Unfallversicherung für Selbstständige: was sie leistet – und was nicht
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht automatisch ungeschützt: Selbstständige im Gesundheitswesen sind kraft Gesetzes pflichtversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII), alle übrigen können sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern (§ 6 SGB VII).
- Anmeldefrist eine Woche: Das Unternehmen ist nach § 192 SGB VII binnen einer Woche nach Beginn bei der Berufsgenossenschaft anzuzeigen — auch ohne Mitarbeiter.
- Nur 6,85 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle gehen auf Unfälle zurück; psychische Erkrankungen machen 32,34 Prozent aus (Morgen & Morgen, Stand April 2026). Die Unfallversicherung ist kein BU-Ersatz.
- Auf die Gliedertaxe schauen, nicht auf den Beitrag: Sie entscheidet, welcher Invaliditätsgrad angesetzt wird, und schwankt zwischen den Bedingungswerken erheblich.
- Steuerlich: rein betriebliche Police = Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG); bei Kombiverträgen nur der bescheinigte betriebliche Anteil.
Zwei Dinge werden bei diesem Thema fast immer übersehen. Erstens: Als Selbstständiger können Sie sich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern – manche müssen es sogar. Zweitens: Die private Unfallversicherung deckt nur einen kleinen Ausschnitt des Risikos ab, das Ihre Arbeitskraft bedroht. Wie klein dieser Ausschnitt ist, lässt sich beziffern.
Sind Sie als Selbstständiger gesetzlich unfallversichert?
Die pauschale Antwort „Selbstständige sind nicht gesetzlich unfallversichert” ist falsch. Es gibt drei Konstellationen, und Sie sollten wissen, in welcher Sie stecken.
Pflichtversichert kraft Gesetzes
Selbstständig Tätige im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII kraft Gesetzes pflichtversichert – etwa Physiotherapeutinnen, Logopäden, Hebammen, Pflegekräfte und Fußpflegerinnen. Hier besteht kein Wahlrecht.
Pflichtversichert kraft Satzung
Jede Berufsgenossenschaft kann weitere Unternehmergruppen per Satzung einbeziehen (§ 3 SGB VII). Betroffen sind je nach Branche unter anderem Hausgewerbetreibende und Friseurbetriebe. Ob es Sie trifft, steht in der Satzung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Freiwillig versicherbar
Alle übrigen Unternehmerinnen und Unternehmer können sich nach § 6 SGB VII freiwillig bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern – ebenso mitarbeitende Ehegatten und Lebenspartner. Die Versicherungssumme ist innerhalb der Satzungsgrenzen wählbar und bestimmt den Beitrag.
Anmeldepflicht mit Frist: Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dies nach § 192 SGB VII binnen einer Woche der zuständigen Berufsgenossenschaft anzeigen – auch dann, wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden und der Unternehmer selbst nicht pflichtversichert ist. Bei einem angemeldeten Gewerbe gilt die Anzeige über die Gewerbeanmeldung als erfüllt; Freiberufler müssen sich selbst melden.
Was leistet die gesetzliche, was die private?
Beide zahlen bei Unfällen, aber in ganz unterschiedlichen Situationen und Formen.
| Gesetzliche Unfallversicherung | Private Unfallversicherung | |
|---|---|---|
| Wann | Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten | rund um die Uhr, auch in der Freizeit |
| Leistung | Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld, Rente | Kapitalzahlung nach Invaliditätsgrad |
| Reha | umfassend, „mit allen geeigneten Mitteln” | in der Regel keine |
| Beitrag | nach gewählter Versicherungssumme und Gefahrklasse | nach Beruf, Alter, Summe und Progression |
| Freizeit | nicht abgedeckt | abgedeckt |
Für viele Selbstständige ist die Kombination sinnvoll: die gesetzliche für die berufliche Sphäre samt Reha, die private für die Freizeit. Details zur Abgrenzung stehen unter gesetzliche und private Unfallversicherung im Vergleich.
Wie groß ist die Lücke wirklich?
