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Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Kün­di­gung — So gehen Sie es rich­tig an

Geschäftsmann zerreißt Vertrag im Büro. Kündigung einer Versicherung.

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist unver­zicht­bar, um Ihr Zuhau­se und Ihr Ver­mö­gen vor den finan­zi­el­len Fol­gen von Schä­den, wie Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm, zu schüt­zen. Den­noch kann es Situa­tio­nen geben, in denen Sie Ihre Gebäu­de­ver­si­che­rung kün­di­gen möchten.

Mög­li­che Grün­de kön­nen bei­spiels­wei­se unzu­frie­den­stel­len­de Leis­tun­gen, Prä­mi­en­er­hö­hun­gen oder ein Wohn­ort­wech­sel sein. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie alles Wich­ti­ge rund um das The­ma Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Kün­di­gung und wie Sie dabei vor­ge­hen soll­ten, um kei­ne bösen Über­ra­schun­gen zu erleben.

Die ordent­li­che Kün­di­gung der Wohngebäudeversicherung

Eine ordent­li­che Kün­di­gung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist unter Ein­hal­tung der ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Kün­di­gungs­fris­ten und Bedin­gun­gen mög­lich. In der Regel beträgt die Kün­di­gungs­frist drei Mona­te zum Ver­trags­ab­lauf, wobei die meis­ten Ver­trä­ge eine Lauf­zeit von einem Jahr haben.

Um auf Num­mer sicher zu gehen, emp­fiehlt es sich, die Kün­di­gung schrift­lich per Ein­schrei­ben mit Rück­schein an die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu sen­den. So stel­len Sie sicher, dass Ihre Kün­di­gung recht­zei­tig und nach­weis­lich ein­ge­gan­gen ist.

Stich­ta­ge beachten

Ach­ten Sie dar­auf, die Kün­di­gungs­frist ein­zu­hal­ten und Ihren Ver­trag recht­zei­tig zu kün­di­gen. Ver­säu­men Sie die Frist, ver­län­gert sich Ihr Ver­trag auto­ma­tisch um ein wei­te­res Jahr. Es emp­fiehlt sich, den Stich­tag zur Kün­di­gung in Ihrem Kalen­der zu ver­mer­ken, um den Ter­min nicht zu verpassen.

Die außer­or­dent­li­che Kün­di­gung der Wohngebäudeversicherung

In bestimm­ten Fäl­len ist auch eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung der Gebäu­de­ver­si­che­rung mög­lich. Dazu zäh­len unter ande­rem Prä­mi­en­an­pas­sun­gen, Leis­tungs­än­de­run­gen oder die Kün­di­gung nach einem Schadenfall.

Prä­mi­en­an­pas­sung und Leistungsänderung

Wenn Ihre Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft die Prä­mi­en erhöht oder die Leis­tun­gen ver­rin­gert, ohne dass sich das Risi­ko geän­dert hat, haben Sie das Recht, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die­ses Son­der­kün­di­gungs­recht besteht in der Regel inner­halb eines Monats nach Erhalt der Mit­tei­lung über die Ände­run­gen. Ach­ten Sie dar­auf, die Kün­di­gung schrift­lich und frist­ge­recht an die Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft zu senden.

Nach einem Scha­den­fall kündigen

Ein Scha­den­fall bie­tet sowohl Ihnen als auch der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft die Mög­lich­keit, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Hier­bei gilt eine Frist von einem Monat ab Abschluss der Schadenregulierung.

Son­der­kün­di­gungs­recht bei Ver­kauf des Hauses

Wenn Sie Ihr Haus ver­kau­fen, geht die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel auf den neu­en Eigen­tü­mer über. Sie haben jedoch das Recht, den Ver­trag außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die Kün­di­gungs­frist beträgt einen Monat ab dem Tag der Umschrei­bung im Grund­buch. Der neue Eigen­tü­mer kann eben­falls von sei­nem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen und die bestehen­de Ver­si­che­rung kün­di­gen, um eine neue, indi­vi­du­ell ange­pass­te Ver­si­che­rung abzuschließen.

Den Wech­sel der Gebäu­de­ver­si­che­rung erfolg­reich gestalten

Ein Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann Ihnen finan­zi­el­le Vor­tei­le und bes­se­re Leis­tun­gen brin­gen. Um den Wech­sel erfolg­reich zu gestal­ten, soll­ten Sie eini­ge wich­ti­ge Punk­te beachten.

Wor­auf bei der neu­en Ver­si­che­rung achten

Ach­ten Sie bei der Wahl der neu­en Ver­si­che­rung auf einen umfas­sen­den Schutz, der Ihren Bedürf­nis­sen ent­spricht. Dabei soll­ten Sie nicht nur auf den Preis, son­dern auch auf die Leis­tun­gen und den Service der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft ach­ten. Nut­zen Sie unse­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich, um die bes­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu finden.

Frist­ge­rech­ter Abschluss einer neu­en Versicherung

Stel­len Sie sicher, dass der Abschluss der neu­en Ver­si­che­rung frist­ge­recht erfolgt, um eine lücken­lo­se Deckung zu gewähr­leis­ten. In der Regel soll­te der neue Ver­trag spä­tes­tens einen Tag nach dem Ende des alten Ver­tra­ges begin­nen. Um auf Num­mer sicher zu gehen, emp­fiehlt es sich, den neu­en Ver­trag bereits eini­ge Wochen vor Ablauf des alten Ver­tra­ges abzuschließen.

Wie der Ver­gleichs­rech­ner Ihnen hel­fen kann

Unser Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleichs­rech­ner ist ein hilf­rei­ches Tool, um die ver­schie­de­nen Ange­bo­te der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten mit­ein­an­der zu ver­glei­chen. So kön­nen Sie die güns­tigs­te und bes­te Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se fin­den und dabei Zeit und Geld sparen.

Fazit: Die Kün­di­gung der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung rich­tig angehen

Zusam­men­ge­fasst soll­ten Sie bei der Kün­di­gung Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sowohl ordent­li­che als auch außer­or­dent­li­che Kün­di­gungs­op­tio­nen in Betracht zie­hen. Beach­ten Sie dabei stets die Kün­di­gungs­fris­ten und ‑for­ma­li­tä­ten. Ein gut geplan­ter Wech­sel der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann Ihnen finan­zi­el­le Vor­tei­le und bes­se­re Leis­tun­gen bie­ten. Nut­zen Sie unse­ren Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich und den Preis­ver­gleich als hilf­rei­che Tools, um die pas­sen­de Ver­si­che­rung für Ihre Bedürf­nis­se zu finden.

Durch die Beach­tung die­ser Tipps und Hin­wei­se stel­len Sie sicher, dass Sie beim Kün­di­gen Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und dem anschlie­ßen­den Wech­sel zu einer neu­en Ver­si­che­rung opti­mal vor­ge­hen. Den­ken Sie dar­an, dass eine lücken­lo­se Ver­si­che­rungs­de­ckung für Ihr Haus uner­läss­lich ist, um im Scha­dens­fall best­mög­lich abge­si­chert zu sein.

Beden­ken Sie auch, dass eine güns­ti­ge Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht immer die bes­te Wahl ist. Ach­ten Sie dar­auf, dass die Leis­tun­gen der Ver­si­che­rung Ihren indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen ent­spre­chen und ein ange­mes­se­nes Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis bie­ten. Ver­ges­sen Sie nicht, auch die Ele­men­tar­ver­si­che­rung in Betracht zu zie­hen, um Ihr Haus zusätz­lich gegen Natur­ge­fah­ren wie Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben oder Erd­rut­sche abzusichern.

Ins­ge­samt ist es wich­tig, dass Sie bei der Kün­di­gung und dem Wech­sel Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung sorg­fäl­tig und infor­miert vor­ge­hen. Mit der rich­ti­gen Vor­be­rei­tung und den rich­ti­gen Tools an Ihrer Sei­te kön­nen Sie den Pro­zess stress­frei meis­tern und von den Vor­tei­len einer pas­sen­den, leis­tungs­star­ken Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung profitieren.

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