Versicherungsvergleich!

Versicherung Vergleich erstellen und sparen!

info@versicherungsvergleiche.de

Fragen? Schreiben Sie uns!

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung
Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ver­glei­chen
Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rungs­ver­gleich

Bes­te Risi­ko-Lebens­ver­si­che­rung berech­nen und finden!
Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen im Test!
Güns­ti­ge Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung Vergleiche!

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen im Ver­gleich — Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung Rech­ner online

Hier auf unse­rer Web­sei­te zum The­ma Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung fin­den Sie hilf­rei­che Infor­ma­tio­nen rund um die Ver­si­che­rungs­form der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung sowie einen Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung Ver­gleich von ver­schie­de­nen Ange­bo­ten am Markt.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die im Todes­fall des Ver­si­cher­ten eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Sum­me an die begüns­tig­te Per­son aus­zahlt. Die­se Ver­si­che­rung ist beson­ders sinn­voll, wenn es z.B. in einer Fami­lie nur einen Haupter­näh­rer gibt und die Per­so­nen in sei­nem Umfeld auf sei­nen finan­zi­el­len Bei­trag ange­wie­sen sind, wie zum Bei­spiel Kin­der oder ein Ehe­part­ner. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung bie­tet eine finan­zi­el­le Absi­che­rung für die Hin­ter­blie­be­nen im Todes­fall des Ver­si­cher­ten. Dies kann dazu bei­tra­gen, dass die Hin­ter­blie­be­nen ihren Lebens­stil auf­recht­erhal­ten und ihre finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen erfül­len kön­nen, ohne auf die Unter­stüt­zung des ver­stor­be­nen Ver­si­cher­ten ver­zich­ten zu müssen.

Wie bereits erwähnt, kann eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung auch dazu ver­wen­det wer­den, Schul­den zu til­gen, die im Todes­fall des Ver­si­cher­ten anfal­len würden.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kann auch als Til­gungs­ver­si­che­rung für ein Dar­le­hen genutzt wer­den. In die­sem Fall wird im Todes­fall des Ver­si­cher­ten die noch offe­ne Dar­le­hens­schuld aus der Risi­ko Lebens­ver­si­che­rung getilgt, sodass die Hin­ter­blie­be­nen nicht mit zusätz­li­chen Schul­den belas­tet werden.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen bie­ten in der Regel eine hohe Fle­xi­bi­li­tät in Bezug auf die Höhe des Bei­trags, die Höhe der ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­sum­me und den Versicherungszeitraum.

Eini­ge Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rer Ver­si­che­rer bie­ten Zusatz­op­tio­nen wie z.B. eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung an, die in die Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung inte­griert wer­den kann.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass jede Per­son und jede Fami­lie indi­vi­du­el­le Bedürf­nis­se und Anfor­de­run­gen hat. Es ist des­halb rat­sam vor Abschluss einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung einen ent­spre­chen­den Ver­gleich von Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen durch­zu­füh­ren um die bes­te Lösung für sich zu finden.

Bit­te ergän­zen Sie die frei­en Fel­der in unse­rem Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung Ver­gleich mit Ihren per­sön­li­chen Daten wie Grö­ße, Gewicht und geben Sie an ob Sie Rau­cher sind oder Motor­rad fah­ren. Eben­so geben Sie bit­te Ihren genau­en Beruf an und ob bzw. wie hoch der Anteil der kör­per­li­chen Tätig­keit in Ihrem Beruf ist.

Bit­te legen Sie eben­falls fest, wie lan­ge Ihre Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung lau­fen soll und legen die Zahl­wei­se für Ihre Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung fest.

Auf der Fol­ge­sei­te tra­gen Sie bit­te die Höhe der gewünsch­ten Ver­si­che­rungs­sum­me für Ihre per­sön­li­che Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ein und ent­schei­den Sie sich bit­te ob Sie eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung mit einer über die gesam­te Lauf­zeit gleich­blei­ben­der, also kon­stan­ter Ver­si­che­rungs­sum­me, einer line­ar fal­len­den oder einer annui­tä­tisch fal­len­den Ver­si­che­rungs­sum­me wünschen.

Damit jede Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft auch risi­ko- und bei­trags­ge­recht die Prä­mi­en der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung  für Ihren kor­rek­ten Beruf berech­nen kann, ist die­ser  auf einer wei­te­ren Sei­te noch­mal je Ver­si­che­rer ange­ge­ben und kann dort gege­be­nen­falls von Ihnen noch­mal geän­dert werden.

