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Ster­be­geld­ver­si­che­rung ver­glei­chen 2026

Aktualisiert: 08. Oktober 2026  ·  Veröffentlicht: 05. Januar 2023

Fach­lich geprüft mit Fokus auf War­te­zei­ten, Gesund­heits­fra­gen, garan­tier­te Leis­tung und die Abgren­zung zur Risikolebensversicherung.

Mit einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung kannst Du finan­zi­el­le Vor­sor­ge für Bestat­tungs­kos­ten tref­fen und Ange­hö­ri­ge im Todes­fall ent­las­ten. Ent­schei­dend ist jedoch nicht allein ein nied­ri­ger Bei­trag, son­dern ob Ver­si­che­rungs­sum­me, War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Bei­trags­dau­er und Bezugs­recht zu Dei­ner per­sön­li­chen Situa­ti­on passen.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Zweck­ge­bun­de­ne Vor­sor­ge: Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung sichert Bestat­tungs­kos­ten ver­bind­lich ab und ent­las­tet Ange­hö­ri­ge im Todesfall.
  • Bedarf vor Bei­trag: Ver­si­che­rungs­sum­me, War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Bei­trags­dau­er und Bezugs­recht ent­schei­den – nicht der nied­rigs­te Monatsbeitrag.
  • War­te­zeit beach­ten: Gera­de Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen leis­ten anfangs oft gestaf­felt – wich­tig, wenn frü­her Schutz zählt.
  • Ein­mal­zah­lung oder lau­fend: Bei­des hat Vor- und Nach­tei­le – je nach Kapi­tal, Ein­tritts­al­ter und gewünsch­tem Leistungsbeginn.
Aktua­li­siert am: 16.09.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 24.05.2026

In drei Schrit­ten sinn­voll vergleichen

1. Bedarf bestimmen Bestat­tungs­kos­ten, Wün­sche und vor­han­de­ne Rück­la­gen einordnen.
2. Tarif­merk­ma­le prüfen War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Leis­tung und Zahl­wei­se vergleichen.
3. Ent­schei­dung absichern Bezugs­recht, Ver­trags­be­din­gun­gen und Unter­la­gen festhalten.
Vor dem Abschluss beson­ders wichtig

Ein güns­ti­ger Bei­trag allein zeigt nicht, ob ein Tarif zu Dei­ner Vor­sor­ge passt. Prü­fe vor einer Ent­schei­dung insbesondere:

  • ob die Ver­si­che­rungs­sum­me die gewünsch­te Ver­sor­gungs­lü­cke abdeckt,
  • ab wann die vol­le Leis­tung bei natür­li­chem Tod gilt,
  • wie lan­ge Bei­trä­ge zu zah­len sind oder Kapi­tal gebun­den wird,
  • wer die Leis­tung im Todes­fall erhal­ten soll.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich starten

Ver­glei­che mög­li­che Tari­fe anhand Dei­ner Anga­ben. Ach­te neben dem Bei­trag beson­ders auf Ver­si­che­rungs­sum­me, War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen und Beitragszahlungsdauer.

Scrol­le inner­halb des Ver­gleichs­rech­ners nach unten, um wei­te­re Anga­ben, Tari­fe und Ergeb­nis­se anzusehen. 
Ster­be­geld­ver­si­che­rung mobil vergleichen

Öff­ne den Ver­gleichs­rech­ner in einer für die Smart­phone-Ansicht gekap­sel­ten Dar­stel­lung inner­halb die­ser Sei­te. Du kannst jeder­zeit direkt zum Rat­ge­ber zurückkehren.

Ver­si­che­rungs­sum­me
am rea­lis­ti­schen Vor­sor­ge­be­darf ausrichten
War­te­zeit
Leis­tung zu Ver­trags­be­ginn prüfen
Gesund­heits­fra­gen
Annah­me und Schutz abwägen
Bei­trags­dau­er
lang­fris­ti­ge Belas­tung beachten
Hin­weis zum Vergleich

Der Rech­ner unter­stützt Dich bei der Tarif­aus­wahl. Wel­che Tari­fe ein­be­zo­gen wer­den und wel­che Leis­tung tat­säch­lich gilt, ergibt sich aus dem kon­kre­ten Ange­bot und den jewei­li­gen Versicherungsbedingungen.

Was ist bei der Ster­be­geld­ver­si­che­rung auf einen Blick wichtig?

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist eine zweck­ori­en­tier­te Todes­fall­ab­si­che­rung für Bestat­tungs­kos­ten. Ein Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich ist vor allem dann sinn­voll, wenn Du eine fest ver­ein­bar­te Aus­zah­lung für Dei­ne Ange­hö­ri­gen vor­be­rei­ten möch­test. Prü­fe dabei nicht nur den Bei­trag, son­dern auch War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Bei­trags­dau­er, Bezugs­recht und mög­li­che Alternativen.

Wofür ist die Leis­tung gedacht?

Die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me kann Ange­hö­ri­gen hel­fen, Kos­ten rund um Bestat­tung, Trau­er­fei­er, Grab, For­ma­li­tä­ten und wei­te­re unmit­tel­bar ver­bun­de­ne Aus­ga­ben zu tragen.

Was ent­schei­det über einen pas­sen­den Tarif?

Wich­tig sind ins­be­son­de­re die benö­tig­te Ver­si­che­rungs­sum­me, die Leis­tung zu Ver­trags­be­ginn, die Dau­er der Bei­trags­zah­lung und die Fra­ge, wer im Todes­fall die Leis­tung erhal­ten soll.

Wann sind Alter­na­ti­ven wichtig?

Wer bereits aus­rei­chend zweck­ge­bun­de­nes Kapi­tal zurück­ge­legt hat oder fle­xi­bel spa­ren möch­te, soll­te auch Rück­la­gen und Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trä­ge mit der Ver­si­che­rungs­lö­sung vergleichen.

Was soll­ten Bestands­kun­den beachten?

Einen lau­fen­den Ver­trag soll­test Du nicht vor­schnell kün­di­gen. Rück­kaufs­wert, Bei­trags­frei­stel­lung, bis­he­ri­ge War­te­zei­ten und bestehen­de Leis­tungs­an­sprü­che gehö­ren vor­ab geprüft.

Gren­zen die­ses Ratgebers

Die­ser Rat­ge­ber hilft Dir, Aus­wahl­kri­te­ri­en einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung zu ver­ste­hen und Dei­ne nächs­ten Schrit­te vor­zu­be­rei­ten. Er ersetzt kei­ne indi­vi­du­el­le Rechts‑, Steu­er- oder Ver­si­che­rungs­be­ra­tung und kei­ne Prü­fung der kon­kre­ten Tarif­be­din­gun­gen. Leis­tun­gen, War­te­zei­ten, Aus­schlüs­se, Bei­trags­ver­läu­fe und Annah­me­re­geln kön­nen je nach Tarif abweichen.

Video: Wozu eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung – wer zahlt die Beerdigung?

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Eine Bestat­tung kos­tet in Deutsch­land schnell 8.000 bis 10.000 Euro (Bestat­ter, Grab­stel­le, Grab­stein, Trauerfeier).
  • Ein gesetz­li­ches Ster­be­geld der Kran­ken­kas­se gibt es seit 2004 nicht mehr – ohne Vor­sor­ge tra­gen Dei­ne Ange­hö­ri­gen die­se Kos­ten in einer ohne­hin schwe­ren Zeit.
  • Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung zahlt im Todes­fall schnell eine fes­te, vor­her ver­ein­bar­te Sum­me, zweck­ge­bun­den für die Bestat­tung – und ent­las­tet Dei­ne Fami­lie finan­zi­ell und organisatorisch.
Tran­skript anzei­gen

Eine Beer­di­gung ist teu­er. Und wer bezahlt sie? Eine Bestat­tung kos­tet in Deutsch­land schnell acht­tau­send bis zehn­tau­send Euro: für den Bestat­ter, die Grab­stel­le, den Grab­stein und die Trau­er­fei­er. Ein gesetz­li­ches Ster­be­geld von der Kran­ken­kas­se gibt es seit zwei­tau­send­vier nicht mehr. Ohne Vor­sor­ge müs­sen also Ihre Ange­hö­ri­gen die­se Sum­me auf­brin­gen, und das in einer ohne­hin schwe­ren Zeit. Genau hier hilft die Ster­be­geld­ver­si­che­rung. Sie zahlt im Todes­fall schnell eine fes­te, vor­her ver­ein­bar­te Sum­me aus, die zweck­ge­bun­den für die Bestat­tung ver­wen­det wer­den kann. So ent­las­ten Sie Ihre Fami­lie finan­zi­ell und orga­ni­sa­to­risch. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Ist eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung sinnvoll?

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist nicht auto­ma­tisch für jeden sinn­voll. Sie kann zu Dir pas­sen, wenn Ange­hö­ri­ge im Todes­fall nicht spon­tan für Bestat­tungs­kos­ten auf­kom­men sol­len und Du dafür eine ver­bind­li­che Leis­tung ver­ein­ba­ren möch­test. Hast Du bereits aus­rei­chen­de, gut zugäng­li­che und für die­sen Zweck vor­ge­se­he­ne Rück­la­gen, kön­nen Alter­na­ti­ven wirt­schaft­lich oder fle­xi­bler sein.

