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Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung 2026: Dei­ne Fami­lie zuver­läs­sig und güns­tig absichern

Aktualisiert: 14. August 2026  ·  Veröffentlicht: 05. Januar 2023

Fach­lich geprüft mit Fokus auf Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit, ver­bun­de­ne Leben und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien – damit die Absi­che­rung der Hin­ter­blie­be­nen zum tat­säch­li­chen Bedarf passt.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil – die ver­ein­bar­te Sum­me geht steu­er­frei an dei­ne Hinterbliebenen.
  • Faust­for­mel für die Ver­si­che­rungs­sum­me: das 3- bis 5‑fache Jah­res­brut­to­ein­kom­men – lau­fen­de Immo­bi­li­en­kre­di­te voll­stän­dig abde­cken, pro Kind aufschlagen.
  • Gesun­de jun­ge Nicht­rau­cher zah­len oft nur weni­ge Euro im Monat.
  • Die Lauf­zeit soll­te den Zeit­raum abde­cken, in dem ande­re finan­zi­ell von dir abhän­gen – etwa bis zur Kre­dit-Til­gung oder bis die Kin­der wirt­schaft­lich auf eige­nen Füßen stehen.
  • Auf Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien ach­ten, damit die Sum­me bei Hei­rat, Kin­dern oder Haus­kauf mit­wach­sen kann.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung (rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil) zahlt eine vor­her ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me steu­er­frei an dei­ne Hin­ter­blie­be­nen, wenn du wäh­rend der Lauf­zeit stirbst. So sind Part­ner, Kin­der oder ein lau­fen­der Immo­bi­li­en­kre­dit finan­zi­ell abge­si­chert, falls dein Ein­kom­men weg­fällt. Der Bei­trag hängt vor allem von Alter, Rau­cher­sta­tus, Gesund­heit, Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit ab – gesun­de jun­ge Nicht­rau­cher zah­len oft nur weni­ge Euro im Monat. Berech­ne dei­nen Bei­trag direkt hier und siche­re den Schutz für dei­ne Liebsten.

Aktua­li­siert am: 27.06.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 27.06.2026
Kos­ten­lo­se Risi­ko­le­ben-Anfra­geUnver­bind­lich · wir prü­fen Tari­fe für dei­ne Situation

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist der wich­tigs­te Bau­stein, wenn Men­schen von dei­nem Ein­kom­men abhän­gen – etwa Part­ner, Kin­der oder Mit­kre­dit­neh­mer bei einer Immo­bi­lie. Stirbst du wäh­rend der ver­ein­bar­ten Lauf­zeit, erhält die von dir benann­te Per­son die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me steu­er­frei aus­ge­zahlt. Anders als bei der Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung gibt es kei­nen Spar­an­teil: Du bezahlst aus­schließ­lich für den Todes­fall­schutz, wes­halb die Bei­trä­ge ver­gleichs­wei­se güns­tig sind. So blei­ben Mie­te, Kre­dit oder der Lebens­un­ter­halt dei­ner Fami­lie gesi­chert, auch wenn dein Ein­kom­men plötz­lich wegfällt.

Das Wich­tigs­te zur Risikolebensversicherung

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist ein rei­ner Todes­fall­schutz: Sie zahlt eine vor­her ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me steu­er­frei an dei­ne Hin­ter­blie­be­nen, wenn du wäh­rend der Lauf­zeit stirbst. Einen Spar­an­teil gibt es nicht – anders als bei der Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung fließt dein Bei­trag voll­stän­dig in den Schutz, wes­halb die Kos­ten nied­rig blei­ben. Sinn­voll ist sie vor allem für Fami­li­en, Paa­re und alle, die einen Kre­dit oder eine Immo­bi­lie abzu­si­chern haben.

Auf einen Blick

  • Rei­ner Todes­fall­schutz – die Ver­si­che­rungs­sum­me wird im Todes­fall steu­er­frei aus­ge­zahlt; es gibt kei­nen Spar- oder Aus­zah­lungs­an­teil zu Lebzeiten.
  • Als Faust­for­mel für die Ver­si­che­rungs­sum­me gel­ten das 3- bis 5‑fache Jah­res­brut­to­ein­kom­men bzw. min­des­tens die offe­ne Kreditsumme.
  • Die Bei­trä­ge sind güns­tig, beson­ders für jun­ge, gesun­de Nicht­rau­cher – oft nur weni­ge Euro im Monat.
  • Gesund­heits­fra­gen wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten: Es gilt die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht – fal­sche Anga­ben kön­nen den Schutz im Ernst­fall kosten.
  • Eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie oder Ver­län­ge­rungs­op­ti­on erlaubt spä­ter mehr Schutz ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung – etwa bei Hei­rat, Geburt oder Hauskauf.
Steu­er­freie Leis­tung

Stirbt die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Lauf­zeit, erhält die benann­te Per­son die ver­ein­bar­te Sum­me steu­er­frei – ohne Spar­an­teil, allein für den Todesfallschutz.

Güns­ti­ge Bei­trä­ge

Der Bei­trag hängt von Alter, Rau­cher­sta­tus, Gesund­heit, Sum­me und Lauf­zeit ab. Gesun­de jun­ge Nicht­rau­cher zah­len häu­fig nur weni­ge Euro pro Monat.

Fle­xi­bel anpass­bar

Mit Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kannst du die Sum­me bei wich­ti­gen Ereig­nis­sen erhö­hen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung und ohne neu­en Vertrag.

War­um sich der Ver­gleich lohnt

Bei glei­cher Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit lie­gen zwi­schen den Anbie­tern oft spür­ba­re Unter­schie­de im Jah­res­bei­trag – und auch die Gesund­heits­fra­gen, die Auf­nah­me von Rau­chern sowie Zusatz­op­tio­nen wie eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie unter­schei­den sich deut­lich. Ein Ver­gleich prüft Bei­trag, Bedin­gun­gen und Optio­nen in einem Schritt. Berech­ne dei­nen Tarif im Rech­ner oben.

Gren­zen die­ses Rat­ge­bers: Die­se Sei­te ist kei­ne indi­vi­du­el­le Bera­tung. Bei­trä­ge, Bedin­gun­gen und Ange­bo­te ändern sich – maß­geb­lich sind immer die aktu­el­len Tarifunterlagen.

Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist eine Lebens­ver­si­che­rung mit rei­nem Todes­fall­schutz. Du ver­ein­barst eine fes­te Ver­si­che­rungs­sum­me und eine Lauf­zeit; stirbst du inner­halb die­ser Zeit, wird die Sum­me steu­er­frei an die von dir benann­te Per­son aus­ge­zahlt. Es gibt kei­nen Spar­an­teil – im Unter­schied zur Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung bekommst du also am Lauf­zeit­ende nichts zurück, dafür sind die Bei­trä­ge deut­lich niedriger.

Merk­malTypi­sche Aus­prä­gung (Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung)
Leis­tungsteu­er­freie Aus­zah­lung der Ver­si­che­rungs­sum­me im Todesfall
Spar­an­teilkei­ner – rei­ner Todes­fall­schutz (kein Kapitalaufbau)
Bei­tragabhän­gig von Alter, Rau­cher­sta­tus, Gesund­heit, Sum­me, Lauf­zeit, Beruf/Hobbys
Lauf­zeitfrei wähl­bar, oft bis Kre­di­tende oder bis die Kin­der selb­stän­dig sind
Gesund­heits­prü­fungGesund­heits­fra­gen beim Abschluss (vor­ver­trag­li­che Anzeigepflicht)
Bezugs­rechtfrei wähl­bar – z. B. Part­ner, Kin­der oder kre­dit­ge­ben­de Bank

Wich­tig zur Abgren­zung: Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung dient allein der Hin­ter­blie­be­nen­ab­si­che­rung und ist kein Geld­an­la­ge­pro­dukt. Wer wäh­rend der Lauf­zeit über­lebt, erhält kei­ne Aus­zah­lung – genau des­halb ist der Schutz so preis­wert. Die ver­ein­bar­te Sum­me soll­te des­halb an dem aus­ge­rich­tet sein, was dei­ne Fami­lie im Ernst­fall wirk­lich braucht.

Ein ent­schei­den­der Punkt wird häu­fig über­se­hen: Beim Abschluss musst du Gesund­heits­fra­gen wahr­heits­ge­mäß beant­wor­ten. Es gilt die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht – wer­den Vor­er­kran­kun­gen ver­schwie­gen, kann der Ver­si­che­rer die Leis­tung im Todes­fall kür­zen oder ver­wei­gern. Sinn­voll ist zudem eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie: Sie erlaubt dir, die Ver­si­che­rungs­sum­me bei Ereig­nis­sen wie Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Haus­kauf spä­ter zu erhö­hen, ohne erneu­te Gesundheitsprüfung.

Video: Wozu – und der Über-Kreuz-Steuertipp

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Sie zahlt im Todes­fall der ver­si­cher­ten Per­son eine fes­te Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen – und sichert so die Men­schen ab, die finan­zi­ell von Dir abhängen.
  • Beson­ders wich­tig für Fami­li­en mit Kin­dern, Paa­re mit gemein­sa­mer Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung und Alleinverdiener.
  • Über-Kreuz-Schal­tung für unver­hei­ra­te­te Paa­re: Jeder ver­si­chert das Leben des ande­ren und ist selbst Ver­si­che­rungs­neh­mer – so bleibt die Aus­zah­lung steu­er­frei (kei­ne Erbschaftsteuer).
Tran­skript anzei­gen

Wofür brau­che ich eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung – und für wen ist sie wirk­lich wich­tig? Sie zahlt im Todes­fall der ver­si­cher­ten Per­son eine vor­her fest­ge­leg­te Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen. Damit sichern Sie die Men­schen ab, die finan­zi­ell von Ihnen abhän­gen. Beson­ders wich­tig ist sie für Fami­li­en mit Kin­dern, für Paa­re, die zusam­men eine Immo­bi­lie finan­ziert haben, und für Allein­ver­die­ner. Ein wich­ti­ger Tipp für unver­hei­ra­te­te Paa­re: die soge­nann­te Über-Kreuz-Schal­tung. Dabei ver­si­chert jeder Part­ner das Leben des ande­ren und ist selbst Ver­si­che­rungs­neh­mer. So bleibt die Aus­zah­lung im Todes­fall kom­plett steu­er­frei – ohne Erb­schaft­steu­er. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe auf versicherungsvergleiche.de – kos­ten­los und unverbindlich.

Für wen ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sinnvoll?

Sinn­voll ist eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung immer dann, wenn ande­re Men­schen finan­zi­ell von dir abhän­gen oder gemein­sa­me Ver­pflich­tun­gen bestehen. Beson­ders wich­tig ist der Schutz für Fami­li­en mit Kin­dern, Paa­re, Immo­bi­li­en­käu­fer und Kre­dit­neh­mer, Allein­ver­die­ner sowie für Selbst­stän­di­ge und Geschäfts­part­ner.

Ziel­grup­peSitua­ti­onAbsi­che­rung sinnvoll?
Fami­li­en mit KindernKin­der sind auf das Ein­kom­men der Eltern angewiesenJa – sehr wichtig
Paa­regemein­sa­me Mie­te, Kre­di­te oder LebenshaltungJa
Immo­bi­li­en­käu­fer / Kreditnehmerlau­fen­de Finan­zie­rung, die abge­si­chert wer­den mussJa – oft von der Bank gewünscht
Allein­ver­die­nereine Per­son trägt das FamilieneinkommenJa – sehr wichtig
Selbst­stän­di­ge / GeschäftspartnerBetrieb, Kre­di­te oder Teil­ha­ber abzusichernJa

Für Fami­li­en und Allein­ver­die­ner ist der Schutz beson­ders wich­tig: Fällt das Haupt­ein­kom­men weg, kann die Ver­si­che­rungs­sum­me Mie­te, Lebens­hal­tung und die Aus­bil­dung der Kin­der auf­fan­gen. Immo­bi­li­en­käu­fer und Kre­dit­neh­mer sichern mit der Poli­ce die offe­ne Rest­schuld ab, sodass Part­ner oder Fami­lie das Haus nicht ver­kau­fen müs­sen. Auch Selbst­stän­di­ge und Geschäfts­part­ner nut­zen die Risi­ko­le­ben, um Betriebs­kre­di­te oder die gegen­sei­ti­ge Absi­che­rung im Unter­neh­men zu regeln.

Video: Die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me berechnen

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Faust­re­gel: das drei- bis fünf­fa­che Dei­nes Bruttojahreseinkommens.
  • Genau­er gerech­net: Rest­schuld Dei­ner Immo­bi­lie plus der Betrag, den Dei­ne Fami­lie zum Leben braucht, bis die Kin­der auf eige­nen Bei­nen stehen.
  • Sicherst Du vor allem einen Kre­dit ab, ist eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me sinn­voll – sie sinkt par­al­lel zur Rest­schuld und ist günstiger.
Tran­skript anzei­gen

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung – aber wie hoch soll­te die Ver­si­che­rungs­sum­me sein? Genau hier machen vie­le einen teu­ren Feh­ler. Ist die Sum­me zu nied­rig, steht Ihre Fami­lie im Ernst­fall trotz­dem vor einer Lücke. Als Faust­re­gel gilt: das drei- bis fünf­fa­che Ihres Brut­to­jah­res­ein­kom­mens. Noch genau­er rech­nen Sie so: Addie­ren Sie alle lau­fen­den Ver­pflich­tun­gen – vor allem die Rest­schuld Ihrer Immo­bi­lie – und den Betrag, den Ihre Fami­lie zum Leben braucht, bis die Kin­der auf eige­nen Bei­nen ste­hen. Wenn Sie vor allem einen Kre­dit absi­chern, kann eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me sinn­voll sein – sie sinkt par­al­lel zur Rest­schuld und ist dadurch güns­ti­ger. Rech­nen Sie Ihren Bedarf ehr­lich durch und ver­glei­chen Sie auf versicherungsvergleiche.de, kostenlos.

Die rich­ti­ge Ver­si­che­rungs­sum­me: Wie viel Schutz brauchst du?

Die Ver­si­che­rungs­sum­me ist die wich­tigs­te Stell­schrau­be dei­ner Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Als bewähr­te Faust­for­mel gilt das 3- bis 5‑fache dei­nes Jah­res­brut­to­ein­kom­mens. Steht ein Kre­dit im Raum, soll­te die Sum­me min­des­tens die offe­ne Rest­schuld plus einen Puf­fer abde­cken; für jedes Kind planst du zusätz­li­chen Schutz ein.

Faust­for­mel: 3–5x Jah­res­brut­to

Eine Sum­me in Höhe des 3- bis 5‑fachen Jah­res­brut­to­ein­kom­mens gibt der Fami­lie meh­re­re Jah­re Zeit, sich finan­zi­ell neu aufzustellen.

Bei Kre­di­ten: Rest­schuld + Puf­fer

Siche­re min­des­tens die offe­ne Kre­dit­sum­me ab und rech­ne einen Puf­fer ein, damit neben der Til­gung auch lau­fen­de Kos­ten gedeckt sind.

Pro Kind auf­schla­gen

Für jedes Kind soll­test du die Sum­me erhö­hen – bis zum Ende von Schu­le und Aus­bil­dung ent­ste­hen über Jah­re zusätz­li­che Kosten.

Bestehen­de Absi­che­rung anrech­nen

Vor­han­de­nes Ver­mö­gen, wei­te­re Poli­cen oder Ansprü­che kannst du gegen­rech­nen, um die benö­tig­te Sum­me rea­lis­tisch zu bestimmen.

Am bes­ten rech­nest du in zwei Schrit­ten: Erst deckst du fes­te Ver­pflich­tun­gen wie einen lau­fen­den Immo­bi­li­en­kre­dit voll­stän­dig ab, dann ergänzt du einen Betrag für den lau­fen­den Lebens­un­ter­halt dei­ner Fami­lie – ori­en­tiert an der Faust­for­mel von 3 bis 5 Jah­res­brut­to­ein­kom­men und auf­ge­schla­gen pro Kind. Lie­ber etwas groß­zü­gi­ger kal­ku­lie­ren: Da die Bei­trä­ge für jun­ge, gesun­de Nicht­rau­cher nied­rig sind, kos­tet eine höhe­re Sum­me oft nur weni­ge Euro mehr im Monat, gibt der Fami­lie im Ernst­fall aber spür­bar mehr Spielraum.

Was kos­tet eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung? Bei­trag & Faktoren

Was eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kos­tet, hängt vor allem von dei­nem Alter bei Abschluss, dei­nem Rau­cher­sta­tus, dei­nem Gesund­heits­zu­stand, der gewähl­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, der Lauf­zeit sowie von Beruf und ris­kan­ten Hob­bys ab. Rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil ist ver­gleichs­wei­se güns­tig; je jün­ger und gesun­der du bei Abschluss bist, des­to nied­ri­ger fällt dein Bei­trag über die gesam­te Lauf­zeit aus.

SchutzJah­res­bei­trag (Ori­en­tie­rung)Woge­gen
Gesun­der Nicht­rau­cher, ~30 J.oft nied­ri­ger ein­stel­li­ger bis nied­rig zwei­stel­li­ger MonatsbeitragTodes­fall in der Lauf­zeit (100.000 €, 20 J.)
Rau­cher, sonst glei­che Wertedeut­lich höher als beim Nichtraucherglei­cher Todes­fall­schutz, höhe­res Risiko
Höhe­re Sum­me oder län­ge­re Laufzeitsteigt ent­spre­chendgrö­ße­rer Absicherungsbedarf

Was den Bei­trag bestimmt

Alter & Lauf­zeit

Der wich­tigs­te Fak­tor: Je jün­ger du bei Abschluss bist und je kür­zer die ver­ein­bar­te Lauf­zeit, des­to güns­ti­ger ist der Bei­trag – er bleibt in der Regel über die gesam­te Lauf­zeit konstant.

Rau­cher & Gesund­heit

Nicht­rau­cher zah­len deut­lich weni­ger als Rau­cher. Vor­er­kran­kun­gen kön­nen zu Zuschlä­gen füh­ren; ein guter Gesund­heits­zu­stand senkt den Beitrag.

Ver­si­che­rungs­sum­me

Eine höhe­re Todes­fall­sum­me erhöht den Bei­trag – sie soll­te sich am tat­säch­li­chen Absi­che­rungs­be­darf der Hin­ter­blie­be­nen und an lau­fen­den Kre­di­ten orientieren.

Beruf & Hob­bys

Risi­ko­rei­che Beru­fe und gefähr­li­che Hob­bys kön­nen den Bei­trag erhö­hen, weil sie das Todes­fall­ri­si­ko wäh­rend der Lauf­zeit beeinflussen.

Steu­er-Hin­weis: Die im Todes­fall fäl­li­ge Ver­si­che­rungs­sum­me wird steu­er­frei an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt. Bei geschick­ter Ver­trags­ge­stal­tung – etwa der Über-Kreuz-Absi­che­rung – lässt sich zudem Erb­schaft­steu­er ver­mei­den. Mit kon­stan­ten Bei­trä­gen blei­ben die lau­fen­den Kos­ten über die gesam­te Lauf­zeit gut kalkulierbar.

Leis­tungs­ar­ten & Vertragsmodelle

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt eine ver­ein­bar­te Sum­me, wenn die ver­si­cher­te Per­son wäh­rend der Lauf­zeit stirbt. Beim Ver­lauf der Sum­me hast du die Wahl: Die kon­stan­te Ver­si­che­rungs­sum­me bleibt über die gesam­te Lauf­zeit gleich hoch, die fal­len­de (annui­tä­tisch fal­len­de) Sum­me sinkt Jahr für Jahr – ide­al zur Absi­che­rung eines Immo­bi­li­en­kre­dits, des­sen Rest­schuld eben­falls abnimmt. Für Paa­re gibt es zudem die ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung und die Über-Kreuz-Absi­che­rung.

Merk­malKon­stan­te Sum­meFal­len­de Sum­meVer­bun­den / Über Kreuz
Todes­fall­schutz in der LaufzeitJaJaJa
Sum­me bleibt gleich hochJaNeinje nach Wahl
Sum­me sinkt mit RestschuldNeinJa
Geeig­net zur KreditabsicherungJabeson­ders gutJa
Fami­li­en­schutz allgemeinJabedingtJa
Absi­che­rung bei­der Partnerein­zelnein­zelnJa
Erb­schaft­steu­er optimierbarneinneinJa (Über Kreuz)

Faust­re­gel: Willst du in ers­ter Linie dei­ne Fami­lie beim Weg­fall des Ein­kom­mens absi­chern, ist die kon­stan­te Sum­me meist die rich­ti­ge Wahl. Geht es vor allem um einen Immo­bi­li­en­kre­dit, passt die fal­len­de Sum­me gut zur sin­ken­den Rest­schuld und ist güns­ti­ger. Unver­hei­ra­te­te Paa­re soll­ten die Über-Kreuz-Absi­che­rung prü­fen: Jeder Part­ner ver­si­chert das Leben des ande­ren, wird selbst Ver­si­che­rungs­neh­mer und Bezugs­be­rech­tig­ter – so fällt im Todes­fall kei­ne Erb­schaft­steu­er auf die Sum­me an.

Für wen sich die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung beson­ders lohnt

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichert die Men­schen ab, die finan­zi­ell von dir abhän­gen – für einen ver­gleichs­wei­se gerin­gen Bei­trag. Meh­re­re Grup­pen pro­fi­tie­ren von der pas­sen­den Absi­che­rung besonders.

Fami­li­en mit Kin­dern

Fällt ein Eltern­teil weg, sichert die ver­ein­bar­te Sum­me den Lebens­stan­dard der Kin­der und des Part­ners – von der Mie­te bis zur Ausbildung.

Immo­bi­li­en­kre­dit

Wer ein Haus oder eine Woh­nung finan­ziert, schützt mit einer (fal­len­den) Sum­me die Fami­lie davor, die Rest­schuld allein tra­gen zu müssen.

Allein­ver­die­ner

Hängt das Haus­halts­ein­kom­men an einer Per­son, ist der Todes­fall­schutz beson­ders wich­tig, um die Hin­ter­blie­be­nen finan­zi­ell abzusichern.

Unver­hei­ra­te­te Paa­re & Selbst­stän­di­ge

Paa­re ohne Trau­schein sichern sich per Über-Kreuz-Absi­che­rung steu­er­op­ti­miert ab; Selbst­stän­di­ge und Geschäfts­part­ner schüt­zen Fami­lie und Betrieb.

Weil der Bei­trag vor allem an Alter, Gesund­heit und der gewähl­ten Sum­me hängt, ist der Ein­stieg beson­ders güns­tig, wenn du früh und gesund abschließt. Das macht die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung gera­de für jun­ge Fami­li­en und Kre­dit­neh­mer gut planbar.

Wich­ti­ge Vertragsoptionen

Ein guter Tarif lässt sich an ver­än­der­te Lebens­si­tua­tio­nen anpas­sen. Die­se Optio­nen ent­schei­den dar­über, wie fle­xi­bel dein Schutz über die Jah­re bleibt – oft ohne erneu­te Gesundheitsprüfung.

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie

Bei Hei­rat, Geburt eines Kin­des oder Immo­bi­li­en­kauf kannst du die Sum­me erhö­hen – ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung. Auch eine Ver­län­ge­rungs­op­ti­on sichert dir spä­te­ren Schutz.

Vor­ge­zo­ge­ne Leis­tung

Man­che Tari­fe zah­len die Sum­me bereits bei einer dia­gnos­ti­zier­ten schwe­ren Krank­heit mit begrenz­ter Lebens­er­war­tung aus – noch zu Lebzeiten.

Bei­trags­stun­dung & welt­wei­ter Schutz

Bei Arbeits­lo­sig­keit kann der Bei­trag zeit­wei­se gestun­det wer­den; der Todes­fall­schutz gilt in der Regel welt­weit – unab­hän­gig davon, wo du dich aufhältst.

Für die Bei­trags­hö­he spielt der ein­zel­ne Anbie­ter eine gerin­ge­re Rol­le als dei­ne per­sön­li­chen Daten – ent­schei­dend sind Alter, Gesund­heit, Sum­me und Lauf­zeit sowie die ent­hal­te­nen Optio­nen. Den pas­sen­den Bei­trag für dei­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ermit­telt der Rech­ner oben.

So ver­glei­chen wir Risikoleben-Tarife

Ein guter Ver­gleich schaut nicht nur auf den Monats­bei­trag, son­dern auf das Gesamt­pa­ket aus Preis-Leis­tung, Bedin­gungs­qua­li­tät, Gesund­heits­fra­gen und Service rund um den Vertrag.

Preis-Leis­tung & Bedin­gun­gen

Wir schau­en auf das Ver­hält­nis von Bei­trag und Leis­tung sowie auf die Qua­li­tät der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen – etwa Ver­zicht auf das Recht der Anfech­tung und kla­re Definitionen.

Gesund­heits­fra­gen & Nach­ver­si­che­rung

Wie umfang­reich die Gesund­heits­fra­gen sind und ob eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ohne erneu­te Prü­fung ent­hält ist – wich­tig für spä­te­re Anpassungen.

Dienst­leis­tung

Wie schnell der Schutz beginnt, wie trans­pa­rent der Abschluss läuft und wie zuver­läs­sig die Leis­tung im Todes­fall regu­liert wird.

Ver­glei­che auf die­ser Grund­la­ge – nicht nur nach dem nied­rigs­ten Preis. Bei der Absi­che­rung von Fami­lie oder Immo­bi­li­en­kre­dit kön­nen Bedin­gungs­qua­li­tät und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie den Aus­schlag geben. Die­se Ein­ord­nung stammt von unse­rem Exper­ten Andre­as Quast.

Inter­ak­ti­ve Entscheidungshilfen

Die fol­gen­den Hel­fer ord­nen dei­nen Bedarf an Ver­si­che­rungs­sum­me und die wich­tigs­ten Abschluss­fra­gen ein. Die Aus­wer­tung erscheint erst nach Klick und ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Tarifprüfung.

Ver­si­che­rungs­sum­men-Schnell­ch­eck

Wäh­le dei­ne Situa­ti­on aus und star­te danach die Aus­wer­tung. Das Tool ist bewusst nicht vorbefüllt.

Vor-dem-Abschluss-Prüf­pfad

Gehe die­se Rei­hen­fol­ge durch, bevor du eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung abschließt:

  1. Wer soll finan­zi­ell abge­si­chert wer­den (Fami­lie, Part­ner, Kreditgeber)?
  2. Wie hoch ist der tat­säch­li­che Absicherungsbedarf?
  3. Wel­che Ver­si­che­rungs­sum­me deckt Ein­kom­men und Schul­den ab?
  4. Wie lan­ge muss der Schutz lau­fen (Kre­dit, Kinder)?
  5. Ist eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie für spä­ter enthalten?
  6. Sind die Gesund­heits­fra­gen voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß beantwortet?
  7. Ist das Bezugs­recht für die Hin­ter­blie­be­nen festgelegt?
Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung berechnen

Check­lis­ten für Abschluss und Gesundheitsprüfung

Mit den Check­lis­ten prüfst du, ob dei­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zu Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit und Absi­che­rungs­be­darf passt. Jede Lis­te lässt sich abha­ken, zurück­set­zen, dru­cken oder per E‑Mail vorbereiten.

Abschluss-Check­lis­te für dei­ne Risikolebensversicherung

Prü­fe die­se Punk­te vor dem Abschluss des Vertrags.

Sum­me und Laufzeit

Gesund­heit und Bezugsrecht

Leis­tungs­fall-Check­lis­te für Hinterbliebene

Nut­ze die­se Lis­te, wenn die ver­si­cher­te Per­son ver­stor­ben ist.

Mel­dung an den Versicherer

Unter­la­gen und Auszahlung

Im Leis­tungs­fall: Was Hin­ter­blie­be­ne tun müssen

Im Leis­tungs­fall zäh­len eine zeit­na­he Mel­dung und voll­stän­di­ge Unter­la­gen. Gehe sau­ber vor, damit der Ver­si­che­rer die Todes­fall­sum­me zügig aus­zahlt und dei­ne Ange­hö­ri­gen finan­zi­ell ent­las­tet sind.

Ver­si­che­rer infor­mie­ren

Mel­de den Todes­fall zeit­nah dem Ver­si­che­rer. Hal­te Ver­si­che­rungs­num­mer, Ver­trags­un­ter­la­gen und die Anga­ben zu den Bezugs­be­rech­tig­ten bereit, damit die Bear­bei­tung sofort star­ten kann.

Ster­be­ur­kun­de und Poli­ce ein­rei­chen

Rei­che die Ster­be­ur­kun­de und die Ori­gi­nal­po­li­ce ein. Erst mit die­sen Nach­wei­sen kann der Ver­si­che­rer die ver­ein­bar­te Todes­fall­sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen auszahlen.

Bezugs­be­rech­ti­gung nach­wei­sen

Die Aus­zah­lung geht an die im Ver­trag benann­ten Bezugs­be­rech­tig­ten. Ist das Bezugs­recht klar gere­gelt, erhal­ten dei­ne Ange­hö­ri­gen die Sum­me direkt und ohne Umweg über den Nachlass.

Zu nied­ri­ge Ver­si­che­rungs­sum­me

Ein häu­fi­ger Feh­ler: Die Sum­me reicht nicht, um Ein­kom­men und Schul­den abzu­de­cken. Prü­fe den Bedarf regel­mä­ßig und pas­se die Sum­me bei gro­ßen Lebens­än­de­run­gen an.

Die häu­figs­ten Fehler

Pro­ble­ma­tisch sind eine zu nied­rig gewähl­te Ver­si­che­rungs­sum­me, unvoll­stän­dig oder falsch beant­wor­te­te Gesund­heits­fra­gen und ein nicht gere­gel­tes Bezugs­recht. Wer die Sum­me am tat­säch­li­chen Bedarf aus­rich­tet, die Gesund­heits­fra­gen ehr­lich beant­wor­tet und die Bezugs­be­rech­tig­ten klar benennt, sorgt dafür, dass die Hin­ter­blie­be­nen im Ernst­fall schnell und voll­stän­dig abge­si­chert sind.

Ver­trags­lauf­zeit, Wech­sel und Kündigung

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung läuft über eine fest ver­ein­bar­te Lauf­zeit und baut kein Spar­gut­ha­ben auf – des­halb kannst du sie in der Regel jeder­zeit kün­di­gen, ohne einen Rück­kaufs­wert zu verlieren.

Anbie­ter­wech­sel

Ein Wech­sel lohnt sich, wenn ein ande­rer Anbie­ter einen güns­ti­ge­ren Bei­trag bie­tet. Beach­te, dass für den neu­en Ver­trag eine erneu­te Gesund­heits­prü­fung ansteht und das höhe­re Ein­tritts­al­ter den Bei­trag beein­flus­sen kann.

Jeder­zeit künd­bar

Da kein Spar­gut­ha­ben ange­spart wird, lässt sich der Ver­trag fle­xi­bel been­den, sobald der Absi­che­rungs­be­darf ent­fällt – etwa wenn der Kre­dit getilgt ist.

Lauf­zeit aus­rich­ten

Rich­te die Lauf­zeit an dei­nem Bedarf aus: bis der Immo­bi­li­en­kre­dit getilgt ist oder bis die Kin­der finan­zi­ell auf eige­nen Bei­nen stehen.

Bedarf regel­mä­ßig prü­fen

Ändert sich dei­ne Lebens­si­tua­ti­on – Hei­rat, Kind, Haus­kauf –, prü­fe Sum­me und Lauf­zeit und pas­se den Schutz bei Bedarf an.

