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Miet­rechts­schutz: Miet­erhö­hung, Neben­kos­ten, Kün­di­gung, Nachbarstreit

Aktualisiert: 08. Oktober 2026  ·  Veröffentlicht: 03. November 2022

Fach­lich geprüft mit Blick auf den Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz, die Abgren­zung zu Ver­mie­ter-Rechts­schutz und Mie­ter­ver­ein sowie War­te­zeit und Vor­ver­trag­lich­keit – ent­schei­dend ist, ob Gut­ach­ter­kos­ten und der Wech­sel ohne neue War­te­zeit mit­ver­si­chert sind.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Miet­rechts­schutz ist der Bau­stein Woh­nen der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Neben­kos­ten, Miet­erhö­hung, Kün­di­gung, Kau­ti­on, Schim­mel, Nach­bar­schaft und Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft – für die selbst genutz­te Woh­nung oder das eige­ne Haus.
  • Streit­wer­te lie­gen meist zwi­schen 2.000 und 10.000 Euro; eine Räu­mungs­kla­ge zählt mit einer Jah­res­net­to­mie­te (§ 41 GKG), bei 900 € Kalt­mie­te also 10.800 €.
  • War­te­zeit meist 3 Mona­te, kein rück­wir­ken­der Schutz; gute Tari­fe ver­zich­ten beim lücken­lo­sen Wech­sel auf die Wartezeit.
  • Ver­mie­te­te Woh­nun­gen sind nicht ver­si­chert – dafür braucht es den Ver­mie­ter-Rechts­schutz je Wohneinheit.
  • Nur im Paket mit Pri­vat­rechts­schutz; im Test zahlt eine Fami­lie mit allen vier Bau­stei­nen 324,16 € bis 677,16 € im Jahr.

Was kos­tet Ihr Mietrechtsschutz?

Bau­stei­ne
Hin­wei­se zu Per­so­nen, Bau­stei­nen und Geburtsdatum

Bei Fami­lie und Paar ist Ihr Part­ner mit­ver­si­chert, Kin­der bis zum Ende der ers­ten Berufs­aus­bil­dung. Für den öffent­li­chen Dienst füh­ren vie­le Gesell­schaf­ten eige­ne Beam­ten-Tari­fe; Selb­stän­di­ge sind nur im pri­va­ten Bereich ver­si­chert, der Jah­res­um­satz bestimmt den Bei­trag. Die Bau­stei­ne Pri­vat, Beruf, Ver­kehr und Woh­nen las­sen sich kom­bi­nie­ren – Berufs- und Woh­nungs-Rechts­schutz gibt es nur zusam­men mit dem Pri­vat­be­reich, Ver­kehrs-Rechts­schutz auch allein. Ohne Geburts­da­tum fra­gen wir es erst im Antrag ab. Selbst­be­tei­li­gung, Lauf­zeit, Inter­net-Rechts­schutz und wei­te­re Ein­schlüs­se stel­len Sie im nächs­ten Schritt neben dem Ergeb­nis ein.

✓ Pri­vat, Beruf, Ver­kehr & Woh­nen frei kom­bi­nier­bar ✓ Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten abge­si­chert ✓ Kos­ten­los & unver­bind­lich ✓ Seit über 30 Jah­ren im Markt

Miet­rechts­schutz ist der Bau­stein Woh­nen der pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Er zahlt Anwalt und Gericht, wenn Sie als Mie­ter mit dem Ver­mie­ter oder als Eigen­tü­mer mit Nach­barn, Haus­ver­wal­tung oder Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft strei­ten. Die Gegen­sei­te hat dabei fast immer einen Anwalt, die Streit­wer­te lie­gen meist zwi­schen 2.000 und 10.000 Euro. Die­se Sei­te zeigt, was der Bau­stein deckt und was nicht, ab wann er gilt, was er kos­tet und wann der Mie­ter­ver­ein die bes­se­re Wahl ist.

Was ist Miet­rechts­schutz – und was deckt er ab?

Miet­rechts­schutz ist der Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz einer pri­va­ten Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Er über­nimmt Anwalts‑, Gerichts- und Gut­ach­ter­kos­ten bei Streit rund um die selbst genutz­te Woh­nung oder das eige­ne Haus – Miet­erhö­hung, Neben­kos­ten­ab­rech­nung, Kün­di­gung, Kau­ti­on, Män­gel, Nach­bar­schaft und Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft. Er gilt nach einer War­te­zeit von meist drei Mona­ten, nur zusam­men mit dem Pri­vat­rechts­schutz und nicht für ver­mie­te­te Objekte.

Situa­ti­on Ver­si­chert? Was Sie wis­sen sollten
Neben­kos­ten­ab­rech­nung prü­fen und anfechten ja Ein­wen­dun­gen müs­sen bin­nen zwölf Mona­ten nach Zugang erho­ben wer­den (§ 556 BGB)
Miet­erhö­hung zurückweisen ja Streit­wert ist der Jah­res­be­trag der Erhö­hung (§ 41 GKG) – güns­ti­ge Ver­fah­ren, hoher Nutzen
Kün­di­gung, Eigen­be­darf, Räumungsklage ja Streit­wert eine Jah­res­net­to­mie­te; Wider­spruch gegen Eigen­be­darf nach § 574 BGB fristgebunden
Män­gel, Schim­mel, Mietminderung ja Gut­ach­ter­kos­ten sind mit­ver­si­chert – gera­de bei Schim­mel entscheidend
Kau­ti­on, Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren beim Auszug ja Häu­figs­ter Streit nach Ver­trags­en­de; Bera­tung oft ohne Selbstbeteiligung
Nach­bar­schafts­streit (Lärm, Gren­ze, Bäu­me, Wegerecht) ja Vie­le Tari­fe bezah­len zuerst eine Mediation
Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft, Haus­ver­wal­tung, Hausgeld ja Für selbst­ge­nutz­tes Woh­nungs­ei­gen­tum; Anfech­tungs­frist für Beschlüs­se ein Monat
Ver­mie­te­te Woh­nung, Ein­lie­ger­woh­nung, Garage nein Nur mit Ver­mie­ter-Rechts­schutz je Wohneinheit
Haus­bau, Kauf oder Ver­kauf der Immobilie nein Bau- und Erwerbs­ri­si­ko ist in nahe­zu allen Tari­fen ausgeschlossen
Zweit­woh­nung, Ferienwohnung je nach Tarif Meist nur die Haupt­woh­nung ver­si­chert; wei­te­re Objek­te zubuchbar

War­um lohnt sich der Bau­stein Wohnen?

Miet­strei­tig­kei­ten sind all­täg­lich, und sie sind sel­ten klein: Die Neben­kos­ten­ab­rech­nung, die Miet­erhö­hung nach dem Miet­spie­gel, die Eigen­be­darfs­kün­di­gung, der Schim­mel im Schlaf­zim­mer. Auf der ande­ren Sei­te steht meist ein Ver­mie­ter oder eine Haus­ver­wal­tung mit Anwalt oder Haus-und-Grund-Mit­glied­schaft. Im Zivil­pro­zess zahlt der Ver­lie­rer die Kos­ten bei­der Sei­ten – und die Streit­wer­te in Miet­sa­chen sind gesetz­lich festgelegt.

Rechen­bei­spiel Eigenbedarfskündigung

Bei 900 Euro Kalt­mie­te beträgt der Streit­wert einer Räu­mungs­kla­ge 10.800 Euro – eine Jah­res­net­to­mie­te nach § 41 Gerichts­kos­ten­ge­setz. Anwäl­te bei­der Sei­ten und Gericht kos­ten in der ers­ten Instanz zusam­men rund 5.200 Euro; wer ver­liert, trägt alles. Der Miet­rechts­schutz über­nimmt Ihren Anteil abzüg­lich Selbst­be­tei­li­gung, und bei einer Nie­der­la­ge auch die Kos­ten der Gegenseite.

Schim­mel und Män­gel: Hier ent­schei­det oft ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten, das schnell vier­stel­lig kos­tet. Weil Gut­ach­ter­kos­ten im Woh­nungs-Rechts­schutz mit­ver­si­chert sind, lohnt der Bau­stein gera­de in älte­ren Wohnungen.

