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Fami­li­en­rechts­schutz: Leis­tun­gen bei Schei­dung, Unter­halt, Sor­ge­recht, Erbstreit

Aktualisiert: 08. Oktober 2026  ·  Veröffentlicht: 01. Oktober 2026

Fach­lich geprüft mit Blick auf die Abgren­zung von Bera­tungs- und Ver­fah­rens­schutz in Fami­li­en- und Erbsa­chen, War­te­zei­ten, Höchst­sum­men und den Aus­schluss für Streit unter Ver­si­cher­ten – ent­schei­dend ist, ob der Tarif das Schei­dungs- oder Unter­halts­ver­fah­ren trägt.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Fami­li­en­rechts­schutz ist in jeder pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung ent­hal­ten – aber nur als Bera­tung zu Schei­dung, Unter­halt, Sor­ge­recht und Erbrecht.
  • Das Schei­dungs- oder Unter­halts­ver­fah­ren tra­gen nur Tari­fe mit erwei­ter­tem Ehe-/Un­ter­halts-Rechts­schutz: 31 bzw. 33 von 87 Tari­fen in unse­rem Rech­ner (bei­des: 17), gegen Mehr­bei­trag – der Ver­gleich auf die­ser Sei­te star­tet mit genau die­sem Filter.
  • War­te­zeit 1 bis 3 Jah­re für gericht­li­che Fami­li­en­sa­chen; eine bereits abseh­ba­re Tren­nung ist nie versicherbar.
  • Ver­fah­rens­wert einer Schei­dung: 3 Net­to­mo­nats­ein­kom­men bei­der Ehe­gat­ten (§ 43 FamGKG) – bei 5.000 € net­to rund 3.000 € Kos­ten selbst bei Einvernehmen.
  • Fami­li­en­ta­rif mit vier Bau­stei­nen im Test 324,16 € bis 677,16 € im Jahr; Media­ti­on ist oft ohne War­te­zeit und Selbst­be­tei­li­gung enthalten.

Was kos­tet Ihr Familienrechtsschutz?

Bau­stei­ne

Hin­wei­se zu Per­so­nen, Bau­stei­nen und Geburtsdatum

Bei Fami­lie und Paar ist Ihr Part­ner mit­ver­si­chert, Kin­der bis zum Ende der ers­ten Berufs­aus­bil­dung. Für den öffent­li­chen Dienst füh­ren vie­le Gesell­schaf­ten eige­ne Beam­ten-Tari­fe; Selb­stän­di­ge sind nur im pri­va­ten Bereich ver­si­chert, der Jah­res­um­satz bestimmt den Bei­trag. Die Bau­stei­ne Pri­vat, Beruf, Ver­kehr und Woh­nen las­sen sich kom­bi­nie­ren – Berufs- und Woh­nungs-Rechts­schutz gibt es nur zusam­men mit dem Pri­vat­be­reich, Ver­kehrs-Rechts­schutz auch allein. Ohne Geburts­da­tum fra­gen wir es erst im Antrag ab. Selbst­be­tei­li­gung, Lauf­zeit, Inter­net-Rechts­schutz und wei­te­re Ein­schlüs­se stel­len Sie im nächs­ten Schritt neben dem Ergeb­nis ein.

✓ Pri­vat, Beruf, Ver­kehr & Woh­nen frei kom­bi­nier­bar ✓ Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten abge­si­chert ✓ Kos­ten­los & unver­bind­lich ✓ Seit über 30 Jah­ren im Markt

Fami­li­en­rechts­schutz ist der Teil der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung, der bei Schei­dung, Unter­halt, Sor­ge­recht und Erb­streit hilft – und der am häu­figs­ten ent­täuscht: Stan­dard­ta­ri­fe zah­len hier nur die anwalt­li­che Bera­tung, nicht das Ver­fah­ren. Die Kos­ten eines Schei­dungs- oder Unter­halts­pro­zes­ses über­neh­men nur Tari­fe mit erwei­ter­tem Ehe- und Unter­halts-Rechts­schutz; in unse­rem Rech­ner sind das 31 bezie­hungs­wei­se 33 von 87 Tari­fen, gegen Mehr­bei­trag und mit War­te­zei­ten von einem bis drei Jah­ren. Die­se Sei­te zeigt, was Bera­tung heißt, wel­che Tari­fe mehr leis­ten, was eine Schei­dung kos­tet und wann Media­ti­on die bes­se­re Wahl ist.

