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Ster­be­geld­ver­si­che­rung im Ver­gleich — Ster­be­ver­si­che­rung Leis­tun­gen vergleichen

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist eine Ver­si­che­rung, wel­che im Todes­fall der ver­si­cher­ten Per­son eine finan­zi­el­le Leis­tung an die Hin­ter­blie­be­nen aus­zahlt. Die­se Leis­tung kann ver­wen­det wer­den, um die Kos­ten für die Beer­di­gung und ande­re anfal­len­de Aus­ga­ben zu decken.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass eine Ster­be­ver­si­che­rung kein Ersatz für eine Lebens­ver­si­che­rung ist und das Ster­be­geld in der Regel deut­lich nied­ri­ger ist als die Leis­tun­gen aus einer Lebens­ver­si­che­rung. Eine Kom­bi­na­ti­on aus bei­den Ver­si­che­rungs­ar­ten kann jedoch sinn­voll sein, um sowohl im Todes­fall als auch im Lebens­fall abge­si­chert zu sein.

Es ist wich­tig zu beach­ten, dass die Höhe der Leis­tun­gen und die Bedin­gun­gen einer Ster­be­geld Ver­si­che­rung von Anbie­ter zu Anbie­ter unter­schied­lich sein kön­nen. Es emp­fiehlt sich daher, immer ver­schie­de­ne Ange­bo­te für eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung zu ver­glei­chen und sich aus­führ­lich über die Bedin­gun­gen zu infor­mie­ren, bevor man eine Ster­be­ver­si­che­rung abschließt.

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung bie­tet kei­ne Absi­che­rung im Lebens­fall. Soll­te der Ver­si­cher­te zum Bei­spiel durch eine Berufs­un­fä­hig­keit nicht mehr arbei­ten kön­nen, so wer­den aus einer Ster­be­ver­si­che­rung kei­ne Leis­tun­gen ausgezahlt.

Bit­te legen Sie zunächst die Ver­si­che­rungs­sum­me für Ihre Ster­be­geld­ver­si­che­rung fest, wel­che im Todes­fall an die Hin­ter­blie­be­nen aus­be­zahlt wer­den soll.

Sie haben die Wals zwi­schen min­des­tens EUR 1.500 bis maxi­mal EUR 20.000.

Dann legen Sie bit­te noch den Ver­si­che­rungs­be­ginn für Ihre Ster­be­geld­ver­si­che­rung fest und tra­gen Ihr Geburts­da­tum ein.

Mit die­sen weni­gen Anga­ben kön­nen Sie dann auch schon Ihren Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich starten.

Die gesetz­li­che Erst­in­for­ma­ti­on infor­miert Sie über unse­re Tätig­keit als Ver­si­che­rungs­mak­ler. Die Ver­mittl­er­richt­li­nie sieht vor, dass wir Ihnen die­se Erst­in­for­ma­ti­on vor der Ver­gleichs­be­rech­nung zur Ver­fü­gung stel­len. Mit der Nut­zung unse­res Ver­gleichs­rech­ners bestä­ti­gen Sie, die Erst­in­for­ma­ti­on für Ver­si­che­rungs­mak­ler gemäß §15 Vers­VermV gele­sen und her­un­ter­ge­la­den zu haben.

Infor­ma­tio­nen zur Sterbegeldversicherung

Wis­sens­wer­tes zur Ster­be­ver­si­che­rung — Kos­ten, Leis­tun­gen, Abschluss, Leistungsfall

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist eine Form der Lebens­ver­si­che­rung, wel­che im Todes­fall der ver­si­cher­ten Per­son die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen aus­be­zahlt. Die Ver­si­che­rungs­leis­tung aus der Ster­be­geld­ver­si­che­rung kann dazu ver­wen­det wer­den, um die Kos­ten für die Beer­di­gung und ande­re anfal­len­de Aus­ga­ben zu decken.

Ob eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung sinn­voll ist, muss jeder indi­vi­du­ell für sich sel­ber entscheiden.

Wenn Sie eine wür­de­vol­le Beer­di­gung bzw. Begräb­nis für sich wün­schen und nicht von der finan­zi­el­len Situa­ti­on Ihrer Ange­hö­ri­gen abhän­gig sein wol­len oder die Kos­ten der Beer­di­gung den Ange­hö­ri­gen nicht zumu­ten wol­len, dann ist der Abschluss einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung sinnvoll.

Die jeweils indi­vi­du­ell ver­ein­bar­te Höhe der Ver­si­che­rungs­sum­me einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung hat direk­ten Ein­fluss auf die zu zah­len­de Ver­si­che­rungs­prä­mie. Je höher die Ver­si­che­rungs­sum­me fest­ge­legt wird, des­to höher ist auch der Zahl­bei­trag für die Ster­be­geld­ver­si­che­rung

Übli­che Ver­si­che­rungs­sum­men für eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung bewe­gen sich von ca. EUR 2.000 bis ca. EUR 12.000.

Die Kos­ten einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung kön­nen je nach Anbie­ter, Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und gewähl­ter Optio­nen vari­ie­ren. Eini­ge Fak­to­ren, die die Kos­ten beein­flus­sen kön­nen, sind:

  • Alter des Ver­si­cher­ten: Je jün­ger der Ver­si­cher­te ist, des­to güns­ti­ger sind in der Regel die Beiträge.

  • Höhe der gewähl­ten Leis­tung: Je höher die gewähl­te Leis­tung, des­to höher sind in der Regel die Beiträge.

  • Dau­er der Ver­si­che­rung: Je län­ger die Dau­er der Ver­si­che­rung, des­to höher sind in der Regel die Beiträge.

  • Gesund­heit des Ver­si­cher­ten: Ver­si­che­rer kön­nen einen höhe­ren Bei­trag ver­lan­gen, wenn der Ver­si­cher­te bestimm­te gesund­heit­li­che Risi­ken aufweist.

Kei­ne Leis­tun­gen aus einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung wer­den erbracht, wenn die ver­trag­lich ver­ein­bar­te War­te­zeit bzw. War­te­frist noch nicht abge­lau­fen ist.

Eben­so kann die Leis­tung aus der Ster­be­geld­ver­si­che­rung ver­wei­gert wer­den, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer mit sei­ner Bei­trags­zah­lung rück­stän­dig ist.

Soll­te die aus der Ster­be­geld­ver­si­che­rung bezugs­be­rech­tig­te Per­son den Tod ver­ur­sacht haben, so wird auch kei­ne Leis­tung erbracht.

Die vor­zei­ti­ge Aus­zah­lung einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Es kann jedoch Tari­fe geben, wel­che z.B. bei unheil­bar schwe­rer Erkran­kung eine Zah­lung vorsieht.

Die gän­gi­gen Ein­zah­lungs­dau­ern für eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung lie­gen bei ca. 10–15 Jahren.

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung kön­nen Sie ent­we­der mit einer War­te­zeit aber auch ohne abschlie­ßen. Bei den War­te­zei­ten sind je nach Ster­be­geld Ver­si­che­rer Zeit­räu­me von drei Mona­ten bis zu meh­ren  Jah­ren möglich.

Wenn man jedoch auf eine War­te­zeit in der Ster­be­geld­ver­si­che­rung ver­zich­ten will, so sind in der Regel zwin­gend Gesund­heits­fra­gen im Antrag zu beantworten.

Unser Ver­si­che­rungs­ver­gleich beinhal­tet die meis­ten bekann­ten Ver­si­che­rer, spe­zi­el­le Deckungs­kon­zep­te, die Test­sie­ger diver­ser Fach­me­di­en und mehr…
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