Ver­glei­che vor einem Wech­sel in Ruhe die Kon­di­tio­nen – und kün­di­ge den alten Ver­trag erst, wenn der neue Schutz zuge­sagt und die Gesund­heits­prü­fung bestan­den ist. So ver­mei­dest du eine Lücke im Todesfallschutz.

Gesund­heits­prü­fung: Gesund­heits­fra­gen rich­tig beantworten

Vor dem Abschluss stellt der Ver­si­che­rer Gesund­heits­fra­gen – mit kla­ren Regeln. Wer sie kennt und ehr­lich beant­wor­tet, sichert sei­nen vol­len Schutz und ver­mei­det Streit im Leistungsfall.

Vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht

Nach § 19 VVG musst du die gestell­ten Gesund­heits­fra­gen wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig beant­wor­ten. Ver­schwei­ge nichts – die Anga­ben sind die Grund­la­ge für dei­nen Vertrag.

Fol­gen von Falsch­an­ga­ben

Fal­sche oder unvoll­stän­di­ge Anga­ben kön­nen dazu füh­ren, dass der Ver­si­che­rer die Leis­tung kürzt oder ganz ver­wei­gert – im schlimms­ten Fall zahlt er im Todes­fall nicht.

Anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge

Über eine anony­me Risi­ko­vor­anfra­ge klärst du vor­ab, wie Vor­er­kran­kun­gen bewer­tet wer­den, ohne dass eine Ableh­nung in dei­ner Akte ver­merkt wird.

Beach­te außer­dem mög­li­che War­te­zei­ten und Aus­schlüs­se: Bestimm­te Risi­ken kön­nen aus­ge­schlos­sen oder mit einem Bei­trags­zu­schlag belegt wer­den. Gera­de bei Vor­er­kran­kun­gen lohnt sich die Bera­tung, damit dein Schutz im Leis­tungs­fall wirk­lich greift.

Irr­tü­mer-Quiz zur Risikolebensversicherung

Rund um die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung hält sich viel Halb­wis­sen – zu Ziel­grup­pe, Abgren­zung zur Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, Gesund­heits­fra­gen, Bei­trag für Rau­cher, Ver­si­che­rungs­sum­me und Leis­tungs­fäl­len. Tes­te dein Wis­sen: Nach dei­ner Aus­wahl wird der rich­ti­ge Ant­wort­text hell­grün und der fal­sche hell­rot hinterlegt.

1. Als Sin­gle ohne Kin­der brauchst du kei­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung – sie lohnt sich nur für Familien.

Rich­tig. Nicht nur Fami­li­en pro­fi­tie­ren: Auch Sin­gles kön­nen eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung brau­chen – etwa wenn sie einen Kre­dit auf­ge­nom­men oder für ande­re gebürgt haben. Stirbst du, blei­ben Immo­bi­li­en­dar­le­hen, Geschäfts­kre­di­te oder eine Mit­bürg­schaft bestehen und kön­nen Ange­hö­ri­ge oder Geschäfts­part­ner tref­fen. Die Todes­fall­sum­me tilgt dann die Schul­den, statt sie auf ande­re abzu­wäl­zen. Sinn­voll ist die RLV also über­all dort, wo dein Tod jeman­den finan­zi­ell in Bedräng­nis brächte.
Falsch. Das ist ein ver­brei­te­ter Irr­tum: Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kann auch für Sin­gles sinn­voll sein. Wer einen Immo­bi­li­en- oder Geschäfts­kre­dit trägt oder eine Bürg­schaft über­nom­men hat, hin­ter­lässt die­se Ver­pflich­tun­gen im Todes­fall. Die ver­ein­bar­te Sum­me schützt dann Mit­kre­dit­neh­mer, Bür­gen oder Erben davor, auf den Schul­den sit­zen zu bleiben.

2. Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung und Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung sind im Grun­de das­sel­be – bei­de bau­en ein Gut­ha­ben auf, das du spä­ter aus­ge­zahlt bekommst.

Rich­tig. Bei­de unter­schei­den sich grund­le­gend: Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist ein rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil. Sie zahlt nur, wenn die ver­si­cher­te Per­son inner­halb der Lauf­zeit stirbt – erlebst du das Ver­trags­en­de, gibt es kei­ne Aus­zah­lung. Genau des­halb ist der Bei­trag nied­rig. Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kom­bi­niert dage­gen Todes­fall­schutz mit einem Spar­an­teil und zahlt auch bei Erle­ben. Für rei­nen Hin­ter­blie­be­nen­schutz ist die güns­ti­ge RLV meist die pas­sen­de­re Wahl.
Falsch. Nein: Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung baut kein Gut­ha­ben auf. Sie ist rei­ner Todes­fall­schutz und zahlt aus­schließ­lich, wenn du inner­halb der Lauf­zeit stirbst; erlebst du das Ende, ver­fällt der Schutz ohne Rück­zah­lung. Nur die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung hat einen Spar­an­teil und leis­tet auch bei Erle­ben – ist dafür aber deut­lich teurer.

3. Die Gesund­heits­fra­gen im Antrag darfst du grob nach Gefühl schät­zen – so genau nimmt das der Ver­si­che­rer nicht.

Rich­tig. Geschätzt wird hier nichts: Für die Gesund­heits­fra­gen gilt die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht. Du musst alle abge­frag­ten Erkran­kun­gen, Behand­lun­gen und Dia­gno­sen wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig ange­ben. Ver­schweigst oder beschö­nigst du etwas, kann der Ver­si­che­rer im Todes­fall die Leis­tung kür­zen, den Ver­trag anfech­ten oder vom Ver­trag zurück­tre­ten – und dei­ne Hin­ter­blie­be­nen stün­den ohne Geld da. Sieh im Zwei­fel in dei­nen Unter­la­gen nach oder fra­ge beim Arzt, statt aus dem Gedächt­nis zu raten.
Falsch. Hier irrst du: Die Gesund­heits­fra­gen unter­lie­gen der Anzei­ge­pflicht und müs­sen wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet wer­den. Wer schätzt oder etwas ver­schweigt, ris­kiert im Leis­tungs­fall Leis­tungs­kür­zung, Anfech­tung oder Rück­tritt des Ver­si­che­rers. Klä­re unsi­che­re Anga­ben lie­ber anhand dei­ner Arzt­un­ter­la­gen, bevor du den Antrag unterschreibst.

4. Ob du rauchst oder nicht, spielt für den Bei­trag der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kei­ne Rolle.

Rich­tig. Nein: Ob du rauchst, ist für den Bei­trag hoch rele­vant. Ver­si­che­rer fra­gen den Rau­cher­sta­tus aus­drück­lich ab, weil Rau­chen das Sterb­lich­keits­ri­si­ko erhöht. Rau­cher zah­len des­halb häu­fig ein Viel­fa­ches des Nicht­rau­cher­bei­trags. Wich­tig: Auch hier gilt die Anzei­ge­pflicht – wer sich fälsch­lich als Nicht­rau­cher ein­stuft, ris­kiert im Todes­fall die Leis­tung. Vie­le Tari­fe stu­fen dich güns­ti­ger ein, wenn du eine bestimm­te Zeit (oft meh­re­re Jah­re) rauch­frei warst.
Falsch. Doch, und zwar deut­lich: Der Rau­cher­sta­tus wird abge­fragt und wirkt sich stark auf den Bei­trag aus, weil Rau­chen als erhöh­tes Risi­ko gilt. Rau­cher zah­len oft ein Mehr­fa­ches. Fal­sche Anga­ben kön­nen im Leis­tungs­fall den Schutz kos­ten – und nach meh­re­ren rauch­frei­en Jah­ren lässt sich der Tarif meist güns­ti­ger neu einstufen.

5. Die Ver­si­che­rungs­sum­me legt man ein­mal beim Abschluss fest – danach passt sie für die gesam­te Laufzeit.

Rich­tig. So ein­fach ist es nicht: Dein Absi­che­rungs­be­darf ver­än­dert sich mit den Lebens­pha­sen. Bei Haus­kauf, Hei­rat, der Geburt eines Kin­des oder einem höhe­ren Ein­kom­men steigt der Bedarf, mit sin­ken­der Rest­schuld kann er wie­der fal­len. Vie­le Tari­fe bie­ten eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie, mit der du die Sum­me zu bestimm­ten Anläs­sen ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung erhö­hen kannst. Prü­fe dei­ne Absi­che­rung des­halb regel­mä­ßig und pas­se sie an, statt sie über Jahr­zehn­te unver­än­dert zu lassen.
Falsch. Nicht ganz: Der Bedarf ändert sich mit dem Leben – Haus­kauf, Fami­li­en­zu­wachs oder ein höhe­res Ein­kom­men erhö­hen ihn, eine sin­ken­de Rest­schuld senkt ihn wie­der. Vie­le Ver­trä­ge erlau­ben per Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie eine Anhe­bung ohne neue Gesund­heits­prü­fung. Prü­fe dei­ne Sum­me daher regel­mä­ßig und pas­se sie an die aktu­el­le Lebens­pha­se an.

6. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt bei jeder Todes­ur­sa­che immer sofort und in vol­ler Höhe.

Rich­tig. Ganz aus­nahms­los ist die Leis­tung nicht: In den Bedin­gun­gen kön­nen Aus­schüs­se ste­hen, und für Sui­zid gilt in der Regel eine Karenz­zeit von drei Jah­ren, inner­halb derer meist nicht oder nur ein­ge­schränkt geleis­tet wird. Auch bei grob fahr­läs­si­ger oder vor­sätz­li­cher Her­bei­füh­rung des Todes kann der Schutz ent­fal­len. In den aller­meis­ten nor­ma­len Todes­fäl­len – Krank­heit, Unfall – zahlt die Ver­si­che­rung die ver­ein­bar­te Sum­me jedoch zügig aus. Lies die Bedin­gun­gen, damit du die weni­gen Aus­nah­men kennst.
Falsch. Nicht ganz: Es gibt Aus­nah­men. Für Sui­zid gilt übli­cher­wei­se eine drei­jäh­ri­ge Karenz­zeit, und bei vor­sätz­li­cher Her­bei­füh­rung des Todes ent­fällt der Schutz. Bei den aller­meis­ten Todes­ur­sa­chen wie Krank­heit oder Unfall zahlt die RLV die ver­ein­bar­te Sum­me aber zügig. Ein Blick in die Bedin­gun­gen zeigt dir die genau­en Ausschüsse.

7. Über die gesetz­li­che Hin­ter­blie­be­nen­ren­te und die Absi­che­rung des Arbeit­ge­bers sind dei­ne Ange­hö­ri­gen im Todes­fall aus­rei­chend versorgt.

Rich­tig. Das reicht in aller Regel nicht: Die gesetz­li­che Wit­wen- oder Wai­sen­ren­te deckt nur einen Bruch­teil des weg­fal­len­den Ein­kom­mens und ist an Vor­aus­set­zun­gen geknüpft. Eine etwa­ige Absi­che­rung über den Arbeit­ge­ber ist oft gering und endet meist mit dem Arbeits­ver­hält­nis. Lau­fen­de Kre­di­te, Mie­te oder die Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung blei­ben davon unbe­rührt. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schließt die­se Lücke gezielt, indem sie dei­nen Hin­ter­blie­be­nen eine frei wähl­ba­re Sum­me steu­er­frei zur Ver­fü­gung stellt.
Falsch. Meist nicht: Gesetz­li­che Hin­ter­blie­be­nen­ren­ten erset­zen nur einen klei­nen Teil des Ein­kom­mens, und die Absi­che­rung über den Arbeit­ge­ber ist häu­fig knapp und endet mit dem Job. Lau­fen­de Kre­di­te und die Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung lau­fen wei­ter. Die RLV schließt die­se Lücke, indem sie eine frei gewähl­te, steu­er­freie Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen zahlt.

Häu­fi­ge Fragen

Die wich­tigs­ten Fra­gen zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung dre­hen sich um Kos­ten und Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit, die Abgren­zung zur Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, Gesund­heits­fra­gen und Rau­cher­sta­tus, Nach­ver­si­che­rung, Steu­er sowie Bezugs­recht und Leis­tungs­fäl­le. Die fol­gen­den Ant­wor­ten geben dir das Rüst­zeug, um die klas­si­schen Stol­per­fal­len bei der Absi­che­rung dei­ner Hin­ter­blie­be­nen sou­ve­rän zu umgehen.

Der Bei­trag hängt vor allem von Ein­tritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand, Rau­cher­sta­tus, Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit ab. Weil die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil ist, sind die Bei­trä­ge ver­gleichs­wei­se nied­rig – jun­ge, gesun­de Nicht­rau­cher zah­len oft nur weni­ge Euro im Monat für eine hohe Sum­me. Rau­cher und älte­re Per­so­nen zah­len ent­spre­chend mehr. Den genau­en Bei­trag für dei­ne Situa­ti­on zeigt dir der Rechner.

Als gro­be Ori­en­tie­rung gilt oft das Drei- bis Fünf­fa­che des Brut­to­jah­res­ein­kom­mens, ergänzt um offe­ne Kre­di­te – vor allem eine lau­fen­de Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung. Ent­schei­dend ist, was dei­ne Hin­ter­blie­be­nen brau­chen, um Schul­den zu til­gen und den Lebens­stan­dard eine gewis­se Zeit zu hal­ten. Rech­ne Dar­le­hen, Aus­bil­dungs­kos­ten der Kin­der und weg­fal­len­des Ein­kom­men zusam­men. Lie­ber etwas groß­zü­gi­ger anset­zen, denn eine zu knap­pe Sum­me erfüllt ihren Zweck im Ernst­fall nicht.

Die Lauf­zeit soll­te den Zeit­raum abde­cken, in dem ande­re finan­zi­ell von dir abhän­gen – etwa bis der Immo­bi­li­en­kre­dit getilgt ist oder die Kin­der wirt­schaft­lich auf eige­nen Füßen ste­hen. Häu­fig wählt man das Ende so, dass es mit dem Ren­ten­ein­tritt oder dem Ende der Kre­dit­lauf­zeit zusam­men­fällt. Beach­te: Je frü­her du abschließt, des­to güns­ti­ger ist der Bei­trag, weil er sich am Ein­tritts­al­ter und Gesund­heits­zu­stand orientiert.

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil: Sie zahlt nur, wenn die ver­si­cher­te Per­son inner­halb der Lauf­zeit stirbt, und ist dafür sehr güns­tig. Die Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung kom­bi­niert Todes­fall­schutz mit einem Spar­an­teil und zahlt auch bei Erle­ben des Ver­trags­en­des eine Sum­me aus – ist aber deut­lich teu­rer. Für rei­nen Hin­ter­blie­be­nen­schutz ist die RLV meist die effi­zi­en­te­re Wahl; Spa­ren und Absi­chern trennt man häu­fig bes­ser voneinander.

Anhand der Gesund­heits­fra­gen kal­ku­liert der Ver­si­che­rer das Risi­ko und dei­nen Bei­trag. Es gilt die vor­ver­trag­li­che Anzei­ge­pflicht: Du musst alle abge­frag­ten Vor­er­kran­kun­gen, Behand­lun­gen und Dia­gno­sen wahr­heits­ge­mäß und voll­stän­dig ange­ben. Ver­schweigst du etwas, kann der Ver­si­che­rer im Todes­fall die Leis­tung kür­zen oder ver­wei­gern und den Ver­trag anfech­ten. Sieh im Zwei­fel in dei­nen Arzt­un­ter­la­gen nach, statt aus dem Gedächt­nis zu antworten.

Ja, deut­lich. Der Rau­cher­sta­tus wird aus­drück­lich abge­fragt, weil Rau­chen das Sterb­lich­keits­ri­si­ko erhöht; Rau­cher zah­len häu­fig ein Viel­fa­ches des Nicht­rau­cher­bei­trags. Als Nicht­rau­cher giltst du bei den meis­ten Ver­si­che­rern, wenn du eine bestimm­te Zeit – oft meh­re­re Jah­re – nicht geraucht hast. Wer mit dem Rau­chen auf­hört, kann sei­nen Ver­trag nach Ablauf die­ser Frist meist güns­ti­ger neu ein­stu­fen las­sen. Fal­sche Anga­ben zum Rau­cher­sta­tus gefähr­den im Leis­tungs­fall den Schutz.

Eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie erlaubt dir, die Ver­si­che­rungs­sum­me zu bestimm­ten Anläs­sen ohne erneu­te Gesund­heits­prü­fung zu erhö­hen. Typi­sche Aus­lö­ser sind Hei­rat, die Geburt oder Adop­ti­on eines Kin­des, ein Haus­kauf oder ein deut­lich gestie­ge­nes Ein­kom­men. Das ist wert­voll, weil dein Absi­che­rungs­be­darf mit den Lebens­pha­sen wächst und du so fle­xi­bel bleibst, selbst wenn sich dein Gesund­heits­zu­stand zwi­schen­zeit­lich ver­schlech­tert hat. Ach­te beim Abschluss dar­auf, dass dein Tarif die­se Opti­on bietet.

Ja, eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung lässt sich in der Regel zum Ende der Ver­si­che­rungs­pe­ri­ode kün­di­gen. Da sie kei­nen Spar­an­teil hat, gibt es dabei aber kei­nen Rück­kaufs­wert – du erhältst also kein Gut­ha­ben zurück, son­dern been­dest ledig­lich den Schutz. Über­le­ge vor einer Kün­di­gung, ob dein Absi­che­rungs­be­darf wirk­lich ent­fal­len ist. Solan­ge Kre­di­te lau­fen oder Ange­hö­ri­ge von dir abhän­gen, soll­test du den Schutz eher anpas­sen als ganz aufgeben.

Die Todes­fall­leis­tung selbst ist ein­kom­men­steu­er­frei – die Hin­ter­blie­be­nen müs­sen dar­auf kei­ne Ein­kom­men­steu­er zah­len. Zu beach­ten ist aber die Erb­schaft- bezie­hungs­wei­se Schen­kung­steu­er: Fällt die Sum­me ins Ver­mö­gen des Begüns­tig­ten, kann sie je nach Ver­wandt­schafts­grad und Frei­be­trag steu­er­pflich­tig sein. Mit einer geschick­ten Ver­trags­ge­stal­tung – etwa über wech­sel­sei­ti­ge Ver­trä­ge oder das rich­ti­ge Bezugs­recht – lässt sich das oft opti­mie­ren. Bei grö­ße­ren Sum­men lohnt eine steu­er­li­che Beratung.

Bei einer Ver­si­che­rung auf ver­bun­de­ne Leben sind zwei Per­so­nen – etwa Ehe- oder Lebens­part­ner – in einem Ver­trag abge­si­chert. Die ver­ein­bar­te Sum­me wird aus­ge­zahlt, sobald der ers­te der bei­den stirbt; danach endet der Ver­trag. Das ist oft güns­ti­ger als zwei Ein­zel­ver­trä­ge, hat aber einen Nach­teil: Nach dem ers­ten Todes­fall besteht für den Über­le­ben­den kein Schutz mehr. Zwei sepa­ra­te Ver­trä­ge (Über-Kreuz-Ver­si­che­rung) sind fle­xi­bler und kön­nen steu­er­lich vor­teil­haf­ter sein.

Das Bezugs­recht bestimmt, wer im Todes­fall die Ver­si­che­rungs­sum­me erhält. Du legst die begüns­tig­te Per­son – etwa Part­ner oder Kin­der – im Ver­trag nament­lich fest und kannst sie in der Regel jeder­zeit ändern (wider­ruf­li­ches Bezugs­recht). Wich­tig ist, das Bezugs­recht aktu­ell zu hal­ten, zum Bei­spiel nach Hei­rat, Tren­nung oder Geburt eines Kin­des. Ein klar benann­ter Bezugs­be­rech­tig­ter erhält die Sum­me direkt und schnell, ohne dass sie in die oft lang­wie­ri­ge Erbaus­ein­an­der­set­zung fällt.

Moder­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen bie­ten in der Regel welt­wei­ten Schutz – die ver­si­cher­te Per­son ist also auch bei Aus­lands­auf­ent­hal­ten, Rei­sen oder einem Umzug ins Aus­land abge­si­chert. Ein­zel­ne Tari­fe kön­nen jedoch Ein­schrän­kun­gen für bestimm­te Kri­sen- oder Kriegs­ge­bie­te vor­se­hen. Wenn du län­ge­re Aus­lands­auf­ent­hal­te oder einen Wohn­sitz­wech­sel planst, klä­re den genau­en Gel­tungs­be­reich und etwa­ige Mel­de­pflich­ten vor­ab mit dei­nem Versicherer.

Die meis­ten Ver­trä­ge ent­hal­ten eine Karenz­zeit für Sui­zid: Nimmt sich die ver­si­cher­te Per­son inner­halb der ers­ten drei Jah­re nach Ver­trags­ab­schluss das Leben, wird in der Regel nicht oder nur ein­ge­schränkt geleis­tet. Nach Ablauf die­ser Frist ist auch die­ser Fall übli­cher­wei­se gedeckt. Die Klau­sel soll Miss­brauch ver­hin­dern. Für alle ande­ren Todes­ur­sa­chen wie Krank­heit oder Unfall zahlt die Ver­si­che­rung die ver­ein­bar­te Sum­me inner­halb der Lauf­zeit ohne sol­che Wartezeit.

Ja, du kannst meh­re­re Ver­trä­ge par­al­lel abschlie­ßen, und im Todes­fall zah­len alle die jeweils ver­ein­bar­te Sum­me aus – anders als in der Scha­den­ver­si­che­rung gibt es hier kein Berei­che­rungs­ver­bot. Das kann sinn­voll sein, um etwa einen Kre­dit über einen Ver­trag und die Fami­li­en­ab­si­che­rung über einen zwei­ten zu staf­feln. Sehr hohe Gesamt­sum­men kön­nen aller­dings eine genaue­re Risi­ko­prü­fung aus­lö­sen. Bestehen­de Ver­trä­ge musst du bei neu­en Anträ­gen wahr­heits­ge­mäß angeben.

Ein Wech­sel kann sich loh­nen, weil die Bei­trä­ge für Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen über die Jah­re gesun­ken sind und Nicht­rau­cher- oder Gesund­heits­vor­tei­le dei­nen Preis drü­cken kön­nen. Beach­te aber: Beim Neu­ab­schluss zählt dein aktu­el­les Alter und dein jet­zi­ger Gesund­heits­zu­stand, was den Vor­teil auf­zeh­ren kann. Kün­di­ge den alten Ver­trag erst, wenn der neue rechts­gül­tig poli­ciert ist, damit kei­ne Schutz­lü­cke ent­steht. Ein Ver­gleich zeigt dir schnell, ob sich der Wech­sel rechnet.

Üblich sind Anga­ben zu Geburts­da­tum, Beruf, Rau­cher­sta­tus und Gesund­heit (Grö­ße, Gewicht, Vor­er­kran­kun­gen) sowie die gewünsch­te Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit und der Bezugs­be­rech­tig­te. Für die Gesund­heits­fra­gen ist es hilf­reich, Arzt­un­ter­la­gen oder frü­he­re Dia­gno­sen bereit­zu­hal­ten, um voll­stän­dig und kor­rekt zu ant­wor­ten. Aus die­sen Anga­ben erhältst du den Bei­trag und, nach der Risi­ko­prü­fung, die Poli­ce. Hal­te außer­dem dei­ne Bank­ver­bin­dung für die Bei­trags­zah­lung bereit.

Ver­trau­en, Exper­te und Aktualität

Die­sen Rat­ge­ber zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung haben wir als pra­xis­na­he Ent­schei­dungs­hil­fe für Fami­li­en, Immo­bi­li­en­käu­fer, Allein­ver­die­ner und alle erstellt, die ihre Hin­ter­blie­be­nen absi­chern wol­len – von der pas­sen­den Ver­si­che­rungs­sum­me über Lauf­zeit, Gesund­heits­fra­gen und Rau­cher­sta­tus bis zu Nach­ver­si­che­rung, Steu­er und Bezugs­recht. Die fach­li­che Ein­ord­nung kommt von Andre­as Quast.

Andreas Quast, Versicherungsexperte

Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast

Andre­as Quast ist Bran­chen-Exper­te für Ver­si­che­rungs­ver­glei­che und bewer­tet Ver­si­che­rungs­in­hal­te mit Blick auf Nut­zen, Ver­ständ­lich­keit, typi­sche Ver­trags­feh­ler und prak­ti­sche Entscheidungssituationen.

Aktua­li­siert am: 27.06.2026

Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 27.06.2026

Ehr­lich statt werb­lich

Kei­ne erfun­de­nen Test­sie­ger – wir ord­nen Tari­fe zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung nach Absi­che­rungs­be­darf, Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit ein.

Aus der Pra­xis

Ver­si­che­rungs­sum­me, Gesund­heits­fra­gen, Nach­ver­si­che­rung und Bezugs­recht betrach­ten wir als kon­kre­te Ent­schei­dun­gen bei der Absi­che­rung dei­ner Hinterbliebenen.

Nach­voll­zieh­bar datiert

Die sicht­ba­ren Datums­an­ga­ben zei­gen, wann Inhalt und Prü­fung zuletzt aktua­li­siert wurden.

Als jun­ge Eltern woll­ten wir unse­re Toch­ter absi­chern, falls einem von uns etwas zustößt. End­lich hat mir jemand ver­ständ­lich gemacht, dass die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung rei­ner Todes­fall­schutz ohne Spar­an­teil ist – genau das haben wir gesucht.“

Gün­ther Aschen­bren­ner aus Regensburg

Wir haben ein Haus gekauft und einen hohen Kre­dit auf­ge­nom­men. Wich­tig war der Hin­weis, die Ver­si­che­rungs­sum­me an der Rest­schuld aus­zu­rich­ten – so bleibt mei­ner Fami­lie das Eigen­heim, falls mir etwas passiert.“

San­dra Voll­brecht aus Heilbronn

Als Allein­ver­die­ner trägt mei­ne Fami­lie alles auf mei­nen Schul­tern. Der Ver­gleich hat mir gezeigt, dass die gesetz­li­che Hin­ter­blie­be­nen­ren­te allein bei Wei­tem nicht rei­chen wür­de. Jetzt ist die Lücke geschlossen.“

Murat Özd­emir aus Ludwigshafen

Mein Part­ner und ich sind nicht ver­hei­ra­tet. Die Bera­tung zum rich­ti­gen Bezugs­recht war Gold wert – so erhält er die Sum­me im Ernst­fall direkt und ohne steu­er­li­che Böseüberraschung.“

Bir­git Hell­wig aus Waren

Als Selbst­stän­di­ger habe ich einen Betriebs­kre­dit lau­fen. Dass sich eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung genau dar­auf zuschnei­den lässt, damit mei­ne Frau nicht auf den Schul­den sit­zen­bleibt, hat mir der Ver­gleich klar vor Augen geführt.“

Frank Nie­der­mül­ler aus Pforzheim

Wir haben drei Kin­der, und ich woll­te die Aus­bil­dung lang­fris­tig gesi­chert wis­sen. Seit ich eine aus­rei­chend hohe Sum­me gewählt habe, schla­fe ich als Mut­ter deut­lich ruhiger.“

Ros­wi­tha Pfaf­fin­ger aus Landshut

Als Sin­gle dach­te ich, ich bräuch­te so etwas nicht. Dass mei­ne Bürg­schaft für den Kre­dit mei­nes Bru­ders im Todes­fall zum Pro­blem gewor­den wäre, war mir vor­her gar nicht klar – gut, dass ich das geklärt habe.“

Det­lef Schramm aus Göttingen

Mei­ne Frau und ich haben uns über Kreuz abge­si­chert. Der Tipp mit zwei getrenn­ten Ver­trä­gen statt ver­bun­de­ner Leben hat uns steu­er­lich spür­bar bes­ser gestellt.“

Elke Wit­ten­burg aus Salzgitter

Ich habe früh abge­schlos­sen, noch als gesun­der Nicht­rau­cher. Den Hin­weis, dass das Ein­tritts­al­ter den Bei­trag für die gesam­te Lauf­zeit fest­schreibt, habe ich sofort beherzigt.“

Tobi­as Rein­hardt aus Jena

Beim Aus­fül­len des Antrags war ich ver­blüfft, wie ernst die Gesund­heits­fra­gen genom­men wer­den. Der Rat, alles anhand mei­ner Arzt­un­ter­la­gen voll­stän­dig anzu­ge­ben, hat mir spä­te­ren Ärger erspart.“

Nadi­ne Bor­chert aus Cottbus

Nach der Geburt unse­res zwei­ten Kin­des woll­ten wir die Sum­me erhö­hen. Der Hin­weis auf die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie ohne neue Gesund­heits­prü­fung hat uns die Anpas­sung enorm erleichtert.“

Hart­mut Engel­ke aus Schwerin

Ich habe mit dem Rau­chen auf­ge­hört und woll­te wis­sen, ob sich das lohnt. Die Gegen­über­stel­lung hat mir gezeigt, dass ich mei­nen Ver­trag nach ein paar rauch­frei­en Jah­ren güns­ti­ger neu ein­stu­fen las­sen kann.“

Clau­dia Brunn­hu­ber aus Ingolstadt

Erst hier habe ich begrif­fen, dass Risi­ko­le­bens- und Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung zwei Paar Schu­he sind. Mit dem rei­nen Todes­fall­schutz zah­le ich für eine hohe Sum­me nur wenig im Monat.“

Sven Lau­ten­schlä­ger aus Halle

Ich rei­se beruf­lich viel ins Aus­land. Die Emp­feh­lung, den welt­wei­ten Gel­tungs­be­reich vor­ab zu prü­fen, hat mir die Gewiss­heit gege­ben, dass mei­ne Fami­lie über­all abge­si­chert ist.“

Annet­te Krü­ger-Mohr aus Flensburg

Sach­li­che Bei­trags­span­nen, der Rech­ner gleich oben und kei­ne lee­ren Test­sie­ger-Ver­spre­chen – so habe ich für mei­ne Fami­lie schnell den pas­sen­den Tarif gefunden.“

Joa­chim Stein­beck aus Aalen

Ände­rungs­jour­nal

27.06.2026: Rat­ge­ber zur Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung erstellt – rei­ner Todes­fall­schutz, Ver­si­che­rungs­sum­me, Lauf­zeit, Abgren­zung zur Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung, Gesund­heits­fra­gen, Rau­cher­sta­tus, Nach­ver­si­che­rung, Steu­er und Bezugs­recht auf­be­rei­tet und fach­lich durch Andre­as Quast geprüft.

Wei­ter­füh­ren­de Themen

Die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sichert dei­ne Hin­ter­blie­be­nen im Todes­fall ab – je nach Lebens­si­tua­ti­on pas­sen wei­te­re Bau­stei­ne zur per­sön­li­chen Absi­che­rung dazu.

Fazit und nächs­ter Schritt

Eine pas­sen­de Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schützt dei­ne Hin­ter­blie­be­nen zuver­läs­sig und güns­tig: Als rei­ner Todes­fall­schutz zahlt sie die ver­ein­bar­te Sum­me steu­er­frei aus, wenn dir inner­halb der Lauf­zeit etwas zustößt – beson­ders wich­tig für Fami­li­en, Immo­bi­li­en­käu­fer und Alleinverdiener.

Hal­te Anga­ben zu Alter, Beruf, Rau­cher­sta­tus und Gesund­heit bereit und über­le­ge dir die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sum­me und Lauf­zeit; ent­schei­dend ist, wer im Todes­fall wie lan­ge auf dein Ein­kom­men ange­wie­sen ist. Danach ver­gleichst du Bei­trag, Sum­me, Lauf­zeit und Bedin­gun­gen wie die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie in einem Durchgang.

Star­te jetzt den Ver­gleich und stel­le dei­ne kos­ten­lo­se Anfra­ge für die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung, die zu dir und dei­ner Fami­lie passt.

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