Für eine trag­fä­hi­ge Ent­schei­dung kommt es auf Dei­nen per­sön­li­chen Vor­sor­ge­be­darf an. In Deutsch­land trägt grund­sätz­lich der Erbe die Beer­di­gungs­kos­ten des Erb­las­sers. Wie hoch die tat­säch­li­chen Aus­ga­ben aus­fal­len, hängt unter ande­rem von Bestat­tungs­art, Regi­on, Grab­wahl, Trau­er­fei­er, Fried­hofs­ge­büh­ren und indi­vi­du­el­len Wün­schen ab.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung prüfen

Geeig­net zur Prü­fung, wenn Du eine ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me für den Todes­fall möch­test und Bei­trä­ge bezie­hungs­wei­se Ein­mal­zah­lung bewusst gegen die Leis­tung abwägst.

Eige­ne Rück­la­ge prüfen

Geeig­net zur Prü­fung, wenn Du bereits aus­rei­chend Kapi­tal sepa­rat und ver­läss­lich für Bestat­tungs­kos­ten zurück­le­gen kannst und Fle­xi­bi­li­tät wich­tig ist.

Bestat­tungs­vor­sor­ge prüfen

Geeig­net zur Prü­fung, wenn neben der Finan­zie­rung auch kon­kre­te Wün­sche zu Ablauf, Bestat­tungs­art oder Leis­tun­gen eines Bestat­ters ver­bind­lich orga­ni­siert wer­den sollen.

Vier Ent­schei­dungs­ty­pen bei der Sterbegeldvorsorge

Ent­schei­dungs­ty­pen und zen­tra­le Prüf­kri­te­ri­en bei der Sterbegeldvorsorge
Ent­schei­dungs­si­tua­ti­on Zen­tra­le Frage Wich­ti­ger Prüfpunkt
Sofort­schutz ist beson­ders wichtig Soll die vol­le Leis­tung mög­lichst früh nach Ver­trags­be­ginn erreich­bar sein? War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen und Leis­tungs­staf­fel vergleichen
Bei­trag soll gut plan­bar bleiben Wel­che lau­fen­de Belas­tung passt dau­er­haft in das Budget? Monats­bei­trag, Zahl­wei­se und gesam­te Bei­trags­dau­er prüfen
Kapi­tal für Ein­mal­zah­lung ist vorhanden Ist eine ein­ma­li­ge Zah­lung gegen­über lau­fen­den Bei­trä­gen passend? Gesamt­auf­wand, Leis­tung, War­te­zeit und Kapi­tal­bin­dung abgleichen
Ein bestehen­der Ver­trag liegt bereits vor Soll der Ver­trag behal­ten, ange­passt oder ersetzt werden? Leis­tungs­stand, Rück­kaufs­wert, Bezugs­recht und Fol­gen einer Kün­di­gung prüfen
Exper­ten­hin­weis von Andre­as Quast

Ver­glei­che eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung nicht allein anhand eines nied­ri­gen Monats­bei­trags. Wich­tig ist, wel­che Leis­tung im Todes­fall tat­säch­lich zur Ver­fü­gung steht, ab wann sie gilt und wie hoch Dei­ne gesam­te Belas­tung über die vor­ge­se­he­ne Bei­trags­dau­er sein kann.

Wel­che Kos­ten soll­te die Ster­be­geld­vor­sor­ge abdecken?

Die pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sum­me rich­tet sich nach den gewünsch­ten Bestat­tungs­leis­tun­gen und vor­han­de­nen Rück­la­gen. Bei den Kos­ten einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung soll­test Du daher zuerst klä­ren, wel­che Aus­ga­ben Ange­hö­ri­ge vor­aus­sicht­lich tra­gen müss­ten. Erst danach lässt sich sinn­voll prü­fen, wel­che Ver­si­che­rungs­sum­me und wel­cher Bei­trag ange­mes­sen erscheinen.

Eine Bestat­tung setzt sich regel­mä­ßig aus meh­re­ren Kos­ten­blö­cken zusam­men. Nicht jeder Haus­halt benö­tigt die­sel­be Absi­che­rung: Bereits vor­han­de­ne Rück­la­gen, kon­kre­te Wün­sche zur Bestat­tungs­art, regio­na­le Gebüh­ren und die finan­zi­el­le Situa­ti­on der Ange­hö­ri­gen ver­än­dern den Bedarf deutlich.

Kos­ten­be­rei­che zur Ermitt­lung des per­sön­li­chen Vorsorgebedarfs
Kos­ten­be­reich Typi­sche Inhalte Was Du prü­fen solltest
Bestat­ter­leis­tun­gen Orga­ni­sa­ti­on, Ver­sor­gung, Sarg oder Urne, Über­füh­rung, Formalitäten Wel­che Leis­tun­gen aus­drück­lich gewünscht sind
Fried­hof und Grab Grab­stät­te, Bei­set­zungs­ge­büh­ren, Grab­mal, Pflege Regio­na­le Gebüh­ren und gewünsch­te Grabart
Trau­er­fei­er Raum, Deko­ra­ti­on, Blu­men, Musik, Bewirtung Umfang und per­sön­li­che Wün­sche dokumentieren
Wei­te­re Organisation Anzei­gen, Doku­men­te, Fahrt­kos­ten, Woh­nungs­auf­lö­sung, Nachlassorganisation Zusätz­li­che Belas­tun­gen der Ange­hö­ri­gen berücksichtigen
Vor­han­de­ne Vorsorge Rück­la­gen, Vor­sor­ge­ver­trag, bestehen­de Versicherung Nur die ver­blei­ben­de Ver­sor­gungs­lü­cke absichern
Ori­en­tie­rung statt pau­scha­ler Versicherungssumme

Eine pau­scha­le Sum­me passt nicht auto­ma­tisch zu jeder Bestat­tung und jeder Fami­lie. Stel­le zunächst die gewünsch­ten Leis­tun­gen zusam­men, zie­he vor­han­de­ne zweck­ge­bun­de­ne Vor­sor­ge ab und ver­glei­che anschlie­ßend Tari­fe für die ver­blei­ben­de Versorgungslücke.

Vor dem Ver­gleich bereitlegen

Gewünsch­te Absicherung

Über­le­ge, wel­cher Betrag für Bestat­tung, Trau­er­fei­er und zusätz­li­che Orga­ni­sa­ti­on abge­si­chert wer­den soll.

Geburts­da­ten der ver­si­cher­ten Person

Das Ein­tritts­al­ter beein­flusst häu­fig Bei­trag, Annah­me­mög­lich­kei­ten und ver­füg­ba­re Tarifvarianten.

Gesund­heits- und Wartezeitwunsch

Prü­fe, ob Gesund­heits­fra­gen für Dich mög­lich sind oder eine Vari­an­te ohne Gesund­heits­fra­gen betrach­tet wer­den soll.

Zah­lungs­wunsch

Lege fest, ob lau­fen­de Bei­trä­ge oder eine Ein­mal­zah­lung geprüft wer­den sol­len und wie dau­er­haft die Belas­tung trag­bar ist.

Bestat­tungs­kos­ten-Rech­ner: Was kos­tet Dein Wunsch, was ist schon da, wel­che Sum­me fehlt?

Die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se zahlt seit 2004 kein Ster­be­geld mehr, die Ange­hö­ri­gen tra­gen die Bestat­tung allein. Der Rech­ner setzt des­halb beim Wunsch an: zuerst die Kos­ten der gewähl­ten Bestat­tungs­art, dann das, was bereits vor­han­den ist, zuletzt die Ver­si­che­rungs­sum­me, die den Rest schließt.

🧮 Bestat­tungs­kos­ten-Rech­ner

Drei Schrit­te, ohne per­sön­li­che Daten. Die Richt­wer­te je Bestat­tungs­art kannst Du mit einem Ange­bot Dei­nes Bestat­ters überschreiben.

Bestat­ter, Sarg oder Urne, Fried­hofs­ge­büh­ren, Grab­mal, Trau­er­fei­er, Anzei­gen. Regio­nal sehr unterschiedlich.

So liest Du das Ergeb­nis: Schritt eins ist der Bedarf, also die Kos­ten Dei­ner Bestat­tungs­art samt Grab­pfle­ge, in Deutsch­land meist zwi­schen 5.000 und 10.000 Euro. Schritt zwei ist der Bestand: Ein gesetz­li­ches Ster­be­geld gibt es nicht mehr, Rück­la­gen und bestehen­de Poli­cen zäh­len voll. Kön­nen Ange­hö­ri­ge die Kos­ten nach­weis­lich nicht tra­gen, über­nimmt das Sozi­al­amt nach § 74 SGB XII nur eine ein­fa­che Bestat­tung. Schritt drei ist die Ver­si­che­rungs­sum­me: Die Sum­me soll­te die Lücke schlie­ßen, nicht mehr, denn jeder Euro Sum­me kos­tet Bei­trag, und bei Tari­fen ohne Gesund­heits­fra­gen gilt in den ers­ten Jah­ren eine War­te­zeit mit redu­zier­ter Leis­tung. Quel­le: § 74 SGB XII.

Bei­spiel­rech­nung mit den Vor­ein­stel­lun­gen: Eine Feu­er­be­stat­tung mit Urnen­grab kos­tet als Richt­wert rund 6.000 €, ein gesetz­li­ches Ster­be­geld gibt es nicht. Mit 1.000 € Rück­la­gen bleibt eine Lücke von 5.000 €, die eine Sterbegeldv­ersicherung mit 5.000 € Sum­me genau schließt.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung Tari­fe ver­glei­chen: Wor­auf kommt es an?

