Unfallversicherung Vergleich
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Und so finden Sie die beste private Unfallversicherung bzw. können Sie die Unfallversicherung vergleichen
Eine Private Unfallversicherung ist eine individuelle Kombination aus verschiedenen Leistungen. Für die Unfallversicherungs-Berechnung geben Sie neben Ihrem Geburtsdatum und Ihrem Geschlecht bitte auch Ihren Beruf, Ihre Tarifgruppe (z.B. öffentlicher Dienst) sowie Ihre Risikogruppe (A für ausschließlich kaufmännisch Tätige, B für handwerklich und körperlich Tätige und K für Kinder) an. Wählen Sie die Anzahl der Personen, welche Sie in Ihren Unfallversicherungs-Vertrag einschließen möchten und geben dann neben der Auswahl der gewünschten Progression, die gewünschten Versicherungssummen für die einzelnen Leistungen wie Invalidität, Todesfall, Unfallrente, kosmetische Operationen, Bergungskosten, Übergangsleistung und Unfall-Krankenhaustagegeld und Unfall-Krankentagegeld ein. Starten Sie gleich jetzt und hier unseren kostenfreien Unfallversicherungs-Vergleich und finden Sie in nur ein paar wenigen Schritten Ihre günstige private Unfallversicherung um Ihre gegebenenfalls bereits bestehende Unfallversicherung zu kündigen und in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Unfallversicherungs-Tarif zu wechseln.
Die gesetzliche Erstinformation informiert Sie über unsere Tätigkeit als Versicherungsmakler. Die Vermittlerrichtlinie sieht vor, dass wir Ihnen diese Erstinformation vor der Vergleichsberechnung zur Verfügung stellen. Mit der Nutzung unseres Vergleichsrechners bestätigen Sie, die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV gelesen und heruntergeladen zu haben.
Informationen zur Unfallversicherung
Wissenswertes zu Leistungen, Abschluss, Kündigung und für den Schadenfall
Wer braucht eine private Unfallversicherung?
Im Prinzip jeder. Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger — die Arbeitskraft ist das wichtigste Kapital.
Besonders zu empfehlen ist die Private Unfallversicherung natürlich für Personen mit gefährlichen Hobbies wie z.B. Motorradfahrer, Rennradfahrer, Taucher usw.
Viele Menschen glauben, dass sie über die Gesetzliche Unfallversicherung ausreichend abgesichert sind. Aber das ist nur zum Teil richtig.
So gilt der gesetzliche Unfallschutz nicht für alle Personengruppen wie z.B. Selbständige, Freiberufler, nicht Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen und ‑männer) und Rentner und die Gesetzliche Unfallversicherung leistet ausschließlich bei Berufskrankheiten und bei Arbeitsunfällen, also bei Unfällen, die während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Weg dorthin oder zurück nach Hause passieren.
Passiert der Unfall allerdings in Ihrer Freizeit, können Sie keine Leistungen aus der Gesetzlichen Unfallversicherung erwarten.
Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin passieren allerdings knapp drei Viertel aller registrierten Unfälle mit Verletzten nicht in der Arbeit, sondern während der Freizeit oder im Haushaltsbereich.
Aus diesem Grund ist der zusätzliche Schutz durch eine Private Unfallversicherung sehr zu empfehlen.
Eine Private Unfallversicherung schließt die Lücke zur Gesetzlichen Unfallversicherung und sichert Sie gegen die finanziellen Folgen eines privaten und beruflichen Unfalls ab und das weltweit und rund um die Uhr.
Was leistet eine private Unfallversicherung?
Die Private Unfallversicherung gilt für Unfälle auf der ganzen Welt und — soweit nichts anderes vereinbart — rund um die Uhr für Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Die Private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz und finanziellen Ausgleich bei Folgen von Unfällen wie Invalidität, vorübergehende Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit, Tod und Krankenhausaufenthalt.
Als Unfall bezeichnet man ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten einwirkendes Ereignis, wodurch er unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Unfällen gleichgestellt sind üblicherweise:
- Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an Gliedmaßen und der Wirbelsäule, die durch Kraftanstrengung des Versicherten hervorgerufen wurden
- Wundinfektionen bei denen der Ansteckungsstoff durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangt ist
Folgende Leistungen lassen sich über eine Private Unfallversicherung absichern:
Invaliditätsleistung:
Kommt es aufgrund eines Unfalles zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so wird eine einmalige Kapitalleistung erbracht (Ausnahme: Der Versicherte hat bereits das 65 Lebensjahr vollendet. In diesen Fall wird eine Rentenzahlung erbracht). Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Invaliditätssumme und dem Grad der Invalidität.
Todesfallleistung:
Führt der Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung entsprechend der vereinbarten Todesfallsumme.
Hinweis: Die Todesfallleistung erfüllt eine weitere Funktion. Ist bereits kurz nach einem Unfall eine Invalidität absehbar, so erbringt der Versicherer bei vereinbarter Todesfallleistung eine Vorauszahlung
Krankenhaustagegeld:
Für jeden Kalendertag an dem sich der Versicherte unfallbedingt in vollstationärer Heilbehandlung befindet wird das vereinbarte Krankenhaustagegeld bezahlt. (In der Regel für maximal 2–3 Jahre)
Genesungsgeld:
Genesungsgeld wird üblicherweise in der gleichen Höhe und für die gleiche Anzahl von Kalendertagen wie das Krankenhaustagegeld geleistet; jedoch ist die Leistung meistens auf eine Dauer von max. 100 Tagen begrenzt. Der Anspruch auf Genesungsgeld entsteht erst mit Entlassung aus dem Krankenhaus.
Hinweis: Genesungsgeld kann nur in Verbindung mit dem Krankenhaustagegeld abgeschlossen werden
Kosmetische Operationen:
Wird der Körper der versicherten Person durch einen Unfall derart entstellt, dass sich diese zu einer kosmetischen Operation entschließt, so werden die Behandlungskosten inkl. Nebenkosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme erstattet.
Hinweis: Die Behandlung muss bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres erfolgen
Übergangsleistung:
Besteht nach Ablauf von drei Monaten nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung von 100 %, so werden 50 % der vereinbarten Übergangsleistung erbracht. Besteht nach Ablauf von sechs Monaten noch eine Beeinträchtigung von mehr als 50 % so wird die volle Übergangsleistung erbracht.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen:
Diese Leistung wird sofort nach einem Unfall fällig bei besonders schweren Verletzungen wie z.B. Querschnittslähmung, Erblindung etc.
Unfallrente:
Eine Unfallrente wird in der Regel ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% erbracht. Sie wird üblicherweise monatlich und lebenslang bezahlt.
Bergungskosten:
Bergungskosten entstehen immer dann, wenn ein Unfall verursacht wurde und eine Person aus einer schwierigen Lage gerettet werden muss.
Tipp:
Die gesamte Invaliditätsleistung wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. (Ausnahme Progressions-Tarife)
Wann leistet eine private Unfallversicherung nicht?
Eine private Unfallversicherung erbringt nicht nach jedem Unfall eine Leistung. Wenn Sie nach einem Unfall wieder vollständig genesen sind, werden keine Leistungen aus der Privaten Unfallversicherung erbracht.
Auch bei z.B. folgenden Ereignissen wird keine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung erbracht:
Alkohol- und Drogeneinfluss:
Wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, dann sind Unfälle, deren Ursache darin liegt, dass Sie alkoholisiert waren oder unter Drogen standen, von einer Leistung ausgenommen.
Je nach Versicherungsunternehmen gelten allerdings unterschiedlich hohe Promillegrenzen für eine Leistungsfreiheit.
Unfälle bei Ausübung einer Straftat:
Wer eine Straftat verübt und hierbei — oder während der Vorbereitung – durch einen Unfall verletzt wird, erhält keine Leistung aus seiner Privaten Unfallversicherung.
Rennsport:
Regelmäßig ausgeschlossen ist die Teilnahme an Auto- oder Motorradrennen.
Ohne besondere Vereinbarung sind vom Versicherungsschutz u.a. auch folgende Ereignisse ausgeschlossen:
- Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen auch verursacht durch Trunkenheit, sowie Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht.)
- Unfälle, die der Versicherte bei der vorsätzlichen Ausübung einer Straftat erleidet;
- Unfälle, die mittel- oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden;
- Unfälle, die durch die Benutzung von Luftfahrzeugen ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie beim Fallschirmspringen entstehen;
- Unfälle, die dadurch entstehen, dass der Versicherte an Fahrtveranstaltungen teilnimmt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;
- Gesundheitsschädigung durch Strahlen;
- Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht werden;
- Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, die der Versicherte an seinem Körper vornimmt oder vornehmen lässt. (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis notwendig.)
- Infektionen (Ausnahme: Diese gelangten durch eine Unfallverletzung in den Körper)
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe;
- Bauch- oder Unterleibsbrüche (Ausnahme: Diese wurden durch ein versichertes Unfallereignis verursacht)
- Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen;
- Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen
Was ist beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung zu beachten?
In der privaten Unfallversicherung sind Art und Höhe der Versicherungsformen in weitem Rahmen der freien Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
Die Invaliditätssumme ist die Berechnungsgrundlage für die Einmalzahlungen im Schadensfall. Wir empfehlen Ihnen als Invaliditätsgrundsumme mindestens das Zwei — Dreifache Ihres Bruttojahreseinkommens zu vereinbaren.
Einige Regeln über das Verhältnis der Versicherungssummen und Besonderheiten bei sehr hohen Summen sind jedoch zu beachten.
So müssen die Versicherungssummen den wirtschaftlichen Verhältnissen — vor allem dem Einkommen — des Versicherungsnehmers angemessen sein.
Damit die Unfallversicherung mit der Inflation Schritt halten kann und somit angemessen bleibt, wird sie in der Regel als dynamische Unfallversicherung abgeschlossen.
Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf im Leistungsfall ist die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag.
Pflegebedürftige Personen sowie Geisteskranke sind nicht versicherbar.
Sie haben drei Möglichkeiten, das Invaliditätsrisiko abzusichern:
Man unterscheidet:
Linear-Tarif
Je nach Invaliditätsgrad wird die entsprechende Leistung aus der Versicherungssumme erbracht.
Mehrleistungs-Tarif
In der Regel verdoppelt, bzw. verdreifacht sich die Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 70 % bzw. 90 %.
Progressions-Tarif
Bei Unfall-Tarifen mit vereinbarter Progression steigt die Leistung meist ab 26 % Invalidität überproportional an. Je nach gewählter Progressionsstufe wird bei Vollinvalidität eine Entschädigungsleistung zwischen 225 % und 1000 % der vereinbarten Invaliditätssumme erbracht.
Was ist im Schadenfall bei einer privaten Unfallversicherung zu beachten?
Bei jedem Unfall haben Sie unverzüglich ein Arzt aufzusuchen und den Versicherer zu informieren.
Sie müssen den Anordnungen des Arztes Folge leisten und Ihr Möglichstes zur Minderung der Unfallfolgen beitragen.
Die Unfallanzeige ist wahrheitsgemäß zu beantworten und angeforderte Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen.
Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Meldefristen in der Privaten Unfallversicherung um Ihren Leistungsanspruch nicht zu verwirken:
Meldefrist bei Invalidität:
Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, melden Sie dies unverzüglich Ihrem Versicherer. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Verzögern.
Wird eine Invalidität, also eine dauerhafte Einschränkung Ihrer Gesundheit erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt, so können Sie dies auch innerhalb einer Frist von mindestens 12 Monaten (variiert je nach Versicherer) nach Eintritt des eigentlichen Unfallereignisses melden. Es gibt allerdings auch Unfall Tarife, die einen Meldezeitraum von 18, 24 oder sogar 36 Monaten vorsehen. Wichtig dabei ist, dass die Invalidität von einem Arzt diagnostiziert und dokumentiert wird.
Meldefrist bei einem Unfalltod:
Die Meldefrist hängt von Tarif und Anbieter ab, beträgt aber meistens 48 Stunden.
Wie kann ich meine bestehende privaten Unfallversicherung wechseln?
Der Wechsel Ihrer bestehenden Privaten Unfallversicherung ist nicht schwer.
Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge, die für die Dauer von mindestens einem Jahr abgeschlossen wurden, automatisch um ein weiteres Jahr, wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.
Sie haben nachfolgend mehrere Möglichkeiten zur Beendigung Ihrer bestehenden Unfallversicherung:
Ordentliche Kündigung:
Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer üblichen Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
Außerordentliche Kündigung bei Prämienerhöhung:
Erhöht Ihr Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge für Ihre Unfallversicherung, ohne dass sich der Versicherungsumfang ändert, so können Sie innerhalb von 1 Monat nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
Kündigung im Schadensfall:
Hat Ihr Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag sowohl von Ihnen als auch von Seiten des Versicherers gekündigt werden.
Ihre Kündigung muss mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.
Tipp:
Eine Kündigung sollte stets per Post durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Einige Versicherer akzeptieren mittlerweile auch eine Kündigung per E‑Mail.
Zu beachten ist, dass nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.
(Dies gilt auch im Falle einer Kündigung seitens des Versicherers).