Was ist Fami­li­en­rechts­schutz – und was deckt er ab?

Fami­li­en­rechts­schutz ist der Bera­tungs-Rechts­schutz in Familien‑, Lebens­part­ner­schafts- und Erbsa­chen inner­halb des Pri­vat-Bau­steins einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Er bezahlt die anwalt­li­che Bera­tung zu Schei­dung, Unter­halt, Sor­ge­recht, Tes­ta­ment und Pflicht­teil, nicht aber das Gerichts­ver­fah­ren. Erst Tari­fe mit erwei­ter­tem Ehe‑, Unter­halts- oder Erb-Rechts­schutz tra­gen auch Ver­fah­rens­kos­ten – gegen Mehr­bei­trag, mit War­te­zeit und oft mit Höchstsumme.

Situa­ti­on Stan­dard­ta­rif (Bera­tungs-Rechts­schutz) Tarif mit erwei­ter­tem Fami­li­en-/Erb-Rechts­schutz
Schei­dung, Trennung Erst­be­ra­tung, oft Mediation Anwalts- und Gerichts­kos­ten des Schei­dungs­ver­fah­rens – 31 von 87 Tari­fen im Rechner
Kin­des- und Ehegattenunterhalt Bera­tung Ver­fah­rens­kos­ten – 33 von 87 Tari­fen im Rechner
Sor­ge­recht, Umgangsrecht Bera­tung Ver­fah­ren vor dem Fami­li­en­ge­richt, teils mit Höchstsumme
Zuge­winn, Versorgungsausgleich Bera­tung Je nach Tarif als Teil des Scheidungsverbunds
Tes­ta­ment, Erb­schein, Pflichtteil Bera­tung Erb­pro­zess nur mit Erb-Rechts­schutz, meist mit Höchstsumme
Vater­schaft, Adoption Bera­tung Je nach Tarif
Media­ti­on in Familiensachen In vie­len Tari­fen ent­hal­ten, oft ohne War­te­zeit und Selbstbeteiligung ent­hal­ten
Bereits lau­fen­de oder abseh­ba­re Trennung nie ver­si­cher­bar nie ver­si­cher­bar

Der Fami­li­en­rechts­schutz gehört zum Bau­stein Pri­vat; eige­ne Bau­stei­ne gibt es für Beruf, Woh­nen und Ver­kehr. Part­ner und Kin­der sind im Fami­li­en­ta­rif mit­ver­si­chert – was beim Streit zwi­schen den Ver­si­cher­ten selbst gilt, steht wei­ter unten.

War­um zah­len Stan­dard­ta­ri­fe bei Schei­dung nur die Beratung?

Eine Schei­dung ist für den Ver­si­che­rer das Gegen­teil eines zufäl­li­gen Scha­dens: Sie wird geplant, und wer sie plant, wür­de kurz vor­her eine Poli­ce abschlie­ßen. Des­halb ist das Fami­li­en­recht in den Mus­ter­be­din­gun­gen nur als Bera­tungs-Rechts­schutz ent­hal­ten, und die weni­gen Tari­fe mit Ver­fah­rens­schutz sichern sich mit War­te­zei­ten von einem bis drei Jah­ren und Höchst­sum­men ab. Die Kos­ten, um die es geht, sind erheblich:

Ver­fah­rens­wert der Schei­dung (§ 43 FamGKG): das Drei­fa­che des gemein­sa­men Net­to­mo­nats­ein­kom­mens bei­der Ehe­gat­ten, min­des­tens 3.000 Euro, zuzüg­lich des Ver­sor­gungs­aus­gleichs. Vor dem Fami­li­en­ge­richt besteht Anwalts­zwang (§ 114 FamFG).

Rechen­bei­spiel ein­ver­nehm­li­che Scheidung

Ver­die­nen bei­de Ehe­gat­ten zusam­men 5.000 Euro net­to im Monat, liegt der Ver­fah­rens­wert bei 15.000 Euro, mit Ver­sor­gungs­aus­gleich etwas höher. Anwalt und Gerichts­kos­ten sum­mie­ren sich dann schnell auf rund 3.400 Euro – auch bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung mit nur einem Anwalt. Strei­ten bei­de Sei­ten mit eige­nen Anwäl­ten um Unter­halt, Zuge­winn und Sor­ge­recht, ver­viel­facht sich der Betrag. Genau die­se Sum­men über­nimmt nur ein Tarif mit erwei­ter­tem Ehe-Rechtsschutz.

