Unfallversicherung Lexikon
Alle Einschlüsse und Begriffe zur Unfallversicherung verständlich erklärt
A
Alkohol
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen aufgrund Trunkenheit.
Altersklausel
Gemeint ist in der Unfallversicherung eine Vereinbarung, nach der ab dem Erreichen eines bestimmten Alters, die Zahlung der Invaliditätsentschädigung, in Form einer Rente anstatt einer Kapitalleistung erfolgt.
B
Behinderungsbedingte Kosten
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von invaliditätsbedingten Kosten für einen erforderlichen, behindertengerechten Umbau von Wohnung, Haus oder Pkw.
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung eines beitragsfreien Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit.
Beitragsbefreiung bei Arbeitsunfähigkeit
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung eines beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit.
Bergungs- und Rückholkosten
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von unfallbedingten Kosten für Such‑, Rettungs- oder Bergungseinsätze bzw. Überführung ins Heimatland bei Unfalltod.(Bergungskosten)
E
Eigenbewegung
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Erweiterung des Unfallbegriffes auf Gesundheitsschädigungen durch Eigenbewegung.
Typische Verletzungen durch Eigenbewegung sind:
- Verrenkungen von Gelenken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
- Zerrungen oder Risse an Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln
Eintritt der Invalidität
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Frist, ab dem Unfalltag, innerhalb der die Invalidität eingetreten sein muss.
Epileptische Anfälle/Krampfanfälle
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Unfällen, die die versicherte Person durch epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper ergreifen, erleidet.
Erfrierungen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der auch Gesundheitsschäden durch Erfrierungen als Unfall und somit als mitversichert gelten.
Erhöhte Kraftanstrengungen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der Gelenks‑, Muskel‑, Sehnen‑, Bänder- oder Kapselverletzungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung entstehen, ebenfalls als Unfall gelten und somit als mitversichert anzusehen sind.
Ersticken
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der Ersticken oder Gesundheitsschäden durch Sauerstoffentzug ebenfalls als versichertes Unfallereignis gelten.
Ertrinken
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der Ertrinken ebenfalls als mitversichertes versichertes Unfallereignis gilt.
F
Frist zur Feststellung und Geltendmachung
Gemeint ist in der Unfallversicherung eine Frist ab dem Unfalltag, innerhalb der die Invalidität ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht werden muss.
G
Genesungsgeld
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung eines Genesungsgeldes. Das Genesungsgeld ist eine Zusatzleistung in der privaten Unfallversicherung und an das Krankenhaustagegeld gekoppelt. Das Genesungsgeld wird nach einem stationären Aufenthalt in der Regel für max. 100 Tage zusätzlich zum bereits erhaltenen Krankenhaustagegeld bezahlt.
H
Herzinfarkt
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Unfällen, die die versicherte Person infolge eines Herzinfarkts erleidet.
Herz- und Kreislaufstörungen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Unfällen, die die versicherte Person infolge von Bewusstseinsstörungen durch Herz- oder Kreislaufstörungen erleidet.
I
Impfschäden durch Impfung gegen Infektionskrankheiten
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung der sogenannten Immun-Klausel Impfschäden: Ebenfalls als Unfallereignis versichert gelten ebenfalls ärztlich/behördlich empfohlene Schutzimpfungen gegen bestimmte Infektionskrankheiten, wenn die Schutzimpfung einen erheblichen Impfschaden nach sich zieht.
Impfschäden durch Impfung gegen durch Insektenstiche übertragene Infektionen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung der sogenannten Immun-Klausel Impfschäden: Dementsprechend als Unfallereignis versichert gelten ebenfalls ärztlich/behördlich empfohlene Schutzimpfungen gegen durch Insekten übertragene Infektionskrankheiten (z.B. Zecken-FSME), wenn die Schutzimpfung einen erheblichen Impfschaden nach sich zieht.
Infektionen durch geringfügige Verletzungen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Infektionen durch geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen. Allerdings bleiben Gesundheitsschäden durch Anhauchen, Anniesen oder Anhusten üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!
Infektionen durch bestimmte Infektionskrankheiten
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung definierter Infektionskrankheiten als Unfallereignis. Als Unfall gilt dementsprechend auch der Ausbruch bzw. die erstmalige Infizierung mit einem Erreger von bestimmten Infektionskrankheiten (z.B. Cholera, Diphterie o.a.).
Infektionsklausel Heilberufe
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Klausel für Heilberufe, bei der Infektionen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit als mitversichert gelten, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch irgendeine Verletzung der Haut oder Schleimhäute oder durch plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Mund, Nase oder Ohr, in den Körper gelangt sind.
Innere Unruhen
Gemeint ist in der Unfallversicherung der Verzicht auf den Einwand der Unfreiwilligkeit bzw. eines Straftatbestandes, bzw. die Anwendung der Bürgerkriegsklausel, sofern die versicherte Person nicht zu den Unruhestiftern gehört.
Innovationsklausel
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der künftige, beitragsneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch auch für bestehende Unfallversicherungsverträge gelten.
Insektenstiche
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Folgen von Insektenstichen. Als Unfall gilt der Ausbruch bzw. die erstmalige Infizierung mit einem Erreger von bestimmten durch Insektenstich übertragenen Infektionskrankheiten.
K
Koma- bzw. Pflegegeld
Gemeint ist in der Unfallversicherung eine Zusatzleistung die erbracht wird bei unfallbedingtem Koma oder unfallbedingter schwerer Pflegebedürftigkeit.
