Fachlich geprüft mit Blick auf die Altersgrenzen nach Geburtsjahrgang, die 45-Jahre-Wartezeit und die dauerhafte Wirkung von Rentenabschlägen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Regelaltersgrenze steigt je nach Geburtsjahrgang schrittweise auf 67 Jahre (ab Jahrgang 1964).
- Mit 45 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn je nach Jahrgang schon mit 63 bis 65 möglich.
- Mit 35 Beitragsjahren können Sie ab 63 starten – gegen 0,3 % dauerhaften Abschlag pro vorgezogenem Monat (Jahrgang 1964: bis zu 14,4 %).
- Die Rente beginnt am Monatsersten nach Erreichen der Altersgrenze; am 1. Geborene starten einen Monat früher.
- Der Rechner zeigt Ihre Termine nach SGB VI (Stand 2026) – verbindlich ist die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Stand: Juli 2026 · aktueller Rentenwert 42,52 € (seit 1. Juli 2026)
Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren – abschlagsfrei früher in Rente geht es nur mit 45 Beitragsjahren (ab 65) oder mit dauerhaften Abschlägen ab 63. Mit dem Rechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden Ihren persönlichen Rentenbeginn nach Geburtsjahrgang – inklusive der Abschläge, die ein vorgezogener Start kostet.
Rentenbeginn berechnen
Vereinfachte Berechnung nach SGB VI (§§ 35, 36, 38, 235, 236b), Stand 2026 – ohne Vertrauensschutz- und Sonderregelungen (z. B. Schwerbehinderung: dort ist ein abschlagsfreier Beginn bis zu zwei Jahre früher möglich). Ohne Gewähr; verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Ihren Wunsch-Rentenbeginn sichern: Eine private Rentenversicherung schließt die Lücke zwischen Wunschtermin und gesetzlicher Rente – je früher Sie starten, desto kleiner der Beitrag.
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Bis zum Rentenbeginn ist Ihre Arbeitskraft Ihr größtes Kapital – und die staatliche Erwerbsminderungsrente liegt oft weit unter dem letzten Einkommen. Wie Sie diese Lücke schließen, zeigt unser Ratgeber zur Berufsunfähigkeitsversicherung.Wie funktioniert die Berechnung des Rentenbeginns?
Die Regelaltersgrenze steigt seit dem Jahrgang 1947 schrittweise von 65 auf 67 Jahre (§ 235 SGB VI). Die Rente beginnt am Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt – wer am Monatsersten geboren ist, gilt bereits mit Ablauf des Vortags als „vollendet” und startet einen Monat früher.
| Geburtsjahrgang | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| bis 1946 | 65 Jahre |
| 1947–1957 | 65 Jahre + 1 Monat je Jahrgang (1950: 65 J. 4 M., 1955: 65 J. 9 M.) |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959–1963 | 66 Jahre + 2 Monate je Jahrgang (1961: 66 J. 6 M.) |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Was kosten Abschläge – und wie hoch sind sie maximal?
Mit mindestens 35 Beitragsjahren können Sie als „langjährig Versicherte®” bereits ab 63 in Rente (§ 36 SGB VI). Der Preis: 0,3 % Abschlag für jeden Monat, den Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze starten – dauerhaft, also für die gesamte Rentenbezugsdauer. Für den Jahrgang 1964 sind das beim Start mit 63 volle 48 Monate und damit 14,4 %. Der Abschlag gilt lebenslang und entfällt nicht mit Erreichen der Regelaltersgrenze.
Wann geht es mit 45 Beitragsjahren abschlagsfrei?
Als „besonders langjährig Versicherte®” mit 45 Beitragsjahren (§ 38, § 236b SGB VI) starten Sie ohne Abschlag deutlich vor der Regelaltersgrenze:
| Geburtsjahrgang | Abschlagsfreier Beginn |
|---|---|
| bis 1952 | 63 Jahre |
| 1953–1963 | 63 Jahre + 2 Monate je Jahrgang (1958: 64 J., 1961: 64 J. 6 M.) |
| ab 1964 | 65 Jahre |
Zu den 45 Jahren zählen neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung unter anderem Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten und Zeiten mit Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld – Zeiten der Arbeitslosigkeit dagegen nur eingeschränkt. Welche Zeiten Ihnen konkret angerechnet werden, klärt verbindlich die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Die geforderten 35 bzw. 45 Jahre heißen im Rentenrecht Wartezeit – gemeint ist die Mindestversicherungszeit, nicht die tatsächliche Arbeitsdauer.
Praxisbeispiel: Was kostet der frühe Ausstieg?
Wer 1964 geboren ist und mit 63 statt mit 67 in Rente geht, nimmt 48 Monate vorgezogenen Bezug in Kauf: 48 × 0,3 Prozent ergeben 14,4 Prozent dauerhaften Abschlag. Aus einer Bruttorente von 1.500 Euro werden so lebenslang nur noch rund 1.284 Euro – der Abschlag bleibt auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Ob sich der frühere Start trotzdem lohnt, hängt von Lebenserwartung, Steuerlast und Bedarf ab; die genaue Höhe für Ihren Jahrgang zeigt der Rechner oben.
Die Jahre bis zum Rentenbeginn absichern
Zwischen einem gewünschten früheren Ausstieg und dem abschlagsfreien Termin liegen oft mehrere Jahre, in denen Ihr Einkommen trotzdem gesichert sein muss – erst recht, wenn Krankheit oder Erwerbsminderung dazwischenkommen. Wer seine Arbeitskraft rechtzeitig schützt, sorgt genau für diese Lücke vor; im Ruhestand selbst zählen dann die Versicherungen für Rentner.
Häufig gestellte Fragen
Wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?
Ohne Abschlag starten Sie zur Regelaltersgrenze (Jahrgang 1964 und jünger: 67 Jahre) – oder früher, wenn Sie 45 Beitragsjahre erreichen: dann je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren.
Wie hoch ist der Abschlag bei Rente mit 63?
0,3 % je Monat vor Ihrer persönlichen Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1964 sind das beim Start mit 63 maximal 14,4 % – dauerhaft für die gesamte Rentenzeit.
Zählt Arbeitslosigkeit zu den 45 Beitragsjahren?
Nur eingeschränkt: Zeiten mit Arbeitslosengeld I zählen grundsätzlich mit, in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn aber in der Regel nicht (Ausnahme: Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers). Arbeitslosengeld II/Bürgergeld zählt nicht.
Was gilt bei Schwerbehinderung?
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Beitragsjahren ist ein abschlagsfreier Start bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich, mit Abschlägen sogar bis zu fünf Jahre früher (maximal 10,8 %). Diese Sonderregel bildet der Rechner nicht ab.
Kann ich trotz Rente weiterarbeiten?
Ja. Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr – Sie können unbegrenzt hinzuverdienen, zahlen auf das Einkommen aber weiterhin Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben.
Reicht die gesetzliche Rente zum Leben?
Für viele nicht – das Rentenniveau liegt deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen, und ein vorgezogener Start mit Abschlägen vergrößert die Lücke. Umso wichtiger ist, die Arbeitskraft bis zum Rentenbeginn abzusichern und privat vorzusorgen.
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