Wer die Erwei­te­rung nicht hat und sich die Schei­dung nicht leis­ten kann, kann Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe bean­tra­gen – sie hängt vom Ein­kom­men ab und muss unter Umstän­den zurück­ge­zahlt werden.

Kos­ten­rech­ner Schei­dung: Was kos­tet das Ver­fah­ren, und was trägt der Familienrechtsschutz?

Die Kos­ten einer Schei­dung hän­gen am Ver­fah­rens­wert, und der ergibt sich aus dem gemein­sa­men Net­to­ein­kom­men. Der Rech­ner geht in drei Schrit­ten vor: Ver­fah­rens­wert aus Ein­kom­men, Ver­sor­gungs­aus­gleich und Unter­halt, Ihr Kos­ten­an­teil je nach Anwalt, und das, was ein Stan­dard­ta­rif oder ein Tarif mit Ver­fah­rens­schutz davon übernimmt.

🧮 Kos­ten­rech­ner Scheidung

Gebüh­ren­ta­bel­len nach RVG und FamGKG, Stand seit 1. Juni 2025. Ohne per­sön­li­che Daten, nichts wird gespeichert.

Zusam­men­ge­rech­net. Der Ver­fah­rens­wert ist das Drei­fa­che, min­des­tens 3.000 Euro.

Nur wenn Unter­halt mit­ver­han­delt wird; zählt mit dem Jah­res­be­trag. Sonst 0.

So rech­net der Rech­ner: Ver­fah­rens­wert der Schei­dung nach § 43 FamGKG: das in drei Mona­ten erziel­te Net­to­ein­kom­men bei­der Ehe­gat­ten, min­des­tens 3.000 Euro; Ver­sor­gungs­aus­gleich nach § 50 FamGKG je Anrecht 10 Pro­zent davon, min­des­tens 1.000 Euro; Unter­halt mit dem Jah­res­be­trag. Gerich­te zie­hen für Kin­der oft einen Betrag vom Ein­kom­men ab; das tut der Rech­ner nicht, er liegt damit eher etwas zu hoch. Anwalt: 1,3 Ver­fah­rens- und 1,2 Ter­mins­ge­bühr, 20 Euro Aus­la­gen und 19 Pro­zent Umsatz­steu­er. Gericht: 2,0 Gebüh­ren, die sich die Ehe­gat­ten nach § 150 FamFG tei­len; jeder zahlt sei­nen Anwalt selbst. Die Erst­be­ra­tung kos­tet nach § 34 RVG höchs­tens 190 Euro zuzüg­lich Umsatz­steu­er. Nicht ent­hal­ten: Zuge­winn, Haus­rat, Sor­ge­rechts­streit, Gut­ach­ten, War­te­zeit des Tarifs. Quel­len: Anla­ge 2 RVG, Anla­ge 2 FamGKG, § 43 FamGKG, § 50 FamGKG, § 150 FamFG.

Bei­spiel­rech­nung mit den Vor­ein­stel­lun­gen: Bei 5.000 € gemein­sa­mem Net­to­ein­kom­men und vier Ren­ten­an­rech­ten liegt der Ver­fah­rens­wert bei 21.000 €. Mit einem Anwalt kos­tet die Schei­dung bei­de Ehe­gat­ten zusam­men 3.428 €, den Antrag­stel­ler selbst 3.023 €; ein Stan­dard­ta­rif zahlt davon nur die Erst­be­ra­tung mit bis zu 226 €.

Wann greift der Fami­li­en­rechts­schutz – und gibt es ihn ohne Wartezeit?

