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Wie ver­si­che­re ich mei­nen Pkw-Anhän­ger richtig?

Jeder zulas­sungs­pflich­ti­ge Pkw-Anhän­ger braucht in Deutsch­land eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung — unab­hän­gig vom Gewicht und unab­hän­gig davon, ob er gebremst ist oder nicht. Er ist also nicht auto­ma­tisch über das Zug­fahr­zeug mit­ver­si­chert. Eine Kas­ko­ver­si­che­rung für den Anhän­ger selbst ist frei­wil­lig und lohnt sich vor allem bei wert­vol­len Anhän­gern wie Wohn­wa­gen, Pfer­de- oder Boots­an­hän­gern. In die­sem Rat­ge­ber erfah­ren Sie, wel­che Ver­si­che­rung Pflicht ist, was sie kos­tet und wor­auf Sie beim Abschluss ach­ten sollten.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Jeder Pkw-Anhän­ger mit eige­nem Kenn­zei­chen benö­tigt eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Das gilt auch für klei­ne Anhän­ger bis 750 kg.
  • Der Anhän­ger ist nicht über die Ver­si­che­rung des Zug­fahr­zeugs abge­deckt — bei­de Fahr­zeu­ge brau­chen eine eige­ne Police.
  • Teil­kas­ko und Voll­kas­ko sind frei­wil­lig und schüt­zen den Anhän­ger selbst (z. B. bei Dieb­stahl, Sturm, Unfall).
  • Die Haft­pflicht für einen ein­fa­chen Anhän­ger ist meist güns­tig und kos­tet oft nur 30 bis 90 Euro im Jahr.
  • Für die Zulas­sung benö­ti­gen Sie eine eVB-Num­mer Ihres Versicherers.

Braucht ein Anhän­ger eine eige­ne Versicherung?

Ja. Sobald ein Anhän­ger ein eige­nes amt­li­ches Kenn­zei­chen führt, ist er in Deutsch­land zulas­sungs­pflich­tig — und damit besteht für ihn eine eige­ne Kfz-Haft­pflicht­pflicht. Die­se Ver­si­che­rung schlie­ßen Sie unab­hän­gig vom Zug­fahr­zeug ab, oft sogar bei einem ande­ren Versicherer.

Der Grund ist ein­fach: Ein Anhän­ger kann auch ohne Zug­fahr­zeug Scha­den anrich­ten — etwa, wenn er sich beim Abstel­len selbst­stän­dig macht und weg­rollt oder beim Ran­gie­ren ein ande­res Fahr­zeug beschä­digt. Für genau sol­che Fäl­le springt die Anhän­ger-Haft­pflicht ein.

Der 750-kg-Mythos

Sehr ver­brei­tet ist der Irr­tum, ein Anhän­ger bis 750 kg brau­che kei­ne eige­ne Ver­si­che­rung. Das ist falsch. Die Gren­ze von 750 kg ist für zwei ande­re Din­ge wichtig:

  • für die Füh­rer­schein­klas­se (bis 750 kg genügt unter Umstän­den die Klas­se B, dar­über wird häu­fig die Klas­se BE benö­tigt) und
  • für die Fra­ge, ob der Anhän­ger eine eige­ne Brems­an­la­ge (Auf­lauf­brem­se) haben muss.

Für die Ver­si­che­rungs­pflicht spielt das Gewicht dage­gen kei­ne Rol­le. Auch der kleins­te Kas­ten­an­hän­ger braucht eine eige­ne Haft­pflicht, sobald er ein Kenn­zei­chen hat.

Ist der Anhän­ger über das Zug­fahr­zeug mitversichert?

Nein. Bei­de brau­chen eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ver­ur­sacht das Gespann — also Zug­fahr­zeug plus Anhän­ger — gemein­sam einen Scha­den, kön­nen sich Geschä­dig­te grund­sätz­lich an bei­de Ver­si­che­rer wen­den. Unter­ein­an­der tei­len die Ver­si­che­rer den Scha­den anschlie­ßend auf. Für Sie als Hal­ter bedeu­tet das vor allem eines: Ohne eige­ne Anhän­ger-Haft­pflicht dür­fen Sie den Anhän­ger gar nicht erst zulas­sen und nicht im öffent­li­chen Ver­kehr bewegen.

Wel­che Ver­si­che­run­gen gibt es für den Anhänger?

Für einen Pkw-Anhän­ger gibt es drei Bau­stei­ne — einen ver­pflich­ten­den und zwei freiwillige.

