Familienrechtsschutz: Leistungen bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Erbstreit
Fachlich geprüft mit Blick auf die Abgrenzung von Beratungs- und Verfahrensschutz in Familien- und Erbsachen, Wartezeiten, Höchstsummen und den Ausschluss für Streit unter Versicherten – entscheidend ist, ob der Tarif das Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren trägt.
Das Wichtigste in Kürze
- Familienrechtsschutz ist in jeder privaten Rechtsschutzversicherung enthalten – aber nur als Beratung zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Erbrecht.
- Das Scheidungs- oder Unterhaltsverfahren tragen nur Tarife mit erweitertem Ehe-/Unterhalts-Rechtsschutz: 31 bzw. 33 von 87 Tarifen in unserem Rechner (beides: 17), gegen Mehrbeitrag – der Vergleich auf dieser Seite startet mit genau diesem Filter.
- Wartezeit 1 bis 3 Jahre für gerichtliche Familiensachen; eine bereits absehbare Trennung ist nie versicherbar.
- Verfahrenswert einer Scheidung: 3 Nettomonatseinkommen beider Ehegatten (§ 43 FamGKG) – bei 5.000 € netto rund 3.000 € Kosten selbst bei Einvernehmen.
- Familientarif mit vier Bausteinen im Test 324,16 € bis 677,16 € im Jahr; Mediation ist oft ohne Wartezeit und Selbstbeteiligung enthalten.
Was kostet Ihr Familienrechtsschutz?
Ihr Geburtsdatum benötigen wir, weil einige Gesellschaften ab 58 oder 60 Jahren eigene Senioren-Tarife führen und andere nach Alter staffeln. Möchten Sie es ergänzen oder ohne Geburtsdatum weitermachen?
Hinweise zu Personen, Bausteinen und Geburtsdatum
Bei Familie und Paar ist Ihr Partner mitversichert, Kinder bis zum Ende der ersten Berufsausbildung. Für den öffentlichen Dienst führen viele Gesellschaften eigene Beamten-Tarife; Selbständige sind nur im privaten Bereich versichert, der Jahresumsatz bestimmt den Beitrag. Die Bausteine Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen lassen sich kombinieren – Berufs- und Wohnungs-Rechtsschutz gibt es nur zusammen mit dem Privatbereich, Verkehrs-Rechtsschutz auch allein. Ohne Geburtsdatum fragen wir es erst im Antrag ab. Selbstbeteiligung, Laufzeit, Internet-Rechtsschutz und weitere Einschlüsse stellen Sie im nächsten Schritt neben dem Ergebnis ein.
Familienrechtsschutz ist der Teil der privaten Rechtsschutzversicherung, der bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Erbstreit hilft – und der am häufigsten enttäuscht: Standardtarife zahlen hier nur die anwaltliche Beratung, nicht das Verfahren. Die Kosten eines Scheidungs- oder Unterhaltsprozesses übernehmen nur Tarife mit erweitertem Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz; in unserem Rechner sind das 31 beziehungsweise 33 von 87 Tarifen, gegen Mehrbeitrag und mit Wartezeiten von einem bis drei Jahren. Diese Seite zeigt, was Beratung heißt, welche Tarife mehr leisten, was eine Scheidung kostet und wann Mediation die bessere Wahl ist.
Was ist Familienrechtsschutz – und was deckt er ab?
Familienrechtsschutz ist der Beratungs-Rechtsschutz in Familien‑, Lebenspartnerschafts- und Erbsachen innerhalb des Privat-Bausteins einer Rechtsschutzversicherung: Er bezahlt die anwaltliche Beratung zu Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Testament und Pflichtteil, nicht aber das Gerichtsverfahren. Erst Tarife mit erweitertem Ehe‑, Unterhalts- oder Erb-Rechtsschutz tragen auch Verfahrenskosten – gegen Mehrbeitrag, mit Wartezeit und oft mit Höchstsumme.
| Situation | Standardtarif (Beratungs-Rechtsschutz) | Tarif mit erweitertem Familien-/Erb-Rechtsschutz |
|---|---|---|
| Scheidung, Trennung | Erstberatung, oft Mediation | Anwalts- und Gerichtskosten des Scheidungsverfahrens – 31 von 87 Tarifen im Rechner |
| Kindes- und Ehegattenunterhalt | Beratung | Verfahrenskosten – 33 von 87 Tarifen im Rechner |
| Sorgerecht, Umgangsrecht | Beratung | Verfahren vor dem Familiengericht, teils mit Höchstsumme |
| Zugewinn, Versorgungsausgleich | Beratung | Je nach Tarif als Teil des Scheidungsverbunds |
| Testament, Erbschein, Pflichtteil | Beratung | Erbprozess nur mit Erb-Rechtsschutz, meist mit Höchstsumme |
| Vaterschaft, Adoption | Beratung | Je nach Tarif |
| Mediation in Familiensachen | In vielen Tarifen enthalten, oft ohne Wartezeit und Selbstbeteiligung | enthalten |
| Bereits laufende oder absehbare Trennung | nie versicherbar | nie versicherbar |
Der Familienrechtsschutz gehört zum Baustein Privat; eigene Bausteine gibt es für Beruf, Wohnen und Verkehr. Partner und Kinder sind im Familientarif mitversichert – was beim Streit zwischen den Versicherten selbst gilt, steht weiter unten.
Warum zahlen Standardtarife bei Scheidung nur die Beratung?
Eine Scheidung ist für den Versicherer das Gegenteil eines zufälligen Schadens: Sie wird geplant, und wer sie plant, würde kurz vorher eine Police abschließen. Deshalb ist das Familienrecht in den Musterbedingungen nur als Beratungs-Rechtsschutz enthalten, und die wenigen Tarife mit Verfahrensschutz sichern sich mit Wartezeiten von einem bis drei Jahren und Höchstsummen ab. Die Kosten, um die es geht, sind erheblich:
Verfahrenswert der Scheidung (§ 43 FamGKG): das Dreifache des gemeinsamen Nettomonatseinkommens beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro, zuzüglich des Versorgungsausgleichs. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG).
Rechenbeispiel einvernehmliche Scheidung
Verdienen beide Ehegatten zusammen 5.000 Euro netto im Monat, liegt der Verfahrenswert bei 15.000 Euro, mit Versorgungsausgleich etwas höher. Anwalt und Gerichtskosten summieren sich dann schnell auf rund 3.400 Euro – auch bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt. Streiten beide Seiten mit eigenen Anwälten um Unterhalt, Zugewinn und Sorgerecht, vervielfacht sich der Betrag. Genau diese Summen übernimmt nur ein Tarif mit erweitertem Ehe-Rechtsschutz.
Wer die Erweiterung nicht hat und sich die Scheidung nicht leisten kann, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen – sie hängt vom Einkommen ab und muss unter Umständen zurückgezahlt werden.
Kostenrechner Scheidung: Was kostet das Verfahren, und was trägt der Familienrechtsschutz?
Die Kosten einer Scheidung hängen am Verfahrenswert, und der ergibt sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen. Der Rechner geht in drei Schritten vor: Verfahrenswert aus Einkommen, Versorgungsausgleich und Unterhalt, Ihr Kostenanteil je nach Anwalt, und das, was ein Standardtarif oder ein Tarif mit Verfahrensschutz davon übernimmt.
🧮 Kostenrechner Scheidung
Gebührentabellen nach RVG und FamGKG, Stand seit 1. Juni 2025. Ohne persönliche Daten, nichts wird gespeichert.
Zusammengerechnet. Der Verfahrenswert ist das Dreifache, mindestens 3.000 Euro.
Nur wenn Unterhalt mitverhandelt wird; zählt mit dem Jahresbetrag. Sonst 0.
Steht in den Tarifdetails. Leer lassen, wenn keine Grenze gilt.
So rechnet der Rechner: Verfahrenswert der Scheidung nach § 43 FamGKG: das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten, mindestens 3.000 Euro; Versorgungsausgleich nach § 50 FamGKG je Anrecht 10 Prozent davon, mindestens 1.000 Euro; Unterhalt mit dem Jahresbetrag. Gerichte ziehen für Kinder oft einen Betrag vom Einkommen ab; das tut der Rechner nicht, er liegt damit eher etwas zu hoch. Anwalt: 1,3 Verfahrens- und 1,2 Terminsgebühr, 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Umsatzsteuer. Gericht: 2,0 Gebühren, die sich die Ehegatten nach § 150 FamFG teilen; jeder zahlt seinen Anwalt selbst. Die Erstberatung kostet nach § 34 RVG höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Nicht enthalten: Zugewinn, Hausrat, Sorgerechtsstreit, Gutachten, Wartezeit des Tarifs. Quellen: Anlage 2 RVG, Anlage 2 FamGKG, § 43 FamGKG, § 50 FamGKG, § 150 FamFG.
Beispielrechnung mit den Voreinstellungen: Bei 5.000 € gemeinsamem Nettoeinkommen und vier Rentenanrechten liegt der Verfahrenswert bei 21.000 €. Mit einem Anwalt kostet die Scheidung beide Ehegatten zusammen 3.428 €, den Antragsteller selbst 3.023 €; ein Standardtarif zahlt davon nur die Erstberatung mit bis zu 226 €.
Wann greift der Familienrechtsschutz – und gibt es ihn ohne Wartezeit?
- Beratung: in vielen Tarifen ab dem ersten Tag, oft auch die Mediation. Ein „Familienrechtsschutz ohne Wartezeit“ meint praktisch immer nur das.
- Gerichtliche Ehe- und Unterhaltssachen: Wartezeiten von meist einem bis drei Jahren – deutlich länger als die drei Monate für Arbeits- oder Mietrecht.
- Vorvertraglichkeit: Eine Trennung, die sich schon abzeichnete, als der Vertrag geschlossen wurde, ist nie versichert – unabhängig von der Wartezeit. Rückwirkenden Familienrechtsschutz gibt es nicht.
- Streit unter Versicherten: Viele Tarife schließen Rechtsschutz der Mitversicherten gegeneinander aus – bei der Scheidung ist der Partner oft selbst mitversichert. Prüfen Sie, ob der Tarif für diesen Fall eine Lösung vorsieht, etwa Deckung für den Versicherungsnehmer.
Welche Tarife tragen Scheidung und Unterhalt auch vor Gericht?
In unserem Rechner übernehmen 31 von 87 Tarifen die Kosten eines Scheidungsverfahrens und 33 die eines Unterhaltsverfahrens; beides zusammen bieten 17 Tarife. Der Vergleich aus der Leiste oben startet bereits mit dem Filter „Ehe & Unterhalt: auch gerichtliche Kosten“ – Sie sehen also sofort nur die Tarife mit Verfahrensschutz, jeweils mit Beitrag und Wartezeit, und können den Filter neben der Ergebnisliste jederzeit lockern. So gehen Sie vor:
- Vergleich starten – oben in der Leiste reicht der Baustein Privat; Beruf, Verkehr und Wohnen lassen sich jederzeit zuschalten.
- Filter „Ehe & Unterhalt“ prüfen – er steht auf „auch gerichtliche Kosten“; „mindestens Beratung“ zeigt wieder alle Tarife.
- Höchstsumme und Wartezeit vergleichen – beides steht in den Tarifdetails; eine Höchstsumme von wenigen Tausend Euro deckt eine strittige Scheidung nicht.
- Erb-Rechtsschutz prüfen – wer einen Nachlass erwartet, braucht auch dort Verfahrensschutz, nicht nur Beratung.
Jetzt Tarife mit Familienrechtsschutz vergleichen →
Sorgerecht, Unterhalt, Erbrecht: Was im Einzelnen gilt
Unterhalt
Beratung zu Kindes- und Ehegattenunterhalt ist Standard; das Unterhaltsverfahren tragen nur Tarife mit Unterhalts-Rechtsschutz. Die Höhe selbst ist meist keine Rechtsfrage, sondern Rechnerei nach der Düsseldorfer Tabelle – unser Unterhaltsrechner zeigt, womit Sie rechnen müssen, bevor ein Anwalt eingeschaltet wird.
Sorgerecht und Umgang
Verfahren um Sorge- und Umgangsrecht laufen vor dem Familiengericht, oft mit Gutachten und Verfahrensbeistand – Kosten, die über die reine Anwaltsgebühr hinausgehen. Tarife mit erweitertem Familien-Rechtsschutz übernehmen sie bis zur Höchstsumme. Was die Police beim Sorgerechtsstreit konkret leistet, steht im Beitrag Rechtsschutz beim Sorgerechtsstreit.
Erbrecht
Testament, Erbvertrag, Erbschein, Pflichtteil und Ausschlagung sind als Beratung versichert – sinnvoll, bevor etwas unterschrieben wird. Den Erbprozess, etwa um Pflichtteilsansprüche oder die Wirksamkeit eines Testaments, decken nur Tarife mit Erb-Rechtsschutz, meist mit Höchstsumme und der Bedingung, dass der Erbfall nach Vertragsbeginn eintritt.
Mediation
Die außergerichtliche Streitklärung mit einem neutralen Mediator ist in vielen Tarifen auch dort enthalten, wo das Verfahren nicht versichert ist – häufig ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung. Sie setzt voraus, dass beide Seiten mitwirken, spart dann aber Gerichts- und doppelte Anwaltskosten und ist bei einer einvernehmlichen Scheidung der günstigste Weg.
Was kostet Familienrechtsschutz?
Der Beratungs-Rechtsschutz in Familien- und Erbsachen ist im Privat-Baustein enthalten und kostet nichts extra. Was die Tarifwerke mit allen vier Bausteinen verlangen, zeigt unser Rechtsschutz-Test für eine Familie in Münster mit 150 Euro Selbstbeteiligung:
| Tarif | Leistungspunkte (von 100) | Jahresbeitrag Familie |
|---|---|---|
| NRV 2026 All-In Dynamik | 80,0 | 324,16 € |
| Concordia Sorglos | 86,7 | 329,00 € |
| Deurag SAFE | 83,3 | 412,00 € |
| Degenia T26 Optimum | 93,3 | 418,30 € |
| Wecoya Legal Space Best | 93,3 | 429,00 € |
| KS-AUXILIA JURPRIVAT | 86,7 | 434,00 € |
| Domcura Top-Schutz | 90,0 | 435,53 € |
| agencio natura Premium | 83,3 | 450,77 € |
| ARAG T24 Aktiv Premium | 90,0 | 528,38 € |
| ERGO Rechtsschutz Best | 73,3 | 615,71 € |
| ADVOCARD 360° | 83,3 | 671,88 € |
| CIF4ALL best protect | 63,3 | 677,16 € |
Musterprofil wie in den Testtabellen: Ehepaar mit Kindern, 48143 Münster, Arbeitnehmer, Privat + Beruf + Verkehr + Wohnen, Selbstbeteiligung 150 €, mindestens fünf Jahre schadenfreie Vorversicherung. Die Erweiterung auf gerichtliche Ehe- und Unterhaltssachen ist darin nicht enthalten.
Die Erweiterung auf Scheidungs- und Unterhaltsverfahren kostet einen tarifabhängigen Zuschlag; der Rechner weist ihn nach dem Setzen des Filters je Tarif aus. Wer nur Privat wählt, zahlt deutlich weniger als die Tabelle zeigt.
Woran erkennen Sie einen starken Familienrechtsschutz?
- Verfahrensschutz statt nur Beratung – für Ehe‑, Unterhalts- und Erbsachen getrennt prüfen.
- Höchstsumme je Fall – wenige Tausend Euro reichen für eine strittige Scheidung nicht.
- Wartezeit – ein bis drei Jahre sind üblich; früh abschließen, solange nichts ansteht.
- Mediation ohne Wartezeit und Selbstbeteiligung.
- Regelung für Streit unter Versicherten – entscheidend, wenn der Partner mitversichert ist.
- Freie Anwaltswahl und Stichentscheid stehen Ihnen gesetzlich zu (§§ 127, 128 VVG).
Häufige Fragen zum Familienrechtsschutz
In Standardtarifen nicht: Dort ist Familienrecht nur als Beratungs-Rechtsschutz versichert – eine anwaltliche Erstberatung, oft auch eine Mediation. Die Kosten des Scheidungsverfahrens selbst tragen nur Tarife mit erweitertem Ehe-Rechtsschutz; in unserem Rechner sind das 31 von 87 Tarifen, gegen Mehrbeitrag und mit langer Wartezeit. Für eine bereits geplante Trennung lässt sich dieser Schutz nicht mehr abschließen.
Für die Beratung ja: Die anwaltliche Erstberatung in Familien- und Erbsachen gilt in vielen Tarifen ab dem ersten Tag. Für gerichtliche Ehe- und Unterhaltssachen gelten dagegen Wartezeiten von meist einem bis drei Jahren – deutlich länger als die drei Monate der übrigen Bausteine. Ein Angebot „ohne Wartezeit“ meint praktisch immer nur die Beratung.
Standardtarife beraten; Verfahren vor dem Familiengericht um Sorge- und Umgangsrecht tragen nur Tarife mit erweitertem Familien-Rechtsschutz, teils mit Höchstsummen je Fall. Wichtig: Der Streit darf noch nicht absehbar gewesen sein, als der Vertrag geschlossen wurde. Was im Sorgerechtsstreit konkret gilt, lesen Sie im Beitrag zum Sorgerechtsstreit.
Beratung zu Kindes- und Ehegattenunterhalt ist meist enthalten. Die Kosten eines Unterhaltsverfahrens übernehmen 33 von 87 Tarifen in unserem Rechner – ebenfalls als Erweiterung gegen Mehrbeitrag. Wer nur die Höhe prüfen will, braucht dafür keinen Prozess: Unser Unterhaltsrechner zeigt, was nach der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen ist.
Im Standardtarif als Beratung: Testament, Pflichtteil, Erbschein, Nachlassfragen. Ein Erbprozess – etwa um Pflichtteilsansprüche oder die Wirksamkeit eines Testaments – ist nur in Tarifen mit erweitertem Erb-Rechtsschutz versichert, meist mit Höchstsumme. Prüfen Sie außerdem, ob der Erbfall nach Vertragsbeginn eingetreten sein muss.
Beratungs-Rechtsschutz in Familien- und Erbsachen ist im Privat-Baustein enthalten – ohne Mehrbeitrag. Der Familientarif mit allen vier Bausteinen kostet in unserem Test zwischen rund 324,16 € und 677,16 € im Jahr. Die Erweiterung auf gerichtliche Ehe- und Unterhaltssachen kostet einen Zuschlag, den der Rechner nach dem Setzen des Filters je Tarif ausweist.
Oft ja. Viele Tarife bezahlen eine Mediation in Familiensachen auch dann, wenn das Verfahren selbst nicht versichert ist – ohne Wartezeit und häufig ohne Selbstbeteiligung. Sie funktioniert nur, wenn beide Seiten mitwirken, spart dann aber Anwalts- und Gerichtskosten und lässt sich bei einer einvernehmlichen Scheidung gut mit nur einem Anwalt kombinieren.
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Fazit
Familienrechtsschutz ist in jeder privaten Rechtsschutzversicherung enthalten – aber nur als Beratung. Wer Scheidung, Unterhalt oder Erbstreit auch vor Gericht abgesichert haben will, braucht einen der 31 beziehungsweise 33 Tarife mit Verfahrensschutz, muss die Wartezeit von ein bis drei Jahren einplanen und sollte Höchstsumme und die Regel für Streit unter Versicherten lesen. Für die einvernehmliche Trennung ist die Mediation oft der günstigere Weg – und die zahlt fast jeder Tarif.