Fachlich geprüft mit Blick auf die Bedarfssätze und Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle 2026, die Kindergeld-Anrechnung auf die Zahlbeträge sowie die Selbstbehalte und die Stufenkorrektur nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten.
Das Wichtigste in Kürze
- Mindestunterhalt 2026: 486 € (0–5 Jahre), 558 € (6–11), 653 € (12–17), volljährig 698 € – Zahlbeträge nach Kindergeld-Abzug ab 356,50 €.
- 15 Einkommensgruppen von 2.100 € bis 11.200 € bereinigtes Netto; Staffel +5 % (bis Gruppe 5) bzw. +8 % je Gruppe, bis 200 % in Gruppe 15.
- Kindergeld-Anrechnung: hälftig (129,50 €) bei Minderjährigen, voll (259 €) bei Volljährigen; Student mit eigener Wohnung: fester Bedarf 990 €.
- Selbstbehalt 2026 unverändert: 1.450 € (erwerbstätig) / 1.200 € (nicht erwerbstätig) gegenüber minderjährigen Kindern, 1.750 € gegenüber volljährigen.
- Tabelle gilt für 2 Unterhaltsberechtigte – bei nur einem Berechtigten wird eine Gruppe höher, ab drei eine Gruppe niedriger eingestuft.
Stand: Juli 2026 · Werte für das Kalenderjahr 2026
Der Kindesunterhalt beträgt 2026 mindestens 486 Euro (0–5 Jahre), 558 Euro (6–11) bzw. 653 Euro (12–17) im Monat – davon geht das halbe Kindergeld von 129,50 Euro ab, sodass der Mindest-Zahlbetrag bei 356,50 Euro beginnt. Der Rechner ermittelt Ihre Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, die Zahlbeträge für bis zu vier Kinder und warnt, wenn der Selbstbehalt unterschritten wird.
Kindesunterhalt berechnen
Vereinfachte Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle 2026 (Mindestunterhalt 486/558/653 €, volljährig 698 €; Staffel +5 %/+8 % mit Aufrundung; Zahlbeträge nach Abzug des hälftigen bzw. vollen Kindergelds von 259 €; Student auswärts 990 € inkl. 440 € Warmmiete). Maßgeblich ist das bereinigte Netto (nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen, Schulden etc.) – hier vereinfacht als Eingabe. Nicht berechnet: echte Mangelfall-Quotelung, Bedarfskontrollbetrag, Ehegattenunterhalt. Verbindlich sind Jugendamt, Anwalt oder Familiengericht.
Wie viel Kindesunterhalt muss ich 2026 zahlen?
Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle (Stand 1. Januar 2026): Sie stuft das bereinigte Netto-Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils in 15 Einkommensgruppen ein – von Gruppe 1 (bis 2.100 Euro) bis Gruppe 15 (bis 11.200 Euro). Die Bedarfssätze der ersten Gruppe entsprechen dem Mindestunterhalt und steigen bis Gruppe 5 um je 5 Prozent, danach um je 8 Prozent des Mindestunterhalts – bis auf 200 Prozent in Gruppe 15:
| Altersstufe | Mindestunterhalt (Gruppe 1) | Zahlbetrag nach Kindergeld |
|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | 356,50 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | 428,50 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | 523,50 € |
| ab 18 (im Elternhaushalt) | 698 € | 439,00 € |
Der Tabellenbetrag ist nicht der Überweisungsbetrag: Beim Zahlbetrag wird das Kindergeld von 259 Euro angerechnet – zur Hälfte (129,50 Euro) bei Minderjährigen, voll bei Volljährigen. Studierende mit eigener Wohnung haben einen festen Bedarf von 990 Euro (darin 440 Euro Warmmiete), auf den das volle Kindergeld angerechnet wird.
Welche Einkommensgruppe gilt für mich?
Maßgeblich ist das bereinigte Netto: Vom Nettolohn gehen unter anderem berufsbedingte Aufwendungen (pauschal meist 5 Prozent), berücksichtigungsfähige Schulden und Altersvorsorge ab. Wichtig ist die Stufenkorrektur: Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Zahlen Sie nur für eine Person, wird in der Regel eine Gruppe höher eingestuft – bei drei oder mehr Berechtigten eine Gruppe niedriger. Ab einem Einkommen über 11.200 Euro setzen die Gerichte den Bedarf nach den Umständen des Einzelfalls fest.
Selbstbehalt: Was darf Ihnen bleiben?
Gegenüber minderjährigen (und privilegierten volljährigen) Kindern gilt 2026 unverändert der notwendige Selbstbehalt von 1.450 Euro für Erwerbstätige bzw. 1.200 Euro für nicht Erwerbstätige; gegenüber anderen volljährigen Kindern sind es 1.750 Euro. Reicht das Einkommen nicht für alle Zahlbeträge, liegt ein Mangelfall vor: Der verfügbare Betrag wird dann anteilig verteilt, minderjährige Kinder haben Vorrang. Die Beistandschaft des Jugendamts berechnet und vollstreckt den Unterhalt für Kinder übrigens kostenlos.
Was viele beim Unterhalt unterschätzen
Drei Punkte sorgen regelmäßig für Streit: Mehr- und Sonderbedarf (Kita-Beiträge, Nachhilfe, Kieferorthopädie) kommt zum Tabellenunterhalt hinzu und wird zwischen den Eltern nach Einkommen gequotelt. Beim Wechselmodell mit annähernd hälftiger Betreuung zahlen beide Eltern anteilig – die Tabelle gilt dann nicht eins zu eins. Und: Der Unterhalt endet mit dem Tod des Zahlenden – die gesetzliche Halbwaisenrente gleicht davon nur einen Bruchteil aus. Wer Unterhalt zahlt oder empfängt, sollte die Zahlungen deshalb mit einer Risikolebensversicherung auf das Leben des Pflichtigen absichern.
Praxisbeispiel: Kind (8 Jahre), 2.400 € Netto
Bei einem 8‑jährigen Kind und 2.400 € bereinigtem Netto (Einkommensgruppe 2) liegt der Tabellenbetrag bei 586 €. Nach Abzug des halben Kindergelds (129,50 €) bleibt ein Zahlbetrag von 456,50 €. Zahlt der Elternteil nur für dieses eine Kind, wird eine Gruppe höher eingestuft – der Rechner oben berücksichtigt das.
Was ist „bereinigtes Netto”?
Maßgeblich ist nicht der Nettolohn, sondern das bereinigte Netto: Davon gehen berufsbedingte Aufwendungen (meist 5 %), berücksichtigungsfähige Schulden und angemessene Altersvorsorge ab. Reicht das Einkommen nicht für alle Kinder, liegt ein Mangelfall vor – die kostenlose Beistandschaft des Jugendamts berechnet und vollstreckt dann. Bei Streit hilft eine Rechtsschutzversicherung (vor dem Konflikt abschließen).
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?
486 Euro für Kinder von 0 bis 5 Jahren, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 – jeweils 4 Euro mehr als 2025. Nach Abzug des halben Kindergelds sind das Zahlbeträge von 356,50, 428,50 und 523,50 Euro.
Wird das Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet?
Ja – bei Minderjährigen zur Hälfte (129,50 Euro), bei Volljährigen in voller Höhe (259 Euro). Der Rechner weist deshalb immer Tabellenbetrag und Zahlbetrag getrennt aus.
Was zählt als bereinigtes Nettoeinkommen?
Das Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (häufig 5‑Prozent-Pauschale), berücksichtigungsfähiger Schulden und angemessener Altersvorsorge. Auch Steuererstattungen, Weihnachtsgeld und geldwerte Vorteile zählen anteilig dazu.
Wie lange muss ich für mein Kind Unterhalt zahlen?
Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums – nicht automatisch bis 18. Volljährige müssen sich aber eigenes Einkommen und BAföG (abzüglich Darlehensanteil) anrechnen lassen.
Was passiert, wenn ich den Unterhalt nicht zahlen kann?
Unterhalb des Selbstbehalts von 1.450 Euro (erwerbstätig) liegt ein Mangelfall vor – der verfügbare Betrag wird gequotelt. Für den Rest springt oft der staatliche Unterhaltsvorschuss ein, den das Jugendamt später beim Pflichtigen zurückfordert. Wer nicht zahlt, obwohl er könnte, riskiert Vollstreckung und Strafbarkeit.
Mein Ex-Partner zahlt nicht – was kann ich tun?
Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt (187 bis 394 Euro je nach Alter) und richten Sie eine kostenlose Beistandschaft ein – das Jugendamt setzt den Anspruch dann durch. Der Unterhaltsvorschuss wird beim Kinderzuschlag zu 45 Prozent angerechnet.
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