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Und so funktioniert unser Unfallversicherung Vergleich und Vergleich Unfallversicherungen Kinder
Eine Private Unfallversicherung ist eine individuelle Kombination aus verschiedenen Leistungen. Für den Unfallversicherung Vergleich geben Sie neben Ihrem Geburtsdatum und Ihrem Geschlecht bitte auch Ihren Beruf, Ihre Tarifgruppe (z.B. öffentlicher Dienst) sowie Ihre Risikogruppe (A für ausschließlich kaufmännisch Tätige, B für handwerklich und körperlich Tätige und K für Kinder) an. Wählen Sie ebenfalls die Anzahl der Personen aus, welche Sie in Ihre private Unfallversicherung berechnen und einschließen möchten und geben dann neben der Auswahl der gewünschten Progression, die gewünschten Versicherungssummen für die einzelnen Leistungen wie Invalidität, Todesfall, Unfallrente, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Übergangsleistung und Unfall-Krankenhaustagegeld und Unfall-Krankentagegeld ein. Starten Sie gleich jetzt und hier unseren kostenfreien Unfallversicherung Vergleich und finden Sie in nur ein paar wenigen Schritten Ihre beste private Unfallversicherung bzw. günstige Unfallversicherungen Kinder um Ihre gegebenenfalls bereits bestehende Unfallversicherung zu kündigen und in eine günstigere oder leistungsstärkere Unfallversicherung zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zur Privaten Unfallversicherung, zum Unfallversicherung Vergleich und der Unfallversicherung im allgemeinen
Wissenswertes zu Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung Kosten, Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall bzw. Unfall
Wie sinnvoll ist eine private Unfallversicherung?
Im Prinzip ist eine private Unfallversicherung für jeden sinnvoll oder anzuraten. Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger — die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital.
Besonders zu empfehlen ist eine leistungsstarke Private Unfallversicherung natürlich für Personen mit gefährlichen Hobbies wie z.B. Motorradfahrer, Rennradfahrer, Taucher usw.
Kinder haben ein höheres Unfall- und Verletzungsrisiko als Erwachsene, daher ist für Kinder eine sogenannte Kinderunfallversicherung sinnvoll.
Viele Menschen glauben, dass sie über die Gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert sind. Aber das ist nur zum Teil richtig.
So gilt der gesetzliche Unfallschutz nicht für alle Personengruppen wie z.B. Selbständige, Freiberufler, nicht Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen und Hausmänner) und Rentner. Die Gesetzliche Unfallversicherung leistet auch ausschließlich bei Berufskrankheiten und bei Arbeitsunfällen, also bei Unfällen, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg dorthin oder zurück nach Hause passieren.
Passiert der Unfall allerdings in Ihrer Freizeit, können Sie keine Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung erwarten.
Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin passieren allerdings knapp drei Viertel aller registrierten Unfälle mit Verletzten nicht in der Arbeit, sondern während der Freizeit oder im Haushaltsbereich.
Aus diesem Grund ist der zusätzliche Schutz durch eine gute Private Unfallversicherung sehr zu empfehlen.
Eine Private Unfallversicherung schließt die Lücke zur Gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Sie gegen die finanziellen Folgen eines privaten und beruflichen Unfalls ab und das weltweit und rund um die Uhr.
Ist eine private Unfallversicherung für Rentner sinnvoll?
Da mit zunehmendem Alter auch das Risiko für Verletzungen und Unfälle steigt, ist eine private Unfallversicherung auch für Rentner sinnvoll.
Um auch als Rentner im Ruhestand eine optimale Absicherung gegen die Folgen eines möglichen Unfalls zu haben, ist eine private Unfallversicherung für Senioren bzw. Rentner zu empfehlen.
Private Unfallversicherungen für Rentner bzw. Unfallversicherungen für Senioren erbringen nicht nur Geldleistungen nach einem Unfall, sondern sie helfen üblicherweise auch bei der Organisation von Unterstützungsleistungen (Assistance-Leistungen). Für ältere Menschen bzw. Senioren kann dies sehr hilfreich und sinnvoll sein, wenn sie alleine leben und keine Verwandten oder Bekannte oder Freunde haben, die in der Nähe sind und die sie nach einem Unfall entsprechend unterstützen können.
Wie viel sollte eine Unfallversicherung kosten?
Die Unfallversicherung Kosten unterscheiden sich am Markt sehr stark zwischen den unterschiedlichen Anbietern und den angebotenen Unfalltarifen.
Daneben ist der Preis für eine gute Unfallversicherung natürlich auch von Ihrer persönlichen Lebenssituation und dem gewünschten Leistungsumfang abhängig.
Eine günstige Unfallversicherung bekommen Sie sicher schon für wenige Euro im Monat. Allerdings erwerben Sie dann auch keine wirklich leistungsstarke Unfallversicherung, sondern eher einen sogenannten Basisschutz.
Aufgrund der doch so stark unterschiedlichen Preise und Leistungen für eine Private Unfallversicherung sollten Sie vor dem Abschluss einer privaten Unfallversicherung unbedingt einen Unfallversicherung Versicherungsvergleich über ein Vergleichsportal erstellen um dann Ihre beste Unfallversicherung im Preisvergleich und Test der Leistungen zu finden.
Was ist in der Unfallversicherung versichert?
Die Private Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und — soweit nichts anderes vereinbart — rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz und finanziellen Ausgleich bei Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind üblicherweise:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist
Folgende Leistungen lassen sich über eine Private Unfallversicherung absichern:
Invaliditätsleistung:
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Invaliditätssumme und dem Grad der Invalidität.
Todesfallleistung:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung
Krankenhaustagegeld:
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2–3 Jahre)
Genesungsgeld:
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden
Kosmetische Operationen:
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Hinweis: Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen
Übergangsleistung:
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen:
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Unfallrente:
Eine Unfallrente wird in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird üblicherweise monatlich und lebenslang bezahlt.
Bergungskosten:
Bergungskosten entstehen immer dann, wenn ein Unfall verursacht wurde und eine Person aus einer schwierigen Lage gerettet werden muss.
Hinweis:
Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. (Ausnahme Progressions-Tarife)
Wann zahlt eine private Unfallversicherung nicht?
Auch die beste Unfallversicherung erbringt nicht nach jedem Unfall eine Leistung. Wenn Sie nach einem Unfall wieder vollständig genesen sind, werden keine Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung erbracht.
Auch bei z.B. folgenden Ereignissen wird keine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung erbracht:
Alkohol- und Drogeneinfluss:
Wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, dann sind Unfälle, deren Ursache darin liegt, dass Sie alkoholisiert waren oder unter Drogen standen, von einer Leistung ausgenommen.
Je nach Versicherungsunternehmen gelten allerdings unterschiedlich hohe Promillegrenzen für eine Leistungsfreiheit.
Unfälle bei Ausübung einer Straftat:
Wer eine Straftat verübt und hierbei — oder während der Vorbereitung – durch einen Unfall verletzt wird, erhält keine Leistung aus seiner Privaten Unfallversicherung.
Rennsport:
Regelmäßig ausgeschlossen ist die Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen.
Ohne besondere Vereinbarung sind vom Versicherungsschutz u.a. auch folgende Ereignisse ausgeschlossen:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle, die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;
- Unfälle, die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
- Unfälle, die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
- Unfälle, die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
- Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
Was muss ich bei einer Unfallversicherung beachten?
In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
Die Invaliditätssumme ist die Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlungen im Schadensfall. Wir empfehlen Ihnen als Invaliditätsgrundsumme mindestens das Zwei — Dreifache Ihres Bruttojahreseinkommens zu vereinbaren.
Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.
So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen — vor allem dem Einkommen — des Versicherungsnehmers angemessen sein.
Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen.
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.
Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar.
Sie haben drei Möglichkeiten, das Invaliditätsrisiko abzusichern:
Man unterscheidet:
Linear-Tarif
Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme erbracht.
Mehrleistungs-Tarif
In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 70 % bzw. 90 %.
Progressions-Tarif
Bei Unfall-Tarifen mit vereinbarter Progression steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional an. Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme erbracht.
Welche Progression ist bei Unfallversicherung sinnvoll?
Eine pauschale Aussage darüber, welche Progression in der Unfallversicherung die beste ist, lässt sich nicht sagen.
Mit einer vereinbarten Progression in der Unfallversicherung erhalten Sie im Schadensfall ein Vielfaches von der vereinbarten Grund-Invaliditätssumme ausbezahlt. Die auszuzahlende Summe erhöht sich gemäß der gewählten Progression schrittweise ab einem Invaliditätsgrad von ca. 25%.
Beispiel:
Sie haben eine Grund-Invaliditätssumme von EUR 100.000 vereinbart und eine Progression von 350%.
Bei einer Vollinvalidität würden Sie ohne eine vereinbarte Progression eine Summe von EUR 100.000 ausbezahlt bekommen. Mit der Progression von 350% erhalten Sie als Vollinvalide stattdessen eine Gesamtsumme in Höhe von EUR 350.000.
Was ist eine Gliedertaxe?
Mit Hilfe der sogenannten Gliedertaxe wird der entsprechende Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen und Sinnesorganen ermittelt.
Den einzelnen Körperteilen und Sinnesorganen werden mit der Gliedertaxe feste Prozentwerte zugewiesen.
Dieser Prozentwert aus der Gliedertaxe wiederum ist entscheidend für die Höhe der Entschädigungsleistung.
Er legt fest, wieviel Prozent der Versicherungssumme für den Verlust oder die Beeinträchtigung ausbezahlt werden.
So hat z.B. der vollständige Verlust eines Daumens einen Gliedertaxe Wert von 20%.
Konkret bedeutet dies, dass bei z.B. einer versicherten Invaliditätssumme in Höhe von EUR 100.000, eine Entschädigungsleistung an die versicherte Person in Höhe von EUR 20.000 ausbezahlt wird.
Was ist der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung?
Unter dem Mitwirkungsanteil in der privaten Unfallversicherung versteht man die prozentuale Anrechnung von bestehenden Erkrankungen und Gebrechen der versicherten Person, welche eine Invalidität mit verursacht haben können.
Im Leistungsfall prüft der Unfallversicherer in welcher Höhe diese Vorerkrankungen mit ursächlich für die Invalidität sind und reduziert die Leistung dann entsprechend anteilig.
Üblicherweise berücksichtigen die Unfallversicherer den Mitwirkungsanteil erst ab einer Höhe von mindestens 25% an.
Sind Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung steuerpflichtig?
Die überwiegenden Leistungen (in der Regel Kapitalleistungen) aus einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei.
Sobald allerdings Rentenleistungen wie z.B. eine Unfallrente ausbezahlt wird, wird diese mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert.
Welche Versicherung greift bei Arbeitsunfall?
Bei einem Arbeitsunfall greift immer der Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung.
Kommt es durch den Arbeitsunfall zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, so besteht auch über den Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung von 6 Wochen.
Personen, welche eine private Unfallversicherung besitzen, bekommen zusätzlich auch Leistungen aus dieser Unfallversicherung, denn eine private Unfallversicherung bietet nicht nur bei Freizeitunfällen Versicherungsschutz, sondern Sie zahlt auch bei Arbeitsunfällen, ohne Einschränkungen die vereinbarten Leistungen.
In der Regel sind die Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung deutlich höher als die Leistungsansprüche an die gesetzliche Unfallversicherung.
Wann und was der Unfallversicherung melden?
Üblicherweise haben Sie in der privaten Unfallversicherung 15 Monate Zeit den Unfall Ihrem Unfall Versicherer zu melden bzw. anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, ist Ihr Anspruch verwirkt.
Einige Unfallversicherer haben in Ihren Bedingungen diese Fristen auf bis zu 24 — 36 Monate verlängert.
Die vorgenannten Fristen sind erforderlich, da der Unfall Versicherer bedingungsgemäß nur bei dauerhaften Unfallfolgen eine Leistung zu erbringen hat, welche sich in der Regel erst Monate später herausstellen.
Ausnahme:
Bei einem Unfalltod der versicherten Person, ist die Meldefrist immer noch “unverzüglich”, woraus sich eine Frist von max. ca. 48–72 Stunden ableiten lässt.
Was muss man im Schadenfall bei einer privaten Unfallversicherung beachten?
Bei jedem Unfall haben Sie unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und den Unfall-Versicherer über den Unfall zu informieren.
Sie müssen den Anordnungen des Arztes Folge leisten und Ihr Möglichstes zur Minderung der Unfallfolgen beitragen.
Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß zu beantworten und angeforderte Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.
Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Meldefristen in der Privaten Unfallversicherung um Ihren Leistungsanspruch nicht zu verwirken:
Meldefrist bei Invalidität:
Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, melden Sie dies unverzüglich Ihrem Versicherer. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern.
