Rechtsschutz Versicherung Lexikon
Wichtige Einschlüsse und Begriffe zur Rechtsschutz Versicherung verständlich erklärt
A
Arbeits-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen.
Aufhebungsverträge
gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Zusatzleistung zur Interessenwahrnehmung aus abgeschlossenen Aufhebungsverträgen, ohne dass ein Versicherungsfall vorliegt (fehlender Rechtsverstoß laut Versicherungsbedingungen).
B
Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen und Voraussetzungen einen Anspruch auf Beitragsfreistellung im Falle einer Arbeitslosigkeit haben.
Betreuungsverfahren
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Betreuungsanordnung nach §1896 ff. BGB.
D
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
E
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Mitversicherung des Ehegatten / eingetragenen Lebenspartners.
Ehe- und Scheidungs-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers und dessen Ehepartners wegen Scheidungssachen vor deutschen Familiengerichten.
Erschließungs- und sonstige Anliegerabgaben
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der Streitigkeiten aus Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben mitversichert sind.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Erweiterung des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien-/Erbrecht um weitere gebührenpflichtige Tätigkeiten in diesem Zusammenhang.
F
Fahrer-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Bereitstellung des Rechtsschutzes, aus der Eigenschaft als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Familien- und Erbrecht
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Beratung-Rechtschutzes, die Übernahme von Kosten für die Erste Beratung in familienrechtlichen Angelegenheiten, die nicht im Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwaltes steht, aufgrund einer Veränderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers.
Folgeereignistheorie
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der im Schadenersatz-Rechtsschutz das Schadenereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt (nicht das erste Ereignis, durch das der Schaden verursacht wurde oder verursacht worden sein soll) als Rechtsschutzfall gilt.
Fußgänger-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung der Rechtsschutz aus der Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fußgänger oder Radfahrer.
G
Geltungsbereich Europa und Mittelmeeranlieger
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung umfasst der Geltungsbereich Europa, die außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, und Madeira.
Geltungsbereich Weltweit
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Erweiterung des Geltungsbereichs auf das außer-europäische Ausland, bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt.
I
Innovationsklausel
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der künftige, beitragsneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch auch für bestehende Verträge gelten.
Internet-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Erweiterung des örtlichen bzw. zeitlichen Geltungsbereichs auf das außer-europäische Ausland für über das Internet abgeschlossene Verträge.
K
Kapitalanlagegeschäfte
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kapitalanlagegeschäften.
Kautionsdarlehen
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Bereitstellung eines zinslosen Darlehen zur Stellung einer Strafkaution. Gute Rechtsschutztarife stellen hierfür mind. EUR 100.000 bereit.
Kinder
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Mitversicherung minderjähriger und volljähriger, unverheirateter, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Kindern, bis zum Zeitpunkt einer erstmalig auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit.
Korrespondenzanwalt
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten zur Führung der Korrespondenz mit einem Auslandsanwalt, bei Rechtsschutz-Fällen im Ausland.
Kündigungsklausel Versicherer
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der ein außerordentliches Kündigungsrecht des Versicherers erst nach 2 Rechtsschutzfällen innerhalb von 12 Monaten besteht.
Kündigungsklausel Versicherungsnehmer
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der ein außerordentliches Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bereits nach einem Rechtsschutzfall besteht.
M
Mediation
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung.
N
Nebenberufliche Tätigkeit
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die rechtliche Interessenwahrnehmung aus einer nebenberuflicher selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit.
Nicht eingetragener Lebenspartner
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Mitversicherung eines nicht eingetragenen, mit dem Versicherungsnehmer aber in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partners. Diese ist auf jeden Fall im Antrag zu benennen!
O
Opfer-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung der Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, z.B. als Nebenkläger.
P
Park- und Halteverstöße
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Mitversicherung von Verwaltungsverfahren bei Park- und Halteverstößen.
Prämiengarantie
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der eine Beitragsanpassung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist.
R
Rechtsberatungshotline
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung das üblicherweise kostenfreie Angebot eines Service-Telefons zur Einholung eines Rechtsrates.
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen.
S
Schadenersatz-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Geltendmachung von gesetzlichen Schadenersatz-Ansprüchen.
Schiedsgutachterverfahren
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung: Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz bzw. die Zusage wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, kann der Versicherungsnehmer ein Schiedsgutachterverfahren anstrengen. Der Schiedsgutachter ist ein von der Rechtsanwaltskammer beauftragter Anwalt. Seine Einschätzung ist dann auch für den Rechtsschutzversicherer bindend.
Schieds- und Schlichtungsverfahren
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens.
Selbstbehaltsklausel
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der die Anrechnung einer Selbstbeteiligung nur einmal erfolgt, wenn aus einem Ereignis mehrere Rechtsschutzfälle oder Leistungsarten resultieren.
Selbstbehalts-Verzicht bei abschließender Erstberatung
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der der Versicherer auf den Abzug der Selbstbeteiligung verzichtet, wenn der Rechtsschutzfall mit der Erstberatung erledigt ist.
Sonstige Personen
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Mitversicherung von sonstigen im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, alleinstehenden Personen. Diese sind jedoch zwingend im Antrag anzugeben!
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
Sozial-Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Erweiterung des Sozialgerichts-Rechtsschutz auch auf vorgerichtliche Verfahren (Ein- bzw. Widerspruch).
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung der Einschluss eines Spezial-Straf-Rechtsschutz für den privaten und/oder beruflichen Bereich, z.B. wegen des Vorwurfs einer vorsätzlichen Straftat.
Steuer-Rechtsschutz in Ein- bzw. Widerspruchsverfahren
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Erweiterung des Steuer-Rechtsschutz auf vorgerichtliche Verfahren bzw. Interessenwahrnehmung vor Finanzbehörden.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Stichentscheid
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung: Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz oder eine Zusage wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab, kann der Versicherungsnehmer auf Kosten des Versicherers einen Anwalt seiner Wahl mit einer Stellungnahme beauftragen. Diese Stellungnahme ist für den Versicherer bindend, sofern die Einschätzung des Anwaltes nicht offenbar von der wirklichen Sach- und Rechtslage abweicht.
Straf- und Ordungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Mitversicherung der Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder dem Vorwurf eines sonstigen fahrlässigen Vergehens.
Strafvollstreckungsverfahren
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder ‑buße.
U
Übersetzungskosten
Gemeint ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung die Übernahme von Kosten für die Übersetzung schriftlicher Unterlagen bei Auslandsfällen.
Unterhalts-Rechtsschutz
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten.
V
Versichererwechselklausel
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine klarstellende Regelung der Leistungspflicht im Falle eines Versicherungswechsels, z.B. bei vorvertraglichen Verstößen in Verbindung mit einer lückenlosen Vorversicherung.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und ‑gerichten.
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Verwaltungsgerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Regelmäßig ausgeschlossen sind allerdings Angelegenheiten des Asyl-/Ausländer- und Sozialhilferechts, ebenso wie beispielsweise Angelegenheiten des Baugesetzbuches.
Vorsorge bei Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der der Versicherungsschutz auf eine neu aufgenommene freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit ab Aufnahme und ohne Wartezeiten ausgedehnt werden kann.
Vorsorge Rechtsschutz
Unter Vorsorge-Rechtsschutz versteht man eine Mitversicherung in der laufenden Rechtsschutzversicherung, wenn nach Vertragsabschluss, noch nicht bekannte Veränderungen der Lebensumstände des Versicherungsnehmers sowie der mitversicherten Familienangehörigen erstmals eintreten.
Vorsorge-Verfügung
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutz die Übernahme der Kosten für vorsorgliche Verfügungen und vertragliche Vereinbarungen im Hinblick auf Todes‑, Erkrankungs‑, Pflege‑, Betreuungsfall.
Vorvertragliche Rechtsschutzfälle
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung der Verzicht auf die Einrede des vorvertraglichen Eintritts des Rechtsschutzfalles, nach 5‑jähriger Vertragslaufzeit, auch ohne Vorversicherung. Gute Rechtsschutzversicherung beinhalten diese Klausel.
W
Wartezeitverzicht
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung der Verzicht auf tarifliche Wartezeiten bei Bestehen eines gleichartigen, lückenlosen Versicherungsschutzes bei einem Vorversicherer.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine im europäischen Ausland selbst bewohnte Wohneinheit
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz eine im europäischen Ausland selbst bewohnte Wohneinheit mitversichert ist.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine selbst genutzte Wohneinheit
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Inhaber (Mieter oder Eigentümer) einer selbst genutzten Wohneinheit.
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere im Inland selbst bewohnten Wohneinheiten
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung eine Vereinbarung, nach der im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutzes alle im Inland selbst bewohnten Wohneinheiten versichert sind.
Z
Zwei-Stufen-Verfahren
Gemeint ist in der Rechtsschutzversicherung: Bringt der Stichentscheid kein Ergebnis, weil die Einschätzung des Versicherungsnehmer-Anwaltes nach Meinung des Versicherers offenkundig und erheblich von der Sach- und Rechtslage abweicht, entscheidet das Schiedsverfahren.
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