Kosmetische Operationen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Kosten zur Beseitigung unfallbedingter Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Krankenhaustagegeld
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung eines Krankenhaustagegelds. Das Krankenhaustagegeld wird in vereinbarter Höhe für jeden Tag eines medizinisch notwendigen Aufenthalts im Krankenhaus bezahlt.
Kurbeihilfe
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung der Zahlung einer Beihilfe, je nach Vertrag als Pauschalbetrag oder gegen Kostennachweis, im Falle einer mind. 3‑wöchigen, medizinisch notwendigen, unfallbedingten Kur oder Reha-Maßnahme.
L
Leistung in Sanatorien oder gemischten Instituten
Gemeint ist in der Unfallversicherung, sofern ein Krankenhaustagegeld beantragt wird, so gilt gegen Vereinbarung auch eine Erstattungsfähigkeit in Sanatorien oder gemischten Instituten.
M
Medikamente
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Unfällen durch Bewusstseinsstörungen infolge der Einnahme ärztlich verordneter Medikamente.
Mitwirkungsanteil
Gemeint ist in der Unfallversicherung eine Leistungskürzung im Schadensfall. Haben bei Vertragsabschluss bereits vorhandene Krankheiten oder Gebrechen bei der unfallbedingten Gesundheitsschädigung mitgewirkt, so erfolgt eine entsprechende Leistungskürzung, sofern der im Versicherungsvertrag vereinbarte Mitwirkungsanteil erreicht wird. In den meisten Versicherungsbedingungen in der Unfallversicherung findet sich ein Mitwirkungsanteil für Vorerkrankungen von mindestens 25% wieder.
N
Nahrungsmittelvergiftung
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Vergiftungen durch Nahrungsmittel.(Nahrungsmittelvergiftung)
O
Obliegenheiten
Gemeint ist in der Unfallversicherung der Erhalt des Versicherungsschutzes, bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheit, nach einem Unfall umgehend einen Arzt zu konsultieren, sofern die Verletzung geringfügig, das Ausmaß der Verletzung nicht zu erkennen war und die Konsultation umgehend nachgeholt wird.
P
Passives Kriegsrisiko
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung des Versicherungsschutzes bei überraschendem Ausbruch eines Krieges oder Bürgerkrieges.(Passives Kriegsrisiko)
Psychische und nervöse Störungen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Folgen psychischer und nervöser Störungen, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
R
Rettungsmaßnahmen an Menschen und Sachen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der Gesundheitsschäden als unfreiwillig erlitten und als mitversichert gelten, welche die versicherte Person bei der Bemühung zur Rettung von Menschenleben oder Sachen erleidet.
Rooming-In
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung der Zusatzleistung für die Mit-Übernachtung eines Elternteiles bei einem unfallbedingtem, vollstationären Krankenhausaufenthalt eines versicherten Kindes.(Rooming-In)
S
Schlaganfall
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Unfällen, die die versicherte Person infolge eines Schlaganfalles erleidet.
Sofortleistung bei Schwerstverletzungen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von einer Sofortleistung bei Vorliegen vertraglich definierter Schwerstverletzungen, z.B. schwere Schädelverletzungen o.ä.
Stimmverlust
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Definierung eines bestimmten Wertes innerhalb der Gliedertaxe für die Entschädigungshöhe bei einem unfallbedingten Stimmverlust.
Strahlenunfälle
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Gesundheitsschäden durch Strahlen, die sich als Unfallfolge darstellen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben üblicherweise typische Berufskrankheiten oder Gesundheitsschäden durch regelmäßigen Umgang mit Strahlen.
T
Tauchschäden
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung einer Vereinbarung, nach der auch tauchtypische Gesundheitsschäden, wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzung, in den Versicherungsschutz eingeschlossen gelten.
U
Unerlaubtes Fahren eines Pkw
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Unfällen bzw. Unfallschäden, die Minderjährige beim unerlaubten Führen eines Kfz erleiden, sofern keine weitere Straftat damit verbunden ist.
V
Verbesserte Gliedertaxe
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Vereinbarung einer verbesserten Gliedertaxe. Mit der verbesserten Gliedertaxe werden die standardisierten Entschädigungssätze für Gliedmaßen deutlich erhöht. Standardsätze sind z.B.: Arm: 70%, Hand: 55%, Zeigefinger: 10%, Bein: 70%, Auge: 50%.
Vergiftungen
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund.
Vergiftungen durch Gase und Dämpfe
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Vergiftungen infolge plötzlich ausströmender Gase und Dämpfe.
Verzicht auf automatische Summenreduzierung bei Nichtanzeige
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung eines Zeitraums, während dessen Versicherungsschutz im bisherigen Umfang besteht, ohne dass die vereinbarten Versicherungssummen aufgrund der Nichtanzeige der Aufnahme einer neuen, eventuell gefahrerhöhenden Berufstätigkeit reduziert werden.
Vorsorgeversicherung für Neugeborene
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung eines Vorsorge-Versicherungsschutz für Neugeborene ab Geburt. Neugeborene gelten damit ab der Geburt als mitversichert über den Vertrag der Eltern, sind aber entsprechend dem Versicherer spätestens mit der nächsten Prämienrechnung nachzumelden.
W
Infektionen durch Wundstarrkrampf oder Tollwut
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von unfallbedingte Infektionen mit Tollwut oder Wundstarrkrampf.
Z
Zahnersatz
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Kosten für unfallbedingten Zahnersatz.
Zeckenbiss
Gemeint ist in der Unfallversicherung die Mitversicherung von Folgen von Zeckenbissen. Als Unfall gilt auch der Ausbruch bzw. die erstmalige Infizierung mit einem Erreger von bestimmten durch Zeckenbiss übertragenen Infektionskrankheiten (z.B. FSME oder Borreliose).
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