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Fach­lich geprüft mit Fokus auf die im Ruhe­stand rele­van­ten Absi­che­run­gen – Kran­ken- und Pfle­ge­zu­satz, Unfall, Haft­pflicht – und den Weg­fall nicht mehr nöti­ger Verträge.

Älteres Paar im Ruhestand

Im Ruhe­stand ändern sich die Prio­ri­tä­ten: Eini­ge Ver­si­che­run­gen wer­den über­flüs­sig, ande­re gewin­nen an Bedeu­tung. Wirk­lich wich­tig blei­ben für Rent­ner vor allem die Kran­ken­ver­si­che­rung, eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, die Pri­vat­haft­pflicht sowie die Absi­che­rung von Haus­rat und Pfle­ge. Berufs­be­zo­ge­ne Poli­cen wie die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ent­fal­len dage­gen. Die­ser Rat­ge­ber zeigt, wel­che Ver­si­che­run­gen im Alter zäh­len, wel­che Sie kün­di­gen kön­nen und wor­auf es beim Wech­sel in den Ruhe­stand ankommt.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Die Kran­ken­ver­si­che­rung läuft wei­ter – gesetz­lich meist über die güns­ti­ge Kran­ken­ver­si­che­rung der Rent­ner (KVdR); eine Zusatz­ver­si­che­rung für Zäh­ne und Kli­nik ist oft sinnvoll.
  • Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung gewinnt an Bedeu­tung, weil Stür­ze im Alter häu­fi­ger sind und die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung im Ruhe­stand kaum greift.
  • Die Pri­vat­haft­pflicht bleibt lebens­lang unver­zicht­bar – und ist günstig.
  • Gegen das finan­zi­el­le Risi­ko im Pfle­ge­fall hilft eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung; die gesetz­li­che Pfle­ge deckt nur einen Teil.
  • Nicht mehr nötig sind meist Berufs­un­fä­hig­keits- und oft auch Risikolebensversicherung.

Wel­che Ver­si­che­run­gen im Ruhe­stand wich­tig sind – im Überblick

Ver­si­che­rung Im Ruhe­stand War­um
Kran­ken­ver­si­che­rung (+ Zusatz) unver­zicht­bar Gesund­heits­kos­ten stei­gen mit dem Alter
Pri­va­te Unfallversicherung sehr wich­tig Stür­ze häu­fi­ger, gesetz­li­che UV greift kaum
Pri­vat­haft­pflicht unver­zicht­bar Schä­den an Drit­ten – lebens­lan­ges Risiko
Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung wich­tig Schließt die Lücke der gesetz­li­chen Pflege
Haus­rat­ver­si­che­rung sinn­voll Schützt das über Jah­re Angesparte
Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung bei Rei­sen wichtig Gesetz­li­che KV zahlt im Aus­land nur begrenzt
Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ent­fällt Kein Erwerbs­ein­kom­men mehr abzusichern

Wie funk­tio­niert die Kran­ken­ver­si­che­rung im Ruhestand?

Die Kran­ken­ver­si­che­rung ist der wich­tigs­te Bau­stein – und läuft im Ruhe­stand wei­ter. Wer gesetz­lich ver­si­chert ist und lan­ge genug Mit­glied war (in der Regel neun Zehn­tel der zwei­ten Hälf­te des Erwerbs­le­bens), kommt in die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rent­ner (KVdR). Der Bei­trag wird dann auf die gesetz­li­che Ren­te erho­ben – Rent­ner und Ren­ten­ver­si­che­rung tei­len ihn sich –, außer­dem auf Betriebs­ren­ten und Versorgungsbezüge.

Weil die gesetz­li­che Kas­se längst nicht alles zahlt, lohnt sich im Alter häu­fig eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung – vor allem für Zahn­ersatz und die sta­tio­nä­re Behand­lung (Ein- oder Zwei­bett­zim­mer, Chef­arzt). Pri­vat Ver­si­cher­te blei­ben in ihrer pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung; hier hilft im Alter ein Blick auf Bei­trags­ent­las­tung und Tarifwechsel.

Pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung – im Alter beson­ders wichtig

Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung ist der Bau­stein, der im Ruhe­stand deut­lich an Bedeu­tung gewinnt. Der Grund: Die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung schützt vor allem auf dem Weg zur und bei der Arbeit – im Ruhe­stand fällt die­ser Schutz weit­ge­hend weg. Gleich­zei­tig steigt das Risi­ko: Stür­ze zu Hau­se oder im All­tag sind die häu­figs­te Unfall­ur­sa­che bei Senio­ren, und die finan­zi­el­len Fol­gen (bar­rie­re­frei­er Umbau, Haus­halts­hil­fe, Reha) sind erheblich.

Eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt eine ver­ein­bar­te Sum­me bei blei­ben­der Inva­li­di­tät – unab­hän­gig davon, wo und wie der Unfall pas­siert. Ach­ten Sie auf eine aus­rei­chen­de Grund­sum­me, eine gute Pro­gres­si­on und den Ein­schluss von Unfäl­len durch Herz­in­farkt oder Schlaganfall.

Haft­pflicht und Haus­rat – blei­ben wichtig

Die Pri­vat­haft­pflicht ist und bleibt eine der wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen über­haupt – ein Leben lang. Schon ein klei­ner Moment der Unacht­sam­keit kann hohe Scha­den­er­satz­for­de­run­gen aus­lö­sen, für die Sie sonst mit Ihrem gesam­ten Ver­mö­gen haf­ten. Der Bei­trag ist gering, der Schutz existenziell.

Und wenn die Mie­te trotz spar­sa­mer Poli­cen drückt: Seit der Wohn­geld-Reform haben deut­lich mehr Rent­ne­rin­nen und Rent­ner Anspruch auf einen Miet­zu­schuss – unser Wohn­geld-Rech­ner zeigt es in einer Minute.

Auch die Haus­rat­ver­si­che­rung behält ihren Wert: Sie schützt Möbel, Haus­rat und Wert­ge­gen­stän­de vor Feu­er, Ein­bruch, Lei­tungs­was­ser und Sturm – also genau das, was Sie sich über die Jah­re auf­ge­baut haben.

Noch ein­mal umzie­hen? Vie­le Haus­hal­te wech­seln im Ruhe­stand in eine klei­ne­re oder bar­rie­re­freie Woh­nung. Dann wird erneut eine Kau­ti­on fäl­lig – bis zu drei Monats­mie­ten ohne Betriebs­kos­ten­vor­aus­zah­lung –, wäh­rend die alte Kau­ti­on oft noch beim bis­he­ri­gen Ver­mie­ter liegt. Die­se Lücke lässt sich mit einer Miet­kau­ti­ons­ver­si­che­rung als Bürg­schaft über­brü­cken. Rech­nen Sie aber nach: Der Bei­trag läuft jedes Jahr wei­ter und fließt nicht zurück, der Ver­mie­ter muss zustim­men, und die Anbie­ter prü­fen die Boni­tät. Wer die Kau­ti­on aus Rück­la­gen stel­len kann und län­ger woh­nen bleibt, fährt mit der klas­si­schen Kau­ti­on meist günstiger.

Wie sichern Sie die Pfle­ge­lü­cke ab?

Die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung über­nimmt im Pfle­ge­fall nur einen Teil der Kos­ten – gera­de bei sta­tio­nä­rer Pfle­ge bleibt oft ein hoher Eigen­an­teil. Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung schließt die­se Lücke und ver­hin­dert, dass die Pfle­ge zur finan­zi­el­len Belas­tung für Sie oder Ihre Ange­hö­ri­gen wird. Je frü­her Sie abschlie­ßen, des­to güns­ti­ger der Beitrag.

Vor­sor­ge und Reisen

  • Ster­be­geld: Das gesetz­li­che Ster­be­geld ist seit 2004 abge­schafft. Eine Ster­be­geld­ver­si­che­rung deckt die Bestat­tungs­kos­ten und ent­las­tet die Hinterbliebenen.
  • Rei­sen: Wer im Ruhe­stand ver­reist, soll­te eine Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung haben – die gesetz­li­che Kas­se zahlt im Aus­land nur ein­ge­schränkt, einen medi­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­port gar nicht.
  • Auto: Als Wenig­fah­rer pro­fi­tie­ren vie­le Rent­ner von güns­ti­gen Tari­fen – ein Kfz-Ver­si­che­rungs­ver­gleich lohnt sich.

Und klä­ren Sie zu zweit die wich­tigs­te Zahl: Was blie­be dem Part­ner von Ihrer Ren­te? Unser Wit­wen­ren­ten-Rech­ner zeigt die Ver­sor­gungs­lü­cke in einer Minu­te – inklu­si­ve Einkommensanrechnung.

Wel­che Ver­si­che­run­gen kön­nen Sie im Ruhe­stand kündigen?

Man­ches wird mit dem Ren­ten­ein­tritt über­flüs­sig – hier lässt sich sparen:

  • Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Ohne Erwerbs­ein­kom­men gibt es nichts mehr abzu­si­chern; der Ver­trag endet meist ohne­hin zum Rentenbeginn.
  • Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung: Wenn Kin­der ver­sorgt und Kre­di­te (z. B. fürs Haus) getilgt sind, wird sie in der Regel nicht mehr benötigt.
  • Berufs­be­zo­ge­ner Rechts­schutz: Der Arbeits­rechts-Bau­stein kann ent­fal­len; Pri­vat- und Ver­kehrs­rechts­schutz blei­ben sinnvoll.

Häu­fig gestell­te Fragen

Wel­che Ver­si­che­run­gen brau­che ich als Rent­ner wirklich?

Unver­zicht­bar sind Kran­ken- und Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Sehr sinn­voll sind zusätz­lich eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung, eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung sowie der Schutz von Haus­rat. Berufs­be­zo­ge­ne Poli­cen wie die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung entfallen.

Was ist die Kran­ken­ver­si­che­rung der Rent­ner (KVdR)?

Die KVdR ist die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung für Rent­ner. Wer die nöti­ge Vor­ver­si­che­rungs­zeit erfüllt, zahlt einen ver­gleichs­wei­se güns­ti­gen Bei­trag auf die gesetz­li­che Ren­te und auf Ver­sor­gungs­be­zü­ge wie Betriebsrenten.

Lohnt sich eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung im Alter?

Ja. Im Ruhe­stand ent­fällt der gesetz­li­che Unfall­schutz weit­ge­hend, wäh­rend Stür­ze häu­fi­ger wer­den. Die pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung zahlt bei blei­ben­der Inva­li­di­tät unab­hän­gig davon, wo der Unfall pas­siert ist.

Brau­chen Rent­ner noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Nein. Da im Ruhe­stand kein Arbeits­ein­kom­men mehr abge­si­chert wer­den muss, ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung über­flüs­sig – sie endet in der Regel ohne­hin mit dem Rentenbeginn.

War­um ist eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll?

Weil die gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung nur einen Teil der Kos­ten über­nimmt und im Pfle­ge­heim ein hoher Eigen­an­teil bleibt. Die Zusatz­ver­si­che­rung schließt die­se Lücke und schützt das eige­ne Ver­mö­gen sowie die Angehörigen.

Zahlt die gesetz­li­che Kran­ken­kas­se im Ausland?

Nur ein­ge­schränkt – inner­halb der EU zu den dor­ti­gen Sät­zen, außer­halb oft gar nicht, und einen Rück­trans­port nie. Für Rei­sen ist daher eine Aus­lands­rei­se-Kran­ken­ver­si­che­rung wichtig.

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