Ein belast­ba­rer Ver­gleich bewer­tet nicht nur den Bei­trag, son­dern die Leis­tung unter rea­lis­ti­schen Bedin­gun­gen. Wenn Du eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ver­glei­chen möch­test, soll­ten Ver­si­che­rungs­sum­me, War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Leis­tungs­staf­feln, Bei­trags­zah­lungs­dau­er, Bezugs­recht, Ein­mal­zah­lung und Ver­trags­fle­xi­bi­li­tät gemein­sam geprüft wer­den. Einen pau­scha­len Test­sie­ger gibt es ohne per­sön­li­che Bedarfs­er­mitt­lung und kon­kre­te Tarif­prü­fung nicht.

Die bes­te Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist nicht auto­ma­tisch der Tarif mit dem nied­rigs­ten Monats­bei­trag. Ein güns­ti­ger Tarif kann unpas­send sein, wenn die Leis­tung zu spät greift, die Ver­si­che­rungs­sum­me nicht aus­reicht oder Bei­trä­ge über eine lan­ge Lauf­zeit stär­ker belas­ten als erwar­tet. Ent­schei­dend ist eine nach­voll­zieh­ba­re Bewer­tung Dei­ner Ver­sor­gungs­lü­cke und der kon­kre­ten Vertragsbedingungen.

Bewer­tungs­kri­te­ri­en für den Ver­gleich von Sterbegeldversicherungen
Prüf­kri­te­ri­um War­um es wich­tig ist Kon­kre­te Vergleichsfrage
Ver­si­che­rungs­sum­me Sie soll die ver­blei­ben­de Vor­sor­ge­lü­cke abde­cken, ohne unnö­tig hohe Bei­trä­ge auszulösen. Wel­che Bestat­tungs­kos­ten und Zusatz­auf­wen­dun­gen sol­len abge­si­chert werden?
War­te­zeit Wäh­rend einer War­te­zeit kann die Leis­tung bei natür­li­chem Tod ein­ge­schränkt sein. Ab wann besteht die vol­le Leis­tung und wel­che Staf­fe­lung gilt zuvor?
Gesund­heits­fra­gen Sie kön­nen Annah­me, Leis­tungs­be­ginn und Tarif­aus­wahl beeinflussen. Ist eine Gesund­heits­prü­fung mög­lich oder wird eine Vari­an­te ohne Gesund­heits­fra­gen benötigt?
Bei­trag und Zahlungsdauer Nied­ri­ge Monats­bei­trä­ge kön­nen über vie­le Jah­re zu einer hohen Gesamt­be­las­tung führen. Bis zu wel­chem Alter oder über wel­chen Zeit­raum wer­den Bei­trä­ge gezahlt?
Ein­mal­zah­lung Bei vor­han­de­nem Kapi­tal kann sie eine Alter­na­ti­ve zu lau­fen­den Bei­trä­gen sein. Wie unter­schei­den sich Kapi­tal­bin­dung, Leis­tung und War­te­zeit gegen­über lau­fen­der Zahlung?
Bezugs­recht Es bestimmt, wer die Ver­si­che­rungs­leis­tung im Todes­fall erhal­ten soll. Ist die begüns­tig­te Per­son ein­deu­tig und aktu­ell benannt?
Kün­di­gung und Beitragsfreistellung Ein spä­te­rer Aus­stieg kann finan­zi­el­le Nach­tei­le auslösen. Wel­che Fol­gen hat es, wenn Bei­trä­ge spä­ter nicht wei­ter­ge­zahlt wer­den sollen?
Zusatz­leis­tun­gen Assis­tance- oder Vor­sor­ge­leis­tun­gen sind nur nütz­lich, wenn sie tat­säch­lich benö­tigt werden. Sind Zusatz­bau­stei­ne tarif­lich ent­hal­ten und für Dei­ne Vor­sor­ge relevant?

So ord­nen wir einen Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich ein

1. Bedarf vor Beitrag

Zuerst wird ermit­telt, wel­che Kos­ten Ange­hö­ri­ge vor­aus­sicht­lich tra­gen müss­ten und wel­che vor­han­de­ne Vor­sor­ge bereits berück­sich­tigt wer­den kann.

2. Leis­tung vor Werbeaussage

Eine Tarif­be­zeich­nung wie „güns­tig“, „ohne War­te­zeit“ oder „Test­sie­ger“ ersetzt nicht die Prü­fung der tat­säch­lich garan­tier­ten Leistung.

3. Bedin­gun­gen vor Abschluss

War­te­zeit, Staf­fe­lun­gen, Bei­trags­dau­er, Bezugs­recht und Fol­gen einer Ver­trags­än­de­rung müs­sen aus dem kon­kre­ten Ange­bot hervorgehen.

4. Ent­schei­dung statt Rangliste

Ein Tarif ist pas­send, wenn er zur per­sön­li­chen Vor­sor­ge­si­tua­ti­on passt. Eine all­ge­mein­gül­ti­ge Rang­fol­ge ohne indi­vi­du­el­le Prü­fung wäre nicht belastbar.

Hin­weis zu Test- und Testsieger-Suchen

Such­an­fra­gen wie Ster­be­geld­ver­si­che­rung Test, Ster­be­geld­ver­si­che­run­gen Test, Ster­be­ver­si­che­rung Test oder Ster­be­geld­ver­si­che­rung Test­sie­ger zei­gen den Wunsch nach Ori­en­tie­rung. Für Dei­ne Ent­schei­dung soll­test Du jedoch prü­fen, ob ein Test aktu­ell ist, wel­che Tari­fe ein­be­zo­gen wur­den und ob das getes­te­te Leis­tungs­pro­fil tat­säch­lich zu Dei­nem Vor­sor­ge­be­darf passt.

Video: War­te­zeit & Gesund­heits­fra­gen – was ist der wich­tigs­te Vergleichspunkt?

ⓘ KI-gene­rier­tes Video – digi­ta­ler Ava­tar, syn­the­ti­sche Stim­me · Inhalt fach­lich geprüft von Andre­as Quast

  • Vie­le Tari­fe haben eine War­te­zeit von meist 1 bis 3 Jah­ren: Ver­stirbt die Per­son in die­ser Zeit durch Krank­heit, gibt es nur die Bei­trä­ge zurück, nicht die vol­le Sum­me. Bei einem Unfall gilt die War­te­zeit meist nicht.
  • Es gibt Tari­fe ohne War­te­zeit – dafür mit Gesund­heits­fra­gen und oft höhe­rem Beitrag.
  • Gro­ßer Vor­teil: Auf­nah­me meist bis ins hohe Alter, oft mit weni­gen oder ohne Gesund­heits­fra­gen. Wäge War­te­zeit und Gesund­heits­prü­fung bewusst ab.
Tran­skript anzei­gen

Wor­auf soll­ten Sie bei einer Ster­be­geld­ver­si­che­rung beson­ders ach­ten? Auf die War­te­zeit. Vie­le Tari­fe haben eine War­te­zeit von meist ein bis drei Jah­ren. Ver­ster­ben Sie in die­ser Zeit durch Krank­heit, zahlt die Ver­si­che­rung noch nicht die vol­le Sum­me, son­dern erstat­tet nur die ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge. Bei einem Unfall gilt die War­te­zeit dage­gen in der Regel nicht. Es gibt auch Tari­fe ganz ohne War­te­zeit, dafür stel­len die­se aber Gesund­heits­fra­gen und sind oft teu­rer. Ein gro­ßer Vor­teil: Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung nimmt Men­schen meist bis ins hohe Alter auf, oft mit nur weni­gen oder ohne Gesund­heits­fra­gen. Wägen Sie War­te­zeit und Gesund­heits­prü­fung des­halb bewusst ab. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe jetzt kos­ten­los auf versicherungsvergleiche.de.

Wie funk­tio­nie­ren War­te­zeit und Gesund­heits­fra­gen bei Sterbegeldversicherungen?

War­te­zeit und Gesund­heits­fra­gen gehö­ren zu den wich­tigs­ten Unter­schie­den im Ver­gleich von Ster­be­geld­ver­si­che­run­gen. Tari­fe ohne Gesund­heits­fra­gen kön­nen den Zugang erleich­tern, ent­hal­ten aber häu­fig War­te­zei­ten oder gestaf­fel­te Leis­tun­gen. Tari­fe mit Gesund­heits­fra­gen kön­nen je nach Ergeb­nis frü­he­ren oder umfas­sen­de­ren Schutz ermög­li­chen. Maß­geb­lich sind stets die kon­kre­ten Versicherungsbedingungen.

Die War­te­zeit beschreibt einen Zeit­raum nach Ver­trags­be­ginn, in dem bei natür­li­chem Tod noch kei­ne vol­le oder nur eine ein­ge­schränk­te Leis­tung vor­ge­se­hen sein kann. Ob Bei­trä­ge zurück­ge­zahlt, antei­lig geleis­tet oder gestaf­fel­te Leis­tun­gen erbracht wer­den, ist tarif­ab­hän­gig. Für Men­schen mit drin­gen­dem Absi­che­rungs­be­darf ist die­ser Punkt beson­ders wichtig.

Ver­gleich von Tari­fen mit Gesund­heits­fra­gen und Tari­fen ohne Gesundheitsfragen
Tarif­merk­mal Mit Gesund­heits­fra­gen Ohne Gesund­heits­fra­gen
Zugang zum Vertrag Gesund­heits­an­ga­ben müs­sen kor­rekt und voll­stän­dig beant­wor­tet werden. Eine Gesund­heits­prü­fung ent­fällt nach Tarifvorgabe.
Leis­tungs­be­ginn Kann je nach Tarif frü­her oder ohne all­ge­mei­ne War­te­zeit mög­lich sein. Häu­fig mit War­te­zeit oder Leis­tungs­staf­fel verbunden.
Geeig­net zur Prü­fung für Per­so­nen, die Gesund­heits­fra­gen beant­wor­ten kön­nen und frü­hen Schutz prü­fen möchten. Per­so­nen, die eine ver­ein­fach­te Annah­me benö­ti­gen und Ein­schrän­kun­gen akzep­tie­ren können.
Beson­ders zu prüfen Fra­gen­um­fang, vor­ver­trag­li­che Anga­ben und Leistungsvoraussetzungen. Dau­er der War­te­zeit, Staf­fe­lung, Unfall­tod­re­ge­lung und Beitragsrückgewähr.
Pra­xis­prü­fung vor dem Abschluss

Notie­re vor einem Ver­gleich, ob für Dich ein frü­her vol­ler Schutz beson­ders wich­tig ist oder ob eine ver­ein­fach­te Annah­me ohne Gesund­heits­fra­gen Vor­rang hat. Die­se Ent­schei­dung kann die sinn­vol­le Tarif­aus­wahl stär­ker beein­flus­sen als ein klei­ner Beitragsunterschied.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit Ver­gleich: Was ist zu prüfen?

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit kann sinn­voll erschei­nen, wenn frü­her Ver­si­che­rungs­schutz beson­ders wich­tig ist. Ent­schei­dend ist jedoch, ob die vol­le Leis­tung tat­säch­lich ab Ver­trags­be­ginn für die rele­van­te Todes­fall­ur­sa­che gilt, ob Gesund­heits­fra­gen erfor­der­lich sind und wel­che wei­te­ren Bedin­gun­gen vor­ge­se­hen sind. Der Begriff „ohne War­te­zeit“ darf des­halb nicht iso­liert bewer­tet werden.

Bei einem Ster­be­geld­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit Ver­gleich soll­test Du den kon­kre­ten Leis­tungs­be­ginn, mög­li­che Gesund­heits­fra­gen, Annah­me­gren­zen, Bei­trags­dau­er und die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me gemein­sam prü­fen. Auch Unfall­tod­re­ge­lun­gen erset­zen kei­ne Prü­fung des Schut­zes bei natür­li­chem Tod.

Leis­tung ab Beginn

Prü­fe, für wel­che Todes­fall­ur­sa­chen die vol­le Ver­si­che­rungs­sum­me ab wel­chem Zeit­punkt vor­ge­se­hen ist.

Gesund­heits­an­ga­ben

Prü­fe, ob Gesund­heits­fra­gen gestellt wer­den und ob Anga­ben voll­stän­dig sowie wahr­heits­ge­mäß beant­wor­tet wer­den können.

Bei­trags­be­las­tung

Ver­glei­che nicht nur den Schutz­be­ginn, son­dern auch die lang­fris­ti­ge Bei­trags­be­las­tung und eine mög­li­che Alter­na­ti­ve durch Rücklagen.

Wich­tig bei ver­kürz­tem oder sofor­ti­gem Schutz

Ein schnel­ler Leis­tungs­be­ginn kann für ein­zel­ne Vor­sor­ge­si­tua­tio­nen beson­ders rele­vant sein. Er macht einen Tarif aber nicht auto­ma­tisch wirt­schaft­li­cher oder umfas­sen­der. Ver­si­che­rungs­sum­me, Bei­trag, Lauf­zeit, Bezugs­recht und Ver­trags­be­din­gun­gen blei­ben entscheidend.

Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ein­mal­zah­lung Ver­gleich: Ein­mal zah­len oder lau­fend vorsorgen?

Eine Ein­mal­zah­lung kann eine prü­fens­wer­te Opti­on sein, wenn Kapi­tal vor­han­den ist und lau­fen­de Bei­trä­ge ver­mie­den wer­den sol­len. Bei einem Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ein­mal­zah­lung Ver­gleich kommt es dar­auf an, wel­che Leis­tung ver­ein­bart ist, ab wann sie gilt, wie das Kapi­tal gebun­den wird und ob eine fle­xi­ble Rück­la­ge oder eine ande­re Vor­sor­ge­lö­sung bes­ser passt.

Gera­de für Men­schen in höhe­rem Ein­tritts­al­ter kann die Fra­ge nach einer Ein­mal­zah­lung wich­tig sein. Eine Ent­schei­dung soll­te jedoch nicht allein aus Bequem­lich­keit getrof­fen wer­den. Wer Kapi­tal ein­ma­lig bin­det, soll­te ver­ste­hen, wel­che Leis­tung garan­tiert ist, wel­che Kün­di­gungs- oder Rück­zah­lungs­re­geln bestehen und ob das Geld ander­wei­tig benö­tigt wer­den könnte.

Gegen­über­stel­lung lau­fen­der Bei­trä­ge und Ein­mal­zah­lung bei der Sterbegeldvorsorge
Aspekt Lau­fen­der Beitrag Ein­mal­zah­lung
Finan­zi­el­le Belastung Ver­teilt sich über Mona­te oder Jah­re und muss dau­er­haft trag­bar bleiben. Kapi­tal wird zu Beginn benö­tigt und steht anschlie­ßend mög­li­cher­wei­se nicht fle­xi­bel zur Verfügung.
Plan­bar­keit Bei­trags­dau­er und mög­li­che Ände­run­gen müs­sen geprüft werden. Kei­ne lau­fen­de Bei­trags­be­las­tung, sofern der Tarif dies so vorsieht.
War­te­zeit und Leistung Tarif­ab­hän­gig; War­te­zei­ten oder Staf­fe­lun­gen möglich. Eben­falls tarif­ab­hän­gig; Ein­mal­zah­lung bedeu­tet nicht auto­ma­tisch sofor­ti­ge vol­le Leistung.
Fle­xi­bi­li­tät Anpas­sung, Bei­trags­frei­stel­lung oder Kün­di­gung kön­nen Fol­gen haben. Kapi­tal­bin­dung und Rück­zah­lungs­be­din­gun­gen sorg­fäl­tig prüfen.
Exper­ten­hin­weis von Andre­as Quast

Wer eine Ein­mal­zah­lung erwägt, soll­te nicht nur fra­gen, ob monat­li­che Bei­trä­ge ent­fal­len. Ent­schei­dend ist, ob die garan­tier­te Leis­tung, der Leis­tungs­be­ginn und die Bin­dung des ein­ge­setz­ten Kapi­tals zur per­sön­li­chen Vor­sor­ge­pla­nung passen.

Für wen eig­net sich wel­cher Prüf­pfad bei der Sterbegeldversicherung?

Die pas­sen­de Vor­sor­ge­lö­sung hängt von Lebens­si­tua­ti­on, Alter, vor­han­de­nen Rück­la­gen und gewünsch­tem Schutz­be­ginn ab. Eine Ster­be­ver­si­che­rung im Ver­gleich soll­te des­halb für jede Ziel­grup­pe ande­re Schwer­punk­te set­zen: Bei eige­ner Vor­sor­ge zäh­len Bedarf und Bei­trags­dau­er, bei der Absi­che­rung Ange­hö­ri­ger vor allem Zustim­mung und Bezugs­recht, bei bestehen­den Ver­trä­gen die Fol­gen einer Ände­rung oder Kündigung.

Eige­ne Bestat­tungs­vor­sor­ge planen

Wenn Du Dei­ne eige­ne Bestat­tung finan­zi­ell vor­be­rei­ten möch­test, soll­test Du zuerst gewünsch­te Leis­tun­gen, vor­han­de­ne Rück­la­gen und die mög­li­che Belas­tung durch Bei­trä­ge oder Ein­mal­zah­lung fest­hal­ten. Beson­ders wich­tig sind eine pas­sen­de Ver­si­che­rungs­sum­me, die Leis­tung zu Ver­trags­be­ginn und ein ein­deu­tig bestimm­tes Bezugsrecht.

  • gewünsch­te Bestat­tungs- und Zusatz­kos­ten erfassen
  • vor­han­de­ne Rück­la­gen oder Vor­sor­ge­ver­trä­ge berücksichtigen
  • War­te­zeit und Bei­trags­zah­lungs­dau­er prüfen
  • begüns­tig­te Per­son aktu­ell und ein­deu­tig benennen

Eltern, Part­ner oder Ange­hö­ri­ge absichern

Wenn Du Vor­sor­ge für eine nahe­ste­hen­de Per­son orga­ni­sie­ren möch­test, muss geklärt wer­den, wer ver­si­cher­te Per­son, Ver­si­che­rungs­neh­mer und bezugs­be­rech­tig­te Per­son sein soll. Anga­ben und erfor­der­li­che Zustim­mun­gen müs­sen kor­rekt vor­lie­gen. Eine Ver­si­che­rung soll­te nicht ohne Kennt­nis der betref­fen­den Per­son geplant werden.

  • Rol­len im Ver­trag ein­deu­tig klären
  • Ein­ver­ständ­nis und erfor­der­li­che Anga­ben organisieren
  • bestehen­de Vor­sor­ge der ver­si­cher­ten Per­son erfragen
  • Leis­tungs­emp­fän­ger und Bestat­tungs­wün­sche dokumentieren

Bestehen­de Vor­sor­ge überprüfen

Wer bereits eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung besitzt, soll­te vor einer Ände­rung oder einem Wech­sel prü­fen, wel­che Ansprü­che bestehen, ob eine frü­he­re War­te­zeit bereits erfüllt ist und wel­che finan­zi­el­len Fol­gen eine Kün­di­gung oder Bei­trags­frei­stel­lung hätte.

  • Ver­si­che­rungs­sum­me und Bei­trags­sta­tus kontrollieren
  • Bezugs­recht und Kon­takt­da­ten aktualisieren
  • Leis­tungs­be­ginn und Ver­trags­be­din­gun­gen sichern
  • Alter­na­tiv­an­ge­bot nur nach voll­stän­di­gem Ver­gleich bewerten

Bestehen­de Ster­be­geld­ver­si­che­rung: prü­fen oder wechseln?

Eine bestehen­de Ster­be­geld­ver­si­che­rung soll­test Du nicht allein wegen eines güns­ti­ge­ren Ange­bots kün­di­gen. Ein Wech­sel kann eine neue War­te­zeit, ver­än­der­te Leis­tun­gen, höhe­re Bei­trä­ge auf­grund des gestie­ge­nen Ein­tritts­al­ters oder finan­zi­el­le Nach­tei­le beim bis­he­ri­gen Ver­trag aus­lö­sen. Prü­fe des­halb zuerst Dei­nen Bestand und ver­glei­che erst danach eine mög­li­che Alternative.

Für Bestands­kun­den ist ein Ver­gleich Ster­be­ver­si­che­rung eine ande­re Ent­schei­dung als für Neu­in­ter­es­sen­ten. Ein neu­er Ver­trag muss nicht nur attrak­tiv wir­ken, son­dern einen mög­li­chen Ver­lust bestehen­der Rech­te oder Vor­tei­le nach­voll­zieh­bar ausgleichen.

Prüf­punk­te vor Ände­rung oder Wech­sel einer bestehen­den Sterbegeldversicherung
Prüf­punkt War­um vor dem Wech­sel wichtig Nächs­ter Schritt
Ver­si­che­rungs­sum­me Der bestehen­de Schutz kann trotz höhe­rem Bei­trag pas­send oder unzu­rei­chend sein. Aktu­el­len Bedarf mit bestehen­der Sum­me abgleichen.
War­te­zeit­sta­tus Ein neu­er Ver­trag kann erneut Ein­schrän­kun­gen zu Ver­trags­be­ginn vorsehen. Bedin­gun­gen des Alt- und Neu­ta­rifs nebeneinanderlegen.
Bei­trags­dau­er Ein neu­er Ver­trag kann bis zu einem ande­ren Alter oder län­ger bezahlt wer­den müssen. Gesamt­be­las­tung bei­der Vari­an­ten nachvollziehen.
Kün­di­gungs­wert oder Beitragsfreistellung Eine Kün­di­gung kann zu finan­zi­el­len Nach­tei­len führen. Ver­trags­aus­kunft beim bis­he­ri­gen Ver­si­che­rer anfordern.
Bezugs­recht Ver­al­te­te Anga­ben kön­nen die gewünsch­te Aus­zah­lung erschweren. Begüns­tig­te Per­son und Kon­takt­da­ten prüfen.
Wech­sel nicht vor­schnell auslösen

Kün­di­ge einen bestehen­den Ver­trag erst, wenn die Fol­gen schrift­lich geklärt sind und ein gewünsch­ter neu­er Schutz tat­säch­lich zustan­de gekom­men ist. Bei­trä­ge, Leis­tungs­be­ginn und Ver­trags­rech­te kön­nen sich bei einem Neu­ab­schluss erheb­lich unterscheiden.

Wie han­deln Ange­hö­ri­ge im Leis­tungs­fall der Ster­be­geld­ver­si­che­rung richtig?

Im Todes­fall soll­ten Ange­hö­ri­ge den Ver­si­che­rer zeit­nah infor­mie­ren und die gefor­der­ten Nach­wei­se voll­stän­dig ein­rei­chen. Wel­che Doku­men­te benö­tigt wer­den und an wen die Leis­tung aus­ge­zahlt wird, rich­tet sich nach Ver­trag und Bezugs­recht. Eine gute Vor­sor­ge besteht des­halb nicht nur aus der Ver­si­che­rungs­sum­me, son­dern auch aus auf­find­ba­ren Unter­la­gen und kla­ren Infor­ma­tio­nen für Angehörige.

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung soll Ange­hö­ri­ge in einer belas­ten­den Situa­ti­on unter­stüt­zen. Damit die ver­ein­bar­te Leis­tung bean­tragt wer­den kann, soll­ten Ver­trags­num­mer, Ver­si­che­rer, Bezugs­recht und wich­ti­ge Doku­men­te so hin­ter­legt sein, dass berech­tig­te Per­so­nen sie im Todes­fall fin­den können.

1. Ver­trag auffinden

Ver­si­che­rungs­schein, Ver­trags­num­mer, Kon­takt­da­ten des Ver­si­che­rers und Anga­ben zur bezugs­be­rech­tig­ten Per­son bereithalten.

2. Todes­fall melden

Den Ver­si­che­rer über den Todes­fall infor­mie­ren und erfra­gen, wel­che Nach­wei­se in der kon­kre­ten Situa­ti­on erfor­der­lich sind.

3. Unter­la­gen einreichen

Typi­scher­wei­se kön­nen Ster­be­ur­kun­de, Ver­si­che­rungs­schein und Nach­wei­se der berech­tig­ten Per­son ver­langt wer­den; maß­geb­lich ist der Vertrag.

4. Aus­zah­lung nachvollziehen

Prü­fen, an wen die Leis­tung aus­ge­zahlt wird und ob Rück­fra­gen oder zusätz­li­che Unter­la­gen erfor­der­lich sind.

Feh­ler­kos­ten im Leis­tungs­fall vermeiden

Typi­sche Feh­ler und Fol­gen bei der Sterbegeldvorsorge
Typi­scher Fehler Mög­li­che Folge Vor­beu­gung
Unter­la­gen sind nicht auffindbar Ange­hö­ri­ge wis­sen nicht, dass ein Ver­trag besteht oder wohin sie sich wen­den sollen. Ver­trags­da­ten geord­net und für berech­tig­te Per­so­nen auf­find­bar hinterlegen.
Bezugs­recht ist veraltet Die gewünsch­te Per­son erhält die Leis­tung mög­li­cher­wei­se nicht wie geplant. Bezugs­recht nach Lebens­er­eig­nis­sen regel­mä­ßig prüfen.
Ver­si­che­rungs­sum­me ist zu niedrig Ange­hö­ri­ge müs­sen einen ver­blei­ben­den Kos­ten­an­teil selbst tragen. Vor­sor­ge­be­darf und gewünsch­te Leis­tun­gen regel­mä­ßig abgleichen.
Ver­trag wird vor­schnell gekündigt Bestehen­de Rech­te oder bereits über­wun­de­ne War­te­zei­ten kön­nen ver­lo­ren gehen. Vor einer Ände­rung schrift­li­che Ver­trags­aus­kunft und Ver­gleich einholen.

Was gilt bei Recht, Bezugs­recht und Vorsorgeorganisation?

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung regelt die Aus­zah­lung einer ver­ein­bar­ten Leis­tung, ersetzt aber kei­ne voll­stän­di­ge Vor­sor­ge­or­ga­ni­sa­ti­on. Erben tra­gen grund­sätz­lich die Beer­di­gungs­kos­ten. Zusätz­lich soll­test Du klä­ren, wer bezugs­be­rech­tigt ist, wo Ver­trags­un­ter­la­gen lie­gen und ob Bestat­tungs­wün­sche schrift­lich doku­men­tiert sind. Fra­gen zu Sozi­al­leis­tung, Steu­ern oder Nach­lass erfor­dern im Ein­zel­fall fach­li­che Prüfung.

Beer­di­gungs­kos­ten und Angehörige

Nach der gesetz­li­chen Aus­gangs­la­ge trägt grund­sätz­lich der Erbe die Kos­ten der Beer­di­gung. Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung kann dabei hel­fen, hier­für eine ver­trag­lich ver­ein­bar­te Leis­tung bereit­zu­stel­len. Sie besei­tigt jedoch nicht auto­ma­tisch sämt­li­che orga­ni­sa­to­ri­schen oder recht­li­chen Fra­gen rund um den Todesfall.

Bezugs­recht ein­deu­tig festlegen

Das Bezugs­recht ist für die Aus­zah­lung beson­ders wich­tig. Prü­fe, ob die Per­son, die die Leis­tung für die Bestat­tung erhal­ten soll, im Ver­trag ein­deu­tig benannt ist. Nach Ände­run­gen in Part­ner­schaft, Fami­lie oder per­sön­li­cher Orga­ni­sa­ti­on soll­te das Bezugs­recht aktua­li­siert und doku­men­tiert werden.

Zweck­ge­bun­de­ne Vor­sor­ge und Sozialleistungen

Kei­ne pau­scha­le Schonvermögensgarantie

Ob und in wel­chem Umfang eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung oder ande­re Bestat­tungs­vor­sor­ge bei Sozi­al­leis­tun­gen als geschützt behan­delt wird, hängt von Zweck­bin­dung, Ange­mes­sen­heit und der kon­kre­ten Ein­zel­fall­si­tua­ti­on ab. Ver­las­se Dich des­halb nicht auf pau­scha­le Aus­sa­gen, son­dern las­se eine rele­van­te Situa­ti­on indi­vi­du­ell prüfen.

Bestat­tungs­wün­sche und digi­ta­ler Nachlass

Eine finan­zi­el­le Vor­sor­ge wird hilf­rei­cher, wenn Ange­hö­ri­ge auch wis­sen, wel­che Wün­sche bestehen und wo wich­ti­ge Unter­la­gen zu fin­den sind. Dazu kön­nen Bestat­tungs­wün­sche, Voll­mach­ten, Ansprech­part­ner, Ver­trags­über­sich­ten und Hin­wei­se zu digi­ta­len Kon­ten oder Mit­glied­schaf­ten gehören.

Ver­trags­über­sicht

Ver­si­che­rer, Ver­trags­num­mer, Ver­si­che­rungs­sum­me, Bezugs­recht und Kon­takt­weg nach­voll­zieh­bar dokumentieren.

Wün­sche festhalten

Bestat­tungs­art, gewünsch­ter Rah­men und wich­ti­ge Ansprech­part­ner für Ange­hö­ri­ge ver­ständ­lich hinterlegen.

Wel­che Ent­schei­dungs­hil­fen hel­fen Dir bei der Sterbegeldversicherung?

Inter­ak­ti­ve Werk­zeu­ge hel­fen Dir, vor einem Tarif­ver­gleich die eige­ne Aus­gangs­la­ge struk­tu­riert ein­zu­schät­zen. Die fol­gen­den Rech­ner lie­fern kei­ne Tarif­zu­sa­ge und kei­ne indi­vi­du­el­le Emp­feh­lung. Sie zei­gen, wel­che Ver­sor­gungs­sum­me Du prü­fen möch­test und wie sich ein­ge­ge­be­ne Bei­trä­ge über eine gewähl­te Lauf­zeit zur gewünsch­ten Leis­tung ver­hal­ten können.

Ori­en­tie­rungs­sum­me für die Bestat­tungs­vor­sor­ge ermitteln

Tra­ge nur die Kos­ten­be­rei­che ein, die Du in Dei­ne per­sön­li­che Vor­sor­ge­über­le­gung ein­be­zie­hen möch­test. Alle Fel­der star­ten bewusst leer.

Ein­ge­ge­be­ne Bei­trä­ge und gewünsch­te Leis­tung gegenüberstellen

Die­ses Werk­zeug macht eine ein­fa­che Bei­trags­be­trach­tung sicht­bar. Über­schüs­se, garan­tier­te Leis­tun­gen, War­te­zei­ten, Rück­kaufs­wer­te, Dyna­mi­ken und Tarif­be­son­der­hei­ten wer­den nicht berechnet.

Nächs­ter sinn­vol­ler Schritt

Wenn Du eine benö­tig­te Sum­me und Dei­ne gewünsch­te Zah­lungs­wei­se ein­ge­ord­net hast, kannst Du im Rech­ner prü­fen, wel­che güns­ti­gen Ster­be­geld­ver­si­che­run­gen bezie­hungs­wei­se Tarif­va­ri­an­ten für Dei­ne Anga­ben ange­bo­ten wer­den und wel­che Bedin­gun­gen gelten.

Irr­tü­mer-Quiz zur Sterbegeldversicherung

Bei der Ster­be­geld­ver­si­che­rung füh­ren ver­ein­fach­te Aus­sa­gen schnell zu Fehl­ent­schei­dun­gen. Mit die­sem Quiz kannst Du sie­ben typi­sche Annah­men prü­fen. Kli­cke bei jeder Aus­sa­ge auf „Wahr“ oder „Falsch“. Du kannst bei­de Ant­wort­mög­lich­kei­ten nach­ein­an­der aus­wäh­len und die jewei­li­ge Erklä­rung lesen.

1. Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist für jeden Men­schen auto­ma­tisch sinnvoll.

2. Beim Ver­gleich reicht es aus, nur auf den nied­rigs­ten Monats­bei­trag zu achten.

3. Eine War­te­zeit kann bedeu­ten, dass zu Ver­trags­be­ginn noch nicht die vol­le Leis­tung bei natür­li­chem Tod vor­ge­se­hen ist.

4. Ein Tarif ohne Gesund­heits­fra­gen bedeu­tet auto­ma­tisch vol­le Leis­tung ab dem ers­ten Tag.

5. Eine Ein­mal­zah­lung ist immer güns­ti­ger als lau­fen­de Beiträge.

6. Vor der Kün­di­gung eines bestehen­den Ver­trags soll­ten War­te­zeit, Bezugs­recht und finan­zi­el­le Fol­gen geprüft werden.

7. Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist in jeder Situa­ti­on auto­ma­tisch voll­stän­dig vor dem Zugriff im Sozi­al­leis­tungs­fall geschützt.

Wel­che Check­lis­ten hel­fen Dir beim Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich und im Leistungsfall?

Mit struk­tu­rier­ten Check­lis­ten berei­test Du einen Ver­gleich, eine Bestands­prü­fung oder den Leis­tungs­fall nach­voll­zieh­bar vor. Mar­kie­re die Punk­te, die Du bereits erle­digt hast. Jede Check­lis­te kann sepa­rat gedruckt oder für eine E‑Mail vor­be­rei­tet wer­den; dabei wird aus­schließ­lich die jeweils aus­ge­wähl­te Lis­te verwendet.

Vor dem Ster­be­geld­ver­si­che­rung Ver­gleich bereitlegen

Die­se Check­lis­te hilft Dir, den per­sön­li­chen Vor­sor­ge­be­darf und die wich­tigs­ten Ver­gleichs­an­ga­ben vorzubereiten.

Vor­sor­ge­be­darf

Tarif­prü­fung

Bestehen­de Ster­be­geld­ver­si­che­rung prüfen

Nut­ze die­se Lis­te, bevor Du einen lau­fen­den Ver­trag änderst, bei­trags­frei stellst oder durch einen neu­en Ver­trag erset­zen möchtest.

Ver­trags­da­ten

Vor Ände­rung oder Wechsel

Im Leis­tungs­fall Unter­la­gen organisieren

Die­se Lis­te unter­stützt Ange­hö­ri­ge dabei, eine vor­han­de­ne Ster­be­geld­ver­si­che­rung geord­net zu mel­den und erfor­der­li­che Unter­la­gen vorzubereiten.

Ver­trag und Meldung

Unter­la­gen und Auszahlung

Wel­che typi­schen Ent­schei­dungs­si­tua­tio­nen gibt es bei der Sterbegeldvorsorge?

Men­schen ver­glei­chen Ster­be­geld­ver­si­che­run­gen aus unter­schied­li­chen Grün­den. Die fol­gen­den Situa­tio­nen zei­gen mög­li­che Prüf­schrit­te bei eige­ner Vor­sor­ge, bei der Absi­che­rung Ange­hö­ri­ger, bei Ein­mal­zah­lung, Bestands­ver­trä­gen oder gewünsch­tem frü­hen Schutz. Sie hel­fen Dir, Dei­nen eige­nen Bedarf struk­tu­riert einzuordnen.

Eige­ne Vor­sor­ge ohne aus­rei­chen­de Rücklage

Eine allein­le­ben­de Per­son möch­te ver­mei­den, dass Ange­hö­ri­ge spä­ter kurz­fris­tig sämt­li­che Bestat­tungs­kos­ten orga­ni­sie­ren und finan­zie­ren müs­sen. Der sinn­vol­le Prüf­schritt ist, zuerst die gewünsch­te Bestat­tungs­form und eine rea­lis­ti­sche Ver­sor­gungs­lü­cke zu bestim­men und anschlie­ßend War­te­zeit, Bei­trag sowie Bezugs­recht zu vergleichen.

Ange­zeig­te Situa­ti­on: 1 von 5

Von der Situa­ti­on zum Vergleich

Dei­ne eige­ne Ent­schei­dung kann von die­sen Situa­tio­nen abwei­chen. Nut­ze sie als Ori­en­tie­rung, um Bedarf, Zah­lungs­wei­se, Schutz­be­ginn und Ver­trags­de­tails vor dem Ster­be­geld Ver­gleich gezielt zu klären.

Wel­che Schlüs­sel­be­grif­fe musst Du bei der Ster­be­geld­ver­si­che­rung kennen?

Jede Ant­wort steht hier in weni­gen Sät­zen, damit Du die Begrif­fe beim Ver­gleich direkt nach­schla­gen kannst.

Was bedeu­tet Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag im Ver­gleich zur Sterbegeldpolice?

Ein Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­trag ist eine Ver­ein­ba­rung mit einem Bestat­ter, in der Du Ablauf und Kos­ten der Beer­di­gung fest­legst und den Betrag auf ein Treu­hand­kon­to ein­zahlst, meist 5.000 bis 10.000 Euro auf ein­mal. Die Ster­be­geld­po­li­ce zahlt dage­gen lau­fend klei­ne Bei­trä­ge und leis­tet auch bei frü­hem Tod die vol­le Sum­me. Bei­des lässt sich kombinieren.

Was bedeu­tet Über­schuss­be­tei­li­gung bei der Sterbegeldpolice?

Die Über­schuss­be­tei­li­gung ist Dein Anteil an den Erträ­gen, die der Ver­si­che­rer über die garan­tier­te Ver­zin­sung hin­aus erwirt­schaf­tet. Die Über­schüs­se erhö­hen die Ver­si­che­rungs­sum­me oder sen­ken den Bei­trag, sind aber nicht garan­tiert. Bei 5.000 Euro Garan­tie­sum­me kön­nen nach 20 Jah­ren 500 bis 1.500 Euro hin­zu­kom­men. Ver­glei­che des­halb garan­tier­te Leis­tung und Bei­spiel­rech­nung getrennt.

Was bedeu­tet Bei­trags­zah­lungs­dau­er bei der Sterbegeldpolice?

Die Bei­trags­zah­lungs­dau­er legt fest, wie lan­ge Du zahlst: lebens­lang, bis zu einem End­al­ter von meist 85 Jah­ren oder über eine fes­te Zahl von Jah­ren, etwa 10 oder 20. Danach bleibt der Schutz bei­trags­frei bestehen. Eine kür­ze­re Zah­lungs­dau­er bedeu­tet höhe­re Monats­bei­trä­ge, schützt aber davor, im hohen Alter mehr ein­zu­zah­len, als die Poli­ce auszahlt.

Was bedeu­tet Höchst­ein­tritts­al­ter bei der Sterbegeldpolice?

Das Höchst­ein­tritts­al­ter ist das Alter, bis zu dem Du eine Ster­be­geld­po­li­ce neu abschlie­ßen kannst, je nach Anbie­ter 75, 80 oder 85 Jah­re. Je spä­ter der Abschluss, des­to höher der Bei­trag und des­to län­ger die War­te­zeit mit rei­ner Bei­trags­rück­zah­lung. Mit 50 kos­ten 7.500 Euro Sum­me etwa 20 bis 30 Euro monat­lich, mit 70 das Doppelte.

Was bedeu­tet dop­pel­te Leis­tung bei Unfalltod?

Vie­le Ster­be­geld­po­li­cen zah­len bei Tod durch Unfall die dop­pel­te Ver­si­che­rungs­sum­me, und das von Anfang an ohne War­te­zeit. Bei 5.000 Euro Sum­me erhal­ten Ange­hö­ri­ge dann 10.000 Euro. Als Unfall gilt ein plötz­lich von außen wir­ken­des Ereig­nis; Herz­in­farkt oder Schlag­an­fall zäh­len nicht. Die Klau­sel kos­tet meist kei­nen Auf­preis und ist ein Ver­gleichs­punkt zwi­schen sonst glei­chen Tarifen.

Was bedeu­tet Rück­kaufs­wert bei der Sterbegeldpolice?

Der Rück­kaufs­wert ist der Betrag, den Du bei Kün­di­gung aus­ge­zahlt bekommst: die ange­spar­ten Bei­trä­ge abzüg­lich Abschluss- und Ver­wal­tungs­kos­ten sowie der Kos­ten für den bis­he­ri­gen Todes­fall­schutz. In den ers­ten 5 Jah­ren liegt er oft bei nur 30 bis 60 Pro­zent der ein­ge­zahl­ten Bei­trä­ge. Kün­di­gen ist des­halb fast immer ein Ver­lust­ge­schäft; bes­ser ist die Beitragsfreistellung.

Was bedeu­tet Bei­trags­frei­stel­lung bei der Sterbegeldpolice?

Bei der Bei­trags­frei­stel­lung zahlst Du kei­ne Bei­trä­ge mehr, der Ver­trag läuft mit einer redu­zier­ten Ver­si­che­rungs­sum­me wei­ter, die sich aus dem bis­her ange­spar­ten Kapi­tal ergibt. Aus 7.500 Euro wer­den nach 10 Jah­ren Zah­lung viel­leicht 3.000 Euro Todes­fall­leis­tung. Das ist meist bes­ser als eine Kün­di­gung, weil der Schutz erhal­ten bleibt und kei­ne neue Gesund­heits­prü­fung nötig wird.

Was bedeu­tet Leis­tungs­staf­fel in der Wartezeit?

Die Leis­tungs­staf­fel regelt, was der Ver­si­che­rer zahlt, wenn Du inner­halb der War­te­zeit von meist 12 bis 36 Mona­ten stirbst: im ers­ten Jahr nur die Bei­trä­ge zurück, im zwei­ten 50 Pro­zent der Sum­me, im drit­ten 75 Pro­zent, danach 100 Pro­zent. Man­che Tari­fe zah­len ab dem ers­ten Tag voll, ver­lan­gen dafür Gesund­heits­fra­gen. Die Staf­fel steht im Versicherungsschein.

Was bedeu­tet Ster­be­kas­se im Unter­schied zur Sterbegeldpolice?

Eine Ster­be­kas­se ist ein Ver­si­che­rungs­ver­ein auf Gegen­sei­tig­keit, oft an Gewerk­schaf­ten, Kir­chen oder Betrie­be gebun­den, der sei­nen Mit­glie­dern ein Ster­be­geld zahlt. Bei­trä­ge sind nied­rig, Sum­men meist auf 2.000 bis 5.000 Euro begrenzt, der Bei­tritt oft nur für bestimm­te Grup­pen mög­lich. Ster­be­kas­sen unter­lie­gen der Auf­sicht der BaFin oder der Län­der wie jeder Versicherer.

Was bedeu­tet Dyna­mik bei der Sterbegeldpolice?

Mit einer Dyna­mik stei­gen Bei­trag und Ver­si­che­rungs­sum­me jähr­lich um einen fes­ten Pro­zent­satz, meist 3 bis 5 Pro­zent, ohne neue Gesund­heits­prü­fung. So wächst der Schutz mit den Bestat­tungs­kos­ten, die in den letz­ten 10 Jah­ren um über 30 Pro­zent gestie­gen sind. Du kannst der Erhö­hung jedes Jahr wider­spre­chen; nach zwei Wider­sprü­chen erlischt die Dyna­mik meist.

Häu­fi­ge Fra­gen zur Sterbegeldversicherung

Die wich­tigs­ten Fra­gen zur Ster­be­geld­ver­si­che­rung betref­fen Sinn­haf­tig­keit, Kos­ten, War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Ein­mal­zah­lung, Bezugs­recht und Alter­na­ti­ven. Die Ant­wor­ten geben Dir eine ver­ständ­li­che Ori­en­tie­rung für den Ver­gleich. Wel­che Leis­tung, Bei­trä­ge und Bedin­gun­gen tat­säch­lich gel­ten, ergibt sich immer aus dem kon­kre­ten Tarif­an­ge­bot und den Versicherungsbedingungen.

Das sagen unse­re Kunden

Die­se Stim­men aus unse­rer Bera­tungs­pra­xis zei­gen typi­sche Situa­tio­nen rund um die Ster­be­geld­vor­sor­ge: eige­ne Vor­sor­ge, Absi­che­rung der Eltern, War­te­zeit, Ein­mal­zah­lung und die Prü­fung bestehen­der Ver­trä­ge. Sie erset­zen kei­ne Tarif­prü­fung, machen aber deut­lich, wel­che Fra­gen im Ver­gleich wich­tig werden.

„Nach dem Tod mei­ner Mut­ter muss­te ich alles allein orga­ni­sie­ren. Danach war klar: Ich möch­te mei­ne Kin­der mit einer kla­ren Vor­sor­ge ent­las­ten. Der Hin­weis auf das Bezugs­recht war für mich entscheidend.”

Rena­te W. aus Bochum

„Wegen der War­te­zeit hät­te ich fast einen Tarif gewählt, der erst nach drei Jah­ren voll leis­tet. Jetzt habe ich gezielt nach Gesund­heits­fra­gen und kür­ze­rer War­te­zeit verglichen.”

Heinz D. aus Kassel

„Wir woll­ten für mei­nen Vater vor­sor­gen. Dass das mit sei­ner Ein­wil­li­gung mög­lich ist und wor­auf es bei der Ver­si­che­rungs­sum­me ankommt, wur­de hier ver­ständ­lich erklärt.”

Clau­dia F. aus Erfurt

„Die Gegen­über­stel­lung von Ein­mal­zah­lung und Monats­bei­trag hat mir gezeigt, dass für mich die Ein­mal­zah­lung sinn­vol­ler ist – ohne lau­fen­de Kos­ten im Ruhestand.”

Ger­hard L. aus Oldenburg

„Ich hat­te einen alten Ver­trag und war unsi­cher, ob ein Wech­sel sinn­voll ist. Die Prüf­punk­te zu ein­ge­zahl­ten Bei­trä­gen und garan­tier­ter Leis­tung haben die Ent­schei­dung leich­ter gemacht.”

Moni­ka T. aus Regensburg

„Mir war nicht klar, wie wich­tig das Bezugs­recht ist. Jetzt ist ein­deu­tig gere­gelt, dass mei­ne Toch­ter die Leis­tung direkt erhält und die Bestat­tung bezah­len kann.“

Ursu­la B. aus Wuppertal

„Mit 75 woll­te ich kei­ne Gesund­heits­fra­gen mehr beant­wor­ten. Dass sol­che Tari­fe dafür eine War­te­zeit haben, wur­de hier ehr­lich erklärt – so wuss­te ich, wor­auf ich mich einlasse.“

Wer­ner K. aus Chemnitz

„Wir haben als Ehe­paar über­legt, ob ein Ver­trag reicht. Die Gegen­über­stel­lung von zwei Ein­zel­ver­trä­gen hat uns die Ent­schei­dung deut­lich leich­ter gemacht.“

Ingrid S. aus Lüneburg

„Auf die Bei­trags­dau­er hät­te ich allein nicht geach­tet. Ein Tarif mit Zah­lung bis 85 statt lebens­lang war für uns am Ende die bes­se­re Rechnung.“

Hel­mut R. aus Fürth

„Ich woll­te für mei­ne Mut­ter vor­sor­gen. Dass das mit ihrer Ein­wil­li­gung geht und wie die Sum­me sinn­voll gewählt wird, hat mir hier den Weg gezeigt.“

Petra N. aus Siegen

„Im Ruhe­stand woll­te ich kei­ne Monats­bei­trä­ge mehr. Die Ein­mal­zah­lung pass­te zu mei­ner Situa­ti­on – wich­tig war, vor­her die Bedin­gun­gen zur War­te­zeit zu prüfen.“

Karl-Heinz M. aus Dessau

„Die Fried­hofs- und Grab­kos­ten hat­te ich völ­lig unter­schätzt. Nach der Kos­ten­über­sicht habe ich die Ver­si­che­rungs­sum­me höher ange­setzt als ursprüng­lich geplant.“

Bri­git­te H. aus Ravensburg

„Fast hät­te ich mei­nen alten Ver­trag gekün­digt. Die Prüf­punk­te haben gezeigt, dass die garan­tier­te Leis­tung bes­ser ist als jedes neue Ange­bot in mei­nem Alter.“

Die­ter F. aus Cottbus

„Ich war unsi­cher, ob eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung nicht sinn­vol­ler wäre. Der Unter­schied der bei­den Absi­che­run­gen wur­de hier zum ers­ten Mal rich­tig verständlich.“

Elke J. aus Minden

„Ich woll­te zuerst eine sehr hohe Sum­me ver­si­chern. Der Hin­weis, die Leis­tung am tat­säch­li­chen Bedarf aus­zu­rich­ten, hat mir unnö­tig hohe Bei­trä­ge erspart.“

Man­fred P. aus Landshut
Kun­den­stim­me 1 von 15

Fach­li­che Prü­fung, Quel­len und Transparenz

Ver­si­che­rungs­ent­schei­dun­gen soll­ten auf nach­voll­zieh­ba­ren Kri­te­ri­en, aktu­el­len Infor­ma­tio­nen und klar erkenn­ba­ren Gren­zen beru­hen. Die­se Sei­te erläu­tert Aus­wahl­kri­te­ri­en für eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung und unter­stützt den Ver­gleich. Sie trifft kei­ne pau­scha­le Tarif­emp­feh­lung, ver­spricht kei­nen Test­sie­ger und ersetzt kei­ne Prü­fung des kon­kre­ten Ange­bots, der Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen oder einer indi­vi­du­el­len Rechts- und Steuerfrage.

Aktua­li­siert am: 16.09.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 24.05.2026
Andreas Quast, Experte für Versicherungsvergleiche

Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast

Andre­as Quast prüft die redak­tio­nel­le Ein­ord­nung zu Ver­gleichs­kri­te­ri­en, Vor­sor­ge­be­darf, War­te­zei­ten, Gesund­heits­fra­gen, Ein­mal­zah­lung und Leis­tungs­fall. Ziel ist eine ver­ständ­li­che Ent­schei­dungs­hil­fe, die Tarif­de­tails trans­pa­rent macht und pau­scha­le Ver­spre­chen vermeidet.

Prüf­da­tum: 24.05.2026

Ver­gleichs­reich­wei­te und Beratungsgrenze

Wich­ti­ger Hin­weis zur Tarifauswahl

Der ein­ge­bun­de­ne Ver­gleichs­rech­ner ermög­licht eine struk­tu­rier­te Tarif­prü­fung anhand Dei­ner Anga­ben. Die Aus­wahl kann auf die im Rech­ner ver­füg­ba­ren Tari­fe und Pro­dukt­part­ner begrenzt sein. Prü­fe vor einer Ent­schei­dung das kon­kre­te Ange­bot, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, die Anga­ben zum Ver­si­che­rer sowie alle für Dich rele­van­ten Leis­tungs- und Kostenpunkte.

Ver­wen­de­te Informationsgrundlagen

Ände­rungs­jour­nal

Inhalt­li­che Ände­run­gen des Rat­ge­bers zur Sterbegeldversicherung
Datum Inhalt­li­che Aktualisierung
16.09.2026 Schlüs­sel­be­grif­fe als Fra­ge-Ant­wort-Kar­ten ergänzt, jeweils mit den Grenz­wer­ten, Fris­ten und Beträ­gen, die für Ver­trag und Scha­den­fall zählen.
09.08.2026 Stan­dard-Fein­schliff: Irr­tü­mer-Quiz-Erläu­te­run­gen aus­ge­baut und ant­wort­ab­hän­gig dif­fe­ren­ziert, Kun­den­stim­men auf 15 erwei­tert, Kurz­über­blick in den Hero-Bereich über­nom­men, Über­schrif­ten auf Fra­ge­form ergänzt, Call-to-Action-Design ver­ein­heit­licht, dop­pel­ter Ver­gleichs­rech­ner und ver­al­te­ter Infor­ma­ti­ons-Block am Sei­ten­en­de entfernt.
08.07.2026 Zwei Erklär­vi­de­os ergänzt: Wozu eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung sowie War­te­zeit und Gesund­heits­fra­gen als wich­tigs­ter Vergleichspunkt.
24.05.2026 Rat­ge­ber inhalt­lich aktua­li­siert und fach­lich durch Andre­as Quast geprüft.
24.05.2026 Ver­gleichs­kri­te­ri­en zu War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Ein­mal­zah­lung und Bestands­prü­fung erweitert.
24.05.2026 Bedarf­s­ein­ord­nung, Alter­na­ti­ven, Leis­tungs­fall und Vor­sor­ge­or­ga­ni­sa­ti­on vertieft.
24.05.2026 Check­lis­ten, Ent­schei­dungs­hil­fen und pra­xis­ori­en­tier­te FAQ ergänzt.

Wel­che wei­te­ren Vor­sor­ge­the­men pas­sen zu Dir?

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung deckt nur einen abge­grenz­ten Teil der per­sön­li­chen Vor­sor­ge ab. Je nach Lebens­si­tua­ti­on kön­nen wei­te­re Ver­si­che­run­gen und Vor­sor­ge­ent­schei­dun­gen wich­tig sein, etwa für grö­ße­re Hin­ter­blie­be­nen­ri­si­ken, Pfle­ge­kos­ten, Haf­tungs­ri­si­ken oder die finan­zi­el­le Absi­che­rung nach einem Unfall. Prü­fe angren­zen­de The­men nur, wenn sie zu Dei­ner kon­kre­ten Situa­ti­on passen.

Fazit: Ster­be­geld­ver­si­che­rung ver­glei­chen und pas­send vorsorgen

Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung kann Ange­hö­ri­ge finan­zi­ell ent­las­ten, wenn sie zu Dei­nem tat­säch­li­chen Vor­sor­ge­be­darf passt. Für einen guten Ver­gleich zäh­len nicht nur güns­ti­ge Bei­trä­ge, son­dern vor allem Ver­si­che­rungs­sum­me, War­te­zeit, Gesund­heits­fra­gen, Zah­lungs­dau­er, Bezugs­recht und die Prü­fung von Alter­na­ti­ven. Nut­ze den Ver­gleichs­rech­ner, wenn Du Dei­ne Aus­gangs­la­ge ein­ge­ord­net hast.

Ob Du eine Ster­be­ver­si­che­rung ver­glei­chen, eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung güns­tig prü­fen oder eine Lösung mit Ein­mal­zah­lung betrach­ten möch­test: Die Ent­schei­dung soll­te auf nach­voll­zieh­ba­ren Leis­tun­gen und Bedin­gun­gen beru­hen. Hal­te Dei­ne Vor­sor­ge­un­ter­la­gen geord­net, infor­mie­re die gewünsch­te bezugs­be­rech­tig­te Per­son und über­prü­fe einen bestehen­den Ver­trag, bevor Du Ände­run­gen vornimmst.

Jetzt den nächs­ten Schritt vorbereiten

Ver­glei­che Tarif­va­ri­an­ten anhand Dei­ner Anga­ben und prü­fe anschlie­ßend sorg­fäl­tig, ob Leis­tung, War­te­zeit, Zah­lungs­wei­se und Bezugs­recht zu Dei­ner per­sön­li­chen Vor­sor­ge­pla­nung passen.

Aktua­li­siert am: 16.09.2026 Fach­lich geprüft durch Andre­as Quast am: 24.05.2026

Der Online-Ver­gleich stellt die im Rech­ner ver­füg­ba­ren Tari­fe bekann­ter Ver­si­che­rer über­sicht­lich gegen­über – mit Bei­trä­gen und Leis­tungs­merk­ma­len auf einen Blick.
Kos­ten­los, unver­bind­lich und mit direk­tem Weg zum Online-Antrag.

Gemäß §60 VVG wei­sen wir auf eine ein­ge­schränk­te Ver­si­che­rer- und Tarif­aus­wahl hin. ➡ mehr erfahren

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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