  • Bera­tung: in vie­len Tari­fen ab dem ers­ten Tag, oft auch die Media­ti­on. Ein „Fami­li­en­rechts­schutz ohne War­te­zeit“ meint prak­tisch immer nur das.
  • Gericht­li­che Ehe- und Unter­halts­sa­chen: War­te­zei­ten von meist einem bis drei Jah­ren – deut­lich län­ger als die drei Mona­te für Arbeits- oder Mietrecht.
  • Vor­ver­trag­lich­keit: Eine Tren­nung, die sich schon abzeich­ne­te, als der Ver­trag geschlos­sen wur­de, ist nie ver­si­chert – unab­hän­gig von der War­te­zeit. Rück­wir­ken­den Fami­li­en­rechts­schutz gibt es nicht.
  • Streit unter Ver­si­cher­ten: Vie­le Tari­fe schlie­ßen Rechts­schutz der Mit­ver­si­cher­ten gegen­ein­an­der aus – bei der Schei­dung ist der Part­ner oft selbst mit­ver­si­chert. Prü­fen Sie, ob der Tarif für die­sen Fall eine Lösung vor­sieht, etwa Deckung für den Versicherungsnehmer.

Wel­che Tari­fe tra­gen Schei­dung und Unter­halt auch vor Gericht?

In unse­rem Rech­ner über­neh­men 31 von 87 Tari­fen die Kos­ten eines Schei­dungs­ver­fah­rens und 33 die eines Unter­halts­ver­fah­rens; bei­des zusam­men bie­ten 17 Tari­fe. Der Ver­gleich aus der Leis­te oben star­tet bereits mit dem Fil­ter „Ehe & Unter­halt: auch gericht­li­che Kos­ten“ – Sie sehen also sofort nur die Tari­fe mit Ver­fah­rens­schutz, jeweils mit Bei­trag und War­te­zeit, und kön­nen den Fil­ter neben der Ergeb­nis­lis­te jeder­zeit lockern. So gehen Sie vor:

  1. Ver­gleich star­ten – oben in der Leis­te reicht der Bau­stein Pri­vat; Beruf, Ver­kehr und Woh­nen las­sen sich jeder­zeit zuschalten.
  2. Fil­ter „Ehe & Unter­halt“ prü­fen – er steht auf „auch gericht­li­che Kos­ten“; „min­des­tens Bera­tung“ zeigt wie­der alle Tarife.
  3. Höchst­sum­me und War­te­zeit ver­glei­chen – bei­des steht in den Tarif­de­tails; eine Höchst­sum­me von weni­gen Tau­send Euro deckt eine strit­ti­ge Schei­dung nicht.
  4. Erb-Rechts­schutz prü­fen – wer einen Nach­lass erwar­tet, braucht auch dort Ver­fah­rens­schutz, nicht nur Beratung.

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Sor­ge­recht, Unter­halt, Erbrecht: Was im Ein­zel­nen gilt

Unter­halt

Bera­tung zu Kin­des- und Ehe­gat­ten­un­ter­halt ist Stan­dard; das Unter­halts­ver­fah­ren tra­gen nur Tari­fe mit Unter­halts-Rechts­schutz. Die Höhe selbst ist meist kei­ne Rechts­fra­ge, son­dern Rech­ne­rei nach der Düs­sel­dor­fer Tabel­le – unser Unter­halts­rech­ner zeigt, womit Sie rech­nen müs­sen, bevor ein Anwalt ein­ge­schal­tet wird.

Sor­ge­recht und Umgang

Ver­fah­ren um Sor­ge- und Umgangs­recht lau­fen vor dem Fami­li­en­ge­richt, oft mit Gut­ach­ten und Ver­fah­rens­bei­stand – Kos­ten, die über die rei­ne Anwalts­ge­bühr hin­aus­ge­hen. Tari­fe mit erwei­ter­tem Fami­li­en-Rechts­schutz über­neh­men sie bis zur Höchst­sum­me. Was die Poli­ce beim Sor­ge­rechts­streit kon­kret leis­tet, steht im Bei­trag Rechts­schutz beim Sor­ge­rechts­streit.

Erbrecht

Tes­ta­ment, Erb­ver­trag, Erb­schein, Pflicht­teil und Aus­schla­gung sind als Bera­tung ver­si­chert – sinn­voll, bevor etwas unter­schrie­ben wird. Den Erb­pro­zess, etwa um Pflicht­teils­an­sprü­che oder die Wirk­sam­keit eines Tes­ta­ments, decken nur Tari­fe mit Erb-Rechts­schutz, meist mit Höchst­sum­me und der Bedin­gung, dass der Erb­fall nach Ver­trags­be­ginn eintritt.

Media­ti­on

Die außer­ge­richt­li­che Streit­klä­rung mit einem neu­tra­len Media­tor ist in vie­len Tari­fen auch dort ent­hal­ten, wo das Ver­fah­ren nicht ver­si­chert ist – häu­fig ohne War­te­zeit und ohne Selbst­be­tei­li­gung. Sie setzt vor­aus, dass bei­de Sei­ten mit­wir­ken, spart dann aber Gerichts- und dop­pel­te Anwalts­kos­ten und ist bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung der güns­tigs­te Weg.

Was kos­tet Familienrechtsschutz?

Der Bera­tungs-Rechts­schutz in Fami­li­en- und Erbsa­chen ist im Pri­vat-Bau­stein ent­hal­ten und kos­tet nichts extra. Was die Tarif­wer­ke mit allen vier Bau­stei­nen ver­lan­gen, zeigt unser Rechts­schutz-Test für eine Fami­lie in Müns­ter mit 150 Euro Selbstbeteiligung:

Tarif Leis­tungs­punk­te (von 100) Jah­res­bei­trag Familie
NRV 2026 All-In Dynamik 80,0 324,16 €
Con­cor­dia Sorglos 86,7 329,00 €
Deu­rag SAFE 83,3 412,00 €
Dege­nia T26 Optimum 93,3 418,30 €
Wecoya Legal Space Best 93,3 429,00 €
KS-AUXI­LIA JURPRIVAT 86,7 434,00 €
Dom­cu­ra Top-Schutz 90,0 435,53 €
agen­cio natu­ra Premium 83,3 450,77 €
ARAG T24 Aktiv Premium 90,0 528,38 €
ERGO Rechts­schutz Best 73,3 615,71 €
ADVO­CARD 360° 83,3 671,88 €
CIF4ALL best protect 63,3 677,16 €

Mus­ter­pro­fil wie in den Test­ta­bel­len: Ehe­paar mit Kin­dern, 48143 Müns­ter, Arbeit­neh­mer, Pri­vat + Beruf + Ver­kehr + Woh­nen, Selbst­be­tei­li­gung 150 €, min­des­tens fünf Jah­re scha­den­freie Vor­ver­si­che­rung. Die Erwei­te­rung auf gericht­li­che Ehe- und Unter­halts­sa­chen ist dar­in nicht enthalten.

Die Erwei­te­rung auf Schei­dungs- und Unter­halts­ver­fah­ren kos­tet einen tarif­ab­hän­gi­gen Zuschlag; der Rech­ner weist ihn nach dem Set­zen des Fil­ters je Tarif aus. Wer nur Pri­vat wählt, zahlt deut­lich weni­ger als die Tabel­le zeigt.

Wor­an erken­nen Sie einen star­ken Familienrechtsschutz?

  • Ver­fah­rens­schutz statt nur Bera­tung – für Ehe‑, Unter­halts- und Erbsa­chen getrennt prüfen.
  • Höchst­sum­me je Fall – weni­ge Tau­send Euro rei­chen für eine strit­ti­ge Schei­dung nicht.
  • War­te­zeit – ein bis drei Jah­re sind üblich; früh abschlie­ßen, solan­ge nichts ansteht.
  • Media­ti­on ohne War­te­zeit und Selbstbeteiligung.
  • Rege­lung für Streit unter Ver­si­cher­ten – ent­schei­dend, wenn der Part­ner mit­ver­si­chert ist.
  • Freie Anwalts­wahl und Stich­ent­scheid ste­hen Ihnen gesetz­lich zu (§§ 127, 128 VVG).

Häu­fi­ge Fra­gen zum Familienrechtsschutz

In Stan­dard­ta­ri­fen nicht: Dort ist Fami­li­en­recht nur als Bera­tungs-Rechts­schutz ver­si­chert – eine anwalt­li­che Erst­be­ra­tung, oft auch eine Media­ti­on. Die Kos­ten des Schei­dungs­ver­fah­rens selbst tra­gen nur Tari­fe mit erwei­ter­tem Ehe-Rechts­schutz; in unse­rem Rech­ner sind das 31 von 87 Tari­fen, gegen Mehr­bei­trag und mit lan­ger War­te­zeit. Für eine bereits geplan­te Tren­nung lässt sich die­ser Schutz nicht mehr abschließen.

Für die Bera­tung ja: Die anwalt­li­che Erst­be­ra­tung in Fami­li­en- und Erbsa­chen gilt in vie­len Tari­fen ab dem ers­ten Tag. Für gericht­li­che Ehe- und Unter­halts­sa­chen gel­ten dage­gen War­te­zei­ten von meist einem bis drei Jah­ren – deut­lich län­ger als die drei Mona­te der übri­gen Bau­stei­ne. Ein Ange­bot „ohne War­te­zeit“ meint prak­tisch immer nur die Beratung.

Stan­dard­ta­ri­fe bera­ten; Ver­fah­ren vor dem Fami­li­en­ge­richt um Sor­ge- und Umgangs­recht tra­gen nur Tari­fe mit erwei­ter­tem Fami­li­en-Rechts­schutz, teils mit Höchst­sum­men je Fall. Wich­tig: Der Streit darf noch nicht abseh­bar gewe­sen sein, als der Ver­trag geschlos­sen wur­de. Was im Sor­ge­rechts­streit kon­kret gilt, lesen Sie im Bei­trag zum Sorgerechtsstreit.

Bera­tung zu Kin­des- und Ehe­gat­ten­un­ter­halt ist meist ent­hal­ten. Die Kos­ten eines Unter­halts­ver­fah­rens über­neh­men 33 von 87 Tari­fen in unse­rem Rech­ner – eben­falls als Erwei­te­rung gegen Mehr­bei­trag. Wer nur die Höhe prü­fen will, braucht dafür kei­nen Pro­zess: Unser Unter­halts­rech­ner zeigt, was nach der Düs­sel­dor­fer Tabel­le zu zah­len ist.

Im Stan­dard­ta­rif als Bera­tung: Tes­ta­ment, Pflicht­teil, Erb­schein, Nach­lass­fra­gen. Ein Erb­pro­zess – etwa um Pflicht­teils­an­sprü­che oder die Wirk­sam­keit eines Tes­ta­ments – ist nur in Tari­fen mit erwei­ter­tem Erb-Rechts­schutz ver­si­chert, meist mit Höchst­sum­me. Prü­fen Sie außer­dem, ob der Erb­fall nach Ver­trags­be­ginn ein­ge­tre­ten sein muss.

Bera­tungs-Rechts­schutz in Fami­li­en- und Erbsa­chen ist im Pri­vat-Bau­stein ent­hal­ten – ohne Mehr­bei­trag. Der Fami­li­en­ta­rif mit allen vier Bau­stei­nen kos­tet in unse­rem Test zwi­schen rund 324,16 € und 677,16 € im Jahr. Die Erwei­te­rung auf gericht­li­che Ehe- und Unter­halts­sa­chen kos­tet einen Zuschlag, den der Rech­ner nach dem Set­zen des Fil­ters je Tarif ausweist.

Oft ja. Vie­le Tari­fe bezah­len eine Media­ti­on in Fami­li­en­sa­chen auch dann, wenn das Ver­fah­ren selbst nicht ver­si­chert ist – ohne War­te­zeit und häu­fig ohne Selbst­be­tei­li­gung. Sie funk­tio­niert nur, wenn bei­de Sei­ten mit­wir­ken, spart dann aber Anwalts- und Gerichts­kos­ten und lässt sich bei einer ein­ver­nehm­li­chen Schei­dung gut mit nur einem Anwalt kombinieren.

Wei­te­re Arti­kel zur Rechtsschutzversicherung

Fazit

Fami­li­en­rechts­schutz ist in jeder pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung ent­hal­ten – aber nur als Bera­tung. Wer Schei­dung, Unter­halt oder Erb­streit auch vor Gericht abge­si­chert haben will, braucht einen der 31 bezie­hungs­wei­se 33 Tari­fe mit Ver­fah­rens­schutz, muss die War­te­zeit von ein bis drei Jah­ren ein­pla­nen und soll­te Höchst­sum­me und die Regel für Streit unter Ver­si­cher­ten lesen. Für die ein­ver­nehm­li­che Tren­nung ist die Media­ti­on oft der güns­ti­ge­re Weg – und die zahlt fast jeder Tarif.

Zum Tarif­ver­gleich mit Familienrechtsschutz →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen