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Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich abset­zen: So opti­mie­ren Sie Ihre Steuerersparnis

Mann kalkuliert Kosten einer Versicherung.

Unfäl­le pas­sie­ren, und eine Unfall­ver­si­che­rung kann dabei hel­fen, finan­zi­el­le Belas­tun­gen abzu­fe­dern. Sie deckt die Kos­ten, die durch Unfäl­le ent­ste­hen, sowohl im Beruf als auch in der Frei­zeit. Doch wuss­ten Sie, dass Sie die Bei­trä­ge für Ihre Unfall­ver­si­che­rung unter Umstän­den steu­er­lich abset­zen können?

In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie alles Wich­ti­ge rund um das The­ma “Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich abset­zen”. Zudem zei­gen wir Ihnen, wie Sie Ihre Steu­er­erklä­rung opti­mal aus­fül­len und wel­che Vor­tei­le ein Ver­si­che­rungs­ver­gleich für Sie haben kann.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzbar

Unter­schied zwi­schen pri­va­ter und gesetz­li­cher Unfallversicherung

Bevor wir uns dem The­ma “Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich abset­zen” wid­men, soll­ten Sie zunächst den Unter­schied zwi­schen einer pri­va­ten und einer gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung ken­nen. Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung ist für Arbeit­neh­mer und bestimm­te Per­so­nen­grup­pen wie Schü­ler und Stu­den­ten Pflicht.

Sie greift jedoch nur bei Unfäl­len, die im beruf­li­chen Kon­text oder auf dem direk­ten Weg zur Arbeit oder Bil­dungs­ein­rich­tung pas­sie­ren. Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung hin­ge­gen deckt Unfäl­le in der Frei­zeit sowie im Beruf ab und kann frei­wil­lig abge­schlos­sen werden.

Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge zur pri­va­ten Unfallversicherung

Die Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung sind nicht steu­er­lich absetz­bar, da sie bereits vom Arbeit­ge­ber steu­er­frei abge­führt werden.

Anders sieht es bei der pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung aus: Hier besteht die Mög­lich­keit, die Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten von der Steu­er abzu­set­zen. Dabei gibt es jedoch eini­ge Vor­aus­set­zun­gen zu beachten.

Die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen kann Ihre finan­zi­el­le Belas­tung erheb­lich redu­zie­ren, aber eine gute Absi­che­rung soll­te immer im Vor­der­grund stehen.

Vor­aus­set­zun­gen für die steu­er­li­che Absetzbarkeit

Um Ihre Bei­trä­ge zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung steu­er­lich abset­zen zu kön­nen, müs­sen Sie die­se ent­we­der den Son­der­aus­ga­ben oder den Wer­bungs­kos­ten zuordnen.

Die Absetz­bar­keit als Son­der­aus­ga­be ist gege­ben, wenn die Unfall­ver­si­che­rung über­wie­gend (mehr als 50%) für pri­va­te Zwe­cke abge­schlos­sen wur­de. In die­sem Fall kön­nen Sie die Bei­trä­ge bis zu einem bestimm­ten Höchst­be­trag absetzen.

Wenn Ihre Unfall­ver­si­che­rung jedoch über­wie­gend beruf­li­che Risi­ken abdeckt, kön­nen Sie die Bei­trä­ge als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen. Hier gibt es kei­ne Höchst­gren­ze für die Absetz­bar­keit. Aller­dings müs­sen Sie nach­wei­sen kön­nen, dass der beruf­li­che Anteil der Ver­si­che­rung tat­säch­lich überwiegt.

Tipp: Es ist rat­sam, Ihre Steu­er­erklä­rung sorg­fäl­tig und genau aus­zu­fül­len. Bei Unklar­hei­ten soll­ten Sie einen Steu­er­be­ra­ter oder Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein zu Rate zie­hen, um Feh­ler und mög­li­che Nach­zah­lun­gen zu vermeiden.

Unfall­ver­si­che­rung Steu­er­erklä­rung: So set­zen Sie Ihre Bei­trä­ge ab

Um Ihre Bei­trä­ge zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung in der Steu­er­erklä­rung gel­tend zu machen, müs­sen Sie die­se in den ent­spre­chen­den For­mu­la­ren ein­tra­gen. Bei den Son­der­aus­ga­ben han­delt es sich um die Anla­ge Vor­sor­ge­auf­wand, in der Sie die Bei­trä­ge in der Zei­le 48 ein­tra­gen kön­nen. Bei den Wer­bungs­kos­ten müs­sen Sie die Bei­trä­ge in der Anla­ge N in der Zei­le 46 ange­ben (Stand 2022).

Nach­wei­se und Bele­ge für das Finanzamt

Für das Finanz­amt benö­ti­gen Sie Bele­ge, um die absetz­ba­ren Bei­trä­ge nach­zu­wei­sen. Dazu gehö­ren die Jah­res­bei­trags­rech­nung Ihrer Ver­si­che­rung und gege­be­nen­falls ein Nach­weis über den beruf­li­chen Anteil der Ver­si­che­rung, wenn Sie die Bei­trä­ge als Wer­bungs­kos­ten abset­zen möch­ten. Bewah­ren Sie die­se Unter­la­gen sorg­fäl­tig auf, da das Finanz­amt sie even­tu­ell im Rah­men einer Über­prü­fung anfor­dern kann.

Berech­nung der absetz­ba­ren Beiträge

Um die absetz­ba­ren Bei­trä­ge zur pri­va­ten Unfall­ver­si­che­rung zu berech­nen, müs­sen Sie zunächst den Anteil der Son­der­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten ermit­teln. Bei den Son­der­aus­ga­ben ist der absetz­ba­re Betrag begrenzt. Für 2021 betrug der Höchst­be­trag für Allein­ste­hen­de 1.900 Euro und für gemein­sam ver­an­lag­te Ehe­gat­ten 3.800 Euro. Die­ser Betrag schließt auch ande­re Ver­si­che­run­gen wie die Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ein.

Opti­mie­rung der Unfall­ver­si­che­rung und Steuerersparnis

Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihre Unfall­ver­si­che­rung auch die not­wen­di­gen Leis­tun­gen abdeckt, bevor Sie sich auf die steu­er­li­chen Vor­tei­le kon­zen­trie­ren. Die rich­ti­ge Absi­che­rung ist wich­ti­ger als die poten­zi­el­len Steuerersparnisse.

Aus­wahl der pas­sen­den Unfall­ver­si­che­rung: Tarif­ver­gleich nutzen

Um die opti­ma­le Unfall­ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu fin­den, emp­fiehlt es sich, einen Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich zu nut­zen. So erhal­ten Sie einen Über­blick über die ver­schie­de­nen Tari­fe und kön­nen die pas­sen­de Ver­si­che­rung aus­wäh­len. Ach­ten Sie dabei auf die Leis­tun­gen und Kos­ten der ein­zel­nen Anbie­ter und über­le­gen Sie, wel­che Ver­si­che­rung für Ihre per­sön­li­che Situa­ti­on am bes­ten geeig­net ist.

Steu­er­li­che Aspek­te bei der Tarif­wahl berücksichtigen

Bei der Aus­wahl Ihrer Unfall­ver­si­che­rung soll­ten Sie auch steu­er­li­che Aspek­te berück­sich­ti­gen. Über­le­gen Sie, ob es für Sie sinn­vol­ler ist, die Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten abzu­set­zen, und wäh­len Sie ent­spre­chend einen Tarif, der die­sen Anfor­de­run­gen ent­spricht. Beach­ten Sie jedoch, dass die steu­er­li­che Absetz­bar­keit nur einen Teil­aspekt bei der Wahl der rich­ti­gen Unfall­ver­si­che­rung dar­stellt. Ach­ten Sie auch auf güns­ti­ge und leis­tungs­star­ke Tari­fe sowie auf die Test­ergeb­nis­se der jewei­li­gen Anbieter.

Wei­te­re steu­er­li­che Tipps rund um die Unfallversicherung

Neben der steu­er­li­chen Absetz­bar­keit der Bei­trä­ge gibt es noch wei­te­re Aspek­te, die Sie bei der Unfall­ver­si­che­rung beach­ten soll­ten. So kann es bei­spiels­wei­se sinn­voll sein, eine Unfall­ver­si­che­rung für die gan­ze Fami­lie abzu­schlie­ßen oder spe­zi­ell für Ihr Kind eine Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Bei Selbst­stän­di­gen ist eine Unfall­ver­si­che­rung für Selbst­stän­di­ge beson­ders wich­tig, da sie nicht auto­ma­tisch durch die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung abge­si­chert sind. Infor­mie­ren Sie sich auch über die Mög­lich­kei­ten, Ihre Unfall­ver­si­che­rung zu kün­di­gen und eine neue Unfall­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, falls Sie mit Ihrer aktu­el­len Ver­si­che­rung unzu­frie­den sind.

Fazit: Unfall­ver­si­che­rung abset­zen und finan­zi­ell profitieren

Die steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Unfall­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen bie­tet Ihnen die Mög­lich­keit, Ihre finan­zi­el­le Belas­tung zu redu­zie­ren. Obwohl die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung nicht absetz­bar ist, kön­nen Sie die Bei­trä­ge für eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen von der Steu­er abset­zen. Ach­ten Sie dar­auf, die rich­ti­ge Zuord­nung der Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten in Ihrer Steu­er­erklä­rung vor­zu­neh­men und die ent­spre­chen­den Nach­wei­se bereitzuhalten.

Dar­über hin­aus soll­ten Sie stets die bes­te Unfall­ver­si­che­rung für Ihre per­sön­li­chen Bedürf­nis­se wäh­len. Nut­zen Sie hier­für einen Ver­si­che­rungs­ver­gleich, um die ver­schie­de­nen Tari­fe und Anbie­ter mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. Berück­sich­ti­gen Sie dabei nicht nur die steu­er­li­chen Aspek­te, son­dern auch die Leis­tun­gen und Kos­ten der ein­zel­nen Ver­si­che­run­gen. So pro­fi­tie­ren Sie von einer umfas­sen­den Absi­che­rung und kön­nen gleich­zei­tig Ihre Steu­er­last senken.

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen und um die pas­sen­de Unfall­ver­si­che­rung zu fin­den, nut­zen Sie unse­ren Unfall­ver­si­che­rung Ver­gleich und infor­mie­ren Sie sich auf unse­rer Web­sei­te über die ver­schie­de­nen Aspek­te der Unfallversicherung.

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