Hier lohnt der nüchterne Blick auf die Statistik. Wenn Menschen ihre Arbeitskraft verlieren, liegt das nur selten an einem Unfall.
| Ursache einer Berufsunfähigkeit | Anteil |
|---|---|
| Psychische Erkrankungen | 32,34 % |
| Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats | 17,61 % |
| Krebs und andere bösartige Geschwülste | 16,30 % |
| Sonstige Erkrankungen | 13,84 % |
| Sonstige Nervenerkrankungen | 6,98 % |
| Unfälle | 6,85 % |
| Herz- und Gefäßerkrankungen | 6,08 % |
Verteilung der Ursachen von Berufsunfähigkeit, Erhebung von Morgen & Morgen, Stand April 2026
Rund sieben von hundert Fällen gehen auf einen Unfall zurück. Eine private Unfallversicherung schützt also genau diesen Ausschnitt – und lässt die übrigen 93 Prozent offen. Wer als Selbstständiger ohne Lohnfortzahlung und ohne betriebliche Absicherung arbeitet, sollte das wissen, bevor er sein Budget verteilt.
Die Unfallversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie ist die günstigere, aber deutlich schmalere Absicherung. Für den Ausfall während einer längeren Krankheit ist zusätzlich das Krankentagegeld der passende Baustein.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Bei der privaten Unfallversicherung entscheiden drei Größen über die Leistung. Sie hängen zusammen, und nur eine davon steht im Angebot ganz vorn.
Grundsumme und Progression
Die Grundsumme ist der Betrag bei 100 Prozent Invalidität ohne Zuschlag. Die Progression erhöht die Leistung überproportional bei schweren Invaliditätsgraden. Ein Beispiel: 100.000 Euro Grundsumme mit 350 Prozent Progression ergeben bei voller Invalidität 350.000 Euro – bei einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent aber nur 25.000 Euro, weil die Progression dort noch nicht greift.
Gliedertaxe
Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust oder die Funktionsunfähigkeit eines Körperteils angesetzt wird. Die Werte unterscheiden sich zwischen den Bedingungswerken erheblich – und genau hier entsteht der Unterschied zwischen zwei scheinbar gleich teuren Tarifen. Für handwerklich Tätige lohnt der Blick auf Hand und Daumen, für Tätigkeiten am Bildschirm eher auf Augen.
Die Faustregel
Als Orientierung gilt eine Leistung bei Vollinvalidität in Höhe des Drei- bis Fünffachen Ihres Jahresgewinns. Wer Kredite bedient oder eine Immobilie finanziert, sollte am oberen Ende ansetzen, weil die Kapitalzahlung dann auch die Umschuldung oder den behindertengerechten Umbau tragen muss.
Welche Fristen gelten nach einem Unfall?
An dieser Stelle scheitern in der Praxis die meisten Ansprüche – nicht am Streit über den Invaliditätsgrad, sondern an versäumten Fristen. Die Bedingungswerke verlangen drei Dinge, und alle drei müssen erfüllt sein:
- Die Invalidität muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfall eingetreten sein.
- Sie muss von einem Arzt schriftlich festgestellt werden.
- Sie muss beim Versicherer geltend gemacht werden.
Die konkreten Fristen hängen von der Bedingungsgeneration ab: Ältere Bedingungswerke nennen häufig zwölf Monate für den Eintritt und 15 beziehungsweise 18 Monate für Feststellung und Geltendmachung, neuere Fassungen sind mit oft 15 und 21 Monaten großzügiger. Werfen Sie deshalb einen Blick in Ihre eigenen Bedingungen, statt sich auf eine Faustzahl zu verlassen.
Werden die Fristen versäumt, entfällt der Anspruch – auch dann, wenn die Invalidität später unstreitig ist. Die Gerichte halten diese Ausschlussfristen für wirksam. Warten Sie deshalb nicht das Ende der Behandlung ab: Melden Sie den Unfall früh und holen Sie rechtzeitig eine ärztliche Invaliditätsbescheinigung ein, sobald Dauerfolgen im Raum stehen.
Mitwirkung von Krankheiten
Haben Vorerkrankungen oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, kürzen die Bedingungen die Leistung entsprechend. Ab welchem Mitwirkungsanteil gekürzt wird und ob der Versicherer bis zu einer bestimmten Grenze darauf verzichtet, unterscheidet sich deutlich – bei Selbstständigen ab dem mittleren Alter ist das ein wesentliches Auswahlkriterium.
Was ist steuerlich möglich?
Hier kommt es auf den Zuschnitt der Police an.
- Rein betriebliche Unfallversicherung – deckt nur Unfälle im beruflichen Bereich: Die Beiträge sind Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG.
- Kombinierte Police – deckt Beruf und Freizeit: Nur der betrieblich veranlasste Anteil ist Betriebsausgabe. Lassen Sie sich die Aufteilung vom Versicherer bescheinigen; ohne Nachweis lässt sich der Anteil nicht belegen.
- Der private Anteil ist als sonstige Vorsorgeaufwendung grundsätzlich abziehbar – Unfallversicherungen sind in § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG ausdrücklich genannt. Praktisch wirkt sich das selten aus, weil der Höchstbetrag meist schon durch Kranken- und Pflegebeiträge ausgeschöpft ist.
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft sind für den Unternehmer Betriebsausgaben.
Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d GewO; eine Steuerberatung ist uns nach § 3 StBerG nicht gestattet. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Häufige Fragen von Selbstständigen
Das hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Selbstständige im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII pflichtversichert. Weitere Gruppen kann die Berufsgenossenschaft per Satzung einbeziehen (§ 3 SGB VII). Alle übrigen können sich nach § 6 SGB VII freiwillig versichern.
Ja. Nach § 192 SGB VII ist das Unternehmen binnen einer Woche nach Beginn anzuzeigen – unabhängig davon, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen. Bei einem angemeldeten Gewerbe gilt die Anzeige über die Gewerbeanmeldung als erfüllt; Freiberuflerinnen und Freiberufler müssen sich selbst melden.
Nein. Unfälle verursachen laut der Erhebung von Morgen & Morgen (Stand April 2026) nur 6,85 Prozent der Berufsunfähigkeitsfälle. Den größten Anteil haben psychische Erkrankungen mit 32,34 Prozent. Die Unfallversicherung deckt also einen schmalen Ausschnitt ab und ist als alleinige Absicherung der Arbeitskraft nicht geeignet.
Als Orientierung gilt eine Leistung bei Vollinvalidität in Höhe des Drei- bis Fünffachen Ihres Jahresgewinns. Achten Sie darauf, dass die Progression erst bei höheren Invaliditätsgraden wirkt: 100.000 Euro Grundsumme mit 350 Prozent ergeben bei Vollinvalidität 350.000 Euro, bei 25 Prozent Invalidität aber nur 25.000 Euro.
Sie bestimmt, welcher Invaliditätsgrad für den Verlust eines Körperteils angesetzt wird, und unterscheidet sich zwischen den Bedingungswerken erheblich. Prüfen Sie die Werte für die Körperteile, auf die Ihre Tätigkeit angewiesen ist – bei handwerklicher Arbeit vor allem Hand und Daumen, bei Bildschirmarbeit die Augen.
Eine rein betriebliche Unfallversicherung ist Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG. Bei einer kombinierten Police ist nur der betriebliche Anteil abziehbar; lassen Sie sich die Aufteilung vom Versicherer bescheinigen. Der private Anteil zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG, wirkt sich aber meist nicht aus, weil der Höchstbetrag ausgeschöpft ist.
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Fazit
Klären Sie zuerst Ihren Status bei der Berufsgenossenschaft – Pflicht, Satzung oder freiwillig – und denken Sie an die Anzeigefrist von einer Woche. Erst danach stellt sich die Frage nach der privaten Police.
Bei der privaten Unfallversicherung entscheiden Grundsumme, Progression und vor allem die Gliedertaxe über den Wert des Schutzes, nicht der Beitrag. Und behalten Sie die Größenordnung im Blick: Sie sichern damit rund sieben Prozent der Ursachen ab, die zum Verlust der Arbeitskraft führen. Wer nur ein Budget hat, sollte es zuerst dort einsetzen, wo die anderen 93 Prozent liegen.