Kos­ten­rech­ner Miet­recht: Was kos­tet ein Streit mit dem Ver­mie­ter, und was trägt der Mietrechtsschutz?

Im Miet­pro­zess legt das Gerichts­kos­ten­ge­setz fest, wie hoch der Streit­wert ist: meist eine Jah­res­mie­te oder der Jah­res­be­trag des strit­ti­gen Teils. Anwalt und Gericht rech­nen danach nach fes­ten Tabel­len ab, und wer ver­liert, zahlt bei­de Sei­ten. Der Rech­ner geht in drei Schrit­ten vor: Streit­wert aus Ihrem Fall, das Kos­ten­ri­si­ko je nach Aus­gang, und das, was der Bau­stein Woh­nen abzüg­lich Selbst­be­tei­li­gung davon übernimmt.

🧮 Kos­ten­rech­ner Mietrecht

Gebüh­ren­ta­bel­len nach RVG und GKG, Stand seit 1. Juni 2025. Ohne per­sön­li­che Daten, nichts wird gespeichert.

Der Streit­wert ist eine Jahresnettomiete.

So rech­net der Rech­ner: Streit­wert nach § 41 GKG: bei Kün­di­gung und Räu­mung das Ent­gelt für ein Jahr, bei Miet­erhö­hung der Jah­res­be­trag der zusätz­lich gefor­der­ten Mie­te, beim Anspruch auf Instand­set­zung der Jah­res­be­trag einer ange­mes­se­nen Miet­min­de­rung; bei Geld­for­de­run­gen der Betrag selbst. Anwalt je Sei­te: 1,3 Ver­fah­rens- und 1,2 Ter­mins­ge­bühr, in der Beru­fung 1,6 und 1,2, bei Ver­gleich 1,0 Eini­gungs­ge­bühr, dazu 20 Euro Aus­la­gen und 19 Pro­zent Umsatz­steu­er. Gerichts­kos­ten: 3,0 Gebüh­ren im ers­ten Rechts­zug, 4,0 in der Beru­fung, bei Ver­gleich ermä­ßigt auf 1,0. Wer ver­liert, trägt nach § 91 ZPO auch den Anwalt der Gegen­sei­te. Nicht ent­hal­ten: Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten, Zeu­gen, Rei­se­kos­ten, War­te­zeit und Deckungs­gren­zen des Tarifs. Quel­len: Anla­ge 2 RVG, Anla­ge 2 GKG, § 41 GKG, § 91 ZPO.

Bei­spiel­rech­nung mit den Vor­ein­stel­lun­gen: Eine ver­lo­re­ne Räu­mungs­kla­ge bei 900 € Kalt­mie­te (Streit­wert 10.800 €) kos­tet in ers­ter Instanz 5.195 €: je 2.127 € für bei­de Anwäl­te und 941 € Gerichts­kos­ten. Ein Miet­rechts­schutz mit 150 € Selbst­be­tei­li­gung über­nimmt davon 5.045 €.

Wann greift der Miet­rechts­schutz – und gibt es ihn ohne Wartezeit?

Für den Bau­stein Woh­nen gilt bei fast allen Tari­fen eine War­te­zeit von drei Mona­ten ab Ver­trags­be­ginn. Zusätz­lich muss der Streit nach Ver­trags­be­ginn ent­stan­den sein: Eine Neben­kos­ten­ab­rech­nung, die schon im Brief­kas­ten liegt, oder eine bereits ange­kün­dig­te Miet­erhö­hung sind nicht mehr ver­si­cher­bar – unab­hän­gig vom Vertragsdatum.

  • War­te­zeit-Ver­zicht beim Wech­sel: Wer lücken­los vom Vor­ver­si­che­rer wech­selt, hat in guten Tari­fen kei­ne neue War­te­zeit – in unse­rem Test aus­drück­lich bei Dege­nia, Dom­cu­ra, Con­cor­dia und KS-Auxilia.
  • Erst­be­ra­tung: Vie­le Tari­fe bezah­len die tele­fo­ni­sche Bera­tung ab dem ers­ten Tag, auch in der Wartezeit.
  • „Miet-Rechts­schutz Sofort“: Ein­zel­ne Ver­si­che­rer bie­ten ein eigen­stän­di­ges Pro­dukt mit Rück­wärts­de­ckung für Miet­strei­tig­kei­ten an. Das ist kein Bau­stein der nor­ma­len Poli­ce, son­dern ein Son­der­ta­rif mit eige­nen Bedin­gun­gen, Zuschlag und Aus­schlüs­sen – prü­fen Sie dort genau, wel­che Fäl­le drau­ßen bleiben.

Mie­ter­ver­ein oder Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Was deckt was?

Kri­te­ri­um Mie­ter­ver­ein Rechts­schutz­ver­si­che­rung (Bau­stein Wohnen)
Was ist abgedeckt? Bera­tung in allen Miet­fra­gen; bei vie­len Ver­ei­nen Pro­zess­kos­ten­über­nah­me für Mietstreitigkeiten Miet­recht, Nach­bar­schaft, Woh­nungs­ei­gen­tum – plus Pri­vat, auf Wunsch Beruf und Verkehr
Wer ver­tritt Sie? Ver­eins­ju­ris­ten, vor Gericht oft Vertragsanwälte Ein Anwalt Ihrer Wahl (§ 127 VVG)
Ab wann? Bera­tung sofort, Pro­zess­kos­ten­schutz meist nach War­te­zeit und mit Selbstbeteiligung Nach drei Mona­ten War­te­zeit; Erst­be­ra­tung oft sofort
Für wen? Nur Mie­ter Mie­ter und selbst­nut­zen­de Eigentümer
Kos­ten Jah­res­bei­trag des Vereins Teil des Paket­bei­trags; Bau­stein Woh­nen nur mit Privatrechtsschutz

Für rei­ne Miet­fra­gen ist der Mie­ter­ver­ein eine gute Lösung, für alles dar­über hin­aus die Poli­ce. Wer bei­des hat, nutzt den Ver­ein für die Bera­tung und die Ver­si­che­rung für den Pro­zess mit dem Anwalt sei­ner Wahl.

Was kos­tet Mietrechtsschutz?

Den Bau­stein Woh­nen gibt es bei allen Anbie­tern in unse­rem Rech­ner nur zusam­men mit dem Pri­vat­rechts­schutz; Beruf und Ver­kehr sind frei wähl­bar. Was die Tarif­wer­ke mit allen vier Bau­stei­nen ver­lan­gen, zeigt unser Rechts­schutz-Test – Fami­lie in Müns­ter und Sin­gle in Köln, jeweils mit Woh­nen und 150 Euro Selbstbeteiligung:

Tarif Leis­tungs­punk­te (von 100) Jah­res­bei­trag Familie Jah­res­bei­trag Single
NRV 2026 All-In Dynamik 80,0 324,16 € 324,16 €
Con­cor­dia Sorglos 86,7 329,00 € 329,00 €
Deu­rag SAFE 83,3 412,00 € 375,20 €
Dege­nia T26 Optimum 93,3 418,30 € —
Wecoya Legal Space Best 93,3 429,00 € 429,00 €
KS-AUXI­LIA JURPRIVAT 86,7 434,00 € 393,00 €
Dom­cu­ra Top-Schutz 90,0 435,53 € 435,53 €
agen­cio natu­ra Premium 83,3 450,77 € 416,56 €
ARAG T24 Aktiv Premium 90,0 528,38 € 641,61 €
ERGO Rechts­schutz Best 73,3 615,71 € 570,11 €
ADVO­CARD 360° 83,3 671,88 € 571,10 €
CIF4ALL best protect 63,3 677,16 € 575,62 €

Mus­ter­pro­fi­le wie in den Test­ta­bel­len: Fami­lie 48143 Müns­ter, Sin­gle 50672 Köln, Arbeit­neh­mer, Pri­vat + Beruf + Ver­kehr + Woh­nen, Selbst­be­tei­li­gung 150 €, min­des­tens fünf Jah­re scha­den­freie Vor­ver­si­che­rung. Dege­nia bie­tet kei­nen Single-Tarif.

Wer nur Pri­vat und Woh­nen braucht – etwa im Ruhe­stand oder ohne Auto –, zahlt deut­lich weni­ger als die Tabel­le zeigt. Der größ­te Hebel bleibt die Selbst­be­tei­li­gung: 150 bis 300 Euro je Fall sen­ken den Bei­trag oft um 25 bis 40 Prozent.

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Ver­mie­ter, Eigen­tü­mer, Bau­her­ren: Wo der Bau­stein Woh­nen endet

Ver­mie­ter-Rechts­schutz

Der Bau­stein Woh­nen deckt Sie als Mie­ter oder Selbst­nut­zer. Sobald Sie ver­mie­ten – eine Eigen­tums­woh­nung, die Ein­lie­ger­woh­nung, auch nur eine Gara­ge –, ist das ein eige­nes Risi­ko: Miet­rück­stän­de, Kün­di­gung, Räu­mungs­kla­ge und Neben­kos­ten­streit gegen­über Ihren Mie­tern deckt nur der Ver­mie­ter-Rechts­schutz, der je ver­mie­te­ter Wohn­ein­heit als Zusatz­bau­stein abge­schlos­sen wird.

Woh­nungs­ei­gen­tum und Eigentümergemeinschaft

Für die selbst bewohn­te Eigen­tums­woh­nung deckt der Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz Streit mit der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft über Beschlüs­se, Haus­geld und Sanie­run­gen sowie mit der Haus­ver­wal­tung. Beschlüs­se müs­sen bin­nen eines Monats ange­foch­ten wer­den – die Erst­be­ra­tung soll­te des­halb schnell erfolgen.

Bau­en, Kau­fen, Verkaufen

Streit mit Bau­trä­ger, Archi­tekt, Hand­wer­ker oder um den Kauf­ver­trag der Immo­bi­lie ist in nahe­zu allen Tari­fen aus­ge­schlos­sen. Was beim Haus­bau trotz­dem geht, steht im Bei­trag Rechts­schutz beim Haus­bau.

Wor­an erken­nen Sie einen star­ken Mietrechtsschutz?

  • War­te­zeit-Ver­zicht beim Wech­sel – sonst drei Mona­te Lücke.
  • Gut­ach­ter­kos­ten ohne Begren­zung mit­ver­si­chert (Schim­mel, Lärm, Baumängel).
  • Media­ti­on ohne Selbst­be­tei­li­gung – gera­de beim Nachbarschaftsstreit.
  • Wei­te­re Objek­te zubuch­bar: Zweit­woh­nung, Feri­en­woh­nung, Gara­ge, Vermieter-Rechtsschutz.
  • Deckungs­sum­me unbe­grenzt in Euro­pa; Selbst­be­tei­li­gung fal­lend nach scha­den­frei­en Jahren.
  • Freie Anwalts­wahl und Stich­ent­scheid ste­hen Ihnen gesetz­lich zu (§§ 127, 128 VVG).
  • Beim Wech­sel erst den neu­en Ver­trag sichern, dann den alten kün­di­gen – sie­he Rechts­schutz­ver­si­che­rung wech­seln.

Häu­fi­ge Fra­gen zum Mietrechtsschutz

Für Mie­ter und selbst­nut­zen­de Eigen­tü­mer ja: Streit um Neben­kos­ten­ab­rech­nung, Miet­erhö­hung, Kau­ti­on, Män­gel oder eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung gehört zu den häu­figs­ten Rechts­strei­tig­kei­ten über­haupt, und die Gegen­sei­te ist oft ein Ver­mie­ter oder eine Haus­ver­wal­tung mit eige­nem Anwalt. Streit­wer­te lie­gen meist zwi­schen 2.000 und 10.000 Euro; eine Räu­mungs­kla­ge wird mit einer Jah­res­net­to­mie­te bewertet.

Der Bau­stein Woh­nen hat bei fast allen Tari­fen drei Mona­te War­te­zeit und deckt kei­nen Streit, der sich vor Ver­trags­be­ginn abzeich­ne­te. Beim lücken­lo­sen Wech­sel ver­zich­ten gute Tari­fe auf die War­te­zeit. Ein­zel­ne Ver­si­che­rer bie­ten dane­ben einen „Miet-Rechts­schutz Sofort“ als eigen­stän­di­ges Pro­dukt mit Rück­wärts­de­ckung an – mit eige­nen Bedin­gun­gen, Bei­trags­zu­schlag und Begren­zun­gen. Lesen Sie dort genau, wel­che Fäl­le aus­ge­schlos­sen bleiben.

Der Mie­ter­ver­ein bie­tet für einen Jah­res­bei­trag Rechts­be­ra­tung und bei vie­len Ver­ei­nen eine Pro­zess­kos­ten­über­nah­me für Miet­strei­tig­kei­ten – meist nach einer War­te­zeit, mit Selbst­be­tei­li­gung und durch die Ver­eins­ju­ris­ten. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung deckt dane­ben Nach­bar­schaft, Eigen­tum, Ver­trä­ge und auf Wunsch Beruf und Ver­kehr, mit frei­er Anwalts­wahl. Für rei­ne Miet­fra­gen reicht oft der Ver­ein, für alles dar­über hin­aus die Police.

Ja, als Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz für die selbst genutz­te Immo­bi­lie: Streit mit der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft über Beschlüs­se und Haus­geld, mit der Haus­ver­wal­tung, mit Nach­barn über Gren­ze, Lärm oder Bäu­me. Nicht ver­si­chert sind Bau, Kauf und Ver­kauf der Immo­bi­lie sowie ver­mie­te­te Objek­te – dafür braucht es den Vermieter-Rechtsschutz.

Ja, der Woh­nungs- und Grund­stücks-Rechts­schutz deckt nach­bar­recht­li­che Strei­tig­kei­ten um die selbst genutz­te Woh­nung oder das eige­ne Haus: Lärm, Grenz­be­pflan­zung, Über­bau, Wege­recht. Vie­le Tari­fe set­zen vor einer Kla­ge auf Media­ti­on; sie wird oft ohne Selbst­be­tei­li­gung bezahlt und spart die Nachbarschaft.

Den Bau­stein Woh­nen gibt es nur zusam­men mit dem Pri­vat­rechts­schutz. In unse­rem Test zahlt eine Fami­lie mit allen vier Bau­stei­nen und 150 Euro Selbst­be­tei­li­gung zwi­schen rund 324,16 € und 677,16 € im Jahr, ein Sin­gle zwi­schen 324,16 € und 641,61 €. Wer Beruf und Ver­kehr weg­lässt, zahlt deut­lich weni­ger; der größ­te Hebel ist die Selbstbeteiligung.

Ja. Der Bau­stein Woh­nen gilt nur für die selbst genutz­te Wohn­ein­heit. Wer ver­mie­tet – auch nur eine Ein­lie­ger­woh­nung oder Gara­ge –, braucht den Ver­mie­ter-Rechts­schutz je ver­mie­te­ter Ein­heit als Zusatz­bau­stein. Er deckt Streit um Miet­rück­stän­de, Kün­di­gung, Räu­mung und Neben­kos­ten gegen­über Ihren Mietern.

Wei­te­re Arti­kel zur Rechtsschutzversicherung

Fazit

Der Bau­stein Woh­nen ist für Mie­ter und selbst­nut­zen­de Eigen­tü­mer der Bau­stein mit dem häu­figs­ten Ernst­fall: Neben­kos­ten, Miet­erhö­hung, Kün­di­gung, Schim­mel, Nach­barn. Er gilt nach drei Mona­ten, nie rück­wir­kend und nur für die selbst genutz­te Woh­nung – Ver­mie­ter brau­chen den eige­nen Zusatz. Wer recht­zei­tig abschließt, auf War­te­zeit-Ver­zicht und Gut­ach­ter­kos­ten ach­tet, hat im Streit mit Ver­mie­ter oder Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft den Anwalt sei­ner Wahl an der Seite.

Zum Tarif­ver­gleich mit Mietrechtsschutz →

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen