Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewO Fachlich geprüftMehr über den Experten
Fachlich geprüft von Andreas Quast. Die Altersgrenze von 50 Jahren und die Zulässigkeit von Teilzahlungen sind gegen § 187a SGB VI abgeglichen, das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze gegen die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2026, der aktuelle Rentenwert von 42,52 Euro gegen die Deutsche Rentenversicherung.
Rentenpunkte im Wortsinn kaufen kann niemand – man zahlt zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse, die daraus Entgeltpunkte errechnet. Der rechnerische Grundwert liegt 2026 bei rund 9.662 Euro je Entgeltpunkt. Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann damit Abschläge ausgleichen – geregelt in § 187a SGB VI. Ob sich das lohnt, hängt weniger von der Rendite ab als von zwei Fragen: Wie lange beziehen Sie die Rente, und wie hoch ist Ihr Steuersatz im Einzahlungsjahr?
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Entgeltpunkt kostet 2026 rechnerisch rund 9.662 Euro (vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro × Beitragssatz 18,6 Prozent).
- Ein Entgeltpunkt bringt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 42,52 Euro Bruttorente – rein rechnerisch also knapp 19 Jahre bis zum Break-even.
- Die Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI setzt eine besondere Rentenauskunft voraus; ein berechtigtes Interesse daran besteht erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres.
- Teilzahlungen sind ausdrücklich zulässig – Sie müssen die Summe nicht auf einen Schlag aufbringen.
- Eine Erstattung gezahlter Beiträge findet nicht statt. Wer seine Ruhestandsplanung ändert, kommt an das Geld nicht mehr heran.
Zwei Wege, die oft verwechselt werden
In der Beratung höre ich fast immer denselben Satz: „Ich würde gern Rentenpunkte nachkaufen.” Gemeint sind zwei völlig verschiedene Instrumente, die auch für verschiedene Menschen gedacht sind:
- Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI: für Pflichtversicherte, die vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen und die Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen möchten. Voraussetzung ist die Erklärung, eine solche vorzeitige Rente auch tatsächlich in Anspruch nehmen zu wollen.
- Freiwillige Beiträge nach § 7 SGB VI: für Menschen ohne Versicherungspflicht – etwa Selbstständige –, die ihr Rentenkonto überhaupt erst auffüllen oder Wartezeiten erfüllen wollen. Nach oben begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 101.400 Euro im Jahr liegt.
Wie aus Beiträgen überhaupt Entgeltpunkte werden und warum ein Durchschnittsverdiener genau einen Punkt pro Jahr sammelt, habe ich in der Rentenberechnung mit Entgeltpunkten ausführlich hergeleitet. Dieser Beitrag setzt dort an, wo die Grundlagen aufhören.
Was ein Entgeltpunkt 2026 kostet – und was er einbringt
| Größe | Wert 2026 | Bedeutung für die Rechnung |
|---|---|---|
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt | 51.944 Euro | Basis für den Preis je Entgeltpunkt |
| Beitragssatz allgemeine Rentenversicherung | 18,6 Prozent | Multiplikator auf das Durchschnittsentgelt |
| Rechnerischer Grundwert je Entgeltpunkt | rund 9.662 Euro | 51.944 Euro × 18,6 Prozent |
| Aktueller Rentenwert (ab 1.7.2026) | 42,52 Euro | monatliche Bruttorente je Entgeltpunkt |
| Jahresrente je Entgeltpunkt | 510,24 Euro | 42,52 Euro × 12 |
| Rechnerischer Break-even | knapp 19 Jahre | brutto, ohne Steuer und Rentenanpassungen |
Ein wichtiger Vorbehalt: Bei der Ausgleichszahlung teilt die Rentenversicherung diesen Grundwert durch den Zugangsfaktor. Je früher Sie in Rente gehen wollen, desto niedriger ist dieser Faktor – und desto höher fällt der Betrag je ausgeglichenem Punkt aus. Die verbindliche Summe steht ausschließlich in Ihrer besonderen Rentenauskunft, nicht in einer Tabelle im Netz. Wann Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn liegt, lässt sich vorab mit dem Rentenbeginn-Rechner eingrenzen.
Wann sich die Zahlung rechnet – und wann nicht
Knapp 19 Jahre Break-even klingt zunächst ernüchternd. Zwei Effekte verschieben die Rechnung aber deutlich zugunsten der Einzahlung:
- Steuerwirkung im Einzahlungsjahr. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind im Rahmen des Höchstbetrags – 2026 rund 30.826 Euro für Alleinstehende, das Doppelte bei Zusammenveranlagung – als Sonderausgaben abziehbar. Je höher Ihr Grenzsteuersatz im Berufsleben, desto kleiner der tatsächliche Nettoaufwand. Wie das in Ihrem Fall ausgeht, gehört in die Hände einer Steuerberatung oder eines Lohnsteuerhilfevereins – Steuerberatung darf ich als Versicherungsmakler nicht leisten.
- Rentenanpassungen. Der Rentenwert ist zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent gestiegen. Jede künftige Anpassung wirkt auch auf die zusätzlich erworbenen Punkte. Garantieren lässt sich das nicht, aber es ist der Grund, warum die reine Bruttorechnung den Wert eher unterschätzt.
Dagegen steht: Die Leistung ist an Ihre Lebenszeit gebunden. Wer die Rente nur wenige Jahre bezieht, holt die Einzahlung nicht heraus – Hinterbliebene erhalten allenfalls über die Witwen- oder Witwerrente einen Teil zurück. Wer stattdessen Kapital vererben oder flexibel darauf zugreifen will, ist mit einer privaten Rentenversicherung oder einem Depot oft besser bedient. Beides ist kein Ersatz für das andere: Die gesetzliche Zahlung liefert eine lebenslange, dynamisierte Rente ohne Kursrisiko, die private Lösung Flexibilität und Vererbbarkeit. Wer beides gegeneinander abwägt, sollte auch den restlichen Absicherungsbedarf im Blick behalten – ein kostenloser Versicherungsvergleich zeigt schnell, ob das Geld an anderer Stelle dringender gebraucht wird.
Die drei häufigsten Fehler in der Praxis
- Zu spät angefangen. Vor dem 50. Geburtstag gibt es die nötige Auskunft nicht. Wer erst mit 62 anfragt, hat kaum noch Zeit, die Summe über mehrere Steuerjahre zu verteilen – und verschenkt damit Steuerwirkung.
- Alles auf einmal überwiesen. Teilzahlungen sind zulässig. Eine große Einmalzahlung kann den Sonderausgaben-Höchstbetrag eines Jahres überschreiten; der übersteigende Teil verpufft steuerlich.
- Planung geändert, Geld gebunden. Sobald die vorzeitige Rente nicht in Anspruch genommen wird oder eine abschlagsfreie Rente möglich ist, sind weitere Zahlungen auf Basis dieser Auskunft nicht mehr zulässig. Erstattet wird nichts. Wenn sich Ihre Planung ändert, lassen Sie sich von der Rentenversicherung schriftlich bestätigen, wie sich die bereits gezahlten Beiträge auf Ihre Rente auswirken.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Rentenpunkte einfach kaufen wie ein Produkt?
Nein. Sie zahlen Beiträge, die die Rentenversicherung nach festen Regeln in Entgeltpunkte umrechnet. Einen freien Zukauf beliebiger Punktzahlen gibt es nicht – der Rahmen ergibt sich aus Ihrer Rentenauskunft oder aus der Beitragsbemessungsgrenze.
Ab welchem Alter ist die Ausgleichszahlung möglich?
Die besondere Rentenauskunft nach § 109 SGB VI, ohne die keine Zahlung nach § 187a SGB VI läuft, können Sie nach Vollendung des 50. Lebensjahres verlangen. So steht es in § 187a Absatz 1a SGB VI.
Muss ich den vollen Betrag auf einmal zahlen?
Nein, Teilzahlungen sind gesetzlich zugelassen. In der Praxis verteilen die meisten die Summe über mehrere Jahre – schon wegen des steuerlichen Höchstbetrags.
Was passiert, wenn ich doch bis zur Regelaltersgrenze arbeite?
Weitere Zahlungen auf Grundlage der erteilten Auskunft sind dann nicht mehr zulässig, und eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge sieht das Gesetz nicht vor. Lassen Sie sich in diesem Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger konkret ausrechnen, wie die geleisteten Beiträge in Ihrem Rentenkonto berücksichtigt werden.
Kann mein Arbeitgeber die Ausgleichszahlung übernehmen?
Das kommt vor, etwa im Rahmen von Altersteilzeit- oder Abfindungsmodellen. Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung unterscheidet sich dabei von der privaten Einzahlung – das gehört vorab geklärt, nicht nachträglich.
Lohnt sich die Einzahlung mehr als eine private Vorsorge?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die gesetzliche Zahlung liefert eine lebenslange, an die Rentenanpassung gekoppelte Leistung ohne Kursrisiko, bindet das Geld aber unwiderruflich. Private Lösungen bleiben flexibel und vererbbar, tragen dafür Markt- oder Kostenrisiken. Wer bereits nahe an der Rente steht und einen hohen Steuersatz hat, fährt mit der Ausgleichszahlung häufig gut – wer 20 Jahre Zeit hat und Kapital aufbauen will, eher nicht.
Alle Rechengrößen: Stand 2026.