Wohngebäudeversicherung wechseln: Fristen und Ablauf
Wer seine Wohngebäudeversicherung wechselt, kann sparen oder Leistungslücken schließen – etwa beim Elementarschutz. Hier erfährst Du die Fristen, wann ein Sonderkündigungsrecht gilt und wie der Wechsel abläuft.
Fachlich geprüft von Andreas Quast
Unabhängiger Versicherungsmakler
→ Zum ausführlichen Wohngebäudeversicherung Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist.
- Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung und nach einem Schadenfall.
- Beim Eigentümerwechsel (Hauskauf) geht der Vertrag zunächst auf den Käufer über, der ein Sonderkündigungsrecht hat.
- Wichtig: erst den neuen Vertrag mit Elementarschutz sichern, dann kündigen.
Fristen und Sonderkündigungsrecht
- Ordentlich: meist zum Ablauf des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist.
- Beitragserhöhung: Sonderkündigungsrecht binnen eines Monats nach Mitteilung.
- Nach einem Schaden: beide Seiten dürfen außerordentlich kündigen.
- Hauskauf: Der Käufer übernimmt den Vertrag und kann ihn mit Sonderkündigungsrecht beenden.
So wechselst Du richtig
Anders als bei der Kfz-Versicherung gibt es keinen festen Stichtag – entscheidend ist der individuelle Ablauf Deines Vertrags. Sichere zuerst den neuen Vertrag (mit Elementarschutz!), dann kündige den alten fristgerecht. Achte darauf, dass keine Deckungslücke entsteht, da Gebäudeschäden schnell existenzbedrohend werden. Welche Faktoren den Preis bestimmen, liest Du unter Wohngebäudeversicherung Kosten.
Beim Wechsel auf Leistung achten
Ein Wechsel lohnt nicht nur wegen des Preises: Viele ältere Verträge haben keinen Elementarschutz. Nutze den Wechsel, um diese Lücke zu schließen – mehr dazu auf der Seite Elementarversicherung. Welche Tarife im Test überzeugen, zeigt der Wohngebäudeversicherung Test.
Wechsel-Checkliste
- Ablaufdatum und Kündigungsfrist (meist drei Monate) prüfen.
- Neuen Vertrag mit Elementarschutz sichern.
- Erst dann den alten Vertrag schriftlich kündigen.
- Auf lückenlosen Übergang achten.
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Der Vergleichsrechner lädt gerade nicht? Hier geht es zur Wohngebäudeversicherung Übersicht.
Häufige Fragen zum Wechsel der Wohngebäudeversicherung
Über eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres (meist drei Monate Frist) oder über ein Sonderkündigungsrecht. Sichere zuerst den neuen Vertrag, dann kündige den alten.
Nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung, nach einem Schadenfall und beim Eigentümerwechsel (Hauskauf).
Der Vertrag geht zunächst auf den Käufer über. Dieser hat ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag beenden oder fortführen.
Auf einen lückenlosen Anschlussschutz und darauf, dass der neue Vertrag den Elementarschutz enthält – viele ältere Verträge haben diesen nicht.
Nein. Maßgeblich ist der individuelle Ablauf Deines Vertrags. Achte auf die im Vertrag genannte Frist von meist drei Monaten.
Ja, wenn der neue Tarif günstiger ist oder fehlende Bausteine wie den Elementarschutz enthält. Gerade ältere Verträge haben diesen oft nicht.
„Beim Wechsel der Gebäudeversicherung gilt: erst den neuen Vertrag sichern, dann kündigen – eine Lücke ist hier besonders riskant. Nutze die Gelegenheit, um den oft fehlenden Elementarschutz einzuschließen.“ Aktualisiert und fachlich geprüft am 26.06.2026.