Fachlich geprüft mit Blick auf die Rentensätze der Hinterbliebenenversorgung nach §§ 46, 242a SGB VI, die Einkommensanrechnung mit Freibeträgen nach § 97 SGB VI sowie die Pauschalabzüge nach § 18b SGB IV in der ab Juli 2026 geltenden Fassung.
Das Wichtigste in Kürze
- Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen (altes Recht: 60 %), kleine Witwenrente 25 % für max. 24 Monate – im Sterbevierteljahr (3 Monate) fließt die volle Rente.
- Einkommensanrechnung ab Monat 4: Vom Brutto gehen Pauschalen ab (Lohn −40 %, eigene Rente −14 %), was den Freibetrag von 1.122,53 € übersteigt (ab 07/2026; +238,11 € je Waisenrenten-Kind), kürzt die Rente um 40 %.
- Faustregel: Bis ca. 1.870 € Bruttolohn bleibt die Witwenrente ungekürzt.
- Altersgrenze für die große Witwenrente bei Todesfällen 2026: 46 Jahre und 6 Monate (steigt bis 2029 auf 47).
- Bei Wiederheirat endet die Rente gegen Abfindung von 24 Monatsrenten; Anspruch ruht (erlischt nicht) bei hohem Einkommen.
Stand: Juli 2026 · aktueller Rentenwert 42,52 € (seit 1. Juli 2026)
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners (nach altem Recht 60 Prozent) – und eigenes Einkommen über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro wird zu 40 Prozent angerechnet. Der Rechner zeigt in einer Minute, was Ihnen nach dem Sterbevierteljahr tatsächlich bleibt – und wie groß die Lücke zur bisherigen Versorgung ist.
Witwenrente berechnen
Vereinfachte Schätzung (Stand ab 1.7.2026, aktueller Rentenwert 42,52 €): Rentensätze nach §§ 46, 242a, 255 SGB VI, Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI (Freibetrag 1.122,53 € + 238,11 € je waisenrentenberechtigtem Kind, 40 % des übersteigenden Netto-Einkommens), Pauschalabzüge nach § 18b SGB IV (gesetzliche Rente: Satz für Leistungsbeginn ab 2011). Nicht berücksichtigt: Rentenabschläge des Verstorbenen (bis 10,8 % bei Tod vor dem 65. Lebensjahr), Zuschlag für Kindererziehung, Vermögenseinkommen. Verbindlich entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Wie hoch ist die Witwenrente?
Drei Sätze gibt es (§§ 46, 242a, 255 SGB VI): Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die der oder die Verstorbene bezogen hat oder bei Erwerbsminderung bekommen hätte. Für Ehen nach altem Recht – Heirat vor 2002 und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren – bleiben es 60 Prozent. Die kleine Witwenrente für Jüngere ohne Kindererziehung liegt bei 25 Prozent und wird nach neuem Recht nur 24 Monate gezahlt. In den ersten drei Monaten nach dem Todesmonat – dem Sterbevierteljahr – fließt die volle Rente des Verstorbenen ohne jede Anrechnung.
| Rentenart | Satz | Dauer |
|---|---|---|
| Sterbevierteljahr | 100 % | 3 Monate |
| Große Witwenrente (neues Recht) | 55 % | unbefristet |
| Große Witwenrente (altes Recht) | 60 % | unbefristet |
| Kleine Witwenrente (neues Recht) | 25 % | max. 24 Monate |
Wer bekommt die große Witwenrente?
Voraussetzung ist neben der grundsätzlich mindestens einjährigen Ehe (Ausnahme: etwa Unfalltod) eine von drei Bedingungen: Sie haben das Mindestalter erreicht – für Todesfälle 2026: 46 Jahre und 6 Monate (die Grenze steigt bis 2029 schrittweise auf 47) –, Sie erziehen ein minderjähriges Kind, oder Sie sind selbst erwerbsgemindert. Wer keine der Bedingungen erfüllt, erhält die kleine Witwenrente. Maßgeblich ist immer das Todesjahr, nicht das Antragsjahr – und der Antrag lohnt schnell: Über den Rentenservice der Deutschen Post gibt es das Sterbevierteljahr als Vorschuss.
Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?
Ab dem vierten Monat prüft die Rentenversicherung Ihr Einkommen (§ 97 SGB VI): Vom Brutto werden zunächst Pauschalen abgezogen – 40 Prozent bei Arbeitsentgelt, 14 Prozent bei der eigenen gesetzlichen Rente (Leistungsbeginn ab 2011), 39,8 Prozent bei selbstständigem Einkommen. Was danach den Freibetrag von 1.122,53 Euro übersteigt (ab 1. Juli 2026; je waisenrentenberechtigtem Kind plus 238,11 Euro), mindert die Witwenrente um 40 Prozent des Überschusses. Faustregel für Arbeitnehmer ohne Kinder: Bis rund 1.870 Euro Bruttolohn bleibt die Witwenrente ungekürzt. Wichtig: Ruht die Rente wegen hohen Einkommens, erlischt der Anspruch nicht – beim Renteneintritt lebt die Zahlung oft wieder auf.
Warum die Witwenrente die Versorgung nicht ersetzt
Die Systematik macht es deutlich: Aus 1.600 Euro Rente werden nach dem Sterbevierteljahr höchstens 880 Euro (55 Prozent) – bei eigenem Einkommen schnell deutlich weniger, bis hin zum vollständigen Ruhen. Miete, Kredite und Fixkosten sinken aber nicht um 45 Prozent. Diese strukturelle Lücke ist der Grund, warum Paare die Hinterbliebenenversorgung zu Lebzeiten privat ergänzen sollten: Eine Risikolebensversicherung zahlt eine frei vereinbarte Summe steuerfrei aus – ohne Einkommensanrechnung, ohne Altersgrenze und ohne Verlust bei Wiederheirat. Gerade für jüngere Familien, die nur die befristete kleine Witwenrente erhielten, ist sie der eigentliche Hinterbliebenenschutz.
Praxisbeispiel: 1.600 € Rente des Partners
Aus 1.600 € Rente des Verstorbenen werden nach dem Sterbevierteljahr 55 % = 880 € große Witwenrente. Verdient die hinterbliebene Person bis rund 1.870 € brutto, bleibt es dabei; darüber werden 40 % des Netto-Einkommens abgezogen, das den Freibetrag von 1.122,53 € übersteigt. Ihre persönliche Höhe zeigt der Rechner oben.
Warum die Witwenrente kein Ersatz ist
Selbst im besten Fall ersetzt die Witwenrente nur gut die Hälfte der Rente – bei eigenem Erwerbseinkommen oft deutlich weniger. Diese Lücke schließt zu Lebzeiten nur eine Risikolebensversicherung: Sie zahlt eine frei wählbare Summe steuerfrei aus, ohne Einkommensanrechnung und ohne Wiederheirats-Klausel.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Prozent Witwenrente bekomme ich?
55 Prozent der Rente des Verstorbenen nach neuem Recht, 60 Prozent nach altem Recht (Heirat vor 2002, ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren), 25 Prozent als kleine Witwenrente. In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente.
Wie viel darf ich neben der Witwenrente verdienen?
Als Arbeitnehmer ohne Kinder bleibt Ihr Lohn bis rund 1.870 Euro brutto folgenlos (Pauschalabzug 40 Prozent, dann Freibetrag 1.122,53 Euro). Darüber werden 40 Prozent des übersteigenden Netto-Betrags abgezogen.
Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?
Ja – von der eigenen gesetzlichen Rente werden pauschal 14 Prozent abgezogen, der Rest über dem Freibetrag mindert die Witwenrente um 40 Prozent. Deshalb sinkt die Witwenrente beim eigenen Renteneintritt häufig – oder steigt, wenn das Erwerbseinkommen wegfällt.
Was passiert bei Wiederheirat?
Die Witwenrente endet. Als Ausgleich gibt es eine Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten (Durchschnitt der letzten zwölf Monate). Eine private Risikolebens-Auszahlung bleibt davon unberührt.
Bekomme ich Witwenrente nach nur kurzer Ehe?
Grundsätzlich muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Bei Unfalltod oder wenn die Heirat erkennbar nicht der Versorgung diente, zahlt die Rentenversicherung auch früher.
Steigt die Witwenrente mit der Rentenerhöhung?
Ja – sie folgt der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli. 2026 stieg der aktuelle Rentenwert um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro; damit stiegen auch Witwenrenten und der Anrechnungs-Freibetrag.
Weiterführende Themen
- Mutterschaftsgeld-Rechner – was Hinterbliebene gesetzlich erhalten – und warum junge Familien privat vorsorgen
- Kurzarbeitergeld-Rechner – sinkt Ihr Einkommen, lebt eine ruhende Witwenrente oft wieder auf
- Bürgergeld-Rechner – die Witwenrente wird beim Bürgergeld voll angerechnet
- Unterhaltsrechner – nach dem Todesfall des Zahlenden wird aus Unterhalt Halbwaisenrente
- Risikolebensversicherung – der private Hinterbliebenenschutz ohne Anrechnung und Befristung
- Versicherungen für Rentner – der Absicherungs-Check fürs Alter
- Rentenbeginn-Rechner – wann Sie selbst abschlagsfrei in Rente können
- Sterbegeldversicherung – damit die Bestattungskosten die Familie nicht treffen
- Wohngeld-Rechner – wenn die Witwenrente für die Miete nicht reicht