In unse­rem Test zahlt ein Sin­gle in Köln mit allen vier Bau­stei­nen und 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung je nach Tarif zwi­schen rund 324,16 € und 641,61 € im Jahr. Der beruf­li­che Anteil ist als Wer­bungs­kos­ten absetzbar.

Meist nur die anwalt­li­che Bera­tung vor der Unter­schrift, weil ein Auf­he­bungs­ver­trag kein Rechts­streit ist. Eini­ge Tari­fe gehen wei­ter: In unse­rem Test über­nimmt Dege­nia die Auf­he­bungs­ver­trags-Bera­tung bis 2.500 Euro, ARAG die Kos­ten bis 5.000 Euro. Genau die­se Gren­ze lohnt den Blick in die Bedin­gun­gen, denn Auf­he­bungs­ver­trä­ge sind in der Pra­xis häu­fi­ger als Kündigungsschutzklagen.

In der ers­ten Instanz Sie selbst. Nach § 12a Arbeits­ge­richts­ge­setz trägt vor dem Arbeits­ge­richt jede Par­tei ihre eige­nen Anwalts­kos­ten – unab­hän­gig vom Aus­gang. Die­se Beson­der­heit gibt es in kei­nem ande­ren Rechts­ge­biet und sie macht den Arbeits­rechts­schutz zum wich­tigs­ten Bau­stein für Ange­stell­te: Ohne Poli­ce blei­ben die Kos­ten an Ihnen hän­gen, selbst wenn das Gericht Ihnen recht gibt.

Nein. Der Berufs­rechts­schutz ist bei allen Anbie­tern in unse­rem Rech­ner ein Zusatz­bau­stein zum Pri­vat­rechts­schutz; wer im Ver­gleich nur „Beruf“ wählt, bekommt auto­ma­tisch Pri­vat und Beruf zusam­men. Allein abschließ­bar ist nur der Ver­kehrs­rechts­schutz. Für Selbst­stän­di­ge gilt der Fir­men­rechts­schutz mit eige­nem Arbeitgeber-Rechtsschutz.

Für den Streit mit dem Arbeit­ge­ber ist der Gewerk­schafts-Rechts­schutz eine ech­te Alter­na­ti­ve – meist nach drei Mona­ten Mit­glied­schaft, mit Ver­tre­tung durch gewerk­schafts­ei­ge­ne Juris­ten und nach Prü­fung durch die Gewerk­schaft. Er deckt aber nur das Arbeits- und Sozi­al­recht. Ver­kehr, Ver­trä­ge, Woh­nen und Straf­ver­tei­di­gung blei­ben offen, und einen Anwalt eige­ner Wahl bezahlt die Gewerk­schaft in der Regel nicht.

Wei­te­re Arti­kel zur Rechtsschutzversicherung

Fazit

Der Arbeits­rechts­schutz ist der Bau­stein, den Ange­stell­te am ehes­ten brau­chen und am wenigs­ten nach­ho­len kön­nen: Vor dem Arbeits­ge­richt zah­len Sie Ihren Anwalt in der ers­ten Instanz selbst, und ein Kon­flikt, der sich schon abzeich­net, ist nicht mehr ver­si­cher­bar. Wer den Bau­stein Beruf recht­zei­tig abschließt, auf War­te­zeit-Ver­zicht beim Wech­sel und eine kla­re Rege­lung für Auf­he­bungs­ver­trä­ge ach­tet, kauft genau die Leis­tung, die im Ernst­fall zählt.

Zum Tarif­ver­gleich mit Arbeitsrechtsschutz →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen