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Fachlich geprüft von Andreas Quast. Die Folgen einer Kündigung sind gegen § 93 und § 22 Nr. 5 EStG abgeglichen, Ruhenlassen, Wechselfrist und die 150-Euro-Kostengrenze gegen § 1 AltZertG, die Wechselmöglichkeiten ab 2027 gegen die FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Reform der privaten Altersvorsorge.
Einen Riester-Vertrag zu kündigen, ist fast immer die teuerste Lösung: Der Anbieter zieht alle erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile vom Guthaben ab, und die Erträge werden zusätzlich versteuert. Wer nicht mehr einzahlen will oder kann, lässt den Vertrag besser ruhen – die Förderung bleibt dann erhalten. Wer mit dem Anbieter unzufrieden ist, wechselt, statt zu kündigen. Und seit der Reform der privaten Altersvorsorge gibt es ab 2027 einen weiteren Ausweg. Stand: September 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Kündigen und auszahlen lassen gilt als „schädliche Verwendung“: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert (§ 93 EStG).
- Jeder Riester-Vertrag muss sich ruhen lassen – das ist ein gesetzlicher Anspruch, kein Entgegenkommen des Anbieters.
- Beim Ruhenlassen bleibt die bisherige Förderung vollständig im Vertrag, es fließen nur keine neuen Zulagen.
- Ein Anbieterwechsel ist förderunschädlich; der alte Anbieter darf dafür höchstens 150 Euro berechnen.
- Bestehende Verträge haben Bestandsschutz. Ab 2027 ist ein Wechsel in die neue Förderung oder das Altersvorsorgedepot möglich, ohne die Förderung zurückzuzahlen.
Was bei einer Kündigung tatsächlich passiert
Viele gehen davon aus, dass sie bei einer Kündigung ihr eingezahltes Geld zurückbekommen. Das stimmt nur zum Teil. Das Einkommensteuergesetz behandelt die Auszahlung des Riester-Guthabens vor Rentenbeginn als schädliche Verwendung. Die Folgen sind dreifach:
- Zulagen zurück: Alle Grund- und Kinderzulagen, die in den Vertrag geflossen sind, gehen an die Zulagenstelle zurück. Der Anbieter behält sie direkt vom Guthaben ein.
- Steuervorteil zurück: Wer die Beiträge zusätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht hat, muss auch diese Steuerersparnis zurückzahlen.
- Erträge steuerpflichtig: Was der Vertrag an Zinsen oder Wertzuwachs erwirtschaftet hat, wird im Auszahlungsjahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Dazu kommt ein Effekt, der mit dem Steuerrecht nichts zu tun hat: Die Abschluss- und Vertriebskosten werden bei Riester-Verträgen auf mindestens die ersten fünf Vertragsjahre verteilt. Wer nach wenigen Jahren kündigt, hat einen großen Teil dieser Kosten bereits bezahlt, ohne dass das Geld lange arbeiten konnte. Der ausgezahlte Betrag liegt dann nicht selten unter der Summe der eigenen Einzahlungen.
Kündigen, ruhen lassen oder wechseln im Vergleich
| Option | Bisherige Förderung | Neue Zulagen | Geld verfügbar? | Typischer Anlass |
|---|---|---|---|---|
| Kündigen und auszahlen | wird zurückgefordert | keine | ja, abzüglich Förderung und Steuer | akuter Geldbedarf ohne Alternative |
| Ruhen lassen (beitragsfrei) | bleibt erhalten | keine, solange nichts eingezahlt wird | nein | Einkommen sinkt, Elternzeit, Selbstständigkeit |
| Anbieterwechsel | bleibt erhalten | ja, beim neuen Vertrag | nein | hohe Kosten, schwache Rendite |
| Wechsel in neue Förderung (ab 2027) | bleibt erhalten | nach neuem Modell | nein | neue Zulagenstaffel ist günstiger |
Ruhen lassen: der Normalfall, wenn das Geld knapp wird
Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz schreibt vor, dass jeder zertifizierte Vertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase ruhen gelassen werden kann. Praktisch bedeutet das: Sie stellen die Zahlungen ein, und der Vertrag läuft beitragsfrei weiter. Das angesparte Kapital samt Zulagen bleibt stehen, die Garantie auf die bis dahin eingezahlten Beiträge und Zulagen ebenfalls.
Zwei Dinge sollten Sie dabei im Blick behalten. Erstens laufen Verwaltungskosten weiter, auch wenn nichts mehr eingezahlt wird. Bei sehr kleinen Guthaben kann das über Jahre spürbar werden. Zweitens gibt es für die Ruhezeit keine Zulagen. Wer später wieder einsteigt, bekommt die Förderung ab dann wieder, für die Lücke aber nicht rückwirkend.
In der Beratung sehe ich häufig, dass ein ruhender Vertrag einfach vergessen wird. Deshalb lohnt es sich, einmal im Jahr die Standmitteilung anzuschauen: Wächst das Guthaben noch, oder frisst die Kostenseite den Ertrag auf? Dann ist eher ein Wechsel das Thema.
Anbieterwechsel: wenn nicht die Förderung, sondern der Vertrag das Problem ist
Hohe laufende Kosten und magere Verzinsung sind der häufigste Grund, warum Kunden ihren Riester-Vertrag loswerden wollen. Dafür gibt es einen förderunschädlichen Weg: Sie kündigen mit drei Monaten Frist zum Quartalsende und lassen das Kapital direkt auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen, der auf Ihren Namen läuft. Die Förderung wandert dabei mit.
Der bisherige Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro berechnen. Beim neuen Vertrag fallen allerdings in der Regel wieder Abschluss- und Vertriebskosten an. Ein Wechsel rechnet sich also nur, wenn der neue Vertrag bei den laufenden Kosten deutlich günstiger ist und noch genug Zeit bis zum Rentenbeginn bleibt.
Was die Reform ab 2027 ändert
Riester-Neuabschlüsse sind nur noch bis Ende 2026 möglich. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Anbieter die neuen geförderten Produkte anbieten, darunter das Altersvorsorgedepot mit der neuen Zulagenstaffel. Für bestehende Verträge gilt Bestandsschutz – niemand muss etwas tun.
Laut Bundesfinanzministerium gibt es zwei Wege, die bisherige Förderung mitzunehmen, ohne sie zurückzuzahlen:
- Nur die Förderung umstellen: Per Erklärung gegenüber dem Anbieter wechselt der bestehende Vertrag in die neue steuerliche Förderung, die übrigen Konditionen bleiben.
- In ein neues Produkt wechseln: Das Guthaben geht in einen Neuvertrag nach neuem Recht. Dabei können Wechsel‑, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Für viele, die gerade mit dem Gedanken an eine Kündigung spielen, ist das der wichtigste Punkt: Wer 2026 kündigt, verliert die Förderung endgültig. Wer den Vertrag ruhen lässt, hält sich die Möglichkeit offen, 2027 in Ruhe zu vergleichen.
Wann eine Kündigung trotzdem vertretbar sein kann
Es gibt Fälle, in denen die Rechnung anders ausfällt. Wer nie Zulagen beantragt und keine Sonderausgaben geltend gemacht hat, muss auch nichts zurückzahlen – dann bleibt nur die Steuer auf die Erträge. Und wer das Geld wirklich dringend braucht und keine andere Reserve hat, muss die Verluste gegen die Alternative abwägen, etwa einen teuren Dispo. Vor einer solchen Entscheidung sollten Sie sich vom Anbieter schriftlich geben lassen, welcher Betrag nach allen Abzügen tatsächlich ausgezahlt würde.
Wer eine selbst genutzte Immobilie kauft, baut oder entschuldet, kann das Guthaben unter Umständen förderunschädlich als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag entnehmen. Das ist keine Kündigung im eigentlichen Sinn und hat eigene Voraussetzungen. Wie groß Ihre Versorgungslücke ohne den Riester-Vertrag wäre, können Sie mit dem Rentenbeginn-Rechner überschlagen. Welche Bausteine daneben für die Altersvorsorge infrage kommen, zeigt unsere Seite zur privaten Rentenversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich bei einer Riester-Kündigung alle Zulagen zurückzahlen?
Ja. Bei einer Auszahlung vor Rentenbeginn werden alle Zulagen und die gesondert festgestellten Steuervorteile zurückgefordert. Der Anbieter behält den Betrag direkt vom Guthaben ein. Zusätzlich werden die Erträge versteuert.
Was ist der Unterschied zwischen ruhen lassen und beitragsfrei stellen?
Im Alltag meinen beide Begriffe dasselbe: Sie zahlen nichts mehr ein, der Vertrag bleibt bestehen. Das Gesetz spricht vom Ruhenlassen, viele Anbieter von Beitragsfreistellung.
Verliere ich beim Ruhenlassen meine bisherigen Zulagen?
Nein. Die bereits gezahlten Zulagen bleiben im Vertrag. Sie erhalten nur für die Zeit ohne Einzahlung keine neuen.
Kann ich einen ruhenden Riester-Vertrag später wieder besparen?
Ja. Sobald Sie wieder einzahlen, besteht auch wieder Anspruch auf Zulagen, sofern Sie weiterhin förderberechtigt sind. Für die Ruhezeit wird nichts nachgezahlt.
Was kostet ein Wechsel zu einem anderen Riester-Anbieter?
Der bisherige Anbieter darf für die Übertragung höchstens 150 Euro verlangen. Beim neuen Anbieter können erneut Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Sollte ich meinen Riester-Vertrag wegen der Reform 2027 kündigen?
Nein. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz. Ab 2027 ist ein Wechsel in die neue Förderung oder in ein neues Produkt möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen. Eine Kündigung würde genau diesen Vorteil verspielen.
Was passiert mit dem Riester-Vertrag, wenn ich sterbe?
Förderunschädlich ist die Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners oder eine Hinterbliebenenrente. Erhalten andere Erben das Kapital, werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert.