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Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung Vergleich

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Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Was Sie wis­sen müs­sen, bevor Sie eine Rei­se buchen

Rei­sen kön­nen wun­der­ba­re Erfah­run­gen bie­ten, aber manch­mal kann auch etwas Unvor­her­ge­se­he­nes pas­sie­ren, das Sie zwingt, Ihre Rei­se­plä­ne zu ändern oder ganz abzusagen.

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung kann Ihnen hel­fen, sich vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schüt­zen, wenn Sie Ihre Rei­se aus uner­war­te­ten Grün­den nicht antre­ten kön­nen bzw. absa­gen müssen.

Hier erfah­ren Sie alles, was Sie über die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung wis­sen müs­sen, bevor Sie Ihre nächs­te Rei­se buchen und kön­nen auch direkt eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung online berech­nen und direkt abschliessen.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die Sie abschlie­ßen kön­nen, um sich vor finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schüt­zen, wenn Sie Ihre Rei­se stor­nie­ren oder unter­bre­chen müs­sen. Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung kann Ihnen hel­fen, Ihre Kos­ten für Flug­ti­ckets, Hotels, Miet­wa­gen und ande­re Rei­se­aus­ga­ben zu decken, wenn Sie aus einem der von der Ver­si­che­rung abge­deck­ten Grün­de Ihre Rei­se nicht antre­ten können.

Was deckt eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ab?

Jede Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung kann anders sein, aber im All­ge­mei­nen decken sie Stor­nie­run­gen oder Unter­bre­chun­gen einer Rei­se auf­grund von:

  • Krank­heit oder Ver­let­zung des Ver­si­cher­ten oder eines Familienmitglieds
  • Todes­fall eines Familienmitglieds
  • Arbeits­platz­ver­lust oder Job­wech­sel des Versicherten
  • Natür­li­che Kata­stro­phen oder poli­ti­sche Unru­hen am Zielort
  • Uner­war­te­te Ver­zö­ge­run­gen oder Annul­lie­run­gen von Flü­gen oder ande­ren Verkehrsmitteln

 

Nahe­zu jeg­li­che Form von Rei­sen kön­nen über eine Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung abge­si­chert wer­den, wie z.B. Flug­rei­sen, Kreuz­fahr­ten, Pau­schal­rei­sen und indi­vi­du­el­le Reisetouren.

Sie kön­nen ent­we­der eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ein­ma­lig, also für eine bestimm­te Rei­se abschlie­ßen oder Sie kön­nen eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung als Jah­respo­li­ce abschließen.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass nicht alle Grün­de für eine Stor­nie­rung oder Unter­bre­chung einer Rei­se von jeder Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abge­deckt wer­den. Eben­so kann sich die Dau­er des Ver­si­che­rungs­schut­zes der ein­zel­nen Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung von­ein­an­der unter­schei­den. Vor Abschluß soll­ten Sie daher auch die jewei­li­gen Leis­tun­gen der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ver­glei­chen.

Bit­te geben Sie dazu in unse­rem Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung Ver­gleich zunächst an, ob es sich um eine pri­va­te Rei­se oder eine Geschäfts­rei­se han­delt sowie die Regi­on in wel­che sie rei­sen werden.

Geben Sie eben­falls in unse­rem Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung Ver­gleich an, wie lan­ge Sie zu rei­sen  beab­sich­ti­gen und ob Sie als Ein­zel­per­son, Fami­lie, Paar oder Rei­se­grup­pe verreisen.

Tra­gen Sie dann noch den Rei­se­be­ginn und das Rei­se­en­de ein und schon kön­nen Sie Ihren Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung Ver­gleich star­ten und eine güns­ti­ge Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung oder die zu Ihnen pas­sen­de bes­te Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung fin­den und direkt online abschliessen.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zur Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung und zum Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung Vergleich

Wis­sens­wer­tes zur Reiserücktrittsversicherung

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die Sie abschlie­ßen kön­nen, um sich vor den finan­zi­el­len Ver­lus­ten zu schüt­zen, die durch die Stor­nie­rung einer Rei­se ent­ste­hen kön­nen. Sie deckt in der Regel die Kos­ten für Flü­ge, Hotels, Miet­wa­gen und ande­re Rei­se­kos­ten ab, falls Sie aus bestimm­ten Grün­den wie z.B. Krank­heit, Tod eines Fami­li­en­mit­glieds, Ver­lust des Arbeits­plat­zes oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se Ihre Rei­se nicht antre­ten können.

Es ist emp­feh­lens­wert, eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung direkt nach Buchung der Rei­se abzu­schlie­ßen. Auf die­se Wei­se sind Sie von Anfang an gegen unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se abge­si­chert, die dazu füh­ren könn­ten, dass Sie Ihre Rei­se stor­nie­ren müssen.

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung deckt nor­ma­ler­wei­se die Kos­ten für Flü­ge, Hotels, Miet­wa­gen und ande­re Rei­se­kos­ten ab, falls Sie aus bestimm­ten Grün­den wie Krank­heit, Tod eines Fami­li­en­mit­glieds, Ver­lust des Arbeits­plat­zes oder ande­re unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se Ihre Rei­se nicht antre­ten kön­nen. Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen und Ein­schrän­kun­gen der Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Sie aus­rei­chend geschützt sind.

Die Kos­ten für eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung hän­gen von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie z.B. dem Alter der Rei­sen­den, der Art der Rei­se und der Höhe der Rei­se­kos­ten. Eine güns­ti­ge Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist aber schon für weni­ge Euro zu bekommen.

Sie kön­nen eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung bei ver­schie­de­nen Ver­si­che­rungs­an­bie­tern abschlie­ßen. Sie kön­nen ent­we­der direkt bei einem Ver­si­che­rungs­an­bie­ter oder über Ihrem Rei­se­bü­ro bzw.  Rei­se­ver­an­stal­ter eine Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung abschließen. 

Es wird emp­foh­len, eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung so früh wie mög­lich abzu­schlie­ßen, idea­ler­wei­se direkt nach Buchung der Reise.

Ja, in der Regel kön­nen Sie Ihre Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung auch wie­der stor­nie­ren. Es ist jedoch wich­tig, die indi­vi­du­el­len Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce genau zu prü­fen, da die Stor­nie­rungs­be­din­gun­gen je nach Ver­si­che­rungs­an­bie­ter der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung  vari­ie­ren kön­nen. In der Regel bie­ten Ver­si­che­rungs­an­bie­ter eine vol­le Rück­erstat­tung, wenn die Stor­nie­rung inner­halb eines bestimm­ten Zeit­raums nach Abschluss der Ver­si­che­rungs­po­li­ce erfolgt. Nach Ablauf die­ses Zeit­raums kön­nen jedoch Stor­nie­rungs­ge­büh­ren anfal­len. Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen der Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Sie wis­sen, was im Fal­le einer Stor­nie­rung zu tun ist.

Wenn Sie Ihre Rei­se stor­nie­ren müs­sen, müs­sen Sie zunächst den Ver­si­che­rungs­an­bie­ter Ihrer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung  kon­tak­tie­ren und die Stor­nie­rung mel­den. In der Regel müs­sen Sie auch ein ärzt­li­ches Attest, eine Ster­be­ur­kun­de oder ande­re Doku­men­te vor­le­gen, wel­che den Grund für die Stor­nie­rung bele­gen. Es ist wich­tig, die genau­en Anfor­de­run­gen und Ein­schrän­kun­gen Ihrer Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung  Poli­ce zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Sie alles rich­tig machen.

Ja, Sie kön­nen eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung auch für Ihre Fami­lie abschlie­ßen. In der Regel bie­ten nahe­zu alle Abbie­ter einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung auch Fami­li­en­ver­si­che­run­gen an, die eine Grup­pe von Per­so­nen, wie z.B. Ehe­part­ner und Kin­der, abdecken.

Es gibt vie­le ver­schie­de­ne Ver­si­che­rungs­an­bie­ter, die eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung anbie­ten. Um die bes­te Ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den, soll­ten Sie immer meh­re­re Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ver­glei­chen um die bes­te Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung für Sie per­sön­lich zu fin­den. Es ist auch immer inter­es­sant und wich­tig, die Bewer­tun­gen und Erfah­run­gen ande­rer Kun­den zu bestimm­ten Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­run­gen zu prüfen.

Es gibt Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung Tari­fe, die auch bei einer Coro­na-Erkran­kung Ihre Leis­tung erbrin­gen. Bit­te ver­glei­chen Sie hier­zu immer die jewei­li­gen Leis­tungs­in­hal­te der unter­schied­li­chen Rei­se­rück­tritt Ver­si­che­rung Angebote.

Es gibt sowohl Tari­fe in der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung mit einer fest ver­ein­bar­ten Selbst­be­tei­li­gung im Scha­dens­fall wie auch Tari­fe ohne Selbstbeteiligung.

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ohne eine Selbst­be­tei­li­gung ist in der Regel etwas teu­rer als eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung mit einer Selbstbeteiligung.

Als Anbie­ter für eine Rei­se Rück­tritts­ver­si­che­rung kom­men u.a. fol­gen­de Anbie­ter in Betracht.

  • ADAC Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Ergo Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Han­se Mer­kur Reiseversicherung
  • Alli­anz Reiserücktrittsversicherung
  • HUK Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Euro­päi­sche Reiseversicherung
  • Europ Assis­tance Reiserücktrittsversicherung
  • LVM Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
  • Debe­ka Reiserücktrittsversicherung
  • DEVK Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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