Wird eine Invalidität, also eine dauerhafte Einschränkung Ihrer Gesundheit erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, so können Sie dies auch innerhalb einer Frist von mindestens 12 Monaten (variiert je nach Versicherer) nach Eintritt des eigentlichen Unfallereignisses melden. Es gibt allerdings auch Unfall Tarife, die einen Meldezeitraum von 18, 24 oder sogar 36 Monaten vorsehen. Wichtig dabei ist, dass die Invalidität von einem Arzt diagnostiziert und dokumentiert wird.
Meldefrist bei einem Unfalltod:
Die Meldefrist hängt von Tarif und Anbieter ab, beträgt aber meistens 48 Stunden.
Wie wird eine Invalidität festgestellt?
Bei kleineren Unfällen bzw. kleineren Unfallschäden werden üblicherweise die behandelnden Ärzte oder Krankenhäuser für die Begutachtung und Bestimmung des Invaliditätsgrades ausgewählt.
Bei schwereren Unfällen und auch bei höheren versicherten Invaliditätssummen wird in der Regel ein spezieller Gutachter seitens des Unfall Versicherers für die Begutachtung und Festlegung des Invaliditätsgrads bestimmt.
Wie kann ich meine bestehende private Unfallversicherung kündigen oder wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Privaten Unfallversicherung ist nicht schwer.
Grundsätzlich verlängern sich Unfallversicherungs-Verträge, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Privaten Unfallversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Unfallversicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Unfallversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Versicherer einen anerkannten Unfallschaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).
Kann man die private Unfallversicherung von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen und können somit bei der Steuererklärung angegeben werden. Ob allerdings ein steuerlicher Ausgleich erfolgt, hängt allerdings auch davon ab, ob der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 1.900,00 nicht bereits durch andere Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Was ist in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung sind im Wesentlichen Leistungen bei Arbeitsunfällen bei Wegeunfällen und bei Berufskrankheiten.
Das heißt, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz, der Schule der Uni oder im Kindergarten passiert, dann springt die gesetzliche Unfallversicherung mit Entschädigungsleistungen ein.
Das Gleiche gilt für Unfälle die auf dem direkten Weg zu einer der vorgenannten Einrichtungen passieren oder auf dem direkten Weg von dort nach Hause.
Der Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung greift genauso beim Arbeiten im HomeOffice.
Auch ein Betriebsausflug ist über die gesetzliche Unfallversicherung mitversichert.
Ebenso über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind Fortbildungen und der Weg dorthin und wieder zurück, wenn diese durch die Firma veranlasst werden.
ist jeder gesetzlich unfallversichert?
Versichert in der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Beschäftigten, also Arbeitnehmer und Arbeiter sowie Auszubildende.
Daneben sind auch die nachfolgenden Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert:
- Kinder im Kindergarten oder Kindertagesstätte
- Schüler
- Studenten
- Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Mitarbeiter/innen von Hilfsorganisationen
- Entwicklungshelfer
- ehrenamtlich Tätige wie z.B. freiwillige Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, Technisches Hilfswerk, Arbeiterwohlfahrt
- Lebensretter
- Blutspender
- Zeugen
- Schöffen
Unternehmer bzw. Selbständige sind nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert. Diese können sich aber freiwillig und gegen eigenständigen Beitrag in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.
Schadenbeispiele bzw. Schadenfälle Unfallversicherung
Bei einem Autounfall verunglückt eine Familie schwer. Der Ehemann und Fahrer stirbt, der Ehefrau und Mutter muss ein Bein amputiert werden, Die beiden ebenfalls im Auto befindlichen Kinder erleiden lediglich leichte Verletzungen. Die gesamte Leistung der Privaten Unfallversicherung für den Todesfall des Ehemanns, die Invalidität der Ehefrau und Krankenhaus-Tagegeld belaufen sich auf rd. 350.000 Euro.
Beim Autofahren erleidet der Fahrer einen Herzinfarkt und verursacht einen Unfall bei dem er stirbt. Aus der in der privaten Unfallversicherung vereinbarten Todesfallsumme werden 25.000 Euro bezahlt.
Ein Kind verletzt sich beim Fußballspielen mit seinen Freunden und reißt sich das Kreuzband. Für die Zeit des Krankenhausaufenthalts wird von der privaten Unfallversicherung ein Krankenhaus-Tagegeld in Höhe von 350 Euro bezahlt.
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