Dann star­ten Sie bit­te den Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung Ver­gleich.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Risikolebensversicherung 

Wis­sens­wer­tes zu Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen — Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Kün­di­gung usw.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, die im Todes­fall des Ver­si­cher­ten eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Sum­me an die begünstigte/n Person/en auszahlt.

Eine Risikole­bens­ver­si­che­rung ist immer dann sinn­voll, wenn Sie Per­so­nen in Ihrem Umfeld bzw. Ihre Fami­lie, die auf Ihren finan­zi­el­len Bei­trag ange­wie­sen sind, absi­chern möch­ten, wie zum Bei­spiel Kin­der oder ein Ehe­part­ner. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung kann auch als Til­gungs­ver­si­che­rung im Todes­fall für ein noch vor­han­de­nes Dar­le­hen genutzt werden.

Im Todes­fall der ver­si­cher­ten Per­son wird die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me aus der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung an die begünstigte/n Person/en ausgezahlt.

Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass es in bestimm­ten Fäl­len Aus­nah­men geben kann, in denen kei­ne Leis­tun­gen erbracht wer­den, wie zum Bei­spiel bei Selbst­mord inner­halb der ers­ten Jah­re der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung.

Es gibt kei­ne all­ge­mein­gül­ti­ge Ant­wort auf die­se Fra­ge, da der benö­tig­te Ver­si­che­rungs­schutz bzw. die Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung von Per­son zu Per­son unter­schied­lich ist. Es hängt von Fak­to­ren wie den finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen, den Hin­ter­blie­be­nen und den anfal­len­den Schul­den ab. 

Die Kos­ten für eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung hän­gen u.a. vom Geschlecht der zu ver­si­chern­den Per­son, sei­nen Gewohn­hei­ten (Rau­cher, Motor­rad­fah­rer), sei­nem Gesund­heits­zu­stand, der Ver­si­che­rungs­sum­me und der Lauf­zeit ab.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist oft­mals güns­ti­ger zu bekom­men als man oft meint.

So kön­nen Sie eine güns­ti­ge Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung schon für weni­ge Euro im Monat abschließen.

Um eine genaue Aus­kunft über die Prei­se von Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen zu bekom­men, emp­feh­len wir Ihnen einen indi­vi­du­el­len Ver­si­che­rungs­ver­gleich durchzuführen.

Vor Abschluss einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wird in der Regel eine Risi­ko­prü­fung durch­ge­führt. Die­se beinhal­tet in der Regel eine Gesund­heits­prü­fung, bei der der Ver­si­cher­te Fra­gen zu sei­ner Gesund­heit und even­tu­el­len Vor­er­kran­kun­gen beant­wor­ten muss. Auf­grund der Ergeb­nis­se der Risi­ko­prü­fung kann der Ver­si­che­rer dann gege­be­nen­falls den Bei­trag erhö­hen oder sogar die Ver­si­che­rung kom­plett ablehnen.

Risi­ko­le­bens­ver­si­che­run­gen kön­nen als Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen in der Anla­ge Vor­sor­ge­auf­wand, in der Steu­er­erklä­rung zu berück­sich­tigt werden. 

Unter Ein­hal­tung der ver­ein­bar­ten Kün­di­gungs­frist kön­nen Sie Ihre Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung grund­sätz­lich jeder­zeit kün­di­gen.

Übli­cher­wei­se kön­nen Sie Ihre Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung immer zum Ende eines Zah­lungs­rau­mes kün­di­gen, d.h. zah­len Sie jähr­lich, kön­nen Sie immer zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res kün­di­gen. Zah­len Sie z.B. monat­lich, kön­nen Sie Ihre Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung  immer zum Ende eines Monats kündigen.

Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt im Todes­fall des Ver­si­cher­ten eine ver­ein­bar­te Sum­me an die begüns­tig­te Per­son aus. Eine Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung bie­tet neben dem Todes­fall­schutz auch die Mög­lich­keit, wäh­rend der Lauf­zeit der Ver­si­che­rung ange­sam­mel­tes Kapi­tal auf­zu­bau­en, wel­ches auch im Nicht­to­des­fall zum Ablauf der Ver­si­che­rung aus­be­zahlt wird.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
Bei uns erhal­ten Sie einen der umfas­sends­ten Online-Versicherungsvergleiche!

Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

➡ Teil­neh­men­de Ver­si­che­rer und Partner ⬅

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen