Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewO Fachlich geprüftMehr über den Experten
Fachlich geprüft von Andreas Quast. Der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro und die Anpassung zum 1. Juli 2026 sind gegen die Veröffentlichungen der Deutschen Rentenversicherung abgeglichen, Durchschnittsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze gegen die Rechengrößenverordnung 2026; die Rentenformel folgt § 64 SGB VI.
Die gesetzliche Rente errechnet sich aus vier Faktoren: Ihren Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro. Das klingt sperriger, als es ist – im Kern steht dahinter eine einfache Multiplikation. Wer sie einmal nachvollzogen hat, liest seine Renteninformation mit anderen Augen und erkennt deutlich schneller, an welcher Stelle die eigene Versorgung dünn wird. In der Beratung erlebe ich immer wieder, dass Menschen ihre Rentenhöhe für eine undurchschaubare Behördenzahl halten. Sie ist es nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rentenformel nach § 64 SGB VI lautet: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.
- Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr Arbeit zum Durchschnittsverdienst – 2026 sind das 51.944 Euro brutto im Jahr.
- Der aktuelle Rentenwert liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 42,52 Euro und gilt bundeseinheitlich (Stand 2026).
- Ein vorgezogener Rentenbeginn kostet 0,3 Prozent je Monat – und zwar dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze.
- Mehr als rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr sind nicht erreichbar: Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zählt kein Euro mehr mit.
Die Rentenformel: vier Faktoren, ein Ergebnis
Alle vier Größen werden schlicht miteinander multipliziert. Drei davon sind für die meisten Versicherten festgelegt – wirklich beeinflussbar ist vor allem der erste.
| Faktor | Was er abbildet | Typischer Wert |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte | Ihr gesamtes versichertes Erwerbsleben im Verhältnis zum Durchschnitt | individuell, meist 25 bis 50 |
| Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI) | Ob Sie früher, pünktlich oder später in Rente gehen | 1,0 zur Regelaltersgrenze |
| Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI) | Um welche Rentenart es sich handelt | 1,0 bei Altersrente |
| Aktueller Rentenwert | Was ein Entgeltpunkt monatlich in Euro wert ist | 42,52 Euro (ab 1.7.2026) |
Beim Zugangsfaktor sinkt der Wert um 0,003 für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze aufhören – drei Jahre früher ergeben also 1,0 minus 0,108, sprich 0,892. Umgekehrt bringt jeder Monat Aufschub 0,005 hinzu. Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 bei der Altersrente und bei voller Erwerbsminderung, aber nur 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderungsrente. Wann Sie überhaupt abschlagsfrei gehen dürfen, klärt vorab der Rentenbeginn-Rechner.
Entgeltpunkte: was ein Arbeitsjahr wirklich wert ist
Die Rechnung dahinter ist unspektakulär: Ihr Bruttojahresverdienst wird durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten geteilt. Verdienen Sie 2026 genau 51.944 Euro, gibt es exakt einen Punkt. Verdienen Sie die Hälfte, gibt es einen halben. Nach oben ist bei der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro Schluss.
| Bruttoverdienst 2026 | Entgeltpunkte für dieses Jahr | Monatsrente aus diesem einen Jahr |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 0,5775 | 24,56 Euro |
| 45.000 Euro | 0,8664 | 36,84 Euro |
| 51.944 Euro (Durchschnitt) | 1,0000 | 42,52 Euro |
| 101.400 Euro (Höchstgrenze) | 1,9521 | 83,00 Euro |
Punkte gibt es dabei nicht nur für Beitragsjahre aus Erwerbsarbeit. Auch Kindererziehungszeiten werden Ihrem Konto gutgeschrieben, ohne dass Sie dafür selbst eingezahlt haben. Schul- und Studienzeiten dagegen bringen seit Langem keine Entgeltpunkte mehr – ein Punkt, an dem sich viele Akademiker verrechnen, weil sie eine alte Regel im Kopf haben.
Beispielrechnung: von den Punkten zur Monatsrente
Nehmen wir jemanden mit 38 Entgeltpunkten auf dem Konto – ein realistischer Wert nach einem langen Arbeitsleben mit leicht unterdurchschnittlichem Verdienst.
- Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze: 38 × 1,0 × 1,0 × 42,52 Euro = 1.615,76 Euro brutto im Monat.
- Rentenbeginn drei Jahre früher: 38 × 0,892 × 1,0 × 42,52 Euro = 1.441,26 Euro brutto im Monat.
- Unterschied: 174,50 Euro monatlich – lebenslang, auch mit 85 noch.
Zum Vergleich die vielzitierte Standardrente, an der sich die Politik orientiert: 45 Entgeltpunkte, pünktlicher Rentenbeginn, macht 1.913,40 Euro brutto. Diese Zahl beschreibt allerdings einen Modellfall, keinen Durchschnittsrentner – 45 volle Durchschnittsjahre schaffen die wenigsten.
Warum die Brutto-Rente nicht das Ende der Rechnung ist
Von den errechneten Beträgen gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und je nach Rentenhöhe und Rentenbeginn greift auch das Finanzamt zu. Was am Ende auf dem Konto landet, liegt daher spürbar unter dem Formelergebnis. Genau hier entsteht die Lücke, über die alle reden: Die Formel liefert eine ehrliche Zahl – sie liefert nur selten eine ausreichende. Wie groß der Abstand zum letzten Nettogehalt bei Ihnen ausfällt, lässt sich mit ein paar Angaben überschlagen, wenn Sie Ihre Rentenlücke berechnen.
Der zweite Schritt ist dann die Frage, womit Sie diese Lücke schließen. Dafür lohnt ein nüchterner Versicherungsvergleich, bevor Sie sich auf eine Vorsorgeform festlegen. Und ein Hinweis aus der Praxis, der oft untergeht: Die schönste Hochrechnung nützt nichts, wenn die Arbeitskraft vorher wegbricht. Wer mit 45 keine Punkte mehr sammeln kann, steht deutlich schlechter da als jemand mit ein paar Punkten weniger und einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Rücken.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich meine bisherigen Entgeltpunkte?
In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung und – ausführlicher – in der Rentenauskunft ab 55. Den genauen Verlauf Jahr für Jahr zeigt Ihr Versicherungsverlauf, den Sie jederzeit anfordern können.
Gibt es bei der Rentenberechnung noch Unterschiede zwischen Ost und West?
Nein. Die Angleichung der Rentenwerte ist mit der Rentenanpassung 2023 vollständig abgeschlossen worden. Seither gilt bundesweit derselbe aktuelle Rentenwert.
Wie viel kostet mich ein Jahr früher in Rente?
3,6 Prozent der Rente, also zwölf Monate zu je 0,3 Prozent. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen und wird auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen.
Steigt meine Rente nach dem Rentenbeginn noch?
Ja. Ihre Entgeltpunkte sind ab dem Rentenbeginn festgeschrieben, der aktuelle Rentenwert wird aber jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Zum 1. Juli 2026 betrug die Anpassung 4,24 Prozent.
Warum weicht meine eigene Rechnung von der Renteninformation ab?
Die Renteninformation rechnet Ihre bisherigen Punkte auf das Rentenalter hoch und unterstellt dabei, dass Sie weiter wie zuletzt verdienen. Zusätzlich weist sie den Betrag ohne künftige Rentenanpassungen aus – ein bewusst vorsichtiger Ansatz.
Lohnt es sich, freiwillig mehr einzuzahlen?
Das lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihre Steuerlast im Einzahlungsjahr und wie lange Sie die Rente voraussichtlich beziehen. Rechnen Sie beide Wege durch, bevor Sie eine größere Summe binden.