Versicherungskaufmann · Versicherungsmakler §34d GewO Fachlich geprüftMehr über den Experten
Fachlich geprüft von Andreas Quast. Die Meldefrist ist gegen § 17 Bundesmeldegesetz abgeglichen, die Angaben zum Umzugs-Doppelschutz gegen die marktüblichen Hausratbedingungen.
Beim Umzug müssen Sie Ihre Hausratversicherung spätestens zum Einzugstag mit der neuen Wohnfläche ummelden – alle anderen Verträge folgen einer eigenen Zeitachse. In der Beratungspraxis läuft fast nie etwas schief, weil jemand die falsche Police hat. Es läuft schief, weil eine Adressänderung untergeht oder das Übergabeprotokoll fehlt. Beides kostet im Ernstfall bares Geld – und beides ist in einer halben Stunde erledigt, wenn man die Reihenfolge kennt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausratversicherung zieht mit um: Sie melden die neue Adresse und die Quadratmeterzahl, ein neuer Vertrag ist dafür nicht nötig.
- Während der Umzugsphase sind nach den marktüblichen Bedingungen beide Wohnungen versichert. Der Schutz für die alte Wohnung endet spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn.
- Die Anzeige der neuen Wohnung ist eine Obliegenheit, keine Höflichkeit – wer sie schleifen lässt, riskiert im Schadenfall Ärger.
- Beim Meldeamt gilt eine harte Frist: zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).
- Ziehen zwei Haushalte zusammen, wird eine der beiden Hausratpolicen überflüssig – gekündigt wird der jüngere Vertrag.
Der Umzugsfahrplan: Was wann zu erledigen ist
Die meisten Umzugslisten im Netz mischen Behördengänge und Verträge wild durcheinander. Aus Versicherungssicht ist die Reihenfolge klar:
| Zeitpunkt | Was zu tun ist | Warum |
|---|---|---|
| 4–6 Wochen vorher | Wohnfläche der neuen Wohnung an den Hausratversicherer durchgeben, Versicherungssumme prüfen | Größere Wohnung = höherer Bedarf; sonst droht Unterversicherung |
| Spätestens zum Einzug | Neue Adresse samt Quadratmetern schriftlich anzeigen | Vertragliche Anzeigepflicht |
| Übergabetag (alt und neu) | Übergabeprotokoll ausfüllen, Zählerstände notieren, Fotos machen | Beweislage für Kaution und Haftpflichtschäden |
| Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug | Wohnsitz beim Meldeamt ummelden | Gesetzliche Pflicht, Bußgeldrahmen bis 1.000 Euro |
| Bis 2 Monate nach Umzugsbeginn | Umzug abschließen | Danach endet der Schutz für die alte Wohnung |
Die Kfz-Ummeldung lasse ich hier bewusst außen vor – die hat eigene Regeln und ein eigenes Zeitfenster.
Hausratversicherung: Warum in der Umzugsphase beide Wohnungen geschützt sind
Der Punkt, der Mandanten am meisten überrascht: Sie brauchen für die Umzugswochen keine Zusatzdeckung. Die marktüblichen Hausratbedingungen sehen vor, dass der Versicherungsschutz während des Wohnungswechsels sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung besteht. Erst wenn der Umzug abgeschlossen ist – spätestens aber zwei Monate nach seinem Beginn – erlischt die Deckung für die bisherige Wohnung.
Zwei Fallstricke bleiben trotzdem:
- Transportschäden sind etwas anderes als Wohnungsschäden. Was auf der Treppe zu Bruch geht, ist nicht automatisch mitversichert – Details klärt unsere Antwort dazu, welche Schäden die Hausratversicherung beim Umzug deckt.
- Die Versicherungssumme wandert nicht automatisch mit. Wer von 60 auf 100 Quadratmeter zieht, sollte sie anpassen lassen; wie das rechnerisch funktioniert, steht in der Antwort zur Anpassung der Versicherungssumme beim Umzug.
Ein Sonderkündigungsrecht allein wegen des Umzugs gibt es übrigens nicht – die Police läuft weiter. Ob und wann Sie trotzdem aussteigen können, zeigt der Überblick zur Hausratversicherung sowie die Antwort dazu, ob man die Hausratversicherung nach einem Umzug kündigen kann.
Wohnungsübergabe: Das Protokoll entscheidet über Ihr Geld
Der teuerste Moment eines Umzugs ist nicht der Transporter, sondern die Übergabe der alten Wohnung. Wer hier schludert, streitet später über Beträge, die im vierstelligen Bereich liegen können. Was ins Protokoll gehört:
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser – mit Datum und Unterschrift beider Seiten
- Jeder vorhandene Mangel, auch der, den der Vermieter „nicht so schlimm” findet
- Anzahl der übergebenen Schlüssel (verlorene Schlüssel sind ein klassischer Haftpflichtfall)
- Fotos von Böden, Wänden, Fenstern und Bad – zeitgestempelt, in beiden Wohnungen
- Eine Notiz, ob Schönheitsreparaturen verlangt werden und mit welcher Begründung
Schäden, die Sie selbst in der Mietwohnung verursachen, sind ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung – vorausgesetzt, Mietsachschäden sind eingeschlossen. Was mit diesem Vertrag beim Wohnungswechsel passiert, erklärt die Antwort zur Privathaftpflicht beim Umzug. Für die Kaution der neuen Wohnung ist die Mietkautionsversicherung eine Alternative zum Bargeld auf dem Kautionskonto.
Diese Verträge werden beim Wohnungswechsel oft vergessen
- Glasversicherung: Sie ist an die Wohnung gebunden, nicht an Sie – ein Blick in die Glasversicherung lohnt sich, wenn die neue Wohnung große Fensterflächen oder eine Ceranfeldküche hat.
- Doppelte Hausratpolicen beim Zusammenziehen: Zwei Verträge für einen Haushalt sind einer zu viel. Gekündigt wird der jüngere – hier greift eine Sonderregel, nicht die normale Dreimonatsfrist.
- Familien- und Studentenkonstellationen: Wer aus dem Elternhaus auszieht, verliert unter Umständen den Mitversicherungsschutz. Die Übersichten zu Versicherungen für Familien und Versicherungen für Studenten zeigen, ab wann ein eigener Vertrag nötig wird.
- Adressänderung bei allen übrigen Verträgen: Lebens‑, Unfall- und Krankenversicherer brauchen die neue Anschrift ebenfalls – hier geht es weniger um Deckung als um Post, die ankommen muss.
Eine kompakte Übersicht der ersten Schritte liefert außerdem unsere Antwort darauf, was bei einem Umzug zu beachten ist. Ein Wohnungswechsel ist ohnehin der klassische Anlass, den gesamten Bestand durchzusehen – dabei können Sie gleich Versicherungen vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für die neue Wohnung eine neue Hausratversicherung abschließen?
Nein. Der bestehende Vertrag zieht mit um. Sie melden Adresse und Wohnfläche, der Versicherer passt Beitrag und Versicherungssumme an. Ein Neuabschluss ist nur sinnvoll, wenn der alte Tarif ohnehin nicht mehr passt.
Wie lange sind alte und neue Wohnung gleichzeitig versichert?
Nach den marktüblichen Bedingungen bis zum Abschluss des Umzugs, längstens zwei Monate ab Umzugsbeginn. Danach besteht Schutz nur noch in der neuen Wohnung. Ziehen sich Renovierung und Auszug länger hin, sprechen Sie den Versicherer vorher an.
Was passiert, wenn ich die neue Adresse zu spät melde?
Die Anzeige der neuen Wohnung ist eine vertragliche Obliegenheit. Wird sie verletzt, kann der Versicherer die Leistung im Schadenfall kürzen – je nachdem, wie schwer die Pflichtverletzung wiegt. Eine kurze E‑Mail mit Adresse und Quadratmetern genügt und beendet die Diskussion, bevor sie entsteht.
Muss ich mich beim Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 BMG nur nötig, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen – etwa beim Wegzug ins Ausland. Innerhalb Deutschlands reicht die Anmeldung am neuen Wohnort innerhalb von zwei Wochen.
Wir ziehen zusammen und haben beide eine Hausratversicherung. Welche kündigen wir?
Den jüngeren der beiden Verträge. Weil ein Haushalt nicht doppelt versichert sein muss, ist dieser Vertrag außerhalb der üblichen Kündigungsfrist beendbar. Prüfen Sie vorher, welche Police die besseren Leistungen hat – manchmal ist es sinnvoller, den älteren Vertrag zu beenden und den jüngeren anzupassen.
Zahlt die Versicherung, wenn beim Tragen etwas kaputtgeht?
Das kommt darauf an, wer trägt. Beschädigen Sie fremdes Eigentum, ist es ein Haftpflichtfall. Geht Ihr eigener Hausrat auf dem Transport zu Bruch, ist das in der Regel nicht gedeckt – dafür haftet gegebenenfalls das Umzugsunternehmen nach den Regeln des Frachtrechts.
Muss ich dem Vermieter meine Haftpflichtversicherung nachweisen?
Verpflichtet sind Sie dazu nicht. Viele Vermieter fragen bei der Wohnungsbesichtigung trotzdem danach, und eine bestehende Privathaftpflicht mit eingeschlossenen Mietsachschäden ist im Bewerbungsprozess um eine Wohnung ein gutes Argument.