Haft­pflicht (Pflicht)

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die Ihr Anhän­ger ande­ren zufügt — also Personen‑, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den Drit­ter. Sie ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und die Vor­aus­set­zung für die Zulassung.

Teil­kas­ko (frei­wil­lig)

Die Teil­kas­ko schützt den Anhän­ger selbst vor Schä­den, die Sie nicht ver­ur­sacht haben, zum Beispiel:

  • Dieb­stahl des gesam­ten Anhän­gers oder fest ver­bau­ter Teile
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel, Blitz­schlag und Überschwemmung
  • Glas­bruch
  • Zusam­men­stoß mit Haarwild

Sie ist beson­ders sinn­voll bei Anhän­gern mit höhe­rem Wert, etwa Wohn­wa­gen oder geschlos­se­nen Kofferanhängern.

Voll­kas­ko (frei­wil­lig)

Die Voll­kas­ko umfasst alle Leis­tun­gen der Teil­kas­ko und zusätz­lich selbst ver­schul­de­te Schä­den am eige­nen Anhän­ger sowie Van­da­lis­mus. Sie lohnt sich vor allem bei neu­en oder beson­ders wert­vol­len Anhän­gern, zum Bei­spiel hoch­wer­ti­gen Pfer­de- oder Bootsanhängern.

Im Über­blick: Was deckt wel­cher Bau­stein ab?

Scha­den­fall

Haft­pflicht

Teil­kas­ko

Voll­kas­ko

Scha­den an frem­den Fahr­zeu­gen oder Personen

Ja

Nein

Nein

Dieb­stahl des Anhängers

Nein

Ja

Ja

Sturm, Hagel, Brand

Nein

Ja

Ja

Selbst ver­schul­de­ter Scha­den am eige­nen Anhänger

Nein

Nein

Ja

Van­da­lis­mus

Nein

Nein

Ja

 

Was kos­tet eine Anhängerversicherung?

Die gute Nach­richt: Die Haft­pflicht für einen Pkw-Anhän­ger ist meist deut­lich güns­ti­ger als für ein Auto. Als gro­be Orientierung:

  • Haft­pflicht für einen ein­fa­chen Pkw-Anhän­ger: oft rund 30 bis 90 Euro im Jahr
  • Teil­kas­ko: je nach Wert des Anhän­gers etwa 30 bis 150 Euro im Jahr zusätzlich
  • Voll­kas­ko: für wert­vol­le Anhän­ger ent­spre­chend höher, abhän­gig vom Anhängerwert

Anders als beim Auto rich­tet sich der Bei­trag bei vie­len Ver­si­che­rern nicht nach einer Scha­den­frei­heits­klas­se, son­dern nach Art, Gewicht und Nut­zung des Anhän­gers. Die tat­säch­li­chen Kos­ten hän­gen vom Anbie­ter ab und kön­nen stark schwan­ken — ein Ver­gleich lohnt sich daher fast immer.

Tipp: Die genau­en Bei­trä­ge unter­schei­den sich je nach Ver­si­che­rer erheb­lich. Ver­glei­chen Sie die Tari­fe für Ihren kon­kre­ten Anhän­ger — das geht in weni­gen Minu­ten über unse­ren Anhän­ger-Ver­si­che­rungs­ver­gleich

Anhän­ger rich­tig ver­si­chern — Schritt für Schritt

  1. Anhän­ger­da­ten bereit­hal­ten: Fahr­zeug­schein bzw. Daten­be­stä­ti­gung, Art des Anhän­gers, zuläs­si­ges Gesamtgewicht.
  2. Bedarf klä­ren: Reicht die Haft­pflicht, oder ist bei höhe­rem Wert eine Teil- oder Voll­kas­ko sinnvoll?
  3. Tari­fe ver­glei­chen: Bei­trä­ge und Leis­tun­gen meh­re­rer Ver­si­che­rer gegenüberstellen.
  4. eVB-Num­mer anfor­dern: Ihr gewähl­ter Ver­si­che­rer stellt die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB) aus.
  5. Anhän­ger zulas­sen: Mit der eVB-Num­mer mel­den Sie den Anhän­ger bei der Zulas­sungs­stel­le an und erhal­ten das Kennzeichen.

