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Hoch­was­ser und Über­schwem­mung — Wel­che Ver­si­che­rung zahlt für Schä­den am Auto?

Überschwemmung Auto Teilkasko Vollkasko

Hoch­was­ser und Über­schwem­mung – Wel­che Ver­si­che­rung zahlt für Schä­den an mei­nem Fahrzeug?

Die aktu­ell ver­mehrt auf­tre­ten­den Unwet­ter mit Gewit­ter und teils hef­ti­gem Stark­re­gen, füh­ren immer öfter auch zu Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen.

Dabei wer­den häu­fig auch Stra­ßen und Park­plät­ze über­flu­tet und dort par­ken­de Autos durch die Über­schwem­mun­gen und das Was­ser beschädigt.

Doch wer bezahlt für die Schä­den durch Über­schwem­mung? Wel­che Ver­si­che­rung erstat­tet jetzt die Kos­ten für die ent­stan­de­nen Schä­den am Fahrzeug?

Teil­kas­ko-Ver­si­che­rung

Für Schä­den durch Was­ser am eige­nen Fahr­zeug, an z.B. Motor oder Elek­trik, ist in der Regel im Rah­men der Kfz-Ver­si­che­rung, die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung zustän­dig. Der Ver­si­che­rungs­schutz greift immer dann, wenn das Auto zum Zeit­punkt des Scha­den­er­eig­nis­ses abge­stellt bzw. geparkt war.

Voll­kas­ko-Ver­si­che­rung

Für alle Schä­den, wel­che nicht von der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, zahlt Im Rah­men der Kfz-Ver­si­che­rung,  die Voll­kas­ko­ver­si­che­rung. In der Regel nicht von der Teil­kas­ko bezahlt wer­den Schä­den, die u.a. durch das eige­ne Fahr­ver­hal­ten ent­ste­hen, wenn man z.B. in eine offen­sicht­lich über­schwemm­te Unter­füh­rung einfährt.

Damit der Ver­si­che­rer aller­dings nicht die Leis­tung wegen gro­ber Fahr­läs­sig­keit ver­wei­gern kann, ist es zu emp­feh­len den Ein­schluss der gro­ben Fahr­läs­sig­keit unbe­dingt im Ver­trag mitzuversichern.

Güns­ti­ge Ange­bo­te für eine Kfz-Ver­si­che­rung mit Ein­schluss einer Teil­kas­ko­ver­si­che­rung oder Voll­kas­ko­ver­si­che­rung sind hier zu finden!

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