Son­der­fäl­le: Die­se Anhän­ger brau­chen beson­de­re Aufmerksamkeit

Nicht jeder Anhän­ger ist gleich. Bei die­sen Typen lohnt ein genaue­rer Blick:

  • Wohn­wa­gen: Hier ist neben der Haft­pflicht oft eine Kas­ko­ver­si­che­rung sinn­voll, und der Inhalt lässt sich zusätz­lich absichern.
  • Pfer­de­an­hän­ger: Wegen des hohen Werts und des beson­de­ren Risi­kos ist eine Kas­ko­de­ckung empfehlenswert.
  • Bootstrai­ler: Häu­fig nur in der Sai­son genutzt — ein Sai­son­kenn­zei­chen kann hier Geld sparen.
  • Anhän­ger bis 750 kg: Trotz gerin­gem Gewicht versicherungspflichtig.
  • Sai­son­kenn­zei­chen: Wird der Anhän­ger nur eini­ge Mona­te im Jahr genutzt, spa­ren Sie mit einem Sai­son­kenn­zei­chen die Bei­trä­ge für die übri­gen Monate.
  • Nut­zung im Aus­land: Inner­halb der EU gilt Ihr Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel auto­ma­tisch. Klä­ren Sie bei Rei­sen außer­halb der EU vor­ab den Geltungsbereich.

Häu­fi­ge Feh­ler beim Ver­si­chern eines Anhängers

  • Auf eine eige­ne Ver­si­che­rung ver­zich­ten, im Glau­ben, das Zug­fahr­zeug decke alles ab. Das stimmt nicht und ist ohne eige­ne Haft­pflicht sogar unzulässig.
  • Nur auf den Preis schau­en, statt auch die Leis­tun­gen und die Höhe der Deckungs­sum­me zu prüfen.
  • Den Wert des Anhän­gers unter­schät­zen und bei einem teu­ren Anhän­ger auf die Kas­ko verzichten.
  • Das Sai­son­kenn­zei­chen ver­ges­sen, obwohl der Anhän­ger einen Groß­teil des Jah­res unge­nutzt steht.

Häu­fig gestell­te Fragen

Muss ich einen Anhän­ger bis 750 kg versichern?

Ja. Auch ein Anhän­ger bis 750 kg braucht eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung, sobald er ein eige­nes Kenn­zei­chen führt. Das Gewicht ist nur für Füh­rer­schein und Brems­an­la­ge rele­vant, nicht für die Versicherungspflicht.

Ist mein Anhän­ger über das Zug­fahr­zeug mitversichert?

Nein. Anhän­ger und Zug­fahr­zeug brau­chen jeweils eine eige­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Bei einem Scha­den des Gespanns kön­nen sich Geschä­dig­te an bei­de Ver­si­che­rer wen­den, die den Scha­den anschlie­ßend unter­ein­an­der aufteilen.

Was kos­tet die Ver­si­che­rung für einen Pkw-Anhänger?

Die Haft­pflicht für einen ein­fa­chen Pkw-Anhän­ger liegt häu­fig bei rund 30 bis 90 Euro im Jahr. Eine Teil­kas­ko kos­tet je nach Wert etwa 30 bis 150 Euro zusätz­lich. Die genau­en Bei­trä­ge unter­schei­den sich je nach Ver­si­che­rer und Anhängertyp.

Brau­che ich für mei­nen Anhän­ger eine Kaskoversicherung?

Eine Kas­ko­ver­si­che­rung ist frei­wil­lig. Bei güns­ti­gen Anhän­gern reicht oft die Haft­pflicht. Bei wert­vol­len Anhän­gern wie Wohn­wa­gen, Pfer­de- oder Boots­an­hän­gern ist eine Teil- oder Voll­kas­ko empfehlenswert.

Hat ein Anhän­ger eine Scha­den­frei­heits­klas­se wie ein Auto?

Bei den meis­ten Ver­si­che­rern nicht. Der Bei­trag rich­tet sich in der Regel nach Art, Gewicht und Nut­zung des Anhän­gers und nicht nach einer Schadenfreiheitsklasse.

Wie mel­de ich mei­nen Anhän­ger an?

Sie for­dern bei Ihrem Ver­si­che­rer eine eVB-Num­mer an und mel­den den Anhän­ger damit bei der Zulas­sungs­stel­le an. Anschlie­ßend erhal­ten Sie das Kennzeichen.

Gilt die Anhän­ger­ver­si­che­rung auch im Ausland?

Inner­halb der EU besteht der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel auto­ma­tisch. Für Rei­sen außer­halb der EU soll­ten Sie den Gel­tungs­be­reich vor­ab mit Ihrem Ver­si­che­rer klären.

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